848 Erstes Blatt Diensta« dm 23. Oktober 15». Jahrgang I»»»
Keneml-Anzeiger
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Amts- und Anzeigeblatt für den IW* Gisfzen.
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Fernsprecher Nr. 51.
Amtlicher Heil.
Gießen, den 18. Oktober 1900.
Betr.: Ermittelung der landwirtschaftlichen Bodenbenutzung im Deutschen Reich.
Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen
au die Großh. Bürgermeistereien deS KreiseS.
Diejenigen von Ihnen, welche mit der Auflage vom 10. September 1900 (Gießener Anzeiger Nr. 214) noch im Rückstände sind, werden an deren sofortige Erledigung erinnert.
I. B.: Dr. Wagner.
Bekanntmachung.
Zur Verhütung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche wird die Abhaltung des auf den 23. Oktober dss. Js. in Braunfels anstehenden Viehmarktes an die Bedingungen geknüpft, welche durch meine, den Markt zu Leun betreffende Bekanntmachung in Nr. 168 des diesjährigen Kreisblattes veröffentlicht worden sind.
Der Auftrieb beginnt um 9 Uhr vormittags.
Aus der Provinz Oberheffen des Großherzogtums Hessen und den preußischen Kreisen Marburg, Biedenkopf, Usingen, Dillenburg und Weilburg und den Orten Hochelheim und Klein-Rechtenbach deS diesseitigen Kreises dürfen Rindvieh, Schweine und Schafe nicht aufgetrieben werden.
Ferner ist das Durchtreiben von Tieren dieser Arten durch Hochelheim und Klein-Rechtenbach diesseitigen Kreises verboten.
Wetzlar, den 17. Oktober 1900.
Der Landratsamtsverwalter.
Bekanntmachung.
Betr.: Abänderung der Gewerbeordnung durch das Reichsgesetz vom 30. Juni 1900, hier die Lohnzahlbücher.
Unter Hinweis auf die Bestimmung in § 134 Abs. 3 der Gewerbeordnung, wonach in Fabriken für minderjährige Arbeiter Lobnzahlungsbücher einzurichten sind, veröffentlichen wir auf Anordnung Großh. Ministeriums des Innern nachstehend das Muster für dieselben.
Die Arbeitgeber find verpflichtet, auf ihre Kosten für die bei ihnen beschäftigten minderjährigen Arbeiter Lohnzahlungsbücher zu beschaffen und dieselben ordnungsmäßig zu führen.
Gießen, den 19. Oktober 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Dr. Wagner.
Muster für das Lohuzahluugsbnch.
Letzte Seite.
Bestimmungen der Gewerbeordnung über Lohnzahtungsöücher.
(8 134 Abs. 3.)
®runb'besTlUa £ ^^?^"bere Bestimmungen auf ^lunS°buch-InzuUG-n. I» ÄtÄ'i i* jeder Lohnzahlung der Betrag deS verdienten Lohnes einru- (sagen; -s M b-t d-r Lohnzahlung d-m Mlnd-rjShrlg-n °^°r seinem gesetzlichen Vertreter auszuhändigen und von dem Empfänger vor der nächsten Lohnzahlung zurückzureichen A^f das Lohnzahlungsbuch finden die Bestimmungen be§ \ no Satz 1 und des 8 Hl Abs. 2 bis 4 Anwendung.
II.
Das Lohnzahlungsbuch muß den Namen des Arbeiters Ort, Jahr und Tag seiner Geburt, Namen und letzten Wohnort seines Vaters oder Vormundes und die Unterschrift des Arbeiters enthalten.
Die Eintragungen find mit Tinte zu bewirken und von dem Arbeitgeber oder dem dazu bevollmächtigten Betriebsleiter zu unterzeichnen.
Die Eintragungen dürfen nicht mit einem Merkmal versehen sein, welches den Inhaber des Lohnzahlungsbuches günstig oder nachteilig zu kennzeichnen bezweckt.
Die Eintragungen eines Urteils über die Führung oder die Leistungen des Arbeiters und sonstige durch dieses Gesetz nicht vorgesehene Eintragungen oder Vermerke in oder an dem ^ohnzahlungSbuche sind unzulässig.
Seite 2 und 3 sowie folgende.
Jahr 190
Lohnwoche
Ueber- stunden
An».> vM I H
Betrag des verdienten Lohnes
Krankenkasse 'S)
Jnval., Der- ficher.
U b z
Strafen Dor- schvss- $
ü g
für verdarb Material
4
Summa
Ausgezahlter Lohn
Unterschrift des Arbeitgebers oder Betriebsleiters
Unterschrift des Arbeiters oder seines gesetzlichen Vertreters
von
bis
Jt
JL.
1
JL
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß sich das Kaffenlokal der unterzeichneten Behörde vom 20. d. Mts. ab Bleichstraße Nr. 16 1. St. befindet, und sind sämtliche Zahlungen dahin zu leisten und die Bezüge hier in Empfang zu nehmen.
Zahltage werden abgehalten: Dienstag, Donnerstag und SamStag von vorm. 8—12 und nachm. 2—4 Uhr.
Die Bürgermeistereien des Amtsbezirks werden ersucht, vorstehendes bekannt machen zu lassen.
Großh. Distriktseinnehmerei Gießen II.
Dieter.
Gießen, den 19. Oktober 1900.
