Kirche nirgends verworfen wird, doch der an die heilige Schrift sich anschließenden, in der christlichen Kirche allgemein bestehenden uralten Sitte und den dieser entsprechenden Aenderungen zuwider.
2. Die ev. Kirche hat gegenüber der auf Einführung der Feuerbestattung gerichteten, als Einzelbestrebung zu charakterisierenden Bewegung für die Bewahrung der im christlichen Volks- und Gemeindebewußtsein fest gegründeten Sitte des Begräbnisses einzutreten.
3. Dementsprechend ist, nicht im Sinne kirchlicher Zucht- Äbung, sondern lediglich zum Schutz der kirchlichen Sitte und der geltenden Ordnung, den Geistlichen die amtliche Beteiligung bei einer Feuerbestattung und allen mit dieser zusammenhängenden Feierlichkeiten nicht zu gestatten.
Hierbei bleibt die Pflicht der Geistlichen bestehen, im engeren Kreise der Leidtragenden den Trost des göttlichen Wortes und des Gebetes darzubieten.
4. Feierliche Beisetzungen von Urnen mit den Ueber- resten der durch Feuer bestatteten Leichen sind auf kirchlichen Begräbnisstätten, als deren Bestimmung widersprechend, nicht zulässig. —
Lokales und Urovinstelles.
(Anonyme Einsendungen, gleichviel welchen Inhalte-, werden grundsätzlich nicht ausgenommen.)
Gießen, 24. Januar 1900.
* * ^eschichtskalender. (Nachdruck verboten.) Vor 141 Jahren, «ni 25. Januar 1759, wurde in der Grafschaft Ay im südöstlichen Schottland der berühmte Liederdichter Robert Burns geboren, zahllosen Ausgaben und Uebersetzungen verbreiteten Gedichte sind echte Naturlaute voll Wärme, Frische und Klarheit und von einer Mannigfaltigkeit der Gefühle und Empfindungen, wie sie nur ein mit dem ganzen Seelenleben des Volkes vertrauter Geist erf.fien kann. Burn« starb am 21. Juli 1796 als Zolletnnehmer -u Dumfries.
• ’ Empfang. Den gestern gemeldeten Empfängen bei Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog ist ergänzend »och nachzutragen, daß am 13. d.M. auch Herr Realgymnasialoberlehrer Professor Dr. Wiederhold aus Gießen die Ehre des Empfanges hatte.
• • Erlaubnis zur Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht, am 10. Januar l. I. dem Mitglied der Königlich Preußischen und Großherzoglich Hessischen Eisenbahndirektion Mainz, RegierungS- und Baurat Stahl, die Erlaubnis zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenen St. Annen« Ordens 3. Klasse zu erteilen.
* • Ordensverleihungen. Anläßlich des Krönungs- und Ordensfestes hat Se. Maj. der Kaiser u. a. folgende Auszeichnungen verliehen und zwar haben erhalten: Den Stern zum Roten Adler-Orden 2. Kl. mit Eichenlaub: Rothe, Generalleutnant und Inspekteur der Verkehrstruppen. Den Roten Adler-Orden 3. Kl. mit der Schleife: Conzen, Oberst und Kommandeur des 1. Großh. Feld-Artillerie« Regiments Nr. 25 (Großh. Artillerie-Korps). Den Roten Adler-Orden 4. Klasse: v. Bauer, Hauptmann beim Stabe des 2. Großh. Feld-Art.-Regts. Nr. 61; Graf v. Bredow, Hauptmann im 1. Großh. Jnfanterie-(Leibgarde-) Regiment Nr. 115; v. Ducker, Hauptmantt im 4. Großh. Infanterieregiment (Prinz Carl) Nr. 118; Fink, Hauptmann ä la suite des 4. Großh. Infanterie-Regiments (Prinz Carl) Nr. 118 und Platzmajor in Darmstadt; v. Hahn, Karl, Hauptmann im 1. Großh. Feld-Artillerieregiment Nr. 25 (Großh. Artillerie-Korps); Freiherr v. Keyserlings, Hauptmann z. D. und Bezirksoffizier beim Landwehrbezirk Worms; Dr. v. Löhr, Joseph, Großh. hessischer Kammer- Herr, Konsul und deuscher Delegierter bei der Europäischen