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16.9.1900 Zweites Blatt
 
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Sonntag de« 16. September 150. Jahrgang »OOP

M. A7 Zweites Blatt

Heimat-Anzeiger

Amts« und Anzeigeblatt für den "Kreis Gieren

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Der rumänisch-bulgarische Konflikt.

Der Panbulgarismus ist der Feind der Ordnung und des Friedens aus der Balkanhalbinsel. Das Streben nach Realisierung unerreichbarer Ideale und politischer Wahn­gebilde ist an sich zwar eine Dummheit, aber 'so lange wenigstens kein Verbrechen, als die von solchem Streben beherrschten Schwarmgeister sich nicht verwerflicher Mittel bedienen. Den Panbulgarismus belastet aber der doppelte Vorwurf, daß er Unmögliches mit blutigen Waffen in der Hand verlangt.

Das Drama, das vom sogenanntenbulgarisch-ma- cedonischen Komitee" unlängst in Bukarest aufgesührt wurde, hat eine ganze Reihe verbrecherischer Anschläge in das Helle Licht des Tages gerückt und eine nicht geringe Zahl politischer Bravos blosgestellt, die ausersehen waren und sich bereit erklärt hatten, das Blut von Unschuldigen zur größeren Ehre des Panbulgarismus zu vergießen. Die durch anderweitige Umstände und Thatsachen erhär­teten Aussagen des verhafteten Studenten Trifanow machten »es klar, daß der blutige Konvent in Sofia,bul- garisch-macedonisches Komitee genannt", die Ermord­ung der Könige von Rumänien und Serbien beschlossen und zu diesem Zwecke ihren Präsidenten Sara- fow nach der rumänischen Hauptstadt entsandt hatte, um das Verbrechen zur Ausführung zu bringen. Man weiß genau, daß der berüchtigte Bulgare Rosniakow ausersehen war, am 29. Juni (12. Juli) d. I. Carol I. zu erschießen, worauf alsdann die Reihe an König Alexander kommen sollte. Aus dem Akten-Material, das dem Untersuchungs­richter Florescu vorliegt, geht hervor, daß diese Attentate geplant wurden/ tuen mit größerer Aussicht auf Erfolg die Erhebung in Macedonien und dessen Angliederung <m Bulgarien bewerkstelligen zu können.

Die unleugbare Decadcnz des Hellenismus erweist sich in gewisser Beziehung als Lockmittel für solche ehrgeizigen Pläne einer umstürzlerischen Camarilla. Anders stehen ober die Dinge hinsichtlich der Rumänen wie der Serben. Diese beiden Völker haben in den letzten Jahrzehnten eine unverkennbare nationale Auswärtsbewegung dokumentiert und sie besitzen in Macedonien zahlreiche Konnationalen, für deren Schicksal in der Stunde einer ernsten Gefahr einzutreten die Regierungen in Belgrad und Bukarest nicht einen Moment zögern werden. Darum sollte am Vor­abend der vom Panbulgarismus vorbereiteten Umwälz­ung Bestürzung und Verwirrung in Rumänien Platzgreifen, eine Absicht, die durch die Ermordung der Souveräne er­reicht worden wäre.

Die Entdeckung des Planes ist rechtzeitig genug erfolgt, um ihn zum Scheitern zu bringen. Allein ein lautes: Quousque tandem" muß doch an die bulgarische Regier­ung gerichtet werden. Das Vogel-Strauß-Spielen nutzt den Machthabern in Sofia nichts mehr, nicht nur die Kabinette, sondern auch die europäische öffentliche Mein­ung sind zur Stunde über die Rolle genügend unterrichs- tet, welche die bulgarische Regierung in der gegen fremde Herrscher und Völker geschmiedeten Konspiration spielt. Die Sofioter Regierung ist verpflichtet, den durch die Waffen Rußlands und den Willen Europas geschaffenen .Staat nicht als Nest skrupelloserpolitischer" Mordbuben mißbrauchen zu lassen. Hat sie hierzu nicht die Kraft oder den Willen, so wird schließlich nichts anderes übrig bleiben, als fremde Regierungen oder den Souzerän Bul­gariens mit dieser Aufgabe zu betrauen. Bulgarien liegt in Europa. und muß in europäisch^-kulturellem Sinne «regiert werden, sei es unter Mitwirkung der dazu be­rufenen Faktoren oder unter einem Zwange von außen und mit fremden Machtmitteln.

