Ausgabe 
18.8.1900 Erstes Blatt
 
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Samstag dm 18 August

1900

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Amts» und Anzeigeblutt für den Kreis Gieren.

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Nk»ug»prei» vterlrltährl. Mk HM monatlich 76 Pfß. mit Bringrrlotzar durch die AbholkfteLe» vieneltährl. Mk. LM monatlich 65 Pfg.

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RMta, BtteMea und Nr. 7.

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Der letzte Kampf um Deutschlands Kaiserkrone. (Aus bet glücklichsten Zeit des Kaisers Franz Josef.) --(Nachdruck verboten.)

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lich: Wenn alle Herrscher, die aus Oesterreichs stolzem Thron saßen, den Sinn des jetzigen Kaisers gehabt hätten, es sähe besser aus mit der Geschichte unseres verbündeten Nachbar­staates. Aber all die großen Sünden seiner Vorgänger konnte Kaiser Franz Josef nicht gutmachen, selbst wenn ihm ein Mann wie Bismarck ratend und helfend zur Seite ge­standen hätte. . t

Es ist hier nicht der Ort, bte Politik des Österreich« ischen Kaisers einer eingehenden Würdigung zu unterziehen. Das wird Sache des Leitartiklers sein. Wir wollen hier nur an eine Epoche erinnern, die die glücklichste, vielleicht die einzig glückliche im Leben des Herrschers ist, der soviel Leid und Kummer kennen gelernt hat; der mit Recht an der Neige seiner Jahre ausrufen konnte:Soll mir denn garnichtS erspart bleiben?" Zu den schweren RegierungS- sorgen, zu den Enttäuschungen in seiner äußeren und inneren Politik gesellte sich daS häusliche Elend, das schlimmer das Geschlecht der Labdakiden nicht erfahren hat. Sein Bruder Max wurde in Mexiko erschossen. Ein anderer Sproß seines Hauses, Erzherzog Johann Salvator (Johann Orth), segelte mit seinem Schiff hinaus in den weiten Ozean und kehrte nie wieder heim. Spurlos blieb er verschwunden. Sein Sohn, der hoffnungsvolle Kron­prinz Rudolf, fand in dem Jagdschloß zu Meyerling ein mysteriöses, tragisches Ende. Und zuletzt, als ob des furcht­baren Leides noch nicht genug wäre, wird seine hochfiunige Gattin,die niemals im Leben jemand etwas zu Leide ge-

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Nr. 192 Erstes Blatt.

Heute, am 18. August, feiert Oesterreich-Ungarn mit ihm sein langjähriger Verbündeter Deutschland 7 0. Geburtstag des Kaisers Franz Josef I. zerrissen das herrliche Oesterreich auch ist, an diesem Tage werden die Völker der Monarchie, die sich wie feindliche Brüder hassend gegenüberstehen, nur ein gemeinschaftliches Gefühl haben: Ehrfurchtsvolle Liebe zu dem Herrscher, der so viele schwere Tage während seiner langen Regevtenzeit gesehen hat, deffen milder und gerechter Sinn nicht fähig war, die verschieden gearteten Völker miteinander zu ver­söhnen; aber deffen leiderprobtes Alter doch ehrfurcht­gebietend genug ist, eine daS Reich auflösende Feindschaft zu bannen. Es sind durchaus keine so tollen Vermutungen, wie man gern beschwichtigend zu versichern pflegt, wenn mau die Befürchtung ausspricht, daß nach dem Tode des greisen Herrschers vielleicht die große, gewaltige Monarchie der Habsburger in einen losen Staatenbund sich verwandeln wird. DaS HauS Oesterreich mit seinem anscheinend klugen, aber fo verhängnisvollen:Tu felix Austria nubel® hat im Laufe der Zeiten schon trübere Erfahrungen an seinen er- heirateten Ländern gemacht. Mögen sich diese Vermutungen «un als wahr erweisen oder nicht, eines bleibt uuwiderleg-

