1900
Sonntag den 22 April
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Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gietzen
zu entsprechen.
v. Bechtold.
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Zzezugspreis virrleljährl. Mk. 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestellrn vierteljährl. Dik. 1,90 monatlich 65 Psg.
Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld.
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blatt Nr. 303) Mden ist.
Wegen der »risnn wir Sie (Rreieblatl Nr.
Alle Anzeigen-BerrnittlungSstellen der In- und Au-lande» nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger tatgegce. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.
ibetafttoo, Expedition und Druckerei:
Ich-tstra-e Ar. 7.
Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen an die Ortspolizeibehörden und die Gendarmerie des KreiseS.
Sie wollen wandernden Schafherden Ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden, sich die in obiger Bekanntmachung erwähnten Zeugnisse vorzeigen lassen, und, im Falle Zeugnisse nicht vorgelegt werden können, die sofortige Einsperrung der Herde und ihre Bewachung insolange anordnen, bis die Seuchefreiheit der Herde durch kreisveterinär- amtliches Zeugnis nachgewiesen ist, und uns sofort Nachricht geben. Wird die Verseuchung festgestellt, so ist den Anordnungen des Großh. Kreisveterinärarztes aufs pünktlichste
in besten Gemarkung die Herde zum Aufenthalt eingeführt wird. Zuwiderhandlungen nnterliegen der Strafbestimmung in § 66,4 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880.
Gießen, den 10. Mai 1899.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Politur.)
Oeberall ahmung wird |
Lohnklasten, bezw. Höhe der Beiträge ver- auf unser Ausschreiben vom 24. März 1900 74 und Amtsblatt Nr. 6.)
v. Bechtold.
Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Glätter für hessische Volkskunde._________________
umgeben, etwa in der Mitte des nicht großen Empfangssaales. Loubet ist knapp mittelgroß, hübsch und wohlgebaut; er sieht, trotz allen Lästerungen der Nationalistenblätter, gescheit, gutmütig, wohlwollend und vornehm aus, wie ein Mann, der gewohnt ist, sich in guter Gesellschaft zu bewegen. Er ist in schwarzem Frack, mit der roten Schärpe der (Krenlegion über der Schulter und der kunstreichen goldenen Kette dieses Ordens um den Hals. Frau Loubet war in hellem Kleide sehr gediegen, auch, bezügliche des Schmuckes. Sie ist eine schöne Frau, nicht größer als ihr Gemahl, schlank, fein, durchaus vornehm, eine angenehme Erscheinung. In der äußeren Erscheinung stellt sich, das präsidentschaftliche Ehepaar so vorteilhaft dar, als es seine Vorgänger nur vermochten.
Bald darauf, bei dem Umgang durch die Festräume, konnte ich beide noch besser sehen, wobei sich der günstige Eindruck nur verstärkte. Der Präsident hatte der Gräfin Tornielli, der Gemahlin des italienischen Botschafters, den Arm geboten, während der Graf Frau Loubet geleitete.
In den Festsälen drängte sich eine der glänzendsten Gesellschaften, die ich je in Paris und Berlin gesehen. Französische Militär- und Beamten-Uniformen, natürliche in vollständigster Auswahl, dazu Offiziere wohl aller europäischen Staaten, namentlich mehrere Russen. Mehrere japanische Herren in goldstrotzender, europäischer Kleidung, worunter auch diplomatische Uniformen, erschienen nod} kleiner in dieser Umgebung als sonst. Ferner einige Japanerinnen in Ballklerdung; ein Turkmene machte großen Eindruck durch sein schweres goldgewebtes, bis an den Knöchel reichendes Gewand; sein Begleiter war ebenso gekleidet, jedoch in scheckigem, weiß und violettem Stoff. Großen Erfolg hatten fünf oder sechs Ungaren, übrigens schöne Männer, in ihrer reichen, bunten Nationaltracht, mit Pelzen, Schnüren, Troddeln, Knöpfen. Die ftemden Kommissare der Weltausstellung, nebst ihren Beamten, waren ebenfalls sämtlich in Uniform, alle reich mit Goldborten ausgestattet, so etwas Geheimrätliches. Auch Perser,
Ldreffe für Depeschen: Anzeiger Hießen« Fernsprecher Nr. 51.
trlcheiat täglich »c Ausnahme des
Montag».
