Ausgabe 
22.11.1900 Erstes Blatt
 
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Gießen, am 16. November 1900.

Grvßherzogliches Amtsgericht.

fache gegen den Gg. Wörner von Bad-Nauheim wegen Köiper- Verletzung. Der Angeklagte war doji dortigen Amtsgericht In eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten genommen worden, weil er eine wehrlose Frau aus Rödgen, gegen die er sich schon einmal Ihätlich vergangen hatte und deswegen zu einer Geldstrafe von 50 ihr. verurteilt worden war, ohne jegliche Veranlassung mit einem drrbin Stock zu Boden geschlagen hatte. Die eingelegte Beiusung w'.d kostenpflichtig verworfen, desgleichen die Berufung in der Strasfacke des Hch. Dorr auS Edenkoben, wegen Bedrohung. Ebeniolls wegen Bedrohung und Körperverletzung hat stch nunmi.hr dec Landwirt Ludwig Deibel VI. aus Wieseck zu verantworten. Die ihm v-n dem hiesigen Schöffengericht dur-ch Urteil vom 5. vorigen Monats zuerkannte Strafe von sechs Wochen ersch en dem Angeklagten zu hoch, weshalb derselbe Berusung einl'gtr. Er erhält heute eine Gefängnisstrafe von 3 Wochen. Nunmehr hat sich der mehrfach vorbestrafte Schweinehändler Joh. Hch Dürrn ger aus Ober-Hörgern auf der Anklagebank ntedergelaffen, der unter drr Anklage steht, weil er am 3. Mai d. I, trotz der angeordneten Sperre mit einem mit Ferkel beladenen Wagen durch die Gemarkung Gambach gefahren, bei einem dortigen Wirte längere Zeit Halt gemacht, und demselben zwei Ferkel verkauft haben soll. Durch Urteil des Schöffen­gerichts Butzbach war gegen den Angeklagten auf eine Gefängmsstrafe »on 3 Wochen erkannt worden, doch hat der Angeklagte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, die jedoch kostenfällig verworfen Wito, Der Landwirt Johs. T h e i ß VI. aus Weitershain, der durch Urterl des Schöffengerichts Grünberg in eine Geldstrafe von 20 Mk genommen war, hatte gegen dieses Urteil Berufung verfolgt und seine Freisprechung be» antragt, die auch von der Kammer heute erfolgt. Die bei der letzten Sitzung der Kammer vertagte Verhandlung gegen die ledige Margarethe Wilhelm aus Ober-Ofleiden wegen Kindestötung wird heute hinter verschloffenen Thüren fortgesetzt. Das nach Wiederherstellung der Oeffent- lichkeit verkündete Urteil lautet auf eine Gefängnisstrafe von 10 Mo­naten. Die gegen das Urteil des Schöffengerichts Vilbel in der Strafsache gegen einen Arbester aus Ober-Erlenbach wegen Bedrohung eingelegte Bernfung wird zurückgezogen. Als letzter Gegenstand oer Tagesordnung steht noch die Privatbeleidigungsklage des Th. Loos gegen -ben Wirt Frz. Ohmeis, beide von Ober-Erlenbach, zur Verhand­lung. Dieser war vom Schöffengericht Vilbel zu einer Geldstrafe von 10 Mk. verurteilt worden. Vor der Strafkammer als Berufungsmstanz findet die Sache durch einen Vergleich ihren Abschluß.

|ielt. Diese verkaufte« sie für mindestens 400 Mk. das Stltf in Brüssel und Hamburg. Jeder verdiente also als Hründer mindestens zwei Millionen Mark.

Hausen, den 21. November 1900.

Großherzogltche Bürgermeisterei Hausen. Müller.

Grüningen, den 19. November 1900.

Großherzogliche Bürgermeisterei Grüningen. Gilbert.

Der Voranschlag der Gemeinde Lindenstrnth für da« Mr 1901/1902 liegt vom 26. November bis 3. Dezember, acht Tage Img, auf dem Bürgermeisterei'Büreau zur Einsicht aller Jntereffenten offen.

Lindenstruth, den 21. November 1900.

