Nr 22 l Erstes Blatt»Freitag den 21 September 450. Jahrgang 1000
Gießener Anzeiger
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Wag des Gießener Anzeigers.
Amtlicher Wl.
Gießen, den 17. September 1900. Betr.: Den Rundgang der Feldgeschworenen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
Mit Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, die Feldgeschworenen zu veranlassen, nach § 20 der Instruktion vom 23. Februar 1833 (Regierungsblatt S. 105) im Laufe dieses oder des nächsten Monats die Gemarkungen zu begehen, um sich von dem Zustande der Grenzen (Gemarkungs-, Flur- und Gewanngrenzen) sowie der Aussteinung zu unterrichten und über den Befund in ihr Tagebuch ein Protokoll aufzunehmen. Wir machen dabei darauf aufmerksam, daß zwar zu einem Steinsatz wenigstens drei Feldgeschworene beisammen sein müssen, daß aber an den Rundgängen, wenn dabei nicht zugleich, Steine gesetzt werden sollen, nur zwei Feldgeschworene teilzunehmen haben. Wegen Beseitigung der vorgefundenen Mängel wollen Sie das geeignete veranlassen, wobei namentlich die Aufräumung, Geraderichtung und Erneuerung der Grenzsteine ins Auge zu fassen ist. An den Dreiecks-, Gemarkungs-, Flur- und Gewann-Grenzsteinen darf jedoch keine Veränderung ohne Mitwirkung eines Geometers 1. Klasse vorgenommen werden. Die Wahl und Zuziehung desselben bleibt Ihnen überlassen; doch wollen Sie da, wo es sich' um Grenzsteine mehrerer Gemarkungen handelt, sich untereinander desfalls benehmen. Für die Mrhaltung der Parzellengrenzsteine des Gemeindeeigentums ist auf Gemeinde- rosten von Ihnen Sorge zu tragen. Wo noch keine Aussteinung des Gemeindeeigentums stattgefunden hat, beauftragen wir Sie, den Gemeinderat deshalb zu vernehmen und dessen Beschluß zu vollziehen. Die an den Parzellengrenzsteinen der Privaten vorgefundenen Mängel find den Beteiligten zur Beseitigung zu eröffnen.
Wo die Gemarkungsgrenze mit der Landesgrenze zu- sammenfällt, darf eine Beseitigung etwaiger Mängel nur mrt unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen.
In denjenigen Gemarkungen, in welchen im laufenden ^ahre eine Revision der Grenzpunkte durch einen von dem Großherzoglichen Katasteramt beauftragten Geometer stattgefunden hat oder in welchem eine solche angekündigt ist, sowie in denjenigen, in welchen eine allgemeine Wiederherstellung der fehlerhaften Punkte durch einen Geometer im Gange ist, hat der Grenzgang für dieses Jahr zu unterbleiben. Wir erwarten jedoch in solchem Fall Ihren Bericht, daß und warum dies geschehen ist.
Im übrigen verweisen wir Sie auf das Gesetz vom 23. Oktober 1830 (Regierungsblatt S. 463) und die vorgenannte Instruktion vom 23. Februar 1833 (Reaierunas- blatt S. 105). u
Bis spätestens 1. November d. Js. sind uns Abschriften der in die Tagebücher der Feldgeschworenen aufgenommenen Protokolle mit Bericht über Ihre desfalls getroffenen Anordnungen von Ihnen vorzulegen. Die Mängel sind bis spätestens 1. April n. Js. zu beseitigen. Die Gebühren der Feldgeschworenen bedürfen keinerkreisamtlichen Genemigung und sind deshalb die Verzeichnisse nicht vorzulegen.
v. Bechtvld. ____________
Bekanntmachung.
Die Gesuche um Zurückstellung Militärpflichtiger oder um vorzeitige Entlassung von Soldaten infolge bürgerlicher Verhältnisse, lassen erkennen, daß die Bestimmungen der
§§ 32, 33 und 83 d. W.-O. nicht überall bekannt sind. Insbesondere weise ich aus folgende Einzelbestimmungen hin:
1. Sind die Reklamationsgründe durch freie Entschließung des Militärpflichtigen oder seiner Angehörigen herbeigesührt (z. B. durch Kauf, Pachtung, Uebertragung eines Besitztums), so find fie in der Regel zu verwerfen;
2. Der reklamierte Sohn ist nicht einziger Ernährer oder unentbehrliche Stütze seiner Eltern re., wenn noch andere zur Unterstützung verpflichtet, und dazu Fähige vorhanden sind;
3. Brüder des Militärpflichtigen gelten als zur Unterstützung der Eltern verpflichtet:
a) wenn sie arbeitsfähig und ledig sind; einerlei, ob sie sich um die Eltern kümmern oder nicht;
b) wenn sie zwar verheiratet, aber zur Zeit der Aushebung noch nicht 26 Jahre alt sind;
c) wenn sie zwar verheiratet und älter als 26 Jahre alt sind, aber erst nach dem Musterungstermin, in dem die Aushebung erfolgte geheiratet haben;
d) wenn sie auSgewandert und ledig sind;
e) wenn sie eine längere Strafhaft verbüßen;
f) wenn der Bruder ein lohnendes Gewerbe ausgeben muß, um den Eltern unmittelbare hilfreiche Hand zu leisten.
