Ausgabe 
16.5.1900 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

1900

Mittwoch den W. Mai

6.

Aints- und Anzeigeblntt für den ICrtts Gieren.

vstrahe 14.

.Kleien-

. 0lr.Rabatt. flerenti®'

Cf^rtnt MgM «uSnadme Ie8

Montag-.

Bit Gießener Inmlttenvtätter »erdon dem Anzeiger !m Wechsel mitHess. Landwirt" u.Blötter ffir heg. Volkskunde* «dchtt. 4 mal beigrlegt.

Kedokkisn, kxpedition und Druckerei:

Schokfiraße Zkr. 7.

f der

äwnlaßLl'-l-

?3ei-iflsprels vieNcljähr!. Mk. 2,20 nionatlicf) 7® Psg. mit Briiigcrlohu,' durch die Alcholcstelüit viertelMrl. Mk. 1,98 menaUlch 66 Psg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 viencljührl. mit BcsteSgeld.

«»reffe f<r Depeschen: Anzeiger Hleje«.

Fernsprecher Nr. 61.

langen zur Annahme. r. ,

Der Entwurf eines Bauunfallversrcherungs- a e s e tz e s ist in der Kommission ohne Änderung angenom^ men worden, Anträge liegen auch zur zweiten Lesung uid)£ vor. Auf Antrag des Abg. Rös icke-Dessau werden die Kommissionsbeschlüsse en bloc angenommen.

Darauf wird die Vertagung beschlossen.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Dl älter für hessische Volkskunde.

Mera.W Ölaliei. '

Hieß euer Anzeiger

Heneral-Anzeiger

M. 1'3 Zweites Blatt

[ennaBia

en.

L *560 iQipor k Ttt Vorstands

9 Abg. v. Richthofen (kons.) will rm § 39a die Worte: I welche in der Genossenschaftsversammlung nur mit zwer I Drittel Mehrheit beschlossen werden kann" und diewenn I die Anwendung des gesetzlichen Beitragsmaßstabes nach I Gefahrenklassen und Arbeitsbedarf unzweckmäßig erscheint I streichen. ) wendet sich in ausführlicher I

Darlegung gegen die Heranziehung zu den Beiträgen.

8 39a wird mit dem Anträge Gamp-Gaulke unter Ab­lehnung des Antrages von Richthofen angenommen. 88 62 ff regeln die Feststellung der Entschädigungen, 8 62 hat die Kommission, wie beiiw Gewerbeunfallgesetz, ein mündliches Verfahren vorgesehen, um dem Entschadlg- ungsberechftgten Gelegenheit zur Aeußerung über seinen Unfall zu geben. In jedem Falle soll außerdem auf An­trag der behandelnde Arzt gehört werden. In der zweiten Lesung hat das Plenum diesen Kommissionsbeschluß zum Gewerbeunfallversicherungsgesetz nicht angenommen son­dern einen Beschluß gefaßt, wonach vor der Feststellung der Entschädigung dem Entschädigungsberechtigten durch Mitteilung der Unterlagen, auf Grund deren dieselbe zu | I bemessen ist, Gelegenheit zu geben ist, sich binnen einer Frist von einer Woche zu äußern. Außerdem soll die Be- rufsqenossenschaft in jedem Falle den behandelnden Arzt hören; steht dieser zur Genossenschaft in einem Vertrags­verhältnis, so soll auf Antrag ein anderer' Arzt gehört werden. Denselben Antrag stellt zu § 62 der Vorlage der Abq v Richt Hofen mit der Modifikation, daß der be­handelnde Arzt nur aufAntrag" gehört werden soll.

I tzlbg. Rösicke- Dessau «beantragt, die Frist von 1 auf 2 Wochen auszudehnen.

