Ausgabe 
21.11.1900 Drittes Blatt
 
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Mittwochdm 21. November

15V. Jahrgang

1900

Amts« und Anzeigeblutt für den Areis Gietzen

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Nr S73 Drittes Blatt

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

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lich Eine Konkurrenz gegen die Sparkassen ist somit völlig ausgeschlosen; es ist im Gegenteil ein harmonisches und sich ergänzendes Arbeiten ermöglicht.

Vom sozialen Standpunkte aus sind Darlehen mit allmählichen Tilgungszwang die einzig richtigen und m den weitaus meisten Fällen auch durchführbar. Wenn m den beiden letzten Jahrzehnten, da die Landwirtschaft schjvere Krisen durchzumachen hatte, viele größere und kleinere Bauerngüter unter den Hämmer kamen, so haben die Erbschulden den größten Beitrag dazu geliefert. Wer die wir wissen kein passenderes Wort Leichtfertigkeit manches Landmannes gegen seine Schulden kennt, die er auch in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs, wo es ihm ein Leichtes wäre, nicht zu tilgen sich anschickt, sondern sorglos seinen Kindern als Erbteil hinterläßt, und diese hinwiederum ihren Kindern und Enkeln, der wird auf ein Mittel sinnen müssen, wie diesem Uebelstand abzu­helfen wäre. Das können allein Darlehen mit prozen­tualem Tilgungszwang, und wäre dieser auch noch so gering. Wir erachten darum die Ausgabe von unkünd­baren Annuitätsdarlehen durch die in Gemein­schaft mit den Sparkassen zu errichtende Pfandbriefbank für einen guten Griff und es kann dadurch in dem Kreditwesen in Stadt und Land viel Wandel geschaffen werden. In den Motiven wird in Vorschlag gebracht, in den Bezirken derjenigen Sparkassen, die sich dem neuen Institut anschließen, nur unkündbare Annuitäten­darlehen zu bewilligen, während in den anderen Ge­bieten demselben völlig freie Hand gelassen werden müßte, wodurch die renitenten Sparkassen zum Beitritt nach und nach gezwungen werden, denn so billig wie der Staat können diese nicht arbeiten und somit würde sich der Beitritt von selber ergeben.

Von den im vorigen Jahre für die Landeskreditkasse bewilligten 10 Mill. Mark sind, wie bereits erwähnt, acht Millionen noch nicht ausgegeben. Vier Millionen könnten der Bank sogleich zur Verfügung gestellt wer­den. Nach! der Ansicht der Regierung würden aber zu­nächst zwei Millionen genügen. Die sich anschließenden Sparkassen könnten sich mit 510 pCt. ihrer Reservefonds beteiligen. Es käme demnach!, vorausgesetzt daß, wie wohl anzunehmen ist, sämtliche Sparkassen des Landes sich, beteiligten, und da deren Reservefonds zurzeit circa 15 Mill, betragen, ein Grundkapital von 2 dreiviertel bis 3 einhalb Mill. Mark zu stände. Ein für die Bedürfnisse unseres Landes völlig genügender Betrag wäre damit ge­macht. Die Beteiligung des Privat kapitals mit Aktien an diesem Unternehmen soll gänzlich ausgeschlossen sein. Die Verzinsung des Aktienkapitals soll innerhalb mäßiger Grenzen bleiben, während ein darüber hinaus gehender Reingewinn dem Reservefonds zuzuweisen oder zur Ver­teilung an die Sparkassen als Gratifikation für die Vermittelung der Darlehen zu verwenden sei. Die Pfand­iriefbank soll durch Gesetz von Gemeinde- und Staats­teuern, wie von Stempelabgaben befreit werden.

