Ausgabe 
20.7.1900 Erstes Blatt
 
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Freitag den L0 Juli

Erstes Blatt.

1900

Lw

Anrts- und Anzeigeblutt für den Areis Gieren.

1.

2.

3.

1. Kranken- und

2. Kranken- und

3. Kranken- und

4. Kranken- uud

Sterbekasse zu Rödgen, Sterbekasse zu Wieseck. v. Bechtold.

itt 37 W IM Vnluste m recht regen

Alle Anzeigen. 8 ermttttungSstelleu deS In« und emtaufczfc nrhmm Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgeh», ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.

«Edition und Drucker«: K4«kAratze Nr. 7.

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18.

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GralrskeilagM: Gießener Famitiendlatter, Der heWche Landwirt, Kliitter für hessische Volkskunde.

Adreffe für Depeschen: Anzeiger Fernsprecher Nr. 51.

Die SUOcmr KL«Uie»bt»tter d-erdr« de« Anzeiger te*< «Heff. ksndwtrt" e. «Blätter Dr Hess. «etttkunde» «Schtt. 4 wri deigelegt.

Vertretern; _ J

für Nachlaßmassen, die der Steuerpflrcht unterliegen, von deren Verwaltern;

in allen anderen Fällen von dem Steuerpflichtigen selbst und zwar hinsichtlich seines eigenen Vermögens sowohl, als auch des Vermögens, das ihm nach Art. 10 des Gesetzes bei der Besteuerung zuzurechnen ist.

BeiAbgabedieserErklärutigenistbesoti- ders zu beachten, daß Schulden und Lasten nur dann an dem rauhen Vermögen abge­zogen werden können, wenn das Bestehen unddieHöhedieserSchuldenundLastennach- qewiesen wird. ,

Zwecks Herbeiführung einer zutreffenden Veranlagung des Grundvermögens, bezüglich dessen eine gesetzliche Ver­pflichtung zur Abgabe von Erklärungen nicht besteht, ist die Einreichung freiwilliger Erklärungen über die Höhe den Wert desselben und die es belastenden Schulden in eigenem Interesse des Steuerpflichtigen sehr wünschens­wert, da hierdurch unter Umständen einer irrtümlichen Veranlagung mid den hieraus erwachsenden Weiterungen vorgebeugt wird.

Anknüpfend an diese Mitteilungen richten wir an die hiernach zur Abgabe von Vermögenssteuererklärungen Ver­pflichteten unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungeil unfehlbar bis zu dem angegebenen Termin an die betr. Bürgermeistereien oder direkt an uns gelangen zu lassen. Die bei den Bürgermeistereien einlaufenden Steuererklärungen werden, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet, an die Vorsitzenden der betr. Veranlagungs­kommis ionen abgegeben werden.

Die Formularien zu den Steuererklärungen, welchen ein Auszug aus dem Gesetz und der hierzu erlassenen Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.

Gießen, Grünberg, jungen und Nidda, 29. Juni 1900. Die Großherzoglichen Steuerkommissariate

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Bekanntmachung.

Betreffend: Ankauf von Simmenthaler Zuchtvieh durch den landw. Provinzialverein von Oberhessen.

Der landw. Provinzialverein beabsichtigt um die Zeit voll Ende August bis Mitte September durch eine Kom­mission von Sachverständigen, Zuchtvieh der Simmen- thaler Rindviehrasse und Saaner-Ziegen aus den betr. Originalzuchtgebietell einzuführen. Der Import erstreckt sich nur auf wirklich. gutesZuchtmaterial von Bullen, jungen Kühen, Kalbinnen, Ziegenböcken und Ziegen. Der Durchschnittspreis dürfte sich in der Schweiz für Bullen auf 700 bis 900 Mk., für Kühe und Kalbinnen auf 600 bis 800 Mk., für Ziegenböcke auf 40 bis 60 Mk. und für Ziegen auf 30 bis 50 Mk. stellen. Die Ankaufskosten, die der Verein trägt, sind hierbei außer Betracht gelassen. Durch den event. Vereinsnachlaß dürfte sich der Preis noch etwas niedriger stellen.

