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IHt?. 268 Zweites Blatt. Donnerstag den 15. November 150. Jahrgang 10OO
Gießener Anzeiger
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kein Zweifel kommt.
Der erste Akt bietet bekanntlich noch wenig Handlung und die Gespräche, die die Exposition bilden, müssen um so ermüdender wirken, je genauer man das doch recht fiichwort- reiche Stück kennt. Aber dann tritt im 2. Akte die Magda auf, d. h. sie tritt eigentlich nicht ai$ noch weniger rauscht sie wie ein weiblicher Triumphator ins Zimmer — sie ist plötzlich da, hineingehuscht, hineingeglitten wie eine Eidechse, ganz geräuschlos, flink, unmerklich. Und schon hat sie die Marie am Kopf und kann sich an ihr nicht satt küssen — und nun den Vater und kann sich an ihm nicht satt sehen — und nun durchstreift sie das Zimmer und sucht die Lady, und nun freut sie sich — wie herzlich! — der Mama und wirft Tante Fränzchen ihre ehrliche Nichtachtung ins Gesicht, und sinkt daun auf einen Stuhl, wie man wohl thut, wenn Eindrücke und Erinnerungen so auf einen ein-
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stürmen, daß man gar nicht Zeit hat zu denken. Und Frl. Triesch dachte wirklich nicht — ans Publikum, sie ist allein mit sich und ihrem Schicksal auf der Bühne. Wenn sie spricht, spricht sie nicht ins Publikum — nur während der letzten Unterredung mit ihrem Bater einmal, und da thut sie recht daran.
Als sie von Vetter Max Kellers Namen hört, überkommt sie einen Augenblick Weibesschwäche. Man glaubt, ihr edelgeschnittenes, blasses, feines Gesicht noch weißer werden zu fehen, die Augen scheinen eiuzusinken, der Mund wird schmerzlich ernst. Als ihr Keller den Strauß überreicht, macht sie eine hastige, vernehmliche, mißfällige Bewegung, die ihrer momentanen Wut über die unglaubwürdige Unverschämtkeit seines Besuches entspringt. Hier wäre allerdings wohl eine nicht des Graziösen ermangelnde Geberde wahrscheinlicher, die ihre ganze Stellung zu ihrem Verführer, das Himmelhochstehen über ihn feststellt. Deirrr aber das Gespräch mit ihm, durch dessen leichten Hohn hier und da auch leidenschaftlicher Abscheu durchklingt. Und dann bebt und flammt ihre ganze Person in einer Leidenschaft, die unwiderstehlich mitreißt. Und dann, nach der letzten Unterredung mit Keller, nach dem donnernden „Hinaus?", die mit dem Vater! Das ist der Glanzpunkt ihres Spiels. Da spricht nicht mehr ihr großer Stolz, wie zu Keller und anfangs zu Heffter dingk, von dessen milder Mannheit er gebeugt wird, sie ist auch nicht trotzig, sie legt einfach in der Tonart der Selbstverständlichkeit ihr heiliges innerstes Fühlen und Denken dar, bis sie sich dann doch an ihren eigenen Erinnerungen allmählich (ganz allmählich steigert sich ihr ganzes Wesen) erhitzt und in flammender Leidenschaft ihre Anklage gegen die Familie, die sie an Brot und Liebe hat hungern lassen und doch nicht erlauben will, daß sie sich Brot und Liebe anderswo suche, dem Vater entgegenhält.
Ein Seitenstück zu dem Koniher Prozeß bildet eine Gerichtsverhandlung in Pisek in Böhmen gegen Hilsner, den im vorigen Jahre von den Kuttenberger Geschworene« verurteilten Mörder einer gewissen Anna Hruza. Bei bei Plaidoyers kam auch die Frage des Ritualmordes zur Geltung. Der Staatsanwalt trat dagegen auf und sagte:
„Leichtfertig wurden Gerüchte über das Motiv in Umlauf gesetzt, von denen die Massen sich heute vergebens zu befreien suchen. Ich glaube nicht daran, daß ein Mord aus den kolportierten Motiven verübt wurde, glaube nicht, daß Israeliten Christenblut brauchen. Warum sollen wir Männern der Wissenschaft, warum unserer Fakultät nicht glauben, daß hier ein Mord aus sexuellen Motiven vorliegt?" (Große Bewegung).
