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24.2.1900 Zweites Blatt
 
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Zweites Blatt

Samstag den 24. Februar

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Gießener Anzeiger

Keneral-^nzeiger

Amts- «nd Anzeigeblatt für den Kreis Gieszen

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Die Gießener pitetHtitf (Itter »»erben dem Anzeiger ta Wechsel wtt ,Hefl. kaadwirt" *.B«t»er pr Hess, »olkskunde» »Schtl. 4 mal beigelegt.

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Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Betten­hausen, Kreis Gießen.

Nachdem sich in dem AbstimmungS - Termin vom 23. November vor. IS. 68 Grundeigentümer, welche mit 86,8220 Hektar Fläche beteiligt sind, gegen die Feld­bereinigung der Gemarkung Bettenhausen erklärt haben, während im ganzen 229 Grundeigentümer mit 416,1113 Hektar Fläche an dem Unternehmen beteiligt sind, hiernach also mehr als die nach Art. 6 des Feldbereinigungsgesetzes erforderliche Mehrheit für die rubr. Feldbereinigung vor­handen ist, und nachdem innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einwendungen gegen die Zulässigkeit, bezw. Rechts- bestLndigkeit des Abstimmungsergebnisses erhoben worden sind, hat die Großherzogliche Obere landwirtschaftliche Be­hörde den Beginn der Feldbereinigungsarbeiten angeordnet imb den Unterzeichneten zum Bereinigungskommiffär ernannt.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntnis bringe, lade ich in Gemäßheit des Art. 16 des Gesetzes vom 28. Sep- lember 1887 die sämtlichen beteiligten Grundbesitzer zu einer am

Dienstag dem 20. März 1900, vormittags 11 Uhr,'

toi Gemeindehause zu Bettenhausen stattfindenden -Versammlung ein.

Diese Versammlung hat:

1. darüber zu beschließen, ob die im Grund-(Flur-) Buch enthaltenen Größenangaben, oder ob die durch eine Vermessung zu ermittelnden Flächen­gehalte der Bereinigung zu Grunde zu legen sind;

2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskoften auf­gebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den Abschätzungswert der Grund- stücke, oder durch Bildung und Verkauf von Massen­grundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfnis erhoben, oder ob die Kosten durch Kapital­aufnahme aufgebracht werden sollen;

3. die zur Vollzugskommission zu berufenden Sach- verständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stell­vertreter zu wählen.

Außerdem können Wünsche und Anträge seilens der beteiligten vorgebracht und beraten werden.

In dieser Versammlung hat ein jeder anwesende, be- Mgte Grundeigentümer eine Stimme; die Beschlüsse er- 1-rdern zu ihrer Giltigkeit eine Mehrheit von Zweidritt- teilen der Anwesenden, und sind unter dieser Voraussetzung «vlh für die nichterschienenen Beteiligten verbindlich.

Kommen giltige Beschlüsse nicht zu stände, so hat zu 1. durch Vermessung der Grundstücke die Ermittelung des Flächengehaltes derselben zu erfolgen,

zu 2. die Bollzugskommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen,

zu 3. die Großherzogliche Obere landwirtschaftliche Be­hörde die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.

Friedberg, 17. Februar 1900.

Der Großherzogliche Bereinigungskommissär: Süffert, Regierungsrat.

Die lex Heintze.

Gießen, den 22. Februar. 1900.