Grobherzogliche Bürgermeisterei Lindenstruth. SÄeld.

Großh. Bürgermeisterei Münster. Gontrum.

Prozeß Sternberg.

Berlin, 20. November.

Der Vorsitzende eröffnete heute die Verhandlung erst M V/a Uhr mittags. Der Angeklagte Luppa ist wieder nicht erschienen. Er wird steckbrieflich verfolgt. Ueber die »eitere prozessuale Behandlung der Sache erklärt Staats- anwalt Braut, daß er seinen Standpunkt geändert habe und» nunmehr damit einverstanden sei, daß in Gemäßheit des § 230 St. P.-O. auch gegen den abwesenden Herrn i, Luppa weiter mitverhandelt wird. Der Gerichtshof be­schließt in diesem Sinne, nachdem jetzt festgestellt sei, daß der Angeklagte Luppa mit Absicht sich fern halte.

Als erster Zeuge erscheint der Landgerichtsdirektor Weinmann, der in der ersten Verhandlung gegen Stern- beiig den Vorsitz im Gerichtshof führte. Ihm ist seilens des Landgerichtspräsidenten die Genehmigung zur Aussage, soweit es sich um Thatsachen handelt, erteilt worden. Der Zenge gibt eine Darstellung von der Aussage, die die Frieda Woyda bei der ersten Verhandlung gemacht hat. Diese habe zunächst nur von dem Hausarzt gesprochen, ohne den bannen zu wissen, und erst, als sie auf der Polizei das Bil'd Sternbergs gesehen und ihr der Name desselben ge­nannt worden war, habe sie ihn bei Namen genannt.

Landrichter Fritsch, einer der früheren Beisitzer, er­klärt, aus der Erinnerung nur sehr wenig sagen zu können. Frieda Woyda habe damals die Frage, ob der Kriminal- schntzmann Stierstädter auf sie eingewirkt habe, ganz be­stimmt verneint. Sie habe damals alles, was den An- gekkagten Sternberg belastete, als richtig zugegeben. Sie hab»e auch bekundet, daß sie mit einer gewissen Gewalt zu btt unzüchtigen Handlung gezwungen worden sei und für dieselbe 10 Pfennig erhalten habe. Herrn Sternberg habe Fri eda Woyda damals mit Bestimmtheit wieder erkannt.

Landgerichtsrat Grodke, gleichfalls ein Beisitzer der mrigen Verhandlung, bekundet nach seiner Erinnerung, daß die Frieda Woyda damals ihre belastende Aussage in flüssiger Rede und verständlichem Ton gemacht habe und dabei geblieben sei, trotzdem sie einem langen und scharfen Kr« uzverhör unterworfen worden sei. Von einer Beein­flussung durch Stierstädter habe die Woyda nichts gesagt. Die inzwischen herbeigeholte Frieda Woyda wird dem LaindgerichtSdirektor Weinmann gegenübergestellt und bleibt dal-ei, daß alles, was sie diesmal gesagt habe, wahr sei. Dnr Zeuge hält ihr im einzelnen jede ihrer vormaligen Aussagen vor. Das Mädchen gibt zu, daß sie das alles gefugt habe, daß eS aber nicht wahr sei. Präs.: Du be« doptest, alle diese Einzelheiten seien gelogen gewesen? Frieda: Ja! Präs.: Frieda, sage doch die Wahrheit!

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Die feier des Geburtstages Ihrer Köuigticheu Hoheiten , -es Großherjogs un- -er Eroßherzogi«

findet GamStag bett 24 l. Mts., abends Uhr, im Bereiuslokal (Feidel) statt.

Die Ehrenmitglieder und Mitglieder mit ihren Familien sind zu

Krieskasten der Redaktion.

m. n. Bei der Menge von Korrespondenzen, die wir lügt ch erhalten, tft eS uns beim besten Willm unmöglich, jetzt nach 10 Tag n noch festzustellen, ob Ihre Korrespondenz eingegangen ist oder nicht. Ihre Zuschriften sind uns weiter genehm.

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeinde Münster für das Jahr 1901/1902 nebst Beilagen und dem Beratungsprotokoll des Gemetnde- mt<s liegt vom 23. November d. I. ab acht Tage lang zur Einsicht sämtlicher Beteiligten in dem Gefchäftslokal des Unterzeichneten offen.