Betr.: Herbst-Kontrollversammlungen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
ee die Großh Bürgermeistereien des Kreises.
Nachstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntnis bringen.
I. V.: Dr. Wagner.
Bekanntmachung.
Bei den diesjährigen Herbst'Kontrollversammlungen im Kreise Gießen haben zu erscheinen alle zum Hauptmeldeamt Gießen gehörigen:
1. Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve. (Kleiner Dienstanzug: Mütze, Waffenrock, Achselstücke, lange Hosen oder hohe Stiefel beliebig, bei schlechter Witterung Paletot).
2. Reservisten, sowie die zur Disposition der Truppen- teile und der Ersatzbehörden Entlassenen aller Waffen.
3. Diejenigen der Landwehr 1. Aufgebots angehörigen Mannschaften, welchen ein besonderer Gestellungsbefehl zum Erscheinen bei der Herbst - Kontrollversammlung zugegangen ist.
Die Ersatz-Reservisten haben bei der Herbst-Kontrollversammlung nicht zu erscheinen.
Nachstehend ist angegeben wo und zu welcher Zeit die Kontrollpflichtigen anzutreten haben.
A. Zu Gießen
im Oswaldsgarten, für die Bewohner von Annerod, Allen- dorf a. d. Lahn, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg und Herrnwald, Großen Linden, Heuchelheim, Kleinlinden, Langgöns, Leihgestern, Oppenrod, Watzenborn und Steinberg, Hausen, und zwar:
Am 5. November 1900.
1. Appell vormittags 9 Uhr:
Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve, sowie sämtliche Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1893, und 1894 eingetreten sind.
2. Appell nachmittags 2 Uhr:
Sämtliche Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1895 und 1896, eingetreten sind.
Am 6. November 1900.
1. Appell vormittags 9 Uhr:
Sämtliche Reservisten der Infanterie, welche in den Jahren 1897, 1898 und 1899 eingetreten sind.
2. Appell nachmittags 2 Uhr:
Sämtliche zur Disposition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen, sowie sämtliche Reservisten der Garde, Jäger, Kavallerie, Feld- und Fußartillerie, Pioniere, Eisenbahn-, Telegraphen- und Luftschiffertruppen, des Trains (einschl. Krankenträger), Sanitäts- und Veterinärpersonal, Büchsenmachergehilfen,
Oekonemiehandwerker, Marinemannschaften und alle übrigen im Reserve-Verhältnis stehenden Mannschaften.
B. Zu Lollar
am 7. November 1900, vormittags 8 Uhr 45 Minuten, an dem Bahnhof für die Bewohner von Allendorf a. d. Lumda, Altenbuseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen mit Heibertshausen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. d. Lumda, Trohe, Wieseck.
C. Zu Grünberg
am 8. November 1900, vormittags 9 Uhr 15 Minuten, am westlichen Ausgange auf der Straße nach Gießen für die Bewohner von Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg mit der Dickelsmühle, Neumühle, Stadtmühle, Steinmühle, Obere und Untere Ziegelhütte, Latzmühle, Hattenrod, Harbach mit der Kolbenmühle und Sommermühle, Kesselbach mit der Nabcnauischen Papiermühle, Lauter mit der Artztmühle, Bingmühle, Georgen- hammer, Strellesmühle und Walkmühle, Lindenstruth, Londorf mit der Burg Rabenau, Burgmühle, Schmittmühle, Reitzenmühle und Ziegelhütte, Lumda (Groß und Klein), Odenhausen mit Appenbörnerhof, Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen mit Bollenbach, Veits- berg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain mit dem Hainer-Hof, Winnerod.
D. Zu Hungen
am 9. November 1900, vormittags 9 Uhr 30 Minuten, an der Post für die Bewohner von Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim mit Hof-Gill, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof-Graß, Röthges, Stein- heim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen.
E. Zn Sich
am 9. November 1900, nachmittags 3 Uhr, in der Amts- gerichtsstraße für die Bewohner von Albach, Birklar, Dorf- Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich, Grüningen,. Holzheim, Lich mit Albacher-Hof, Kolnhausen und Mühlsachsen, Münster, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Steinbach.
Befreiungsgesuche sind bis längstens 8 Tage vor dem Appell auf dem Dienstwege (durch das Hauptmeldeamt) ein- zureicheu und müssen durch die Bürgermeisterei bezw. bei Beamten durch die vorgesetzte Behörde beglaubigt sein, werden aber nur im dringendsten Notfälle genehmigt.
Die Leute haben in bürgerlicher Kleidung zu erscheinen. Stöcke, Schirme, Pfeifen und Zigarren sind vorher wegzulegen.
Die Militärpapiere (Paß mit eiugeklebter Kriegsbeordernug und Führuugs reugnis) müssen zur Stelle sein.
Sämtliche Mannschaften stehen im Laufe des ganzen Kontrolltages bis einschl. Mitternacht unter dem Militärgesetz.
Gießen, den 17. Oktober 1900.
Großherzogliches Bezirks-Kommando Gießen.
D et r i n g,
Oberstleutnant und Kommandeur des Landwehrbezirks Gießen.
Bekanntmachung.
Betreff.: Feldbereinigung in der Gemarkung Ruttershausen.
In der Zeit vsm Dienstag, 23. Oktober l. I., bis einschließlich Montag, 29. Oktober l. I., liegen auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Ruttershausen folgende Akten zur Einsicht der Beteiligten offen:


