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25.1.1900 Zweites Blatt
 
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1900

Zweites Blatt

Zlmts- «nd Anzeigeblatt für den Urei» Gietzen

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Feuilleton

fg. pro Pn!on Der Vorstand.

Donnerstag den 25. Januar

Bezugspreis vierlkljährl. Ml 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestelleu vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld.

Alle Anzeigen'VermittlungSstellen deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis-, lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.

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Kchnkstraße Ar. 7.

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Fernsprecher Nr. 51.

Das Skatspiel hält in rbcn jetzigen langen Winteruächten im Deutschen Reiche wohl eine ganz beträcht­liche Armee stunden, auch nächtelang an einen Platz ge» fesselt. Es ist der Typus deutscher Unterhaltungsmanier. Wenn man auf einer Sommerreise in einem südlichen Lande auf einem wunderbaren Aussichtspunkte Reisende beim Karten­spielen erblickt, so sind das sicher Deutsche, welche beim Skate sitzen. Obwohl Skat das jüngste aller Kartenspiele ist, so hat es sich bereits zum Aerger der gesamten Frauen­welt die Herrschaft über die Männerherzen unbestritten ge sichert; seine magische geheimnisvolle Macht ist staunen­erregend. Seine Geburtsstadt ist bekanntlich das Eden der Spielerwelt, die Stadt Altenburg, welche sich dadurch einen unvergänglichen Ruhm erworben hat. Der Vater dieses echt deutschen Kindes ist nicht der Advokat Hempel, wie vielfach irrtümlicher Weise angenommen worden ist, sondern ein Ratskopist, von welchem die Grundidee stammt. Haupt­sächlich Studenten haben für dessen weitere Ausbildung und Verbreitung Sorge getragen, und jetzt ungefähr 70 Jahre alt, gewinnt es immer mehr an Macht und Ausdehnung, ob zum Wohle oder zum Nachteile, ist eine andere Frage. Es zeichnet sich unwiderlegbar durch eine Mannigfaltigkeit und Abwechselung aus, wie kaum ein anderes Spiel; die Zeit eines Menschenleben^ Reicht nicht hin, alle Möglich­keiten durchzuspielen. Ls bildet die Beobachtungsgabe, nötigt zum Nachdenkeä, stärkt das Urteil, verlangt Kombi­nationen, regt überhaupt den Geist in der denkbar viel-

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Matter für hessische Volkskunde._________________

fettigsten Weise an, jedoch auf Kosten des Körpers; denn es zwingt stundenlang an einen und denselben Platz. Das ist wohl ganz gut für den Altenburger Bauer, der durch seine Beschäftigung schon zu der nötigen Leibesbewegung gezwungen ist; aber der in seinem Berufe geistig Ange­strengte findet z. B. im Billardspiel eine viel zuträglichere Unterhaltung. Ferner sind es wenige, welche es vermögen, dem Skatspiel die gute Seite abzugewinnen, nämlich die der Zerstreuung und Erheiterung. Viele können sich der Leiden­schaftlichkeit dabei nicht enthalten, und zerstören dadurch den Zweck des Spieles, die Geselligkeit. Kein Spiel giebt des­halb die Veranlassung zu so viel Streitigkeiten, wie dieses- Es hat schon die ältesten Freundschaften zerrissen. Es nötigt die Gedanken zu sammeln, während andere Spiele zerstreuen. Nirgends sieht man so ernste Gesichter als am Skattisch. Ein Teil der Spieler steht stets unbefriedigt, wenn nicht gar mit Aerger auf, während bei guter Unter­haltung, bei Gesellschaftsspielen und Musik Jeder erfreut von dannen geht. Nur mit Innehaltung des rechten Maßes erfüllt das jetzt allgemeinste Spiel, der Skat, seinen Zweck, den der wohlthuenden Zerstreuung. Also Skat, aber ohne Leidenschaft.

