Ausgabe 
23.11.1900 Erstes Blatt
 
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können, wenn nicht etwa der Hotelier oder Wirt, bei dem der Ne,sende wohnt, sich bereit erklärt, als Bürge für den Reisenden einzutreten. Ist der Reisende aber auch seinem Wirt nicht genügend bekannt, dann kann man es ihm nickt verdenken, wenn er sich weigert, eine Bürgschaft zur Sicher, heit der Post zu übernehmen, weil es thatsächlich schon ost vorgekommen ist, daß Wirte, die für von Person nicht be. kannte Reisende Bürgschaften übernommen hatten, ersatz­pflichtig gemacht wurden. Wer sich daher öfters auf Reisen befindet, führe in seinem eigenen Interesse stets eine ge. nügende Legitimation bei sich. Für genügend kann eine Legitimation aber nur dann erachtet werden, wenn sie genaue Auskunft über die Person des Inhabers giebt, also eine Personalbeschreibung enthält. Derartige Legitimations- Papiere nebst Personalbeschreibüng werden in der Regel von den Polizeiämtern für geringe Schreibgebllhr für dir Dauer eines Jahres auf Verlangen ausgestellt, und fast alle Geschäftsreisenden sind im Besitze solcher Karten.

* Apollo als Tabaksgott. Man kennt dieVersr alten Studentenliedes:

Knaster, den gelben

Hat uns Apollo präpariert Und uns denselben Rekommandiert.

Apollo, dem's gebühret, Der selbst hier präsidtret. Befiehlt unS, froh zu sein. Und Bacchus heißt uns trinken, Bis wir zu Boden sinken, Schenkt immer tapfer ein.

Ferner sind die fraglichen, anfangs mitgeteilten Verse I offenbar nur Umdichtung oder Zuwachs einer Vorlage, die also lautet:

Die edlen Blätter, DaS edle LebenSkraut, Haben die Götter Selbst angebaut.

Hält man diese beiden Strophen zusammen, so erkennt man leicht, wie Apollo, der bereits zum Zechkumpan dec Musensöhnc geworden war, weiterhin dazu gelangen konnte, auch das Lieblingskraut seiner Schützlinge, den bereits al- göttlich gestempelten Knaster in seine spezielle Obhut zu nehmen. Nun lese man noch, was I. H. Voß unter dem 26. Oktober 1772 an Brückner schreibt:

Ewald (17481781) sagt er, hat auch dieses edle Kraut be> sungen und macht sogar zum Tobackögott wen denken Sie? - den Styöin JDie Menschen sterben häufig an der Pest, Apoll erbarmt sich ihrer, läßt Toback wachsen, und die armen Sterblichen müsien ibn lecken oder kauen, und stehe, sie genesen."

Sehr möglich, daß Ewald den Apoll nicht au- eigener Machtvollkommenheit zum Tabaksgott kreirt, sondern diese Erweiterung seiner Macht schon irgendwo vorgcfunden hat. Wie dem aber auch sei, immerhin dürfte« die vorstehende» Angaben auSreichen, die Gleichung Apollo ----- Apolda zu erschüttern und die auffällige Metamorphose des alten Licht- und Musengottes zu erklären. (Es sei unS gestattet, einen wohl nur in Thüringen bekannten Kalauer hier anzuknüpfen. Es wird gefragt: Warum lieben die Musen Weimar so sehr? Die Antwort lautet: Weil Apolda (Apoll da) in der Nähe ist. D. Red. des Gieß. Anz,)