than", das Opfer eines feigen Mordbuben. Bei einem solchen trüben Herrscherleben sucht man unwillkürlich nach einer Zeit, wo auch einmal etwas Sonne das Dasein des Geprüften erhellt hat. Als ein solcher Sonnenblick ist die letzte Hälfte des Jahres 1863 zu bezeichnen. Da stand Kaiser Franz Josef auf der Höhe seines Lebensglückes, seiner Macht und seines Ruhmes. Preußen hatte sich immer noch nicht ganz von seiner Olmützer Demütigung erholt. Bismarck, der das StaatSruder mit fester Hand ergriffen hatte, wurde von der Mehrzahl nicht ernst ge­nommen, oder Männer wie der große Geschichtsschreiber v. Sybel warfen ihm sogar im Parlament offennotorische Unfähigkeit in diplomatischen Dingen" vor.

Em Minister wie der Herr v. Bismarck allerdings, der scherzend aus die ernstesten Fragen einging, der keck den bewährtesten Parlamentariern die Worte ins Gesicht schleuderte:In Deutschland verstehen die Parlaments­redner immer alles bester, vom Kriegführeu bis zum Hunde­flöhen, als die gelernten Fachmänner!" ein solcher Minister war auch ein noch nie dagewesenes Monstrum. An die Bismarck'sche Sprache mußte sich erst daS Ohr gewöhnen. Die deutschen Länder und Ländchen wenigstens wollten Nichts von einem Preußen mit Bismarck wiffen. Lieber wollte man sich wieder dem alten, gemütlichen Oesterreich unter­ordnen. ES war ja mit dem heiligen römischen Reiche deutscher Nation so lange gegangen. Warum sollte im nicht wieder den Zustand vor 1806 nnederherfiellen

Lehrzeit Gelegenheit zur Ablegung der Lehrlingsprüfung zu geben, und zivar unabhängig davon, ob für die be­treffenden Handwerkszweide im Handwerkslammerbezirk Innungen bestehen oder nicht.

II. Bei den Zwangsinnungen müssen Prüfungs­ausschüsse bestellt werden, deren Vorsitzende von dem Vor­stande der .Handwerkskammer ernannt und deren Beisitzer von der Jnnungsversammlung und von dem Gesellenaus- schusse gewählt werden. So lange bei einer Zwangsinnung kein Gesellenausschuß besteht, ist das Bedürfnis durch Er­richtung eines anderen Prüfungsausschusses zu decken. Bei Zwa-ngsinnungen, welche mehrere verwandte Gewerbe jn sich schließen, ist die Zahl der Beisitzer so zu bemessen, daß aus jedem der vertretenen Handelszweige erforder­lichenfalls mindestens je ein Vertreter zur Prüfung hinzu­gezogen werden kann. So können z. B. der Vorsitzende und die Mitglieder des Prüfungsausschusses einer Zwangs­innung, deren Bezirk auf eine Stadt beschränkt ist, zu­gleich zu Vorsitzenden und Mitgliedern der von der .Hand­werkskammer für die umliegenden Landbezirke gebildeten Prüfungsausschüsse bestellt werden.

Der Prüfungsausschuß der Zwangsinnung ist ledig­lich für den dieser zugehörigen Bezirk zuständig, jedoch können Mitglieder der Zwangsprüfungsausschüsse, wenn das praktische Bedürfnis es erfordert, von der Handwerks­kammer in die von ihr gebildeten Prüfungsausschüsse berufen werden.

III. Bei freien Innungen darf ein Prüfungsaus­schuß nur dann gebildet werden, wenn ihnen die Ermäch­tigung zur Abnahme von Prüfungen seitens der Hand­werkskammern erteilt wird. Innungen ohne Gesellenaus­schuß, sowie allen gemischten Innungen, d. h. solchen, welche miteinander nicht verwandte Handwerkszweige in sich ver­einigen, kann diese Ermächtigung nicht erteilt werden. Falw Innungen, in denen mehrere verwandte Handwerks­zweige vertreten sind, das Prüfungsrecht erteilt wird, so ist die Mitgliederzahl des Prüfungsausschusses in gleicher Weise wie bei den Zwangsinnungen (vergl. II) zu ordnen.