Schon seit mehreren Jahren steht im Reichstage die lex Heintze, d. h. ein Gesetzentwurf auf der Tagesordnung, »sicher den Zweck hat, alle Unsittlichkeit zu bannen, das Tvlk vor jeder Verführung zu schützen und die Verführer durch hohe Strafen zu treffen. Schon der Umstand, daß dir Vorlage bisher unerledigt geblieben ist und von einer Srssion in die andere übernommen werden mußte, ist ein Am eis dafür, wie schwierig die Materie ist, wie verschieden die Anschauungen sind über die Mittel und Wege, die wirk­te Abhilfe bringen sollen gegen die angeblich immer mehr zmlhmende Verderbtheit der Moral. Man sollte meinen, öaß die Zeit, während welcher der Gesetzentwurf zur Ver- ^inbilung stand, wahrlich genügt hätte, um etwas Brauch- brre-s zu schaffen, falls überhaupt ein Bedürfnis zu den mrg.eschlagenen Gesetzesbestimmungen vorlag. Jedenfalls ist di ese Bedürfnisfrage nicht auf allen Seiten bejaht worden, «sd die Erfahrung sollte längst gelehrt haben, daß es ver­

gebene Mühe ist, die Sitten durch strenge Strafbestimmungen zu bessern.

Der Reichstag hat sich auch in der laufenden Session eingehend mit der lex Heintze beschäftigt, er lieferte jedoch einen Beweis für die Thatsache, daß man auch des Guten zu viel thun kann. Die Mehrheit hat Bestimmungen in die Vorlage ausgenommen, von denen die Regierungsver­treter erklärten, daß sie unannehmbar seien und voraus­sichtlich das ganze Gesetz zum Scheitern bringen würden. Ein großes Unglück wäre das nun nicht gewesen, aber neuerdings heißt es ja, daß auf Grund von vertraulichen Besprechungen, die zwischen Vertretern der Mehrheitsparteien im Reichstage und des Reichsjustizamts stattgefunden haben, eine Form gefunden worden ist, die zu einem Einvernehmen bezüglich der lex Heintze führen wird. Als unannehmbar für die Regierung war u. a. auch der sogenannte Theater­paragraph bezeichnet worden; da nach einer offiziösen Ver­lautbarung die Regierung bezüglich dieses Paragraphen auf ihrer Anficht beharrt, so wird also, falls wirklich eine Ver­ständigung erzielt werden soll, das Zentrum nachgeben müssen.

Es liegt uns gänzlich fern, der Unmoralität das Wort zu reden, aber wir sind doch der Ansicht, daß das Zurück­gehen auf den Standpunkt, welchen die Regierung bezüglich der lex Heintze einnimmt, einen Gewinn bedeutet. Die vom Zentrum beantragten rigorosen Bestimmungen mögen ganz gut gemeint sein, aber sie treffen doch in den weitaus meisten Fällen nicht diejenigen, für welche sie bestimmt sind. Ueberhaupt ist die Hoffnung, daß durch das Gesetz eine Hebung der Sittlichkeit herbeigeführt werden wird, überaus gering; es wird aller Wahrscheinlichkeit nach alles beim alten bleiben.

Man hatte auch bei dieser Gelegenheit von Meinungs­verschiedenheiten unter den maßgebenden Stellen gesprochen, aber offiziös wird ja betont, daß in der Regierung über die der lex Heintze gegenüber gellenden Anschauungen völlige Uebereinstimmung herrsche. Es ist demnach, wenn die obige Meldung bezüglich der erzielten Verständigung richtig ist, nicht ausgeschlossen, daß die Vorlage noch in dieser Session Gesetz wird.

Hessischer Landtag.

Zweite Kammer der Landftäude.

nn. Darmstadt, 22. Februar 1900.

Die Sitzung wird um einhalbzehn Uhr eröffnet. Am Ministertisch Staatsminister Rothe, Finanzminister Küchler, Justizminister Dittmar, sowie die Räte des Staatsministeriums.

Die Debatte über die Verlängerung des F i - nanzgesetzes wird heute nochmals fortgesetzt.

