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20.5.1900 Erstes Blatt
 
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1900

Sonntag den 20 Mai

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Amts- und Anzeigeblatt für den "Kreis Gieren.

Deutscher Reichstag.

Sil!

Bezugspreis vierirljährl. Mk. 2,99 monatlich 75 Pfg. mit Bringcrlohn; durch bk Abhokstelle« merteljährl. Mk. 1,99 monatlich 65 Psg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 Vierteljahr«, mit Bestellgeld.

Krschelut täglich mit Ausnahme des

MontagS.

Sie Gießener Kamikteuvtätter »erden dem Anzeiger im Wechsel mit .Hess. 9enbttnrt" m. ^Blätter iit hrsi. BolUkunde" ttchU. 4 mal beigelegt.

Ale Anzeigen-BermittllMgSßelleu beS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger eetgegau ZeUenpreiS : lokal 12 Pfg^ auswärts 20 Pf«.

IMdÜM, Expedition und Drucker«:

>4wflt<6e Nr. 7.

vom Marktplatz. .

Am Dienstag, 22. l Mts, erfolgt der Auftrieb Vlt uluct UHUtvCHl lu __

zum Markte sowohl entlang der Ostseite, wie der rvestseite i ^rnrnenstoße zwischen dem Mg. Singer und dem Pra- des Schlachthauses.

Zugleich weisen wir nochmals auf die nachstehenden, von Großh. Kreisamt festgesetzten Beschränkungen, die für die beiden Biehmärkte maßgebend find, mit dem Anfügen hin, daß dieselben strengstens durchgeführt und Zuwider­

bronn, durch sein Rechtsgutachten dazu mitgewirkt, einen schlimmen Verbrecher der württembergischen Justiz zu ent­ziehen. Aber Gröber wird jedenfalls wohl thun, sich über die Rolle zu äußern, die ihm in dieser Darstellung zuge­wiesen ist. Oder glaubt er, daß derartige Sünden im Sinne der lex Heinze dem Schaufenster der Rechtspflege entzogen werden müssen?

fibentcn Grafen Ballestrem ihren Abschluß fand.

Präsident Graf B a l l e st r e m eröffnet die Sitzung mit) der Mitteilung) daß noch ein Nachtragsetat eingegangen ist. Das Haus tritt sodann in die Tagesordnung em, und, genehmigt die Uebersicht der Reichsausgaben und Ein­nahmen für das Rechnungsjahr 1898 in dritter Lesung,

Gratisbeilagen: Gießener FamüieMätter, Der hessische Kandwirt, Mütter für hessische Volkskunde._________________

N«»«h«e mb ««zeigen zu b« nachmittags für bee jrifltnbfF Log erscheinenb«n Nummer bi» Norm. 10 llhr. »»hesteSungen spätesten» abend« vorher.

Handlungen zur Anzeige gebracht werden.

Gießen, den 17. Mai 1900.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Hechler.

«Kresse für Depeschen: jUtjdflet & Fernsprecher Nr. 51.

197. Sitzung vom 18. Mai. 1 Uhr.

In der heutigen Sitzung unterlag die Obstruktion zum ersten Male mit einem Anträge auf namentliche Abstim­mung, weil von ihrer Seite die zur Unterstützung not-" wendigen Abgeordneten nicht anwesend waren. Die Ver­handlungen nahmen im Anfang denselben ruhigen Verlaufs wie gestern. Dann aber bemächtigte sich des Hauses große Erregung, die unter anderem in einem heftigen Zu-t

Präsident Graf Balle st rem aus der Verlesung deH Stenogramms feststellen zu können, daß in den $k>rtew des Abg. Singer ein Vorwurf gegen seine Geschäftsführung enthalten gewesen sei; er gestehe aber dem Abg. Singev zu, daß dieser nicht die Absicht gehabt habe, ihn persönlich anzugreifen. Es entspann sich sodann noch eine längere Geschäftsordnungsdebatte, an der die Wgg. Spahn (Ztr.), Richter (frs. Vp.) und H au ß m a n n (d. Vp.) teilnehmen. Ein A n t r a g des Abg. R i ch t e r, die Frage der Geschäfts- ordnungskommission zur Prüfung vorzulegen, findet nicht: die Zustimmung der Mehrheit. Es wird daher über die Zulässigkeit der Stadthagcn'schen Anträge namentlich ab gestimmt. Von 304 Abgeordneten stimmen <7 für, 220 gegen die Zulässigkeit der Anträge, während sich ein Abgeordneter der Abstimmung enthält.

