Ausgabe 
16.1.1900 Erstes Blatt
 
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ferin aus Mainz (All] g (Klavier).

Kaiser WUhelrt

B. Scholz, (geb. 1835).

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. 1. Brahms.

(1833-1831)

W. A. Mozart.

(17561791.)

R. Strauss.

(geb. 1861, Karl Haine.

Klara Faiiat.

Hugo Wolf.

(geb. 1860,i J. Brahms.

24

n M. von Weber.

(1786-1826.) 07 p Tschaikowsky. 41 ' (1840-1893.)

Fr. Liszt.

(18111886.)

Fr. Schubert.

(1797-18 6 -

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1900

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2lnrts- und 2lnzeigebltttt fiw den Ureis Gieren

Alle Anzeigen-Vermittlungsstellen des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen, Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Klätter für hessische Volkskunde.

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Siebener Anzeiger

General -Anzeiger

Erscheint täglich mit Ausnahme deS

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Die Gießener MamikienStätter werden dem Anzeiger im Wechsel mitHess. Landwirt" u.Blätter für Hess. Volkskunde- wöchtl. 4 mal beigelegt.

Kmllicher Feil.

Bekanntmachung.

Betr.: Abhaltung der Viehmärkte.

Der auf den 30. ds. MtS. angesetzte Biehmarkt zu «ietze« wird wegen der noch im weiten Umkreise bestehenden Seuchengefahr hiermit aufgehoben.

Gießen, den 13. Januar 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Gießen, 13. Januar 1900.

Betr.: Die Ausführung des Jnvalidenversicherungs- gesetzes; hier: die Dienstanweisung für die mit Einziehung der Jnvalidenversicherungsbeiträge beauftragten Stellen.

Das Grobherzogliche Kreisamt Gießen a» die mit Einziehung der JnvalideuverficheruugS- beiträge betrauten Stellen in den Landgemeinden des Kreises

(die Großh. Bürgermeister von Alten-Buseck, Heuchelheim, Llrin-Linden, Ober-Bessingen, Oppenrod, Rodheim, Rutters­hausen, TraiS-Horloff, Utphe und Watzenborn-Steinberg, den Polizeikommiffar zu Kloster Arnsburg, die Stellen- Inhaber zu Friedelhausen, Hof-Graß und Hof-Güll, die Gemeindekrankenversicherungs-Rechner der übrigen Gemeinden und die Vorstände der Betriebs-(Fabrik-)Krankenkassen von Rinn v. Cloos in Heuchelheim und der Main-Weser-Hütte zu Lollar).

Unter Bezugnahme auf die Vollzugsverordnung zum Invalidenversicherungsgesetz vom 13. November 1899 (Kreis­blatt Nr. 303) übersenden wir Ihnen mit nächster Poft je I Exemplar der von Großh. Ministerium für Sie erlassenen Dteustauweisuug vom 15. Dezember 1899, welche am 1. Januar 1900 in Kraft und an Stelle der seitherigen Vorschriften, insbesondere derjenigen unseres Amtsblattes Nr. 6 vom 20. Dezember 1890 tritt, zum Dienstgebräuche, unter der Eröffnung, daß Sie sich wegen Bezugs der Formularien für die Geschäftsbücher mit dem Vorstande der Versicherungsanstalt Großherzogtum Hessen ins Benehmen setzen können. Doch werden dieselben demnächst auch in der hiesigen Buchbinderei von W. Klee zu haben sein. Den Empfang der Dienstanweisung wollen Sie anzeigen.

v. Bechtold.

Gießen, den 11. Januar 1900.

Betr.: Kranken- und Jnvaliden-Versicherung der KreiS- straßenwarte.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grohh. Bürgermeistereien der Laub- gemeinde« des KreiseS.

Sie wollen den Gemeinde-Einnehmer anweisen, bezüglich der bis Ende Dezember 1899 für die Kreisstratzevwarte vorlagsweise gezahlten Beiträge zu den Kosten der Gemeinde- Krankenversicherung, sowie derjenigen der Jnvaliden-Ver- ficherung mit der Kreiskasse abzurechnen und die Vorlagen gegen Abgabe der Quittungen hierüber, zu welchen be­sondere von der Kreiskasse erhältlichen Formularien zu benützen sind, in Empfang zu nehmen.

