Ausgabe 
19.8.1900 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

DeA Jahresarbeitsverdienstes im allgemeinen berbehalten worden. Jedoch ist nach Analogie des österreichischen lln- fallversicherungsgesetzes und in formeller Anlehnung an das deutsche Militär-Pensions-Gesetz bestimmt, daß in den­jenigen Fällen, in denen der Verletzte infolge des Unfalls derart hilflos geworden ist, daß er ohne fremde Wartung und Pflege nicht bestehen rann, für die Dauer dieser Hilf­losigkeit demselben Anspruch auf eine Rente bis zu 100 pCt. des Jahresarbeitsverdienstes zusteht. Des weiteren kann der Genossenschaftsvorstand, so lange der Verletzte aus Anlaß des Unfalls thatsächlich und unverschuldet arbeitslos ist, die Teilrente bis zum Betrage der Bollrente vorüber­gehend erhöhen.

Während nach geltendem Recht bei Berechnung der Rente der 4 Mk. pro Tag, also 1200 Mk. pro Jahr, über­steigende Betrag nur mit einem Drittel zur Anrechnung kommt, ist in der Novelle nach den Beschlüssen des Reichs­tages bestimmt, daß in Zukunft eine solche Kürzung erst -ei einer oberen Grenze von 1500 Mk. eintritt Angesichts der seit Erlaß der früheren Unsallversicherungsgesetze ein­getretenen Steigerung der Arbeitslöhne und der Lebens­haltung ist diese Aenderung das mindeste, was vom Stand­punkt der Gerechtigkeit gefordert werden konnte.

Die für das Heilverfahren zu gewährenden Leist­ungen sind in der Novelle derart präzisiert, daß zu ge­währen sind freie ärztliche Behandlung, Arznei und sonstige Heilmittel, sowie die zur Sicherung des Erfolges des Heil­verfahrens und zur Erleichterung der Folgen der Ver­letzung erforderlichen Hilfsmittel. Mit letzterem ist also gesagt, daß die Lieferung von Krücken, Stützapparaten u. dgl., welche bisher nur fakultativ statjfand, im Bedarfs­fälle obligatorisch zu erfolgen hat.

Der Mindestbetrag des Sterbegeldes ist von dreißig auf fünfzig Mark erhöht. Die den Kindern eines getöteten Arbeiters zu zahlende Rente beträgt in Zukunft je zwanzig Prozent des Jahresarbeitsverdienstes, während bisher nur dann zwanzig Prozent zu zahlen waren, wenn das Kind auch mutterlos war oder wurde, in anderen Fällen aber nur fünfzehn Prozent. Die Novelle erweitert ferner den Kreis der entschädigungsberechtigten Hinterbliebenen, in­dem einmal im Falle der Tötung einer Ehefrau, welche den Lebensunterhalt ihrer Familie wegen Erwerbsunfähigkeit ihres Ehemannes ganz oder überwiegend bestritten hat, der Witwer und die Hinterbliebenen Kinder mit einer Rente Zu bedenken sind, und indem ferner auch den von dem Getöteten unterhaltenen elternlosen und bedürftigen Enkeln ein Recht auf Rente gewährt wird. Die neuen Ge­setze sehen ferner vor, daß bei Bemessung der Rente für Hinterbliebene solcher Getöteten, die wegen eines früher erlittenen Unfalles nur noch wenig verdienen konnten, event. die ältere Unfallrente dem Jahresarbeitsverdienst hinzugerechnet und so der Entschädigung ein höherer ^ahresarbeitsverdienst zu Grunde gelegt wird.

Diesen für den Fall der Tötung gegebenen Vorschriften entsprechend, erhöhen sich die Leistungen der Berufsge- genofsenschaften im Falle der Unterbringung eines Ver­letzten in einer Heilanstalt. Die Voraussetzungen für die zwangsweise Unterbringung eines Verletzten im Kranken- hause sind genauer geregelt und dabei besondere Garan­tien gegen fachlich anfechtbare Anordnungen der Aerzte oder Genossenfchaftsorgane gegeben.