Die Zeit des geduldigen Zuschauens ist endgiltig um!

Polttische Tagesschau.

Der Verband deutscher Gewerbegerichte, der in Mainz in der dritten Sevtemberwoche seine Jahresversammlung abhält, wird sich vornehmlich mit den Beziehungen des gewerblichen Arbeitsvertrags zu dem Bürgerlichen Gesetzbuch beschäftigen, einem Gegenstand, der sowohl für die Vor­sitzenden und Beisitzer der Gewerbegerichte wie für die Arbeitgeber von besonderem Jntereffe ist. Ueber daS Ver­hältnis der Gewerbeordnung zu dem Bürgerlichen Gesetz­buch weichen die Ansichten der Vertreter der Wissenschaft und der Praxis ganz erheblich voneinander ab, und die bisherige Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht imstande gewesen, die Zweifel und Meinungsverschieden­heiten zu beseitigen. So manche Zwistigkeit zwischen Arbeit­gebern und Arbeitern, ja, sogar mancher Ausstand ist m letzter Linie auf mißverständliche Auffassungen über dieses Verhältnis zurückzuführen. Die Arbeiter sind vielfach der Meinung, daß durch das Bürgerliche Gesetzbuch die Rechte, welche die Gewerbeordnung dem Arbeitgeber verleiht, zum größten Teile aufgehoben seien; und in dieser falschen An­schauung werden sie bestärkt durch Darstellungen deS

geltenden Rechts, die in der Arbeiterbevölkerung sehr ver­breitet sind. So lehrt beispielsweise daS insbesondere für die Bedürfnisse der arbeitenden Klassen bestimmte RechtS- buch:DaS Arbeiterrecht", von dem sozialdemokratischen Abg. Stadthagen verfaßt,

daß seit dem 1. Januar 1900 alle Aufrechnungen gegen Lohn­forderungen bei einem Lohne von nicht über 1500 Mk. un­zulässig seien und daß auch die Lohneinbehattungen zur Sicherung gegen Vertragsbruch nach S 119a und 134a der Gewerbeordnung nicht mehr bethättgt werden dürften.

Der Verfasser stützt diese Meinung auf § 394 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der die Aufrechnung auf unpfänd- bare Forderungen verbietet. Die Arbeiter find natürlich von der Richtigkeit dieser gedruckten Behauptung überzeugt und erblicken in der Lohneinbehaltung ein ihnen vom Arbeit­geber angethanes Unrecht, ja eine unmittelbare Gesetzes­verletzung. Es ist nicht nur vereinzelt vorgekommen, daß hierdurch langwierige, mit großer Hartnäckigkeit geführte Ausstände veranlaßt wurden. Und doch ist die Auffasiung vollständig falsch, § 119a der Gewerbeordnung wird durch § 394 des Bürgerlichen Gesetzbuchs überhaupt nicht be­rührt; die Gewerbeordnung enthält Sonderrecht und dieses Sonderrecht hat durch das spätere allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch keine Abänderung erlitten. Auch von manchen Gewerbegerichten ist die unrichtige Meinung schon bei ver­schiedenen Fragen zum Ausdruck gekommen,, ohne daß es möglich gewesen wäre, eine Richtigstellung in der höheren Instanz herbeizuführen. ES ist dieserhalb recht erfreulich, daß die Gewerbegerichte sich einmal gründlich hierüber aus­sprechen. Hoffentlich wird die Verhandlung dazu führen, daß die richtige Auslegung zur allgemeinen Anerkennung gelangt, damit die Reichsgesetzgebnng nicht gezwungen ist, einzugreifen und das bestehende Verhältnis zwischen beiden Gesetzen ein für allemal klarzustellen. Das wäre jedenfalls nicht zu umgehen, wenn fort und fort die unrichtige An schauung Eingang in die Rechtsprechung der Gewerbegerichte fände.

Aus Stadt und Kand.

Gießen, 15. September 1900.

