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24.3.1900 Erstes Blatt
 
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Samstag den 24. März

Erstes Blatt.

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Jerusalem, auf der der Kaiser sich habe vom Staatssekretär begleiten lassen. Hier frage es sich, ob die Ausgaben vom Reiche oder vom Kaiser zu bestreiten seien. Er beantrage, die Ueberficht an die Rechnungs­kommission zurückzuweisen.

Dieser Antrag wird gegen Rechte und Rationalliberale angenommen.

Mit der Minorität stimmte Abg. Schmidt-Elberfeld (frs. Bp.) Es folgt die 2. Beratung der Vorlage betr. die Patentanwälte.

Zum S 1 beantragt Abg. Heine (Soz.), in einem Absätze 2 die Bildung einer PatentanwaltSkammer mit dem Sitze in Berlin vorzuschretben. So wie die Vorlage jetzt sei, unterordne sie die Patentanwälte nur einem bureaukratischen VerwaltungsorgantSmus.

Unterstaattzsekretär Rothe wendet gegen den Antrag ein, die Patentanwälte seien einstweilen in der Thal eine zu gemischte Ge­sellschaft mit zu verschiedenem Vorbildungsgange: teils Ingenieure, Chemiker, Kaufleute und Leute ohne jede Berufsbildung. Einer so lose zusammenhängenden Gesellschaft so wichtige Rechte einzurLumen sei verfrüht. Der Antrag sei unannehmbar.

Aba. Oertel-Sachsen (kons.) hält den Wunsch der Patent­anwälte grundsätzlich für berechtigt. Die Durchführung desselben sei jedoch noch nicht möglich.

Abg. Pauli-Potsdam (Reichsp.) erklärt sich namens seiner Freunde ebenfalls für unveränderte Annahme der KommisfionS- beschlüffe. Die Patentanwälte müßten als Stand erst einmal dreißig bis vierzig Jahre älter werden, ehe ihre Organisation in einer Kammer möglich sei.

Abg. Hoffmeister (frs. Vg.) meint, die unlauteren Elemente in diesem Stande hätten sich erst in letzterer Zeit in denselben htnein- gedrängt. Man solle doch den Patentanwälten das Vertrauen schenken, daß sie selbständig ihre Angelegenheiten ordnen könnten, umsomehr, als man gerade jetzt da« Patentanwaltswesen gesetzlich re0eIe'9I6g. Träger (frs. Vp.) äußert sich in gleichem Sinne.

Abg. Möller-Duisburg (nl.) bezeichnet ebenfalls die Patent­anwälte als eine ungemein gemischte Gesellschaft, sowohl nach ihrer Vorbildung, wie auch sonst. o .

Geheimerat HauS widerspricht der Auffassung deS Abgeord­neten Heine, al« ob bei diesem Gesetz bureaukiatische Bestrebungen obwalten. Die Regierung wolle nur den Schutz deS Publikum?. ES gebe sehr ehrenwerte Patentanwälte, aber auch andere, die man nicht so bezeichnen dürfe. Zuerst müsse eine Sanierung dieses Standes eintreten, ehe man eine Kammer mit ehrenamtlichen Funktionen errichte. , r

Abg. Kirsch (Zentrum) wünscht gleichfalls erst ein UebergangS- stadium, ehe man die Kammer errichte.

Der Antrag Heine wird a b g e l e h n t.

Es folgt S 2. Diesem zufolge darf u. a. die Eintragung als Patentanwalt versagt werden: wenn der Antragsteller sich eines unwür­digen Verhaltens schuldig gemacht hat.

Abg. Heine (Soz ) beantragt, diese Bestimmung zu fasten: wenn der Antragsteller sich durch sein Verhalten der Achtung unwürdtg gezeigt hat, welche sein Beruf erfordert. Politische, wissenschaftltche, künstlerische und religiöse Ansichten oder Handlungen als solche können nicht als ein Verhalten angesehen werden, welches dieser Achtung un« würdig macht."

