** Kleine MitteUuugeu aus Hesse« und den Nachbarstaat». Maurermeister Langgöns in Gambach hat für seine« Sohn, dem Aufseher Langgöns, ein Baugelände des Herrn Balthaser Wolf in Rockenberg für 900 Mk. gekauft. Der Preis pro Klafter stellt sich auf 6 Mk.; das Gelände ist 151 Klafter groß und liegt neben dem Landeszuchthaus Marienschloß. — In Lörzweiler brach im.Hause deS Bürgermeisters Allendorf ein Brand aus, der die Oeko- nomiegebäude in Asche legte. Der Besitzer und seine Leute waren bei dem Brandausbruch auf dem Feld. DaS vierjährige Kind eines Nachbarn wird vermißt, und man vermutet, daß es im Gehöft gespielt hat und mitverbranut ist.
Aus Stadt und Sand.
** Personalnachrichten. Am 5. Mai wurde dem Bürgermeister Heinrich Albus II. zu Bellmuth das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift „Für langjährige treue Dienste" am Bande des Philipps-Ordens verliehen. Am 16. Mai wurde der Lehramtsassefsor August Klei« auS Darmstadt zum Oberlehrer am Realgymnasium zu Darmstadt ernannt, der Kanzleiwärter August Zehner in Darmstadt zum Kanzleidiener am Landgericht der Provinz Starkenburg. Am 17. Mai der Militäranwärter Schutzmann Heinrich Löffler zu Darmstadt zum Ministerialkanzlisten bei dem Ministerium der Finanzen, der Steueraufseher bei dem Hauptsteueramt Darmstadt, Andreas Filsinger zum Pfandmeister bei dem Rentamt Darmstadt für den Beitreibungsbezirk Darmstadt II, der Steueraufseher bei dem Hauptsteueramt Mainz, Jakob Nickels zum Pfandmeister bei dem Rentamt Groß-Umstadt für den Beitreibungsbezirk Groß-Umstadt und der Steueraufseher bei dem Haupt- fteueramt Offenbach, August Böttcher zum Pfandmeister bei dem Rentamt Groß-Gerau, sämtlich mit Wirkung vom Tage ihres Dienstantritts an, versetzt wurde der Pfandmeister bei dem Rentamt Darmstadt für den Beitreibungsbezirk Darmstadt II, Jakob Friedrich zu Darmstadt in gleicher Diensteigenschaft in den BeitreibuugSbezirk Darmstadt I.
nn. Darmstadt, 18. Mai. In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten wurde das Gesuch des Ausstellungs- Komitees für die im Herbst hier stattfindende landwirtschaftliche Landesausstellung um Ueberlaffung der städtischen Anlagen zu Ausstellungszwecken einstimmig genehmigt, und als Zuschuß zu den Kosten der Betrag von 3000 Mk. bewilligt, wovon 500 Mk. für den Ehrenpreis der Stadt Darmstadt Verwendung finden müssen. Für die Herbeiführung eines Sachverständigen Gutachtens i» der Frage des Kostenaufwandes für die Anlegung eine« HafenS bei Oppenheim, und über die Rentabilität der normal- spurigen Nebenbahn Darmstadt-Oppenheim wurden 10,000 M. einstimmig bewilligt.
Die namentliche Abstimmung ergiebt die Annahme des Antrages Spahn mit 186 gegen 116 Stimmen.
Nach § i362 (bet Vorlage erhält die jLandespolizeibehörde die Befugnis, die verurteilten Personen bis zu zwei Jahren in ein Arbeitshaus unterzubringen, oder zu gemeinnützigen Arbeiten zu verwenden. Im Falle des § 361 6 kann die Landespolizeibehörde die verurteilten Personen statt in ein Arbeitshaus in eine Besserungs- oder Erziehungs-An-» statt oder in ein Asyl unterbringen. In zweiter Lesung ift cein Zusatz dazu geschlossen worden: „Die ^Unterbringung in ein Arbeitshaus ist unzulässig, falls die verurteilte Person zur Zeit der Verurteilung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat".
