Aus Rand und Rand
könnte man kommen, wenn man schönen Teint, zarte, sammtweiche Haut gehabt hatte und all diese Schönheiten durch den Gebrauch sodascharfer Toilettseifen verloren hat. Wie beugt man solchem Verluste vor? Sehr einfach! Gebrauchen Sie zum Waschen deS Gesichtes rc. nichts anders, als Doerings bewährte Eulen-Seife. Für die Toilette der Damen wie zum Waschen der Kinder nichts besseres, nichts empfehlenswerteres. Für *0 Pfg. erhält man dies- Seife überall. 1903
Ein deutsche- Hausbuch.
Man hat viel darüber geklagt, daß gerade in Deutschland das Recht unpopulär sei, daß es nur von einem gelingen Bruchteile der Gebildeten der Nation verstanden werde, Äen breiteren Schichten des Volkes aber zumeist eine unbekannte Größe bleibe. Diese Klage ist nur zu berechtigt! Nur langsam bricht sich bei uns die Rechtskenntnis Bahn, und wer mit den Volkskreisen in nähere Berührung kommt, der stößt auf eine Menge unhaltbarer Reckstsanschanungen, fälschlicher Rechtssätze, ja, man kann sagen ein ganz besonderes „Volksrecht", das von dem geltenden Rechte weit abweicht, und teils einer mißverständlichen Auffassung der geltenden Rechtsgrundsätze, teils überhaupt freier Erfindung seine Entstehung verdankt. Bei der hohen Bedeutung aber, welche das Recht gerade in einem so mächtig fluktuierenden Volksleben einnirnnift wie es dasjenige der Gegenwart ist und vielleicht in noch er- höhterem Maße das der Zukunft sein wird, muß dafür gesorgt werden, daß unser Volk mit seinem Recht vertraut wird, daß es an ihm den sicheren Führer durchs Leben besitzt, den es braucht, wenn es nicht auf Jrrpfade gelangen will. Treten wir doch schon mit der Geburt in das Rechtsleben ein und bleiben mit ihm in Beziehungen bis über unser Lebensende hinaus! Es soll nun nicht verkannt werden, daß zur Popularisierung des deutschen Rechtes in letzter Zeit viel geschehen ist. Wohlfeile Gesetzessammlungen, gemeinverständliche Kommentare, Einzeldarstellungen mit Beispielen aus der Praxis usw. sind m großer Zahl erschienen und haben das Ihre zur Verbreitung der Rechtskenntnis beigetragen. Em Werk, welches dem Laien aber den gesamten Rechtsstoff in volkstümlicher Darstellung und einer Gruppierung vorführt, die ihm ein schnelles Orientieren möglich macht, ist jetzt in dem „Lexikon des deutschen Rechtes, unter Mitwirkung von Fachmännern herausgegeben von Joseph Kürschner" (Berlin, Hermann Hillger's Verlag) erschienen und verdient, daß wir ihm einige empfehlenswerte Worte mit auf den Weg geben, wenn es auch am besten für sich selbst spricht. Professor Kürschner hat in seinen/ verschiedenen lexiko-graphischen Werken bereits den Beweis erbracht, daß er für diese Form der Darstellung eine glückliche Hand besitzt. Gerade bei dem vorliegenden Werke ober waren erhöhte Schwierigkeiten zu überwinden.
Märkte.
Grünberg, 14. Juli. Frachtmarkt. Weizen 00,00—00,00 Mark, Korn 16,25—00,00 Mark, Gerste 00,00—00,00 Mark, Hafer 17 50—00,00 Mark, Erbsen 17,00—00,00 Mark, Linsen 00,00—00,00 Mark, Kartoffeln 5,00-0,00 Mark.
Darmstadt, 16. Juli. (Telephon Meldung des „Gieß. Anzeigers", 12 Uhr mittags.) Der Großherzog traf gestern nachmittag 2*3 hier ein, um die zum oft* asiatischen Korps kommandierten Mannschaften der 25. (Großh. Hess.) Division, die sich in Darmstadt zu Kompagnie- Verbänden gesammelt hatten, vor ihrer Abreise nach Karlsruhe, wo sie mit den Freiwilligen vom 13., 14. und der anderen Division des 18. Korps zu Regiments-Verbänden formiert werden, zu besichtigen. An die auf dem Bahnhofs- platz versammelten Mannschaften richtete der Großherzog folgende Ansprache:
„Kameraden! Bei Eurer Abreise zum ostafiatischen Korps bin Ich gekommen, um Euch noch einmal zu sehen. Ihr geht zu einem ernsten Kampf; zeigt Euch als echte Soldaten, gute Deutsche und treue Hessen, damit, wenn Ihr zurückkommt, wir stolz auf Euch und Eure Hessentreue sein können. Herzlich sage Ich Euch allen Lebewohl und auf Wiedersehen! Gleichwie beim Diensteintritt Euer erste« Hurrah unserem obersten Kriegsherrn gegolten hat, so wollen wir auch heute beim Scheiden aus Eurer alten Hessen- Division rufen: Seine Majestät der Kaiser: Hurrah, hurrah, hurrah!"
