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20.1.1900 Zweites Blatt
 
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Gießener Anzeiger

Aeneral-Anzeiger

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Amts- «nd Anzsigeblatt für den Avers Gieren.

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z-kates und UromnMe».

(Akronyme Einsendungen, gleichviel welchen Inhaltes, werden grundsätzlich nicht ausgenommen.)

Gießen, den 19. Januar 1900.

** GeschichtSkalender. (Nachdruck verboten.) Vor 99 Jahren, em 20. Januar 1810, wurde Andreas Hofer, der Held deS Völkerkrieges in Tyrol, durch Verrat eines Bauern auS dem Passeyer- thale in einer Sennhütte, wo er sich zwei Monate mit seiner Familie versteckt gehalten hatte, gefangen genommen. Der heldenhafte volks­tümliche Sandwirt von Passiyer wurde in Mantua am 20. Februar 1810 erschossen. Er starb mit dem Mute eines Märtyrers und Helden, hochgeehrt von seinem Volke.

** D i e t r a u r i g ft e Zeit für alle nufere Standvögel ist der Winter. Der Erdboden, der denselben bisher noch Nahrung spendete, ist mit hohem Schnee bedeckt, die Bäume, die Sträucher, Bäche und Flüsse sind mit einer Eisdecke überzogen, und diese armen Vögel müssen daher in großer. Anzahl zu Grunde gehen. Edle Menschen werden deshalb hiermit dringend gebeten, den­selben Futterbretter oder Futterplätze in ihren Gärten oder .Höfen zu errichten, und recht reichlich mit Futter, das aus einem Gemisch von Hanf und Hafer, aus Lein, Mohn, ge­lochten Kartoffeln und kleingehackten Fleischabfällen be­stehen kann, zu bedenken.

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** Von der Universität. Dem mit Ende dieses Semesters aus dem Lehrkörper ausscheidenden Lector für französische und englische Sprache Prof. Karl Pichler wurde das Ritterkreuz 1. Klasse des Philippordens ver­liehen.

** Ein aus Lehrerkreisen herrührender Artikel in der Nummer 9 des Frankfurter General-Anzeigers beschäftigt sich mit den Gehaltsverhältnissen der hessi­schen Volksschullehrer und gelangt dabei zu dem Ergebnis, daß die neue Gehaltsvorlage den berechtigten Erwartungen des hessischen Lehrerstandes in keiner Weise entspreche. Obwohl von der großen Mehrzahl der hessischen Lehrer erwartet werden darf, daß sie sich der durch die Gehaltsvorlage in Aussicht genommenen wesentlichen Ver­besserung ihrer B^soldungsverhältnisse bewußt ist, so erscheinen doch gerade Preßäußerungen, wie die vorlie­gende, geeignet, bei unkritisch veranlagten oder nicht richtig informierten Lesern der Meinung Vorschub zu leisten, als ob der hessische Lehrerstand seitens der Regierung in der That stiefmütterlich behandelt werde. Wie wenig dies der Fall ist, erhellt aus der Thatsache, daß sich die Regierung trotz der erst im Jahre 1897 erfolgten erheblichen Gehalts­aufbesserung der Volksschullehrer entschlossen hat, den Ständen zu dem gleichen Zweck, sowie für die Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung der Lehrer eine Summe anzufordern, die derjenigen nahezu gleichkommt, welche durch die Besoldungsaufbesserung der gesamten Beamten­schaft des Landes infolge des Gesetzes vom 9. Juni 1898 einschließlich der Mehrkosten infolge Wegfalls der Bei­