Die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses einer freien Innung ist auf die Lehrlinge der Jnnnngsmitglieder be­schränkt; sie darf innerhalb des Jnnungsbezirks auf alle daselbst vorhandenen Lehrlinge der betreffenden Gewerbe nur dann ausgedehnt werden, wenn zwei Drittel der be­teiligten Handwerker des Jnnungsbezirks, welche Lehrlinge halten, der Innung angehören. Eine weitere Ausdehnung der Zuständigkeit des Jnnungsprüfungsausschusses, ins­besondere über den Jnnungsbezirk hinaus, ist unzulässig. Dagegen steht nichts im Wege, die Mitglieder desselben, wenn das praktische Bedürfnis es erfordert, in einen von der Handelskammer zu bestellenden Prüfungsausschuß, zu berufen.

IV. Den Prüfungen der im § 129 Abs. 4 und § 131 Abs. 2 der Gewerbeordnung erwähnten Lehrwerk­stätten, gewerblichen Unterrichtsanstalten und Prüfungsbehörden, welche vom Staate für einzelne Gewerbe oder zum Nachweise der Befähigung zur Anstellung in staatlichen Betrieben eingesetzt sind, kann seitens des Ministers für Handel und Gewerbe die Wirkung der Gesellenprüfungen in der Weise beigelegt werden, daß von den mit Erfolg geprüften Personen die Ablegung einer Gesellenprüfung nicht weiter verlangt zu werden braucht.

Atttisstge durch die Pariser |kttiv|Mn|.

Von Paul Lindenberg.

* (Nachdruck verboten.)

XXL

Zu den Palästen des Marsfeldes. Zu viel des Guten! < Das Paradies der Dameu. Von der Niederrheiuischeu Sammet- und Seideu-Jndustrie. Die Webschule zu Scherrebeck. Deutschlands industrielle Beteiligung. Kreuz und quer. Zu der Maschinenhalle. Die Abteilung des Nahruugswesens. Feuchte Ecken.

Eine teils anregende, teils anstrengende Wanderung ist es, die uns durch die Paläste des Marsfeldes führt, die sich in ununterbrochen langen Linien erstrecken und ihre weißen, dekorativ reichgestalteten, mit doppelten Galerieen versehenen Außenseiten den erfrischenden und sorgsam gepflegten Gartenanlagen, die zwischen Eiffelturm und Elektrizitätspalast liegen, zukehren. Die Jndustrieen aller an der Ausstellung beteiligten Länder haben hier Unterkunft gefunden, in einer so überreichen Fülle und Abwechslung, daß selbst die interessiertesten Fachleute oft wehmütig den Kopf schütteln und entsagungsvoll aus­rufen:Nein, es ist zu viel des Guten, wir geben den

Unter welchen Bedingungen das zulässig sein wird, ist weiterer Entscheidung Vorbehalten. Jedenfalls kommen diese Prüfungen als allgemeiner Ersatz für die Gesellenprüfungen nur vereinzelt in Betracht.

V. Bei der Errichtung von P r ü f u n g s a u s s ch ü f f e n durchdie Handwerkskammer rst es als Ziel zu bezeichnen, daß jedem int Handwerkskammerbezirk vorhandenen Lehrling Gelegenheit gegeben wird, iu nicht zu weiter Entfernung von seinem Wohnort vor einem feinem Fache entspr^henden Prüfungsausschuß die Ge­sellenprüfung abzulegen. Als Bezirk der Prüfungsaus­schüsse kommt für die Regel der Kreis in Betracht. Dte Zahl der zu bildenden Prüfungsausschüsse hängt in erster Linie von der Zahl der im Handwerkskammerbezirk ge­haltenen Lehrlinge des betreffenden Gewerbes ab. Wenn einerseits unter Umständen die Bildung mehrerer Prüf­ungsausschüsse für einen Kreis empfehlenswert erscheint, so ist andererseits bei einer ganzen Reihe von Handwerkern die Vereinigung mehrerer Kreise zu einem Bezirk zulässig. So kann die Zusammenlegung des Stadtkreises mit dem umliegenden Landbezirk oder Teilen desselben sich ost als praktisch erweisen. Im übrigen kommen als Sitze der Prüfungsausschüsse in erster Linie Orte mit guter Verkehrs- Verbindung (z. B. Marktorte, Eisenbahnknotenpunkte re.) in Betracht, sowie Orte, in denen das betreffende Handwerk am meisten vertreten ist. Den Lehrlingen der im Handwerks- kammerbezirk nur gering vertretenen Handwerkszweige ist wenigstens durch Errichtung je eines Prüfungsaus­schusses innerhalb des Handwerkskammerbezirks Gelegen­heit zur Ablegung der Gesellenprüfung zu geben. In Aus­nahmefällen für Handwerkszweige, die im Bezirke nur ganz vereinzelt vorkommen wird die Einrichtung vereinigten Prüfungsausschusses mit einem ständigen Vor­sitzenden und je nach dem Fache der Prüflinge wechselnden Beisitzern als zulässig erachtet werden können.

