Ausgabe 
17.3.1900 Zweites Blatt
 
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1900

Samstag den 17 März

Zweites Matt

Fit. 64

Kiehemr Anzeiger

Heneral-Anzeiger

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Infanterie.

Am 3. April 1900.

Reservisten.

E. Zu Lich

1.

2.

3.

Weickartshain, Weitershain mit dem Hainer-Hos,'Winnerod.

Paletot). .

Reservisten, sowie zur Disposition der Truppenterle und der Ersatz-Behörden Entlaffenen aller Waffen.

Wehrleute 1. Aufgebots, die vom 1. Oktober 1887 ab

am 19. April 1900, am westlichen Ausgange auf der Straße nach Gießen für die Bewohner von: Allertshausen, Belters­hain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg mit der Dickels- mühle, Neumühle, Stadtmühle, Steinmühle, Obere und Untere Ziegelhütte, Latzmühle, Hattenrod, Harbach mit der Kolbenmühle und Sommermühle, Kesselbach mit der Ra- benauischen-Papiermühle, Lauter mit der Artztmühle, Bing­mühle, Georgenhammer, Strellesmühle und Walkmühle, Lindenstruth, Londorf mit der Burg Rabenau, Burgmühle,

Schmittmühle, Reitzenmühle und Ziegelhütte, Lumda (Groß und Klein), Odenhausen mit Appenbörnerhof, Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen mit

am 24. April 1900

in der Amtsgerichtsstraße für die Bewohner von: Albach, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich, Grüningen, Holzheim, Lich mit Albacher Hof, Kolnhausen und Mühlsachsen, Münster, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Steinbach.

1. Appell vormittags 9 Uhr 30 Minuten

Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots.

Reservisten sowie zur Disposition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.

2. Appell mittags 12 Uhr

Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen und sämtliche Ersatz- Reservisten.

Besreiungsgesuche sind bis längstens 8 Tage vor dem Appell auf dem Dienstwege (durch das Hauptmeldeamt) ein­zureichen und müssen durch die Bürgermeisterei bezw. bei Beamten durch die vorgesetzte Behörde beglaubigt sein, werden aber nur im dringendsten Notfälle genehmigt.

Diejenigen Mannschaften, bei welchen Fußmeffungen vorgenommen werden (Sämtliche Mannschaften des Jahr­gangs 1895 aller Waffen mit Ausnahme der nichtgeübten Ersatz-Reservisten) halkn überhaupt keine Aussicht auf Be­freiung.

Die Leute haben in bürgerlicher Kleidung, sowie mit reinen Strümpfen zu erscheinen. Stöcke, Schirme, Pfeifen und Cigarren sind vorher wegzulegen.

Die Mrlitärpapiere (Patz und Führungs­zeugnis) müssen zur Stelle sein.

Diejenigen Mannschaften, denen seitens der Bürger­meistereien bereits Kriegsbeorderungen oder Paßnotizen gegen Quittungsleistung ausgehändigt worden sind, haben dieselben in die Pässe eingeklebt mitzuoringen.

Sämtliche Mannschaften stehen im Laufe des ganzen Kontrolltages bis einschließlich Mitternacht unter dem Militärgesetz.

Gießen, den 1. März 1900.

Großh. Bezirks-Kommando.

Del ring.

Oberstleutnant und Kommandeur des Landwehrbezirks Gießen.

1. Appell vormittags 9 Uhr 15 Minuten: Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots.

Reservisten, sowie zur Disposition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.

2. Appell vormittags 11 Uhr 30 Minuten: Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen.

3. Appell nachmittags 1 Uhr: Sämtliche Ersatz-Reservisten.

D. Zu Hungeu am 23. April 1900 an der Post für die Bewohner von: Bellersheim, Betten­hausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenherm mit Hof-Gill, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof-Graß, Röthges, Stein­heim, Trais-Horloff, Utphe, Billingen.

1. Appell vormittags 9 Uhr 30 Minuten: Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots.

Reservisten, sowie zur Disposition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.