träge zur Zivildiener-Witwenkasse erforderlich geworden ist. Ohne auf Einzelheiten des Artikels des Näheren ein­zugehen, soll hier nur der Einwand zurückgewiesen werden, als ob in der Hinausschiebung der Dienstaltersgrenze für die Erreichung des Höchstgehalts eine Unbilligkeit liege. Diese Hinausschiebung war bedingt durch die Erhöhung des Höchstgehalts um 800 Mark, das ist um 40 Prozent des bisherigen .Höchstgehalts. Auch eine Reihe von Gehalts­regulativen hessischer Städte erfordert für die Erreichung des Höchstgehalts die Vollendung des 30. Dienstjahrs. Ebenso können z. B. akademisch gebildete Beamte, wie Richter und Lehrer an den höheren Lehranstalten, welche in der Regel erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres zur Anstellung gelangen, den Höchstgehalt ihres Amts bei .regelmäßigem Gang erst nach dem 51. Lebensjahre erreU chen, während die für die Bemessung des Gehalts der Volks­schullehrer maßgebende Dienstzeit von der Schulprüfung an gerechnet wird, die von den meisten Lehrern im 21. Lebensjahre abgelegt wird. In welchem Lichte aber er­scheint die angebliche Notlage des hessischen Lehrerstandes, wenn man die Besoldungsverhältnisse der Volksschullehrer in anderen deutschen Staaten in Betracht zieht? Daß bei einer Gesetzesvorlage, die die finanzielle Leistungsfähig­keit des Staats so stark in Anspruch nimmt, wie der vor­liegende, eine Vergleichung der künftigen Gestaltung der Gehaltsverhältnisse der hessischen Lehrer mit den Besol­dungsverhältnissen der Lehrer.im übrigen Deutschland nicht von der Hand gewiesen werden kann, ist selbstverständlich. Eine solck)e Vergleichung ergiebt aber, wie noch des Näheren dargelegt werden wird, daß die neue Gesetzesvorlage für die Lehrer, sowohl in Bezug auf das Aufsteigen im Gehalt als auch in Bezug auf die Normierung des Höchstgehalts außerordentlich viel günstiger ist, als die Regelung der einschlägigen Besoldungsverhältnisse in sämtlichen übrigen deutschen Staaten. Diejenigen, welche sich der Mühe unter­ziehen, an der Hand des einschlägigen Materials eine solche Vergleichung vorzunehmen, werden von selbst in der Lage sein, die nötigen Sck)lüsse hieraus zu ziehen. Es kann deshalb im wohlverstandenen Interesse der hessischen Lehrerschaft nur dringend davor gewarnt werden, durch Hervordrängen unhaltbarer, von dem Boden der realen Verhältnisse losgelöster Forderungen eine Behandlung der vorliegenden Angelegenheit herbeizuführen, die zwar Be­unruhigung in den beteiligten. Kreisen Hervorrufen, für die Sache selbst aber nichts weniger als nutzbringend sein kann.

** Der Zweiten Kammer der Stände ist seitens des Großh. Ministeriums des Innern folgendes Schreiben d. d. 10. Januar zugegangen:

In der Begründung zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs, die Gehalte der Volksschullehrer betreffend, ist bemerkt worden, daß die Großh. Regierung eine sehr be­trächtliche dauernde Belastung der Staatskasse nicht gescheut habe, um ohne Rücksicht auf die zum Teil erheblich un­günstigeren Besoldungsverhältniffe der Volksschullehrer in

Theater.

Erstaufführung vonGebildete Menschen" am Freitag dem 19. d. Mts.

Seit L'Arronge sich müde- und ausgeschrieben hat, ist der Posten eines Volksstück-Autors vakant, Leon hat gestern bewiesen, daß er gut daran gethan hat, sich auf den­selben zu berufen.. Er. lehnt sich dabei offensichtlich an^Papa L'Arronge an aber Leon ist mlir viel lieber als der Andere, der nur mehr Bühnentechnik und szenische Oeko- nomic voraus hat. Leon ist ein viel feinerer Beob­achter, er hat nicht das Verlangen der L'Arronge'schen Art, nicht jene falsche Sentimentalität, jene melodrama­tische Rührseligkeit, er ift tiefer und mutiger in seiner tendenziösen gesellschaftlichen Satyre. Der Zufall spielt freilich auch bei ihm ohne Gage mit, aber der Autor lenkt ihn sehr geschickt und weise, und besonders der Hauptcoup, das Zusammentreffen der feindlichen Brüder ist wirklich glücklich und glaubhaft herbeigeführt. Nicht mehr Vorder- und Hinterhaus, aber das Heim kleinbürgerlicher Sorge und kommerzienrätlichen Wohlstandes sind die zwei Welten, welche die Handlung überbrückt. In dem einen haust Dr. jur. Müller, der gescheiterte, nach einer Existenz ringende Anwalt, in dem andern sein Bruder, der Großindustrielle Muller. Das Wasser, das beide getrennt hat, und über das sie nicht wieder zusammen kommen können, ist die Bildung, der jetzige Millionär war nämlich ehedem der verlorene Sohn im Hause Müller, der nichtlernte", den man Schlosser werden lassen, dessen man sich dann als gebildeter Mensch", sogar beim Begräbnis der Mutter fä,äinen mußte. Aber die gebildete Familie wurde ruiniert, dec Schlosser hatte Glück und stieg über die Geldsäcke zu Lang und Würden. In jener schlimmsten Not, die sich

