bezw. Unterhaltung von Kleidern, Hemden und Bettwäsche, Wolle und .Garn! zu Strümpfen rc. und zwei Vorhängschlößchen.
Am Schlüsse des Kursus findet eine Ausstellung der gefertigten Arbeiten, die Uebergabe von Zeugnissen über Betragen und Leistungen, sowie eine feierliche Entlassung der Schülerinnen statt, wozu deren Eltern und Angehörige eingeladen werden.
Der zweite Kursus pro 1900 beginnt Dienstag den 3. Iuli und wird Freit ag den 30. November ge- s ch l o s s e n w e r d e n.
Die Meldungen hierzu sind bei dem unterzeichneten Vorsitzenden des landw. 'Bezirksvereins Büdingen unter gleichzeitiger Angabe des Vor- und Zunamens, des Tags, Monats und Jahres der Geburt und des Wohnortes der Schülerin und des Namens der Eltern oder des Vormunds schriftlich einzureichen.
Beim Eintritt in die Anstalt hat eine jede Schülerin ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, das sich über ihren Gesundheitszustand, sowie weiter darüber aussprechen muß, daß gegenwärtig keine ansteckende Krankheit in ihrer Familie und bei deren Hausbewohnern bestehe.
Lindheim, 25. Aprilj 1900.
Der Vorsitzende des landw. Bezirksvereins Büdingen. Jrle, Kreisrat.
Der Aufsichtsrat: Westernacher, Lberamtmann. Frau Westernachek- Buß, Schulrat. Bär, Pfarrer.
Lipp, Bürgermeister. König, Beigeordneter.
Das Ende der Lex Heinze und der Goethebund.
Gieße«, den 23. Mai 1900.
Wir erhielten gestern nachmittag folgende telephonische Meldung aus Berlin:
„Der Reichstag hat in seiner heutigen Sitzung, der auch der Abg. Dr. Lieber beiwohnte, einen neuen Gesetzentwurf des Zentrumsabgeordneten Grafen Hompesch, der unter Beseitigung des § 184 b und unter wesentlicher Milderung des $ 184 a die Bestimmungen der Lex Heinze enthält, in 2. und 3. Lesung nach kurzer Erklärung der Vertreter der verschiedenen Parteien angenommen. Die ursprüngliche „Lex Heinze" ist damit beseitigt. In der Schlußabstimmung stimmten nur die Sozialdemokraten und einige Freisinnige gegen den Entwurf."
Also wirklich, die' Lex Heinze-Gefahr ist vorüber, wenigstens fürs erste, und mau kann wieder ruhig atmen. Das böse Gespenst, das von einer Gesellschaft mit beschränkter geistiger Haftung mit Hose und Brustlatz bekleidet auf dickbesohlte Füße gestellt werden sollte, aber das Schamgefühl der Besten unserer Nation auf das Gröblichste verletzte, hat sich zu seinen bösen Vätern, dem seligen Volksschulgesetzentwurf des Grafen Zedlitz, dem Umsturzgesetz und anderen üblen Ungesetzen versammelt. Das ist eine der erfreulichsten Wendungen, die sich innerhalb unserer Reichspolitik in den letzten Jahren vollzogen haben. Der sonst den politischen Vorgängen und jeder wirtschaftlichen Interessen- Vertretung unparteiisch Gegenüberftehende, der nur das Schwert an seiner Seite spürt, wenn es darum gilt, einem Feinde unserer Wissenschaft und unserer Kunst, d. h. unseres Allerheiligsten, zu begegnen, hat dankbar anzuerkennen ebenso den entscheidenden Eingriff der nationalliberalen Fraktion in letzter Stunde, wie die gerade zur rechten Zeit auf dem Kampfplatze erschienene vernichtende Erklärung unserer hervorragendsten StrasrechtSlehrer, die zweifellos nicht ohne tiefe Wirkung auf alle Instanzen geblieben ist, und endlich das Wirken des GoethebundeS. Daß in unseren höchsten Kreisen auch Verstimmung über den Heinzevorstoß herrschte, haben wir bereits wiederholt andeuten können. Wir gaben dahingehende Aeußerungen des Kaisers und des Königs von Württemberg wieder, und in der Versammlung, in der in unserer Landeshauptstadt ein hessischer Goethebund gegründet wurde, hat einer der Intimsten unseres Großherzogs, der Major Freiherr v. Heyl, eine führende Stellung eingenommen,