Münster, am 20. November 1900.

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeinde Ttaugeurod 5chr 1901/1902 liegt vom 24. November l. I. an acht Tage dem Bürgermeisterei-Büreau zur Einsicht der Jntereffenten offen.

Stangenrod, den 20. November 1900.

Großherzogltche Bürgermeisterei Stangenrod.

Bock.

Bekanntmachung.

In das Handelsregister unterfertigten Gerichts wurde eingetragen, d-S die FirmaH. Schaffstiidt" zu Gießen eine Zwe!gniede,IasiMg m Berlin errichtet hat, und daß vom I. 12. l. I-, ab dem Ingenieur feter Thomö zu Gießen Prokura erteilt ist.

Gießen, am 20. November 1900. 767

Großherzogltche» Amtsgericht.

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeinde Hausen für das Jahr 1901/1902 liegt vom 2d. d. Mts. an acht Ta^e lang zur Einsicht der beteiligten auf unserem Büreau offen.

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeinde Grüningen für dar Jahr 1-01/1902 liegt vom 22. November 1900 an acht Tage lang auf oem Lkrgermeisterei-Büreau zur Einsicht der Jntereffenten offen.

Schellfische, Sabliarr, Zander, Schollen, Mu»« hechte, lebende Karpfen, Schleie und Vale eingetroffen. Söll

Prompter Versandt nach auSwärtS mTr-1. M. Slhllihof, Kolonialwaren- und Delikatessengeschäft.

Gerichtssaal.

-1. Gießen, 20. November. Schöffengericht. Das heutige Schöffengericht verhandelte zunächst In der Strafsache gegen einen hiesigen Glaser wegen Beamtenbeleidigung. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Nacht vom 6. zum 7. Oktober am Neuenweg den dienstthuenden Schutzmann, der ihn über Ausschreitungen zur Rede stellte und den Angeklagten vor weiteren Exzessen warnte, da­durch beleidigt zu haben, daß er ihm zurief, er solle sortgehrn und seine Schulden bezahlen. Sinnlose Betrunkenheit, die der Ange­klagte vorfchützt, wird seitens des Schutzmannes in Abrede gestellt. Das Urteil lautet auf eine Geldstrafe von 30 Mk. unter Zaerkennu'-g der B.fugnis, daZ Urteil durch Anschlag an der Ortstafel publizieren zu laffen. Demnächst wird gegen einen hiesigen Fuhrunternehmer wegen Tierquälerei^verhandelt. Wegen Übertretung deS S 360, 13 war demselben ein Strafzettel in Höhe von 20 Mk. zugefertigt worden, gegen den der Angeklagte Einspruch erhoben hatte. Das Gericht erkennt heute aus Freisprechung, weil nach Maßgabe der Zeugenvernehmung dem Angeklagten eine rohe Mißhandlung nicht zuzutrauen s:t. Bon drei sür heute anstehenden Prioatbeleidigungv- klagen wird die erste, die in Großen-Linden spielt, durch Vergleich zum AuStrage gebracht; die andere, die von einem hiesigen Privat­lokomotivführer gegen einen pensionierten Eisenbahnunterbeamten anhängig gemacht worden ist, muß nochmals bis auf weiteres ver­tagt werden, weil einer der zu ladenden Zeugen sich krank in der Klinik befindet, die dritte aber, die eines hiesigen Weinhändlers gegen einen Dienstmann, findet ebenfalls durch Vergleich ihren Abschluß.

L. L. Gießen, 20. November. Strafkammer. Als Be­rufungsinstanz verhandelte die Strafkammer zunächst in der Straf-

Bekanntmachung.