Beteiligen können sich am Bezug: Einzelzüchter, Ge­meinden und Zuchtvereine, und sind die Bestellungen schrift­lich bis zum 2 0. August d. Js., unter Angabe des Geschlechts und der sonstigen Wünsche bei den Zuchtver­einen, oder direkt bei der Geschäftsstelle des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen in Alsfeld anzumelden. Die angekausten Tiere werden unter den Bestellern versteigert. Erreicht der Steigerlös nicht die Höhe der Ankaussumme, jo wird der Fehlbetrag prozentualisch dem Steigpreis der einzelnen Tiere zugeschlagen. Uebersteigt der Steigerlös die Summe der Ankaufspreise, so erfolgt eine Rückver­gütung nach demselben Maßstabe.

Der Provinzialverein bestteitet, wie schon gesagt, die sämtlichen allgemeinen Kosten des Kaufs (alle Kosten ab­züglich der Ankaufspreise). Außerdem kann, soweit die vorhandenen Mittel reichen, auf Antrag der Besteller ein Teil des Steigerlöses und zwar bis zu 20 Prozent für foche Tiere, die von Zuchtvereinen und deren Mitgliedern oder von Gemeinden bestellt sind, an einen einzelnen Be­steller jedoch nicht mehr als für 2 Stück, nachgelasssen werden.

Ort und Tag der Versteigerung der angekauften Tiere unter den Bestellern wird später mitgeteilt.

L a u b a ch , den 10. Juli 1900.

Der Präsident des landw. Vereins für die Provinz Ober­hessen.

Friedrich Graf zu Solms-Laubach.

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Gießener Anzeiger

General -Anzeiger

Verzeichnis

der eingeschriebenen Hilsskassen im Kreise Gießen.

' Sterbekasse zu Watzenborn-Steinberg, Sterbekaffe zu Garbenteich,

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Abgabe der Vermögenssteuer-Erklärungen ^ixm Zwecke der Veranlagung für das Steuerjahr 1901/02.

Nach Artikel 19 des Gesetzes die Vermögenssteuer betr., vom 12. August 1899 haben die von der Kommission für die Einkommensteuer erster Abteilung zu veranlagenden, ein jährliches Einkommen von 2600 Mark und mehr be­sitzenden Betriebsunternehmer (Personen die Land- und Forstwirtschaft oder ein Gewerbe betreiben), die zum ersten Male mit Anlage- und Betriebskapital zur Ver­mögenssteuer veranlagt werden, eine schriftliche Erklärung mber das im land- und forstwirtschaftlichen oder gewerb- lßchen Unternehmen verwendete Anlage- und Betriebs- kiapital und die es belastenden Schulden abzugeben.

Ferner sind nach! Art. 25 desselben Gesetzes diejenigen,

deren sonstiges Vermögen (Kapitalvermögen usw.) nach Abzug der darauf lastenden Schulden einen Wert von 3000 Mark und mehr hat, zur Abgabe einer schriftlichen Er­klärung über dieses Vermögen verpflichtet.

Zu diesen Erklärungen sind die vom Gr. Ministerium der Finanzen festgesetztenFormularien zu verwenden; die- elben sind je nach der Wahl der Steuerpflichtigen offen oder verschlossen

spätestens bis zum 81. Juli d. I, ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforder­ung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohn­orts oder auch unmittelbar bei dem betreffenden Steuer-

Decke ein Käfig mit Kanarienvögeln, Strohmatten auf dem Boden und, um das Maß des ärmlichen Eindrucks voll zu machen, hing auf einem Strick, der durch die den ,Empfangsraum" umgebende Außengallerie gespannt war Wäsche zum Trocknen aus. . . Diese Szenerie wird verständlich, wenn man erfährt, daß Li-Hung-Tsck)ang Ar­mut heuchelt, um sich vor Angriffen zu schützen.

Wenn Li-Hung-Tschang eine Unterredung gewahrt, so geschieht dies mehr, um zu fragen als zu antworten, und seine Art, Konversation zu machen, berührt erfrischend in ihrer ans Rücksichtslose streifenden Aufrichtigkeit. Seme Unterredung mit einem Grandseigneur, den eine Mission, den Kongostaat betreffend, nach! Pettng geführt hatte, lebt heute noch in der Erinnerung der Eingeweihten. Auf die Schulter eines hochgewachsenen Dieners gestützt, zu dem Li- Hung-Tschang sich herabbeugen mußte, um sie zu berühren, erschien er (im Gewand von gelblich-weißem -einen mit einem blauen Leinengurt, den eine Messingschnalte schloß, darunter mauvefarbene seidene Beinkleider, die nut schwarzen Bändern über weißen Wollstrumpfen festgehalten waren.o bedeckten Halbschuhe aus schwarzem

Sammt, die auf einer Sohle aus Hellem Filz ruhten. Nach­dem erden Gast begrüßt und in seinem Fauteuil Platz ge­nommen hatte, bat er ihn, dasselbe zu thun, und der Diener brachte Zigaretten. .

