Ausgabe 
18.11.1900 Zweites Blatt
 
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150. Jahrgang

Sonntag den 18. November

271 Zweites Blatt

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Volttische Tagesschau.

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zug<ben vorziehen sollte, mit Dr. LeydS als seinem Stell­vertreter begnügen. Das weitere Programm lautet: Am zweiten Tage früh Abfahrt nach Paris; erster Aufenthalt und neue Begrüßung in Avignon; zweiter Aufenthalt und

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Die scharfe Erklärung des bischöflichen to mite es Oesterreichs über das Duell sagt

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In einigen Tagen wird der Held der Bureubegeisternug französischen Boden betreten. Die Gelderland wird in Hafen von Marseille einlaufen und Ohm Srüger, .... die zu seiner festlichen Begrüßung herbeigeeilten Ab- »rdnungen der Burenfreunde Frankreichs für ihn schon ab» geuiacht haben, sofort an Land gehen. Sein Reiseziel ist Holland, aber wie er eS zu erreichen hat, ist nicht mehr jene Sache. Seine französischen Verehrer haben zwar stirer ihn in Marseille ebenfalls erwartenden Enkelin Frau Els-ff den Vorrang des ersten vertraulichen Empfanges an Bord eingeräumt, aber danach gehört er ihnen. Am Staden werden ihn die Abgesandten des französischen BurenauS- schnsses feierlich willkommen heißen und ihm in offenem Landauer das Ehrengeleit zu seinem Gasthof geben. Seine Pariser Freunde wollen, daß er als Staatsoberhaupt auf» trete, und als solchem wollen sie ihm auch chre Ehren er­weisen. Am Nachmittage soll der Präsident zunächst bei sich die Ehrenabordnungen empfangen, am Abend wird ihm zn Ehren ein Festmahl stattfinden, bei dem man auf seine Gegenwart und selbst eine Rede von ihm zählt. Allenfalls wird man sich aber auch, wenn Krüger sich der Ruhe hin-

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abermalige Begrüßung in Lyon; Schluß der Reise des ersten Tages in Dijon, dessen Bürgermeister und Gemeinderat Seliger, als demPräsidenten einer befreundeten Republik", in ihren Mauern Gastfreundschaft mit vorhergehendem Festmahl und Empfang angeboten haben. Am dritten Tage soll dann die Abreise von Dijon mittels Sonderzuges st sfrüh stattfinden, daß am vormittag gegen 11 Uhr die Ankunft in Paris erfolgt. Hier wird man dem Präsidenten ben ersten Tag die wohlverdiente Ruhe gönnen. Dann aber wird der nationalistische Stadtrat von Paris den Reigen neuer Kundgebungen eröffnen, unterstützt von den nationalistischen Abgeordneten der Kammer, deren Vertreter auch schon in Marseille anwesend sein werden.:

Aus Marseille wird gemeldet, daß der .Velderland" mit Krüger an Bord am nächsten vormittag in Marseille ankommen werde. Es Krüger ein Schlafzimmer und zwei Säle im Aoailles in Marseille belegt. Der Kapitän der lmd" hat von der holländischen Regierung verschiedene In­struktionen erhalten, die er auf offener See zur Kenntnis «hmen soll. Man wird nicht fehl gehen, wenn man an» nimmt, daß diese Instruktionen sich auf den Ort der Lan- bnng des Präsidenten beziehen. DieGelderland" ist am 15. nachmittags angeblich nach Neapel abgedampft. Krüger

Kichwer Anzeiger

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Gießen, 17. November 1900.