Der Vertreter der Mutter Hruza'S, Dr. Baxa, erwiderte dagegen mit vollstem Bekenntnis zum Standpunkt des Ritualmordes:
„Ich scheue mich nicht, laut zu sagen: „dem armen Opfer wurde Blut abgezapft". Fürchten wir uns nicht, die Sache beim rechten Namen zu nennen; das Licht, das von diesem Prozeffe ausgeht, wird die ganze Welt erhellen, und man wird zu verhindern wissen, daß arme Christenmädchen nur so hingeschlachtet werden, um vielleicht den Zwecken einer geheimen Sekte der Juden zu bienen".
In der letzten Gerichtssitzung teilte der Staatsanwalt mit, daß der Zeuge Cerwinka verhaftet wurde, weil er den Zeugen Kusy verleiten wollte, auszusagen, daß er HilSner am 17. Juli 1898 in Polna gesehen habe. Rechtsanwalt Dr. Baxa erhielt vom Gericht eine scharfe Rügc, weil er das Gutachten der medizinischen Fakultät ein
Nun ergaben allerdings die letzten allgemeinen Landtagswahlen eine Stärkung der Opposition im Landesparlamente überhaupt, und statt des bisherigen einzigen Sozialdemokraten wurden zwei gewählt. Zu diesen unerwünschten und unerwarteten Folgen gehört auch eine öffentliche Erklärung, die jetzt Dr. Abbe, Professor an der Universität Jena und Vorsteher der bekannten optischen Werkstätte der Zeiß Stiftung, abgegeben hat. Prof. Abbe ist anfgefordert worden, für den Landtag zu kandidieren. Darauf hat dieser in der Presse erklärt:
„Von dem Wunsche, Landtags-Abgeordneter zu werden, bin ich so weit wie möglich entfernt; denn ich habe gerade genug andres zu thun Sollte indes die Mehrheit der privilegierten Wähler des 2. Verwaltungsbezirks, die am 15. November in Apolda zu wählen haben, eS für angebracht halten, in den nächsten Landtag einen Vertreter zu senden, der vermöge seines Standpunkts kräftig Einspruch gegen die reaktionäre Tendenz erheben muß, die in einigen Zweigen der Staatsverwaltuns des Großherzogtums neuerdings zur Herrschaft gelangt ist — so bin ich bereit, das Opfer auf mich zu nehmen, welches ein Mandat für mich bedeuten würde, und für die nächsten drei Jahre die Pflichten eines Abgeordneten nach besten Kräften zu erfüllen.
Dr. E. Abbe,
Prof, an der Universität Jena".
feinen Herzen kommen kann. Es ist ein Naturalismus von höchster Künftlerschaft, alle diese Natur ist nur der Ausfluß feinster Kunst, der souveränen Beherrschung aller Kunstmittel. Und wenn ohne Kunst auch die Natur auf der Bühne nicht auszudrücken ist, haben muß man doch zuerst diese Natur, das Quellen der Empfindung.
WaS die Triesch aus Sudermanns Magda macht! Von der Theaterprinzessin, der Diva auf Reisen hat sie eigentlich nur daS Kostüm und hier und da einige Salopperien im Ausdruck, die Frl. Triesch bisweilen zu be-
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Politische Tagesschau.
Im Großherzogtum SachsewWeimar tritt seit etwa iy3 Jahren der Minister v. Wurmb der Sozialdemokratie durch systematische Versammlungsverbote scharf entgegen.
tonen für gut findet. Sonst aber ist kaum ein Anflug Halbwelttum, den andere Darstellerinnen der Rolle nehmen — auch nicht mit Unrecht.
