Ausgabe 
18.3.1900 Viertes Blatt
 
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m. 65 Viertes Blatt.

Sonntag den 18 März

1^00

Gießener Anzeiger

Henerat-Anzeiger

Anrts- und Anzeigeblntt füv den ALveis Glefzen

Aerugspreir vierteljährl. Mk SM monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestell«? vierteljährl. Mk. IM monatlich 65 Pfg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl mit Bestellgeld.

SU Wefcaer wek« km Luzeiger

Alle Anzeigen-BermittlungSstellen deS An« und AuSlankO nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärt- 20 Pfg.

ÄbreRe für Depeschen: Anzeiger Fernsprecher Nr. 51.

«*«<$*< »* Anzeigen zu der nachmittags für kw erscheinenden Nummer biS vorm. 10 Uhr. HMMMhingen spätestens ak«d-S vorher.

Seeketef e.Btitt« 3k VI »MWunbe- k-Schßl. kigelegt.

GraüsbeiiageN: Gießener Familienblättrr, Der heWhe Zandwirt, Klätter für hessische Dsckskunde.

Eppeditisn und Druckerei: Nr. 7.

ldonnements^ Einladung.

Der erfreulicherweise andauernde

Aöonnentenzuwachs

darf als sprechender Beweis dafür gelten, daß der

Gießener Anzeiger"

ben Anforderungen der Jetztzeit Rechnung zu tragen versteht.

Er wird auch weiter ebensowenig Kosten als Mühe scheuen, seinen Beruf als

größte Tageszeitung Höerhessens zu erfüllen und jede Gelegenheit ergreifen, die In­teressen der gesamten Bevölkerung der Provinz wahr­zunehmen.

DieGießener Familienblätter" wahr­haft unterhaltend und belehrend zu gestalten, den »Hessischen Landwirt" zum zuverlässigen Be­rater zu befähigen, und durch dieBlätter für Hessische Volkskunde" den Sinn für hessische Eigenart zu erhalten, gilt uns daneben als vor- vchmstes Ziel. Daß mit der zunehmenden Kerbreitung -es Gießener Anzeigers seine Wirkung als

Insertionsorgan

immer nachhaltiger wird, werden die ihn benutzenden Jnserentenkreise mit Genugthuung erfahren haben.

Wir ersuchen namentlich auswärtige Leser, ihre Bestellung bei der Post bezw. den Zweigstellen baldgefl. aufgeben zu wollen. Ntuhinzntreteude hikjige Monufutrn erhalten vom Tage der Bestellung dis 30. Marz hii Anzeiger Kostenfrei zugestellt, wie wir auch gerne

bereit sind, Probe-Nummern nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesige? Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnements betrag durch Quittung erheben lassen, falls nicht ausdrückliche Abbestellung erfolgt.

Hochachtungsvoll

Verlag desGießener Anzeiger"

Brühl'sche Univ.-Buch- h. Steindruckerei ______________________(Pietsch Erben).___________

* Das Ende der Privatpostanstalten.

Mit dem 1. April d. I. wird das Posttegal auch auf verschlossene Orts(Stadt)-Briefe ausgedehnt. Es dürfen deshalb von dem genannten Zeitpunkt ab versiegelte, zu­genähte oder sonst verschlossene Briefe in Orten mit Post­anstalten gegen Bezahlung nur noch durch die K. Post befördert werden. Eine Ausnahme machen nur die Briefe, welche durch besondere Boten bestellt werden. Solche Boten dürfen aber nicht im Dienste einer Privat-Beförderungs- anstalt stehen, auch dürfen dieselben die Einsammlung von Briefen, Karten, Drucksachen, Warenproben, Zeitungen und Zeitschriften nicht gewerbsmäßig betreiben. Privat- Beförderungs-Anstalten können in eigener Angelegenheit verschlossene Briefe auch durch ihre Bediensteten befördern lassen. Im weiteren ist abgessehen von Privatpostanstalten die gewerbsmäßige oder nicht gewerbsmäßige Beförderung von unverschlossenen politischen Zeitungen innerhalb der Gemeindegrenzen eines Ortes, auch wenn sie durch die Post oder durch Expreßboten dorthin befördert wurden, jedermann gestattet! auch an den Sonn- und Feiertagen, während der Stunden, in denen die Kaiserliche Post bestellt. Das diesbezügliche Gesetz und das Postwesen des deutschen Reiches ist durch Gesetz vom Dezember 1899 entsprechend ergänzt worden. Da nun in dem genannten Gesetze immer nur von verschlossenen Briefen die Rede ist, so könnte man leicht zu der Ansicht verleitet werden, die Privatposten blieben vor wie nach lebensfähig, indem sie sich nunmehr ausschließlich mit der Beförderung von un­verschlossenen Briefsendungen, Postkarten und Drucksachen