Wir sehen Ihrem Bericht darüber, daß die Abrechnungen stattgefunden haben bis spätestens 15. Februar l. I. entgegen.

v. Bechtold.

Ediktalladung.

Nachdem wider den Rekruten Johann Georg Dönges vom Landwehrbezirk Gießen, geboren am 2. September 1876 zu Watzenborn, Kreis Gießen, der förmliche Desertions­prozeß eröffnet worden ist, wird derselbe hiermit auf­gefordert, sich sofort bei seinem Truppenteil zu gestellen, spätestens aber in dem auf Samstag den 28. April 1900 vormittags 10 Uhr anberaumten Termin vor dem unter­zeichneten Gericht zu erscheinen, widrigenfalls die wider ihn eingeleitete Untersuchung geschlossen, er in contumaciam für fahnenflüchtig erklärt und in eine Geldstrafe von Ein­hundertundfünfzig bis dreitausend Mark verurteilt werden wird.

Darmstadt, 9. Januar 1900.

Gericht der Großherzoglich Hessischen (25.) Division.

Malls und Vrovmnelles.

Gießen, 16. Januar 1900.

Bad-Nauheim, 14. Januar. Als letzter und nicht ge­rade erfreulicher Punkt wurde in der letzten Gemeinderats­sitzung die Eröffnung gemacht, daß im laufenden Jahre 175,000 bis 176,000 Mk. Kommun al st euer n gegen 155,000 Mk. im Vorjahre erhoben werden müffen, um die laufenden Ausgaben zu decken. B. N. A.

Seligenstadt, 14. Januar. Die wachsende Bau­lust hat die Preise des Grundeigentums, soweit es sich als

Bauterrain eignet, bedeutend begünstigt. Neuerlich wurde ein bei der Bahn gelegenes Ackergelände von 423 Klaftern sogar um 19 Mk. pro Klafter an einen Gastwirt verkauft.

A Seligenstadt, 12. Januar. Auf dem Main ströme herrscht wieder lebhafter Schiffsverkehr, der seit dem 10. Dezember vollständig eingestellt war. Schwerbe­ladene Scheiche fuhren in den letzten Tagen zu Thal und heute nachmittag passierte der erste Kettendampfer mit einer überaus stattlichen Flottille, worunter ein stolzes Rheinschiff, im Schlepptau auf seiner Bergfahrt unser Städtchen. Der Floßholzverkehr ist indessen noch nicht eröffnet. Der hohe Wasserstand ist der Schifffahrt recht günstig. Die gestern abend am Stadtende im Main entdeckte Mannesleiche wurde heute geborgen. Dieselbe scheint beim jüngsten Eisgänge aus dem oberen Maingebiete hierher verschleppt worden zu sein. Bei der starken Abschürfung der Gesichts- und Kopf­haut dürfte die Identifizierung der Leiche schwerlich ge- gelingen. Letztere ist höchstens aus der dürftigen Bekleidung möglich, deren Reste an die Tiroler Kostümierung erinnern. Die Papiere sind wegen der völligen Durchweichung un­leserlich An Geld wurden bei der Leiche rund 38 Mark in deutschen Münzen gefunden. Unter den obwaltenden Umständen dürfte schwerlich zu ermitteln sein, ob ein Selbst­mord, Unglücksfall oder gar ein Verbrechen vorliegt.

A Aus dem Kreise Offenbach, 14. Januar. Bezüglich der Beschäftigung schulpflichtigerKinder in Wirt­schaften hat unsere Kreisverwaltungsbehörde mit ministerieller Genehmigung die zeitgemäße Verordnung getroffen, daß schulpflichtige Mädchen überhaupt nicht und schulpflichtige Knaben höchstens bis 8 Uhr abends in Wirtschaften zur Bedienung der Gäste verwendet werden dürfen. Auch zu Dienstleistungen beim Kegelschieben, Flobertschießen u. s. w. dürfen schulpflichtige Knaben nach 8 Uhr abends bei Ver­meidung einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. nicht mehr heran­gezogen werden. Daß auch die eigenen Kinder der Wirte unter diese Polizeiverordnung fallen, ist in der Bestimmung zwar nicht ausdrücklich erwähnt, wohl aber anzunehmen.