** Die hessische Heil- und Pflege anstatt für fallsüchtige Kinder und Jugendliche zu Nieder-Ramstadt bei Darmstadt steht jetzt vollendet da. Bezogen wird das Haus von Mitte .September an; es werden zunächst darin wohnen: der Anstaltsinspektor, Pfarrer Weimar mit Familie, ein Oberwärter, eine Oberwärterin und eine Wärterin, eine Köchin, ein Dienst­mädchen und dann die fallsüchtigen Kinder, von denen etwa 10, zumeist Knaben, bis zum 1. Oktober angemeldet sind. Es scheint fast so, als sollten die zur Verfügung stehenden 35 Plätze bald besetzt sein; die Familien, die fallsüchtige Kinder im Alter von fünf bis fünfzehn Jahren in der Anstalt zu Nieder-Ramstadt unterbringen wollen, werden also gut thun, sich sobald als möglich bei Pfarrer Widmann zu Darmstadt, dem Vorsitzenden des Landes­ausschusses, zu melden. Aufnahme finden Kinder ohne Unterschied der Konfession. Das jährliche Pflegegeld be­trägt 360 Mark, wozu noch 60 Mark Kleidergeld kommen. Es soll jedoch nie ein fallsüchtiges Kind Ms Mangel an Mitteln von der Wohlthat der Verpflegung ausg^chlossen werden. Können die Angehörigen nur einen Teil des Pfleqeqeldes bezahlen, so wird das übrige wohl die Ge­meinde oder die Kreiskasse übernehmen, oder sonst fein Fonds. Man wendst sich deshalb vertrauensvoll an den Vorstand. Gewiß werden diese Mitteilungen dazu bei­tragen, daß man allgemein zu der L a n d e s h a u s - kollekte für die hessischer-Fallsüchtigen in den Anstalten zu Bethel und zu Nieder-Ramstadt Ebenso bereitwillig beitragen wird, wie im Vorjahre. Wie dank­bar müssen Eltern doch für gesunde Kinder sein. Und hat jemand ein krankes Familienglied so hat man wohl desto mehr Mitleid mit den armen Fallfuchtigen. Lewer muß die Anstalt zu Nieder-Ramstadt nnt recht viel Schulden eröffnet werden; hoffentlich macht das Ergebnis der Haus­kollekte diese Last um ein bedeutendes leichter

** Das Diakonissenhaus Elis ab ethenftift zu Darmstadt konnte in diesem Sommer em besonders erfreuliches Jahresfest feiern, mcht weniger als zweiund- zwanzig neue Schwestern wurden emgefegnet. Trotzdem kann der Vorstand immer noch nicht all die zahlreichen Bittgesuche um Ueberlassung von Schwestern für Klein- Kinderschulen, Armen- und Krankenpflege in den Gemein­den und für Krankenhäuser erfüllen. Es durfte eigent­lich keine Gemeinde, kein Pfarramt eine Schwester ver­langen, die nickst vorher mindestens eine Tochter der Ge­meinde zur Ausbildung als Schwester ms Elisabethenstift gesandt haben. Möchte doch auch dafür mehr Verständnis sein, zumal jetzt kaum irgendwo in unserem Hessenland der segensreichen Arbeit einer Schwester in der Gemeinde

die Anerkennung versagt wird. Der Vorstand des Diako­nissenhauses teilt gern die Bedingungen mit, unter penert die Aufnahme stattfindet.

** Verein der Dentisten des Großherzog­tums Hessen. Am 23. September, nachmittags halb 3 Uhr hält der Verein der Dentisten des Großherzogtums Hessen im Kaisersälchen desKötherhofes" zu Mainz eine Demonstrations-Versammlung ab, in der gegen die Ortskrankenkassen Stellung genommen werden soll. Die Ortskrankenkassen haben nämlich die Dentisten, d. h. die nicht approbierten Zahnärzte, von der Behandlung der Kassenmitglieder ausgeschlossen und soll, wie derMainz. Anz." meldet, in der vererwähnten Versammlung gegen diesen Ausschuß post festum protestiert werden.

Darmstadt, 13. September. Die durch wiederholte Mißjahre verursachte Notlage des Kleinwinzerstandes an der hessischen Bergstraße hat die maßgebenden Kreise ver­anlaßt, Mittelu-id Wege zu suchen, durch welche der Reb- bauanderBergstraße wieder einigermaßen gewinn­bringend gemacht und der frühere hervorragende Ruf der Bergsträßer Weine zurückerobert werden kann. Auf An­regung der Weinbaukommission wurden neuerdings von selten des Staates für das Jahr 1900/1901 2000 Mark vor­gesehen zur Gewährung von Stipendien an unbemittelte Leute der Bergstraße, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich die zum erfolgreichen Betrieb des Weinbaues erforder­lichen theoretischen und praktischen Kenntnisse durch Besuch der Weinbauschule zu Oppenheim anzueignen. Auch einige Gemeinden M der Bergstraße wollen zu dem gleick)en Zwecke kleinere Geldsummen beisteuern, damit junge Leute, die sich verpflichten, den ganzen, neun Monate umfassen­den Unterricht abzumachen, Unterstützungen bis zu 500 Mk.

erhalten können. , , . .