Donau-Kommission zu Galatz; Prael, Hauptmann im 3. Oroßh. Infanterieregiment (Leib-Regiment) Nr. 117; Graf v. Schweinitz und Crain, Frhr. v. Kauder, Hauptmann ö la suite des 1. Großh. Feld-Artillerieregiments Nr. 25 (Großh. Artillerie-Korps) und Adjutant bei der Inspektion der Feld-Artillerie; Graf v. Schwerin, Rittmeister im 2. Großh. Dragonerregiment (Leib-Dragonerregiment) Nr. 24; Freiherr v. Starck, Major und persönlicher Adjutant Sr. Großh. Hoheit des Prinzen Heinrich von Hessen und bei Rhein; v. Wachter, Hauptmann ä la suite des 4. Großh. Infanterieregiments (Prinz Carl) Nr. 118 und Eisenbahnkommissar, kommandiert zur Dienstleistung bei der Eisenbahnabteilung des Großen Generalstabs. — Das Allgemeine Ehrenzeichen: Berz, Briefträger zu Groß- Gerau; Herbert, Wachtmeister im 1. Großh. Hess. Feldartillerieregiment Nr. 25 (Großh. Artilleriekorps); Kroll, Regimentssattler beim 1. Großh. Dragonerregiment (Garde- Dragonerregiment) Nr. 23; Lauterbach, Feldwebel und Zahlmeisteraspirant im 5. Großh. Jnf.-Regt. Nr. 168; Meyer, Vizefeldwebel im 3. Großh. Jnfant.-Regt. (Leib- Regt.) Nr. 117; Müller III., Karl, Eisenbahn-Pack- meister zu Kastel; Zeis ler. Postpackmeister zu Mainz.
* * Parlamentarisches aus Hessen. Die Ab> geordneten U l r i ch und Genossen haben bei der 2. Kammer folgende Anträge gestellt:
1) 5)ohe Kammer wolle Großherzogliche Regierung ersuchen einen Gesetzentwurf vorzulegen/betreffend die Ar- beitcrverhältnisse in den Staatsbetrieben. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen :
l. Durchführung eines achtstündigen Normalarbeitstages;
2. Festsetzung eines jeweils mit den Arbeitern zu vereinbarenden Minimallohnes;
3. Zusicherung fester Alters- und Pensionszulagen;
4. Garantierung der freien Ausübung des politischen und wirtschaftlichen Koalitionsrechts.
2) Hohe Kammer wolle die Großherzogliche Regierung um Vorlegung eines Gesetzentwurfs ersuchen, betreffend Einführung von Arbeiterkammern, die in direkter Fühlung mit einer im Ministerium zu errichtenden Zentralstelle für A r b e i t e r a n g e l e g e n h e i t e n zu bringen sind.
3) Hohe Kammer wolle die Großherzogliche Regierung ersuchen, die Neu-Herausgabe sämtlicher geltenden Verfassungs- und V e r w a l t u n g s g e - setze in übersichtlicher, jedermann leicht zugänglichen und verständlichen Form zu veranlassen.
4) Hohe Kammer wolle beschließen, die Großherzogliche Negierung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, betreffend Neuregelung der öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse der Staatsange- stellten, wobei insbesondere die Bestimmungen in Artikel 13 uinö 14 des Edikts von 1820 zu beseitigen sind, wonach die Regierung die Versetzung eines Staatsangestellten in Ruhestand jederzeit ohne gerichtliches Verfahren verfügen kann.
5) Hohe Kammer wolle beschließen, die Großherzogliche Regierung um Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, wonach das Selb st verwaltungs recht der Gemeinden dahingehend zu erweiterns resp. sicher zu stellen ist, daß bei Bürgermeister- und Beigeordnetenwahlen die regierungsseitige Bestätigung in Wegfall kommt.
6) Hohe Kammer wolle beschließen, die Großherzogliche Regierung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, betreffend die Aufhebung sämtlicher polizeilicher Bestimmungen und Verwaltungsordnungen, die geeignet sind, die verfassungsmäßige volle Vereins- und Versammlungsfreiheit zu beeinträchtigen.