I Der Antrag v. Richthofen wird nut den vom Abg. I Rösicke beantragten Modifikationen angenommen und in I dieser veränderten Fassung 8 62 selbst. 8 67 (Be- I rufung) wird angenommen. Zu § 72Kapitalsabfind­ungen" wird auf Antrag der Abgg. Albrecht und Gen.

I und Freiherrn v. Richthofen wie beim Gewerbeunfallver- I sicherungsgesetz hinzugefügt:Der Verletzte muß vor An- I nähme feines Antrages darüber belehrt werden, daß er I nach der Abfindung auch, in dem Falle keinerlei Anspruch I auf Rente mehr habe, wenn sein Zustand sich erheblich I verschlechtern würde. - In § 85a (Anlegung der Bestände I der Berufsgenossenschaften) wird auf Anttag des Abg.

v. Richthofen bezüglich der Anlegung in Hypotheken- I Pfandbriefen der Vorbehalt, daß darüber die Genoßew I schaftsversammlung zu beschließen haben soll, analog dem I Beschlüsse beim Gewerbeunfallversicherungsgesetz, ge- I strichen. Nach § 87 (Erlaß von Unfallverhütungsvor- I schriften) sind die 'Berufsgenossenschaften befugt und auf I Verlangen des Reichsversicherungsamtes verpflichtet, Vor- I schriften über die Verhütung von Unfällen zu erlassen. I Abg. v. Richthofen beantragt, die Verpflichtung I rum Erlaß derartiger Vorschriften zu streichen, da in der I Landwirtschaft die Verhältnisse lange nicht so schlimm lagen

^Staatssekretär Graf Posadowsky: Borgestern ist I in g 6a beschlossen worden, daß diejenigen Arbeiter die I vorzugsweise in Nebenbetrieben beschäftigt ftnd, nach ihrem Jndividuallohn einzuschätzen sind. Diese Bestimmung ist nicht aufrecht zu erhalten, sonst mußte man hier bei diesem 8 33b die Konsequenz daraus ziehen und ebenso mußte I noch bei einigen anderen Paragraphen dieselbe Konsequenz I rteioqen werden. Ich kann nur dringend befürworten, den I vorgestrigen Beschluß in der dritten Lesung wieder auf- i ubebeit daß alle die Arbeiter, die in Nebenbetrieben be- I schäftig/ sind, nach ihrem Jndividuallohn behandelt werdeii.

Abg. Rösicke-Dessau: Ich stand Begriffe, den Antrag einzubrinqen, der die Konsequenz unseres Be I schlusN zu § 6a bei diesem § 33b zum Ausdruck bringen Mte ^cb hoffte, daß er anstandslos beim Hause Annahme °nden würde, und das auch jetzt nach. Dasselbe was L für die landwirtschaftlichen Arbeiter geltend macht, laßt sich mit weit mehr Berechtigung für die Arbeiter in den ! ^wirtschaftlichen Nebenbetrieben geltend machen. | Staatssekretär Graf Posadowsky: Es handelt sich hier darum, Arbeiter, die gar keine fachliche Vorbildung haben, die dieselben mechanischen Arbeiten ausfuhren tote täte Mitarbeiter, nicht exceptwnell zu behandeln.

Mg Molkenbuhr (Soz^): Zwischen den reinen Landarbeitern und den in Nebenbetrieben beschäftigten besteht schon der große Unterschied, daß die letzteren eine erheblich größere Anzahl von Tagen im ^ahre beschäftigt sind sie haben eine größere Zahl von Arbeitstagen und vielleicht auch höhere 2öhne. Verunglückt der Kutscher emes Gutsbesitzers beim Steinefahren so würde er niedrigere Rente erhalten als der Kutscher emes Nemen Fuhrwerks- besitters der in demselben Orte wohnt, und dessen Kutscher Nber^Wr?8beruf«flenoffenf*<xft versichert ist. Diese Ungleichheit muß zur Unzuftiedeuhett und zur Erbitterung

GampI($p.): Wir können das Prinzip des Durch- l7?nb7kr:Wir Wullen gerade di-Arbeit^ die nicht rein landwirtschaftliche Thätigkett ausuben, nach der besonderen Art ihrer Thattgkett besonders behandelt

W 8 33b wird mit dem Amendement Rösicke angenommen.