Nachdem der Staatsmann den Interviewer über Eng­land und Frankreichs den Papst und die Fristen uii China über die Schwäche der Menschen und ihre Starke über Confueius, das Schicksal und die Weisheit mterviewt hatte, kredenzte er seinem; Gaste Sekt und trank selbst davon, was zu dessen sttller Verzweiflung den Schluß der Unter­redung bezeichnete. Zum Glück erinnerte er sich am nächsten Tage daß ihm sein Besucher auch als Arzt empfohlen worden war, und da einer seiner Enkel erkrankte,bat er den Herrn nochmals in sein Haus. Und bre Unterredung dieses Tages ist es, die das Seelenleben des chinesischen Staatsmannes in die rechte Beleuchtung rückt.

Einige seiner Ausspruche muten m ihrer aktuellen Beziehung auf die jetzigen Verhältnisse doppelt interessant an- Die Mächte betrachten China als Pastete, von der sie nach Appetit und Laune einige Scheiben .abzuschneiden gedenken."Die Kanonen repraseuttereu nicht das Recht auf den Besitz eines Landes. Und das Recht ist der Wille des Volkes. Die Chinesen aber wollen Chinesen bleiben. Unsere Ansichten von dem Leben sind himmelweit von den Ihrigen verschieden. Bei uns lebt das Individuum für feine9 Familie, bei Ihnen für den Staat. Deshalb verabscheuen wir den Krieg und fürchten jede Veränderung, die den Menschen von der Scholle entfernt. Wenn man Eure sozialen Krisen erkennen gelernt hat, sagen Sie selbst, ob es wünschenswert zu bezeichnen wäre, daß der Gegen­stand Ihrer bittersten Sorgen, die soziale Frage, wie ste Europa jbeherrM zu einer chinesischen sozialen Frage wurde - 'einem jUebchmehrszU den vielen, die ^r bereits besitzen! Sie sagen, daß wir uns europäischem Einfluß; entziehen wollen. Haben wir Unrecht? Erinnern Sie sich daß zu Beginn unserer europäischen Beziehungen 20000 .chwbM.^ Ansiedler innerhalb einer Woche in Luzon (größte Phi- lippineninfel) von den Spaniern 9?totet rourben. roar nicht gerade ermutigend, um unser Reich den "tnvitt- FatoreTiu eröffnen. Und was veranlaßt ©« eigenttufi uns alsWilde" zu betrachten? Sie berufen sich auf die Ermordung von Europäern. Finden Morde Nicht auch in Europa statt?' Und die Verfolgungen. ? Nehmen

Sie an daß unsere Buddhisten in Ihrem Land Bekehrungs- versÄe anstel en würden und die Proselyten mit der Beeidung, daß ihnen ihre neue Religion zu toten ver­bietet, sich der Militärpflicht entziehen wurden oder sich weigerten, andere Anforderungen Ihrer Gesetze zu er­füllen' Bei uns hat es niemals religiöse Verfolgungen gegeben (?). Wir sind zu klug, um jemand die Art aus­drängen zu wollen, aus welche er seinen Gott anbeten will das kommt bei Ihnen vor, bei uns niemals. Man wirft uns die Doppelzüngigkeit unserer Politik vor? Der Reihe nach setzt Ihr uns das Messer an die Kehle um un^ w berauben. Wenn wir die Spitze des Eisens fühlen, sagen wir, was man von uns zu hören verlangt, und nehmen es selbstverständlich zurück, sowie wir uns nicht mehr be­droht glauben. Aber ist das nicht seit undenklichen Zelten die Diplomatie aller Länder gewesen? Würde Frankreich, trotz des Frankfurter Vertrages Deutschland im Besitze Elsaß-Lothringens lassen, wenn! es sich stark genug suhlte, es zurückzuerobern? Genau so verhält es sichbei uns nut den Provinzen, die Europa uns entteißt. Glücklicherweise schützen uns Eure gegenseitigen Nebenbuhlerschaften vor größeren Verlusten, denn Ihr haßt Euch gegenseitig noch mehr, als wir Euch! hassen . . . Daß wir den Raub nickt durch Liebesbeteuerungen quittieren können, kann man wahrhafttg nicht erwarten. Der Norden den Russen die Mitte und ein gutes Stück vom Süden den ^ngunweri, der Rest den Franzosen und - anderen, und nichts für die Chinesen? Mer fünfhundert Millionen Menschen kann man nicht so ohne weiteres verschwinden lassen. *

