Dor Eintritt in die Tagesordnung fragt Stadtverord- vrter Orbig an, wie es mit der Kanalisation stehe, bezw. wie weit die Vorarbeiten dazu gediehen. Beigeordneter Wolff bemerkt, daß die vor einigen Wochen eingegangenen Pläne nach Durchsicht im Stadtbauamt Herrn Prof. Dr. Gaffky behufs Studiums unterbreitet wurden; es sei erklärlich, daß bei der Größe eines solchen Projekts eine raschere Erledigung nicht erfolgen könne; er hoffe aber, daß die Pläne im nächsten oder übernächsten Monat der Stadtverordueten-Versammlung vorgelegt werden können. — Stadtverordneter Hanau bringt das Elektrizitätswerk zur Sprache und bemerkt, daß es sich empfehle, im Hinblick auf die Unklarheit, die im Publikum über den Begriff „Kilowattstunde" und „Pferdestärke" herrsche, im „Gieß. Anzeiger" einen sachlichen und leicht verständlichen Artikel darüber zu veröffentlichen. Beigeordneter Wolff erklärt, das Nähere in dem vom Redner angedeuteten Sinne veranlassen zu wollen. — Stadtverordneter Schiele ist der Meinung, daß ein öffentlicher Vortrag von Seiten des leitenden Ingenieurs zweckdienlicher sei. — Stadtverordneter Heyligenstaedt glaubt nicht, daß mit einem Vortrage volles Verständnis erreicht werde, er hält das, was bisher zur Orientierung des Publikums geschehen, für ausreichend. — Beigeordneter Georgi spricht sich für Veranstaltung eines VortcagS aus, dem Publikum solle erläutert werden, waS eine Kilowattstunde u. s. w. sei. (Wir sind selbstverständlich gern bereit, bei event. Zusendung einen solchen Artikel unverzüglich zu veröffentlichen. Auf diese Weise würden fraglos weitere Kreise aufgeklärt werden als durch Veranstaltung eines Vortrages, der doch nur von einer beschränkten Anzahl von Personen besucht werden könnte. D. Red. d. Gieß. Anz.)
Friedrich Textor Wwe. hat durch Urkunde vom 31. August d. I. erklärt, daß sie die auf dem Haufe Brandgasse 7 ruhende Hypothek von 6000 Mk. zum Zwecke einer Stiftung der Stadt überweise. Die Hypothek soll, so lange Brauereibesitzer Bichler Eigentümer des Hauses ist, nicht gekündigt werden; das Zinserträgnis soll alljährlich am 23. September in Gaben von nicht unter 50 Mk. an bedürftige Eheleute verteilt werden. Nachdem die Armendeputation die Annahme der Stiftung empfohlen, beschließt die Versammlung, dieselbe unter dem Ausdruck des Dankes an die Wohlthäterin anzunehmen.
Hierauf wurde die Auslosung zurückzuzahlender Obligationen städtischer Anleihen vorgenommen; es wurden ausgelost vom 1893r Anlehen 6 Obligationen zu 2000 Mk. (Nr. 29, 94, 178, 9, 220, 231), 8 Obligationen zu 1000 Mk. (Nr. 324, 35, 95, 165, 209, 333, 284, 48), 16 Obligationen zu 500 Mk. (Nr. 536, 105, 372, 604, 97, 179, 444, 710, 293, 532, 716, 16, 533, 776, 339, 459), 6 Obligationen zu 200 Mk. (Nr. 30, 12, 173, 293, 176, 286), 8 Obligationen zu 100 Mk. (Nr. 56, 312, 383, 39, 258, 352, 50, 382); vom 1894r Anlehen 2 Stück zu 2000 Mk. (Nr 391, 311), 2 Stück zu 1000 Mk. (Nr. 485, 489), 6 Stück zu 500 Mk. (Nr. 1009, 923, 873, 964, 946, 973), 3 Stück zu 200 Mk. (Nr. 343, 340, 364), 4 Stück zu 100 Mk. (Nr. 504, 550, 508, 448); vom 1895r Anlehen 1 Stück zu 2000 Mk (Nr. 416), 1 Stück zu 1000 Mk. (Nr. 517), 1 Stück zu 500 Mk. (Nr. 1142), 2 Stück zu 200 Mk. (Nr. 456, 475), 1 Stück zu 100 Mk. (Nr. 601).