7) Hohe Kammer wolle beschließen, die Großherzogliche Regierung zu ersuchen, den Landständen alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach dieWahlenzumLand- tag auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts mit Protz o r t i o n a l s y st e m stattzufinden haben, und zwar unter Berücksichtigung folgender besonderer Bestimmungen:
1. Wahlberechtigt ist jeder rechtsmündige, in Hessen ansässige Reichsangehörige.
2. Die ( esamtzahl der Abgeordneten ist dem Bevölkerungszuwachs derart anzupassen, daß aus je 20 000 Seelen ein Abgeordneter zu rechnen ist.
3. Die Wahlen sind an Sonntagen vorzunehmen. Die Wahlstunden sind von mittags 12 bis abends 8 Uhr festzusetzen.
4. Die Wählerlisten sind ständig auf dem Laufenden zu halten und bei Ankündigung des Wahltermins durch den Druck zu veröffentlichen.
5. Das Wahlgeheimnis ist durch Einführung amtlicher Stimmzettelkouverts und Einrichtung von Jsolier- räumen sicher zu stellen.
8) Hohe Kammer wolle beschließen, Großherzogliche Regierung zu ersuchen, den Artikel 54 der landständischen Geschäftsordnung dahin abzuändern, daß Tagesgelder auch für die in Darmstadt wohnenden Abgeordneten und zwar in der Höhe von 6 Mk. gewährt werden. Ferner der Zuschuß für Uebernachten von 3 auf 5 Mk. erhöht und für alle Abgeordneten während der Dauer' d'es Landtags freie Fahrt auf den Bahnen des Großherzogtums gestattet ist.
9) Hohe Kammer wolle die Großherzogliche Regierung um Vorlegung eines Gesetzentwurfs ersuchen, betreffend Ueber nähme aller Armenlasten auf den S t a a t unter Beseitigung aller an öffentliche Unterstützung geknüpften Beschränkungen der staatsbürgerlichen Rechte.
** Bekanntmachung. Jeder Fernsprech - Teilnehmer ist berechtigt, unter Benutzung seiner Anschlußleitung: 1. Nachrichten an die Vermittelungsanstgli zur Weiterbeförderung durch die Post, durch Eilboten oder mittels des Telegraphen zu übermitteln; 2. auf einen bei der Vermittelungsanstalt zu stellenden Antrag sich die für ihn ankommenden Telegramme zusprechen zu lassen. — Zu 1: Für die Aufnahme von Nachrichten durch die Vermittelungsanstalt wiro neben den tarifmäßigen Weiterbeförderungsgebühren eine Gebühr von 1 Pfg. für das Wort, mindestens aber 20 Pfg. erhoben. Ueberschießende Beträge werden auf die nächst höhere durch 10 teilbare Summe abgerundet. Zu 2: Die Gebühr für das Zu- prechen eines angekommenen Telegramms an den Teilnehmer beträgt ohne Rücksicht auf die Wortzahl 10 Pfg. Dieser Betrag wird vom Empfänger bei Aushändigung des Briefes erhoben, indem ihm das zugesprochene Telegramm nachträglich durch die Post übermittelt wird.
** Offizierslaufbahn auf den Lloydschif- e n. In Bremen hat sich unter dem Protektorat des Erb- großherzogs von Oldenburg der Verwaltungs-Ausschuß für das Kadettenschulschiff des Norddeutschen Lloyd gebildet. Als Schulschiff ist die Bremer viermastige Bark „Albert Rickmers" anaekauft, welche hinfort den Namen „Herzogin Sophie Charlotte" tragen wird. Das Schiff wird am 17. April mit den Kadetten von Bremen nach Philadelphia in See geehn, und von dort nach Japan segeln. Der wesentliche Zweck des Schiffes ist, einen Nachwuchs an tüchtigen Schifssoffizieren heranzuziehen, die Laufbahn des Seemannes den besseren bürgerlichen Familien zugänglich zu machen. Der Dienst wird alle Zweige des seemännischen Berufes umfassen. Durch Wechsel des Reisezieles soll den Kadetten Gelegenheit gegeben werden, die Fahrt in den verschiedenen Gewässern kennen zu lernen. Bei vollem Betrieb sollen etwa 60—80 Kadetten an Bord sein. Die Kadetten wohnen unter Aufsicht der Offiziere in besonderen Abteilungen. Voraussetzung zur Annahme ist eine besondere Schulbildung, die dem Erfordern bei Ablegung der Prüfung zum