M. 196 Erstes Blatt. Donnerstag den 23. August
1900
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Amtlicher Feil.
Gießen, den 20. August 1900.
Bet r.: Die Feuergefährlichkeit der beweglichen Damps- dreschmaschinen.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des KreiseS.
Da wir die Wahrnehmung gemacht haben, daß die nachstehend abgedruckten Bestimmungen nicht genügend bekannt zu sein scheinen, so bringen wir dieselben zur Beachtung hiermit in Erinnerung, und empfehlen Ihnen, die Besitzer von Dampfdreschmaschinen von dem Inhalt nachstehenden Ausschreibens in Kenntnis zu setzen.
v. Bechtold.
5.
Gießen, am 22. Juli 1889. Betr.: Wie oben.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen aa Großh. Polizeiamt Gießen und die Großh. Bürgermeistereien als Lokalpolizeibehördeu und die Großh. Gendarmerie des Kreises.
Die Vorsichtsmaßregel, wonach die Lokomobilen der Dampfdreschmaschinen von Gebäuden und seuerfangenden Gegenständen, Waldungen ünd öffentlichen Wegen bei CokeS- unb Steinkohlenseuerung mindestens 25 Fuß, bei Holz-, Braunkohlen- und Torfheizung mindestens 100 Fuß entfernt aufgestellt werden sollen, hat sich in der Praxis öfters als nicht durchführbar erwiesen.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat es deshalb unter der Voraussetzung, daß die Lokomobilen mit Steinkohlen und CokeS geheizt werden, und mit das Funkenwerfen wirksam verhindernden Funkenfängern versehen sind, für zulässig erklärt, daß die Polizeibehörden die Genehmigung zur Aufstellung von Lokomobilen der Dampfdreschmaschinen in einer Mindestentsernung von drei Metern von Gebäuden und seuerfangenden Gegenständen zc. zu erteilen.
Nach § 10 der Verordnung vom 4. August 1857, die Anlage und den Gebrauch von Dampfkeffeln betreffend, ist zur Aufstellung von transportablen Dampfmaschinen in jedem speziellen Falle die Genehmigung der Polizeibehörde einzuholen.
Die Polizeibehörden wollen sich Inhalts dieses Aus- schreibens bemeffen, und das Polizeipersonal auweisen, sich bei gegebener Gelegenheit von der ordnungsmäßigen Beschaffenheit der Funkensänger, sowie davon zu überzeugen, daß Stroh und sonstige leicht feuersangende Gegenstände nicht in einer Entfernung von weniger als drei Metern von der Lokomobile gelagert werden, sowie daß beim Betrieb nur mit Brennöl und nicht mit Petroleum gespeiste Laternen angebracht werden. Zugleich empfehlen wir den Polizeibehörden, die Besitzer von Dampfdreschmaschinen von dem Inhalte dieses Ausschreibens in Kenntnis zu setzen. __I. V.: I o st, RegierungSrat.
Bekanntmachung.
Der Geflügelbestand des Unternehmers Conrad Rüb- samen dahier erscheint Cholera verdächtig. Sperre ist verhängt.
Gießen, den 21. August 1900.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Hechler.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnisnahme, daß zwecks Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bis auf weiteres die Lahnstraße nur in der Richtung vom Neustädter Thor nach der Neumühle hin und der von ' horten nach der Hammstraße führende Weg nur in der an- gegebenen Richtung mit Fuhrwerken befahren werden darf.
Gießen, den 20. August 1900.
Großherzogliches Polizeiamt Greßen.
Hechler.____________________
Bekanntmachung.
DaS Proviantamt in Hanau kauft gesunden, trockenen und gut gereinigten Roggen und Hafer, sowie gutes, gesundes Heu und Roggenstroh.
Zur schnellen Abfertigung wird es wesentlich beitragen.
wenn daS Getreide zu einem gleichmäßigen Gewicht eingesackt wird.
Die^.Adreffe für Bahnsendungen ist: „Proviant-Amt in Hanau—Nordbahnhof. Fracht- und Abfuhrkosten von der Bahn trägt Verkäufer. Die Abfuhrkosten betragen für Roggen und Hafer 6 Pfg. für Heu und Stroh 15 Pfg. pro Centner.
Alles Nähere ist bei dem genannten Proviant Amt zu erfragen. _____________________________________________
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Staufenberg.
In der Zeit vom SamStag, 25. August l. IS., bis einschließlich Freitag, 31. August l. IS., liegen auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeisterei Staufenberg folgende Akten zur Einsicht der Beteiligten offen, nämlich:
1. Die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben rubr. Feldbereinigung nebst den dazu gehörigen Urkunden;
2. der Ausschlag der ungedeckten Bereinigungskosten;
3. der Beschluß der Vollzugskommission und des Gemeinderats vom 23. Mai I. IS. über die Erhebung dieses Ausschlages.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung des Ausschluffes innerhalb der oben angegebenen OffenlegungSfrist bei Großherzoglicher Bürgermeisterei Staufenberg schriftlich einzureichen.