nicht helfen kann, weil sie die Anforderungen an einen ge­bildeten Menschen überall als Schranken findet, fühlt die Familie Müller und Dank eben ihrer Bildung, daß sie die Hand jetzt nicht nach dem reichen Bruder ausstrecken darf.

Das Milieu im ersten Akt istmit allen Errungen­schaften der naturalistischen Neuzeit" vortrefflich be­obachtet und famos gezeichnet. Der energielose Vater mit den geknickten Illusionen, bei dem die Velleitäten des Bildungsmenschen statt des Willens des Kraftmenschen herrschen, die kopflose Mutter, der man sehr gern das größte Teil Schuld an dem Ruin zutraut, ungleiche Kinder, ein braver Einjähriger, der sich offenbar kümmerlich durch sein Jahr schlängelt, die sprachkundige, solide Tochter, der Schutzengel des Hauses, der sich und die Familie mit der kümmerlichsten litterarischen Thätigkeit, dem Uebersetzen, durchbringt, die leichtsinnige Jüngere, dieTalent hat", auf der Akademie studiert und, ein Hellfehendes Kind des Tages, das ruhig ausspricht, daß man kein Talent braucht als das zum Glück, ein kleiner ungezogener, naiv-durch­triebenerFratz", das sind Gestalten, an deren gesunder Wahrhaftigkeit maii feine Helle Freude haben kann. Die kleinen und großen Miseren dieser Menschen, zu denen noch ein Bildhauer und Chambregarnist gehört, der nach leidvollem Ringen sich einen Preis erhallen hat, sind wirklich von einer richtigen Künstlerhand gezeichnet, die tragisch-komische Episode des ver­lorenen Zwanzigmarkstücks z. B. ist beinah m e i st e r h a f t.

Außerordentlich glücklich wird der reiche Müller in der Angst um seinen duellbedrohten Sohn, ohne daß er es ahnt, zu dem verarmten gebildeten Bruder geführt. In der Dämmerung erkennen sie sich, reden von der Brust herunter, was Jahre lang darauf gelastet, fallen sich ver­söhnt in die Arme, und nun wird alles zusammengebracht, was sich finden und binden will.

Durch diese und innerhalb dieser Familiengeschichte

anderen deutschen Ländern, allen berechtigten Wünschen der Lehrer auf eine angemessene Neuregelung ihrer GehaltS- verhältnisse gerecht zu werden.

Unter Bezugnahme hieraus, sowie im Hinblick auf die bevorstehende Beratung der Gesetzesvorlage in den Aus­schüssen und im Plenum der beiden Kammern, beehrt sich das unterzeichnete Ministerium, eine Uebersicht der in den größeren und den Mittelstaaten Deutschlands in den letzten Jahren erfolgten Regelungen der Gehalte der BolkSschul- lehrer ergebenst mitzuteilen.

Die Gehaltsverhältnisse der Volksschullehrer in den größeren Städten, für welche bei uns nicht die gesetzlichen Sätze, sondern die Festsetzungen besonderer Gehaltsregulative maßgebend sind, sind hierbei außer Betracht gelassen worden. Zusätzlich wird bemerkt, daß für den Fall, daß die Gesetzes­vorlage, die Gehalte der Volksschullehrer betreffend, die Zu« stimmung'der beiden Kammern erhalten sollte, eine Erhöhung der jährlichen Remunerationen der Schulamtsaspiranten und -Apirantinnen, und zwar für diejenigen, welche die Schlußprüfung noch nicht bestanden haben, von 700 Mk. auf 800 Mk., für diejenigen, welche die Schlußprüfung bestanden haben, von 800 Mk. auf 900 Mk. in Aussicht genommen ist.