Die Gießener »»«tkieublätter laden dem Anzeiger
Wechsel mit „Hess tmlroirt* u. „Matter |n Hess. Volkskunde" ilchil. 4 mal bngekgt
llt. 93 Viertes Blatt.
Sctanntmaitiitiig.
Betr.: Besetzung der Kreisfasserechnerstelle.
Die Stelle des Rechners der Kreiskaffe Groß-Gerau ist zu besetzen. Bewerber wollen sich unter Beifügung von Zeugnissen, die ihre Befähigung zur Versetzung dieser Stelle darthun, bis zum 25. I. MtS. schriftlich bei uns melden.
Groß-Gerau, den 14. April 1900. Großherzogliches Kreisamt Groß-Gerau.
I. V.: Eckstein.
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Gießener Anzeiger
Heneral-Anzeiger
« die Großh. Bürgermeistereien der Land' gemeinden des Kreises.
Sie wollen binnen längsten« 14 Tagen berichten, daß Ira § 11 der V.-O. vom 13. Dezember 1899 (Kreis- in Ihrer Gemeinde gehörig entsprochen
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Bekanntmachung.
Die Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen, sowie erwachsener Arbeiterinnen in Fabriken und denselben gleichgestellten Betrieben (Werkstätten, die mit Dampf betrieben werden, größere Zimmerplätze, größere Ziegeleien und Brüche) bringen wir nachstehend von neuem zur Kenntnis der Beteiligten. Auf die genaue Beachtung der Vorschriften über die den jugendlichen Arbeitern zu gewährenden Pausen (I, 7 und 8) machen wir noch besonders aufmerksam.
Gießen, d en 16. April 1900.
Großherzogliches Polizeiamt.
Muhl.
Indier, Araber (wohl aus Nordafrika) und Vertreter anderer Nationen in ihrer eigenen Tracht. Dazu der reiche Segen an Kreuzen, Sternen, Denkmünzen, Ketten, Bändern uno sonstigen glänzenden Ordensabzeichen, der sich über all diese Uniformen und auch gar manchen schwarzen Frack gelagert hatte.
Sie dürfen nicht fortgehen, ohne etwas bei uns zu genießen, gebietet auch die bescheidenste Hausherrin dem Gast. Der Besuch des hier eine lange Saalwand einnehmenden, mit Silbergeschirr, Krystall, Blumen, schönen Aufsätzen geschmückten Ersrischungstisches durfte also nicht unterbleiben. Die Ausführung war leicht, da das Gedränge an demselben nicht zu groß war. Die Herrschaften wurden schnell von der zahlreichen Dienerschaft befriedigt, konnten also bald den Platz anderen überlassen.
Hier der Wortlaut der präsidentschaftlichen Einladung) „Der Präsident der Republik und Frau Emile Loubet empfangen, im Palais de l'Elysee, am Montag, 17. April, abends 10 Uhr." Unten: Monsieur N . . In der mit dem Stempel Präsident de la Republique versehenen Briefhülle steckt noch ein fein gedrucktes Blättchen mit der Mahnung, Einladekarten, die man nicht gebrauchen will, an die Prä-- sidence de la Republique (Direktion du Cabinet) zurückzusenden, ohne freizumachen. Der Präsident genießt vollständigste Postfreiheit. Indessen die vornehme, aus monarchischer Zeit überkommene Sitte verlangt, daß alle Stadtbriefe des Präsidenten, deshalb auch alle Einladekarten, durch Stadtgardisten (reitende Schutzleute) ins Haus getragen werden. Diese Stadtgardisten spielten auch bei dem Festtz im Elysee eine große Rolle. In ihrer prachtvollen Uniform - hohe Stulpstiefel, weißes Beinkleid, b auer Rock mit rotem Umschlag, goldenen Tressen und Schnüren goldglänzendem Helm und Wehraeha^Swlphandschuhen - ftanbra sie am SRantag an bcn SW™ “ eine eindrucksvolle Kette auf beiden Seiten der Treppe.