Abg. Sch mehl bedauert, das; sich die Debatten so lange hinausziehen und wünscht, daß man endlich doch Zeit und Geld sparen möge. Den Standpunkt des Herrn Finanzministers bezüglich des Verhältnisses der Süd­deutschen Eisenbahngesellschaft zu Darm­stadt teile er nicht. Er könne nicht anerkennen, daß man derselben das Durchfuhrrecht für eine andere Betriebsart als für eine Dampfstraßenbahn erweitern wolle. Hierdurch werde die Stadt Darmstadt bedeutend geschädigt. Der Rückzug des Abg. Schmitt sei selbstverständlich gewesen, und mit seiner abgegebenen Erklärung habe er sein Unrecht an der Persoit des Herrn Staatsministers anerkannt. Gründe zu seinem Vorstoß seien nicht vorhanden gewesen. Seine Partei werde den konfessionellen Frieden wohl zu wahren wissen. Greife man sie aber auf politischem Gebiet an, so werde sie auch auf dem Plan sein.

Ministerialrat Braun nimmt zunächst den von dem Abg. Bähr angegriffenen Landwirtschaftsrat in Oberhessen, insbesondere die Herren Hofmann, Hahn-Wenigs, v. Oven und Schade in Schutz. Diesen um die Landwirtschaft ver­dienten Männern habe der Abgeordnete den Vorwurf ge­macht, daß sie ihre Stellung im Landwirtschaftsrat dazu ausgenutzt hätten, um sich pekuniäre Vorteile zu ver- . schaffen. Diesen Vorwurf weise er entschieden zurück. Das stärkste habe sich der Herr Abgeordnete geleistet, als er sagte: er müsse sich schämen, wolle er Herrn Schade mit der Thätigkeit des verstorbenen Abgeordneten Glaser ver­gleichen. Er stellt fest, daß Herr Schade bedeutende Ver­dienste um die Landwirtschaft habe, und daß es daher ganz unqualifizierbar sei, in solcher Weise aufzutreten. Was die vorgebrachten Klagen bezüglich der Organisation der Landwirtschaft betreffe, so werde Abhilfe eintreten, soweit es der Regierung mit den vorhandenen Mitteln möglich sei. Bestehende Differenzen würden, wo sie hervortreten, aus­geglichen.

Ministerialrat Eisenhut h giebt Auskunft über die Anfrage oes Abgeordneten Schmitt wegen der Gymnasi-

umsfrage. Bezüglich der Thätigkeit der Kreisschulinspek- toren bei Prüfungen habe er die gleiche Ansicht wie der Abg. Backes. Den Kreisschulinspektor dürfe man nicht un- thätig in die Ecke setzen, während andere prüfen. Hier müsse eine Aenderung eintreten.

Abg. Reinhardt weist mit Entschiedenheit den ihnr gemachten Vorwurf zurück, als habe er zum Kultur­kampf aufgefordert. Seiner Rede habe man eine Be­deutung gegeben, die er nicht hineingelegt habe. Er be­spricht sodann auch den Bau der Wormser Eisenbahnbrücke. Ungeheuerlich erscheine es ihm, daß man dieselbe erst int nächsten Jahre dem Betrieb übergeben wolle, weil die Bal)nhofsfrge anoch nicht entschieden sei. Nicht nur die Stadt Worms, sondern ganz Rheinhessen sei an dieser Frage interessiert und es erscheine daher wünschenswert, daß mit dem Winterhalbjahr der Betrieb eröffnet werde.

Abg. Se eling er polemisiert gegen die Beiträge der forst- und landwirtschaftlichen Unfalls- und Berufs­genossenschaft, welche sich seit dem Bestehen derselben ver­vierfacht haben. Ein Unrecht sei es, daß von den Grund­besitzern die Pächter zu Beitragsleistungen gepreßt würden^

Abg. Schroeder bedauert die überaus langen De­batten im Interesse des Geldbeutels des Staates. Ein Bild, wie es demnächst bei den Budgetdebatten aussehen werde, könne sich das Haus heute schon machen. Bei seiner Ministerattacke vom Freitag habe der Abg. Schmitt die Abänderung der Verfassung gewünscht, und Erlaß einest Wahlgesetzes beantragt. Für diese Wüpsche hat er große Bedenken, weil deren Realisierung ganz bedeutende Schwierigkeiten Hervorrufen würden. Bezüglich der Eisen­bahnfrage steht er auf dem Standpunkt des Herrn Finanz- ministxrs, daß zuviel auf diesem Gebiet geschehen sei. Jetzt müsse es heißen: bis hierher und nicht weiter. Er bespricht noch die Schulfragen und insbesondere diejenigen der Se­minar - Reform, deren Durchführung er der' Reglung empfiehlt.