* Das Ende des Herrn von Rodenstein. Aus einem Aufsatz derKöln. GolkSztg." geht die interessante Thatsache hervor, daß der vielbesungene Hans von Roden­stein nach seinem wilden Leben 1500 nach Rom al» JubiläurnSpilgcr" gezogen und dort gestorben, nach Gewinnung des Ablasses", wie das Blatt hinzuW. Prälat de Waal, Rektor am deutschen Friedhof zu Rom, machte hierüber folgende Mitteilung: Ehemals im Chor, jetzt in der Friedhofskapelle in die Wand aufrecht stehend eingelassen, findet sich der Grabstein mit der eingraviertc« Figur in ritterlicher Kleidung ohne Kopfbedeckung. An­der lateinischen Inschrift, die Prof. Dr. Falk schon früher imMainzer Journal" mitgeteilt hat, erfahren roh*, M Johannes von Rodenstein am 6. Januar 1418 gcbott» wurde und in Rom, wo er im Iubiläumsjahre am 22. April 1500 starb, beerdigt worden ist. DaS Gleiche wird von de« in der deutschen Heimat errichteten Grabstein desselben RodenfteinerS bezeigt. Er zeigt einen hageren, alten Mann mit so charakteristischen Zügen, daß man nicht anders denken kann, als daß die Figur nach einem Porträt oder einer Totenmaske gefertigt ist. Auf der linken Brust trägt die Gestalt ein Medaillon, etwa 6 Ctm. im Durchmesser, mit dem Monogramm Christi. Vielleicht ist cS eine Nachbildung der Jubiläumsmedaille von 1500. Die Inschrift lautet: Anno Dm. MCCCCCXXVI. (!) Kal. Aprilia zu Rom starb der edeljuncker hana herr zu Rodenatoin, dea sei® god gnedig und barmherzig aey. Der Stein zu Rom giebt daS Rodensteiner Wappen sowohl in seiner Form wie seinen Tinkturen unrichtig, der Frünkisch-Krumbacher den Todestag unrichtig an, jedoch ist ein Zweifel darüber, daß beide Grab­steine derselben Person gelten, ausgeschlossen. Derselbe Rodensteiner ist aber auch der Held der HauSsagen, die Scheffel in seinen Liedern verwertet hat.

Weniger aber bekannt ist eS, was eS mit dem Apolls eine Bewandtnis hat und wie er dazu kommt, sich mit Bereitung des Tabaks zu befassen. Man hat deswegen, ein Weimarer Mitarbeiter derlägl. Rundschau» schreibt, schon vor Jahr und Tag die Vermutung geäußen, Apollo sei eine Verderbnis aus Apolda, der wei- marischen Fabrikstadt, und diese Vermutung hat auch heute noch zahlreiche Anhänger. Ein anderes Bild von der Sache gewinnt man jedoch, wenn man einen Blick in die studen- hfdje Litteratur des 18. Jahrhunderts wirft. In b*n Burschenliedern dieser Zeit spielt nämlich Apollo neben dem Bacchus eine wichtige Rolle, und beide walten vereint der studentischen Symposien, wie folgende Strophe eines alten Kneipliedes darthut:

Ans Stadt md Land.

Gießen, 22. November.

** Konzert. Wir machen heute noch einmal auf das Konzert der Meininger Hofkapelle aufmerksam, das am Freitag Abend inSteins Saalbau" gegeben wird. Wir haben wiederholt aus anderen Städten über die außer­ordentlich großen künstlerischen Erfolge berichtet, sodaß wohl für heute dieser Hinweis vollkommen genügt, um das HauS zu füllen.

Eine genügende Legitimation bei sich zu führen, ist jedem, der sich veS öfteren auf Reifen begiebt, zur Ver- meidung von Nnzuträglichkciten dringend anzucmpfehlen. Welche Unannehmlichkeiten haben beispielsweise einzelne schon dadurch gehabt, daß sie auf der Reise irrtümlich für von der Polizei gesuchte Persönlichkeiten gehalten wurden und nicht in der Lage waren, sich genügend auszuweisen. Doch kommt dies glücklicherweise nur selten vor. DcS öfteren dagegen verursacht daS Fehlen genügender Lcgiti- malionspapicre Schwierigkeiten, wo man Schmierigkeiten nicht erwartete, so z. B. an den Postschaltern. Wenn der Reisende unterwegs die für ihn eingegangenen Geld- und Packetscndungen in Empfang nehmen will, so lautet die erste Frage des Schalter! earnten:Können Sie sich genügend legitimieren? Nicht selten heißt es dann:Leider nein; aber ich kann den Absender des Geldes nennen, habe auch einen Brief des Absenders bei mir, in dem mir das Vor- liegen des Geldes angezeigt wird."Genügt vielleicht mein Stcuerzettel, Mitgliedskarte eines Vereins oder Militär- paß?" so fragen andere; und ein ganz Schlauer versucht sich wohl gar mittest seiner Photographie auszuweisen. Unter solchen Umständen kann es dann vorkommen, daß Geld oder sonstige vorliegende Postsendungen, für die die Post Gewähr zu leisten hat, nicht auSgehündigt werden

Koloniales.