Frl. Triesch ist vornehmlich Weib, so unmittelbar der Fülle ihrer Natur heraus lebend und handelnd, sie sich souverän über ihrer Umgebung fühlt, eben durch den Reichtum ihrer Natur; und daß man ganz unmittelbar mit ihr lebt und liebt und leidet und einem gar
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Wichtige ytHtrnngtn im zlisallverßcherullgsgchh.
Die Hessische Handwerkskammer bittet uns, die Hand- luerker des Großherzogtums auf einige sehr wichtige Neuerungen des Unfall-Versicherungs- gesetzes aufmerksam zu machen.
Vielfach fragen gewerbliche Unternehmer, deren Betriebe durch die Gewerbenovelle vom 30. Juni der Unfallversicherung neu unterstellt sind, wie die der kleinen Brauereien, der Schlosser, Schmiede, Metzger, Fensterputzer, der Baugewerbe usw.: wo- zuhabeichnun Unfall-undHaftPflicht - Versicherung? Viele dieser Unternehmer sind nämlich der Ansicht, daß sie ihre Betriebe deswegen nicht zur Unfall- Versicherung anzumelden brauchen, weil sie bereits bei einer Privat-Versicherun gs -Anstal t eine Unfall- oder Haftpflicht-Versicherung genommen haben. Diese Ansicht ist irrtümlich. Die durch das Gesetz vocgeschriebene Versicherung, die den bei den betreffenden Betrieben beschäftigten Hilsspersonen für die Folgen von Betriebsunfällen zum teil weitgehende Ansprüche in bestimmter Form sichert, kann durch eine private Versicher- uny niemals «hinfällig gemacht werden. Eine reine H a f t - Pflichtversicherung ist überhaupt nicht zu Gunsten der Betriebsarbeiter abgeschlossen, sondern im Interesse des Unternehmers, den sie ganz oder teilweise in solchen körperlichen oder sachlichen Schgdenfällen vor wirtschaftlichen Nachteilen schützt, in denen er gesetzlich selbst haftbar ist.' Die Haftpflichtversicherung steht also in keiner Beziehung zu der öffentlich-rechtlichen Unfallversicherung der Arbeiter. Hat ein Unternehmer jedoch für seine Arbeiter eine Unfall- Versicherung abgeschlossen, so deckte er damit nicht nur seine Person; er verwirklichte vielmehr die Absicht, die Arbeiter allgemein und nicht für den Fall seiner Haftpflicht gegen die Folgen von Unfällen zu versichern. Er hat somit in anerkennenswerter Weise für- sarglich das gethan, was das neue Gesetz, wenn auch in anderer Form, für bestimmte gewerbliche Arbeiter verlangt. Aus diesem Grunde ermöglicht das Unfallversicherungs- zesetz den Betriebsunternehmern, die Privat-Unfall-Ver- icherungen genommen haben, sich der hieraus ent- pringenden Lasten zu entledigen, indem es in § 143 bestimmt:
„Die Rechte und Pflichten aus Versicherungs-Verträgen, die von Unternehmern der neu der Versicherungs-Pflicht unterstellten Betriebe oder von den in diesen Betrieben beschäftigten versicherungspflichtigen Personen gegen die Folgen der in diesem Gesetze be- zeichneten Unfälle vor dem Inkrafttreten desselben mit Versicherungs-Anstalten abgeschlossen sind, gehen von dem Zeitpunkt ab, zu dem die Unfallversicherung in Kraft getreten ist oder in Kraft tritt, auf die Berufsgenossenschaft, welcher der Betrieb ange-
Hheater-Werein.
Keimat.
„Und wer's nie gekannt, der stehle Weinend sich aus diesem Bund."