Schirmfabrikant M. Levi beabsichtigt fein am Seltersweg stehendes 'Haus umzubauen; der wegen Überschreitung der Gebäudehöhe um 3 Meter nötige Dispens wird befürwortet. Gegen die nachgesuchte Erlaubnis zur Anbringung eines Erkers hatte sich die Baudeputation mit Rücksicht auf die geringe Straßenbreite ausgesprochen. Das Gesuch wird, nachdem einige Stadtverordnete dasselbe befürwortet, an die Baudeputation zurückoerwiesen.
Der zufolge Baugesuchs der Architekten Stein & Meyer zwischen der Stadt und den Gesuchstellern vereinbarte Vertrag über den Austausch von Gelände für den Eberhard Metzger'fchen Neubau am Seltersweg wird genehmigt.
Das Gesuch des Bauunternehmers Wilh. Steinbach um Austausch von Gelände hinter dem Nahrungsberg gegen ein an der dortigen Sandgrube gelegenes Stück städtischen Weges wird abgelehnt, desgl.
das Gesuch der Heinrich Leib Wwe. um Austausch eines Ackers hinter den Eichen gegen Gelände am Philosophenwald, mit Rücksicht auf die bevorstehende Feldbereinigung.
Heber den Erwerb von Gelände für die Kreisst raße Gießen-Wismar (insgesamt 9858 Q Meter im Kaufpreise von Mk. 2 980,56) war die Ausfertigung von 71 Kauf- und 9 Tauschnotuln nötig; dieselben werden genehmigt.
Das Gesuch des Johannes Schäfer III. und Wilhelm Größer III. um Abtretung von Gelände an k ^ooustruße hat die Baudeputation unter Berufung auf oen Beschluß vom 12. Juli, wonach vor intensiverer Bebauung des parallel zur Roonstraße laufenden Großen Steinwegs städtisches Gelände nicht abgegeben werden soll, abzulehnen beantragt. Das Gesuch wird, nachdem einige ©tabföerorbnete dasselbe befürwortet, an die Baudeputation zuruckverwiesen.
Infolge Beschwerde der Nachbarschaft ist dem Schausteller Isaac Walldorf untersagt worden, seinen Wohnwagen über die für den Betrieb seines Gewerbes hinausgehende Zeit auf Oswalds Garten stehen zu lassen Dem darauf gestellten Gesuch um Erlaubnis zur Ausstelluna des Wagens auf dem Platze an der Burk'schen Mühle beschließt die Versammlung so lange kein- Folge zu geben, als der Wagen zu Wohnzwecken dient.
Das Gesuch Großh. Gymuasialdirektion um Abhilfe gegen bad Wagengeräusch von der Straße wird mit Rücksicht auf die hohen, 10- bis 13 000 Mk. betragenden
Kosten der Asphaltierung des in Betracht kommenden zur I
reit makadamisierte» Straßenteils abgelehnt. Gegen die vom Stadtverordneten Dr. Fuhr empfohlene Entfernung des Straßenpflasters an der Kreuzung der BiSmarckftraße und Südanlage wendet Beigeordneter Wolff ein, daß gepflasterte Straßenübergänge zum Schutze des Publikums vor Straßenschmutz nötig seien; auch seien ungepflasterte Straßenwendungen besonders dem Zerfahren ausgesetzt.
Für die Ausbesserung schadhafter Stellen in der Steinsohle des Stadtringgrabens werden 800 Mk.bewilligt, und dem Antrag, die Arbeiten aus der Hand zu vergeben, zugestimmt. Stadtverordneter Wallenfels wünscht, daß die Militärbehörde veranlaßt werde, die Ausflüsse aus der Kaserne und dem Lazarett an der Ostanlage zu unterhalten.
Die Güngerich'sche Hofraithe an der Frankfurter Straße ist durch Kauf in den Besitz des Karl Haas V. übergegangen. Dem Gesuch des Letzteren, auch das zwischen der Stadt und Güngerich bisher bestandene Vertragsverhältnis betr. der vor dem Hause befindlichen Lastwage auf ihn übergehen zu lassen, wird zugeftimmt. Der seit einigen Jahren bestehende Vertrag besagt, daß der Reinertrag aus den Wieggebühren je zur Hälfte der Stadt und dem Eigentümer des Güngerich'schen Hauses zufällt.