Zwischen »em Gouverneur von lifdifn ffnUh Jll,t dmfr' lln* *1 bem Gouvcrvkur tef eng.

. Sir Ralph Moor, finden dem it.ftr.nn«? ht6amlU"fle" fll,,t Uber die cndgiliigc am OrnF K i'l ^,r nJ' btt b-id-rseiligen Gebiße Zn 895 , l "nt belann.Iich

((Jon 895 eine gemischte Kommission Sriliche Untersuchungen unb termeffungen angestM. Deutscherseil« nahm dman der leh ge Hauptmauu v. Resser Teil. Die den Regierungen ,u Berlin und London eiugereichten Erg.dnlsie dieser Ar. beiten haben seitdem geruht; seh, wird die . Grenrsrage tum AnSlrage gebrndjt; sie wird wohl bald ihre erwartet Erledigung finden. Gegenwärtig ist man im Au«wär,igen Amte befleisiigt. möglichst in allen Schuhgebieten die Kreuzen nach den Nachbargeb,e,en ,u berichtigen, wo noch Ungewisi. heiter, bestehen. Nach den bisherigen «ereinbfirungeu mit LCmnrlJRfflfcn,nfl'n cin '"»Billiget Ausgleich bin. Uchuich Ostafrikas, Kameruns und Togos bevor. Nach dem Abschlüsse dieser Grenzfragln bleibt nur die Ocdnumr amtier Grenzfeststellungen übrig. Zunächst im Norden von

in den deutschen Bergwerken oder auf anderen Ar­beitsstätten Gesundheit und Erwerbssähigleit eingebüßt haben und nunmehr, da sie mit ihren Familien natür­lich nur in der Heimat uud nicht in Deutschland leben können, der Rente beraubt und dem Elend preisge­geben sind, obschon sie durch Zahlung der Versichere nugs-Beiträge ein unverbrüchliches Recht auf die Uu- |oll und Invalidenrente erworben haben. Er erhebt gegen die deutsche Gesetzgebung und die Kapitalisten, wie die Kassenverwaltungcn den Borwurf, in diebischer, gewaltsamer und unmenschlicher Art durch die Bedingung, daß die Renten iir Deutschland vci> 1 -ehrt werden, die deutschen Arbeiter auf Moftcii der ausländischen, deren Schweiß die Arbeitgeber bereichere, . zu begünstigen. Der italienischen Regierung und den Kousnlarbehörden, insbesondere denen in den rheinisch- westfälischen Industriegebieten sagt er nach, daß sie die

Arbeiter ohne jeden Schutz lassen. Der Abgeordnete 1 wünscht deshalb, daß ein Sturm der Entrüstung die italienische Regierung zwinge, Vergeltung an den Deutschen iti Italien zu üben; verlange doch schon die Billigkeit und das wohlverstandene eigene Interesse, daß dem Wettbewerbe der Ausländer, die den Landes-

| Südwestafrika, wo nach den Untersuchungen des Major I v. Francois die alten Bestimmungen über die Abgrenzung I von 1890 nicht aufrecht zu erhalten find. Deutschland I sollte danach mit einem Landstreifen bis zum Tschobe an I den Viktoriafälleu hinreichen. Nach den örtlichen Unter- I suchuugen des Majors kann diese Bestimmung nicht auf* I recht erhallen werden, da die vor 10 Jahren angenommenen I geographischen Unterlagen nicht vorhanden sind. Ein neues I Abkommen ist nötig. Endlich fehlt noch eine Verständigung I mit England über die genaue Abgrenzung der beiderseiiigen I Anteile an Neu Guinea. Diese Abmachung wäre um so I dringlicher, als die Goldfunde daselbst schon zu Versuchen I englischer Goldsucher Anlaß gegeben haben, ihre Gerecht- I same vom englischen auf daS deutsche Gebiet auszudehnen. I Zur Vermeidung vieler späterer Streitigkeiten mußte die I Grenze völlig genau festgestellt werden. Holland hat schon [ vor mehreren Jahren sich mit England über die gemeinsame I Grenze auf Neu-Guinea verständigt.

| Erster Deutscher Handwerks und Gewerbe- kammer-Tag.

(AnSfühllicher Bericht.)

III.

Berlin, 17. November.

Es folgte in der letzten Sitzung die Zugehörigkeit zu den Zwan gS-Jnnungen.