Die neuesten Schönheitsmittel der Aankee- Damen. Die reiche Modedame der New-Aorker Gesell­schaft hat jetzt, wie uns aus New Iork berichtet wird, eine neue Liebhaberei.Eine einfach gekleidete Dame, diewell groomed (wohl gepflegt) ist, ist bei weitem mehr chic und anziehender als eine sich vernachlässigende Schönheit", so lautet das Motto, das im Sprechzimmer eines bekannten Schönheits-Doktors" der fünften Avenue zu lesen ist. Groomingu ist das neueste Wort der Aankee-Dame. In einem der neuen Dictionäre wird es mitReinlichkeits­wut" übersetzt, aber der Begriff ist viel weiter und umfaßt alle Arten der neuesten Schönheitsmittel, die jedoch von den alten kosmetischen Mitteln verschieden sind. In das Bereich desGrooming gehört vor allem die neueste Behandlung der Augenbrauen. Die Augenbrauen sollen eine Bogenlinie

troffen unb tim IgeLer bei mir in w.

X M. \). M. an

Wenn zwei gleich schön sind, so liebe beide, du wirst schon eine satt kriegen.

Sprichwort.

8*1. Uhr,

Amtlich« Teil.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Veranstaltung von Verlosungen innerhalb des Großherzogtums.

Die Stadt Alzey beabsichtigt mit dem am 9. Mai 1900 zu Alzey stattfindenden Zucht- und Fettviehmarkt eine Ver­losung von Vieh, landwirtschaftlichen Maschinen und Ge­räten zu verbinden, um die Mittel zur Prämiierung des zum Markt gebrachten Viehs zu gewinnen.

Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosung unter der Bedingung erteilt, daß nicht mehr als 10000 Lose zu 1 Mark das Stück ausgegeben werden dürfen, und min­destens 55 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu ver­wenden sind.

Zugleich ist der Vertrieb der Lose im Großherzogtum gestattet worden.

Gießen, den 23. Januar 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Meßmer Anzeiger

General-Anzeiger

Nr.

Grfchetrrt täglich mit Ausnahme des

Montags.

Die Gießener Aamikieuvkätter werden dem Anzeiger hn Wechsel mitM- Landwirt- «.Blätter (fit heff. Volkskunde- wSchtl.S mal beigelegt.

Bekanntmachung.

Unter Aufhebung der Bekanntmachung in rubr. Betreff im Kreisblatt Nr. 19, vom 24. d. Mts., betreffend: Zseldbereiuiguvg in der Gemarkung Garbeuteich, geben wir hiermit bekannt, daß I. in der Zeit vom 27. Januar l. Js. bis einschließlich 9. Februar l. Js. auf dem Gemeindehause zu Garbenteich die Arbeiten des II. Ab­schnitts rubr. Feldbereinigung zur Einsicht der Beteiligten aufliegen, nämlich:

1. 3 Bände Besitzstandsverzeichnis,

2. 3 Bände Gütergeschoffe,

3. 44 Blätter Bonitierungskarten,

4. das Protokollbuch

Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hier­gegen findet statt:

Samstag den 10. Februar 1900,

vormittags SVr bis 1072 Uhr,

100 Mark 1 mn, pMll 8M* Ui i« I«N «'* pofti.

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Aumaristisches.

Unb-abfichti'gt- «tiltr. B-i der ,-hr --"gwettigm und ausgedehnten Festrede des Professors Quaßler will sich em Gast ent. fernen und bittet den Portier, ihm dte Thü.: zu offner- P°^«' Nee, bet jetzt nich; wenn ick Ihnen östne, wolln se gleich alle naus.