Nur ausnahmsweise kann in diesen Fällen Berücksichtigung stattfinden; Geburts- und Heiratsdaten find stets genau anzugeben.
4. Der Ehemann gilt als zur Unterstützung seiner Frau verpflichtet, auch wenn er sie thatsächlich verweigert, sofern nicht nach dem B. G.-B. seine Pflicht aufgehoben ist.
5. Zeugnisse über Erwerbsunfähigkeit von Eltern und Geschwistern sind vom Großh. Kreisarzt auszustellen.
6. Vermögen und Schulden der reklamierenden Eltern sind genau anzugeben;
7. Gesuche um Entlassung eines Soldaten können nur dann berücksichtigt werden, wenn die betreffenden Verhältnisse nach der Aushebung eingetreten sind.
Gießen, den 18. September 1900.
Der Civilvorsitzende der Ersatzkommission Gießen. Boeckmann.
Gießen, den 18. September 1900.
Der Civilvorsitzende der Großh. Ersatz-Kommission Gießen au die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Indem ich Sie auf Vorstehendes Hinweise, ersuche ich Sie, bei Ausnahme von Reklamationen aus alsbaldige Vervollständigung der Akten hinzuwirken und bei Entlassungsgesuchen das für Reklamationen zwecks Zurückstellung von Militärpflichtigen vorgeschriebene Formular zu verwenden.
Boeckmann.
Ehret die Frauen.
Zweimal ist in den letzten Tagen auf weiblichen Kongressen die Frauenfrage behandelt worden, man hat gescholten und erhitzt debattiert, und wird doch kaum Einer, der die Berschte verfolgt hat, das Gefühl forttragen, als ob der Kern dieses sicherlich bedeutsamen und weitschichtigen Problems berührt, als ob die Grundlage zu irgend einem ernsthaften Fortschritt geschaffen worden sei. In Paris hat es einen Weltkongreß der Frauen gegeben und im goldenen Mainz haben sich! die sozialdemokratischen! Frauen versammelt, um unter Assistenz der Herren Katzew- stein und Pernerstvrffer entbunden zu werden von einer Fülle tiefsinniger Gedanken. Aber hier wie dort kann man, wenn man den Gesamteindruck zart und höflich wiedergeben will, nur zurückgreisen auf den Goethe'schen Vers: „Was die Weiber lieben und hassen, das wollen wir ihnen gelten lassen; Wenn sie aber urteilen und meinen, da will's oft wunderlich, erscheinen". Und auch Luthers Wort kommt Einem gar leicht in den Sinn: „Wenn Weiber wohl beredt sind, da ist an ihnen nicht zu loben; es stehet ihnen das an, daß sie stammeln und nicht wohl xeden können, das zieret sie viel besser".
So hat es denn hüben und drüben, an der Seine und am schönen Main, weniger an Beredtsamkeit, als an fach? lich.em Urteil, weniger an Kampflust, als an Grazie gefehlt. Bei der ungeheuren Fülle der Themata, die namentlich in der Stadt der Weltausstellung in kürzester Zeit erledigt wurden, ist es natürlich! unmöglich, den Gang der Verhandlungen auch, nur in kurzen Zügen zu rekapitul- lieren; aber es genügen schließlich einige Stichproben, um wenigstens den Geist des Kongresses festzustellen, der so kühnlich gegen idns Wort des Paulus eintrat: „Eure Weiber laßt schweigen in der Gemeinde". Da wurde vor allem gar eingehend und erregt, wie es ja auch auf I
Kaffeekränzchen und bei vertraulichen Visiten zu geschehen pflegt, die Dienstbotenfrage erörtert. Man hatte beantragt, daß die Dienstboten den Arbeitern hinsichtlich der Ruhepausen und der Gesundheitspflege gleichgestellt werden sollten und so zog man gar weidlich gegen die elenden; Bourgeois los, deren Geistesbeschchfenheit eine menschliche Behandlung »ihres Gesindes verbiete. Jeder Dienstbote müsse mindestens einen ganz freien Wochentag haben. Mit stürmischer Entrüstung wurde die Frage einer deutschem Delegierten ausgenommen, wo denn die jungen Dienstmädchen, die ihren Ruhetag haben, ihre Zeit zubringeni und essew sollten, und entrüstet klang im Chore die Antwort: „Natürlich bei Ihnen". Es soll also in Zukunft, wenn erst die weisen Frauen von Paris das Szepter statt des Kochlöffels schwingen, die Hausfrau allwöchentlich einen. Tag ihrer Ninette oder Babette den Tee servieren, ihr das lauschige Schlafzimmer fegen und selbstredend auch — Frei ist die Maid — den Hausschlüssel zur Verfügung stellen, Und damit keines von den geplagten Geschöpfen in seinen