Tischler-Obermeister Schneider-Wiesbaden besür- , Worte folgenden Antrag:

Großbetriebe gehören zu den für ihr Gewerbe bestehenden Zwangö- Innungcn, wenn und soweit sie daS Gewerbe selbständig und nicht s'< nkmäßig also handwerksmäßig betreiben. Handwerksmäßig ist ein Betrieb immer, wenn dazu die Geschicklichkeit der Hand, die hand­le ikümäßtge Ausi'tldung der menschlichen Arbeitskraft erforderlich ist, Qll° "icht durch Maschinen die jeder gewöhnliche Arbeiter bedienen | kann - ersetzt wird, und es sich nicht lediglich um die Massenfabrikation | einzelner Artikel auf Vorrat, bei durchgeführter Arbeitsteilung handelt.

Selbständig ist der Betrieb immer, wenn er Waren auf Bestellung dritter fertigt und liefert. Ob es sich um einen großen oder kleinen Betrieb I handelt, ist unerheblich."

Es gelaugte folgender Antrag der Leipziger Handwerks- I lammet zur Annahme:

Der Kammertag beschließt, bei den LandoSbehbrden dahin vor- I stetig zu werden, daß die Groß und Mittelbetriebe, welche sich mit der I Herstellung handwerksmäßiger Arbeiten befassen, bei welchen also eine I gcwerbüübliche ober handwerksmäßige Ausbildung der Hilfskräfte die I Voraussetzung zur Arbeit bildet, von dein eventuellen Zwange, den I Innungen anzugehören, ergriffen werden und b) daß bei Streitigkeiten I Üfcer die Zugehörigkeit derartiger Betriebe die Handwerkskammer gehört I werden muß." I

Der Kammerlag beschäftigte sich hierauf mit der Ein- I tragung von Handwerkern in das Handels- I register. Der Vorsitzende der Arnsberger Handwerker- I f ammer, August Boos- Arnsberg, befürwortete folgenden I

Da das Gesetz betr. die Abänderung der Neichs-Gewerbe-Ordnung, I sowohl von einer Feststellung derjenigen Gewerbe, welche zum Handwerk I zu rechnen sind, als auch von einer Bestimmung des Fabrikbegriffs ab- I üeht und ebensowenig eine Bestimmung sür den BegriffHandwerker' I enthält, so erachtet cd der erste deutsche Handwerker- und Gewerbe- I kammertag für unerläßlich: u) daß in allen denjenigen Fällen, wo cs I zweifelhaft erscheint, ob ein Betrieb zur Eintragung in das Handels- I rcfllfter herangezogen werden kann, die zuständige Handwerkskammer I seitens des Register-Gerichts gutachtlich gehört werde; b) daß in allen | (JäUcn, wo es sich unzweifelhaft um einen Handwerksbetrieb handelt, I der Inhaber zur Eintragung seines Betriebes in das Handelsregister I nicht gezwungen werden kann."

Nach längerer Besprechung gelangte der Antrag von I BooS-Arnsberg mit folgendem Zusatzantrage der WicS- I badener Handwerkskammer zur Annahme:

Unter den BegriffHandwerksbetrieb' fällt jeder große und I kleine Betrieb, welcher Waren für den Verkehr handwerksmäßig I

Jean Falk-Mainz dayktc hierauf all den Hand. I werkcrkammern, die sich um daS Zustandekommen des I Kammcrtages verdient gemacht haben. Der Vorsitzende I Schorer-LUbeck sprach den Negierungsvertretern für ihr I Erscheinen Dank aus und äußerte den Wunsch, daß die I Beschlüsse des Kammertagcs bet den Regierungen die nötige I Berücksichtigung finden mögen.

lindern das Brol wegnehinen, eine Schranke gesetzt werde. Also,,hinaus!mit'den Barbaren",-.zMächst,einmal mit den zahlreichen deutschen Klosterschwestern, die sich überall in den Unterrichl und die Erziehung ein drängen, den armen einheimischen Lehrerinnen den Platz streitig machen und nebenbei Vaterlandslosigkeit, Abneigung gegen die nationalen Einrichtungen und klerikalen Fanatismus predigen. Hinans demnächst mit den deutschen Aerzten und wenn nötig, auch mit an deren Fremden, die im Wege sind!