Friedberg, 15. August 1900.
Der Großherzogliche Bereinigungskommiffär: Süffert, Regierungsrat.
Steijn.
Aus dem Burenlande ist eine neue Trauerkunde gekommen. Sie ist noch unbestätigt und es bleibt der Hoffnung Raum, daß nur der Wunsch der Vater des Gedankens .war, daß der tapfere Steijn, der Führer der Buren von Oranje, noch unter den Lebenden weilt. Auf den ruhelosen, von wilder Romantik umgebenen Zügen des tapferen De Wet soll eine feindliche Kugel den unermüdlichen Mann getroffen haben, und der Heldentod im Felde soll den Abschluß seines in Treue und Ehren verbrachten Lebens gebildet haben. Noch läßt es sich nicht feststellen, ob das Gerücht die Wahrheit verkündet. Aber wer dürfte staunen, wenn all die seelischen Kämpfe und Leiden, wenn das tiefe Leid um die verlorene Freiheit sich vereint hätten mit den ungeheuren physischen Strapazen, um dem Leben Steijns ein Ziel zu setzen? Welch schöneres Ende für ihn, der allen Lockungen der Engländer zum Trotz und den sicheren Untergang vor Augen festhielt an dem gegebenen Wort, und in der Stunde der Not seine Burghers zu den Brüdern am Vaalfluß führte! Es liegt etwas von der Heldengröße der Nibellmgen in diesem Manne, der den Tod aufgerichtet hinter sich sah und dennoch vor ihm nicht zurückwich, und mögen seine Feinde ihn als Rebellen schmähen, so wird doch überall, wo Mannestugend noch im Werte steht, sein Andenken gepriesen werden.
Es ist gar mancher geschieden von den Männern, die als die Führer des Burenvolkes galten. Piet Joubert ruht in der Erde, auf dem Felseneiland Napoleons trauert Cronje, der tapfere Villebois fand den Heldentod, und jetzt soll auch Steijn den Weg in jenes Land angetreten haben, in dem nicht mehr um des roten Goldes willen ganze Völker hingeschlachtet werden, in dem man nicht mehr die Freiheit mordet. Es ist ein eigenes Verhängnis, das über dem Burenvolke waltet. Aber es ist auch ein Zeichen der ihm innewohnenden, verjüngenden Kraft, daß immer neue Namen siegreich aus dem Nebel auftauchen, und wenn auch die Anderen starben, so wird man nocklange sprechen von Botha und De Wet, von Delarey und Olivier, die mit wenig tausend Streitern der ganzen Heeresmacht eines Weltreichs lächelnd Trotz bieten. Tenn es sind in Wahrheit nur ein paar tausend Mann, die ihnen folgen, die den Feldherrnruhm der Kitchener und Roberts zerstören und der Welt die Lehre geben, daß das Heldentum noch nicht ausstarb unter der Sonne. Und je größer die Zahl der scheidenden Alten ist, je Heller sich die Namen der Jungen abheben von den düsteren Blättern einer düsteren Geschichte, desto gewaltiger und bezwingender steht vor unseren Augen die Gestalt des letzten und größten unter den Burghern, des einsamen Hirten seines Volkes, Paul Krüger. Es ist der alte, harte Bauerntrotz, der ihm den Nacken steift, aber es ist auch iene todesmutige Treue gegen sicb selbst, die auch vor der letzten Folgerung nicht zurückschreckt, die das Schlachtfeld nicht verläßt, so lange noch einer lebt. Und wie das Gold, um dessent- willen das Bauernblut im fernen Weltteil fließt, das Gleichnis bildet zu jenem unseligen Hort, der im Rhein versank — „Wer's je besitzt, muß sterben eh's ihn freut", singt Volker der Spielmann — so steigt auch, wenn der
Blick auf die letzten, todesmatten Kämpfer fällt, das Bild der Heinen Heldenichgr heraus, die sich um Hagen scharte. Noch lebt Hagen, der gewaltigste unter ben Burgundern, wenn auch das letzte Los ihm längst geschüttelt wurde.