Nach der um 396 erfolgten Abreise der Mannschaften kehrte der Großherzog nach Schloß Wolssgarten zurück.
Kouih, 16. Juli. Gegen die „StaatSbürger- Ztg." und ihre Mitarbeiter ist ein Strafverfahren wegen Aufreizung zum Klassenhaß eingeleitet worden, nachdem zahlreiche Juden sich mit einer Beschwerde an den Minister des Innern gewandt hatten. Die kürzlich in der Redaktion der „Staatsbürger-Zeitung" von der politischen Polizei vorgenommene Haussuchung steht damit in Zusammenhang. In Anklagezustand versetzt werden sollen der Verleger Wilhelm Bruhn und der Bürger, meister a. D. Zimmer, von denen die für aufreizend er- achteten Artikel geschrieben worden find.
Meratur.
Kürschner- Lexikon des deutschen Rechts. Der unermüdliche Joseph Kürschner, dem die Litteralur auf dem Gebiete der praktischen Hand- und Nachschlagebücher viel zu verdank-'N hat, tritt jetzt wiederum mit einem Werke an die Oeffentlichkeit, das ohne Phrase als schlechterdings „unentbehrlich", auf dem einschlägigen Gebiete bezeichnet werden muß. Nachschlagebücher aus dem Gebiete des Rechtslebens, namentlich jetzt, wo das neue deutsche bürgerliche Recht in Kraft getreten ist, giebt es viele und darunter viele sehr empfehlenswerte. Dieses Kürschnersche Buch aber übertrifft unseres Erachtens, nach einer bestimmten Richtung hin, alle. Sein Vorteil besteht, abgesehen von der außerordentlichen Reichhaltigkeit, die sich gegenüber den zahlreich vor. liegenden populären Sammlungen etwa wie zu 20 verhält, dann, daß der Benutzer ohne weiteres im stände ist, sich über jede einschlagende Materie ganz genau zu orientieren, da alles in alphabetischer Anordnung unter dem entsprechenden Schlagworte zu finden ist, und an jeder Stelle nicht etwa nur ein bestimmter Gesetzesparagraph vermerkt ist, sondern alles zusammengetragen ist, was sich auf den betreffenden Gegenstand oder Begriff bezieht. Hervorragende Rechtspraktiker und Rechtsgelehrte, aber auch Männer aus dem praktischen Leben, aus den Bank- und Verkehrskreisen, aus der Jndustriesphäre u. s. w. haben an diesem Werke mitgearbeitet, das sich auf alle Sphären des öffentlichen Lebens erstreckt und somit als ein unfehlbarer Ratgeber bewährt. Das Buch ist in zwei Bänden zum Preise von 20 Mk. käuflich und erscheint im Verlage von Hermann Hillger Berlin, Leipzig, Eisenach. Die typographische Ausstattung und die dadurch erzielte Uebersichtlichkeit sind nur zu rühmen.