Vaterstadt Gießen, austverfen. Es galt früher als selbst­verständlich, daß sie germanischen Ursprunges seren, und unter diesem Eindruck stand auch ich während des größten Teils meines Lebens, bis allmählich Zweifel in nur auf­tauchten. Die Entwickelungsgeschichte dieser Zwerfel erlaube ich mir nun 5>en hessischen Forschern vorzulegen, da ich selbst durch meinen Beruf der Heimat ferngehalten brn und leider darauf verzichten muß, die Angelegenhert an Ort und Stelle weiter zu verfolgen. v d

Als ich vor längeren Jahren das Museum des hr,to­rischen Vereins zu Gießen besuchte, wurde nur eine schüssel­förmige Goldmünze und das Bruchstück einer steinernen Handmühle gezeigt, welche beideam Dünsberg" gefunden seien. Schon die Handmühle erschien mir alsaltgermani­sches" Werkzeug höchst verdächtig. Bei der Goldmünze war aber an germanischen Ursprung gar Nicht zu denken. Die Herren, mit welchen ich darüber sprach, waren gleicher Meinung, hielten aber die Münze für ein verschlepptes Beutestück. Von welchem Volke die Münze stammte, blieb ungewiß. Vermutungsweise wurden zwar schon damals die sogen.Regenbogenschüsselchen" den Kelten zugeschrie­ben, aber selbst bei den Münzforschern von Fach war die Frage noch unentschieden. Bald darauf wurde das In­teresse weiterer Kreise auf derartige Münzen gelenkt durch den großen Fund bei Mardorf in Kurhessen. Erst später aber wurde mir bekannt, daß auch die Mardorfer Gold­münzen in der Nähe eines urzeitlichen Ringwalles ge­funden wurden also gerade wie beim Dünsberg. Ties fiel mir sogleich auf, allein es fügte sich für mich erst später, die Keltenfrage eingehender zu prüfen und auch Münz­studien wieder näher zu treten. So ersah ich, daß die Frage nach dem Ursprung jener Goldmünzen als gelöst angesehen werden kann. Der berühmte Münzforscher Dannenberg sagt in seinenGrundzügen der Münzkunde" (Leipzig, Weber) S. 34:Man wird nach den gründlichen Ausführungen Strebers in seiner Schrift über die Regen­bogenschüsselchen, die im südwestlichen Deutschland so oft und zahlreich gefundenen dicken, schüsselförmigen Blaß­goldmünzen von sehr rohem Gepräge, fürErzeugnisse des deutschen Bodens halten können, die zwar nicht von den Germanen, wohl aber von den in jenen damals goldreichen Gegenden angesessenen, schon zu einer

gewissen Gesittung und Wohlhabenheit gelangten Kelten herrühren. . . . Andere durchaus ebenso ursprüngliche Münzen, aber von gutem Golde, werden öfters in Böhmen gefunden und den Bojern zugeschrieben." Bekanntlich waren die Bojer Kelten. Wenn wir nun die am Düns­berg und bei Mardorf gefundenen Goldmünzen als Hinter­lassenschaft der einst keltischen Anwohner ansehen dürfen, so liegt der Schluß auf den gleichen Ursprung der dort befindlichen Umwallungen nahe. Dasselbe gilt für etwa dort gemachte oder bei Nachforschungen auftauchende Klein­funde anderer Art, wie z. B. die erwähnte Handmühle, welche auf einen höheren Kulturgrad schließen lassen, als er den Germanen der Urzeit eigen wat. Vielleicht gelingt es doch noch, bei genauerem Vergleich der verschiedenen urzeitlichen" Rinawälle, technische Unterschiede aufzu­finden, welche zwei Gruppen, keltische und germanische, erkennen lassen.

Ein ähnlicher Fortschritt vollzog sich neuerdings un nordwestlichen Deutschland, wo es den verdienstlichen Unter­suchungen Schuchhardts (Direktor des Kestnermuseums zu Hannover) gelang, sichere Unterscheidungs-Merkmale zwischen Befestigungen derUrzeit" einerseits und der Sachsen" andererseits, ebenso zwischen römischen und fränkischen Kastellen aufzufinden. Aber ich muß auch hier darauf Hinweisen, daß die Bezeichnungurzeitlich" immer noch die Frage offen läßt: keltisch oder germanisch?

Müllenhoff ist durchaus geneigt, den Namen der Lahn und einiger ihrer Nebenflüßchen aus dem Keltischen au erklären (vergl.Deutsche Altertumskunde" II 220 und 226). Einegallische Schanze" auf badischem Gebiet beschreibt K. Schumacher in denVeröffentlichungen der Großherzogl. Badischen Sammlungen für Altertums- und Völkerkunde" (Karlsruhe 1899 II. Heft). Ueberraschenderweise ist diese Schanze quadratisch und von einem Spitzgraben umgeben, was zu den Umwallungen des Dünsberges und demRing- wall" bei Mardorf nicht stimmen würde. Dem Versuch Meißens, die westfälischen Einzelhöfe als Erbteil ails der Keltenzeit zu deuten, stehe ich mit zunehmenden Znn f-ln qeqenüber, «Vergl, Beilage der Münchener Allgemeinen Achtung" 1899 Nr, 258.) (Starmft. Ztg )

lieber den Ursprung

»er Ringwälle laut Dünsberg bei Gieße«.