Gießener Anzeiger

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JVIUVV Zetlevpreir: lokal 12 Psg., OHltoärü 20 Psg.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

||||3ur Verhütung der Verschleppung der Maul- und Klauenseuche wird die Abhaltung des auf den 22. August ds. IS. in Wetzlar anstehenden Viehmarktes an die Bedingungen geknüpft, welche durch meine den Markt zu Leun betreffende Bekanntmachung in Nr. 168 des dies­jährigen KreiSblatteS veröffentlicht worden sind.

Aus der Provinz Oberhessen des Großherzogtums Hessen und den preußischen Kreisen Biedenkopf und Mar­burg dürfen Rindvieh, Schweine und Schafe nicht aus- getrieben werden.

Wetzlar, den 13. August 1900.

Der Landratsamtsverwalter.______________

Politische Tagesschau.

Geht er? Geht er nicht? Eine Berliner parla­mentarische Korrespondenz verbreitete die angeblich ver­bürgte Mitteilung, 'Haß her Reichskanzler nun­mehr geneigt sei, dem Dränaen seiner Fa­milie, die schon läng st fein Scheiden aus dem R e i ch s d i e n st e wünscht, n a ch -u g e b e n. Jetzt ver­sichert eine andere parlamentarisclje Korrespondenz mit derselben Bestimmtheit, daß die Meldung von dem bevor­stehenden Rücktritte des Reichskanzlers wiederum unbe­gründet sei. Das ist nicht das erste Mal, daß solche Mitteilungen auftauchen und bestritten werden, und wird nach menschlicher Voraussicht nicht das letzte Mal sein. Ein sprechendes Zeichen der Zeit ist die Seelenruhe, mit der Gerüchte von dem bevorstehenden Rücktritte des ersten Beamten des Reichs aufgenommen werden. Man empfindet fast überall, daß ein solcher Vorgang, auch wenn er sich jetzt in diesen ernsten und ereignisvollen Tagen völlige, raum von tieferer Bedeutung fein würde. Was das dies­malige Gerücht anlangt, so wird zunächst abgewartet werden müssen, ob die parlamentarische Korrespondenz, die es verbreitete, es aufrecht erhält und zu begründen ver­mag. Denkbar wäre es immerhin, daß gerade jetzt der Reichskanzler das Bedürfnis empfände, die schwere Bürde seines Amtes tragfähigeren Schultern zu überlassen. Daraus, daß man in gewissen Kreisen, die eine gute Witter­ung haben, mit einem baldigen Rücktritte des Reichskanz­lers rechnet, läßt die Haltung derjenigen Presse schließen, welche sonst lin besonderer Weise für den Reichskanzler Partei nahm, jetzt aber höchst auffällig seine ständige Ab- wesenheit bemängelt und sich dem neuen aufgehenden Sterne zuwendet. _____

Der preußische Minister für Handel und Gewerbe hat die Aufsichtsbehörden der Handwerks­kammern angewiesen, für die Regelung des Ge- seltenprüfungswesens die erforderlichen Vorkehr­ungen zu treffen. Hierbei sollen im wesentlichen folgende Grundsätze beachtet werden:

I. Allen im Handwerk nur dieses kommt in Betracht beschäftigten Lehrlingen ist nach Ablauf der