2. Appell mittags 12 Uhr:

Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen und sämtliche Ersatz-

A. Zu Gießen

in Oswalds Garten für die Bewohner von Gießen mit Schiffen­berg und Herrnwald. (Die Bewohner von Annerod, Burk­hardsfelden, Heuchelheim, Klein-Linden und Oppenrod er­scheinen nicht mehr wie seither mit Gießen, sondern an einem besonderen Tage, siehe nachstehend) und zwar:

am 2. April 1900.

1. Appell vormittags 8 Uhr:

Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots; Reservisten der Infanterie, der Jahr­gänge 1892, 1893, 1894 und 1895.

2. Appell nachmittags 2 Uhr:

Reservisten der Infanterie der Jahrgänge 1896, 1897, 1898 und 1899, sowie sämtliche zur Disposition der Truppen­teile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften der

1. Appell vormittags 8 Uhr:

Reservisten sowie zur Disposition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller übrigen Waffen, und zwar der Garde, Jäger, Kavallerie, Feld- und Fuß-Artillerie, Pioniere, Verkehrstruppen (Eisenbahn-, Tele­graphen- und Luftschiffertruppen, des Trains (einschl. Kranken­träger), Sanitäts- und Veterinärpersonals, Büchsenmacher- Gehilfen, Oekonomie-Handwerker und Marine-Mannschaften.

2. Appell nachmittags 2 Uhr:

Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen.

Am 4. April 1900 vormittags 8 Uhr:

Sämtliche Ersatz-Reservisten.

Am 20. April 1900 für die Bewohner von Annerod, Burkhardsfelden, Heuchel­heim, Klein-Linden und Oppenrod.

1. Appell vormittags 8 Uhr:

Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots.

Reservisten, sowie zur Disposition der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen 2. Appell vormittags 10 Uhr:

Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen.

3. Appell nachmittags 2 Uhr:

Sämtliche Ersatz-Reservisten.

Am 21. April 1900.

für die Bewohner von Allendorf a. d. Lahn, Großen-Lmden, Langgöns, Leihgestern, Watzenborn und Steinberg, Hausen.

1. Appell vormittags 8 Uhr:

Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots.

Reservisten, sowie zur Dispofitiou der Truppenteile und der Ersatzbehöiden entlassenen Mannschaften aller Waffen.

2. Appell vormittags 10 Uhr:

Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen und sämtliche Ersatz- i Reservisten.

B. Zrr Lollar

am 18. April 1900, am Bahnhof für die Bewohner von Allendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Clim­bach, Daubringen mit Heibertshausen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufen­berg mit FriedelHausen, Treis a. d Lda., Trohe und Wteseck.

1. Appell vormittags 8 Uhr 45 Minuten:

Offiziere, Sanitäts-Offiziere und Beamten der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots.

Reservisten, sowie zur Dispofitton der Truppenteile und der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften aller Waffen.

2. Appell vormittags 11 Uhr:

Wehrleute 1. Aufgebots aller Waffen.

3. Appell nachmittags 1 Uhr:

Sämtliche Ersatz-Reservisten.

C. Zu Grünberg

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Maul- und Klauenseuche. . I

Nachdem die Maul- und Klauenseuche in Bellersheim größeren Umfang angenommen hat, ordnen wir hiermit die I Gperre des Orts Bellersheim mtb dessen Feld- gemarknng an. Danach unterliegt der Verkehr mtt Rind- I dich, Schweinen, Schafen und Ziegen folgenden Beschrank- I ungen: Das Durchtreiben derselben von außerhalb durch I Ort und Gemarkung ist verboten. Die Einfuhr von solchem I Vieh über die Gemarkungsgrenze in den gesperrten Ort ist I nur zum Zwecke sofortiger Abschlachtung gestattet oder für I den Fall, daß es in der Gemarkung verbleibt. Die Aus- I fuhr ist ebenfalls nur zum Zwecke sofortiger Abschlachtung mit schriftlicher Erlaubnis der Bürgermeisterei Bellersheim auf Grund einer Aeußerung des Großh. Kreisveterinärarztes zulässig. Wer ein Stück Vieh an einen auswärtigen Metzger oder ein Schlachthaus liefern will, muß also zunächst die | Untersuchung durch den Großh. Kreisveterinärarzt veranlassen und wenn danach der Ausfuhr kein Hindernis im Wege steht, einen Erlaubnisschein der Großh. Bürgermeisterei lösen. Bei dem Transport muß er diesen Schein, der eine Ztigige Gültigkeit hat, mit sich führen und die vorge­schriebenen Transportbedingungen genau beobachten, auch der Polizeibehörde (Bürgermeisterei) des Empfangsortes Nachricht geben. Auf Antrag der Bürgermeisterei wird von uns im Bedürfnisfalle angeordnet, daß der Großh. Kreis- veterinärarzt sich wegen Ausstellung solcher Bescheinigungen an einem bestimmten Tag wöchentlich, der ortsüblich bekannt zu machen ist, dienstlich einfindet.