Die Thatsachen, die der italienische Staatsrechls- lehrer hier nicht ohne starte Uebertreibuug anführt uud znm Ausgangspunkt so lebhafter Angriffe macht, finden ihren gesetzlichen Hintergriiud in dem $ 66a des ge nauutrn Gesetzes, nach dem der Bezug der Unfallrente ruhen soll, so lange der berechtigte Ausländer nicht im Fnlande seinen geivöhnlichen Wohnsitz Hal. Diese aller dtngs iiii früheren Unfallversicherungsgesetz sich nicht vor findende Bestimmung ist in das neue Gesetz aus dem Jnbalidenversicherungsgesetz, wo sie schon lange bestand, übernommen worden, auf Vorschlag der Reichstags kommission von 1NJ7. Man wollte augenscheinlich, ab­gesehen von technischen und praktischen Schwierigleiten, , oic die Zahlung von Renten im Auslände mit sich bringt, ; mit der Einschränkung, daß die Renten nicht an Berech tigte, die ini Auslande wohnen, gezahlt iverden sollen, die Rentenempfänger zwingen, im In lande zu bleibeu «nd ihre Renten hier zu verzehren, wie dies auch pen Homer teil Beamten re. gegenüber nach den Vorschriften »er Pensionsgesetze grundsätzlich geschieht. Ob ber Stand fiuurt, den man hierbei eingenommen hat, nicht gegen über den sonst )o hochherzigen und weitsichtigen Anschau ungen unserer Arbeiterfürsorgegesetze etwas engherzig ist, Mfeu wir Hier dahingestellt. Jedenfalls glaubte man und das übersieht Prof. Brnnialti völlig, die Härten, die in der Praxis entstehen konnten, durch besondere Vor. schristen nach zivei Richtungen Ijiit wesentlich zu mildern. Zunächst soll durch Bundesratsbeschluß für bestimmte Grenzgebiete oder für solche Staaten, die deutschen durch Betriebsunfall verletzten Arbeitern eine entsprechende Für Ivrge gewährleisten, die ganze erörterte Bestimmung außer I "wft gesetzt werden können. Entschließt sich also Italien I >1,r Einführung einer dort recht nötigen Unfallversicher I uugs.Gesetzgebuug uud gewährt darin den in Deutsch land lebeudeu Arbeitern die gleichen Rechte »nie den in Italien lebenden, so luirb Deutschland sicher im Wege der I sogenannten Reziprozität die Eiiischränkung für in Italien I fcbeube Arbeiter aufheben. Es liegt aber jedenfalls I fiii Deutschland, das au der Spitze der für den gesetz-- I ttchen Arbeiterschntz sorgenden Staaten steht, kein Anlaß I vor, den italienischen Arbeitern Vorteile zi, gewähren, dii deutsche Arbeiter in Italien nicht genießen. Der I dem Anslande übersiedelnde uud seinen Wohnsitz!

>u Dentschlaud anfgebende Arbeiter kann aber auch unb das i|t die zweite Milderung des Gesetzes aus I feinen Antrag mit dem dreisa rh e n Betrage der J a h r e s r e n ( e abgefuud en werden (§ 67). Während

>MuScn der Rente während der Zeit des | Anfenthalts im Anslande sofort wieder in beu Geunß f cc Imri) Deutschland zurücklehrt, !

- rb Mluduugsbestimmuug die Möglichkeit, | InfL. unk k nlI.CJnnJ ci" kleines Kapital auszahlen, zu wsstii und damit ohne irgend ivelche weiteren Au prüche I nach seiner Heimat zurückzutehreu. Dieses Recht und daraus möge Pros. Brnnialti dietausend Arbeiter" auf ?nk!asttroi7?^'?^be'' mich alle Arbeiter, die schon vor ii b i.Vh . b "cueu Gesetzes nach Italien zurückgekehrt Kavita wu, " 'o^en was gerade in Italien ein uer nbin VJ?1 ^""derl Lire für den, der damit ^Lt»lwn we.ß bedeutet, dazu braucht man mcyt Staatsrechtslehrer und StaatSratSmitglieb zu fein.

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1 Philipp Belten j Äun, zu Groheu-! M/iahme der Schl l^rwalters, zur Sr- ' Werbungen gegen das -''S bet bei der NM i Migenden Meruni Äefchlnßfaßilng der <8 c die nicht mroetlbatei stücke drr Eihlußtetnü dnerStag den HO 119°0, vormittags

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