Abg. Haußmann -Böblingen: Es kann kein Zweifel I sein, daß die Anträge, die rechtzeitig eingebracht und nicht I verlesen worden sind, zur Abstimmung gebracht werden I müssen und daß den Antragstellern das Wort gegeben1 I werden muß. Ich habe mich ebenfalls zum Wort gemeldet. I Das Wort, das der Abg. v. Kardorff gesprochen hat. . . I (Präsident Graf Bal lest rem: Sie haben nur das Wort zur Geschäftsordnung, nicht zur Begründung irgend eines Antrages.) Ich witt nur dem Abg. v. Kardorff auf das erwidern, was er in Bezug auf die Geschäftsordnung gesagt hat. Abg. v. Kardorff hat gesagt: Die Mehrheit ist Herrin über die Geschäftsordnung. Er hat damit, glaube ich, der Mehrheit einen schlechten Dienst geleistet. Weder hier noch in der Bevölkerung wird man jenes Wort anders auffassen, als daß der Herr der Meinung ist, daß die I Mehrheit in der Lage ist, auch abgesehen von der Geschäftsordnung und im Gegensatz zu ihr ihren Willen durchzusetzen, und daß sie das thun will, haben wir ja heute zur Genüge den Anträgen und Abstimmungen entnehmen können.
Abg. Basser mann (ntl.): Meine Freunde sind der Ansicht, daß die nachträglich eingereichten Abänderungsanträge zur Diskussion zugelassen werden müssen. Ich i Möchte mich auch gegen die Aeußernug des Herrn v. Kar- j dorff wenden, daß die Mehrheit Herrin über die Geschäftsordnung sei. Das würde in der That eine Vergewaltigung der Minorität bedeuten, die in keiner Weise berechtigt ist. (Beifall links.) Das würde Zustände in unserm Parlament herbeiführen, die nicht erwünscht sein können. (Erneuter Beifall links. )Wenn die Geschäftsordnung that- sächlich unzureichend ist, oder wenn Parteien der Ansicht sind, daß die Geschäftsordnung nicht ausreiche, so mögen sie den Mut haben, mit Anträgen auf Abänderung der Geschäftsordnung hervorzutreten. (Sehr richtig! links.) Wir haben uns, was meine Fraktion anlangt, an der Obstruktion, die hier in den Märztagen erfolgt ist, in keiner Weise beteiligt; wir haben auch in keiner Weise die Diskussion durch Reden oder Stellung von Anträgen aufgehalten. Das geschah aber in der Voraussetzung, daß das Gesetz dieses Houses in keiner Weise verletzt werde. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Ich möchte die Majorität I dringend bitten, in diesem Sinne zu verfahren. Geschieht I es nicht, so müssen wir unsererseits daraus die nötigen I Konsequenzen ziehen und uns an der O b st r u k t i o n I beteiligen.
Mg. v. Kardorff: Ich habe gemeint, daß die Mehr- I heil Herr ist über die Auslegung der Geschäftsordnung. I (Gelächter links.)
Abg. Singer : Die Konsequenz der Ausführung des I Herrn v. Kardorff, die Vergewaltigung der Minorität, ist I der parlamentarische Staatsstreich. Das sagt ein Mitglied I einer Partei, die noch vor wenigen Tagen öffentlich Ob- I struktion amgedroht hat gegenüber dem Münzgesetz. (Sehr I gut! links.) Solche Anschauung könnte Herr v. Kardorff I wohl als Aufsichtsrat der Laurahütte aussprechen. (Der I Präsident rügt diese Bezugnahme aus Privatverhält- I nisse.) Wenn Ausdrücke wie „M a u l h a l t e n!" hier fallen, I so ist das ein Ton, dessen sich die Linke noch nicht schuldig I gemocht hat. Wenn Sie nichts anderes mehr wissen, als I schimpfen, dann lassen Sie sich mitsamt Ihrer Lex Heinze I zusammen begraben. (Großer Lärm rechts.)
Mg. Liebermonn v. Sonnenberg (Antik.):! Sämtliche Anträge und Operationen der Herren von der I Obstruktion gehen darauf hinaus, Unordnung in unsere I Geschäfte zu bringen. (Sehr richtig! rechts, Unruhe links.) | Abg. Richter: Die Mittel der Obstruktion sind als I geschäftsordnungsmäßig zulässig ausdrücklich anerkannt I worden. Ich weiß nicht, was der Regierung angenehmer ist, I der Fall oder das Zustandekommen der Lex Heinze. (Große I Heiterkeit.) Die offene Drohung mit dem Staatsstreich, I die Aufforderung an eine andere Stelle: Fahrt doch drein I in dieses Parlament; mit dem ist nickst zu regieren, brecht | doch die Verfassung! Das war der Sinn der Worte des I Herrn v. Kardorff! (Der Präsident rügt diese Unter- I stellung.) Es sind in diesem Hause nicht 199 Anhänger der | Lex Heinze vorhanden; darum ärgern Sie die National- I liberalen nicht? (Große Heiterkeit.) Wenn die Herren mit I uns hinausgehen, dann werden Sie beschlußunfähig und I liegen auf dem Trocknen, wie Fische, die zappeln. (Stür- | mische Heiterkeit.)
