Ausgabe 
25.3.1900 Viertes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

000000;

Mtz. !

um

bo§ W *

M ( fach einfölüSiM o bestens ernMen. C 1

omaij;

,ti.

Mt ,S»« *»8 n. - v

JQCQOOOW

M

en-

xepsrsivrdo^bd^

s»eu -M jeiß® k i b-s di<° '

ftt. 71 Viertes Blatt-

Sonntag den 25. März

1900

Meßmer Anzeiger

Heueral-Anzeiger

frf4ei*t Mgfi4 Hit |lu#*afHn< deS

flRantagi.

Die EieHener Jle*it<tel(Ättei Wtbtfx dem Anzeiger m Wechsel *tt .Heft. iMfcroirt" e.Blätter Är heft. Bettitunbr* wUHL < *el btigtltgL

Bezugspreis vierteljährl. Mk. SM monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohnr durch die Abholestelle, vierteljährl. Mk. 1,91 monatlich 65 Pfg

Bei Postbezug Mk. 2,40 vicrteljähri mit Bestellgeld.

Alle Lnzngen.BermittlungSstellen deS In- und AuSlandii nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.

leeefr*« wen Anzeigen zu der nochmtttogS für b<e n|_^scheinenden Nummer bis vorm 10 Ubr MMdeRungen spätesten- abend« vorher

Anrts- und Anzeigeblutt fiw den Ttveis Gieren.

IMaMn, Expedition und Druckerei: Nr. 7.

_____'___... ..

Gratisbettage«: Gießener Famitienblätter, Der heftifche Landwirt, Kälter für heMche Volkskunde.

Ndrefle für Depeschen: Auzetger chtlßr,.

Fernsprecher Nr. 51.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

»mtStage des Großherzoglichen KreiSamtS Gießen betreffend. Die unterzeichnete Behörde wird

Gamstag de« 31. März 1900, von vormittags 9 Uhr an, einen AmtStag im Rathause zugGrüuberg abhalten, und wird den Kreis-Eingesessenen aus den Amtsgerichts-Bezirken Grünberg, Homberg und Laubach anheimgestellt, etwaige Anliegen in diesem Termine vorzubringen.

Gießen, den 21. März 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Gießen, 21. März 1900. Betr.: Wie vorher.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der in den Amtsgerichtsbezirken Grünberg, Homberg und Laubach gelegenen Gemeindendes Kreises Gießen.

Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntnis bringen lassen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Betreffend: Schießübungen.

68 wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß bas Infanterie-Regiment Kaiser Wilhelm Rr. 116 am 26. und 27. lfd. Mts., morgens von 7 Uhr bis nachmittags 6 Uhr Schießübungen mit scharfer Munition in dem Gelände zwischen «lten-Buseck, Großen-Buseck, Beuern Climbach, Treis a.d. Lda., Mainzlar und Daubringen abhalten, und dasselbe zu diesem Zwecke mit Posten absperre» wird.

Die Schußrichtung läuft von der Straße Alienbuseck- Daubringen in östlicher Richtung.

Die Straßen Treis a. d. Lda, Mainzlar, Daubringen, «lten-Buseck, Großen-Buseck, Beuern und Allertshausen find un- psahrdet.

An den betreffenden Tagen dürfen fich keine Holzarbeiter md Holzsammler oder sonstige Arbeiter in den gefährdeten Waldungen aufhallen.

Gießen, den 21. März 1900.

Großh. Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Feuilleton.

Dom Aeiwekmennche.

Deß Feiwelmennche war bekannt Im ganze ahle Giesse;

Als Zierde von dem HannelSstand Word's iwwerall gepriese.

E armer Jidd, daß war err zwar, Doch koscher war sein Manuel, So redlich, wäi'S nor meglich war, So fihrt er stets sein Hannel.

Gefällig gegen Groß unn Klaa! Daß war sei scheenfte Dugend, Un darum liebt en die Gemaa Vom Alder bis zur Jugend, Unn nie dhat ahns sich unnersteh' Em je zu nah ze komme, Nor selbe dhat merr Buwe seh' Däi sich waß 'rausgenomme.

En Spengler nor, geproppt voll Spott, Von owe ganz bis unne, Den ploagt de Deuwel unn err hott E Middelche gefunne, Dem Feiwel aach emol sei Fett Gleich annern Leud, ze gewwe. Dem Feiwel, der kan Wasser net Jemals gedriebt im Lewe!