Vom Rhein, 14. Januar. Die von der Stadt Mannheim beabsichtigte Fäkalieneinleitung in den Rhein hat, als vor Jahresfrist dieses Projekt in die Oeffentlichkeit drang, bekanntlich lebhafte Proteste zahlreicher Rheinorte unterhalb Mannheim hervorgerufen, und setzte man besonders von Worms aus sowohl im Reichstag wie bei der hessischen Regierung alle Hebel in Bewegung, um die Ausführung des Mannheimer Projektes, in dem man große sanitäre Nachteile erblickte, zu verhüten. Diese durch mit vielen tausenden Unterschriften versehene Petitionen unter-

Feuilleton.

Zwei cheiger.

Kr. Im Laufe der vergangenen Woche haben wir zwei Geiger gehört, deren Spiel zu einer vergleichenden Betrachtung auffordert.

Herr Waldemar Meyer aus Berlin spielte am ' Januar mit drei Genossen das Kaiserquartett von Aydn und das Harfenquartett von Beethoven. Außerdem trug er das Konzert in D-dur von Mozart vor. Ich denke bic|er Leistung, da sie den Prüfstein für das nmjtlerische Können des Herrn Meyer bildet, in erster Lune zu beschäftigen. Mein Verdikt schicke ich voraus: das Spiel des Herrn Meyer war unfein, geschmacklos, stilwidrig. Bon diesen drei Vorwürfen ist der letzte der jihwerste, er umfaßt zugleich die beiden anderen. Rein technisch ließ Herr Meyer für den Hörer, dem das Mozart- |<he Konzert genau vertraut ist, viel zu wünschen übrig. Leine Kadenzen freilich, die er aus naheliegenden Gründen »sfenbar sehr gut geübt hat, spielte er vortrefflich, ein Beweis, daß er kann, wenn er will. Für Mozart reichte neulich wenigstens sein Können nicht aus. Es ist mir kaum je ein Geiger begegnet, der mit solcher souveränen Freiheit, richtiger vollendeten Willkür mit dem Takt umgesprungen wäre. Kenner des Konzertes erinnere ich nicht nur an das wüste Sestro des letzten Satzes, für dessen Hauptteil Mozart Allegro ma non Troppo vorgeschrieben hat, an die überhastete Einleitung eben dieses Satzes, sondern vor Mem daran, daß Herr Meyer, der mit dem Thema des krsten Satzes ganz richtig eingesetzt hatte, alle Passagen dieses Satzes im Bravourtempo spielte. Bei der Confuoco- Aelle der Durchführung ignorierte er in allen 9 Takten dem Sforzando-Viertel folgende Sechszehntel, ein gehler, der dem Dilettanten wohl regelmäßig, eben darum ^ber dem Künstler nicht begegnen sollte. Auch daß Herr

Meyer gerade an dieser an sich nicht schweren Stelle wischte", sprach nicht für ihn. Dazu war sein Spiel fast durchweg ohne Grazie. Das neuerdings wieder beliebte Spiel mit dem ganzen Arm ist nicht nur unschön, sondern steht der Wiedergabe zumal Mozartscher Feinheiten eher hindernd im Wege. Der Bogenansatz war sehr häufig derb, sogleich beim ersten Tone des Konzertes.

