1. Heinrich Bausch IIL, Rentner in Nieder-Wöllstadt, *2. Ludwig Seipp IV., Landwirt in Lollar, 3. Wilhelm Vollmüller, Weinhändlerin Lauterbach, 4. Konrad Brücke! II., Landwirt in Pohl-GönS, 5. Heinrich Riehm II., Landwirt in Lollar, 6. Ludwig Kreh, Maurer in Butzbach, 7. Löb Bär, Lederhändler in Gießen, 8. Eduard Lutz, Landwirt in Elpenrod, 9. Philipp Mengel, Landwirt in Groß-Karben, 10. Dr. Friedrich Eichbaum, Professor in Gießen. 11. Jakob Reidel, Drechsler in Wieseck, 12. Konrad Jakob Rupp, Privatier in Dortelweil.
Kübel ist 33 Jahre alt, aus Herbstein gebürtig, gelernter Bäcker, und mit der Schwester Burgers verheiratet. Burger ist 28 Jahre alt, aus Trais-Münzenberg, betreibt das Schuhmacherhandwerk, hat einige Morgen Land gepachtet und geht nebenher auch auf Tagelohn. Kübel als Schuldner soll kurz vor dem am 20. Januar 1900 eingetretenen Konkurs Sachen der Masse zum. Nachteile der Gläubiger bei Seite geschafft und Burger ihm hierbei mit Rat und That wissentlich Hilfe geleistet haben. Im Juni 1899 kam Kübel nach Gießen, um sich selbständig zu machen. Vorher hatte er als Geselle in Offenbach gearbeitet. Ec mietete zum 15. Juni vom Hausbesitzer Philipp Strack in der Bahnhofstraße die Räume, in denen vordem ca. 4 Jahre der Bäckermeister Amend eine gut gehende Bäckerei betrieben hatte. Der Angeklagte ist ohne jedes Betriebskapital hierher gekommen, hat sein ganzes Möblement, seine gesamte Bäckereieinrichtung und alle Bedarfsartikel, als Mehl rc. auf Borg entnommen. Er giebt an, seine Frau habe ihm von ihrem Vater ein namhaftes Betriebskapital in Aussicht gestellt. Dies geschah jedoch nicht, das Geschäft ging nicht, und nach 7 Monaten, am 20. Januar 1900, trat schon der Konkurs ein. Obgleich nun bereits Zahlungsschwierigkeiten von vornherein bestanden, behauptet der Angeklagte dennoch, daß das Geschäft hätte gehen können bei dem weitgehendsten Entgegenkommen, das er bei seinen Lieferanten gefunden hätte, wenn nur der Backofen in Ordnung gewesen wäre, sodaß er absetzbare Ware habe Herstellen können, und wenn nicht einerseits die Backstube feucht, sodaß das Mehl verdorben sei, andrerseits voller Mäuse und Ratten gewesen wäre, die das Mehl teils gefressen, teils verunreinigt hätten. (Schluß folgt.)
Der Mädchenmord bei Cassel.
Cassel, 15. Juni. Der Mord am „Jungfernkops" bei Harleshausen fand, wie wir gestern bereits mitteilten, seine gerichtliche Sühne.
Der Angeklagte Pfläging besitzt eine unangenehme Erscheinung mit erdfahlem, wenig intelligentem Gesicht, ist 1,68 Meter groß, hat schwarzes, struppiges Haar, kleines sch-oarzes Schnurrbärtchen, abstehende Ohren und hinkt mit dem rechten Beine. Pf., der anfänglich mit weinerlicher Stimme seine Angaben macht, erzählt später völlig gleich- giltig und kaltblütig die Einzelheiten der grausigen Mord- that ganz geläufig her und giebt ohne Zögern zu, daßerdenMordmitVorsatzundUeberlegung ausgesührt habe. Auf dem Gerichtstische sind die Mordwerkzeuge, das blutige Messer, der blutbespritzte Stein, ein mehrere Fuß langer, armdicker Baumstamm rc. aufgelegt, ferner auch der Hut, das Ledertäschchen und big Kleidungsstücke der Ermordeten. Pfläging ist 1871 zu Heckershausen geboren, seit 1898 mit Elise Fuhrmann, Schwester der Ermordeten, verheiratet, Vater eines 1899 geborenen Kindes, reformiert, ohne Vermögen, kein Soldat gewesen, mehrfach vorbestraft, zuerst bereits als fünfzehnjähriger Bursche wegen Holzbiebstahls, zuletzt wegen Diebstahls in 7 Fällen mit 2 Jahren Gefängnis. Die Anklage legt dem Pfläging zur Last, amm 22. April am „Jungfernkopf" die Tienstmagd Anna Fuhrmann von hier vorsätzlich getötet zu haben. Der Angeklagte bringt unter plötzlichem Weinen hervor: Ich habe damals keine Arbeit bekommen können, ich wußte nicht, wie ich meine Familie ernähren sollte, bin fortwährend von einer Fabrik zur andern gelaufen und habe mich vergeblich bemüht, eine Arbeitsstelle zu finden, ich wußte nicht, wie ich meine Schulden bezahlen sollte. Diese Gedanken beunruhigten mich unaufhörlich, ich wußte nicht, was ich thun sollte in der Zeit vor und nach Ostern. Dazu habe seine Frau ihm immer Vorwürfe gemacht, immer geklagt über mangelndes Geld; was sollten wir ansangen? Schon im April vor. Jahres, als uns das erste Kind geboren wurde, hatte ixf), den Plan gefaßt, meine Schwägerin umzubringen, um das Geld zu erben.