Rechten gekränkt werde, soll fortan die Institution von Inspektorinnen eingefübrt werden, die emsig herumsorsch^n sollen, ob die Hand, o,ie wochentags den Besen führt, auch wirklich am siebenten Tag Muße zum Karessieren hat. Aberjdie!kongreßliche Empfehlung des Schnüffelns im Häuslichen Kreise war noch nicht der Weisheit Schluß. Daß mein' den Wunsch aussprach, Personen über 21 Jahren sollten nicht mehr der väterlichen Zustimmung zur Heirat bedürfen, daß man jeden Unterschied zwischen den beiden Geschlechtern, soweit es Fragen der Sittlichkeit giebt, aufheben will, mag noch! dahin gehen; aber als Kapitel aus einem Witzblatt mutet die Forderung an, die Wehrverfassung aller Länder aus solgenden geineinsamen Grundbau zu stellen: Das wehrpflichtige Alter soll erst mit 25 Jahren beginnen. Der iwnge Mann, der dann den Nachweis liefert, daß er für den Unterhalt von wenigstens zwei Kindern sorgt, ist des Militärdienstes enthoben und nur noch! zur Beteiligung an Turn- und Schützenvereinen anzuhalten. Wer dagegen noch keinen Hausstand gegründet hat und noch keine Familie besitzt, soll für eine noch zu bestimmende Reihe von Jahren der Wehrpflicht genügen. So der Antrag, den man einstimmig annahm. Und ist der Gedanke nicht in der That köstlich, den Heeresdienst gewissermaßen als Strafe für die Ehelosigkeit, die Befreiung vom Dienst als Prämie für die Fruchtbarkeit einzuführen? Es liegt etwas von dem Milieu des vierten Aktes der Ekklesiazusen des Schelms Aristophanes über diesen Beschlüssen, von jenem Milieu, in dem ja auch die „reifen Schätzchen" so nachdrücklich an ihre Versorgung denken.
Auch im goldenen Mainz wurde tapfer gefochten. Hier schwang Frau Klara Zetkin tapfer das Zzepter, jenes zartsinnige Weib, das auf dem Kongreß zu Breslau den Weich- mütigen zurief: „Bleiben wi? Revolutionäre zum ersten Male, Revolutionäre zum zweiten Male und Revolutionäre zum britten Male"-. Mit Energie hat sie damals gegen Schillers Mahnung protestiert, die Frauen zu ehren, weil sie himmlische Rosen ins irdische Leben flechten, und wer sie hörte, den hat sie überzeugt. Auch jetzt schwebte ihr Geist anmutig über den Fluten der Reden. Ihr Haupt- Wunsch ist es, für ihre Geschlechtsgenossinnen größeren Einfluß in der sozialistischen Bewegung zu erhalten, sie will, daß es mehr — wie soll man doch gleich sagen? — daß es mehr Vertrauensweiber in der Partei geben soll, als bisher, ohne daß man doch das weibliche Proletariat gesondert organisiere und so ein modernes Amazonenkorps schaffe mit Frau Penthesilea-Zetkin an der Spitze. Die Männer erkennten zwar theoretisch die weibliche Gleichberechtigung an, aber in der Praxis hänge ihnen der PhilisterzopH gerade so im Nacken, wie dem ersten besten Spießbürger. Und ergänzend und zornig fügt Frau Zietz aus Hamburg hinzu, die männlichen Genossen seien eben auch nicht Nietzschesche Uebermenschen, sondern mit all den Fehlern behaftet, wie die anderen Männer auch. Und sinnig schloß Frau Steinbach!: Mit dem heutigen „Männermaterial" könnten überhaupt keine idealen Zustände geschaffen werden; sie sei keine Männerfeindin, aber sie habe viel „böses Kraut" unttzp den Männern kennen gelernt. Die weiblichen Vertrauenspersonen müßten dieselben Rechte haben, wie die Kollegen vom Schnurrbart, sonst würde es doch nur immer heißen: „Ach, was sollen wir mit der, die quatscht uns doch nur etwas vor". Es werde erst dann besser werden, „wenn der Begriff „Weibchen" den Männern im Verkehr mit den Frauen völlig ausgetrieben werde". Also, wurde es verkündet im „Gasthaus zur Wanz" int goldenen! Mainz von Frauen, die allerdings schwerlich Grund hatten zur Sorge, daß im Verkehr mit ihnen den Männern, und seien es die radikalsten, überhaupt der Begriff des „Weib- chens" vor die Phantasie treten könnte.
Jeder einsichtige Mann wird es zugeben müssen, daß für die soziale Stellung der Frau, daß vor allem für die Erleichterung der Bedingungen in dem wirtschaftlichen Kampfe, den die Lllleinstehende zu siihren hat, nvch Manches gethan werden muß. Gerade die wirtschaftliche Entwickel-!