Ivi ahme von Anzeigen zu der nachmittag» für den Tag erscheinenden Nummer bis norm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher.
Firnis
Gin Iest öeim Mäsidenten Louöel.
Paris, 20. April.
Es hat immer sein Ungemach, bei den Großen der Krbe eingeladen zu sein. Man muß lange bei der Anfahrt Kurten, die Wagenreihe kommt nur ruckweise vorwärts, toü viele Herren und selbst Damen in Hellem, duftigem Mlstaat steigen daher aus, sobald sie die Ecke der Park- muer erreicht haben, um auf dem glatten, sauberen Zcottoir die Mauern entlang bis an das große Ehrenthor fci der engen Rue de Faubourg Saint-Honore zu laufen. Ser sind besondere Eingänge für Fußgänger. Die Wagen l^oen mitten in den Hof hinein. Vor dem großen Ein- y:nq des Palastes ragt ein riesiges, reich mit Sammet, Adborten usw. ausgeschlagenes Zelt- oder Vordach in ftn Hof hinein. Kaum in dasselbe eingetreten, steht man inmitten eines Prachtraumes, wo goldstrotzende Kammer- tyrc-en — oder doch so etwas ähnliches — die Gäste molangen und zum Ablegeraum weisen. Dieser ist ein Mtzer Saal mit Abteilungen für je tausend Nummern. Lclch Gedränge! Dieses fängt jedoch erst recht an, wenn Sie ssehr breite Treppe erstiegen werden soll. Endlich an Strem Fuß angelangt, fängt das Warten nochmals an; man vermag sich nur mit Mühe auf der Treppe zu halten ninb glaubt sich erlöst, wenn man endlich oben angekommen üft Hier wiederum eine Reihe goldbetreßter, sehr zu- Mrkiommender „Kammerherren"; die Gäste ordnen sich Pwweise, um den Vorsaal zu durchschreiten. An der Thur ati Empfangssaales läßt sich ein prächtiger Kammerdiener Well von jedem Eintretenden den Namen sagen, den er toiont laut ausruft. Der Ausgerufene tritt einen Heinen Britt vor, um Herrn und Frau Loubet durch leichte Ver- »eiaiungen zu begrüßen, auf welches ein leichtes Nicken miDortet. Dann geht's in die großen Festsale, welche Zchom voll Gäste sind. ... .
Herr und Frau Loubet stehen, von einem glanzenden, im 'Halbkreis gescharten, teilweise militärischen Hofstaat
Auszug aus der Gewerbeordnung.
I. Beschäftigung jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen.
1. Kinder unter 13 Jahren dürfen in Fabriken nicht beschäftigt werden. (G.-O. § 135 Abj. 1.)
2. Kinder über 13 Jähren dürfen in Fabriken nür beschäftigt werden, wenn sie nicht mehr zum Besuch der Volksschule verpflichtet sind. (G.-O. § 135 Abs. 1.)
3. Minderjährige dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie mit einem durch die Polizei-Behörde ihres letzten dauernden Aufenthaltsortes oder ihres ersten deutschen Arbeitsortes ausgestellten Arbeitsbuche versehen sind, welck>es von dem Arbeitgeber einzufordern, zu verivahren und auf amtliches Verlangen jederzeit vorzulegen ist. (G.-O. §§107 und 108. Vergl. auch die in jedem Arbeitsbuche abge- druckten §§1H und 112 der Gewerbe-Ordnung.)
4. Wer Kinder unter 14 Jahren oder junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren in einer Fabrik beschäftigen will, muß hiervon der Orts-Polizeibehörde vorher schriftlich Anzeige machen. (G.-O. § 138 Abs. 1.)