wählt die Stadtverordneten-Bersammlung auf Grund des Artikels 37 der Städte-Ordnrrng einen Kontrol-Ausschuß von fünf Stadtverordneten, dem auf Ansordern die über die gefaßten Beschlüsse erwachsenen Akten vorzulegen sind. Derselbe hat nady Prüfung dieser Akten der Stadtverord- neten-Bersammlung Kenntnis von seinen Wahrnehmungen zu geben und erforderlichen Falles Anträge zu stellen, welche die Ausführung der Beschlüsse der Versammlung in dem Sinne, wie sie gefaßt wurden, sichern." Dazu werden als Ausschußmitglieder vorgeschlagen die Stadtv. Heiles, Schmidt, Bröning, Ulrich und Feistmann. Stadtv. Feiste | ma n n erklärt, daß er ablehne, weil er mit der Tendenz des Antrags nicht einverstanden sei; der Antrag stelle ein Mißtrauen gegen die Geschäftsführung des Oberbürgermeisters dar — (Oberbürgermeister Brink: Das erblicke ich selbst nicht darin!) Stadtv. Feistmann, fortfahrend: Das mag ja sein; ich habe einmal diese 9Iuf= fassung. — Stadtv. Ulrich: Oberbürgermeisterlicher als der Oberbürgermeister! Stadtv. F e i st m a n n: Unter Umständen allerdings! — Ich'bin der Meinung, daß die Beschlüsse der Versammlung bisher gut ausgeführt wurden daß zu einer solchen Mißtrauenskundgebnng kein Anlaß norHegt. — Stadtv. Ulrich: Die Einsetzung des Ausschusses sei in der That nichts weniger als ein Vertrauensvotum, sie bedeute eine Abwehr gegen die Art, wie die Beschlüsse der Versammlung bisher ausgeführt wurden. Stadtv. Stadtmüller I. meint, es sei klar, daß der Oberbürgermeister die Beschlüsse nicht richtig ausführe. Er verweise nur daraus, daß er auch den Beschluß über die Gehaltserhöhung für den Beigeordneten Wolff beanstandet habe. Dazu habe doch kein Grund Vorgelegen, und i er verstehe nicht, warum der Oberbürgermeister so etwas thue. — Oberbürgermeister Brink macht den Redner darauf aufmerksam, daß er sich) da in einem Irrtum befinde. Er habe den Beschluß nicht beanstandet, er habe nur berichtet, wie das vorgeschrieben sei. Daß die Genehmigung des Kreisamts so lange gedauert, verstehe er selbst nicht, keinesfalls aber trage er die Schuld daran. Er habe Herrn Wolff die Erhöhung auch gewiß nicht mißgönnt; aber er habe doch persönlich; der Zukunft gegenüber seinen Standpunkt in dieser Sache wahren wollen, und darum habe er dem Bericht die Bemerkung über die Abstimmung angefügt. Er erblickt übrigens m dem Antrag kein Mißtrauensvotum, weil er thatsächlich alle Be- schlüsse^isiauf drei,-die >er pflichtgemäß beanstanden mußte, ausgeführt habe. Man könne keinen Beschluß nennen, der nicht ausgeführt worden sei. — Stadtv. Ulrich! bemerkt darauf, die Thatsachen bekunden das Gegenteil. — Die Dringlichkeit wird einstimmig anerkannt und der Antrag Ulrich alsdann gegen 4 Stimmen angenommen.
Mutzten doch die zu behandelnden Gesetze in eine gleich* mäßige Form gebracht und unter bestimmten Gesichtspunkten geordnet werden, obwohl sie in den verschiedensten. Zeiten entstanden sind, und nicht das Gepräge einer einheitlichen Redaktion an sich tragen. Aber das Wagnis ist vortrefflich gelungen, und das neue Rechtslexikon, das schon einen Vorgänger in dem Holtzendorff'schen besitzt, aber weit umfassender hinsichtlich des Stoffes ist, bildet; ein deutsches Hausbuch dem wir die weiteste Verbreitung! wünschen. In zwei stattlichen, elegant ausgestatteten Bänden, ergänzt durch eine Sammlung von 533 Formularen, Kontrakten, Klagen, Gesuchen, Eingaben rc., wird das gesamte deutsche Reckst in alphabetischer Anordnung wiedergegeben, und auch den laudesgesetzlichen Bestimmungen Raum vergönnt, wo es das Interesse erfordert. Verfassung; und Staatsbürgerrecht, Münzwesen, Maß- und Gewichtssysteme, Militär- und Marine, Reichsbeamte, Konsulats- wesen, Reichsschuldbuch, Bank- und Börsengesetzgebung, Zoll-, Steuer- und Stempelgesetze usw., zum Teil recht komplizierte Materien, werden ebenso klar und übersichtlich behandelt wie die großen neueren und älteren Gesetze, z. B. das Bürgerliche Gesetzbuch, das Handelsgesetzbuch, die, Wechselordnung, die Zivilprozeßordnung usw., kurz, man sieht das vollständige Gebäude des deutschen Rechtes vor sich ausgerichtet. Es liegt ein gewaltiges Stück Arbeit in diesem neuen Kürschner'schen Werke. Wir wollern hoffen, daß der Arbeit auch ihr Lohn wird, und das Lexikon; als ein echtes deutsches Hausbuch aller Orten einen Ehrenplatz in der Hausbibliothek findet.