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kommissariat abzuliefern. . .

Den außerhalb des Großherzogtums wohnenden Steuerpflichtigen werden die Formularien zu den Steuer­erklärungen durch die betreffenden Steuerkommissariate zu­gesendet, an welche die abzugebenden Erklärungen inner­halb vier Wochen unmittelbar einzusenden sind.

Nach Art. 32 des Gesetzes sind die Vermögenssteuer­erklärungen abzugeben: ... m

für Minderjährige, für Abwesende, sowie für Per­sonen die aus anderen Gründen unter Vormundschaft oder Pflegschaft gestellt sind, von deren gesetzlichen

Nr. 167

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Amtlicher Teil.

Gießen, den 16. Juli 1900.

Betr.: Die Ausführung des Gesetzes über die Kranken­versicherung der Arbeiter.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au die Gr. Bürgermeistereien uud Krankenkasse«, vorstände deS Kreises.

Das nachstehend abgedruckte Verzeichnis der in unserem Kreise zugelasienen, den Anforderungen deS § 75 des Kr.- B-rf.-Ges. v. entsprechenden eingeschriebenen

Hilsskassen teilen wir Ihnen unter dem Ansitzen zur Kenntnis mit, daß die Mitglieder dieser Kaffen von dem Beitritt zur Gemeindekrankenversicherung bezw. zu einer nach Maßgabe deS Krankenversicherungsgesetzes errichteten Krankenkasse befreit find.

Krug' Ulrich. Frenz. Schmitt.

Li-Hung-Tschangs Bekenntnis.

Im Nordosten Pekings, in einer kleinen, stillen Sttaße, in einem bescheidenen kleinen Häuschen, in dessen Eingang ein Thürhüter träumt, umgeben von einem grünen, höl­zernen Wandschirm, den zwei hohe, mit Wassergrasern dem Schutze vor bösen Geistern gefüllte Porzellanvasen flankieren, wohnt Li-Hung-Tschang, der Mann, der die größte Machjt in Händen gehalten, die vielleicht jemals vor rhm ein Staatsmann besessen. Dieser einstige Vize­könig Generalissimus der Land- und Seemacht, allmäch­tiger Machthaber in Zeiten gefährlicher Krisen dieser märchenhaft reiche Unternehmer, Minen-, Werften-, Banken- und Domänen-Besitzer, welche die Größe von Provinzen erreichen, Vieser Krösus, dessen Reichtümer, wie Shanghayer Geldmänner versichern, alle Millionäre beider Welten vor Neid erbleick)en lassen könnten, wohnt wie ein kleiner Rentier, der sich von den Geschäften zurückgezogen hat, um in Ruhe seine bescheidenen Zinsen zu verzehren, ^n dem Salon deS Empfangspavillons, den man betritt, wenn man zwei ungefähr 8 Meter lange und 4 Meter breite, mit Ziegeln gepflasterte Höfe durchschritten, bilden drei große grüne, mit gelben Zeichen bedeckte Papierbilder den einzigen Wandschmuck, der sich über einer gelben Holz­konsole befindet, deren einziger Schmuck eine Räucherlampe und zwei Zinnleuchter bilden. Rechnet man das Mobiliar, bestehend in einem runden Tisch, vier Stühlen, drei Fau­teuils, einem kleinen Sopha und zwei Schemeln dazu, alles aus Mahagoni und mit altem, grünem Möbelplüsch bezogen, so wird man das Erstaunen des Besuchers be­greifen, der denSalon" des Vizekönigs betritt. An der