Die Befugnis der Unterstützungskassen und Gemeinden, sich aus der Unfallrente für ihre Aufwendungen schadlos zu halten, ist näher geregelt und begrenzt. Ist die von Kassen, Gemeinden oder Armen-Verbänden geleistete Unter­stützung eine vorübergehende, so können als Ersatz höchstens drei Monatsbeträge der Rente und zwar mit nicht mehr als der Hälfte in Anspruch genommen werden; ist die Unter- ftutzung eine fortlaufende, so kann, falls sie in der Ge­währung des Unterhalts in einer Heilanstalt besteht, für dessen Dauer und in dem zur Ersatzleistung erforderlichen Betrage als Ersatz die fortlaufende Ueberweisung der Voll­rente, im übrigen nur eine solche von höchstens der halben Rente beansprucht werden.

Eine Besserung bedeutet unseres Erachtens auch die Neuerung, daß bei der Gewährung von Renten in Höhe von fünfzehn Prozent oder weniger eine Kapital-Abfin­dung eintreten kann. Gewiß ist in Hinsicht auf den öffent­lich rechtlichen Charakter der Rente die Entschädigung durch einmalige Kapitalszahlung theoretisch außerordentlich an­fechtbar, indes handelt es fid)i bei den Renten in Höhe von fünfzehn Prozent und weniger sehr häufig um so kleine Beträge, daß dieselben bei monatlicher Ratenzahlung einen erheblichen Einfluß auf die Lebenshaltung des Ar­beiters nicht ausüben können. In solchen Fällen ist dem Arbeiter viel mehr damit gedient, wenn er ein kleineres Kapital ausbezahlt bekommt, das ihm über die erste Zeit nach dem Unfall, in der sich die Folgen des letzteren noch in höherem Maße fühlbar machen, hinweghelfen und ihm eventuell auch den Uebergang zu einem anderen Lebens- beruf erleichtern kann. .

^zm Interesse des versicherungspflichtigen Haus-Ge- werbes ist seitens der Reichstagskommission die Neuerung getroffen, daß die Beiträge für die von den Hausgewerbe­treibenden versicherten Personen, und sofern die Ver­sicherung auf die Hausgewerbetreibenden selbst durch Statut ausgedehnt ist, die Beiträge auch für diese durch statutarische Bestimmung den eigentlichen Arbeitgebern «uferlegt werden können. Diese Aenderung ist insbeson»- »ere im ^ntereHe der mit elementarer Kraft arbeitenden hausgewerblichen Schleifereibetriebe in den Kreisen Mett- mann und Solingen im Reichstage beantragt worden.

Den schwächsten Punkt des ganzen Rcformwerkes bil- den unseres Erachtens die zahlreichen Ermächtigungen an dre Berufsgenossenschaften, sei es durch Borstandsbeschluß, fc1, eJ. Bestimmungen, über die

»e eßirchen Rormallet,tungen hinauszugehen. Diese Fakul- ttten sind tn das Gesetz hincingekommen in zahlreichen' Fallen, tn welchen eine prinzipielle Einigung rwischen dem Reichstage und der Regierung nicht mögliH war und ich denen man dadurch einen Ausweg suchte, daß man kMiefc- kich den BerufsgenossenfchMen das Recht einräumte das­jenige freiwillig zu leisten, was im Grunde genommen die Reichstagskommission als Zwangsleistung erstrebte Es liegt 'die Befürchtung nahe, daß solcher Art die Berufsge- nossenschasten einen ganz verschiedenartigen Charakter am nehmen werden, je nachdem dieselben fid); entschließen, von der ihnen eingeräumten Ermächtigung zu Mehrleistungen einen größeren oder geringeren Gebrauch zu machen. Das

hat wiederum die ungünstige Folge, daß die Arbeiter in Ungewißheit darüber .geraten, welcher rechtliche Anspruch ihnen gegenüber den Berufsgenossenschaften zusteht.

Zieht man aber noch in Betracht, daß auch die Be­stimmungen über den Erlaß von Unfall-Verhütungs-Vor- schriften und betreffend Ueberwachung der Betriebe eine weitere Ausgestaltung erfahren haben, und daß für die Verwaltung der Berufsgenossenschaften wesentliche Ver­besserungen und Vereinfachungen in der Novelle gegeben! find, so wird man doch alles in allem zugeben müssen, daß das Reformwerk, wenn es auch keineswegs allen ge­rechten Wünschen entspricht, immerhin einen bedeutsamen, Fortschritt auf dem Gebiete der Unfallversicherung darstellt.