Daß die lex Heinze Gefahr ein Gutes aber im Gefolge gehabt hat, haben wir bereits vor kurzem an dieser Stelle ausgeführt. Sie hat einen Bund der Intellektuellen in Deutschland zustande gebracht. Wie viel dieses Bundes Tapferkeit dazu geihan hat, dieHeinzemänner zum schmählichen Rückzüge zu drängen, ist nicht zu ermessen, jedenfalls ist sein Einfluß auch nicht gering geblieben. Der Goethe- bund aber will noch weiter wacker wirken am Webstuhl der Zeit: er will es verhindern, daß Kunstbevormundungsmittel neu ersonnen werden. Denn was die Zukunft bringen kann, wißen wir nicht. Darum darf keiner daran denken, den Posten auf der Wacht zu verlassen. Denn jetzt ist'S gar keine Frage meh-, daß der Boden, den wir so lange vertrauensselig für unerschütterlich hielten, im Dunkeln da unten von Gängen durchzogen ist. Wir wiffen es nicht, wie viele davon man weiterhin im Stillen zu Minen ein- richtet. Wir wißen nur: mächtige Feinde wollen die weithin schauende Hochburg des deutschen Geistes, auf deren Fahne der Name „Goethe" steht, zerstören.
Schön ist es. zornig zu kämpfen um die Schönheit, die Freude, Fülle und Lebenslust schafft. Man möchte fast in dieser Zeit der geistigen und künstlerischen Reformation mit Hutten ausrufen: „Es ist eine Lust, zu leben!" — Doch Ferdinand Avenarius, der Herausgeber des vortrefflichen „Kunstwart", hat ganz recht: Berauschen wir uns nicht an vergleichenden Bildern! Unser öffentliches Leben ist, genau besehen, äußerst nüchtern; wollen wir darin wirken, müßen wir selber auch trocken sein können. Enthusiastische Hymnen sind auf die Dauer nur an den Sonntagen des Lebens am Platz, die Wochenarbeit darf nicht darin aufgehen. Worin kann sie bestehen? Was kann der Goethehund thun, um nachhaltig zum Segen unserer geistigen Wohlfahrt Ansehen zu wahren und Einfluß zu üben?
Vergegenwärtigen wir uns zunächst, was er ist. Er ist eine Vereinigung von Gelehrten, Künstlern, Schriftstellern
und Freunden und Freundinnen geistig angeregten Lebens überhaupt, die in ihren Gesinnungen und Urteilen im einzelnen weit auseinandergehn. Schon der oberflächlichste Beobachter erkennt, wie anders der Goethebund in Berlin aussieht, als in München, in Darmstadt, als in Mainz, wo sich die Nationalliberalen, Freisinnigen, Demokraten und Sozialdemokraten heute abend zusammenschließen werden, und wieder anders wird er bei uns in Gießen aussehen, wenn sich, was wir hoffen, auch hier eine Sektion des Goethe-Bundes begründen wird. Will der Goethebund als geschloßene Einheit wirken, so kann er eS nur, wenn seine Mitglieder in e inem Punkte alle einer Meinung sind. Politische Meinungsverschiedenheiten also bleiben brav außer dem Haus da, ebenso jeder Streit über die verschiedenen Kunst r i ch lu n g e n. Der Goethebund ist nicht zur Auseinandersetzung der Mitglieder unter sich da, sondern zum Kampfe gegen den gemeinsamen Feind für die gemeinsamen Güter. Denn es gibt ja Güter, für die Konservativer und Sozialdemokrat und orthodoxer Atheist und Christ und Jud gemeinsam eintreten können, wenn sie nur innerlich freie und wahrhaftige Menschen sind. Diese Güter will der Goethebund aussuchen, nur für diese fechten, alle im Eintreten für diese begrenzten Ziele einig. Welche Macht kann der Goethebund bann werden!