Ministerialrat E i s e n h u t h stellt fest, daß es keine Frage gebe, die schwerer zu lösen sei, als die Seminar-Re­form, weil sich deren Konsequenzen nicht übersehen lassen. Die jetzt noch schwebende Frage der Miilitärdienst- pflichtder Lehrer mache diese Lösung noch schwieriger. Er kommt hierbei auf die agitatorische Thätigkeit des Lan­deslehrer-Vereins und dessen Versammlungen zu sprechen. Die Regierung werde sich aber nicht irre machen lassen. Gerechte Wünsche werde die Regierung prüfe«, aber sie gehe auch mit Bedacht vor, weil sie sich der schweren Verantwortlichkeit ihrer Stellung wohl bewußt sei. Aus diesen Versammlungen seien in letzter Zeit Aeußerungen gefallen über die B e s o l d u n g s f r a g e , die im Interesse der Lehrer nicht hätten fallen sollen. Die Regierung habe in dieser Frage ein überaus gutes Gewissen. Er habe abdr von einer ganzer: Reihe von sehr vorurteilsfreien Herren die Erklärung erhalten, daß hierhin die Regierung über das Maß der Billigkeit weit hinausgegangen sei. Bei dieser Gelegenheit will er aber auch, damit es im ganzen Land gehört werde, den Mahnruf an die Lehrer richten: dieselben nröchten sich nicht die Freunde, welche sie so sehr nötig haben, durch ihr Auftreten verscherzen. Dieses würde nie­mand mehr wie er bedauern.

Finanzminister Küchler kommt auf deu Eisenbahn­brückenbau in Worms zurück, und stellt fest, daß durch eine Erweiterung des Bahnhofsprojektes von zwei einhalb Mil­lionen auf sechs einhalb Millionen Kosten eine neue Vor­lage an die Kammern gelangen werde. Nachdem dieses Projekt soweit gediehen war, habe sich die Frage der Be­zahlung des Mehrs von vier Millionen Mark aufgeworfen. Dank dem Entgegenkommen der Betriebsgemeinsck>aft sei diese Frage durchaus im Sinne unserer Finanzverwaltung gelöst worden. Was die Indienststellung der Brücke be­treffe, so werde seinerseits alles eingesetzt werden, um so schnell wie möglich einen Zustand zu beseitigen, der nicht im Interesse der Finanzgemeinschaft liege.

Damit ist die Generaldebatte geschlossen, und erfolgt die einstimmige Annahme des Gesetz-Entwurfs.

Zur Beratung gelangen nunmehr die Regierungs­forderungen von 90000 Mark für weitere Tiefbohrungen in Bad-Nauheim nni) 590000 Mark für Ankauf des Grunerschen Wasserwerks daselbst. Der Ausschuß beantragt Bewilligung unter der Bedingung, daß die Betriebsüber­schüsse des Wasserwerks in die Staatskasse fließen.

Abg. Schroeder hält den Ankauf für sehr bedenklich, und will die Stadt Nauheim für Erwerbung des Objektes verantwortlich machen.

Auch der Abg. Schönberger steht auf demselben Standpunkt. Eine Verantwortung für diese Forderung kann er nicht übernehmen, weil er die Stadt für die Wasser- Versorgung ihrer Einwohner und Kurgäste verantwortlich hält.

Abg. Ullrich spricht sich für die Erwerbung des Wasserwerks aus, weil es im Interesse des Bades unb dessen Emporblühen erforderlich sei. Er weist an der Hand eigener Erfahrungen nach, daß das Bad ohne eine reichliche