Die Sperrmaßregeln bezüglich verseuchter Gehöfte oder Weiden bleiben daneben bestehen. Im übrigen können Klauentiere aus nicht verseuchten Gehöften innerhalb der gesperrten Gemarkung zur Feldarbeit benutzt oder auf die Weide getrieben werden, nicht aber über die Gemarkungs­grenze hinaus. , .

Ebenso können der Ansteckung verdächtige Tiere zur Feldarbeit innerhalb der Gemarkung benutzt werden; das sind solche Tiere, bei denen wegen des Zusammenstehens mit kranken Tieren im selben Gehöft oder Stall oder wegen Berührung mit krankem Vieh in irgend einer Weise die Vermutung besteht, daß sie angesteckt worden sind.

Wer Grundstücke oder Anlagen in einer anderen Ge­markung besitzt, muß dieselben entweder durch Pferdegespanne oder aber durch Rindviehgespanne aus dieser anderen Ge­markung besorgen.

Jede Weggabe von Milch aus der gesperrten Gemarkung darf nur nach vorheriger Abkochung erfolgen; ausgenommen, wenn die Abgabe an eine Molkerei erfolgt, welcher das Verbot der Abgabe ungekochter Milch zugegangen ist.

Ausfuhr von Dünger, Rauhfutter und Stroh aus Seucheftällen des Sperrgebiets ist verboten

Gießen, den 15. März 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Im Einvernehmen mit der deutschen Seewarte in Hamburg wird eine Neuregelung des telegraphischen Wetternachrichtendienstes beabsichtigt. Hierdurch soll ö einerseits den Klagen wegen zu später Ankunft der Wetter- :, I telegramme abgeholfen, andererseits soll, damitder e - memyarosyam, meisnrcyen, muoorngsyaufen, öaajen mit I derung eine Ermäßigung der BezugSgebühren für ie Bollnbach, Veitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen, I nachrichten verbunden sein wird, die B tz g ben

Weickartshain, Weitershain mit dem Hainer-Hos,'Winnerod. ' richtung auch weiteren Kreisen zuga g ch g

6ießen gehörigen:

Offiziere, Sanitätsoffizier- und Beamte der Reserve und Landwehr 1. Aufgebots (Kleiner Dienstanzug: Mütze, Waffenrock, Achselstücke, lange Hosen oder hohe Stiefel, beliebig, bei schlechter Witterung

eingestellt worden.

4. Ersatz-Reservisten, geübte und nicht geübte.

Nachstehend ist angegeben, wo und zu welcher Zett die Hwntrollpflichtigen anzutreten haben.

Gießen, den 6. März 1900.

Betr.: Frühjahrs-Kontrollversammlungen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.

Nachstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weise zur öffentlichen Kenntnis bringen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Bei den diesjährigen Frühjahrs-Kontrollversammlungen im Kreise Gießen haben zu erscheinen alle zum Hauptmeldeamt

Bekanntmachung.

Hierdurch bringen wir zur Kenntnis, daß unserer Kasse im Jntereffe der Erleichterung des Zahlungsverkehrs mit uns, bei der hiesigen Reichsbanknebenstelle ein Konto für den Reichsbankgiro-Verkehr heute eröffnet worden ist.

Gießen, am 10. März 1900.

Großherzogliches Hauptsteueramt.

________________Weissenbruch._______________

Bekanntmachung.