Der Goethebund will also versuchen, aller ehrlich überzeugten Wissenschaft, aller ehrlich ernsten Kunst nach Möglichkeit Luft zum Atmen und Raum zur Bewegung zu schaffen. Unbehinderten Ausdruck der ernsten Ueberzeugung will er fördern. Die Ausdrucksfreiheit der Kunst, die Lehrfreiheit der Wissenschaft, das sind die Güter, deren Unantastbarkeit bewacht werden muß. Wohl, und da gibt es eine Menge von Erscheinungen in unserm öffentlichen Leben, über welche die ehrlichen Männer aller Parteien längst einer wie der andere denken.
Vorschläge zu Versuchen, dem Goethebund nach dieser oder jener Richtung hin gewisse bestimmte Ziele zu geben, sind bereits gemacht worden. Avenarius möchte aus chm eine Art „Parlament" bilden, das nicht der Vertretung wirtschaftlichen Interessen, sondern der geistigen und künstlerischen Intelligenz des Volkes dienen könnte, und er führt auch bereits eine Anzahl von Vorlagen an, die wohl zum größeren Teile zu billigen sind, zum anderen Teile aber uns unerfüllbar scheinen. Doch der Goethebund steht noch zu sehr in den ersten Anfängen allenthalben, als daß es sich heute schon verlohnte, auf einzelne derartige Vorschläge einzugehen. Vorläufig ist er noch nicht einmal ein Körper, erjgleicht noch den Maßen, die unverdichtet um einen Schwerpunkt kreisen. Für uns Gießener ist die erste Aufgabe, eine Sondersektion zu begründen, die sich, wie die heute in Mainz zu begründende, dem Hessischen Goethebund in Darmstadt angliedert. Mögen zunächst recht viele darüber nachdenken und sich darüber privatim aussprechen. Das weitere ergiebt sich dann wohl von selbst. Wir hoffen, der Tag ist nicht mehr fern, an dem der Bauplatz für eine Sektion Gießen des Hessischen GoethebundeS abgesteckt wird. Ein reiches Arbeitsprogramm findet er sicherlich vor.
Deutscher Reichstag.
200. Sitzung vom 22. Mai. 1 Uhr.
Präsident Graf B a l l e st r e m eröffnet die Sitzung, mit folgenden Worten: Ich eröffne die 200. Sitzung des! deutschen Reichstages in dieser Legislaturperiode und danke den Herren, die aus dieser Veranlassung den Präsidentensitz so schön geschmückt haben. Es ist soeben ein Antrag des Grafen Hompesch und Gen. eingegangen. Derselbe enthält einen neuen Gesetzentwurf betr. Aenderungen und« Ergänzungen -es Str.-G.-B. Ich habe den Druck dieses' Antrages verfügt, derselbe ist in der Verteilung begriffen. Wir treten in die Tagesordnung ein.
Abg. Dr. Spahn (Ztr.) beantragt, die weitere Beratung der Lex Heinze von der Tagesordnung abzusetzen und statt dessen als ersten Punkt den eben eingebrachten Antrag zur ersten und zweiten Beratung zu stellen.
Das Haus beschließt demgemäß fast einstimmig, nachdem Präsident Graf B a l l e st r e m es als zulässig erklärt hat, wenn kein Mitglied des Hauses Widerspruch erhebt.
Abg. Graf Hompesch (Ztr.) giebt namens der großen Mehrheit seiner politischen Freunde folgende Erklärung ab: „Die Zenssrumsfraktion hat zu der sogenannten Lex Heinze einen wichtige Teile ersetzenden Initiativantrag in Verbindung mit Mitgliedern anderer Parteien eingebracht, nachdem auf Grund einer von dem Herrn Präsidenten veranstalteten Verständigung mit anderen Parteien des Hauses die Annahme dieses Antrages gesichert und dadurch ein sofort zu erreichender erheblicher Fortschritt in der Bekämpfung der Unsittlichkeit gewährleistet ist. Wir legen den Ergänzungen des geltenden Strafgesetzbuches, namentlich durch die Vorschriften betreffend die Herstellung zweifellos Unsittlicher Schriften und Bilder sowie Aus-j stellung, Ankündigung und Anpreisung bestimmter Gegenstände zum unzüchtigen Gebrauch, und die Bestimmungen! zum Schutz der Jugend gegen das Anbieten schamloser Schriften, Darstellungen und Abbildungen ein solches Gewicht bei, daß wir Bedenken tragen, diese so wichtigen Verbesserungen des Strafgesetzbuches von dem Schicksal der anderen Bestimmungen abhängig zu machen."