Gießen, 21. März 1900.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh."Bürgermeistereien Alten Buseck, Allertshausen, Beuern, Climbach, Daubringen, Großen-Buseck, Mainzlar nnb Treis a. d. Lda.

Die vorstehende Bekanntmachung wollen Sie alsbald auf ortsübliche Weise veröffentlichen lassen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Ich bringe hiermit zur Kenntnis der Interessenten, daß aus nachstehendenZuchtstationen Eier reiner Züchtung der verschiedenen Hühnerrassen zum Preise von 15. Pfg. das Stück für Mitglieder des Gießener Geflügelzuchtver- eins oder des landwirtschaftlichen Provinzialvereins, und von 20 Pfg. für andere bezogen werden können.

Zucht st ation Gießen rebhuhnfarbige Italiener und schwarze Minorka (Herr August Schwan, Seltersweg); ge- sperberte Plymouth Rocks (Herr Hch. Hochreuther, Südan­lage 5).

Zuchtstation Birklar schwarze Minorka (Herr Joh. Engel Birklar).

Zuchtstation Philosophenwald rebhuhnfarbige Italiener (Hch. Leib Wwe., Philosophenwald).

Zucht st ation Bingmühle bei Grünberg rebhuhn- farbige Italiener (Herr Julius Zimmer, Bingmühle).

Zucht st ation Röthges bei Laubach (rebhuhnfarbige Italiener (Herr Hch. Döpfer 2er, RöthgeS).

Gießen, den 20. März 1900.

Der Direktor des landw. Bezirksvereins.

v. Bechtold.

Landwirtschaft.

Die Gewähr lei st ung beim Viehhandel. In der Versammlung des landwirtschaftlichen Bezirksver­eins Darmstadt, die in Pfungstadt abgehalten wurde^ re­ferierte Herr Kreisveterinärarzt Dr. Weinsheimer über obiges Thema: wir geben im Interesse eines großen Kreises unserer Leser einige kurze Auszüge des Referates nach demD. T. A." hier wieder. Mit dem 1. Januar 1900 sind an die Stelle des hessischen Viehwährschafts­gesetzes die einschlagenden Bestimmungen des neuen Bür­gerlichen Gesetzbuches getreten; sie werden durch die kai­serliche Verordnung über die Hauptmängel und Gewähr­fristen beim Vieh ergänzt. Das alte und das neue Gesetz stimmen in dem Grundgedanken überein, daß der Ver­käufer für gewisse Hauptfehler, sog. Gewährfehler haftet. In folgenden Punkten zeigen die Gesetze Abweichungen voneinander: 1) Es wird jetzt unterschieden zwischen be­stimmten Hauptmängeln bei Nutz- und Zuchttieren und solchen bei Schlachttieren. 2) Einzelne Fehler sind nicht mehr Hauptmängel, die es früher waren, z. B. bei Pferden:

De Spengler nahm en dicke Staa, Zink dhat der Mensch sich schreiwe; Unn bleest die Flamm im Oebche aa^ So Bosse nor ze dreiwe! Unn mächt den Staa ganz höllehaaß, Es wahr gar bahl geschehe, Unn werft enaus en uff die Straß' Wo Feiwel kimmt ze gehe.

Ach, Feiwel, dhut merr doch die Gönn, Unn gebbt den Staa eriwwer!

De Feiwel bickt sich voller Wonn': Gefällig sei! nix driwwer!

Doch kaum holt er de Staa erfaßt Da läßt err'n Widder falle, De Zink, der lacht sich bahl en Ast, Dann etzt dhut's laut erschalle:

Waih, waih geschrie'n! Herr Zink, mei Händ! Se sein, waaß Gott! kapore!

Mei scheine Finger sein verbrennt;

Da tritt merr, oser! Moore!

Wäi kimmt der Staa her, da der heiß? Dhuts Feiwelmännche dowe;

De Zink, der lacht unn säht mit Fleiß: Der Staa? Der kam von owe!

Deß Feiwelmännche hott sich daß Schee hinnersch Ohr geschriwwe! Unn hott cnunner die ganz Gaß Sei scheene Händ geriwwe.