Präsident: Mso schon, als Sie in fester Stellung waren, regelmäßig Brod und keine Schulden hatten, trugen Sie sich mit der Idee? Angeklagter: Ja. Präs.: Was waren denn das für Schulden, die Sie angeblich so sehr drückten? Ter Angeklagte bringt vor, es sei die Doktor-Rechnung fällig gewesen, Miete, Milchgeld, Brot- gelo usw. Dr. med. Rösner habe sein Kind wiederholt behandelt, allerdings eine Rechnung hätte derselbe noch wicht geschickt. Präs.: Also Sie wollen uns erzählen, daß Sie sich schon Gedanken um eine Doktor-Rechnung gemacht haben wollen, die Ihnen noch nicht einmal zugehangen war? Und der Hauswirt hatte doch auch nur für zwei Monate die Miete mit 26 Mk. zu bekommen, die Milchschulden betrugen auch nur 16 Mark, an Brotschulden hatten Sie etwa 10 Mark. Waren denn diese Schulden, so arg, daß Sie von einer drückenden Notlage sprechen, die so zwingend war, daß Sie die Schwägerin umbringen mußten? Pfläging bringt vor, daß der Haushalt auch gekostet habe, seine Frau habe sich ein Kleid fürs 3 Mk. 50 Pf. machen lassen, sie hätte ein zweites Kind bald erwartet rc. Präs.: Wußten Sie, wie viel Geld sich Ihre Schwägerin erspart hatte? Angekl.: Annähernd' 700 Mark. Daß keiner der Gläubiger ihn gedrängt hat muß Pf. zugeben, und giebt nun eine ausführliche Schilderung der Vorgänge an jenem 22. April, dem Sonntag nach Ostern: Meine Schwägerin kam regelmäßig zu uns, ich ging mit ihr dann gewöhnlich an die Luft, weil meine Frau nicht konnte. An jenem Sonntage hatte mir meine Frau gesagt, die Anna kommt heute nicht, sie will eine Freundin besuchen. Als ich nun am Nachmittag gegen dreiviertel 4 Uhr von meiner Wohnung fortging, zufällig durch die Artilleriestraße marschierte und mich umdrehte.
sah ich, daß die Schwägerin gerade aus dem Hause der Freundin hinter mir drein kam. Sie meinte, wir wollen ausgehen, und als ich vom „Jungfernkopf" sprach, meinte sie,Ha habe'sic schlon immer mal gernchingewollt. Ich bachte sofort, daß ich sie ermorden wollte; denn das war ein geeigneter Platz und eine günstige Gelegenheit dazu. Wir sind'dann zusammen nach dem „Jungfernkops gegangen. Präs.: Sie dachten, der Platz liegt abseits der Straße, ist mit dichtem Wald bewachsen, deshalb geeignet für so eine heimliche Sache? Angekl.: Ja. — Wir sind langsam gegangen, und haben nur wenig gesprochen. Meine Schwä- herin hat sich ein Sträußchen Blumen gepflückt. Als wir auf dem „Jungserirkopf" angelangt waren, suchte sich Anna ein Plätzchen aus und setzte sich auf eine Rasenbank. Darauf nahm sie Butterbrot und Schweizerkäse aus ihrem Täschchen, bat mich um mein Taschenmesser und teilte das Brot mit mir. Das Messer hatte sie offen zwischen uns hingelegt. Ich ließ das Messer offen da liegen, um es gleich zur Hand zu haben. Meine Schwägerin sprach, sie sei müde und streckte sich tang ins Gras, mit dem Rücken auf der Erde, das Gesicht nach dem Himmel; zeitweilig schloß sie die Augen. Ich machte es auch so, sie lag links neben mir etwa einen halben Meter entfernt. Präs.: Jetzt haben Sie doch, wo die blanke Mordwaffe zwischen Ihnen lag, den Plan zur Ausführung der That überlegt? Angekl.: Ich will's nicht bestreiten. Als sie sich von mir abwandte und aus die linke Seite legte, da bin ich bann plötzlich über sie hergesallen, und habe ihr mein Taschenmesser in die rechte Halsseite