A Schotten, 12. September. Gegenwärtig macht wieder ein Oberleutnant des 15. Fuß Artillerie-Regts, aus Thorn, kommandiert zur kartographischen Abteilung der Landes­aufnahme, auf dem Taufstein Meßtischaufnahmen. DaS nebelige Wetter beeinträchtigt jedoch die Arbeiten ungemein-

B o r s d o r f, 12. September. Heute wurde in hiesiger Kirche die Dekanatssynode des Dekanats Nidda ab­gehalten. Außer zwei durch Krankheit verhinderten Geist­lichen waren alte Synodalen erschienen. In dem Gottes­dienst, in dem der Ortsgeistliche den Altardienst versah, predigte Pfarrer Praetorius aus Blofeld über den 46. Psalm und behandelte das Thema: Tie Stadt Gottes und zwar die Nöte, in denen sie sich befindet und die wunder­bare Hilfe, die ihr wird. Nach der Begrüßung der Ver­sammelten durch Dekan Hofmeyer folgte die Verlesung des Bescheids des Gr. Ober-Konsistoriums auf die vor­jährigen Synodalbeschlüsse und dann der Rechenschafts­bericht über den übrigen sittlichen Zustand des Dekanats. Die Seelenzahl ist demnach um acht gewachsen, sie beträgt 17 252. In Bezug des Kirchenbesuchs, des Abendmahls­genusses, «ist ein Rückgang eingetreten, der nicht mit Unrecht den alle Sonntage der besseren Jahreszeit einnehmenden Festlichkeiten zugeschoben wird. Die Zahl der unehelichen Geburten (25) hat um 11 zugenommen. Verweigerungen kirchlicher Handlungen sind nicht vorgekommen. Wenn auch die Gaben mancherlei Art um etwas abgenommen haben, so ist zu beachten, daß die häufig auftretenden Kollektanten ebenfalls nicht unbedeutende Summen mitnehmen, die der Kenntnis der Behörden nicht zugänglich sind. In Bezug auf den Religions-Unterricht in den Schulen wird Gutes berichtet: der Besuch der Katechismuslehre ist nur bei den Knaben hier und da mangelhaft. Das Hauptinteresse der Synode nahm der Vortrag des Pfarrers Wahl-Hirzen- hain in Anspruch über das Thema:Was haben Kirche, Schule und Staat zu. thun, um die Bestrebungen der sog. Sittlichkeitsvereine besonders in Bezug auf das Heran­wachsende Geschlecht zu fördern? Er warnte vor Ueber- schätzung derguten alten" Zeit und vor Unterschätzung der neuen Zeit, die eine gar hohe Bedeutung habe durch Fortschritt auf allen Gebieten. In früherer Zeit sei eben nicht jede Schandthat gleich so überall bekannt geworden wie heute. Die Schäden der Zeit verschweigt er nicht, besonders sei das schamlose Hervortreten mancher sitt­lichen Delikte ein Zeichen der Neuzeit: ferner habe die Neuzeit manche früher nicht bekannte Thaten gebracht, so die Zunahme besonders der jugendlichen Selbstmörder, die Massenmorde in Familien, die Lustmorde. Was da­gegen zu thun sei, faßte der Referent in Thesen. Zuerst bestimmt er das Gebiet der Sittlichkeitsvereine, die speziell dem Trunk und der Unzucht entgegenarbeiten. Die.Schule soll durch ihre erziehende Thätigkeit nicht blos im. Re- ligionsnnterricht, sondern im ganzen Unterricht die ^tt- lichkeit fördern; sie bedarf dazu allerdings der energischen Unterstützung der engeren und weiteren Behörde.^ Kirche muß mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln wirken - beste Stütze ist allerdings das persönliche Vor­bild von Pfarrer und Lehrer. Der Staat muß durch iE- Handhabung der Gesetze das seine thun. Alle diese Fa^ toren aber können nur mit Segen wirken, wennoaÄ