Bemittelten einmalige Fahrt und Rückfahrt 3. Wagenklaffe vergütet und eine Beihilfe von zwei Mark täglich zur Betreuung der Aufenthaltskosten bewilligt werden.
-r- 5» der hessischen Landesshnede hat der Abg. Prof. Tr. Dingel dein-Büdingen einen Antrag eingebracht, der Mr weite Kreise der evangelischen Kirche in Oberhessen und Starkenburg von größtem Jntereffe ist. Der Antrag läßt sich in Kürze dahin zusammenfaffen: Die Landessynode wolle das Oberkonsistorium ersuche», die Abgrenzung der Dieustbezirke der einzelnen Pfarrämter einer durchgehenden Revision zu unterziehen, damit die große Ungleichheit in der Ausdehnung der Pfarramtsbezirke beseitigt, die 83er» sehung der Filialorte, sowie der Kirchenbesuch der Gemeinden durch zweckmäßigere Verteilung der Filialen er- leichtert und event. die Aufhebung einzelner kleinerer Pfarreien veranlaßt werde. Wie notwendig eine solche Neueinteilung der Pfarramtsbezirke ist, geht aus folgendem hervor: Es sinden sich im Großherzogtum Heffeu ungefähr 45 Pfarreien mit mehr als drei Orten, davon 25 in Oberhesseu, 20 in Starkenburg, und zwar haben davon in Oberheffeu zehn Pfarreien je 4, 8 je 5, 4 je 6, eine 8, 2 je 10 Orte. In Starkenburg haben 6 Pfarreien je 4, 4 je 5, eine 6, 2 je 7, 2 je 11, eine 12, eine 13, eine 14, eine 19 und eine gar 27 Ortschaften. Acht von diesen ausgedehnten Pfarreien haben 2—3000, sechs 3—4000 Seelen. Im allgemeinen werden drei Orte von mittlerer Größe mit einer Gesamtzahl von ca. 2000 Seelen die Thätigkeit eines Geist- Kchen vollauf inAnsprnch nehmen, da ja ihreVersehung wegen der oft großen Entfernungen weit schwieriger ist, als die einer geschlossenen Gemeinde in einem Orte, wobei die Seelenzahl das Maximum von 3000 erreichen darf und «gentlich nicht beträchtlich übersteigen sollte. Wo vier und «ehr Orte zu einer Pfarrei gehöre», können sie nur schwer und unzulänglich versehen werden. Daß aber Pfarramts- bezirke, wie die oben genannten, die Arbeitskraft eines Geistlichen, namentlich im Winter bei oft grundlosen Wegen, weit übersteigen und in vielen Fällen vorzeitig seine Gesundheit untergraben, bedarf keines eingehenden Nachweises. Sine zweckmäßige Zuteilung der Filialen zu einer Pfarrei von seither nur zwei oder gar nur einem Orte wäre der Tage nach oft sehr leicht möglich. Aber alle Anregungen zu einer solchen Neueinteilung sind bis jetzt noch an den durch die geschichtliche Entwickelung geschaffenen Schwierig- Seiten, das Kirchenvermögen der einzelnen Pfarreien betreffend, gescheitert. Es wäre sehr zu wünschen, daß diese vermögensrechtliche Fragen diesmal die in der Begründung des Dingeldein'schen Antrags deS Näheren gegebene Lösung fände, im Interesse der Gemeinden wie auch der beteiligten Geistlichen.
4- Grebenhain, 18. November. Ein interessanter Prozeß ist soeben eingeleitet worden. Ein hiesiger Handelsmann hatte an einen hiesigen Einwohner eine Kuh verkauft mit dem Versprechen, sie gebe täglich 5 Töpfe Milch. Jn-
deffen stellte es sich heraus, daß sie nur 2% Töpfe Milch flieht. Der Käufer band nun die Kuh dem Handelsmann an die Hausthür an. Dieser stellte die Kuh in den Stall des Gasthauses „Zum Darmstädter Hof- und dem Käufer zur weiteren Verfügung. Die Sache wird nun gerichtlich zum Austrag kommen.
Gerichtssaal.