darstellen, durch die das Auge erhöhte Schönheit gewinnen soll. Man erzielt dies mit Hilfe eines zierlichen Rasier­messers, und es erfordert nur wenig Zett. Hat man die Augenbrauen erst in Bogenlinien gezogen, so kommt es darauf an, zu verhindern, daß sie nicht wieder die frühere Form annehmen. Das Rasieren der Augenbrauen ist natürlich besonders für buschige Augenbrauen vorteilhaft. Das Gesicht soll außerdem durch diesen Prozeß einenun­definierbaren, reizvollen" Ausdruck erhalten. Eine andere Modelaune ist die Parfümierung des Haares. Das Par­fümieren der Haare muß sehr sorgfältig gemacht werden, um einen zu starken Geruch zu vermeiden. Es geschieht dieses mit einem aus Paris stammenden, parfümierten Pulver, das in allen Haarfarben hergestellt wird; beliebt ist besonders die neueste, rötliche Schattierung. Als die Dollarkönigin Mrs. Cora Porter vor einigen Jahren ihr Haar in Veilchenwaffer wusch, erklärte man das damals noch fürverrückt". Heute hat sich die Mode geändert.

Ein witziges Wort des Grafen Fritz Eulenburg, dessen Briefe aus Ostasien kürzlich an dieser Stelle be­sprochen wurden, dürfte hier in Erinnerung gebracht werden. Es war zur Zeit des alten Kaisers bei einem Jagdmahl in Wusterhausen, an welchem Graf Fritz Eulenburg und der russische Militärbevollmächtigte, Fürst Kutusoff, terl- nahmen. Der Letztere war eifrig bemüht, die Herkunft seiner Familie zu erklären.Wir Kutusoffs sind", sagte er,ursprünglich auch Preußen, denn wir kamen aus dem jetzt preußischen Lithauen nach Rußland hinüber. Damals hießen wir Kutu."Aha", unterbrach ihn der sehr humoristisch beanlagte Graf Eulenburg,erst hießen Sie Kutu? Der Soff kam also in Rußland hinzu."

»««ahme von Anzeigen zu der nachmittags für den feleenben Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Atbestellungen spätestens abends vorher.

in den meisten Fällen, wegen beschränkter Räume, als­baldiger Verbringung der Leiche ins Leichcnhaus, im Sterbehaus nicht durchführbar sei. Hierauf hat Großh. Oberkonsistorium unterm 15. Dezember folgendes verfügt:

Auf Ihren Bericht vom 14. November d. Js. müssen wir grundsätzlich auf unserem Ausschreiben vom 6. No­vember 1888 unb unserem an Sie gerichteten Erlaß vom 24. Oktober d. I. beharren. Dagegen haben wir nicht zu bean­standen, daß die von uns schon in dem erwähnten Ausschrei­ben gestattete T r a u e r f e i e r i m F a m i l i e u k r e i s e in denjenigen Fällen, wo des Sterbehaus für eine solche Feier keine Möglichkeit bietet, in die Sprechhalle Ihres Fried­hofes, in "der auch vor Erdbestattungeu häufig die Trauer­feier stattfindet, verlegt wird, jedoch unter der Bedingung, daß die Trennung von der Leichenverbrennung dadurch zum Ausdruck kommt, daß die kirchliche Feier in der Regel nicht an demselben Tage stattfin- det, an welchem jene, die Verbrennung der Leiche geschieht; sollte ausnahmsweise beides an dem­selben Tage stattfinden, so müssen zwischen dem Schluß der kirchlichen Feier und der Verbrennung wenigstens mehrrere Stunden liegen. In Bezug auf die Ge­staltung der Leiche enthalten wir uns vorerst aller Vor­schrift, nur daß wir jede Bezugnahme auf die bevorstehende Verbrennung verbieten. Der Feier ist der Charakter einer für die Angehörigen und näheren Freunde des Toten be­rechneten Andacht zu geben. Wir heben hervor obwohl das nach dem im Eingang Gesagten selbstverständlich ist, daß wir, wie in dem Ausschreiben von 1888 gesagt ist, nichts dagegen einwenden, wenn im einzelnen Falle der betreffende Geistliche aus Gewissensbedenken glaubt, seine Mitwirkung bei einer Feuerbestattung glaubt versagen zu müssen." Noch bemerken wir, daß eine Mitwirkung des Geistlichen bei der Beisetzung der Aschenreste, wenn dieselbe etwa begehrt werden sollte, untersagt ist."