Die Lober'sche Stiftungsrechnung, welche in dem vom 12. Juli 1899 bis dahin 1900 laufenden Rechnungsjahre an Einnahmen (einschl. Kapitalrücknahme) Mk. 7783,18, an Ausgaben (einschl. neu auögelieh. Kapitalien) Mk. 7653,22, und einen Vermögensstand von Mk. 52357,15 aufweift, wird genehmigt, — desgl. der Voranschlag derselben Stiftung, der in Einnahme und Ausgabe (unter letzterer Mk. 2080 an Legaten) sich ausgleicht.
Die Gesuche von Franz Umftetter Ehefrau (Tivoli, Ludwigsstraße 6), Martin Stoff er (Solmser Hof, Bahnhofstraße 31), Jul. Wellhofer (Jughardt'sche Wirtschaft, Marburgerstraße 34) um Erlaubnis zum Wirtschaftsbetrieb, sowie das Gesuch von Christoph Arnold (Stephanstraße 42) um Erlaubnis zum Ausschank von Branntwein über die Straße werden befürwortet._________
Aus Stadt und Land.
Gießen, 14. September 1900.
* * Ueberfahren. In der Bismarckstraße wurde gestern 1n der Mittagsstunde ein Kind von einem Radfahrer überfahren und trug einige Verletzungen davon.
• * Schwerer Verlust. Einem hiesigen Fuhrwerksbesitzer sind gestern drei Pferde verendet. Die Ursache ist uns bis jetzt nicht bekannt.
* * Aus Lehrerkreiseu wird uns geschrieben: „Während den Staatsbeamten der Beitrag zur Staatlichen Witwen- und Waisenkasse mit Inkrafttreten des (Staatsbeamtem besoldungsgefetzes, also seit 1897, erlassen wurde, mußten die Volksschullehrer denselben bis 1. April 1900 weiter bezahlen. Dieser Tage wurde nun der Beitrag vom 1. April 1899 bis dahin 1900 endlich zurückgezahlt, sodaß die Lehrer trotz ihrer kärglichen Besoldung volle zwei Jahre den Beitrag länger leisten mußten als die Staatsbeamten. Wenn man die Zahl der Lehrer in Hessen auf rund 3000 annimmt und bedenkt, daß in den zwei Jahren jeder dem Staate 84 Mark „beisteuern" mußte, so kann sich jedermann ausrechnen, welche Summe das ausmacht. Wir geben deshalb auch hier wieder der Hoffnung Ausdruck, daß man bald dem Volksschullehrerstande eine zeitgemäße Besoldung gibt."
** Fahrpreisermäßigung nach Darmstadt. Wir machen unsere Leser auf die durch den Besuch der landwirtschaftlichen Landesausstellung in Darmstadt (14,—17. September) gebotene Gelegenheit, billig nach Darmstadt zu kommen, aufmerksam. Alle in der Zeit vom 12.—17. September von irgend einer Station der Eisenbahnbezirke Mainz und Frankfurt, der Main-Neckarbahn und der Süddeutschen Eisenbahn Gesellschaft gelosten einfachen Fahrkarten L, II. und III. Klasse berechtigen mit zweitägiger Gültigkeit zur freien Rückfahrt, wenn sie in Darmstadt auf der Ausstellung abgestempelt worden sind.
-e- Lauusbach (Kreis Wetzlar), 12. September. Vorige Woche war dem hiesigen, noch sehr jungen Sch ulver- ro al ter von der Schulbehörde mitgeteilt worden, daß der Neg.-Schulrat demnächst bei ihm zur Revision erscheinen werde; und schon am nächsten Tage kam er von Wetzlar aus, wo er seit einigen Tagen weilte. Als er den Schulsaal betreten hatte und den Schulverwalter bat, im Unterrichte sortzufahren, entgegnete dieser ehrerbietigst, er wolle dem Herrn Schulrat erst einen Stuhl holen. Der Schul- verwalter begab sich also in seine Wohnung. Als er sehr lange ausblieb, schickte der Schulrat ein Kind, das die Wohnung verschlossen fand. Darnach ging der Schulrat selbst hin, der Gesuchte aber war nirgends zu finden. Aus der Inspektion konnte nichts werden, die Kinder mußten nach ungefähr % Stunde entlassen werden. Bald erfuhr auch der Schulrar von den Ortseinwohnern, daß der Herr Schulverwalter schnell bessere Kleider angezogen, sich vorsichtig aus dem Schulhaus durch die Gärten geschlichen und zum großen Erstaunen einiger Landleute querfeldein in der Richtung nach Gießen gelaufen fei. Erft spät abends, nachdem der gefürchtete Herr Schulrat schon in weiter Ferne war, kehrte er zurück. Ob respektvoller Schrecken und Angst allein die Ursache zur Flucht war, wissen wir nicht.