Nämlich wer aus irgend einem Grunde, etwa weil er nicht genug Geld in seinen Beutel thun konnte, Irene Triesch am Dienstag in der zweiten Theatervereins- Borstellung nicht hören und nicht sehen konnte. Wer also nicht ein Theaterbillet zur „Heimat" hat auftreiben können oder wollen, der stehle sich wirklich zur Seite; denn mit- reben kann er jetzt nicht in Gießen. Den Genuß, den das Spiel ber Triesch gewährt, kann wohl mancher und manche — gar manche als eine Bereicherung des Lebens als ein Schauen in die äußersten Tiefen, in die Schönheiten und Flecken des menschlichen Herzens bezeichnen. Denn daß ich gleich das Resums ziehe: Frl. Triesch zeigte uns das menschliche, das weibliche Herz, als trüge sie's in ber Kehle und in ben Augen, auf den Lippen und in jeder Geste ihres geschmeidigen Körpers, in jeder lebhaften und doch ruhigen Bewegung ihrer schlanken Arme, vor allem in den Lauten ihrer weichen, klangreichen Stimme, die unmittelbar aus dem Herzen zu bringen scheint, und deshalb auch unmittelbar ans Herz geht. Da ist nichts, oder doch nur sehr, sehr wenig (wie ihr ein wenig posenhaftes Stirnersches: „Ich Lin ich!") was ans Theater, ans Komödienspielen erinnert, keiner jener falschen Laute, die so viele andere nicht los werben können, kein pathetischer Schritt, kem unechtes Pathos, kein Lachen nur mit ben Zähnen, und nur verschwindend selten eine gemachte Geberbe. Frl. Triesch lacht leise, übermütig, kokett, mit einer Lust, die anfieckt, ober mit einer Ironie, die weh thut; das alles aber geht durch die Grazie durch, wie sie wohl nur unmittelbar aus einem
hört, über, wenn die Versicherungsnehmer dieses bei dem Vorstand der Genossenschaft beantragen".
Es ist also zu unterscheiden zwischen Haftpflicht-Versicherungen und Unfallversicherungen. Die ersteren dienen nach wie vor den Interessen der Unternehmer selbst und die bezüglichen Verträge können nicht auf die Beruss- genossenschaften übertragen werden, während dies unter den oben genannten bestimmten Voraussetzungen bezüglich der Unfallversicherungsverträge zulässig ist.
Eine weitere von den Betriebsunternehmern wie von den versicherten Personen noch nicht genügend beachtete und doch sehr wichtige Neuerung in der Unfall-Versicherungs-Gesetzgebung ist die, daß die Versicherung sich auch auf häusliche und andere Dienste erstreckt, zu denen versicherte Personen neben der Beschäftigung im Betriebe von ihren Arbeitgebern oder von deren Beauftragten herangezogen werden. Die Berufsgenossen- scl-aften können also Ansprüche für die Folgen von Unfällen bei Dienstleistungen der gebockten Art nicht mehr zurückweisen. So z. B. nicht, wenn ein beim Betriebe beschäftigter Kutscher bei einer Spazierfahrt seines Arbeitgebers, beim Bestellen einer nicht mit dem Betriebe im Zusammenhang stehende Sendung desselben, beim Zerkleinern von Holz für den Haushalt des Unternehmers und Aehnliches verunglückt.
Für viele gewerbliche Betriebsunternehmer, besonders für solche, die denselben Gefahren ausgesetzt sind, wie ihre Hilfspersonen, dürfte auch eine andere Neuerung, nämlich das gesetzliche Recht, sich selbst gegen die Folgen von Betriebsunfällen zu versichern, von Interesse sein. Voraussetzung für die Selbstversicherung eines Unternehmers ist jedoch, daß dessen Jahresarbeitsverdienst den Betrag von 3000 Mark nicht übersteigt, oder daß der Unternehmer nicht regelmäßig mehr als zwei Lohnarbeiter beschäftigt. Die Berufsgenossenschaften können aber die Berechtigung zur Selbstversicherung auf Unternehmer mit einem höheren Jahresarbeitsverdienst erstrecken.
Gemäß Bekanntmachung des Reichs-Versicherungsamtes sind die neu versicherungspflichtigen Betriebe (wer e'in en Arbeiter, Gesellen ober Lehrling, auch Söhne oder Verwandte sind hierunter zu verstehen, beschäftigt) bis spätestens morgen Donnerstag, 15. November bei den Kreisämtern mit dem vorgeschriebenen Formular anzumelden. Säumige können durch Geldstrafen bis zu 100 Mark hjurch die Behörde zur Erfüllung ihrer Pflicht angehalten werden.___
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