Die Verbindung, die die Bank mit den Sparkassen anknüpft, bietet auch für den Geschäftsverkehr bedeutende Erleichterung. Der Tarlehenssuchende wendet sich an die Sparkasse seines Bezirks. Wünscht er ein Darlehen ohne Tilgungszwang, so wird letztere ihn befriedigen. Nur im Falle deren momentanen Unmöglichkeit wird die Bank eintreten. Wird aber ein Annuitätsdarlehen gefordert,

Art. 1 des Gesetzentwurfs will die Staatsregierung ermächtigen, zur Förderung des Realkredits im Großherhogtum eine Pfandbriefbank zu errichtest, oder sich an der Gründung einer solchen mit den öffentlichen Sparkassen des Landes zu beteilgen, zu welchem Zweck nach Art. 2 von den im vorigen Jahre der Landeskreditlasse bewilligten 10 Mill. Mark ein Betrag vion 4 Mill. Mark zur Verfügung zu stellen ist. Art. 3 setzt fest, daß die Pfandbriefbank in Form einer Aktiengesett- schaft zu errichten sei, aus die die Bestimmungen des Hypothekenbankgesetzes vom 13. Juli 1899 Anwendung zu finden haben, während Art. 4 den Beamten der Bank die Rechte und Pflichten der unmittelbaren Staatsbeamten zusichert mit dem Anfügen, daß deren Besoldungen, Pen- sioneir, Witwen- und Waisengelder und sonstigen Be­züge aus dem Ertrag des Instituts zu bestreiten seien, die im Falle der Auflösung der Gesellschaft der Staat garantiert. Durch die Art. 57 ist der Staatsregierung ,oie Oberaufsicht zugeschert und zugleich die fernere Thatigkeit der Landeskreditkasse eingeschränkt.

Die Verwaltungseinrichtung der Kreditbank ist auf .zweifache Weise denkbar. Der Weg der Genossenschaften kann nicht beschritten werden, weil das neue Hypotheken- Ibankgesetz den Genossenschaften den Betrieb der Geschäfte .emer Hypothekenbank untersagt. Mithin bleibt nur die »Gründung eines rein staatlichen Instituts a la ReichBbank mbrig oder ein gemeinschaftliches Borgehen mit den Spar- Ikassen des Landes. Während der Gesetzentwurf beide Wege offen läßt, sprechen sch die Motive nur für die letztere Art aus und zwar einmalmit Rücksicht auf die Ungünstigen Erfahrungen, welche die Landesbank der Mheinprovinz bei einer Geschäftsverbindung mit den Spar­kassen gemacht hat", und dem,damit späterhin eine größere Beweglichkeit in den Besitzverhältnissen des In­stituts ermöglicht werden kann und das Anteilsverhältnis zwischen Staat und Sparkassen ncht dauernd festgelegt zu werden braucht".

Wie überhaupt das Verhältnis der Bank zu den Spar­kassen des Landes zu regeln war, war eine nicht leicht zu überwindende Schwierigkeit, die aber u. E. auf das glück­lichste gelöst ist. Die großen Verdienste der Sparkassen um Beschaffung des Realkredits und ihre dadurch außer­ordentlich günstige Einwirkung auf die Wirtschaftsbedrng- unaen stehen außer Zweifel. Das geplante Institut sollte und konnte darum kein Konkurrenzunternehmen für sie werden. Auf der anderen Seite hielt man es nicht für angängig, die Sparkassen zur Begebung von unkünd­baren hypothekarischen Darlehen zu zwingen, um sie in Zeiten der Krisen großen Schwierigkeiten nicht auszu­setzen. Es war aber auch für die Regierung sehr wünschens­wert, die Sparkassen zur Mitwirkung an der Gewährung von Annuitätendarlehen heranzuziehen und dadurch deren Geschäftskreis zu erweitern. So war denn der Gedanke der Errichtung einer Aktiengesellschaft, an der sich Staat und Sparkassen mit beliebig vielen Aktien zum Zwecke von Annuitäten­darlehen gegen genügende hypothekarische Sicherheit an jedermann beteiligen konnten, glück-

den soeben genannten Neuerscheinungen des deutschen Büchermarktes als Weihnachtsgeschenk für einen sich im öffentlichen Leben bewegenden Mann diesesDas deutsche Jahrhundert in Einzelschristen" (Verlag von F. Schneider & (io. in Berlin- benannte umfangreiche Werk schon jetzt mit gutem Gewissen em­pfehlen zu können. Man findet in jeder Buchhandlung Gelegenheit, in einzelne Lieferungen Einsicht zu nehmen.