Mg. S p ahn: Ich, halte es für selbstverständlich, daß I die rechtzeitig eingebrachten Anträge auch noch zur Debatte |
I mit seinem erste» Satze gemeint hat: innerhalb der Ge- I schäftsordnung. (Stürmische Heiterkeit.)
Abg. Heine: Die von mir neu gestellten 5 Anträge können von dem Schluß der Debatte nicht betroffen werden. Ich habe sie eingebracht im Interesse der Abkürzung der Verhandlungen. (Schallende Heiterkeit rechts.) Wenn Sie blos einen von uns reden lassen uüd bann einen Schluß- antrag einbringen, bann ist das blos eine Scheinbebatte. (Präsident: Eine Debatte über einen Schlußantrag ist nicht zulässig. Ich wollte dies auch nur beiläufig bemerken. Heiterkeit.) Die Geschäftsordnung besteht nicht I sowohl aus dem Buchstaben, als vielmehr aus dem Geiste (Sehr gut! sehr richtig! auf allen Seiten des Hauses.) Der Geist der Geschäftsordnung ist von Ihnen heute mehrfach durch Umdeutungen ausgelegt worden, die uns um unsere geschäftsordnungsmäßigen Rechte gebracht haben. (Fortdauernde große Unruhe.) So unerhört sind die Mittel, die wir hier anwenden, int deutschen Reiche und den Bundesstaaten nicht; sie sind ganz legal, aber auch sachlich nichts unerhörtes. Was ist in Preußen denn das Verfahren gegenüber der Kanalvorlage anders gewesen? (Rufe rechts: Zur Geschäftsordnung! Zur Sache!) Dadurch bekam der Parlamentarismus keinen Riß; aber er bekommt ihn, wenn die Majorität ihre Rechte gegenüber der Minorität in solcher Weise mißbraucht, wie es geschehen ist. (Der Präsident rügt diesen Ausdruck als unzulässig. )Jch rektifiziere mich also: Wenn die Mehrheit ihre R^te der Minorität gegenüber in einer Weise gebraucht, wie sie sie gebraucht hat. (Große Heiterkeit.) Dieses ganze Gesetz ist seinem innersten Wesen nach ein Gesetz zur Vergewaltigung fremder Ansichten (Zustimmung links); die Majorität will | dieses Gesetz andern oktroyieren. Hier handelt es sich nicht um materielle Interessen der arbeitenden Bevölkerung, sondern um ideale Interessen (Lärm rechts und im Zentrum), und darum wenden wir uns dagegen mit allen Mitteln. Wir tverben uns durch Sie nicht einschüchtern lassen. (Beifall links.)
Abg. Beckh-Koburg beantragt, statt „die verurteilte Person" zu sagen: „dieselbe".
> Die Wgg. Albrecht und Gen. wollen die neue- Fassung im § 362 streichen, eventuell beantragen sie folgende Fassung: „Durch die Ueberweisung erhält die San» despolizeibehörde die Befugnis, die verurteilte Person bis zu der im Urteil bestimmten Seit, die sich auf keinen längeren Zeitraum als zwei Jahre nach Rechtskraft des urteilt erstrecken darf, in einem Arbeitshaus unterzudringen oder zu gemeinnützigen Arbeiten zu verwenden""
Mg. Heine beantragt folgenden Zusatz: „Weibliche Personen dürfen polizeilicher Aufsicht gemäß § £61, 6 Str.- G.-B. nur unterstellt werden, wenn sie bereits wegen gewerbsmäßiger Unzucht rechtskräftig bestraft sind. Per-, konen, welche von der polizeilichen Aufsicht befreit worden hnb, können auch ohne vorgängige erneute Bestrafung ihr wieder unterstellt werden, wenn sie sich von neuem der gewerbsmäßigen Unzucht ergeben!.""
Vom Abg. Frohme liegt der Antrag vor, einen beschließen: „Weibliche Personen, welche : E 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, dürfen einer i fittenpolizeilichen Aufsicht nicht unterstellt werden, sind vielmehr, falls die Voraussetzungen einer solchen Aufsicht bei rtynen vorliegen, einer Erziehungs- oder Besserungs- «Wt zu überweisen. Die Ueberweisung erfolgt durch Beschluß des Vormundschaftsgerichts. Die Eltern der be» Messenden Personen sind zu hören. Die Feststellung, ob die Voraussetzung vorliege, darf nicht durch Gutachten der Polizeibehörde getroffen werden.