Offenbach, 17. Oktober. Heute vormittag 10 Uhr sand hier in der Kaserne des 2. Bataillons des 168. Infanterie-Regiments die ersteöffentlicheSitzung des Standgerichts gegen einen Angehörigen des aktiven Militärstandes statt. Das Gericht setzte sich zusammen aus Major Regenauer als Vorsitzender, Hauptmann Spangenberg und Oberleutnant Balthasar als Beisitzer und Leutnant v. Kummer als Vertreter der Anklagebehörde. Als Gerichtsschreiber füngierte Unteroffizier Heck. Angeklagt ist der Musketier Hofmann von der 8. Kompagnie, der besclMldigt ist, sich vor seiner am 12 Oktober d. I. erfolgten Einstellung zum Militär der Beamten- beleidigung schuldig gemacht zu haben. Im September dieses Wahres hat der Musketier Hofmann, der in seinem Zivilleben Schreiner ist, mit einem Dollegen in Gunters- Heim einen Zug bestiegen und sich in ein Frauenabteil gesetzt. Als beide darauf vom Schaffner aufgesordert wurden, sich aus diesem Abteil zu entfernen, beleidigte der heutige Angeklagte den Schaffner durch derbe Schimpf- Worte. Der Angeklagte giebt vor Gericht an, daß er an dem betreffenden Tage total betrunken gewesen sei und, sich infolgedessen auch auf den Vorgang nicht mehr zu erinnern vermöge. Die hierauf vernommenen Zeugen schildern den Hergang der Sach«e ausführlich und bestätigen teilweise die Angetrunkenheit des Angeklagten. Nach Be- i abigung der Beweisaufnahme beantragte der Vertreter der Anklage gegen den Angeklagten wegen begangener erwiesener Weamtenbeleidigung auf Grund des § 185 des R.-St.-G.-B. eine Haftstrafe von fünf Tagen- Das Gericht erkannte auf eine Haftstrafe von fieben Tagen. Im Urteilsbeweis wurde betont, daß die Trunkenheit dem Angeklagten nicht als strafmildernd anzurechnen sei, und daß Bahnbeamte gegen derartige Exzesse stets auf das Nachdrücklichste geschützt werden müßten. Der Angeklagte verzichtete sofort auf^ das Rechtsmittel der Berufung und erkannte die Strafe als rechtsgiltig an.
Mainz, 17. November. Bei der demnächst beginnenden Session des hiesigen Schwurgerichts wird ein 16 jähriges Mädchen vor den Geschworenen erscheinen, das aus Liebe einen wissentlichen Meineid geleistet hat. Das von Dintersheim gebürtige Mädchen war Augenzeuge, wie ihr Schatz in der Pfingstnacht auf der Wormser Chaussee auf einen vorüberfahrenden Radfahrer mehrere Schüsse abseuerte. Als die Sache jüngft zur gerichtlichen Verhandlung kam, beschwor das Mädchen, obwohl es von dem Vorsitzenden mehrfach! zur Wahrheit gemahnt wurde, nichts von den Schüssen gehört zu haben. Anfänglich leugnend gestand - das Mädchen jetzt nach längerer Untersuchungshaft, falsch geschworen zu haben,
wobei t8 att Entschuldigung ang-av, daß eS aus für seinen Schatz so gehandelt habe.
Mair*!, 17. November. Der frühere Gutsbesitzer und Wei». Händler Franz Hirsch in Nierstein ist der fortgesetzten Wechsel, fälschung und des Vergehens gegen die KonkursorduuU, angeklagt. Der Angeschuldigte betrieb seit über zwanzig Jahren tme* ausgedehnten Weinhandel, tzr hat seit etwa dreizehn Jahren »W Wechselgeschäfte gemacht und unter dis Wechsel in mehreren Wfo selber das Accept des Uhrmacher Thome aus Heidelberg geschrieben. Er behauptet, daß Thome ihn ermächtigt habe, sein Accept unter die Wechsel zu setzen. Er habe die fälligen Wechsel stet» an die Fir«, Daum in Frankfurt gehen laffen und dort immer eingelöst. I» Dezember 1899 habe er von Thome die schriftliche Ermächtig»«, erhalten, daß er bei einer großen Anzahl von Wechseln sein A««? daruntersetzen dürfe. Dafür gab er dem Thome die schriftliche & klärung, daß dieser ihm (dem Angeklagten) nichts schulde und Wechsel nicht einzulösen brauche. Für die vorhergehenden Jahre ha», er aber von dem Thome die mündliche Ermächtigung gegeben, alsba» wieder die Herausgabe verlangt, die der Angeklagte aber verweigerte. Zwei Monate darauf brach der Konkurs bei dem Angeklagten aus. Der Zeuge Thome behauptet auf seinen Eid, daß er dem Angeklagten tw der schriftlichen Ermächtigung im Dezember 1899 niemals eine mtnfc Üche oder schriftliche Erlaubnis zu seiner Unterschrift gegeben hab«, ßr habe Wiederholt davon gehört, daß der Angeklagte, der ihm früher füllig gewesen sei, Wechsel auf ihn beziehe. Aber solange er keine dieser Wechsel habe einlösen müssen, sei ihn die Sache nichts angegangen Der Wechselverkehr des Angeklagten hätte allein vom Juli 1888 6» Februar 1900 die Summe von Mk. 35 000 erreicht. Ein Mainzer Kach, mann hat in dem Konkurs des Angeklagten die Summe von Mk. 6701 »erkoren. Staatsanwalt Jungk beantragte fünf Vierteljahre Gefängnis. Dw Strafkammer sprach den Angeklagten von den Wechsel, sälschungen frei. Wegen Uebertretung der Konkursordnung — a hatte keine Bilanz gezogen — wurde er zu Mk. 50 Geldstrafe itt. urteilt.