Zur Geschäftsordnung schlägt

Abg. Spahn vor, nunmehr über § 362 und die bazre gestellten Anträge zu verhandeln.

1 Abg. Stadthagen tritt der Auffassung des Abg. Spahn entgegen. Seine Ausführungen bleiben unver­ständlich, da die Unruhe im Hause fortdauert.

Abg. Haußmann-Böblingen: Meine Anträge zu 8 361 betreffen allerdings verschiedene Materien. Das hegt aber an der Gestalt des § 361, der diese und noch mehr verschiedene Materien berührt. Sollen wir denn vor der Nr 6 des § 361 Halt machen?

Abg. Stadthagen: Abg. Haußmann hat sich alle | Mühe gegeben, durch die Stellung dieser Anträge die Frage zu Hären und die Diskussion abzukürzen. (Sturmis Heiterkeit.) Im Interesse der Gerechtigkeit muß die G^ schaftsordnung so ausgelegt werden, wie sie hundertfach bisher ausgelegt worden ist; und daraus ergiebt sich, datz alle Anträge hintereinander zur Erledigung kommen. I (Heiterkeit.) Abg. Haußmann ist doch extra aus Wurtttm- I berg hergekommen, um seine Anträge zu vertreten, (^chul- I lende Heiterkeit.) _ ,

Präsident Graf Ballestrem: Der Antrag Spahn I verstößt nicht wider die Geschäftsordnung, denn auf Be- I schluß des Reichstages kann die Reihenfolge verlassen I werden.

Abg Singer: Sie werfen uns vor, wir trieben Obstruktion; ich kann Ihnen den Vorwurf zurückgeben: die ganze heutige Verhandlung ist nichts weiter als der I Versuch einer Obstruktion gegen die Geschäftsordnung. I (Stürmisch Zustimmung links, große Unruhe rechts.) I Sie können nicht verlangen, daß die Parteien, die auSj I sachlichen Gründen gegen dieses Gesetz sind, wegen feiner I Angriffe auf Kultur, Kunst und Wissenschaft (Großer I Lärm), Ihnen den Steigbügel halten bei dem Versuch, I Ihren Willen durchzusetzen. (Wiederholter stürmischer Ber- I fall links, erneuter Lärm rechts). Herr Spahn ist heute nicht der Jurist, sondern der Parteimann, er stellt de^ I letzteren über den Juristen (Große Unruhe fM Ztr.) I Ich beantrage über den Antrag Spahn namentliche Ab-

Bekanntmachung.

Betr.: Die Biehmärkte zu Gießen.

Die für den Dienstag den 22. und Mittwoch den 23. Mai l. IS. bestimmten Viehmärkte nehmen an beiden Tagen vormittags 6 Uhr ihren Anfang.

Bor 6 Uhr darf Vieh nicht aus den Stallungen ge­bracht und innerhalb der Stadt auf len Straßen nicht auf­gestellt werden. f .

Der Auftrieb muß um 8 Uhr vormittags beendet sein; zu dieser Stunde beginnt dann erst der Abtrieb des Viehes

Meßmer Anzeiger

Heneral-Anzeiger

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Abg. Spahn: 3« § 361 liegt kern Antrag in der Vorlage vor; es hat sich nur um einen Antrag Albrecht: gehandelt. Deshalb brauchte gestern auch nicht über die. Reihenfolge beschlossen zu werden.

Abg. Stadthagen: Ich bitte die Beschlußfassung über den Antrag Spahn auszusetzen, bis derselbe gedruckt! vorliegt. (Große Heiterkeit.) Ich gestatte mir, diesen An­trag dem Präsidenten zu überreichen.

Abg. Richter: Abg. Spahn meinte, § 361 steht nicht in der Vorlage. In der Regierungsvorlage steht er nichts aber ist denn die Geschäftsordnung ülos für Aegierung^- Vorlagen da? Wohin kämen wir bei dieser Auffassung? Tie Herren vom Zentrum hoben sich ja gar Nicht daran gehalten; sie haben ein ganzes Jahr gebraucht, um noch eine Masse anderer Anträge hineinzuarbeiten, ton beuen die Regierung sich nur mit Mühe zurückgehalten hat. Em­pfinden Sie Reue darüber? Es ist richtig, arger kann man nicht Obstruktion treiben, als wenn man eine ganze Sitzung mit lauter Geschäftsordnnngsbedenken ausfullt. Wären Sie ruhig in die sachliche Beratung eingetreten, wir wären schon viel weiter. (Stürmische Heiterkeit.)