Außerdem liegen noch zwei handschriftliche Anträge des Abg. H e i n e vor: „1) Die Bestimmungen des § 362 I finben auch Anwendung auf Personen, welche wegen Ver- gehen gegen § 284 (gewerbsmäßiges Glücks-
zpiel) zu Gefängnis verurteilt worden sind. 2) Personen I selche aus Grund des § 362 Str.-G.-B. von der Landes- polizeibehorde tn einem Arbeitshause, einer Besserungs- •ber Erziehungsanstalt, oder in einem Asyl untergebracht find, müssen getrennt gehalten werden von jugendlichen I Krsonen, die einer Erziehungs- oder Besserungsanstalt ?^^^sen find, oder gegen welche auf Grund laudesgesetz-- I
Vorschriften hie Zwangserziehung verfügt worden I M Diese Bestimmung gilt nicht für Personen^ welche von der Landespolizeibehörde lediglich deshalb überwiesen, worden sind, weil sie, ohne der Polizeiaufsicht unterstellt I
3" sein, gewerbsmäßige Unzucht getrieben haben, I Unb huch § 361, 6 bestraft worden sind.""
Abg. Heine will eine Abänderung und Ergänzung | eine^ Gesetzes, womit wir uns seit einigen Tagen beschäl- | tigen müssen und hoffentlich noch manche Tage beschäf- I iigen werden. (Heiterkeit.) Wenn man blos etwas altes vei dem Gesetz von neuem sagen tvoltte, dann hätte ba§) •e)e$ mdjt eine solche Opposition gefunden, dann hätte I fich nicht seit Jahren die ganze Welt darüber aufgeregt. | (Zurufe irn Zentrum.) Seit acht Jahren ist dieses Un- I glucksgesetz nicht von der Tagesordnung verschwunden, I toirb die Menschheit damit gequält und geängstigt. (Heiter- | leit.) Sie wollen die Unsittlichkeit bekämpfen; es giebt aber kaum etwas unsittlicheres und vergiftenderes, als | das gewerbsmäßige Glücksspiel. Der preußische Minister des Innern hat erklärt, daß solche Leute, wie sie in dem berühmten Spielerprozeß abgeurteilt worden sind, sehr wohl unter die Zwangserziehung gehören, die das Herren-, haus beschlossen hat. Was ich beantrage, ist ein Korrelat | iu Mem erzieherischen Gedanken des Königl. preußischen Ministers des Innern. (Heiterkeit.)
Abg. Frohme (Soz.) erhält das Wort zur Begründung der sozialdemokratischen Anttäge zu § 362. Das! | noble Landstreichertum hat das Privilegium auf die Landstreicherei, ohne daß ihnen ein Beamter, eine Behörde ent- I gegentritt, wenn auch die schlimmsten Vergehungen gegen ®efe£i und Recht dabei an der Tagesordnung sind. Die- I selben Kreise aber fließen gleichzeitig von sittlicher Ent- I ruftung über die zunehmende Verderblichkeit und Entsitt- lichung der Massen über; für jene Kreise ist jede, selbst die Weichlichste Unsitttichkeit erlaubt; in jenen Kreisen sind die Keime für die scheußlichsten Laster und Verbrechen' zu finden. Die moralische Korruption hat nicht im Volke, yonbern in diesen Schichten zugenommen. (Sehr richtig! | links, Heiterkeit.) Man habe bisher nur Ausnahmegesetze | geruhtet gegen die Enterbten, gegen die Masse der Be- | volkerung, welche für {bde winzige Zahl der Besitzenden frohuoen müsse, hier sei eine Gelegenheit gegeben, zu be-- I yerfen, daß man den vollen sittlichen Ernst besitze, den kranken Gesellschaftskörper zu heilen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)
Nach dieser mehr als einstündigen Rede wird von I Spahn em Antrag auf Schluß der Debatte gestellt.