** Totenspenden. Die Kranzbindereien sind zum bevorstehenden Totensonntage in voller Thätigkeit, die während der letzten Tage vor dem 25. November ins Fieberhafte wächst. Tas ist auch ein Industriezweig, der seit Beginn der siebziger Jahre sich gewaltig emporgear- beitet hat. Wahre Kunstwerke von Kränzen kann man zum Totensonntag schon für einige Mark erstehen. Tannen- baumzweige, mit künstlichen oder frischen Blumen durch­flochten, geben einen ebenso würdigen als beliebten und billigen Grabschmuck ab. Daneben wird Wachholder und Lebensbaum, mit kleinen roten und grünen Beeren ver­mischt, viel und gern gekauft. Sehr geschmackvoll sind Kränze aus den Spitzen der Edeltanne mit Tannenzapfen oder solche ausPhantasiegrün", worunter man die Zweige von Lorbeer, Taxus, Buchsbaum, Kirschlorbeer, Magnolien und Ilex versteht. Mooskränze sind noch immer modern, aber nur in seiner Ausstattung mit Walddekoration oder mit Edelweißblüten, Silberdisteln, Tannenzapfen. Alle diese Materialien werden zu sogenannten Dauerkränzen verarbeitet. Für die Blumenkränze ist um Beschaffung der Blumen unsere Heimat auch im Herbst nicht verlegen. Für vornehmere Kränze finden italienische und südfranzö­sische Blumen, insbesondere Rosen aus Nizza und Veil­chen von den oberitalienischen Seen, Verwendung, Palmen kommen aus Japan, die dazu passenden Rosen aus Süd­frankreich und Algier.

*g. Ev. Arbeiterverein Gießen. Am Sonntag feierte der hiesige Ev. Arbeiterverein sein 8 Stiftungsfest, das durch einen in der überfüllten Stadtkirche abgehaltenen Festgottesdienst eingeleitet wurde, in idem Prediger Zettel mann aus Frankfurt a. M. die Festpredigt hielt. Am Abend fand dann in Steins Saalbau, dessen Räume sich zu klein für die Masse der Teilnehmer erwiesen, die gesellige Feier statt. Die wohl- gelungene Aufführung eines sozialen Schauspiels, Deklamationen, Festansprachen und Vorträge des gemisch- ten Chors, gebildet aus Vereinsmitgliedern, machten den Abend zu einein anregenden und genußreichen. Aus dem von dem Vorsitzenden gegebenen Rückblick auf die Ge­schichte des Vereins im letzten Jahre teilt man uns fol­gendes mit: Der Verein zählt über 300 Mitglieder in hiesiger Stadt. Er dient ihnen durch Darbietungen von Vorträgen aus den allerverschiedensten Gebieten. So wurden im vergangenen Jahre 11 zum Teil sehr gut besuchte Vortragsabende veranstaltet, jedesmal mit an den Vortrag sich anschließender freier Diskussion. Daneben gehen die Zusammenkünfte geselliger Art her in größerem und kleinerem Rahmen, die durch die vortrefflichen Leist­ungen eines aus Vereinsmitgliedern gebildeten gemischten

a. folgendes:

Schon vor zehn Jahren richteten die Bischöfe Oester­reichs an Papst Leo XIII. ein ehrfurchtsvolles Schreiben, in dem sie über die Häufigkeit der Zweikampfe berrch- teten, und daß diese bedauerlichen Kämpfe gleich einem durch die Sitte begründeten Rechte auch in katholisch sich» nennenden Kreisen herrschen; sie baten den heil. Later, daß er durch, sein oberstes Ansehen einem so oerderblichten Irrtum entgegentrete. Papst Leo XIII. hat uns österreichische Bischöfe in seinem chwstolischen Schreiben vom 12. September 1891 eindringlich ermahnt. Die auf den Zweikampf bezugnehmenden Lehren der heiligen katholischen Kirche den Gläubigen unablässig einzuschärfen. Die österreichischen Bischöfe machten daher in der Eingabe an das t. k. Gesamtministerium vom 14 November 1891 auch die hohe Regierung auf die verderblick)e Unsitte des Duells aufmerksam. Der Zwei­kampf ist nadi dem von der ganzen Menschheit auch als natürliches Sittengesetz anerkannten im Dekalog enthaltenen göttlichen Gesetze verboten: Du sollst nicht taten. Die .Kirche Gottes verurteilte das Duell stets sehr strenge. Die Verabscheuungswurdigkett des Duells ist so klar, daß dasselbe auch die staatlichen Gesetze verbieten. Nicht minder verurteilt den Zweikampf menschliche Vernunft. Das Duell ist ein überlegter, vor­bereiteter Kampf, welchem die Merkmale der gerechten Notwehr fehlen Das Duett, dem Mutwillen oder der Wachbegierde entsprungen, bietet dem Beleidigten reine Genugthuung, sondern vermehrt und erhöht zumeist dourch die Hinzufügung einer körperlichen Verletzung die i nnerliche Kränkung. Es kann die befleckte Ehrung nicht Minwaschen. Im Siege des Beleidigers triumphiert das