Innrer Anzeige findänzugeben r die Fabrik, die Wochentage, an welchen die Beschäftigung stattfinden soll, Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Pausen, Art der Beschäftigung — Soll hierin eine Aenderung eintreten, so must davon vorher der Behörde weitere Anzeige gemacht werden. (Ä.-O. § 138 Abs. 2.) .
5. In jedem Arbeitsraume, in welchem jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren beschäftigt werden, muß an einer in die Augen fallenden Stelle ein Verzeichnis der bann beschäftigten jugendlichen Arbeiter unter Angabe der Arbeitstage, des Beginns und Endes der Arbeitszeit, des Beginns und Endes der Pausen ausgehängt sein. (G.-O. $ 138 Abs. 2. Vgl. auch Ziffer 10 unten.)
6. Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht länger alA 6 Stunden, junge Leute zwischen 14 und 16 Jahren dürfen nicht länger als 10 Stunden täglich beschäftigt werben. (G.-O. § 135 Abs. 2 unb 3.)
Die Arbeitsstunben aller Arbeiter unter 16 Jahren dürfen nicht vor halb 6 Uhr morgens beginnen und nicht aber halb 9 Uhr abends dauern. (G.-O. § 139 Abs. 1.) Die Arbeiterinnen unter 16 Jahren dürfen überdies am Samstag, sowie an Vorabenden der Festtage nicht nach halb 6 Uhr nachmittags beschäftigt werden. (G.-O. § 137 Abs. 1.)
7. Zwischen den Arbeitsstunden müssen allen Arbeitern unter 16 Jahren regelmäßige Pausen gewährt werden. Für solche, welche nur sechs Stunden täglich beschäftigt werden, muß die Pause mindestens eine halbe Stunde betragen. Den übrigen muß mindestens mittags eine ein- ftünbige, sowie vor- und nachmittags je eine halbstündige Pause gewährt werden. (G.-O. § 136 Abs. 1.)
8. Während der Pausen darf den Arbeitern unter 16 Jahren eine Beschäftigung im Fabrikbetriebe überhaupt nicht und der Aufenthalt in den Arbeitsräumen nur, dann
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Amtlicher Wl.
Gießen, 20. April 1900.
Velr.: Ausführung des JnvalidenverficheruugSgefetzes vom 13. Juli 1899.
tns Grobherzogliche Kreisamt Gießen
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Maul- nnd Klauenseuche.
Da nunmehr die Schafherden wieder auf die Sommer- Heiden getrieben werden, so bringen wir unsere Anordnung lom 10. Mai v. IS. nachstehend in Erinnerung, mit dem Bewerfen, daß wir die Sperre des ganzen Kreises gegen itn Durchtrieb von Schafherden herbeiführen werden, wenn iie Bestimmungen dieser Anordnung nicht pünktlich befolgt ettitn; die Schafbesitzer würden dann genötigt, die Schafe lit der Eisenbahn zu befördern.
Gießen, den 19. April 1900
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.
Bekauutmachuug.
Betr.: Maul- und Klauenseuche zu Hof-Albach
Nachdem in zwei Fällen die Einschleppung der Maul- inb Klauenseuche in den Kreis durch wandernde Schaf- sndrn festgestellt worden ist, ordnen wir hiermit gemäß $8 des Ausschreibens Großh. Ministeriums des Innern lom 3. Juli 1897 an, daß wandernde Schafherden im ikeific Gießen nur die Kreisstraßen benutzen dürfen, und .Vt Führer derselben mit dem Zeugnis eines beamteten ricr.arztes versehen sein muß, in welchem das Freisein der Herde von Maul- und Klauenseuche bescheinigt ist. Ein MeS Zeugnis ist 8 Tage lang gütig und muß dem MzeiaufsichtSperfonal, in allen Fällen aber unaufgefordert ikr Ortspolizeibehörde desjenigen Ortes vorgezeigt werden,
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