H. Holzheim, 13. September. Für feen patriotischen Geist, der in unserer Gemeinde herrscht, gibt wieder der Umstand Zeugnis, daß von hier vier Mann freiwillig nach China gegangen sind. Einer davon ist Schloffer und befindet sich auf dem Kriegsschiff „Kaiserin Augusta". Der zweite, ein Kaufmann, diente bei den 168ern in Butzbach, der dritte in Darmstadt bei den 115ern und der vierte stand in der 5. Kompagnie des Infanterie-Regiments „Kaiser Wilhelm" Nr. 116 in Gießen.
A Burkhards, 12. September. Durch Eingehen der Distriktseinnehmerei Gedern wurde unser Dorf, sowie die
Nachbargemeinde Kaulstos der Distriktseinnehmerei Schotten zugeteilt. Diese Veränderung hat unter der Bevölkerung prtc große Mißstimmung hervorgerufen, da man ertor" ni ?°n btci Stunden bis zu diesem wenn^ hier9fhh,'ff ä“ rTVaIt roätc dringend geboten, menn hier Abhilfe geschaffen würde.
Kunst und Wissenschaft.
, U<bet »WH«* Wt B-tämpfung »er Pest sprach auf der zurzeit in Trier stattfindenden Jabres-Ver- versammlung des Deutschen Verei n s f ö f f e n t - ra?LrAptt u»d h e-itsp f l e ge der Geheime Medizirnck- r^^ofessor Dr. Ga ff ky-Gießen. Anknüpfend an die Entdeckung des Pestbazillus und die durch dao Studium m»?^ü^bilserregers gewonnene sichere Grundlage für 5?* Un$ der Pest suchte Redner darzuthun, daß die
^hutze gegen das verseuchte Ausland erforderlichen Abwehrmaßregeln sich innerhalb des Rahmens durchfuhren lassen, der durch die Bestimmungen der inter- n!?tU) ■ ?n ®anitÖt5fonbention zu Venedig gegeben ist, daß ober diese Maßregeln um so sicherer ihren Zweck erfüllen werden je zuverlässiger und je besser vorgebildet die mit ihrer Ueberwachung betrauten Organe sind. Da die Pest • Boden für eine epidemische Verbreitung
in dicht gebauten, überfüllten und unreinlichen Wohn- ^ar^l-ere11 fmdet, fv ist auf die Sanierung solcher D-uarttere schon in seuchefreien Zeiten großes Gewicht zu legen. Unter keinen Umständen dürfe die Thatfache, daß wir jahrhundertelang von der Pest verschont geblieben sind, uns sorg- ws machen, und andererseits könne man hoffen, daß die Bekämpfung der Pestgefahr gerade so große hygienische Fortschritte vermitteln werde, wie es erfreulicherweise die Bekämpfung der Choleragefahr gethan hat. Je früher die stattgefundene Einschleppung der Pest an einem Orte bakteriologisch festgestellt wird, um so sicherer wird es gelingen, die Epidemie im Keime, zu ersticken. Deshalb ist große Achtsamkeit auf alles zu verwenden, was als Anzeichen der Pestgefahr angesehen werden kann. Wenn bei Annäherung der Seuche ein auffallendes Sterben unter den Ratten bemerkt wird, so ist alsbald eine bakteriologische Untersuchung der Kadaver zu veranlassen. Ebenso sind etwaige gruppenweise auftretende Lungen-Entzündungen scharf ins Auge zu fassen. Um eine Einschleppung der Pest auf dem Seewege möglichst frühzeitig erkennen und unschädlich machen zu können, ist neben der gesundheitlichen Ueberwachung der einlaufenden verdächtigen Seeschiffe vor allem auch eine ständige Beobachtung des Gesundheitszustandes der Schiffsbevölkerung in den Häfen selbst notwendig. Gute Einrichtungen zur Desinfektion, sowie zur Unterbringung von Kranken und verdächtigen Personeft dürfen in den Häfen nicht fehlen. Unbedingten Schutz gegen Einschleppung der Seuche gewähren freilich unter den heutigen Verkehrsverhältnissen jedoch alle jene Maßregeln nicht; man muß auf die Bekämpfung im eigenen Lande vorbereitet fein. Dazu bieten nun die im Reichsseuchengesetze enthaltenen Bestimmungen über die Anzeigepflicht, die