Schwerer als Alles wiegt endlich, daß Herrn Meyers Spiel nirgends durchgeistigt war. Nirgends merkte man, daß er sich mit innerem Verständnis in das hehre Kunstwerk versenkt hatte, das er uns vorzutragen die beneidens­werte Aufgabe hatte. Man hört heutzutage unter Berufs­musikern zum Glück nicht unter den höchststehenden nicht selten die Ansicht äußern, Haydn und Mozart zu spielen, lohne sich nicht, sie seien zuleicht". Für einen Musiker dieser Sorte fängt die Musik erst mit Beethoven an. Das ist aber ein spezifisch unkünstlerisches Urteil. Es ist ja richtig, daß angesichts der viel größeren technischen Schwierigkeiten, die in der neueren Musik zu überwinden sind, die Versuchung für einen Geiger nahe liegt, die Meister der Grazie und des Gesanges links liegen zu lassen. Und dennoch wird, glaube ich, gerade der einsichtige Künst­ler wenn er diesen Ehrennamen mit Recht trägt be­kennen müssen, daß es ungeheuer schwer: ist, in all dem nervösen Subjektivismus, der doch nun einmal das Lebens­element des modernen Menschen ist, sich den Blick frei zu halten für die ewige Klarheit, die über Haydns und Mo- ß?^ks Werken ruht, sich in die strenge Zucht zu nehmen, die die Wiedergabe dieser Werke nun einmal schlechterdings erfordert. Wer in unserem letzten Orchesterkonzert die Jupitersymphonie unter Herrn Trautmanns Leitung ge­hört hat, der weiß, was ich meine. Ich hätte wohl hören mögen oder vielmehr ich freue mich, daß ich nicht zu hören brauche, was aus der Symphonie geworden wäre, wenn Meyer sie dirigiert hätte.

Es ist nur ein Beweis für meine Auffassung, daß Herr Meyer die erste Geige im Kaiserquartett sehr mäßig (in der Geigenvariation erlaubte er sich sogar einenSchlenker",

indem er, vermutlich einer unkünstlerischen Eingebung deS Augenblicks folgend, am Schlüsse auf die D Saite hinauf­ging), im Beethovenschen Quartett dagegen, von der un­feinen Behandlung der G Saite im Adagio abgesehen, sehr gut spielte. Ich zweifle auch nicht daran, daß, wenn er mit Beethoven begonnen hätte und ihm Werke moderner Meister hätte folgen lassen, er einen Erfolg auch bei den wirklrch Musikverständigen zu verzeichnen gehabt haben würde. So darf er sich über den, übrigens nicht gerade spontanen, wie ich mit Rücksicht auf später zu Sagendes schon jetzt bemerken möchte, Beifall nicht täuschen. Erst­lich klatscht ein großer Teil des Publikums immer, und zweitens darf man es dem nicht geigenkundigen Publikum, zumal da sicher nur die Wenigsten das Mozartsche Konzert kannten nicht verübeln, daß es auch in dieser unvollkomme­nen Wiedergabe der klassischen Schönheit der unvergäng­lichen Musik freudig seinen Dank bezeugte. Herr Meyer aber möge bedenken, daß der Genius Mozarts jedem Musiker heilig sein soll.

Und nun das andere Bild! Am 12. Januar vermittelte uns der Kammermusikabend des Herrn Traut­mann die Bekanntschaft eines jungen Geigers, des Herrn Adolf Rebner aus Frankfurt a. M. Er spielte die Geige in Beethovens C moll Trio Op. 1 und im Dumky Trio von Dvorak, außerdem allein ein (mir bisher unbe­kanntes) Adagio von Mozart und ungarische Tänze von Brahms. Gleich die feine, fast zu diskrete Ausführung des Geigenparts im Beethovenschen Trio verriet nicht nur den geschulten, sondern vor Allem den verständnisvollen Spieler. Die Wiedergabe der Solosachen hat dieses Urteil nicht nur bestätigt, sondern den Eindruck verstärkt, und durch seine ganz ausgezeichnete Haltung im Dvorakschen Trio erwies sich Herr R e b n e r vollends als ein weit fort­geschrittener Künstler. Ich würde ihm Unrecht thun und er würde es wahrscheinlich selbst mißbilligen, wollte ich seine Technik schon als vollständig abgeschlossen und mustergültig bezeichnen. Es ist ihm sicher nicht alles so geglückt, wie es ihm vorgeschwebt haben mag, wenn auch die glänzende