8 36 trifft Bestimmungen über die Schatzung der Zahl der sirr die Bewirtschaftimg eines Betriebes erforderlichen Arbeitstage. Der Paragraph wird m Konsequenz der An­nahme des Antrages Brockmann zu § la aus Antrag Gamp mit dem Zusatze versehen:Durch Statut kann bestimmt w)rdm daß di- hauswirtjchaftltch-n und anderen Dienste

Abschätzung des Arbeitsbcdarfs be,onders zu berucksrch. tchen sind - 8 38, Verpslichtung der Genossen,chast den

Gemeinden Deiz-ichnisie mitzuterlen aus denen stch er. giebt welche Betriebe zur Genossenschaft getzorlg erachtet werden welches das Ergebnis der Veranlagung und Ab- ^äbuna ist und wieviel Arbeiter als dauernd beschäftigt angenommen find, wird mit einem redaktionellen Am-nde- e^smann-Dillenburg angenommen. § 39a trifft Ä üS Steu-rfuß. Durch das Genossen, schaftsstatut kann bestimmt werden, daß die Bettvage der Berufsgenossen durch Zuschläge zu den direkten Staats- »der Kommunalsteuern aufgebracht werden, wenn die An-

SlttWgk durch dir Pariser Weltausftkkuug.

Don Paul Lindenberg.

(Nachdruck verboten.)

VI.

Dem kleinen Palais gegenüber liegt das Große, 40000 Quadratmeter bedeckend und aus dem gleichen vornehm wirkenden, gelblichen Sandstein bestehend; auch hier wird die lange, in der Mitte durch ein monumentales Portzar unterbrochene Außenseite durch eine Reihe von Säulen zergliedert, hinter denen sich Galerien erstrecken, wahrend zwischen ihnen allegorische Frauengestalten ihren Platz ge­funden. Auch sonst fehlt es nicht an reichstem und ge­lungenstem monumentalen Beiwerk, an Gruppen, Reliefs, auf die Geschichte der Kunst und ihre einzelnen Zeitab­schnitte Bezug nehmenden Wandgemälden in den Vor­hallen, an Blumenranken, Vasen, idealen Figuren, uua immer wieder bewundert man, mit welcher Leichtigkeit, mit welcher Anmut die jüngere Pariser Bildhauerschule diese zwar dankbaren, aber meist schwierigen Aufgaben zu bewältigen versteht, wie graziös, sie zumal die toeibt lichen Körperformen zu gestalten weiß, ohne daß, bei aller Freiheit, die Grenze des Zulässigen überschritten wird.

So imposant und prächtig dies Große Palais in seiner | Vorderfront wirkt, so wenig kann man sich mit den übrigen Außenseiten befreunden, hie in keinem rechten VerMtnis zu dem Ganzen stehen und einen etwas schweren, mit ihren Glasdächern nüchternen Ein-, druck Machen, was sich freilich bei der niedrigen Höhe kaum! vermeiden ließ. Denn hier kam es darauf an, zu ebener Erde große Räume zu erhalten, da dieses Palais, welches! die Erbschaft des früheren Jndusttie-Palastes an der» Champs Elysees angetreten, später den großen Fruyungs- I Reiterfesten dienen wird, weshalb stwe Keller derart -> I gerichtet wurden, daß sie 600 Pferde beherberg Hießen äs stessei ,5'äää I Werke untergebracht, welche un» m erlesener Weise bte

