Sonntag de« 16. September 150. Jahrgang »OOP
M. A7 Zweites Blatt
Heimat-Anzeiger
Amts« und Anzeigeblatt für den "Kreis Gieren
SOt Anzrigen.BermitlluxgSstellm M In- und SuOhaM »chmm Anzeigen für den Gießener Anzeiger cntttj*, ZeilenpreiS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Ptz.
Mi Anzeige» zu der s-chmitt-tzS für d« Ä®e «scheinenden Nummer dis Hon. M Ahr. OWrihmyH tzrnttstenS etetit »—her.
s Gießener Anzeiger U
I I ■ ■■■■ ! IW _. _ „ l 1 II ■ IIHMJ I- !.■■ I . 1 1 ■ - ' 1 1 I.M»
SsdnSÄss, Sc-edMsn und Druck«*«: I Grsüsbettazr«: Wrßrnrr FamNenblAtrr, Her heWhe Kandwich AdreA« für Depeschen: Knzeigtt HK-Ori, »♦•wt«».| Klättrr Mr heMsche UstkÄumse. 9lr-BL
fa&atsaBgtijw—n1 in—WI.
Der rumänisch-bulgarische Konflikt.
Der Panbulgarismus ist der Feind der Ordnung und des Friedens aus der Balkanhalbinsel. Das Streben nach Realisierung unerreichbarer Ideale und politischer Wahngebilde ist an sich zwar eine Dummheit, aber 'so lange wenigstens kein Verbrechen, als die von solchem Streben beherrschten Schwarmgeister sich nicht verwerflicher Mittel bedienen. Den Panbulgarismus belastet aber der doppelte Vorwurf, daß er Unmögliches mit blutigen Waffen in der Hand verlangt.
Das Drama, das vom sogenannten „bulgarisch-ma- cedonischen Komitee" unlängst in Bukarest aufgesührt wurde, hat eine ganze Reihe verbrecherischer Anschläge in das Helle Licht des Tages gerückt und eine nicht geringe Zahl politischer Bravos blosgestellt, die ausersehen waren und sich bereit erklärt hatten, das Blut von Unschuldigen zur größeren Ehre des Panbulgarismus zu vergießen. Die durch anderweitige Umstände und Thatsachen erhärteten Aussagen des verhafteten Studenten Trifanow machten »es klar, daß der blutige Konvent in Sofia, „bul- garisch-macedonisches Komitee genannt", die Ermordung der Könige von Rumänien und Serbien beschlossen und zu diesem Zwecke ihren Präsidenten Sara- fow nach der rumänischen Hauptstadt entsandt hatte, um das Verbrechen zur Ausführung zu bringen. Man weiß genau, daß der berüchtigte Bulgare Rosniakow ausersehen war, am 29. Juni (12. Juli) d. I. Carol I. zu erschießen, worauf alsdann die Reihe an König Alexander kommen sollte. Aus dem Akten-Material, das dem Untersuchungsrichter Florescu vorliegt, geht hervor, daß diese Attentate geplant wurden/ tuen mit größerer Aussicht auf Erfolg die Erhebung in Macedonien und dessen Angliederung <m Bulgarien bewerkstelligen zu können.
Die unleugbare Decadcnz des Hellenismus erweist sich in gewisser Beziehung als Lockmittel für solche ehrgeizigen Pläne einer umstürzlerischen Camarilla. Anders stehen ober die Dinge hinsichtlich der Rumänen wie der Serben. Diese beiden Völker haben in den letzten Jahrzehnten eine unverkennbare nationale Auswärtsbewegung dokumentiert und sie besitzen in Macedonien zahlreiche Konnationalen, für deren Schicksal in der Stunde einer ernsten Gefahr einzutreten die Regierungen in Belgrad und Bukarest nicht einen Moment zögern werden. Darum sollte am Vorabend der vom Panbulgarismus vorbereiteten Umwälzung Bestürzung und Verwirrung in Rumänien Platzgreifen, eine Absicht, die durch die Ermordung der Souveräne erreicht worden wäre.