Von Professor Dr. Julius Milbrand in Bielefeld.

Die für die Urgeschichte Deutschlands so wichtige Frage: haben vor den Germanen Kelten in Deutschland gewohnt? wird noch immer von Vertretern verschiedener Zweige der Altertumswissenschaft verschieden beantwortet. Während Sprachforscher und Historiker sie bejahen, verhalten sich die Anthropologen und die Archäologen im engeren Sinne Mifelnd oder verneinend. Ich selbst bin auf Grund der sprachwissenschaftlichen Beweismittel durchaus überzeugt, iafi nicht bloß in Süddeutfchland, sondern auch im nord- ' pesllichen Deutschland Kelten Vorläufer der Germanen ge­lesen sind. Aber wo sind ihre greifbaren Spuren? Unsere Jiufeen füllen sich mit Fundstücken aus der Urzeit. Welche gehören den Kelten an, welche den Germanen? Die Kata­loge lassen uns im Stich. Der Landeskonservator einer Aovinz, welche ganz unbestritten zuerst von Kelten be­wohnt war, und um welche dann Römer und Germanen sümpften, sagte mir ganz unverhohlen: er sei bei Gräbern kr eigentlichen Urzeit nicht imstande, zu entscheiden, ob ne von Kelten ober Germanen herrührten. Die Masse dir dortigen Fundstücke ist demnach, soweit sie nicht rö­misch oder mittelalterlich sind, als ein vorläufig nicht zu entwirrendes Gemisch von Ueberbleibseln beider Rassen onzusehen. Dieselbe Unsicherheit, wie bei den Grabfunden, herrscht in Bezug auf die Befestigungen der Urzeit. Die Selten Waren ein wehrhaftes Volk, und wenn sie auch den .Germanen überall unterlagen, so werden sie ihre Heimat nicht ohne Widerstand geräumt haben. Es ist daher auch bei Befestigungen der Urzeit immer noch die Frage be­rechtigt, ob sie von den Kelten oder den Germanen an- ylcgt seien, selbst wenn sich keine technischen Unterschiede finden liefen, welche auf zwei verschiedene Völker als Ver­fertiger hitideuten.

Diese Frage möchte ich nun auch in Bezug auf die gkioaltigen Ringwälle des Dünsberges, westlich meiner

Abg. Heine (Soz.) begründet diesen Antrag unter Hinweis auf tzie Maßregelungen von Beamten rc, die im vorigen Sommer gegen die Kanalvorlage gestimmt. Er wendet sich auch gegen jede weitere Ein­schachtelung von Ständen in die bureaukratische Disziplin. Redner geht dabei auf den Fall Arons ein.

Staatssekretär Graf Posadowsky bittet, den Antrag abzu- lehnen, weil demselben von dem Antragsteller ein hochtendenziöser Cha­rakter beigem eff en werde.

Abg. Detlef Sachsen (kons.) ist mit der Disziplinierung Arons einverstanden. Arons habe als Beamter nicht mehr auf monarchischem Boden gestanden. Anders liege doch die Sache bei den Anwälten.

Abg. Liebermann v. Sonnenberg (Antis.) beantragt, Ausländer vom Patentanwaltsstande auszuschliehen bezw. als Patent­anwälte bei uns nur Angehörige aus solchen anderen Staaten zuzulasien, die uns Reciprocität gewähren.

Abg Träger (frf. Bolksp.) ist mit dem Antrag Heine ein­verstanden. ,

Geh. Rat H au s meint, der Antrag Liebermann werde nur ge. ringe Folgen haben. Bei Zulaffung von Ausländern würde sich doch nur um sehr seltene Fälle handeln

Abg Singer (Soz) befürwortet den Antrag Herne. Gegen­über den neueren Vorkommnissen seien Vorsichtsmaßregeln nötig, um den Patentanwälten die Möglichkeit des freien Ausdrucks ihrer Ueberzeugung zu sichln- 3(ntr Q@ Schmidt-Warburg (Centr.) will die Fassung der Vorlage hinzufügen:als solches (unwürdiges Verhalten) sind poli­tische, wissenschaftliche oder religiöse Ansichten ober Handlungen als solche nicht anzusehen."