gestoßen, die ganze Messerklinge hinein bis ans Heft und dann nach mir zu durchgeschnitten. Die Anna fuhr bei dem Stich empor und schrie, woraus ich einen Stein aufhob (sie war inzwischen auf's Gesicht gefallen) und sie mit aller Kraft auf den Kopf schlug. Dabei machte sie mit bun Kopf im Grase hin unb her unb auf biese Weise wirb .whl Gras unb Erbe in bcn Munb geraten sein. Als sie sich in bie Höhe machen wollte, fiel sie entkräftet zurück, drehte sich um und ich habe sie nun mit dem Stein mehrfach auf den Hinterkopf geschlagen bis sie sich nicht mehr bewegte. Präs.: Ist es richtig, daß Sie über eine Viertelstunde am Fußende der Leiche stehen geblieben sind, um zuzusehen, ob sie ganz tot war und mit dem Vorsatze, sobald sie sich regte, abermals von 'neuem ans sie einzuschlagen? Angekl.: Ja. Nachdem ich die Sachen der Schwägerin versteckt hatte, ging ich ruhig nach Hause. Als ich an das Holländische Thor kam, läutete les acht Uhr, ich habe mich in das Bett gelegt, und ruhig geschlafen. Am andern Tage bin ich nach Arbeit gegangen und habe solche erhalten. Als die Leiche mehrere Tage später aufgefunden wurde, habe id) unter dem Namen des Bahnwärters Zaun eine Postkarte an die Polizei geschrieben !umb ihr mitgeteilt, baß eine Leiche in jenem Wälbchen liege. Wie nun ber Präsident aus ben Akten konstatiert, hat Pfläging Über bas Motiv, warum er biese Postkarte schrieb, unb so selbst bie Spur auf sich lenkte, verschiebene Angaben gemacht, so einmal, baß bie Leiche balb beerbigt werbe, bann um seine Frau zu beruhigen,, unb enblich, bamit sie balb in ben Besitz ber Erbschaft kämen. Heute giebt Pfläging bie beiben letzteren Grünbe als richtig an, wiberspricht aber auch nicht, als ihm ber Vorsitzende vorhält, daß es ihm wohl hauptsächlich darum zu thun war, die Identität ber Leiche festzustellen, benn wenn sie Hasen unb Füchse gefressen, bann würbe ein Pflegschaft über bas Sparkassenbuch eingeleitet unb es konnte sich so lange hinziehen mit ber Erbschaft, baß Pfläging es gar nicht mehr erlebt hätte.
Die bhittriefenbe Morbwaffe hat er absichtlich liegen lassen, er schauberte sich bavor unb konnte sie nicht mehr anrühren.
lieber bie Gestänbnisse rc. werben Kriminal-Kommissar Mäthner, Untersuchungsrichter Lanbgerichtsrat Dr. Vol- genau, Amtsgerichtsrat Kremer unb Kriminalschutzmann Wenderoth als Zeugen vernommen. Daraus ging unter anberem hervor, baß bie Frau bes Angeklagten geäußert hat, wegen Schulben unb aus Not könne es ihr Mann nicht gettjan haben; er habe früher fleißig gearbeitet unb sie hätten sich sogar kleine Ersparnisse gemacht. Frau Pfläging habe auch einmal bie Befürchtung geäußert: wenn er bas Gelb gekriegt hätte, wäre er womöglich bamit burch- gebrannt unb hätte Frau unb Stoiber im Stich gelassen. Pfläging hat bei allen Vorführungen sich sehr kaltblütig unb gleichgiltig benommen; auf ben Untersuchungsrichter machte er bcn Einbruck eines Spielers, ber hoch gespielt, bas Spiel verloren hat unb nun obenbrein ben Einsatz bezahlen muß.
Der Zeuge A s ch o f f hat bie Leiche zuerst aufgefunben, als er sich Blumenerbe suchen wollte. Die Leiche war orbentlich zurecht gelegt, Kleiber georbnet, ber Kopf mit bem Jacket zugebcckt, von ben Blutspuren sah man zunächst gar nichts. Erst als ber Kopf blos lag, sah man bie am Halse weit klaffenbe Wunbe.