Einjährig-Freiwilligen wenigstens nahe kommt. Außer der vollen seemännischen Ausbildung erhalten die Kadetten noch Unterricht in allen seemännischen Gebieten, in Deutsch und Englisch, in Mathematik und nautischen Wissenschaften, und mehreren Gebieten der allgemeinen Bildung. Die Erziehung in den theoretischen Fächern liegt in den Händen zweier Lehrer, von denen der eine die praktischen, der andere die theoretischen Fächer zu übernehmen hat. Die Ausbildung geht so weit, daß die Kadetten nach beendeter Fahrzeit nur einer kurzen Zeit einer zusammenfassenden Wiederholung bedürfen, um zur Ablegung der Steuermannsprüfung zu kommen. Nach Beendigung der dreijährigen Ausbildung an Bord des Segelschiffes kommen die Kadetten noch etwa auf ein Jahr als dienstthuende Offiziers-Aspiranten oder Unteroffiziere an Bord der Dampfer des Norddeutschen Lloyd, um hier _jd) in den Gebieten auszubilden, die sie nach Bestehen der Steuermannsprüfung für die verantwortliche Stellung der Offiziere voll geeignet machen. Für Ausbildung' und Unterricht, Verpflegung und Ausstattung ist eine Ver- glltung von jährlich 600 Mark in Aussicht genommen, die
im Gegensatz zu englischen Verhältnissen, wo sich die jährlichen Unkosten bis auf 2000 Mark stellen, äußerst niedrig gehalten ist, um weitere Kreise der besseren bürgerlichen Familien für den schönen Beruf zu interessieren. Anmel- dugnen sind bis zum 31. Januar beim Zentralbureau des Norddeutsch Lloyd in Bremen einzureichen.
m Zimmersrode, 23. Januar. Heute mittag 12 Uhr 50 Minuten passierte ein Husar der 2. Eskadron des 14. Husaren-Rkgiments Kassel unseren Ort. Derselbe macht einen Dauerritt; verließ heule früh um 6 Uhr seinen Garnisonsort und ritt über Gudensberg, Fritzlar, Kerstenhausen, Zwesten, Oberurff, Niederurff, Bischhausen, Zimmersrode, Stassenerfurth, Dillich, Freudenthal, Lembach, Lendorf, Wabern wieder zurück nach Kassel. Reiter und Pferd befanden sich in bester Verfassung. — Bei der heute in den Fürstlich Hanauischen Waldungen zu Oberurff abgehaltenen Holzauktion wurden recht hohe Preise erzielt. Das Raummeter Buchen-Scheitholz kam durchschnittlich auf 8—9 Mk.
§ Landenhausen, 21. Januar. Die in voriger Nr. des „Lautenbacher Anzeiger" enthaltene Notiz aus Landenhausen enthält Ungenauigkeiten und Entstellungen des wahren Sachverhalts, daß dieselbe nicht unerwidert bleiben darf. Des betr. „Aktes großer Rohheit", wie sich der Herr Einsender auszudrücken beliebt, ist etwa folgender: Zwei bettelnde Handwerksburschen wurden in ruhiger, bestimmter Weise von dem hiesigen Polizeidiener auf die Strafbarkeit ihres Beginnens aufmerksam gemacht und aufgefordert, ihre Wege zu gehen. Anstatt dieser Aufforderung zu folgen, verhöhnten sie den Polizeidiener, gebrauchten Schimpfworte und Redensarten, die man aus bekannten Gründen nicht wiedergeben kann. Darauf machte der Polizeidiener Ernst und hieb die beiden frechen Gesellen vor sich her. Einer von ihnen.flüchtete in eine Wirtschaft, aus welcher er durch einen jungen Mann, den der Polizeidiener dazu aufforderte, entfernt wurde. Als daraus der freche Bursche sogar nach dem Messer suchte und rief: „Ich steche Sie nieder!" da ergriffen zwei den Polizeidiener begleitende junge Männer Lattenstücke und verabfolgten dem Burschen einige empfindliche Hiebe. Dieser legte sich nun auf den Boden, hielt schreiend den Arm, sprang aber alsbald wieder auf, und schimpfend und fluchend verließen die beiden sauberen Patronen das Dorf. Von einem Armbruch oder sonstigen Verletzungen war nicht das geringste zu bemerken. Jeder Zuschauer, der den wahren Sachverhalt kannte, hatte das Gefühl, daß das Gebühren des nichtsnutzigen Gesellen auf die einzig richtige und wirksamste Art bestraft wurde.