Abg. Singer (Soz.) giebt seinem Erstaunen darüber Ausdruck, daß das Zentrum zu seiner jetzigen Stellung nickst früher gekommen sei. Tre Sozialdemokraten würden auch dem vorliegenden Anträge nicht 'zustimmen, da auch darin stoch zu dehnbare Bestimmungen enthalten seien, sie würden aber der Annahme durch die anderen Parteien keine geschäftsordnungsmäßigen Schwierigkeiten bereiten.
Dre Abgg. Bassermann (natl.), v. Levetzow (kons.), Richter (frf. Vp.), Rickert (fr. Vgg.), Hauß- nranst (b. Vp.), v. Kardor ff (Rp.), v. Cegielskil (Pole) und Liebermann v. Sonnenberg (Antis.) erklären, daß sie trotz einiger Bedenken für den Antrag stimmen, resp. seiner Annahme keine Hindernisse in den Weg legen werden.
Ter Antrag Hompesch wird darauf ohne weitere
Debatte in zweiter Und auf Antrag des Abg. Dr. Spahnt auch in dritter Lesung und zwar en bloc angenommen
Damit ist die Lex Heinze begraben.
Das Haus tritt sodann in die Spezialberatunq des Fleischbeschaugesetzes.
In der Diskussion wird §1 ohne Debatte unverändert angenommen nach den Beschlüssen zweiter Lesung.
§ 2 lautet nach den Beschlüssen zweiter Lesung: „Ber Schlachttieren, deren Fleisch ausschließlich im eigenen, Haushalte des Besitzers verwendet werden soll, darf, sofern sich keine Merkmale einer die Genußtauglichtest' des Fleisches ausschließenden Erkrankung zeigen, die Untersuchung vor der Schlachtung und wenn solche Merkmale auch bei der Schlachtung nicht ergeben, auch nach der Schlachtung unterbleiben.
Abg. Beckh-Coburg (frs. Vp.) befürwortet einen Antrag, die Worte „die Genußtauglichkeit des Fleisches ausschließenden" zu streichen, ferner will er der weiteren Bestimmung des § 2 „eine erwerbsmäßige Verwendung von Fleisch, bei welchem auf Grund der vorstehenden Vorschrift die Untersuchung unterbleibt, ist verboten", folgende Fassung geben: „Die entgeltliche Abgabe einzelner Teile solchen Fleisches ist nur gestattet, wenn vorher eine Untersuchung derselben stattgefun-en hat."
Vom Abg. v. Schele-Wunstorf liegt der Antrag vor, in den Eingangsworten des § 2 das Wort „ausschlieA lich" zu streichen und hinter dem Verbot der gewerbsmäßigen Verwendung den Zusatz zu machen: „doch können einzelne Teile davon in den Handel gebracht werden, wenn sie nachträglich einer Untersuchung unterzogen sind."
Abg. Hoffmann-Hall (d. Vp.) will dem § 2 folgende Fassung geben: „Bei Schlachttieren, deren Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers verwendet werden soll, darf, sofern sich keine Merkmale irgend einer Gesundheitsstörung bei diesen Tieren zeigen, die Untersuchung vor der Schlachtung unterbleiben. Unter den gleichen Voraussetzungen darf die Untersuchung vor und nach der Schlachtung bei Schafen und Ziegen, sowie bei nicht drei Monate alten Kälbern und noch nicht drei Banate alten Schweinen unterbleiben."
Abg. Wurm (Soz.) wendet sich gegen den auch von den Antisemiten und Mitgliedern des Zentrums unter stützten Antrag Schele, der erkennen lasse, daß es den Agrariern nicht auf die Volksgesundheit ankomme.
Abg. Heim (Zentr.): Die bayerischen Bauern und ihre Dienstboten sehen ganz anders aus als Ihre (zu den Soz.) Arbeiter mit ihrem amerikanischen Pökelfleisch. Die örtlichen Verhältnisse machen die Kontrolle der Haus schlachtung bei uns, unmöglich. Die jetzigen Verhältnisse haben Jahrhunderte lang bestanden und nicht im entferntesten den Unzuträglichkeiten geführt, die von der äußersten Linken behauptet werden.