- xft.» in gewinnen und durch gute Löhne, durch geeignete Wohlfahrtseiltrichtungen und dauernde Beschäftigung an I M3 ^L^J^a^ungen von Bettlern und Land- I strei«Ärn^im Großh. Hessen erfolgten auf des 8 361, 3 und 4 des R.-St.-G-B. im Jahre 1899 rechtskräftig 1267 davon in der Provinz Starkenburg 563, m O b e r h e s s e n 238, in Rheinhessen 466 In den lepen sechs Zähren 1894 bis 1899, betrug die Zahl m Starfenbnrg 1197, 972, 8^7, K 99?,' W m! 466', also
zusammen im Großherzogtum 2^7, 2583, 2244, 1968 165 1267. Also innerhalb sechs Jahren hat sich die Zahl der Bestrafungen nm über die Hälfte verm i. n dei4. In
ringst A nz a h l Bestrafungen ergangen. Auch irn Verhältnis zur Bevölkerung bemessen, kamen m allen Jahren auf Rheinhessen die meisten, aus O b e r h e s s e n bterue = iTg ft e n ^eftrafungen. - Nach § 362 des R.-St-G-B.
kann bei der Verurteilung zur Haft zugleich erkannt werden, daß die verurteilten Personen nach verbüßter Strafe der Landespolizei zu überweisen seien, ^uf Grurch dieses Paragraphen sind im Jahre 1899 in der Provinz Starken Burg 92, in Oberhessen 60, in Rheinhessen 53, zusammen 205 gerichtliche Überweisungen an die Landes- volizeibehörde erkannt worden. Im Jahre 1899 sind infolge gerichtlicher Ueberweisungen an die Landespolizeibehörden in dem Arbeitshaus zu Dieburg 19/ und in dem I Filialarbeitshaus zu Gießen 10 Personen untergebracht worden- 36 der Ueberwiesenen gelangten Nicht zur Aufnahme Die Gesamtzahl der in den Arbeitshäusern auf Grund polizeilicher Anordnungen untergebrachten Personen betrug am 31. Dezember 1899 1/8, und zwar befanden sich hiervon 172 im Arbeitshaus zu Dieburg und 6 im Filialarbeitshaus zu Gießern
§ Münzeuberg, 15. Juli. Gestern wurde der nahezu 60jährige Knecht Gr ätz er in einer Scheuer erhängt aufgefunden. Nach gerichtsärztlicher Feststellung liegt Selbstmord vor, der offenbar in melancholischem Zustande begangen worden ist. — Die Heuernte ist bei uns zu Ende und hat einen mittelmäßigen Ertrag auszuweisen; der Durchschnittspreis ist 3 Mk. per Zentner.
-oe- Bermuthshain, 14. Juli. Den in den 60 er Jahren stehenden Taglöhner Lorenz Dietz sand man heute morgen vor der Thür seiner Wohnung auf einer niedrigen Treppe liegend tot vor. Jedenfalls hat ein Schlaganfall seinem
Leben einem Ende gemacht, als er aus seinem Haus gehen
wollte. Am Kopfe fand man eine kleine Wunde, die jedenfalls infolge des Falles entstanden ift.j
r- Grebenhain, 15. Juli. Die 82jährige Lehrerwitwe Greb befand sich gestern allein mit einem Enkelkinde in der Wohnung, da sämtliche HauSinsaffen mit Heumachen beschäftigt waren. Sie trug das einjährige Kind auf dem Arm, als sie im HauSgang auSglitt und ein Bein brach. Der Briefträger, der gerade auf seinem Bestellgang begriffen war, befreite sie aus ihrer peinlichen Lage nnb sorgte für ärztliche Hilfe. Die Frau hatte schon eine halbe Stunde so gelegen und, wäre nicht der Briefträger zufälligerweise hinzugekommen, so hätte die Frau in ihrem Zustande noch 3 bis 4 Stunden dort liegen können.
Groß Felda, 13. Juli. Das 50jährige Dienst.jubiläum des Lehrers Gerhard in Stumpertenrod wird, wie nunmehr amtlich angeordnet worden ist, am 1. August gefeiert werden. Wegen der notwendigen Borbereitungen zu dieser Feier find bereits die berufenen Vertreter der Gemeinde und die Kollegen des Jubilars in Verbindung getreten. Herr Gerhard amtiert feit zirka 20 Jahren in Stumpertenrod, vorher wirkte er in den Orten Gunzenau und Wallenrod im Kreise Lauterbach. (Oberh. Ztg.)