Die Entdeckung des Planes ist rechtzeitig genug erfolgt, um ihn zum Scheitern zu bringen. Allein ein lautes: „Quousque tandem" muß doch an die bulgarische Regierung gerichtet werden. Das Vogel-Strauß-Spielen nutzt den Machthabern in Sofia nichts mehr, nicht nur die Kabinette, sondern auch die europäische öffentliche Meinung sind zur Stunde über die Rolle genügend unterrichs- tet, welche die bulgarische Regierung in der gegen fremde Herrscher und Völker geschmiedeten Konspiration spielt. Die Sofioter Regierung ist verpflichtet, den durch die Waffen Rußlands und den Willen Europas geschaffenen .Staat nicht als Nest skrupelloser „politischer" Mordbuben mißbrauchen zu lassen. Hat sie hierzu nicht die Kraft oder den Willen, so wird schließlich nichts anderes übrig bleiben, als fremde Regierungen oder den Souzerän Bulgariens mit dieser Aufgabe zu betrauen. Bulgarien liegt in Europa. und muß in europäisch^-kulturellem Sinne «regiert werden, sei es unter Mitwirkung der dazu berufenen Faktoren oder unter einem Zwange von außen und mit fremden Machtmitteln.
Die Zeit des geduldigen Zuschauens ist endgiltig um!
Polttische Tagesschau.
Der Verband deutscher Gewerbegerichte, der in Mainz in der dritten Sevtemberwoche seine Jahresversammlung abhält, wird sich vornehmlich mit den Beziehungen des gewerblichen Arbeitsvertrags zu dem Bürgerlichen Gesetzbuch beschäftigen, einem Gegenstand, der sowohl für die Vorsitzenden und Beisitzer der Gewerbegerichte wie für die Arbeitgeber von besonderem Jntereffe ist. Ueber daS Verhältnis der Gewerbeordnung zu dem Bürgerlichen Gesetzbuch weichen die Ansichten der Vertreter der Wissenschaft und der Praxis ganz erheblich voneinander ab, und die bisherige Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist nicht imstande gewesen, die Zweifel und Meinungsverschiedenheiten zu beseitigen. So manche Zwistigkeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitern, ja, sogar mancher Ausstand ist m letzter Linie auf mißverständliche Auffassungen über dieses Verhältnis zurückzuführen. Die Arbeiter sind vielfach der Meinung, daß durch das Bürgerliche Gesetzbuch die Rechte, welche die Gewerbeordnung dem Arbeitgeber verleiht, zum größten Teile aufgehoben seien; und in dieser falschen Anschauung werden sie bestärkt durch Darstellungen deS
geltenden Rechts, die in der Arbeiterbevölkerung sehr verbreitet sind. So lehrt beispielsweise daS insbesondere für die Bedürfnisse der arbeitenden Klassen bestimmte RechtS- buch: „DaS Arbeiterrecht", von dem sozialdemokratischen Abg. Stadthagen verfaßt,
daß seit dem 1. Januar 1900 alle Aufrechnungen gegen Lohnforderungen bei einem Lohne von nicht über 1500 Mk. unzulässig seien und daß auch die Lohneinbehattungen zur Sicherung gegen Vertragsbruch nach S 119a und 134a der Gewerbeordnung nicht mehr bethättgt werden dürften.
Der Verfasser stützt diese Meinung auf § 394 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der die Aufrechnung auf unpfänd- bare Forderungen verbietet. Die Arbeiter find natürlich von der Richtigkeit dieser gedruckten Behauptung überzeugt und erblicken in der Lohneinbehaltung ein ihnen vom Arbeitgeber angethanes Unrecht, ja eine unmittelbare Gesetzesverletzung. Es ist nicht nur vereinzelt vorgekommen, daß hierdurch langwierige, mit großer Hartnäckigkeit geführte Ausstände veranlaßt wurden. Und doch ist die Auffasiung vollständig falsch, § 119a der Gewerbeordnung wird durch § 394 des Bürgerlichen Gesetzbuchs überhaupt nicht berührt; die Gewerbeordnung enthält Sonderrecht und dieses Sonderrecht hat durch das spätere allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch keine Abänderung erlitten. Auch von manchen Gewerbegerichten ist die unrichtige Meinung schon bei verschiedenen Fragen zum Ausdruck gekommen,, ohne daß es möglich gewesen wäre, eine Richtigstellung in der höheren Instanz herbeizuführen. ES ist dieserhalb recht erfreulich, daß die Gewerbegerichte sich einmal gründlich hierüber aussprechen. Hoffentlich wird die Verhandlung dazu führen, daß die richtige Auslegung zur allgemeinen Anerkennung gelangt, damit die Reichsgesetzgebnng nicht gezwungen ist, einzugreifen und das bestehende Verhältnis zwischen beiden Gesetzen ein für allemal klarzustellen. Das wäre jedenfalls nicht zu umgehen, wenn fort und fort die unrichtige An schauung Eingang in die Rechtsprechung der Gewerbegerichte fände.
Aus Stadt und Kand.