Diese Verfügung hat das Großh. Oberkonsistorium, wie erwähnt, sämtlichen Geistlichen durch Ausschreiben mtt- geteilt und dabei die Ueberzeugung ausgesprochen, daß weitaus die große Mehrzahl der Evangelischen des Landes die Auffassung der hohen Kirchenbehörde teilen werde.

Diese Stellungnahme der obersten Kirchenbehörde zur Feuerbestattung entspricht den Beschlüssen, welche die Kon­ferenz deutscher evangelischer Kirchenregierungen zu Eise­nach im Juni 1898 in Sachen der Feuerbestattung gefaßt hat. Mit großer Mehrheit nahm die Konferenz am 14. Juni 1898 folgende Sätze an:

1. Die Feuerbestattung ist, obschon sie keinem Gebote Gottes und keinem Artikel des christlichen Glaubens an sich widerspricht und auch in den Bekenntnissen der ev.

im Gemeindehaus zu Garbenteich, wozu ich die Be­teiligten unter dem Anfügen einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.

Die Einwendungen sind schriftlich abzufassen, zu be­gründen und auf Papier in Aktengröße (mindestens einen halben Bogen) einzureichen. .

II. Innerhalb der obenangegebenen Zeit liegen aus dem Gemeindehaus zu Garbenteich weiter die Entscheidungen der Großh. Oberen landwirtschastlichen Behörde die gegen den allgemeinen Meliorationsplan erhobenen Einwendungen nebst dem allgemeinen Meliorationsplan zur Einsicht der Interessenten offen.

Friedberg, 17. Januar 1900.

Der Gr. Bereinigungskommissär:

Süffert, Regierungsrat._______________

Die Feuerbestattung.

(Bon einem oberhessischen Geistlichen.)

Aus Anlaß der Verkündigung des Gesetzes die Feuer­be stak tun g betreffend und die Eröffnung der Feuer­bestattungsanstalt zu Offenbach hat die oberste Kirchen­behörde in ihrem Ausschreiben vom 15. Januar 1900 an die ev. Pfarrämter Stellung genommen, zu der Beteili­gung von Geistlichen bei Feuerbestattungen. Auf eine Ein­gabe der ev. Kirchenvorstände zu Offenbach dahingehend: es möge die kirchliche Feier nach ortsüblichem Brauche auch bei der Feuerbestattung ohne jegliche Beschränkung gestattet werden". Hierauf hat Großh. Oberkonsistormm unterm 28. Oktober v. I. unter Bezugnahme auf eine am 6. November 1888 erlassenes Ausschreiben, die Feuer­bestattung betreffend, folgende Verfügung an die ev. Kirchenvorstände zu Offenbach erlassen:Wenn wir m Uebereinstimmung hiermit den Geistlichen eine amtliche Mitwirkung bei der Feuerbestattung, wie bei der Bei­setzung der Aschenreste nicht gestatten, so wünschen wir da­durch, wie wir schuldig sind, eine Sitte zu schützen, welche die ganze christliche Vergangenheit beherrscht und welche namentlich durch Christi Begräbnis und Auferstehung aus­gezeichnet und geweiht ist, eine Sitte, der wir auch darum liebevolle Schonung schuldig sind, weil sich auf ihrem Grunde die Vorstellungsweise und Sprache namentlich der christlichen Poesie und Liturgie ausgebildet hat". Dagegen wurde die häusliche Andacht im Familienkreise im Rahmen des Ausschreibens von 1888 für statthaft erklärt. Hier­gegen erhob der unierte Kirchenvorstand zu Offenbach I Gegenvorstellung und betonte, daß eine häusliche Andacht

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