Präsident Graf Ballestrem: Der Antrag lautet: Ich beantrage, mit der Debatte über ben § 362 zu be-. ginnen und mit biefer Debatte biejenige über die bazu gestellten Anträge zu verbinben".

Abg. Beckh-Koburg (frs. Vp.): Der Präsident hat gestern erhärt, daß nach Erledigung des § 361 Nr. 6 bie Anträge Haußmann zur Beratung kommen sollten. ist über Nacht die Sache anders gewendet worden, das erscheint mir nicht formell richtig. Ich kanndieseWeg nicht für gerade ansehen. Allerdings rst m K objektiv blasphemisches Wort P?^rraoh Fann aud^ mich diese Vorgänge erinnern: Unser Herrgott kann 03 auf krummen Wegen gerade gehen. (^rke ) \ xtä

Politische Tagesschau.

6iee» eigenartigen Beitrag zu dem Kampf um die le; 6eis.e liefert die Frankfurter Zeitung. Die württembergifche Neaieruna hatte beim schweizerischen Bundesrat die AuS- lieseruna des katholischen Pfarrers Fridolin Knüttel verlanat, der durch Haftbefehl des Untersuchungsrichters eines Sittlichkeitsverbrechens beschuldigt worden war. Der Pfarrer erhob gegen die Auslieferung Einspruch und 'egte ein Rechts gut achten des klerikalen ReichStagSab- ge°rdne7en Grober beb DaS schweizerische BundeSgericht in Lausanne lehnte die Auslieferung ab , die deutsche Re- gierung beschwerte sich über bie EntscheMng, der schwet- «rische Bundesrat behielt zwar seinen Standpunkt inne, erklärte sich jedoch bereit, in Zukunft in solchen Fällen auS- zuliesern zwar nicht auf Grund des AuslieserungSvertragS, dach gestützt auf die Machtvollkommenheit, die dem Bundes­rat durch da« Auslieferungsgesetz gewährt wird. Nach dieser Darstellung hätte Abg. Gröber, damals Richter in Heil-

nachbern ber .

Abg. Haußmann (Vp.) sich gegen bie Auffassung bet, I Mehrheit in Betreff ber Palästinareise des Kaisers aus- I gesprochen hat. . I

Bei der britten Beratung bes Nachtrages zum Reichs-. I Haushaltsetat erwähnt

Abg. Werner (Aut.) kurz bie Neuregulierung ber I Gehälter für Postassistenten. Die Vorlage wirb bann ohne I weitere Debatte angenommen. Nun stellte

Mg. Spahn (Ztr.) ben Antrag, ben britten Gegend stand ber Tagesorbnuug, Nachtragsetat für bie Schutz­gebiete, abzusetzen unb in der britten Beratung ber Lex Heinze fortzufahren. I

Abg. Singer widerspricht; er wunbert sich, baß bas Zentrum bie Aenberung ber Tagesorbnuug nicht gesterw bei ber Feststellung berselben beantragt habe, unb bean­tragt über ben Antrag Spahn namentliche Abstimmung, findet aber nicht bie nötige Unterstützung von 50 Mit­gliedern. ......

Präsident Graf Ballestrem teilt mit, baß ihm eine Anzahl neuer Anträge vom Abg. Stadthagen überreicht | worben seien, deren Verteilung er abgelehnt habe, weil | sie nicht im engeren Zusammenhänge mit dem Gegenftanbe der Vorlage stehen. Sie seien auf Abänderung ber Straf- prozeßorbnung gerichtet, währenb bie Vorlage nur Ab- änberungen bes Strafgesetzbuches entl^alte.

Abg. Singer (Soz.) widerspricht biefer Auffassung, er weist darauf hin, baß in ber ersten bie Materie be-- treffenben Regierungsvorlage von 1892 auch auf bie ©traf* prozeß-Orbnung Bezug genommen worden sei. Daraus! gehe ber innere Zusammenhang ber Stabthagenschen An­träge mit dem Gesetze hervor. Im übrigen hätte bas!