Gießen, 15. September 1900.
** Die hessische Heil- und Pflege anstatt für fallsüchtige Kinder und Jugendliche zu Nieder-Ramstadt bei Darmstadt steht jetzt vollendet da. Bezogen wird das Haus von Mitte .September an; es werden zunächst darin wohnen: der Anstaltsinspektor, Pfarrer Weimar mit Familie, ein Oberwärter, eine Oberwärterin und eine Wärterin, eine Köchin, ein Dienstmädchen und dann die fallsüchtigen Kinder, von denen etwa 10, zumeist Knaben, bis zum 1. Oktober angemeldet sind. Es scheint fast so, als sollten die zur Verfügung stehenden 35 Plätze bald besetzt sein; die Familien, die fallsüchtige Kinder im Alter von fünf bis fünfzehn Jahren in der Anstalt zu Nieder-Ramstadt unterbringen wollen, werden also gut thun, sich sobald als möglich bei Pfarrer Widmann zu Darmstadt, dem Vorsitzenden des Landesausschusses, zu melden. Aufnahme finden Kinder ohne Unterschied der Konfession. Das jährliche Pflegegeld beträgt 360 Mark, wozu noch 60 Mark Kleidergeld kommen. Es soll jedoch nie ein fallsüchtiges Kind Ms Mangel an Mitteln von der Wohlthat der Verpflegung ausg^chlossen werden. Können die Angehörigen nur einen Teil des Pfleqeqeldes bezahlen, so wird das übrige wohl die Gemeinde oder die Kreiskasse übernehmen, oder sonst fein Fonds. Man wendst sich deshalb vertrauensvoll an den Vorstand. Gewiß werden diese Mitteilungen dazu beitragen, daß man allgemein zu der L a n d e s h a u s - kollekte für die hessischer-Fallsüchtigen in den Anstalten zu Bethel und zu Nieder-Ramstadt Ebenso bereitwillig beitragen wird, wie im Vorjahre. Wie dankbar müssen Eltern doch für gesunde Kinder sein. Und hat jemand ein krankes Familienglied so hat man wohl desto mehr Mitleid mit den armen Fallfuchtigen. Lewer muß die Anstalt zu Nieder-Ramstadt nnt recht viel Schulden eröffnet werden; hoffentlich macht das Ergebnis der Hauskollekte diese Last um ein bedeutendes leichter
** Das Diakonissenhaus Elis ab ethenftift zu Darmstadt konnte in diesem Sommer em besonders erfreuliches Jahresfest feiern, mcht weniger als zweiund- zwanzig neue Schwestern wurden emgefegnet. Trotzdem kann der Vorstand immer noch nicht all die zahlreichen Bittgesuche um Ueberlassung von Schwestern für Klein- Kinderschulen, Armen- und Krankenpflege in den Gemeinden und für Krankenhäuser erfüllen. Es durfte eigentlich keine Gemeinde, kein Pfarramt eine Schwester verlangen, die nickst vorher mindestens eine Tochter der Gemeinde zur Ausbildung als Schwester ms Elisabethenstift gesandt haben. Möchte doch auch dafür mehr Verständnis sein, zumal jetzt kaum irgendwo in unserem Hessenland der segensreichen Arbeit einer Schwester in der Gemeinde
die Anerkennung versagt wird. Der Vorstand des Diakonissenhauses teilt gern die Bedingungen mit, unter penert die Aufnahme stattfindet.
** Verein der Dentisten des Großherzogtums Hessen. Am 23. September, nachmittags halb 3 Uhr hält der Verein der Dentisten des Großherzogtums Hessen im Kaisersälchen des „Kötherhofes" zu Mainz eine Demonstrations-Versammlung ab, in der gegen die Ortskrankenkassen Stellung genommen werden soll. Die Ortskrankenkassen haben nämlich die Dentisten, d. h. die nicht approbierten Zahnärzte, von der Behandlung der Kassenmitglieder ausgeschlossen und soll, wie der „Mainz. Anz." meldet, in der vererwähnten Versammlung gegen diesen Ausschuß post festum protestiert werden.