Das haben schließlich auch, wie dieFreis. Ztg." schreibt, die Sozialdemokraten erkannt, die zwar zunächst die Vorlage der Regierung und die Arbeit der Kommission auf das Heftigste angriffen, zu guterletzt aber doch wohl­weislich zu dem Entschlüsse kamen, dem Ganzen ihre Zu­stimmung zu geben.

Politische Tagesschau.

In Hamm hat sich ein aus Juristen, angesehenen Bürgern und Schulmännern bestehendes Komitee gebildet, um dem verstorbenen Kultusminister und späteren Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. FalkeinDenkmal zu setzen. Diese Absicht wird unzweifelhaft in den weitesten Kreisen der Bevölkerung den lebhaftesten Anklang finden. Wenn irgend ein Kultusminister außer Wilhelm v. Humboldt einer derartigen Ehrung würdig gewesen, dann war es eben Falk. In den weitesten Lehrerkreisen hat die Anregung lebhaftesten Anklang gefunden. Hoffent­lich fließen die Beiträge zum Falk-Denkmal in Hamm so reichlich daß außerdem noch Mittel zur Begründung einer Fall -Stiftung für preußische Elementarschullehrer übrig bleiben.

Der diesjährigen großen Her bst Parade des Gardekorps, die am 1. September auf dem Tempel- bofer Felde bei Berlin stattfindet, werden von deutschen Fürstlichkeiten als Gäste des Kaisers beiwohnen: der König von Württemberg, der Großherzog von Hessen, Prinz Heinrich von Preußen, Herzog Ernst Günther zu Schleswig- Holstein, der Großherzog von Oldenburg, der Fürst von Hohenzollern, die Prinzen Friedrich August und Johann Georg von Sachsen, der Erbgroßherzog von Sachsen- Weimar, der Erbprinz von Sachsen-Meiningen, Prinz Friedrich von Hohenzollern, der Fürst, M Waldeck und Pyrmont und der Fürst zu Wied.

Die Ausfuhr aus dem südwe st afrikanischen Schutzgebiete hat im Jahre 1899 die Höhe von 1399 478 Mk. erreicht. Den Hauptbestandteil der Ausfuhr bildete Guano, dessen Hauptmenge im Gewichte von 7 680 525 Kilogramm und im Werte von 946 000 Mk. nach England ging, während nur 1296 055 Kilogramm im Werte von 149 000 Mk. nach Deutschland ausgesührt wur­den. Der Gesamtwert der Einfuhr betrug 8 941 154 Mk.; der Wert der Waren deutscher Herkunft betrug 7 670 049 Mk.

Nach einem Berichte des Gouverneurs für Südwest­afrika ist, 'demKol.-Bl." zufolge, die Rinderpest im Bezirk Windhoek an den beiden festgestellten Seuchen­herden ohne daß dieselbe eine weitere Verbretung an­genommen hätte als erloschen zu betrachten. Als Thatsache Ist festgestellt worden, daß das im Jahre 1897 geimpfte Vieh zurzeit noch vollständig immun ist. Nur Jungvieh wurde won der Seuche bei deren neuerlichem Ausbruch ergriffen, und es ist deshalb im Bezirk Wind­hoek mit der Impfung sämtlichen nad)\ der Rinderpest-Epi­demie von 1897 geborenen Viehes begonnen worden. Me hierzu erforderliche Galle haben die beiden Seuchenherde geliefert. Es scheint, daß die Krankheit aus dem Süden des Schutzgebietes eingeschleppt worden ist, da von dort stammendes, ungeimpftes Vieh nach kurzer Anwesenheit im Bezirke Windhoek erkrankte. Infolgedessen ist jede Einfuhr von ungeimpftem Vieh aus dem Süden des Schutzgebietes nach dem Norden bis auf weiteres verboten worden.

Aus Stadt und Kand.

Gießen, den 18. August 1900.

Laudeslotttrie. Die Ziehung der Landeslotterie am Freitag hat nur die Entscheidung über den 12,000-Mark- Gewinn gebracht, der Gewinn von 100,000 Mk. ist also noch im GlückSrade verblieben. Der Gewinner dieses Treffers wird nun am Montag auch die Prämie von 400,000 Mk. erhalten, da bestimmungsgemäß die Prämie auf jenen Gewinn entfällt, der am letzten ZiehungStage als höchster im Glücksrade sich befindet.