Staatssekretär Graf Posadowsky bemerkt, die ganzen Ausführ­ungen des Abg. Singer seien hinfällig, weil die Patentanwälte kerne Beamten seien. Wenn Herr Singer sage, bürgerliche Vergehen von Be« amten würden mit dem Mantel der Liebe zugedeckt, und zwar viel eher als politische mißliebige Betätigung, so könne er, Redner, das, wenn es vorkäme, nur bedauern.

Abg. Möller-Duisburg (nl.) hält die Besorgnisse Singers für unbegründet. Er könne daher mit einem Teil seiner Freunde für eine so überflüssige Bestickmung nicht eintreten. Redner erklärt sich noch gegen den Antrag Liebermann.

Abg. Heine (Soz.) verbreitet sich nochmals über die Intoleranz gegenüber Arons. Wenn das Gesetz den Begriffunwürdig" aufstelle, dann müsse es ihn auch erläutern, wie sein Antrag es wolle. Rach weiteren längeren Ausführungen zieht Redner seinen Antrag zu gunsten des Antrages Schmidt-Warburg zurück.

Abg. Oertel»Sa chsen (kons) erklärt sich namens seiner Freunde gegen den Antrag Schmidt, aber für den Antrag Liebermann.

Abg. Schrader (frs. Vg.) ist der Ansicht, daß eine solche Be­stimmung, wie hier beantragt, nicht in ein solches Gesetz hineingehört. Daß politische Ansichten und Handlungen niemanden für seinen Brus unwürdig machen könnten; sollte eigentlich jedermann in Fleisch und Blut übergegangen sein. Nötigenfalls gehörte eine derartige Bestimmung in die Verfassung hinein. Redner geht hierauf auf bte Beamtenmaß­regelungen ein unb schließt, was in Preußen passiert sei, könne doch auch im Reiche passieren.

Amtlicher Keil.

Bekanntmachung.

Der am 27. und 28. I. Mts. stattfindende Biehmarkt kginnt an beiden Tagen um 7 Uhr vormittags.

Der Auftrieb des Viehes ist um 9 Uhr beendigt und kginnt dann erst der Abtrieb.

Vieh, welches bis 9 Uhr nicht aus dem Markt auf­getrieben ist, muß sieben Tage in den Stallungen, in denen es eingestellt ist, unter Sperre stehen bleiben.

Gießen, den 23. März 1900.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. ________________I. B.: Roth. __

Deutscher Reichstag.

174. Sitzung vom 22. Marz. 1 Uhr.

Auf bet Tagesorbnung stehen zunächst einige kleine Etatsrefie zweiter Lesung. Diese sowie bas Etatsgesetz unb baS Anleihegesetz erben bebatteloS erlebigt. Die von der Kommission beantragte 8 f»lution, den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstag mit dem nächsten ttalsentwurf die Grundsätze der Reichsverwaltung über Deckung von Ausgaben deS Reichs burch Ausnahme von Anleihen mitzutellen, würbe angenommen.

Unter ben noch unerledigt gebliebenen Petitionen befindet sich eine stiche der Stettiner Gesellschaft VUlcan um Ablehnung der von der Ludqetkommission vorgeschlagenen Resolution betr. Aufhebung der Zoll- fteitzeit für Schiffsausrüstungsgegenstände. Die. Petition ersucht außer­dem um Einberufung von Sachverständigen behufs deren Anhörung iier die Zollfrage. Diesen Teil der Petition beantragt die Kommission lern Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen.

Rach einigen zustimmenden Worten des Abg. Brömel (frs. Bg.) beschließt bas HauS bemgemäh.

Es folgt bie 2. Beratung ber Vorlage wegen Verwenbung über­schüssiger Reichseinnahmen aus 1900.

Die Vorlage schlägt vor, biefe Ueberschüsse zur Verstärkung ber Betriebsmittel ber Reichskasse zu verwenden.

Die Kommission hat bies abgelehnt unb schlägt vor, bte Ueber­schüsse aus 1900 zur Schulbentilgung zu verwenben, leboch nur zu bret Sier teilen. . .

Rach kurzer Debatte beschließt bas Haus gemäß bem Anträge ber Xemmission. t . o

Die 2. Lesung bes Reichshaushaltsetats nebst Nebengesetzen ist damit beenbet.

Es folgen Rechnungssachen. . Qr = , 1onQ

Bei ber Ueberficht über Einnahmen unb Ausgaben pro 1898 bemerkt Abg. Singer (Soz), es seien beim Auswärtigen Amt starke ßlatsüberschreitungen vorgekommen infolge ber Reise bes Kaisers nach