mit den allergrößten Schwierigkeiten zu kämpfen hat Daß Unfallverhütungsvorschriften in der Landwirtschaft not­wendig sind, ist unbestritten; aber es ist außerordentiuh! schwierig, bei der Verschiedenartigkeit der Betriebsweise, die mit den Wohnungsverhälttussen, mit der Bauart der Gebäude zusammenhängt, Vorschriften zu erlassen, die nichb blos auf dem Papier stehen. In der Unfallverhutungs- Ausstellung war z. B. eine ganze Menge Häckselmaschinen mit Unfallverhütungsvorrichtungen auf gestellt aber em gutes Mittel ist trotz aller Bemühungen der Flchrikaniem noch nicht gefunden. Der Mann kann in die Mchchme nicht hineinsehen, stopft das Stroh mit der Hand nach und wird dabei geschnitten. Es kommt darauf an, Praktisch technischei Aufgaben zu lösen und nicht einen ganzen Berufsstand zu 6etb®(|V'sllldow: Es können thntfächlich nur in der Landwirtschaft stehend- fachkundlge Leute

lassen man muß daher den Erlaß dieser Vorschriften den »en^eno,|?r1Mte^ibetlaf,^mmiff

dem Reichsversicherungsamt ja durchaus fein besonderes Vorrecht eingeräumt. Von den ^ landwirtschaftlichen Be­rufsgenossenschaften haben bis fetzt nur 7 solche Unfall äjsss äää s Beschlüssen zweiter Lesung zum ^werbeunsallgesetz end- sprechenden Fassung auf Antrages Abg v. Richthofen angenommen. Der Rest des Gesetzes bis §->

wird ohne erhebliche Debatte im wesentlichen nach deu Kommissionsfassung angenommen. Die Kommission Hatz zwei Resolutionen vorgeschlagen: ,,1) Den Herrn ReickH- kanzler zu ersuchen, bei den verbündeten Regierungen dahin zu wirken, daß die von den höheren Verwaltungsbehörden für die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter ststgefetzterk durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienste möglichstbald, einer Revision unterzogen werden. 2) Die verbündeten Req qierunflen zu ersuche: bei der demnachstigen Revlfton des Krankenversicherungsgesetzes in ^Wägungen darüber ein-, zutreten, wie weit die m land- und svrstwirtschaftlicheü Betrieben beschäftigten Arbeiter der reichsgesetzlichen Krankenversick)erung zu unterstellen sind. _

Eine Resolution Albrecht und Genossen wird abgelehnk^ die von der Kommission vorgeschlagenen Resolutionen ge-

wendung des gesetzlichen Beitragsmaßstabes naify Gefahren­klassen und Arbeitsbedarf unzweckmäßig erscheint. Sofern das Statut eine solche Vorschrift, die in der Genossenschafts- Versammlung nur mit zwei Drittel Mehrheit beschlossen werden Fann, enthält, muß dasselbe auch darüber Be- ftimmunq treffen, wie solche Mitglieder, welche die der Erhebung zu Grunde gelegte Steuer für ihreü gesamten Betrieb oder einen Teil desselben nicht zu entrichten haben, zu den Genossenschaftslasten heranzuziehen ftnd. Bei Be- schäfttgunq der Arbeiter in landwirtschaftlichen Nebenbe­trieben sind nach näherer Besttmmung des Statuts beson­dere Zuschläge zu den Beittägen zu entrichten, Ueber die Anmeldung solcher Personen hat das Genossenschaftsstatut Bestimmung zu treffen und ihre Nichtbefolgung mit Strafe zu bedrohen. Dasselbe gilt für Betriebsunternehmer so­fern für dieselben bei Berechnung der Rente em höherer als der durchschnittlick)e Jahresarbeitsverdienst land- und forstwirtschaftlicher Arbeiter zu Grunde gelegt wird. Die Abqq. Gamp und Gaulke beantragen die Hinzu- j fügunq eines neuen Absatzes:Sind mit einem land- oder | orstwirtschaftlichen Betriebe Nebenbetriebe verbunden, so sind von den Unternehmern dieser Betriebe zur Deckung der Unfallgefahr Zuschläge zu den Beiträgen Zw erheben. Die Voraussetzung für die Erhebung folcf^er Zuschläge, ihre Höhe und das Verfahren wird durch das Statut ge-

Deutscher Reichstag.