Kaufmann Eimer giebt ber Ermorbeten bas beste Zeugnis, sie war ein sehr braves, sparsames Mäbchen, habe nie Umgang mit Männern gehabt. Außer bem Sparkassen- ' buch von 700 M. hatte sie noch 38 M. bar unb eine größere Summe Lohn stehen gelassen. Der Hauswirt, bie Milch unb Brot liefernben Zeugen bekunben, baß sie ben Angeklagten keineswegs gebrängt, nicht einmal gemahnt haben. Dietrich hat ihm 2 Mark geborgt. Kreisphysikus Dr. Fey erstattet ein Gutachten über bie Sektion ber Leiche, wobei er bie blutige Schäbelbecke ber Ermorbeten ben Geschworenen vorzeigt. Dieselbe weist fürchterliche Verletzungen auf, ber Hinterkopf ist völlig zertrümmert, sobaß bas Gehirn heraustrat. Dr. Rösner bezeugt noch, baß er bas Kinb bes Angeklagten zwar fünf- bis sechsmal ärztlich be- hanbekt, aber bafür Weber Bezahlung verlangte, noch erwartete. Lehrer Butte-Heckershausen behnibet, baß Pfläging ein träger, gleichgiltiger Schüler war, ber oft bie Schule schwänzte. Verteibiger Justizrat Scheffer giebt anheim, zu erwägen, ob ber Angeklagte zwar bie That überlegt iqnd geplant, bei ber plötzlichen Ausführuna aber bennoch im Affekt gehanbelt habe. Es würbe in oiefem Falk nicht Mord, sondern nur Totschlag vorliegen. Er verweist in bieser Beziehung auf Entschcibungen bes Reichsgerichts. Der Angeklagte selbst bringt unter Weinen nochmals seine Notlage vor.
Nach Rechtsbelehrung bes Präsibenten traten die Geschworenen ab und kehrten schon nach fünf Minuten wieder woraus der Obmann verkündet, daß die Schuldfrage nach Mord bejaht ist. Der Staatsanwalt beantragt bie
Tobesstrafe, ber Angeklagte bittet unter Thronen um nni- I bere Strafe. Der Gerichtshof verurteilt gesetzlich^« Bestimmung gemäß ben Angeklagten zum Tod« | sowie zum bauernben Verlust ber bürgerlichen Ehrenrechte ’ Ferner wirb auf Einziehung bes bei bem Morb benutzte» I Messers erkannt. Der Angeklagte nahm bas Todesurtel gleichmütig entgegen.(Kass. Tagebk.)
Aus Stadl und Land.
** Theologische Konferenz. Am letzten Donnerstag tagte in „Steins Garten- bie diesjährige „Gießener thev. logische Konferenz", bie recht gut besucht war. Pfarrer aus allen Bezirken, auf die sie berechnet ist (Großherzogtun Heffen, Provinz Hessen-Nassau, Kreis Wetzlar), waren erschienen. Die Konferenz wurde geleitet vom Geh. Kirchenrci Prof. D. Kattenbusch. Der erste Vortrag war von Prof. D. Weiß-Marburg übernommen worden und be> handelte „die Geschichte derJdee vom Reiche Gottes v on der Verkündigung I esu an biß auf die letzte Entwicklung der Theologie". Der Vortrag knüpfte daran an, daß durch Albrecht Ritsch!, dem großen 1889 verstorbenen Göttinger Theologen, der Gedanke vom Gottesreich wieder in das Zentrum der Theologie gerückt sei, doch freilich in einer einseitigen Fassung. Er endete auch mit einer anregenden und viele originale Anschauungen daibietenden Kritik der Weise, wie Ritschl diesen Gedanken in seiner Dogmatik prinzipiell verwertet und mit anderen Gedanken, besonders dem der Erlösung durch Christus, ver- bunden hat. Die Vorbereitung auf diese Kritik bildete ein von reicher Gelehrsamkeit zeugender, knapp und anschaulich gehaltener Ueberblick über die gesamte dogmengeschichtliche Entwicklung der Idee vom GotteSreich, worin die Theorieen Augustins, Luthers, dann der Aufklärung, hier vorab des sächsischen Theologen Reinhard und Kants, die Hauptruhepunkte bildeten. — Nach einer Pause hielt Pfarrer Förster- Frankfurt den zweiten Vortrag über „die Rechtslage der evangelischen Kirche in Deutschland 1800 und 1900". In fesselnder Weise beleuchtete er den großen Gegensatz zwischen den Verhältnissen, die an der Wende des 19. und 20. Jahrhunderts historisch zu bemerken sind. Um 1800 der volle Sieg der naturrechtlichen Konstruktion der Verfassung der evangelischen Kirche in allen