Im Hypothekenbuch von Hausen find folgende Hypotheken eingetragen:

1. zu gunsten der Katharina Seipp für ein ihrem Vater, dem Jo­hannas Seipp von der Häusermühle, gewährtes Darlehen von 820 fl., lastend auf den Grundstücken Flur VI Nr. 218, 293, 294, 295, 319, 319a, 320, mit Rang vom 28. Oktober 1846;

2. zu gunsten des Landrichters Ploch in Gießen für (in den Christoph Schäfer IV Eheleuten zu Haufen gewährtes Darlehen von 30 fl., lastend auf den Grundstücken Flur I Nr. 61, 6U/ 311, 365, Flur II Nr. 258, Flur III Nr. 96. Flur V Nr. 74, mit Rang vom 18. Dezember 1850;

3. zu gunsten des Johannes Hirz zu Gießen für ein? ihm gegen Philipp Müller III Eheleute zu Hausen zustehende Forderung von Mk. 384,66, lastend auf dem Grundstück Flur II Nr. 13, mit Rang vom 24. Februar 1885;

4. zu gunsten des Franz Stumpf zu Garbenteich für eine ihm gegen Philipp Müller III Eheleute zu Hausen zustehende Forderung von 370 Mk, lastend auf dem Grundstück Flur II Nr. 13, mit Rang vom 25. Fe« bruar 1885;

5. zu gunsten des Heinrich Weiß II zu Watzenborn für eine ihm gegen die Philipp Müller III Eheleute zu Hausen zuftehende Forderung von 150 Mk., lastend auf dem Grundstück Flur II Nr. 13, mit Rang vom 9. April 1886;

6. zu gunsten der Heinrich Geißler zu Steinbach für eine ihm gegen Heinrich Münch Eheleute zu Hausen zustehende Forderung von Mk. 62 87, lastend auf den Grundstücken Flur I Nr. 4533%0O, Flur III Nr. 61, mit Rang vom 10. April 1889.

Bezüglich dieser Hypotheken ist im Anlegungsverfahren glaubhaft gemacht word-n, daß die Hypothekargläubiger befriedigt sind. Die Hypothek urkunden sind teils in Verlust geraten, teils lugen sie u.quittiert vor und können bie Erben der ursprünglichen Gläubiger nicht ermittelt werden. Es ergeht daher an alle, welche Ansprüche aus den aufgeführten Hypotheken bilden, die Aufforderung, ihre Rechte binnen 2 Monaten bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist wird die Löschung der Hypotheken verfügt werden.

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DaS kann Dir doch Herr Stierfiädter nicht alles eingeredet haben. Frieda: Ich habe ja schon gesagt, daß ich ja auch etwas zugesetzt habe. Präs.: Dann müßtest Du ja ganze Romane schreiben können, wenn Du Dir in der kurzen Zeit während Deiner Vernehmung vor dem Unter­suchungsrichter alle diese Einzelheiten ausdenken könntest. Frieda: Ich sage jetzt die Wahrheit. Präs.: Nun hast Du das, was Du diesmal erzählst, das vorige Mal selbst als Lüge gebrandmarkt; denn als damals die Wender die­selbe Behauptung aufstellte, hast Du ihr entgegengerufen Du lügst". Frieda: Herr Stierstädter hatte mir gesagt, daß, wenn die Wender mir widersprechen sollte, ich ihr sagen sollte: Das ist die Unwahrheit.

Ferner teilt Staatsanwalt Braut mit: Nach einem neuerdings eingetroffenen Telegramm des Generalkonsuls in Newyork ist die Fischer bereit, zu kommen, wenn ihr 200 Dollars zur Einlösung ihrer Sachen gewährt werden und sie erfahre, wie viel Reise- und Versäumnißkosten ihr vergütet werden. Sie sei ganz mittellos. Der Staats­anwalt beantragt, einen Gerichtsbeschluß zu fassen. Der Gerichtshof bleibt auf seinem Standpunkt stehen, daß er nur gesetzliche Gebühren gewähren kann. Er hat diese über­schläglich aus höchstens 380 Mark veranschlagt, wobei für sie und ihre Begleiterin 14 Tage Herfahrt, 14 Tage Rück­fahrt und ein zehntägiger Aufenthalt auf dem Festlande als Unterlage angenommen sind. Ferner würde ihr ein Frer- billet von Newyork nach Berlin und ein barer Vorschuß von 100 Mk. zu gewähren sein. Hierauf wird die weitere Verhandlung auf Donnerstag halb 10 Uhr vertagt.

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