Ueberftcht über die Gehalte der Volksschullehrer.

1. Großherzogtum Baden:

(Gesetz vom 17.September 1898, seit l./I. 1899 in Geltung.) Die Hauptlehrer*) an Volksschulen erhalten:

a. einen jährlichen Gehalt, welcher von 1100 Mk. (AnfangSgehalt) bis 2000 Mk. (Höchst- geb alt) aufsteigt.

Die Erhöhung des Gehaltes vom Anfangs- bis zum Höchstbetrage tritt ein durch Zulagen von je 150 Mk. derart, daß die erste Zulage nach Ablauf von 2 Jahren seit dem Zeitpunkte der ersten etat­mäßigen Anstellung, die weiteren Zulagen nach je 3 weiteren Dienstjahren gewährt werden;

b. freie Wohnung oder eine entsprechende MietS- entschädigung.

Die Hauptlehrerinnen **) an den Volksschulen

*) Das sind die desinitiv angestellten Lehrer, beziehungsweise Lehrerinnen.

**) In den Ausführungsbestirnrnungen zu dem Preußischen Gesetz vorn 3. März 1897 wird bemerkt: Das Gesetz trifft die Vorschrift, daß die an einer öffentlichen Volksschule endgilüg angestellten Lehrer und Lehrerinnen ein nach den örtlichen Verhältnissen angemeffenes Diensteinkommen erhalten sollen. Das Gesetz will denjenigen Lehrern und Lehrerinnen eine Einkommensver- befferung zuwenden, deren Diensteinkommen nach den örtlichen Verhält­nissen. insbesondere also nach den Teuerungsverhältniffen des Schul­orts, sowie unter Berücksichtigung der Wohlhabenheit des betreffenden Schulverbandes nicht als ausreichend bemessen zu erachten ist.

hielt Leon dem Bildungsprotzentum eine famose Predigt, der ein volltönendesAmen!"Bravo!" nachhallen soll. Ja, die moderne Bildungskrankheit und das Bildungs­protzentum, sie haben dassatyram non scribere" schau lange schwer gemacht. Wie viele Millionen Menschen werden nicht aus dem Drang nach Wissen, sondern durch den Ehrgeiz, auf ihre Visitenkarte in Gedankengebildeter Mensch" setzen zu können, in die Halbheit mit ihrem ganzen Fluch hineingetrieben! Und wie dünkelhaft geriert sich, wer dieses Zufallsgut erworben, wie tausendfach ist es die Fessel der Humanität, der Hemmschuh der Wahrhaftigkeit.

Leon nimmt aber, was die Herzensqualitüten anlangt, obgleich er sie reichlicher demungebildeten Menschen" zumißt, nicht eigentlich Partei, denn die beiden Müller sind beide grundgute, ehrbare Naturen. Etwas mit sich selbst gerät Leon freilich in Widerspruch, denn feinun­gebildeter Mensch" ist ein halbgebildeter. Daß er in einem solchen einmal einen, trotz mancher Parvenu-Züge, noblem und großherzigen Menschen findet, mag die Ausnahme von der Regel bestätigen. Denn nicht jene unglückliche Bildung, nicht die Unbildung sind so sehr vom liebel, wie die Halbbildung.

Der Großindustrielle ist ebenso sehr eine glücklich er­fundene Gestalt als eine prächtige Rolle. Wie an diesem Menschen, der es durch Glück, und wir dürfen annehmeu, auch Thatkraft, so weit gebracht hat, der Zorn und Kummer nagt, von denen, die ihm innerlich am nächsten stehen, doch noch immer, selbst auf seiner materiellen Höhe, al& ungebildeter Mensch" über die Schulter angesehen zu. werden, ist ein fein-psychologisches Motiv. Wir hoffen, daß das Stück auch bei unserem theaterliebendew Publikum eine warme Aufnahme findet.