nn. Darmstadt, 23. Januar. Die 6. evang. Landes- syuode trat heute um 12 Uhr, nachdem vorher in der Stadtkirche ein Gottesdienst stattgefunden hatte, im Saale der Zweiten Kammer zur konstituierenden Sitzung zusammen. Oberkonsistorialrat Buchner begrüßte in herzlichen Worten die Versammlung und machte die Mitteilung, daß der Zusammentritt der Synode zur Beratung des Voranschlags des Zentralkirchenfonds erfolgt sei. Die von der 5. Synode vorgelegten Gehaltsvorlagen, sowie das Gesetz: „Die Fürsorge für die Witwen und Waisen" seien vom Großherzog genehmigt, aber leider noch nicht verkündigt worden, well erst Mittel zur Durchführung derselben gesucht werden müßten. Durch Erhöhung der Kirchensteuer um i/io und Zuwendung eines Staatszuschusses, der aber nicht 140000 sondern nur 70000 Mk. betrage, werde die Gehaltsregu- lterung zur Durchführung kommen können, wenn auch nicht in dem erwarteten Maße. Sparsamkeit sei aber Bedingung, weil eine weitere Erhöhurg der Kirchensteuer nicht rätlich erscheine. Die Einführung einjähriger Budgets werde auch für die Synode stattfinden. — Die Wahlprüfungen ergaben keine Anstände und wurde» sämtliche Wahlen für gültig erklärt. — Bei der Wahl des Bureaus wurde, wie schon mitgeteilt. Geh. Justizrat Weber-Offenbach zum 1. Präsidenten, zum 2. Präsidenten Professor Dr. Stamm«Gießen gewählt. Zu Sekretären wurden Dekan Puhlmann und Direktor Brandt gewählt. Morgen früh 9 Uhr finden die Wahlen zu den Ausschüssen statt. Schluß der Sitzung li/2 Uhr.
nn. Darmstadt, 23. Januar. Bezüglich der bereits gemeldeten Ober - Ramstädter Seidendiebstähle werden die Erhebungen mit ungemindertem Eifer von dem Untersuchungsrichter fortgesetzt, doch handelt es sich hier nicht um die seinerzeit mit großem Raffinement erfolgten Diebstähle von Seide in bedeutendem Werte, sondern die jetzt hinter Schloß und Riegel sitzenden Gauner haben sich an Ladendiebstählen in Darmstadt, Mainz, Worms, Heidel- berg und Mannheim beteiligt, und ihren Raub, bestehend aus Kleiderstoffen, Schuhen und Stiefeln, Spitzen und seidenen Blusen, in Ober-Ramstadt in Sicherheit gebracht, wo die Mink und die Widerscheins, sowie der Fuhrmann Schaller im Eisenbahndamm einen Teil der Sachen vergraben hatten. Gegen Lieferung von Lebensrnitteln u. s. w. gaben sie einer Anzahl Einwohnern von Ober-Ramstadt die gestohlenen Gegenstände an Zahlungsstatt, und haben sich dieselben nunmehr wegen Hehlerei zu verantworten. Dadurch, daß es äußerst schwierig sein wird, den Dieben den Ort ihres Diebstahls nachzuweisen, uud wegen der großen Menge der gestohlenen Sachen wird die Untersuchung bedeutend in die Länge gezogen werden. Einige der durch die großen Seidendiebstähle geschädigten Kaufleute von Gießen, Worms u. s. w. waren bereits zur Ansicht der Waren hierher gekommen, mußten aber leider unverrichteter Sache wieder nach Hause reisen.
Offenbach, 23. Januar. Hier soll demnächst eine städtische technische Mittelschule für Maschinenbau errichtet werden, und zwar besteht die Absicht, die Kunstgewerbeschule entsprechend zu erweitern und auSzu- bauen. — Der als Förderer der Turnsache in deutschen Turnerkreisen weit bekannte Fechtmeister Andreas Henkel ist heute nacht gestorben.
A Mainz, 23. Januar. Die Konsekration und Inthronisation des Domkapitulars Dr. Brück zum Bischof