Stätigkeit, Fallsucht, schwarzer Staar; bei Rindvieh: Fall­sucht, Tragsack- und Scheidevorfall. 3) Es giebt eine An­zahl Hauptmängel bei Schweinen, die früher nicht als Hauptmängel galten, so Rotlauf, Schweineseuchc einschließ­lich Schweinepest, Tuberkulose und Trichinen. 4) die Ge­währfristen betragen bei allen, mit Ausnahme von drei Fällen, 14 Tage. Die drei Ausnahmen sind Lungenseuche (Gewährfrist 28 Tage), Rotlauf der Schweine (Gewährfrist 3 Tage), Schweineseuche nebst Schweinepest (Gewährfrist 10 Tage). 5) Der Verkäufer haftet nur dann, wenn der Käufer spätestens zwei Tage nach dem der Tötung oder dem Verenden des Tieres oder nach dem Ablauf der Ge­währfrist die Mängel angezeigt (Mängelrüge), Klage er­hoben, Sicherung des Beweises beantragt, oder den Streit verkündet hat. Die Wandelungs- oder Schadenersatzklage verjährt mit dem Ablauf von 6 Wochen, seit dem Ablauf der Gewährfrist gerechnet. 6) Alle Vereinbarungen beim Viehhandel sind giltig, auch wenn sie nicht protokolliert sind. Die Bestimmung des früheren Gesetzes, daß das allgemeine Versprechen des Verkäufers, für alle Fehler haften zu wollen, sich nur auf die Währschaftsfehler be­ziehen sollen, ist aufgehoben. 1) Die Gewährfristen können vertragsmäßig verlängert oder verkürzt werden. 8) Es kann auch die Gewährleistung für andere Fehler als die gesetzlichen Hauptfehler vertragsweise vereinbart werden, wobei die gleichen Grundsätze über Haftung u. s. w. An­wendung finden. Redner glaubte, daß die für Zuchtvieh gegebenen Garantien nicht genügen würden, da die Tuber­kulose auch von tüchtigen Viehkennern rechtzeitig oft schwer erkannt werde. Er riet den Landwirten, die sich tuber­kulosefreies Vieh halten wollten, beim Ankauf von Rindern sich stets dahin zu vereinbaren, daß die Tiere auf Tuber­kulinimpfung nicht reagieren dürfen. Ein altes Sprich­wort sage:Die Augen auf oder den Beutel"; dies sei besonders beim Viehhändel zu beachten. Er gebe den Land­wirten den Rat, die anzukaufenden Tiere vor dem Kauf­abschluß gründlich zu besichtigen und zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, damit der Beutel nicht unnötig weit aufgemacht werden müsse.

Heer und Marine.

Wie tief vermag eine Gewehrkugel in den Schnee einzudringen? Aus Christiania schreibt man uns: Eine interessante militärische Schießprüfung wurde unlängst auf Anordnung des Jnjanteriekommandos auf der königl. Schießschule von Tärningmoen an­gestellt. Es handelte sich um die Frage, wie tief ein Projektil des Krag-Jörgensen-Gewehres in einen aus kom­pakten Schneemassen aufgesührten Scheibenwall einzu­dringen vermöchte. Man wählte zur gründlichen Lösung der gestellten Aufgabe Schneewälle von verschiedenartiger Beschaffenheit, nämlich solche von frisch gefallenem, folg­lich schlechtbindendem" Schnee, sowie andere, die durch eingetretene Schmelze das Höchstmaß an innerer Dichtig­keit aufzuweisen hatten. Die Schußdistanz wurde auf 50, 120, 360 pmd 800 Meter festgesetzt. Tas Ergebnis sämt­licher Versuche war mit minimalen Differenzen in jedem

Von etzt aa dacht er Dag und Nacht An nix als wäi an Rache, Dem Zink, der en noch ausgelacht, Dem wollt err aach ahns mache. Unn bahl kam die Gelegeheid! De Spengler ging in's Lotze Unn dhat vergniegt wäi jederzeit Sei Duwakskleebche blotze. Beim Feiwel mußt err grab vorbei, Der sieht en unnc gehe, Unn eh' merr zehlt nor ahns zwaa drei! Da warsch aach schont geschehe.

Am Fenster stann im zwaate Stock De Feiwel voll Verlange, Da is de Zink im gute Rock Grad unnctm Fenster gange. Unn Feiwel spuckt enaus ganz wild, De Zufall dhats so lenke, Daß uff'm Zink seim Kappeschild Blieb dadevon was henke!

De Spengler awer kreischt voll Wut Unn schillt, waß Gott verbotte: Wo kam daß her? Wart nor, Du Judd! Du trift merr noch die Motte!

Doch's Feiwelmännche heert mit Ruh Daß Kreische all' unn Dowe;

Rieft laut unn mächt sei Fenster zu: Herr Zink, daß kam von owe!"

Karl Geißler.