befaßten, Dem ist jedoch nicht so. Ursprünglich hatte die Postverwaltung allerdings die Absicht, den Privatposten nur die verschlossenen Briefe zu entziehen, und denselben die Beförderung unverschlossener Briefe 2c. zu überlassen, jedoch unter der Bedingung, daß die Privatposten kon­zessionspflichtig gemacht würden. Während nun die Min­derheit der Reichstaaskommission sich gegen die Konzes­sionspflicht aussprach, und für unbedingtes Fortbestehen der Privatposten eintrat, ging der Mehrheit die Vorlage nicht weit genug, sie verlangte vielmehr gänzliche Beseiti­gung der Privatpostanstalten. Dies Verlangen der Mehr­heit führte unter Zustimmung der Reichspostverwaltung sowie der Vertreter Baierns und Württembergs zum Ver­bot der Privatpostanstalten, welches durch Artikel 3 des Gesetzes vom Dezember 1899 gesetzlich festgelegt wurde. Nach den Bestimmungen dieses Arteikel 3 dürfen vom 1. April 1900 ab Privatpostanstalten, zur gewerbsmäßigen Einsammlung, Beförderung oder Verteilung von unver­schlossenen Briefen, Postkarten, Drucksachen und Waren­proben mit der Aufschrift bestimmter Empfänger, nicht mehr betrieben werden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder mit haft bis zu sechs Monaten bestraft.

Damit ist den Privatpostanstalten das Lebenslicht end- ailtig ausgeblasen, aber sie werden am 1. April nicht in April geschickt, sondern entsprechend höher entschädigt, als wenn man ihnen die Beförderung der unverschlossenen. Briefe rc. überlassen hätte. Der den Privatposten zu er­setzende Schaden umfaßt nämlich auch den entgangenen Gewinn. Die Festsetzung des entgangenen Gewinnes richtet sich nach § 252 des Bürgert. Gesetzbuches. Jedoch soll soll die Entschädigung für den entgangenen Gewinn nicht mehr betragen, als das zehnfache des jährlichen Rein­gewinnes den die Anstalten im Durchschnitt in den letzten drei Geschäftsjahren (vor 1898) erzielt haben.

Die seitherigen Bediensteten der Privatpostanstalten, welche mindestens drei Monate im Dienste der Anstalten gestanden, ihren Erwerb ausschließlich ober überwiegend aus dieser Beschäftigung gezogen und das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Geldentschädigungen, deren Höhe sich darnach richtet, wie lange die einzelnen bei den Privatposten in Beschäftigung stehen.

Die Bediensteten erhalten, wenn die Beschäftigung ge­dauert hat:

Feuilleton.