Unrecht über das Recht. Oft wird das Glück ganzer Familien für immer untergraben. Mut oder Feigheit, Ehre oder Ehrlosigkeit werden durch den Zweikampf keineswegs bewiesen. Unser Zeitalter rühmt sich, die früheren Jahrhunderte durch feinere Bildung und größeren Fortschritt zu übertreffen. Wie kommt es nun, baß man trotzdem diese unedlen, traurigen Ueberreste früherer Zeiten nicht gleichfalls verwirft? Der Duell­zwang ist nicht nur eine sch-vere Verletzung der re­ligiösen Freiheit, sondern in Anbetracht der positiven, das Duell verbietenden Gesetze oiuty ein Akt der Will­kür, der um so empörender erscheint, als er einerseits über das Leben verfügt, anderseits aber auch durch keine irdische Rücksicht gerechtfertigt werden kann. Der Duellzwang vernichtet, so viel an ihm liegt, die Grund­bedingung aller menschenwürdigen Kultur und führt die Gesellschaft endlich in die Barbarei des ^Heiden­tums zurück. An die Stelle der Gesetzmäßigkeit setzt er die Herrschaft moralischer Knechtung, wenn dann nicht jene, die den Duellzwang übten oder demselben nachgaben, sondern durch die Folgen der Duettver­weigerung thatsächlich jene bestraft erscheinen, die mit wahrem Mannesmute dem Zwange widerstanden, so liegt in einer solchen Verkehrung der öffentlichen Rechts­ordnung das Verderben der menschlichen Gesellschaft. Ein solches Verfahren beraubt ja der gesetzlich gewähr­leisteten Rechte gerade diejenigen, die das Gesetz be­folgen. Deshalb ermahnen die auf der diesjährigen Herbstkonferenz versammelten Bischöfe die Gläubigen eindringlich daß sie die den Zweikampf unbedingt ver­bietenden und im Gewissen strenge verbindlichen Be­stimmungen des göttlichen, kirchlichen und staatlichen Gesetzes treu beobachten. In Mrche und Schule, in Familie und Gemeinde möge gegen die Unsitte und das Verbrechen des Zweikampfes mit altem Eifer ge­wirkt werden; es möge die Erziehung auf christlicher Grundlage zu wahren Begriffen der Ehre, zu männlicher Selbstverleugnung und unerschütterlicher Pflichttreue leiten und führen. Selig sind die Friedfertigen, denn sie werden Kinder Gottes genannt werden.

Chors ihre besondere Verschönerung empfingen. Aw Wohlfahrtseinrichtungen besitzt der Verein eine Bau­genossenschaft, die bis jetzt 32 Häuschen, jedes zu«r Älleinbewohnen hat. Ferner besitzt er eine Kohlen- bezugsvereinigung, eine Sterbekasse mit ß5£ Mitgliedern und neuerdings auch eine Unterstützungs­kasse zur Beihilfe in akuten Notfällen unter den Vereins­genossen. Der Verein ist Mitglied des mittelrheinischeu Verbands evangeliscl-er Arbeitervereine und hat als solcher das .Halten des Verbandsorgans, desHessisch-Nassauischen Volksboten", unter seinen Mitgliedern obligatorisch gegen eine monatliche Gebühr von 10 Pfg. eingeführt. Die prak tische soziale Arbeit, die der Gießener Verein bis jetzt: geleistet hat, giebt ihm die Berechtigung, mit Zuversicht und der Hoffnung auf immer weitere Ausdehnung seiner Grenzen ins neue Vereinsjahr hinein zu gehen. Anmeld ungen zum Beitritt sind an den Vorsitzenden, Pfarrer Dr. Grein, zu richten.

** Zur Warnung für Reservisten. Im Mai dieses Jahres hatte sich ein junger Reservist aus Isen­burg bei dem Infanterie-Regiment in Darmstadt einer vierwöchigen Hebung zu unterziehen. Der Mann kam be­trunken auf den Geftellungsplatz, beleidigte den aussicht­führenden Offizier und widersetzte sich hierauf nod) feiner Verhaftung. Wie jetzt durch die Verlesung der Strafen bei den gegenwärtigen Kontrottversammlungen bekannt wird, wurde er kriegsgerichtlich wegen Gehorsamsverweigerung und Beschädigung eines Tienstgegenstandes zu neun Mo­naten Gefängnis verurteilt. Als er seinen Gestellungs­befehl zur Hebung erhielt, war er erst einige Tage ver­heiratet.