Ermittelung der Krankheit, die Schutzmaßregeln usw. ausreichende Handhaben. Anzustreben bleibt nur der Erlaß eines die zwangsweise ärztliche Leichenschau regelnden Reichsgesetzes; denn die Bestimmung in § 10 des Reichs- seuchengesetzes, wonach für die von der Pest bedrohten oder befallenen Orte und Bezirke durch die zuständige Behörde die Leichenschau angeordnet werden kann, ist nicht als ausreichend zu erachten. Dringend zu empfehlen ist die Entsendung bakteriologisch geschulter Sachverständigen — nicht nur zu diagnostischen Zwecken, sondern auch zur Unterstützung der Medizinalbeamten und Behörden. Endlich machen die guten Erfolge der Schutzimpfung mit abgetöteten Pestbazillen wünschenswert, daß zur Immunisierung der in erster Reihe der Ansteckung ausgesetzten Personen (Aerzte, Krankenpfleger usw.) Impfstoff bereit gehalten wird. Die Herstellung des Impfstoffes sollte einer Zentralstelle zugewiesen werden, die sich zugleich mit der Gewinnung eines wirksamen Schutz- und Heilserums zu beschäftigen hätte. — Es entspann sich eine lebhafte Dis knssion, in der völlige Uebereinftimmung herrschte über die wissenschaftlichen Grundlagen, auf denen die Maßregeln gegen die Pest sich aufbauen müssen. Das Reichsseuchengesetz wurde mehrfach gelobt und von ihm gesagt, daß es besser sei, als sein Ruf. Allerdings sei ja noch manches unvollkommen, aber man habe deshalb das ganze Gesetz nicht scheitern lassen wollen.
Eingesandt.
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Gießen, 7. September 1900.
Ruhezeit und Sadenschlust im Handelsgewerbe.
Am 1. Oktober treten die wichtigen Bestimmungen der Reichsgewerbeordnung über die Ruhezeit und den Ladenschluß in Kraft. Die Geschäftsinhaber haben sich auch darüber einig zu werden, wie sie ihren Angestellten die ihnen gesetzlich zustehende Ruhezeit zu gewähren gedenke«. Verschiedentlich ist infolgedessen von kaufmännischen Vereinen hierzu Stellung genommen. Versammlungen mit teilweise sehr erregten Debatten, zeugend von der Wichtigkeit dieser Sache, haben stattgefunden. Auch hier in Gießen hat der Detaillisten-Verein sich in dieser Weise bereite mehrfach beschäftigt, nur der große, einige hundert Mitglieder zählende hiesige kaufmännische Verein hat es bisher nicht für nötig gehalten, auch nur die Hand zu rühren. Diese Jnteressenlosigkeit und Nachlässigkeit des Vorstandes dieses Vereins ist umso unverständlicher, als er z. Zt. durch anderweite wichtige Dinge schwerlich in Anspruch genommen sein kann. _______________
In der am Dienstagabmd stattgehabten Versammlung der hiesigen Ladenbesttzer wurde beschlossen, das> Aufhattrn der Läden auf die Zeit im Winter von morgens 8 Uhr bis abends 8 Uhr, und im Sommer von morgens 7 bis abends 8 Uhr zu^beschränken. Wenn nun dieser Beschluß für die Stadt Gießen gesetzlich festselegt werden soll, so müssen sich zwei Drittel der hiesigen Ladend^sitzer dafür erklären. Bäcker und Dtttzger sollen nicht mrteinbezogen werden! Sollte darum die nötige Anzahl Unterschriften erreicht werden, um einen derartigen Beschluß giltig zu machen, o würde dies gleichzeitig ein Ruin für die kleinen Ladenbesitzer bedeuten, und speziell für die, die Arbeiter zur Kundschaft haben. Heute, wo die Arbeitszeit der meisten Arbeiter im Sommer früh um 6 Uhr beginnt, sollen die Läden, z. B. der Kolonial wirren Händl er, erst um 7 Uhr geöffnet werden?
Darum, Ihr kleinen Händler, die Ihr heute den Großen gegenüber an und für sich ein n schwe-en Stand habt, verweigert zu einem solchen Beschluß Euere Nnterschr'ft! -m.