Aks Wage. *)

Der Herr Leutnant istriesig" freundlich und herab­lassend gegen den ehemaligen Kadetten seiner Stube auf der 7. Kompagnie. Ja er ist einer von den Bevorzugten, denen sich schon vorzeitig die Pforten der Schlösser auf- tbaten. Er war Page. Eine tadellose Führung und die Versetzung in die Selekta der Hauptkadettenanstalt sowie die Angehörigkeit zu einer alten Adelsfamilie hatten es ermöglicht, daß er im vorigen Winter, so um Weihnachten herum, seinem Vater telegraphieren konnte:Hurra leben junt Königlichen Hofpagen ernannt 1 Klemens". Auf dem gntsherrlichen Schlosse erregte die Depesche Freude und Stolz. Auch Klemens Vater ist einst ein Page gewesen unter König Friedrich Wilhelm IV.Damals war die Kadetten - Anstalt noch in Berlin", erzählt er den eben zum Jagddiner versammelten Nachbarn,da irar's bequemer wie jetzt, wo die Jungens manch­mal bei der Winterkälte von Lichterfelde per Wagen hmübersahren müssen in ihren roten Röcken, den Es­karpins, den Kniestrümpfen und niederen Schuhen". Der neue Hofpage!" ruft daun ein Gutsnachbar die llhampagnergläser werden erhoben, und stürmisch stimmt Äie Jagdgesellschaft in den Ruf ein. Im Frühjahr aber - nach dem Examen während der langen Wartepause bis zur Kadettenverteilung, da kommt Klemens zu den Ellern, und morgens am Kaffeetische da erzählt er von feinen Erlebnissen bei Hofe.

Kehren wir auch einmal mit dem jetzigen Herrn Leut­nant zurück zum Beginn seines Ruhmesweges. Er wird mir das gern gestatten:

*) Wir entnehmen vorstehenden Aufsatz dem illustrierten Prachtmerk ,i)ie hebe schöne Leutnantszeit", Schilderungen aus Heer und Flotte -von Friedr. Freiherr v. Dincklage Campe, Generalleutnant z. D. (Ber- N von Rich Bong. Berlin W. 57, Preis 20 Mark), der mit kundiger ss'd er das Leben unserer Leutnants im Heer und in der Flotte, im Diemst und außer Dienst in charakteristisch treffender und anschaulicher Weise schildert. Die glänzende Ausstattung des BuchA sem prächtiger Bilderschmuck, an dem eine Anzahl hervorragender Maler mngeroirft, -fchern dem Prachtwerk einen Ehrenplatz auf dem deutschen Buchertisch. Wem aktiven wie inaktiven Offizieren und deren Angehörigen, namentlich «uch den angehenden Offizieren und den Einjährig-Freiwilligen, sowie überhaupt allen, die sich für unser Heer interessieren, sei da? herrliche Milh bestens empfohlen.

Auf der Pagenkammer, im Kadettenkorps zu Lichter­felde, über der ersten, Kompagnie gelegen, sind alle die jungen frischen Männer versammelt, die nach alther­gebrachtem Brauche den hohen Herrschaften bei den Hof­festen dienen sollen ja dienen, int eigentlichen Sinne des Wortes dienen, so wie ihre Vorfahren schon im Mittel- alter Pagendienste thaten. Die 24 Hofpagen und eine ganze Reihe von Leibpagen sind eben beschäftigt, unter der Fürsorge und Leitung des Herrn Büttner aus den vor­handenen Beständen das für sie passende Gewand auszu­wählen. Du werden die roeift) eibenen Strümpfe ange- zvgen, die weißen Kniehosen und die schwarzen, ausge­schnittenen Lackschuhe mit der großen Atlasschleife.Nur die Schuhe recht bequem!" warnt der Pagengouverneur ein Leutnant.

Etwas Neid giebt es auch hier, wenn auch ganz im geheimen; denn die Röcke der Leibpagen haben einen weit reicheren Tressenbesatz, als die der 24 Hofpagen, und so schöne blaue Sammetaufschläge dazu! Die Leibpagen, meist Söhne im Krieg gefallener Offiziere, oder Kinder solcher Väter, die den betreffenden Mitgliedern deS könig­lichen Hauses nähe^standen, werden entweder von letzteren selbst ausgewählt, oder vom Kommandeur des Kadetten­korps, unter Rücksicht auf persönliche Beziehungen, diesen vorgeschlageu.