** Militärisches, v. Schlemmer, Hauptmann und Komp.-Ches im Jns.-Regt. Kaiser Wilhelm (2. Großh. Hess.) Nr. 116 zum überzähligen Major befördert und dem Regi­ment aggregiert, v. Bursztini, Oberlt. in demselben Regt., unter Beförderung zum Hauptmann zum Kompagnie- Ches ernannt.

Schotte», 17. August. Keinen guten Tausch hat ein Metzger in Schotten gelegentlich des Sommermarktes ge­macht, der von einem Landwirt in Wingershausen ein Schwein gekauft hatte, das am Mittwoch geliefert werden öllte. Die Umstände brachten es mit sich, daß das Schwein chon am Dienstag geliefert wurde und, da momentan keine Zeit zum Schlachten war, wurde das Tier einstweilen vor dem Schlachthause angebunden. Etwa 2 Stunden spater ist man nun bereit, das Schwein totzustechen aber wer leschreibt das Erstaunen, statt der schweren selten Sau findet sich ein größeres Ferkel, ein sog. Springer vor, die fette Sau ist trotz allen Suchens verschwunden. Da es Schweinemarkt war und weil solche Tiere zur Verladung nach der Bahn getrieben wurden, hatte ein Pfiffiger den Tausch ohne weiteres vollzogen. Wohl ober Übel mußte sich der Metzger begnügen, statt seinem fetten ein kleineres Schwein, im Gewichtsunterschied von etwa einem Zentner, zu schlachten. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.

§ Griedel, 17. August. Ein erst kurze Zeit hier be- diensteter etwa 2o Jahre alter Knecht wurde gestern durch, die Gendarmerie verhaftet und nach dem Butzbacher GerlchtSgesangniS verbracht, weil er seinem früheren Dienst- herrn Kundengelder unterschlagen haben soll. Er trug sich angeblich mit der Absicht, in Kürze auSzuwandern.

Worms, 13. August. Laut Abstimmung in den Städten

^memden der bayerischen Pfalz haben sich rund 211,000 stimmberechtigte Einwohner für Einführung des achten Schuljahres und rund 65,000 gegen die Einführung des achten Schuljahres ausgesprochen: für daS- achte Schuljahr somit eine Mehrheit von 146,000 Stimmen.

Wetzlar, 17. August. In der vergangenen Nacht ist der Lehrer und Kantor der hiesigen evangelischen Bürger­schule Friedrich Hassel im Alter von 51 Jahren nach längerem Leiden sanft entschlafen. Mit dem Verstorbenen ist ein Mann dahingegangen, der in seiner Eigenschaft als Lehrer weit über ein Vierteljahrhundert hinaus mit Segen in unserer Stadt gewirkt und auch auf das musikalische Leben derselben lange Jahre einen weitreichenden Einfluß ausgeübt hat.

Frankfurt a. M., 17. August. Die ersten Augustwochen brachten der Tiersammlung des zoologischen Gartens einige interessante Neuheiten. Die seit fast zwei Jahren dem Garten fehlenden Tanre's, unterirdisch lebende Insektenfresser aus Madagaskar, die sich etwa mit Spitzmäusen von Kaninchengröße vergleichen ließen, sind nunmehr wieder ver­treten. Die Reptiliensammlung enthält gegenwärtig ca. 300' Exemplare, unter denen besonders schöne neue Schlangen­arten. Allein die Schildkröten-Sammlung enthält über 70 Stück dieser gepanzerten Kriechtiere von zuweilen aben­teuerlichen Gestalten. Von Schlangen zeichnen sich besonders die Zisch-Natter und einige australische Gistottern durch Farbe und imposante Länge aus. Die in Ausstellung be­findliche Reihe der Säugetierkäfige wird bis zum Sonntag um weitere 20 Behälter vermehrt fein.

Vermischtes.

* Berlin, 17. August. Ein neuer Pockenanfalt ift konstatiert worden, der umso ernster beurteilt werden muß, als der davon Betroffene ein Angestellter der Charitö ist und sich die Ansteckung in derselben zugezogen hat. ES betrifft den Krankendiener Hans Neide, der erst seit einigen Wochen in der Charitä angestellt ist.