Uiid doch scheint es, als habe die Welt das Interesse verloren an dem gewaltigen Epos, das wir durchleben. Man hat sich gewöhnt, die Vernichtung des Burenvolkes als ein unabweisbares Verhängnis zu betrachten, und so finden die auf Sensation gestimmten Nerven nicht mehr ihre Rechnung. Für jene Heldengröße, die nicht mehr um Lohn und Gewinn, nicht mehr um Sieg und Freiheit, sondern nur noch um einen Tod in Ehren kämpft, ist: das Verständnis geschwunden, und in ben Abenteuern von China versinkt bic Teilnahme für bie tragische Schlußszene, die in den Bergen um Lydenburg sich abspielt. Ja, wir haben uns schon, ohne Scheu und ohne Sck)am, an ben Gedanken gewöhnt, daß ein Chamberlam zu seinem Ziele gelangt, daß der Viercleur von ben Masten sinkt und bleiern unb schwer sich bie Knechtschaft auf bas Burenvolk lagert. Wir vernehmen ohne Erregung, wie man die gefangenen Kämpfer nach fernen Inseln schleppt und wie man sie als deportierte Sträflinge behandelt, wir lesen ruhigen Blutes, wie man Frauen und Kinder hinaustreibt aus ihrem Heim und wie man Farmen niederbrennt, die einem Feinde Obdach gewährten. Eine englische Gewaltherrschaft steht im Süden des bunHeti Erdteils nicht nur bevor, sondern sie ist bereits eingeführt, und rücksichtslos genug wird man daran gehen, dem Burenvolk ben Stempel bes Helotentums aufzudrücken. Die Brutalität triumphiert und der niederdeutsche Bauer erliegt derUeber- macht. Noch wehren sich die Burghers, immer wieder vernimmt man von ihren Siegen. Aber Hagen erschlug Irina und Rüdiger und all 'die anderen und mußte dennoch! sterben mit all 'den Seinen. Und so wird auch Krüger fallen, wenn auch immer wieder der Heldenmut der Buren blutigen Lorbeer pflückt. Sie machen tausende von Gefangenen und haben keine Stätte mehr, sie zu hüten; deshalb geben sie immer wieder die Gefangenen frei, ritterlich und stolz, und sind doch nur arme, arbeitsharte Bauern.
Vielleicht wird man es einst, vielleicht sogar schon bald erkennen, daß dort unten im Süden Afrikas ein weit kostbareres Gut auf dem Spiele stand und verloren ging, .aüs in dem chinesischen Osten. Denn wenn hier unser Handel um seine Interessen ringt, so schneidet dort die Sichel tief in das Mark des niederdeutschen Volkstums. Nun heißt es, daß der wackere Steijn, der Führer der Oranjer, fiel — wenn auch der Leib des greifen Krüger in der Erde ruht, dann wird die letzte Hoffnung gesunken sein, daß doch vielleicht noch einmal, lebenskräftig und frisch, das Burenvolk emporwächst auf seinem alten Boden.
Aus dem Jahresbericht der Großh. Handelskammer zu Gießen.
Verkehrswesen. B. Postwesen.
Am 16. Februar wurde dem Reichstag ein vom Bundesrat beschlossener Entwurf einer Fernsprechgebührenordnung vorgelegt. Gegen denselben wandte sich bie Kammer in einer eilenden Eingabe an den Reichstag mit dem Antrag:
„Hoher Reichstag wolle den 8 9 der Vorlage genehmigen, die übrigen Teile derseloen aber ablehnen und einer Neuordnung der Fernsprechgebühren nur auf Basis eines verbilligten Abonnementssystems mit feststehenden Jahresgebühren, ferner Sätzen einer Skala von 150 Mark bis 60 Mark zustimmen."
Der der beabsichtigten Neuordnung zu Grunde gelegte Berechnungsplan sei verfehlt. Nur eine auf Verbilligung der Jahresabonnements beruhende Aenderung der Gebühren mit einem höchsten Satz von 150 Mark für Plätze ersten Ranges mit Zwischenstufen bis zu 60 Mark könne als wirkliche Verbesserung angesehen werden. Die Gebühr dürfe für Städte mittlerer Größe höchstens 100 Mark betragen, wie denn auch eine seinerzeit von der Kammer veranstaltete Umfrage gezeigt habe, daß sich in der Stadt Gießen bei Einführung dieses Satzes die Anschlüsse um etwa 50 Prozent vermehren würden. Besonders zu begrüßen fei die von der Kammer bereits mehrfach befürwortete Einführung einer Zwischenstufe für Ferngespräche bei 50 bis 100 Kilometer Entfernung zum Satze von 50 Pfg. Das Gesetz ist inzwischen in bekannter Fassung in Kraft getreten.
Im Interesse des wichtigen Expreßboten- dienstes der Zeitungen, dessen Beseitigung die Annahme einer Anzahl von Bestimmungen des dem Reichstag im Februar 1899 vorgelegten Entwurfs eines Post- gesetzes zur Folge gehabt haben würde, traten wir bei Reichstag und Bundesrat für Ablehnung dieser Bestimmungen ein. . , ,
Wir betonten in unserer Eingabe, daß die Beseitigung des Expreßbotendienstes in den Provinzstädten und auf