19t. Sitzung Dom 14. Mai. 1 Uhr.

Die zweite Lesung des Unfallversicherungs- GeketzentwurfsfürLand-und Forstwirtschaft wird fortgesetzt. Die Beratung ist gelangt bis zu 8 10a. «ls Beschastigungsort im Sinne dieses Gesetzes gilt; für Bcdonen, die in der Land- oder Forstwirtschaft zur Be- | schä tigung an wechselnden, in verschiedenen Gemeinde­bezirken belegenen Orten angenommen sind, der Sitz des ^^Abrn'Hofmann-Dillenburg (nl.) will dem § 10a ehren Zusatz geben, nach dem die Vorschrift be* § 44, daß als Sitz eines forstwirtschaftlichen Betriebes, der sich über mehrere Gemeinden erstteckt, diejenige Gemeinde gilt, in welcher der größte Teil der Forstgrundstucke liegt, keine Anwendung finden soll, wenn der Verletzteder Kranken­versicherung auf Grund des Gesetzes vom 10. April 1892 nicht unterließt.

Der Antrag wird angenommen und mit dieser; Ver­änderung § 10a. § 17 legt nach den Kommissionsbe­schlüssen den landwirtsck)aftlichen Berufsgenossenschaften die Pflicht auf, einen Reservefonds anzusammeln. Er wird angenommen. § 33b lautet nach den Beschlüssen Der Kommission: Die Umlegung der Beiträge erfolgt, un­beschadet abweichender Regelung, nach der Hohe detz nut Dem Betriebe verbundenen Unfallgefahr (Gefahrenklasse) nach! den Gehältern und Löhnen der Betriebsbeamten und sonstigen in § 1 Abs. 6 bezeichneten Personen, sowie nach dem Maße der für die einzelnen Betriebe durchschnittlich erforderlichen fonftigen menschlichen Arbeit (Arbettsbe-

wie in der Jndusttie. ...

Abg. Hoch (Soz.): Merdings hegen die Verhältnisse in der Landwirtschaft bezüglich der Unfallverhütung viel schlimmer, als in der Jndusttie. Gerade in der Landwirt­schaft herrscht auf dem Gebiete der Unfallverhütung eine geradezu unglaubliche unerhörte Vernachlässigung.

Staatssekretär Graf Posadowsky: Die Unfallver­hältnisse in der Landwirtschaft liegen doch wesentlich andersj als im Bergbau und in der Jndusttie. Ich möchte dem Vorredner dringend raten, die Landwirtschaft nicht mit dem BegriffJunker" zu identifizieren. Die Landwirtschaft ist ein Gewerbebetrieb, der sich von anderen nur dadurch unterscheidet, daß er infolge der modernen Entwickelung

«St Aazeigev.vervlttÜMgrßeSe« deS In- und Anslandes vchwen Snzcig« für b« Gießener »nzciger cutgefl«, Zeilenpreis: lokal 11 Pf,., auswärts 20 Pfg.

«nnahme von Hnjtigt« i« der für de«

spenden Ta, erscheinender. Nummer beS vorm. IS Shr. «bbestellvvgen spteestenS abend« »orh«.

VI

unal'Beamii inifrei MM, ^veischeiuna

2'sSS

», Ml.

Een

canrr Lpltz.

nfl. SiettG evhLnfttatzes.

Uftaaratio»

tiW

ende

N

ä««l, I, 36«^ Sl n|ld)aft eines i

flebeten. ?-i, Düte port'agfrr.i bürg zu ftnJai.

wönutHip -rduichw.^ wtil 02i PaderbM erteilt-ifliw.

ition b 9!