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^endlichen Herzen eins zu sein; denn wo gäbe eS ein Symbol, das eine so köstlich-traute Sprache spricht, wie die Mse? Und weiter, wie die Rose das Sinnbild der Lust »»d Liebe war, so erhob man sie auch später, doch in anderer Weise: sie galt als Preis für Tugend und Künste. Roseufeste, die mau noch heute in manchen Ländern feiert, waren bereits im 6. Jahrhundert durch den heiligen MedarduS w Frankreich eingeführt worden. Bei den Rosenfesten pflegte das tugendhafteste Mädchen mit Rosen geschmückt und mit einer HochzeitSgabe beglückt zu werden.
*• Persoualnachrichte«. Dem prakt. Arzt Dr. med. Earl Kolb zu Darmstadt wurde das Ritterkreuz 1. Klasse Verdienstordens Philipps des Großmütigen verliehen, der Vorstand des Polizeiamts Darmstadt, Regierungsrat «ugust Weber wurde zum vortragenden Rat im Ministerium des Innern unter Verleihung des Amtstitels als „OberregierungSrat" mit Wirkung vom 1. Juli l. IS., der Kreisamtmann bei dem KreiSamt Darmstadt, Regierungsrat Friedrich von Hahn zum Kreisrat des Kreises Oppenheim nut Wirkung vom 1. Juli l. IS., der KreiSamtmann bei dem Kreisamt Mainz, Regierungsrat Friedrich Loch mann zum Kreisrat des Kreises Dieburg mit Wirkung vom 1. Juli k- Is-, der Hilfsarbeiter bei dem Ministerium des Innern, Ministerialsekretär Dr. Hermann Kratz zum Vorstand des P»lizeiamtS Darmstadt unter Verleihung des Charakters
als Polizeirat mit Wirkung vom 1. Juli l. IS. ab ernannt; der Steuerkommiffär des Steuerkommissariats Groß Gerau, Dr. Gustav Metzler wurde in gleicher Diensteigenschaft in das Steuerkommissariat Gießen versetzt; ernannt wurde am 15. d. MtS. der Militäranwärter Johannes Müller aus Leeheim zum Steueraufseher mit Wirkung vom I.Juli d. IS. an.
Kermychka.
* Sn« Kvnitzer Mord. Uns geht eine von einigen Mitgliedern der jüdischen Verbindung Rheno- Silesia in Sonn veranlaßte Kundgebung der an der
Fnedrich-WilhelmS Universität immatrikulierten
Mischen Studenten zu:
Die jüdische Studentenschaft )u Bonn erklärt angesichts der schwach« vollen Erergnifie zu Könitz : Wir halten es für tief unter unserer Würde, mrs den nichtswürdigen Vorwurf des Ritualmordes auch nur mit einem einzigen Worte einzugehen. Wir haben uns aber vereint, damit die §anze zivilisierte Menschheit den Entrüstungsschrei der jüdischen lugend Deutschlands vernehme, die es mit ansehen muß, wie man chre Glaubensgenoffen zu Könitz in ruchloser, an die schrecklichsten Zeiten mittelalterlicher Rohheit erinnernder Weise mißhandelt, chr Leben gefährdet, ihre wirtschaftliche Existenz vernichtet, sie seelisch an den Rand der Verzweiflung drängt. Schon der Gedanke an die bloße Möglichkeit solcher Schandthaten kränkt unser Ehrgefühl aufs bitterste; wir verwahren uns auf« schärfste dagegen, daß man uns unsere« Glaubens und unserer Abstammung wegen die Anhänglichkeit an die deutsche
Hermat gewaltsam zu rauben sucht. Unsere Glaubensgenoffen rufen wir auf, daran zu denken, daß, wenn auch die Slaatsregierung pflichtgemäßer Weife für Aufrechterhaltung der äußeren Ordnung Sorge trägt, sie der Notwendigkeit nicht enthoben sind, selbst in den schweren Kampf etnzutretm, für ihre heiligsten Menschenrechte. „Wenn ich mir selber nicht helfe, wer denn? Und wenn nicht heute, wann bann?!* Der Konttzer Gemeinde die Versicherung innigsten Mitgefühls, mögen ihre Mitglieder mit trotzigem Mut das bittere Geschick tragen, als Nachkommen eines der ältesten Kulturvölker der Welt den Verheerungen der Unkultur au-gesetzt fein.
* Innsbruck, 24. Juni. Am Samstag fand bie Promotion eins Dalm atiner s statt, zu der die slavischen Studenten demonstrativ in ihren slavischen Farben erscheinen wollten. Die deutsch-nationalen Studenten beabsichtigten dies zu verhindern, weshalb der akademische Senat, um Zusammenstöße hintanzuhalten, ein allgemeines Farbenverbot für Promotionen erließ. Bei Promotionen darf in der Aula bis ans weiteres kein Student in Farben oder mit studentischen Abzeichen erscheinen. Heute nun sollten drei Promotionen deutscherStudenten stattsinden. Es erschienen zahlreiche Couleurstudenten (einer der zu Promovierenden war Mitglied der Suevia) in Farben in der Aula. Der Rektor wies auf das Verbot hin und forderte die Farbcntragenden aus, den Saal zu verlassen, widrigenfalls die Promotionen unterbleiben würden. Da die Studenten nicht hinausgingen, fanden auch, die Promotionen nicht statt.
Grkiiiiiitiiiiiilniiiiu’ii
Bekanntmachung
;)n dem Handelsregister unterfertigten Gerichts wurde heute die Firma „M. Homberger & Löwe" -u G eben gelöscht. 4363
Gießen, am 20. Juni 1900. Großh. Amtsgericht.
Kostlenlieferung.
Die Lieferung der für das Großh. Provinzial • Arrcsthaus dahier pro 1990/01 erforderlichen Steinkohlen uni zwar:
na. 600 Cmlner reite Stückkohlen, w 800 Gentner gewaschene Nuß.
kohlen, 30 bi» 60 mm Durchmesser,
M im Wege des öffentlichen Angebot» unter den in Anlage A zu dm Ministerialerlaß vom 16. Juni 18$ 3 enthaltenen allgemeinen und den von dem Unterzeichneten aus- grillten besonderen Bedingungen, »elthe aus der Kanzlet Großh. Staats- «m'altschast zur Einsicht offen liegen, vergeben werden.
Nerfiegelte Angebote find kostenftei Hl zum Eröffnunqtzlermine.
Mtmch bfH 27. Joni 1900,
vormittags io Uhr,
auf der Kanzlei Großh. StaatS- am'altschaft dahier, Justizgebüude, nied»erzulegen.
Der Zuschlag bleibt 10 Tage m behalten.
Gießen, den 9. Juni 1900.
Der Großherzogl. Oberstaatsanwalt beim Landgericht der Provinz Oberheffen.
Dr. Güngerich. 4100
Lohholz-Berkauf il w K-nl-l. Vberförsterri Krofdorf Mittwoch de« 27. Juni d.J., vormittag- SV, Uhr,
thbier Weisbrod'schen Wittschaft zu Salzböden.
S chutzb. SalzöSben, Distr. Hasen- Men 81 VI: Eiche — 1 nn »CLi'chtnutzholz und 1228 rm Loh- mssr. 4329
Der König!. Forstmeister.
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freut ihr neuer HM, Denn er steht ihr gar zu gut, Möcht heut' promenieren.
Doch die Schuhe sind so matt, Weil sie schlechte Wichse hat, DaS thut sie genieren.
Drum nimmt sie sich vor, künftig nur noch KrebS-Wickfe zu verwenden, dann dies« giebt den schönsten Glanz.