_ ^6- Singer beantragt namentliche Abstimmung über den Schluß. b I
.Dbg. Stadthagen: Es kann doch eine Debatte nicht ge]chlossen werden, die noch gar nicht eröffnet ist, denn I hat bisher nur ein Antragsteller gefprodjen. Ihrem
Verfahren steht die Geschäftsordnung und steht Ihr Ge- ^seu entgegen. (Großer Lärm rechts.) Jawohl, Herr »_ Kardorff, e^ fann feinem Zweifel unterliegen, daß dieser I Antrag auT Schluß der Debatte hinfällig ist, soweit er sich auf Anträge bezieht, bie dem Hause noch garnicht offiziell zur Kenntnis gekommen sind. (Andauernder großer Lärm Präsident: Heber Schlußanträge wird nicht diskutiert) I
Mg- v. Kardorff: Herr Stadthagen, die Majorität des Hauses ist Herr auch über die Ge- I schäftsordnung! (Stürmischer, andauernder wüster I Lärm, der sich nur langsam beruhigt.) Durch Ihr Verfahren erreichen Sie weiter nichts, als daß Sie den ganzen Parlamentarismus ruinieren. Damit lassen sich Staaten nicht'regieren. (Andauernder Sturm auf der Linken.)
Präsiden t : Ich nehme an, daß der Mg. v. Kardorff
I werden. Dre Interpretation des Präsidenten über I die Worte des Herrn v. Kardorff reicht für uns aus | Abg. v. Kardorff beftreitet, daß er in derselbe,
Weise Obsttuktion getrieben habe beim Münzaesetz wie iefc» I die Opposition gegen die Lex Heinze. ' *
Stadthagen giebt in erregten Tönen der I Mehrheit den Vorwurf der Obstruktion zurück Leute wie I Dr. Kropatschek würdigen durch ihr Verhalten die Ver- I Handlungen des Reichstages zu einer Farce herab (Dec I Präsident ruft den Redner wegen dieses Ausdrucks iur I Ordung.) *
Mg. v. Liebermann: Es handelt sich hier gar nickt I mehr um die Lex Heinze, sondern um die Aufrechterhaltung I der Geschäftsordnung. Stadthagen sprach von einer I ftimmung mit den Fäusten. (Große Heiterkeit.) Man dringt I förmlich auf eine Volksvertretung, die einem solchen Druck I nicht ausgesetzt ist. Das Verhalten der sog. Demokratie jft I recht undemokratisch; denn das System der Demokrat^ I beruht ja darauf, daß die Mehrheit sich der Minderheir I fügt. (Stürmische Heiterkeit.)
Abg. Dr. Müller-Meiningen bemerkt, daß sein An- | trag nicht gedruckt sei. (Der Präsident stellt dies richtig.)
Wg. Richter: Der Ausdruck „Pfui Teufel" rührt von einem Herrn her, der jetzt hier eine hohe Stellung einnimmt. (Heiterkeit.)
Präsident Graf Ballestrem: Ich habe damals „Pfui"" gerufen, nicht „Pfui Teufel"". Der damalige Präsident hat dies für unparlamentarisch erklärt und ich bin ihm darin bis jetzt immer gefolgt. (Große Heiterkeit.)
Präsident Graf Ballestrem bemerkt seinerseits zur Geschäftsordnung, daß während der Rede des Abg. Frohme I noch weitere handschriftliche Anträge eingegangen feien. Der Vizepräsident habe sie vorschriftsmäßig zum Truck gegeben; sie seien gedruckt und verteilt worden. Nach der Geschäftsordnung sei es allerdings zulässig, Mänderungs- vorschläge jederzeit im Laufe der Verhandlungen zu stellen. Diese Anträge würden mit zur Abstimmung kommen müssen. Der Präsident teilt weiter mit, daß die Abgg. Bassermann, Sattler und Büsing einen Antrag auf Vertagung gestellt haben.
Die Mstimmung über diesen Antrag bleibt zweifelhaft; bei der Auszählung kehrt die Linke und der größt« Teil der Nationalliberalen nicht in den Saal zurück. Der Präsident enthält sich der Msttmmung. Es sind 194 Mitglieder anwesend, von denen 10 für, 183 gegen die Vertagung gestimmt haben; das Haus ist also nicht beschlußfähig.
Präsident Graf Ballestrem teilt mit, daß ifjm soeben von Iden sozialdemokratischen Abgeordneten Albrecht uni> Gen. eine Interpellation betreffend das in Anhalt erlassene Gesetz über die Bestrafung des Kontraktbruches , ländlicher Arbeiter übergeben worden ist. Er beraumt bie nächste Sitzung an auf Samstag 1 Uhr zur Fortsetzung der eben abgebrochenen Beratung.
De-r Mg. Spahn erbittet, nachdem der Präsident die Sitzung bereits geschlossen hatte, noch das Wort, wogegen von der Linken unter großer Heiterkeit lebhafter Widerspruch erhoben wird. Der Präsident bedauert auckf durch Achselzucken, das Wort nicht mehr erteilen zu tönnen.
Schluß 8 Uhr.
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