** Handwerk und Kredit. Tas aeichafttiche Leben im Handwerkerstände hat an vielen Mängeln zu leiden. Der bedeutendste von allen ist aber zweifellos das lange Kreditgeben. Der Handwerker ist leider immer noch gewöhnt, die Rechiiungen über die von ihm gelieferte« Arbeiten vierteljährlich, ja teilweise auch jährlich auszu­schreiben, und, was das schlimmste ist, dann unter Hm ständen noch ebenso lange zu borgen. Er hat nicht den Mut, an die Begleichung seiner Rechnungen zu erinnern, weil er glaubt, sein Geschäft dadurch zu schädigen, be­rechnet aber nicht, welcher Schaden ihm durch das lange Kreditgeben erwächst. Wenn der Handwerksmeister richtig Buch führt, so wird er finden, daß der Zinsverlust, der durch das lange Kreditgeben entsteht, den Verdienst teil­weise oder auch ganz verzehrt, den er sich bei der Heber nähme einer Arbeit herausgerechnet hat. Ter Kaufmann rechnet in dieser Beziehung bedeutend anders; er hat nicht allein seine Kundschaft daran gewöhnt, sofort nach Ein­kauf oder auch monatlich Rechnung zu erhalten, sondern er sieht auch auf festes Ziel, das selten drei Monate übersteigt, ja, er animiert seine Kundschaft zu sofortiger Bezahlung, indem er dieser dann ©conto vergütet. Der Handwerker muß seine Lieferanten längstens nach drei Monaten befriedigen, Löhne für Gesellen usw. allwöchent­lich bezahlen, er ist also gezwungen, Gelder aufzunehmen, um dem gerecht werden zu können, er hat aber dadurch, und namentlich bei dem jetzigen hohen Zinsfuß bedeutende Hnkosten, die an dem Marke seines Geschäftes zehren und schließlich nicht ganz gut fundierte Geschäfte zu Fall bringen. Was dem Kaufmann möglich ist, das sollte so meintTer Handwerksbote", und wir unterschreiben davou jedes Wort! auch dem Handwerker möglich sein. Der Handwerker sollte sich daran gewöhnen, seine Rechnungen wenn auch nichit sofort, so doch monatlich auszuschreiben, die Kundschaft wird diese viel eher begleichen, weil sie naturgemäß viel kleinere Beträge aufweisen, als wenn die Rechnungen erst nach einem größeren Zeitabschnitt: ausgeschrieben werden.

** Pflege Kranker und Verwundeter. Wir machen aufmerksam auf die Vorträge, welch der Zweig­verein vom Roten Kreuz und der AlicefKauenverein für die Frauen und Mädchen unserer Stadt am 26. November, nachmittags 5 Hhr beginnen lassen. Die Vortrüge sind unentgeltlich; wer sie besucht, übernimmt nicht die Ver-- pflichtung, im Falle eines Kriegs oder sonstiger allge­meiner Not Pflegerinnendienste zu leisten. Allein die Ver­eine hoffen doch, daß infolge der Teilnahme an den Vorträgen für obige Fälle leichter und rascher geeignete Hilfskräfte sich finden werden, und es kann deshalb der Besuch der Vorträge nicht warm genug empfohlen werden. Im übrigen verweisen wir auf die Bekanntmachung im Anzeigenteil.

** Die erste Tanzstunde. Wenn offiziell die Zeitdi er Kränzchen und Bälle gekommen ist, dann offnen auch wieder die Tanzinstitute ihre Pforten den Jungfrauen und Jünglingen, die in die Kunst Terpsichores^eingeweiht sein wollen. Es ist ein eigener Reiz um die Tanzstunde, eine wonnige Periode aus dem Jugendleben, die man nie vergißt. Hnd nun gar die erste Tanzstunde' Da sitzen sie sorglos und heiter, die Weiblein und Männlein, indes der Vertreter der Tanzmuse noch mit der Entgegennahme von allerlei Wünschen und Ermahnungen der alsEhren-

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