Sowohl der Prospekt des Werkes als vielmehr die uns vorliegenden Lieferungen zeigen, daß dasDeutsche Jahrhundert" kein trockenes Lehrbuch., in dem Geschehenes nüchtern Registriert wird, sondern ein lehrreiches und dabei fesselnd geschriebenes Werk werden wird, das in großen, kräftigen Zügen das Wesentliche jeder Disziplin enthält: es soll eine anregend und litterarisch geschriebene Geschichte deutschen Geisteslebens im 19. Jahrhundert bilden.

Besonderer Wert ist aus den am Fuße der Dar­stellung befindlichen bio-bibliographischen Teil mit seinen Quellen und Litteraturangaben gelegt. Diese sollen zum eindringenden Studium nach jeder Richtung hin auf­muntern. Dieser Teil bringt: 1. einen kurzen Lebens­abriß des betreffenden Schriftstellers, Künstlers oder Ge­lehrten; 2. eine chronologische Aufzählung der Werke, mit Angabe des Erscheinungsjahres; 3. fast erschöpfende Litte­raturangaben über die Besprochenen, die es jedermann ermöglichen, über ein ihn interessierendes Gebiet sich schnell und eingehend zu unterrichten.

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|o wird dies durch Vermittelung der Sparkasse von der Bank gegen hypothekarische Sicherheit gegeben. Daß die Beleihung .der Pfänder keine zu hohe werde, ist vorgesehen und sollen die örtlichen Vertrauens^ männer stets zu Rate gezogen werden. Die Höhe des Zinsfußes richtet sich nach dem Zinsfuß und K4rrs der auszugebenden Pfandbriefe, wozu noch einviertel bis ein­halb pCt. zur Deckung der entstehenden Unkosten und Ermöglichung eines kleinen Gewinns hinzu gezählt wird. Die Sparkassen sollen wöchentlich von dem Kursstände benachrichtigt werden, sodaß sie jederzeit in dec Lage sind, anzugeben, unter welchen Bedingungen Darlehen zu erlangen sind. Werden auszugebende 4prozentige Pfandbriefe z. B. einen.Kurs von 99.50 zeichnen, so würde sich der Zinsfuß für die Darlehen berechnen

99^0---- + 0,25 (oder 0,50) = 4,707 % oder 4,52

Ob die einmalige Festsetzung des Zinsfußes der Dar­lehen für die ganze Zeit ihres Bestehens beibehalten iverden soll, oder ob auch darin eine geringe Beweglichkeit ins Auge gefaßt ist, darüber schweigen tue Motive. Wir sprechen uns für das letztere aus. Es muß denjenigen, die in Zeiten niedrigen Kursstandes ihre Immobilien hypothekarisch auf längere Jahre beleihen müssen, hart erscheinen, wenn sie dauernd einen ungleich höheren Zinsenbetrag «entrichten,rnüssen, als die, die unter jbesseren Geldverhältnissen, oietleidjit nur 12 Jahre später ober früher, .eine Hypothekschuld gemacht haben, wie im um­gekehrten Falle, wenn der Kurs gesunken ist, eine große Vergünstigung der früher gemachten Darlehen nicht ver­kannt werden kann.

Die Sicherheit der Pfandbriefe wird jedenfalls gut sein, denen in der Nähe domizilierten Frankfurter, Pfälzischen und Mannheimer Bank, die im Großherzog­tum bereits bedeutende Geschäfte abwickeln, sicherlich gleich­stehen, sw aber wahrscheinlich infolge der vom Staate der Bank gewährleisteten Vergünstigungen übertreffen. Diese erwähnten Banken haben im Jahre 1899 aber eine Dividende vou 8 p Ct. an ihreAktionärebezahlt

In ihrer Organisation soll die Pfandbriefbank ein rem kaufmännisches Institut darstellen. Der vom Auf- jrchtsrat zu wählende Vorstand mit einem kaufmännisch gebildeten Direktor an der Spitze, dem ein juristisch ge­bildetes Mitglied beizugeben sei, hat die lausende Ver­waltung zu besorgen, in dem von der Generalversamm­lung bestellten AufsickMrate will die Regierung durch 4 Mitglieder vertreten sein. Infolgedessen glaubt sie, die staatliche Oberaufsicht in möglichst beschränkten Grenzen ausuben zu können, zumal das' Stimmrecht in der General­versammlung nach den Aktienbeträgen sich zu richten hat, von denen der Staat die meisten im Besitze halten wird, wodurch der Regierung unangenehme Beschlüsse fast, wenn nichit ganz, unmöglich sein werden.