1 Zentrum gewiß keine Veranlassung, gegen bie Zulassung ber Anträge aufzutreten, nachdem es eben selbst in ber Budgetkommission bie Flottenvorlage mit bem Reichs­stempelgesetz, dem Zolltarif re. verkoppelt habe, bie mit der Vermehrung ber Flotte sicher nichts zu thun hätten. Oder glaube etwa das Zentrum, daß ihm alles erlaubt sei unb ben anderen Parteien nichts? Die Bemängelung der An­träge sei nur eingetreten, weil es sich darum hanbele, bie Beratung eines Gesetzes zu beschleunigen, auf dessen Er­ledigung das Zentrum Wert lege.

Präsibent Graf B a l l e st r e m unterbricht ben Redner, So wenig es gestattet sei, einem Abgeordneten anbere Mo­tive unterzuschieben, als er selbst geäußert, so wenig burfe bies bem Präsibenten gegenüber geschehen. Der Prasibenü verbittet sich unter lebhaftem Bravo ber Mehrheit ernstlich, baß man sein Pflichtbewußtsein anzweifele.

Abg. Singer bestreitet entschieden, baß er gegen ben Präsidenten einen Vorwurf gerichtet habe, seine Aus­führungen hätten sich auf bie Partei bes Zentrums resp. dessen Presse bezogen, er bitte ihn, nicht in jedem Wider­spruch gegen die geschäftliche Behandlung der Vorlagen und Anträge gegen seine Integrität als Präsident gerichtete Angriffe zu' erblicken.

Präsident Graf Ballestrem beharrt auf seiner

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Bekanntmachung.

Betr. Abhaltung der Viehmärkte.

Der Viehmarkt in Gießen am 22. und 23 Mai b. I. wirb unter den bereits bekannt gemachten Beschränkungen, ivelche nachstehenb nochmals folgen, gestattet.

8 1 Alles zu ben Viehmärkten in Gießen auf- ! getriebene Klauenvieh (Rindvieh unb Schweine) wirb beim Markteingang kreisveterinärärztlich untersucht unb nur zu- gelassen, wenn es seuchenfrei befunben worben ist.

3 8 2. Die Gastställe unb Ställe von Viehhanblern in

ließen, Heuchelheim unb Wieseck werben der vetermar- ärztlichen Aufsicht unterstellt.

6 83. Vieh, welches an den Markttagen und an den vier' vorhergehenden Tagen in ben Bezirk der ^Mar­kungen Gießen, Wieseck und Heuchelheim eingebracht und daselbst eingestellt wirb, muß an bem ersten Standort mindestens sieben Tage lang verbleiben und bars ihn inner­halb ber nächsten 14 Tage nach Ablauf der siebentägigen Quarantäne nur verlassen, wenn es nach bem Zeugnis des Großherzoglichen Kreisvetennararztes keme seuchen­verdächtigen Erscheinungen gezeigt hat. Von dieser Quaj rantänepflicht ist bas Vieh nur bann befreit wenn es auf den Markt gebracht und ber tierärztlichen Unter- Mjung diaselbst unterworfen wirb. Alle Tiere, bie vom vierten Tage vor bem Markt bis zum letzten Markttag ein­gestellt werben, find sofort vom Eigentümer ober Be­reiter ber Tiere ber Ortspolizeibehorbe, unb von biefer Bent Großherzoglichen Kreisveterinäramt anzumelben; in gleicher Weise ist ber Besitzer bes Stalles zur Anmelbung verpflichtet unb verantwortlich.

8 4 Das Hanbeln auf Straßen unb Platzen ber Stabt Gießen," der Orte Wieseck unb Heuchelheim ist verboten.

8 ö Vieh aus Gemarkungen, in welchen bie Seuche herrscht," barf nicht aufgetrieben werben unb wird nicht ^e^bn- Widerhandlungen werden auf Grund bes §328 des Reichsstrafgesetzbuchs unb § 66 Abs. 4 des Reichs-Vieh- feuchengesetzes bestraft.

Gießen ben 2. April 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Meinung.

Mg. Singer erwidert, er denke nicht daran, einem solchen Vorwurf gegen den Präsidenten auszusprechen. Eo und seine Freunde wüßten, daß sie der Disziplin des Prä­sidenten unterworfen seien, und fügten sich ihr gern, fix weit dies durch die Geschäftsordnung geboten sei, er müsse aber doch darauf aufmerksam madjen, daß der Reichstag! keine Schule fei. '

Präsident Graf Ballestrem rügt diesen Ausdruck als durchaus ungehörig.

Nach längeren Ausführungen des Abg. Stadthagen glaubt

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