Darmstadt, 16. Juli. (Telephon-Meldung des „Gieß. Anzeigers", 12 Uhr mittags.) Der Großherzog und die Großherzogin besuchten gestern den Gottesdienst in der Kirche zu Langen. An der Mittagstafel in Wolfsgarten nahm teil Leutnant Muther (Jnf.-Reg. Nr. 1'17), der sich „nach Ostasien kommandiert" gemeldet hatte.
Offenbach, 14. Juli. In der- letzten Stadtver- ordneten-Versamrnlung kam es, wie wir in letzter Nummer bereits kurz meldeten, über die Abgabe der Berichte durch den Stadtv. Ulrich an die „Abendzeitung" wieder einmal zu erregten Debatten, denen wir aus der „Ossenb. Ztg." folgendes entnehmen: Stadtv. Boehm bemerkt, es sei durchaus nicht nötig, daß es jedesmal zu persönlichen Beleidigungen komme. (Zwischenruf: Wer ist denn schuld daran? Man verdächtigt uns ja!) Wenn es nicht möglich sei, ruhig und sachlich zu verhandeln, so werde er in Zukunft jedesmal bei derartigen Anlässen die Versammlung verlassen und mit ihm auch seine Freunde. Es sei nicht jedermanns Sache, in dieser Weise zu verhandeln. Stadtv. Ulrich bemerkt, der Oberbürgermeister möge nur unparteiisch fein, dann fei alles gut; aber er mißbrauche sein Amt zu Parteizwecken. Wenn Berichte erlassen würden, die richtige Konduitenlisten und geheime Dossiers seien, dann könne man nickst still dazu sein. Die Drohung des Stadtv. Boehm könne ihn nicht hindern, Protest zu erheben gegen die Art und Weise, wie der Oberbürgermeister sie bei den oberen Behörden herabsetze. Stadtv. Heiles verweist auf die Geschäftsordnung, die auf Grund der Städteordnung aufgebaut sei. Stadtv. Heilmann erklärt: Der Oberbürgermeister gebärde sich, als ob der Stadt wer weiß was geschähe durch die Soziale demokraten. Die Hauptsache sei die, daß der Oberbürger- meisder keine Ruhe wolle. Sie würden aber nickst stille halten, wenn man sie auf die Ohren schlagen wolle. — Die Versammlung beschließt nunmehr, auf ihrem Beschluß zu beharren und den Stadtv. Ulrich! als Vertreter in den Kreis- Ausschuß zu entsenden. Stadtv. Ulrich bringt folgenden Antrag ein, für den er die Dringlichkeit beantragt : „Die Versammlung wolle beschließen: Um sich Ueberzeugung ^rvon zu verschaffen, ob und wie ihre Beschlüsse durch den Oberbürgermeister Brink zur Ausführung gelangt sind,
Sport, Spiel, Jagd.
—nn. Darmstadt, 16. Juli. Der Radfahrerverein Darmstadt feierte gestern sein 15 jähriges Stiftungsfest, verbunden mit Rennen, bei dem Karl Duill-Gießen den Wanderpreis des verstorbenen Prinzen Wilhelm gewann und im Drei-Kilometer-Fahren zweiter wurde, und mit Fahnenweihe, zu der Herr Hornberger-Gießen int Auftrage der „Wanderer" ein Fahnenband überreichte.
Handel «ud Verkehr. Volkswirtschaft.
Frankfurter Börse vom 14. Juli.
Wechsel auf New-York zu 0.00-00.
Prämien auf Kredit per ult. Juli 1.70% do. per ult. Äug. 3.300/», Diskonto-Kommandit per ult. Juli 1.70%, do. per ult Äug. 3.20%, Lombarden per ult Juli 0.70%, do. per ult. Aug. 1.05%. Deutsche Bank per ult. Juli 0.00 %.
Notierungen: Kreditaktien 209.30-40-30-60, Diskonto- Kommandit 174.90-80-175.00, Staatsbahn 140.40-00, Lombarden 26.40 Italiener 93.20, Spanier 71.70-73, Bproz. Mexikaner 26.35, Bochumer 193-198.20 bz., Laura 211.50-211 bz., Harpener 183 20-183 bz.* Gelsenkirchen 188 bz., Ungar. Goldrente 00.00, Oesterr. Coupons 00 00. Amerik. Coupons 0 00, Privat-Diskont 3%% G.
1% bis 42% Uhr: Kreditaktien 209.6000-00 bz., Diskonio- Kommandit 175.00 bz., Staatsbahn 144.40 bz., Lombarden 25.40, Bochumer 000-00 bz., Aerliner Handelsges. 148.60 b6.