Wenn auch allen Prinzen und Prinzessinnen des preu­ßischen Hofes Pagen gebühren, so richtet sich deren Zahl doch nach dem Verwandtschaftsgrade jener zum Königs­hause. Die Schleppe Ihrer Majestät wird stets von vier Leibpagen getragen.

Fast ausnahmslos werden, wie schon erwähnt, die Pagen aus den Adelsfamilien angehörenden Selektanern und Oberprimanern der Hauptkadettenanstalt gewählt, und nur, wenn die Zahl einmal nicht ausreicht, wird in seltenen Fällen auf die Obersekundaner zurückgegriffen.

Die Anprobe ist beendet, die Anzüge sind, mit den betreffenden Namenstafeln versehen, wieder an den Platz gebracht.

Doch bald soll des LebenstErnst" an die jungen Krieger herantreten, zum ersten Male sollen sie sich in ihrem neuen Berufe bewähren. Sie sollen dienen wenn auch nicht in der militärischen Form, so doch nach ritter­lichem Brauche.

Schon seit einigen Tagen fand durch den Pagengouver­neur, den Adjutanten des Kadettenkorps, in der Turnhalle Pagen-Jnstruktion statt. Mit leeren Tellern, oder mit

wassergefüllten, wurde das Darreichen der Schüsseln exer­ziert und des Mundschenkamtes gewartet, wiederum mit Wasser.

Ta wurden Schleppen getragen Schlafdecken ver­traten deren Stelle, und Kadetten die hohen Trägerinnen des immerhin höchst unbequemen Schmuckes da wurden Reverenzen geübt.

Mit wahrem Schlachteneifer stürmt nun heute ein Häuflein munterer Kadetten fast alle tragen die Tressen am Kragen die Treppe hinauf zu den Räumen über der ersten Kompagnie. Heute solls zum erstenmalean Hof" gehen. Freilich ist nicht die ganze Zahl der Pagen kommandiert. Es handelt sich um ein Diner im Schlosse zu Ehren eines fremden Herrschers, und nur die Leibpagen und die für den persönlichen Dienst bei fremden Fürstlich­keiten u. s. w. kommandierten Hofpagen sollendienen" und dazu das prunkende Gewand anlegen.

Eine besondere Sorgfalt wird von den bereits zn Portepee-Unteroffizieren Beförderten auf die Befestigung des Portepees an den Pagendegen verwandt. Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt, daß jedermann bei Hofe das Vorhandensein oder Fehlen dieses Rangzeichens sofort bemerke.

Natürlich ist der Friseur in voller Thätigkeit; denn lockig müssen selbst die straffsten, widerspenstigsten Mähnen heute gebrannt werden.Ach bitte, meine Augenbrauen etwas dunkler!" flüstert ein kleiner Blonder, der eigentlich deren gar nicht besitzt. Man drängt sich um den Spiegel, zupft und zieht hier und da noch am Gewände. Endlich ist die Toilette beendet. Mit Paletot und Schlafdecke ausgerüstet, eilen sie hinab, die Glücklichen, zu den Miets­wagen.

Arn königlichen Schlosse unter dem Portal V fahren die Wagen vor, und jeder mit Decke und Mantel eilen die jungen Marssöhne die Treppen hinan. Es ist noch eine geraume Zwischenzeit bis zum Beginn des eigentlichen Dienstes, aber was ist auch alles noch zu thun!

Zuerst und das ist weise eingerichtet erfolgt die Verpflegung. Wie sie dreinhauen mit den kräftigen Zähnen! Wie's mundet nach der Fahrt! Und für je zwei giebt es eine Flasche Wein. Früher, bis vor fünf Jahren, gab's sogar offiziell Sekt, aber das ist abgeschafft auch eine weise Maßregel. Freilich finden sich mitunter mckd- thätige Lakaien, die hier und da eine Reserveflasche untec den Stuhl praktizieren aber das darf bei ^eibe den Pagengouverneur nicht sehen, der schon ungeduldig auf