* Im Größenwahn auf Reifen gegangen ift die £6 Jahre alte Schineiderin Anna Lesaß aus der Brunnenstraße 39. Das Mädchen, das eine gute Schute bildung genoß und in einem feinen Konfektionsgeschäft thätig war, wurde nach und nach etwas überspannt unb redete sich zuletzt ein, daß sie reich und vornehm sei. In dieser Einbildung glaubte sie, ihrem Stande eine größere Sommer-Reise schuldig zu sein. Ohne ihrer Wirtin oder sonst einer Person gegenüber'etwas verlauten zu lassen^ packte sie ,in Abwesenheit der Wirtin ihren Koffer und reiste am 7. d. M. ab. Ihre Mittel waren aber bald! erschöpft, nachdem sie in einem feinen Gasthofe in Stettin die Rechnung nach einem viertägigen Aufenthalt beglichen hatte. Nunmehr schrieb sie an ihre Wirtin um Geld und gab dadurch ihren Verbleib bekannt. Ein Onkel aus! Pankow holte sie nach Berlin zurück, wo der Zustand be­denklicher wurde. Es blieb nichts übrig, als das Mädchen, einer Irrenanstalt zuzuführen.

* Wie Adelina Patti sich ärgerte. Die Patti wurde einst in Paris eingeladen, in dem Salon eines vornehmen Hauses bei Gelegenheit einer Abendgesellschaft einige Arien vorzutragen, und erntete an jenem Aben-j einen ungeheueren Beifall. Am folgenden Morgen erhielt die Sängerin von feiten des Gastgebers ein Etui mit einem Paar prachtvollen Brillantringen zugeschickt, deren Wert sich auf mindestens 68000 Francs belief. Das Geschenk gefiel ihr wohl recht gut, allein sie beging die große Un­geschicklichkeit, dem splendiden Geber ein Danksagungsbillet zu schreiben, weteh^s sie mit einem kleinen Postskriptum endigte, worin sie erwähnte, der geehrte Herr habe ver­gessen, ihr die Summe von so und so viel tausend Francs! zu übersenden, deck gewöhnlichen Preis, wenn sie in einer Gesellschaft singe. Der Herr wußte die Unbescheidenheit der Sängerin in der klügsten Weise zu strafen; er ging zu feinem Juwelier und kaufte ein Paar andere Ohrringe zum Preise von 300 Mark etwa, fügte die von der Sängerin beanspruchte Geldsumme hinzu und übergab alles .zu­sammen seinem Sekretär, der sich zu der Dame verfügte, es als einen Irrtum seinerseits bezeichnete, ihr die Brillantringe übergeben zu haben, diese seien für eine andere Dame bestimmt gewesen; das ihr von seinem Herrn zugedachte Geschient sei dem Honorar beigefügt. Die Sän­gerin begriff zu spät ihren Fehler. Sehr verlegen über­gab sie dem Sekretär die schönen Brillanten, denen sie seufzend nachblickte. Ein anderes Mal wurde sie zu­gleich in ihrer Eigenliebe schwer verletzt. Eine rusfische Fürstin gab eine glänzende Soiree, wobei die Patti fingert sollte. Diese sagte zu, bedang sich jedoch den Preis von! 5000 Francs dafür, worauf die Fürstin auch einging. Dann meinte Meister Strakosch, dies fei am Ende zu ivenig verlangt, und auf fein Anraten schrieb Adelina Patti am Tage vor der Soiree ein Billet an die Fürstin, worin sie ihr meldete, sie sei leider etwas! unwohl geworden und werde wohl nicht fingen können. Sie war nun fest über­zeugt, die Fürstin werde sofort zu ihr eilen und ihr mit inständigen Bitten 6000 Francs bieten, damit sie nur finge, worauf sie nachgeben wollte. Aber die Sache kam anders. Die Fürstin fuhr nicht zur Patti, sondern zu einer anderem Sängerin, Maoame Carvalho, der sie ihr Leid klagte, und die sie bat, die Stelle Adelinas auszufüllen. Madame Carvalho erklärte sich denn auch freundlich hierzu bereit, obgleich die Zeit zur Vorbereitung sehr kurz fei. Sie bat jedoch, ihr nun auch den aleichen Preis zu bewilligen und fügte mit einem feinen Lächeln hinzu:Wären Sie zu­erst zu mir gekommen, so hätten Sie es viel wohlfeiler gehabt". Als die Patti sah, daß die Fürftin nicht kam, wurde ihr bange; sie schrieb schnell, sie habe sich wieder erholt und wollte am Abend fingen. Darauf bekam sie indessen die Antwort, die Fürstin habe nun bereits Madame Carvalho engagiert; wolle sie aber kommen, so werde sie