Budapest, 19. November. Der Kaiser hat das TodeSerteil gegen den Großgrundbesitzer Bela von Pap, der seinerzeit sein Bruder, um ihn beerben zu können, ermorden ließ, nicht bestäti«. Der Mörder wurde zu lebenslänglichem Kerker begnadigt.
Unioersitäts Nachrichten.
” Anläßlich deS bevorstehenden 25jährigen Jubiläum» for preuWSen Oberverwaltungsgerichte hat die rechts- und staatswiffem schaftüche Fakultät der Universität Freiburg i. B. einem ehemalig« und einem gegenwärtigen Mitglied dieses Gerichtshofs, dem Senats, Präsidenten a. D. Wirkt. Geh. Rat A. W. Jebens in Charlott-Mrg und bem OberverwaltungSgerichtsrat K. M. Schultz en st ein in Berlin den Ehrendoktor der Rechte verliehen. — Aus Heidelberg wird geschrieben: Der a.-o. Professor der Chemie und Abteilungsvorsteher am akademrschen Laboratonum Dr. Heinrich Goldschmidt ist seitens du akademischen Kollegiums der Universität Shristiania einstimmig für ben erledigten Lehrstuhl dieser Disziplin in Vorschlag gebracht word«. — In Siegburg hat der Geh. Sanitätsrat Dr. Brühl die 65. Wiederkehr des Tages, an dem er an der Berliner Universität promovierte, begehen können, — Der o. Professor an der Technischen Hochschule in Karlsruhe, Geh. Hofrat Josef Hart ist in den Ruhestand vnjcht worden. — Der o. Professor an der Universität in Lemberg, Dr. Joseph Btlczewski ist zum Erzbischof rit lat. von Lemberg ernannt worden. — Die philosophische Fakultät der Hochschule in Bern hat den Oberforstinspektor Coaz in Bern und den Genremaler Albert Anker In Ins (Kt. Bern) zu Ehrendoktoren ernannt. Die goldene Haller-Medaille wurde an Dr. König-Bern verliehen.
Bekanntmachung.
Das Entrinden des für das Jahr 1901/02 im Gießener Stadtwald M Fällung kommenden Kieferngrubenholzes soll Eamstag den 24. d. MtS., vormittags 11 Uhr, im Bürgermeisterei-Gebäude öffentlich vergeben werden.
Gießen, ben 19. November 1900. 7659
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. I. V.: Wolff.
7558
Großher^ogliche Bürgermeisterei Gießen.
I. V.: Wolff.
V ersammlung.
»Otttterätag, den 22. ds. Mts., abends 8-/2 Uhr, 6ahee nLi$^£ ^uptv-rsammluug der hi-sigeu Lchweine- *e[bunn,n .JL?roirt Lustadt stall, woselbst noch weitere 2Iti SÄS?1!? .w«d-n; gleichzeitig werden Diejenigen, m letzter Versammlung sich unterzeichneten, höflichst gebeten, zu erscheinen. Lagerordnung-. Statutenberatung. Vorstandswahl. Verschiedenes.
----- -----------Die Eiuberrrfer.
Bekanntmachung.
-n. ^MarkZirisen aus der Stiftung der dahier verstorbenen «ttfabethe Schmidt find zu gleichen Teilen an vier bedürftige, unbe- Ichoitene, ledige, in Gießen lebende Dienstmädchen im Alter über 50 Jahre mhö vier arme W-.twen aus Gießen nach der Auswahl des Stadtvorstandes zu vergeben. Anmeldungen zum Bezüge derselben haben bis znm t,. F 1900 unter Beibringung des erforderlichen Nachweises bei der unterzeichneten Stelle zu geschehen.
Gießen, den 16. November 1900.
Alice-Kochschule.
beginnt der Weihnachts-Kursus.
In den K°ch-Kursu- können noch einige Damen ausgenommen werden.
____frbttSe fln.
NkkkM M Äitttunj eines ZMms
in Gießen.
General-Versammlima
Donnerstag den 22. Wovemöer cr., aöends 8 Ahr
im Hotel Grostherzog von Heften.
Uages-Hrduvug: 1. NechmschaflsderiÄt. - 2. Wahl der Ausschüsse —
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