einzelnen Territorien Deutschlands, dadurch ein Zustand größter Freiheit der Einzelgemeinde und deS Einzelpfarrers. Von einer Kirchenreqierung in anderem Sinne als der von der staatlichen Obrigkeit wahrgenommenen Pflege der äußeren Verhältnisse war kaum die Rede. Den Staaten lag wesentlich nur daran, alle Konfessionen zur Toleranz zu verpflichten. Im Laufe des 19. Jahrhunderientwickelt sich dann eine sehr ausgebildete interne Kirchenverfassung, Konsistorien mit neuen, besonders auf die Wahrung ber Bekenntnisse abzielenden Befugnissen, daneben Synoden der Landeskirchen, Presbyterien der Lokalgemeinden. Der Vortragende kontrastierte nur das 18. und 19. Jahrhundert. In der Debatte wurde efl später mehrfach berührt» daß vor dem 18. Jahrhundert, vor dem Aufkommen ber naturrechtlichen Konstruktionen, schon ganz andere Verhältnisse geherrscht hatten, freilich doch auch solche, die in charakteristischen Beziehungen recht verschieden waren von denjenigen, welche in gegenwärtiger Zeit zu einer gewissen Reise, wenn auch sicher noch nicht in die letzte Phase gelangt sind. Redner legte die inneren Gründe, die historische „Notwendigkeit", auch den reichen Segen der Entwickelung des 19. Jahrhunderts dar, nicht ohne zugleich die schweren Bedenken, die in vielen Beziehungen damit verknüpft sind, scharf zu betonen. — Die beiden Vorträge werden in der bekannten Sammlung der Vorträge der Gießener Konferenz (Ricker'sche Buchhandlung) int Druck erscheinen. — Em gemeinsames Mittagsmahl hielt den größeren Teil der Erschienenen bis gegen 5 Uhr zusammen. Die Züge nm diese Zeit entführten die meisten in ihre Heimat. Kleinere Gruppen saßen noch bis 7 unb 8 Uhr im Hotel Viktoria beisammen. Alle waren einig, sehr viel Anregung aus dm Vorträgen und in der Diskussion empfangen zu haben.
*• Staudesordnung und Ehrengerichte für Aerzte. Nach dem Beispiele anderer Bundesstaaten hat das Großh. Ministerium des Innern den Entwurf eines Gesetzes betr. die Standesordnung und die Ehrengerichte für die Aerzte des Großherzogtums aufgestellt. Damit ist einem allseitigen | Wunsche entsprochen worden, wenn auch der Entwurf in . mancher Hinsicht verbesserungsbedürftig erscheint. In den I Entwurf ist der Grundsatz vertreten, gemäß der Verordnung vom 28. Dezember 1876 die den jetzt bestehenden Kreis- I vereinen trotz mancher seither zutage getretener Mißstände ! zustehenden rechtlichen Funktionen weiter bestehen zu lassen, Regierungsbeschlüsse zur Ausführung zu bringen u. s. f Dabei ist indeß nicht in Betracht gezogen, daß eine große Anzahl (ein Drittel) von Aerzten den Kreisvereinen aus irgend einem Grunde nicht angehören. Letztere sollen zwar nunmehr das Stimmrecht erhalten, was jedoch bei ihrer Minderzahl ohne jegliche Bedeutung ist. Nach dem Rechtsgrundsatze „Gleiches Recht für alle" erscheint es demnach unbedingt erforderlich, alle approbierten, praktizierenden Aerzte des Großherzogtums in einer Korporation zu »er einigen, wodurch allein eine gleichmäßige Behandlung aller Aerzte gewährleistet erscheint. Grundbedingung ist, daß an Stelle der zurzeit bestehenden verschiedenartigen Statuten der einzelnen Kreisvereine, die nach Bedarf und Willkür geändert werden können, gleichmäßige feststehende, von persönlichen und lokalen Einflüssen unabhängige, von der Regierung genehmigte Statuten treten. Der Entwurf will ferner den Vorsitzenden der Kreisvereine das Recht zugestehen, Kollegen Mahnungen zu erteilen, wobei allerdings nicht berücksichtigt erscheint, daß auch ein Vorsitzender selbst in die Lage geraten kann, Mahnungen in Empfang nehmen zu müssen. Jede Rüge oder Strafe muß bem Ehrengerichte Vorbehalten bleiben. Bezüglich dec Zwangsaufnahme der Aerzte in die KreiSvereiue hat die
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