Abg. v. Schele, kann nicht begreifen, daß die Vertreter der Sozialdemokratie ihren Anhängern in den Städten zumuten, schlechtes, ausländisches Fleisch zu essen, aber für die ländlichen Arbeiter eine so rührende Fürsorge bekunden.
Staatssekretär Graf Posadowsky bittet, beide Anträge Schele abzulehnen. Die Annahme des zweiten Ab satzes vollends würde für die verbündeten Regierungen unannehmbar sein, denn es würde jedermann eine Haus- schilachtung vornehmen und hinterher erklären können: Ich Hube mir die Sache überlegt, ich will das Fleisch verkaufen. Es würde den Wünschen der Antragsteller vollkommen genügen, wenn ich> erkläre, daß eine gelegentliche, nicht gewerbliche Abgabe von Fleisch noch nicht einen Gewerbe- betrieb darstellt.
Abg. Nißler (kons.) polemisiert gegen den Abg. Wurm.
Abg. Wurm: Es kommt doch nicht allein darauf an, was man ißt, sondern wieviel man ißt. (Heiterkeit.) Tie deutschen Arbeiter bekommen zu wenig amerikanisches Pökelfleisch
Abg. Heim: Es komme darauf an, was man esse und wieviel man esse. (Große Heiterkeit rechts.)
Abg. Wurm: Gerade aus den ländlichen Bezirken ist nach! den amtlichen statistischen Ausweisen die Zahl der kräftigen tauglichen jungen Leute bei den Aushebungen im Rückgang; der Schein trügt also.
Der Antrag Hoffmann wird zurückgezogen. Der Antrag v. Schele wird ab gelehnt, der Antrag Beckh desgleichen. § 2 gelangt unverändert nach den Beschlüssen zweiter Lesung zur Annahme. — Zu § 14a die Einfuhr ausländischen Fleisches betreffend liegen die bekannten Anträge v. Bon in und Aich- bichler Dor.
Abg. v. Levetzow/tritt für den Kompromißantrag Aichbichler ein. Die konservative Partei habe sich Zum Teil auf den Kompromißantrag zurückgezogen, um Wenigstens einigermaßen die hygienischen Zwecke des pMriJ65 zu erleichtern und andererseits von der Landwirtschaft den ihr drohenden Schaden zum Teil abzuwenden. Die Mehrheit seiner Freunde hält allerdings die Zugeständnisse dieses Kompromißantrages für nicht genügend.
Abg. Dr. R ö s i ck e - Kaiserslautern: Durch das Gesetz würde in der Behandlung der Fleischbeschau zwischen dem Inland und dem Ausland eine dauernde Ungleichheit ge geschaffen werden. Das Pökelfleisch muß ausgeschlossen bleiben, da bei diesem ein sicheres Ergebnis der nachträglichen Untersuchung nicht gewährleistet ist, während fest steht, daß gerades dieses Fleisch vielfach eminent gesund heitsgefährlich ist. Die Landesgesetzgebung hat das Recht, die reichsgesetzlichen Bestimmungen zu verschärfen, gegen das Ausland giebt es eine solche Möglichkeit nicht. Mit einem Gesetz, das zu solchen Konsequenzen führt, können wir Lichts anfangen; D ist ein Gesetz zum Schaden der deutschen Landwirtschaft, zu Gunsten des Auslandes. (Sehr gut. rechts.) Wird der Kompromißantrag angenommen, dann sagen wir: Lieber kein Gesetz, als ein solches!
Abg. Fürst Bismarck .(wild): Mögen noch mehr Sachkenner wie Rösicke Reden halten, das würde uns nicht hinweghelfen über die Erklärung des Stellvertreters de« Reichskanzlers, daß das 'Gesetz für die verbündeten Re- gierungen unannehmbar fein würde, wenn der Kompromiß antrag nicht angenommen würde. Die Sache hegt also einfach: Entweder das Kompromiß oder der ftatus qua Einigen Herren von der Rechten ist der status quo lieber als das Kompromiß, Ich- kann nicht zugeben, daß über- Haupt nichts verbessert würde, wenn das Kompromiß an