Darmstadt, 13. September. Die durch wiederholte Mißjahre verursachte Notlage des Kleinwinzerstandes an der hessischen Bergstraße hat die maßgebenden Kreise veranlaßt, Mittelu-id Wege zu suchen, durch welche der Reb- bauanderBergstraße wieder einigermaßen gewinnbringend gemacht und der frühere hervorragende Ruf der Bergsträßer Weine zurückerobert werden kann. Auf Anregung der Weinbaukommission wurden neuerdings von selten des Staates für das Jahr 1900/1901 2000 Mark vorgesehen zur Gewährung von Stipendien an unbemittelte Leute der Bergstraße, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich die zum erfolgreichen Betrieb des Weinbaues erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse durch Besuch der Weinbauschule zu Oppenheim anzueignen. Auch einige Gemeinden M der Bergstraße wollen zu dem gleick)en Zwecke kleinere Geldsummen beisteuern, damit junge Leute, die sich verpflichten, den ganzen, neun Monate umfassenden Unterricht abzumachen, Unterstützungen bis zu 500 Mk.
erhalten können. , , . .
A Schotten, 12. September. Gegenwärtig macht wieder ein Oberleutnant des 15. Fuß Artillerie-Regts, aus Thorn, kommandiert zur kartographischen Abteilung der Landesaufnahme, auf dem Taufstein Meßtischaufnahmen. DaS nebelige Wetter beeinträchtigt jedoch die Arbeiten ungemein-
B o r s d o r f, 12. September. Heute wurde in hiesiger Kirche die Dekanatssynode des Dekanats Nidda abgehalten. Außer zwei durch Krankheit verhinderten Geistlichen waren alte Synodalen erschienen. In dem Gottesdienst, in dem der Ortsgeistliche den Altardienst versah, predigte Pfarrer Praetorius aus Blofeld über den 46. Psalm und behandelte das Thema: Tie Stadt Gottes und zwar die Nöte, in denen sie sich befindet und die wunderbare Hilfe, die ihr wird. Nach der Begrüßung der Versammelten durch Dekan Hofmeyer folgte die Verlesung des Bescheids des Gr. Ober-Konsistoriums auf die vorjährigen Synodalbeschlüsse und dann der Rechenschaftsbericht über den übrigen sittlichen Zustand des Dekanats. Die Seelenzahl ist demnach um acht gewachsen, sie beträgt 17 252. In Bezug des Kirchenbesuchs, des Abendmahlsgenusses, «ist ein Rückgang eingetreten, der nicht mit Unrecht den alle Sonntage der besseren Jahreszeit einnehmenden Festlichkeiten zugeschoben wird. Die Zahl der unehelichen Geburten (25) hat um 11 zugenommen. Verweigerungen kirchlicher Handlungen sind nicht vorgekommen. Wenn auch die Gaben mancherlei Art um etwas abgenommen haben, so ist zu beachten, daß die häufig auftretenden Kollektanten ebenfalls nicht unbedeutende Summen mitnehmen, die der Kenntnis der Behörden nicht zugänglich sind. In Bezug auf den Religions-Unterricht in den Schulen wird Gutes berichtet: der Besuch der Katechismuslehre ist nur bei den Knaben hier und da mangelhaft. Das Hauptinteresse der Synode nahm der Vortrag des Pfarrers Wahl-Hirzen- hain in Anspruch über das Thema: „Was haben Kirche, Schule und Staat zu. thun, um die Bestrebungen der sog. Sittlichkeitsvereine besonders in Bezug auf das Heranwachsende Geschlecht zu fördern? Er warnte vor Ueber- schätzung der „guten alten" Zeit und vor Unterschätzung der neuen Zeit, die eine gar hohe Bedeutung habe durch Fortschritt auf allen Gebieten. In früherer Zeit sei eben nicht jede Schandthat gleich so überall bekannt geworden wie heute. Die Schäden der Zeit verschweigt er nicht, besonders sei das schamlose Hervortreten mancher sittlichen Delikte ein Zeichen der Neuzeit: ferner habe die Neuzeit manche früher nicht bekannte Thaten gebracht, so die Zunahme besonders der jugendlichen Selbstmörder, die Massenmorde in Familien, die Lustmorde. Was dagegen zu thun sei, faßte der Referent in Thesen. Zuerst bestimmt er das Gebiet der Sittlichkeitsvereine, die speziell dem Trunk und der Unzucht entgegenarbeiten. Die.Schule soll durch ihre erziehende Thätigkeit nicht blos im. Re- ligionsnnterricht, sondern im ganzen Unterricht die ^tt- lichkeit fördern; sie bedarf dazu allerdings der energischen Unterstützung der engeren und weiteren Behörde.^ Kirche muß mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln wirken - beste Stütze ist allerdings das persönliche Vorbild von Pfarrer und Lehrer. Der Staat muß durch iE- Handhabung der Gesetze das seine thun. Alle diese Fa^ toren aber können nur mit Segen wirken, wenn „oaÄ