Hiermit haben wir im großen und ganzen die Grund­züge des zu errichtenden Instituts einer hessischen Pfand­briefbank wiedergegeben. Wir begrüßen den Ent­wurf, weil wir ihm sozialpolitisch eine große Be- deuwng beilegen, wenn wir auch nichit verschweigen können, daß er in Einzelheiten der verbessernden Hand bedarf.

Jas deutsche Zahryundert.

Im Jahre 1691 bestimmte Papst Innozenz XII., um ben bisherigen Wirrwarr, der in die sog. christliche oder dio- iNtisische Zeitrechnung im Laufe der Jahrhunderte ein­gerissen war die einen begannen die Jahresrechnung in.it dem 25. März, dem Tage der Verkündigung Mariae, andere mit dem 25. Dezember und

itrieber andere mit dem 1. Januar daß

fürderhin nur der 1. Januar als Jahresanfang gelten dürfe. Mithin läuft Jahr 1 der christlichen Zeitrechnung bom 1. Januar 1 bis zum 1. Januar 2, und daraus ergiebt sich nach, Adam Riese, daß mit dem 1. Januar 1901 das 20. Jahrhundert beginnt, wie auch das, wir lirnnten fast sagen: überdie ganze Welt und noch ein porf" Auskunft gebende Kürschnersche Jahrbuch für 1901, ein Universal-Nachschlagebuch sondergleichen Mrlag von Hermann Hilger in Berlin), unwiderleglich «imchweist. Auch Herr Gideon M. Hirsch, der kürzlich in seimer Broschüre19. oder 2 0. Jahrhundert?" iPiceuß & Jünger in Breslau) fürdie natürliche, unbe- jangene Auffassung", bag Jahrhundert beginnemit der ne uen Hundertzahl", eine Lanze zu brechen.sich tapfer oniftrengte, kann im Ernst die Thatsache nicht widerlegen, dach wir,wie eben jedes Jahr mit dem 31. Dezembor zu Emde geht, 1900 Jahre erst am 31. Dezember 1900 voll- ein;tet haben, sodaß also der Jahrhundertansang aus den

I 1. Januar 1901" fällt. Dieser Manu sucht trotzdem, ob­wohl er diese Thatsache auf der ersten Seite seines Schrift­leins positiv anerkennt, auf 32 weiteren Seiten das Gegen­teil des von ihm selbst als unumstößlich richtig Anerkannten zubeweisen"! Wahrlich ein wunderbarer Kauz!

Doch genug davon. Es ist selbstverständlich, daß das sich vollendende Jahrhundert, das man nicht mit Unrecht daspapierene" genannt hat, eine Anzahl von Schrift­werken zeitigt, die sich mit den Begebenheiten und Leist­ungen der letzten 100 Jahre befassen. Tas größte, buch- händlerische und schriftstellerische Unternehmen dieser Art betitelt sichD a s 19. Jahrhundert in Deutsch­lands Entwicklung (Verlag von Georg Bondi in Berlin), dessen neuesten Baud, Prof. Dr. E. Kaufmanns vorzüglichePolitische Geschichte Deutschlands im 19. Jahr hundert", wir unlängst an dieser Stelle ausführlich be­sprochen haben. Im Verlage der Verlagsgesellschaft Union in Stuttgart erschien in 30 25 Pfg.-Lieferungen die wieder­holt von uns genannte reichIllustrierte Geschichte des 19. Jahrhundert s", im Verlage von Bruckmann in München ein geistvolles Buch unter dem TitelDie Grundlagen des 19. Jahrhunderts" von Chamberlain, im Verlage der Photographischen Gesellschaft in Berlin ein großes Prachtwerk unter dem TitelDas 19. Jahrhundert in Bildnissen" rc.

Nun werden uns die drei ersten Lieferungen eines auf 30 50 Pfg.-Hefte berechneten neuen Jahrhundertwerkes auf den Rebaktionstisch gelegt. Wir glauben, neben

bester,