Nr. 216 GrUes Blatt, Samstag dm ^September 156. Jahrgang
Gießener Anzeiger
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General-Anzeiger
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Amtlicher Teil.
Gießen, den 11. September 1900.
Betr.: Eintrittsgelder und Beiträge zur Schullehrer- Witwenkasse.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
au die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises.
Durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 1900, die Witwen- und Waisenkasse der Volksschullehrer betreffend, ist bestimmt, daß Eintrittsgelder und Beiträge zur Witwen- und Waisenkasse der Volksschullehrer vom 1. April 1899 an, nicht mehr zu entrichten sind. Es ist nun Anordnung getroffen, daß die für 1899/1900 erhobenen Eintrittsgelder und Beiträge den betr. Gemeindekassen zurückerstattet werden, und beauftragen wir Sie daher, zu veranlassen, daß in den Gemeinderechnungen die bezüglichen Beträge in Einnahme nachgewiesen, und zwecks Abführung an die betreffenden Lehrer in Ausgabe gestellt werden.
Hiernach weisen wir Sie an, den Gemeinde-Einnehmern eine kontrollierte Einnahmeanweisung zum Empfange der gedachten, aus der Großh. Schullehrerwitwenkasse ihnen zugehenden Beträge zuzufertigen und dieselben anzuweisen, die empfangenen Beträge den betreffenden Lehrern auf Grund einer von Ihnen auszustellenden Ausgabeanweisung gegen Quittung zurückzuerstatten.
Insoweit die zurückgezahlten Beträge Beiträge betreffen, die von erledigten oder ständig offen zu haltenden Schulstellen zu entrichten waren, und s. Zt. bei Feststellung der abzuliefernden Nakanzüberschüffe in Aufrechnung gebracht wurden, wollen Sie dafür Sorge tragen, daß diese Beiträge baldmöglichst an den Rechner des betr. Provinzialschulfonds abgeliefert werden.
Den dieserhalb in Betracht kommenden Gemeinden lassen wir noch besondere Verfügung zugehen.
Die Verrechnung hat gleichmäßig in der Rechnung für 1900/1901 zu erfolgen.
v. Bechtold,
Bekanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche in Cyriaxweimar und Moischt, Kreis Marburg, isterloschen, und sind die angeordneten Sperrmaßregeln aufgehoben worden.
Gießen, den 12. September 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Betr.: Statistik der Sterblichkeit.
Au die Großheyoglilheu MMMisttteien des Kreises GiOn.
Diejenigen von Ihnen, welche mit Einsendung der Zählkarten und Todeszeugviffe von den Monaten Juli und August noch rückständig sind, erinnern wir, daß mit dem 10. dss. Mts. bereits die EinlieferungS- frift abgelaufen ist.
Gießen, 14. September 1900.
Großherzogliches Kreisgesundheitsamt Gießen. Dr. Haberkorn.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung des auf dem rechten Lahnufer liegenden Teils der Gemarkung Gießen.
Da der in der Versammlung der beteiligten Grundeigentümer vom 23. v. Mts. zum Sachverständigen gewählte Georg Simon zu Gießen die auf ihn gefallene Wahl abgelehnt hat, so hat eine Ergänzungswahl stattzufinden.
Ich lade daher in Gemäßheit des Art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 sämtliche beteiligte Grundbesitzer zur Wahl eines Sachverständigen auf Dienstag, den 9. Oktober l. I., vormittags 10 Uhr in der Turnhalle, Steinstraße 3 zu Gießen ein.
Bei dieser Wahl hat jeder anwesende beteiligte Grundeigentümer eine Stimme. Zur Giltigkeit der Wahl ist eine Mehrheit von zwei Drittteilen der Anwesenden erforderlich und unter dieser Voraussetzung auch für die ntchterschienenen Beteiligten verbindlich Kommt eine gilttge Wahl nicht zu stände, so hat Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe den Sachverständigen zu ernennen.
Friedberg, 10. September 1900
Der Großherzoglichie Bereinigungskommissar: Süffert, Regierungsrat.
Volltische Tagesschau.
Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht folgende Bekannt- machung: Zur weiteren Erleichterung des privaten Tele- grammverkehrs mit den Angehörigen der deutschen Truppen und Kriegsschiffe in Ostafieu hat das Reichspostamt mit den beteiligten Kabelgesellschaften Vereinbarungen getroffen, nach denen Sammeltelegramme mit Privatnachrichten in offener Sprache, die täglich einmal zwischen zwei dazu bestimmten amtlichen Stellen in Deutschland und Ostasien ausgetauscht werden, gegen eine ermäßigte Gebühr befördert werden sollen. Im einzelnen wird über die Benutzung dieser Einrichtung folgendes bestimmt: 1. Für Prviattelegramme in offener Sprache aus Deutschland an Angehörige der in Ostasien stehenden deutschen Heeres- und Marineteile wird fortan nur die Hälfte der tarifmäßigen Gebühr unter Aufrundung der Summe auf einen durch fünf teilbaren Pfennigbetrag erhoben, sofern der Absender durch den Vermerk „Feldtelegramm" vor der Aufschrift zum Ausdruck bringt, daß die Nachricht in das nächste Sammeltelegramm ausgenommen werden soll. In den an Angehörige des Armee- Oberkommandos für Ostasien oder des ostasiatischen Expeditionskorps gerichteten Telegrammen werden die zur Bezeichnung des Empfängers dienenden Angaben nur als ein Wort gezählt; diese Bestimmung kann jedoch aus die an Angehörige der Marine gerichteten Telegramme erst Anwendung finden, sobald die Listen über die Verteilung der Serienbuchstaben und Telegrammnummern bei der Marine aufgestellt und sowohl dem Haupttelegraphenamt in Berlin, als auch den Schiffen in Ostasien überwiesen sind; der Zeitpunkt wird noch bekannt gegeben werden. In den Feld- telcgrammen nach Ostasien ist die Angabe eines Bestimmungsortes nicht erforderlich; dagegen muß in der Aufschrift der Empfänger nach Namen, Dienstgrad und Truppenteil oder Schiff genau bezeichnet sein. Diese Angaben müssen mit den beim Haupttelegraphenamt in Berlin geführten Listen übereinstimmen. Telegramme, deren Empfänger in den Listen nicht zu ermitteln sind, werden zwar auf Gefahr des Absenders zur Beförderung angenommen, die Vergünstigung, daß die Aufschrift als ein Wort gezählt wird, findet jedoch aus diese Telegramme keine Anwendung. Die Telegramme werden in Berlin gesammelt und in einem Sammeltelegramm täglich dem deutschen Postamt in Schanghai oder einer anderen geeigneten Dienststelle in Ostasien übermittelt. Diese befördert die einzelnen Nachrichten mit der Post oder auf sonst geeignete Weise an die Empfänger weiter. 2. Auch für die von den deutschen Heeres- und Mariueangehörigen in Ostasien durch Vermittelung der Truppenteile und Kriegsschiffe ausgelieferten Feldtelegramme in offener Sprache nach der Heimat wird nur die Hälfte der tarifmäßigen Gebühr (unter Aufrundung der Summe auf einen durch 5 teilbaren Pfennigbetrag) erhoben. Soll ein Feldtelegramm dieser Art an den in die Listen beim Haupttelegraphenamt in Berlin eingetragenen Empfänger bestellt werden, so ist in der Aufschrift, welche in diesem Falle als ein Wort gezählt wird, nur der Serienbuchftabe und die Telegraphennummer des Absenders anzugeben. Weitere Angaben darf die Aufschrift nicht enthalten; auch darf das Telegramm nicht mit einer Unterschrift versehen werden. Ist dagegen das Telegramm an eine andere, beim Haupttelegraphenamt in Berlin nicht in die Listen eingetragene Person gerichtet, so muß diese in der Aufschrift genau bezeichnet sein. Jedes Wort der Aufschrift wird in diesem Falle besonders taxiert. Die Telegramme werden mit der Post oder auf sonst geeignete Weise zunächst dem deutschen Postamt in Schanghai oder einer anderen geeigneten Dienststelle in Ostasien zu- geführt, welche sie zu einem Sammeltelegramm vereinigt und nach Berlin befördert. Von hier aus werden die einzelnen Nachrichten telegraphisch den Empfängern übermittelt; den Telegrammen, welche an die beim Haupttelegraphenamt eingetragenen Empfänger gerichtet sind, wird dabei die gleichfalls beim Haupttelegraphenamt in den Listen vermerkte Unterschrift hinzugefügt. Die Bestimmungen über die unter Benutzung des amtlichen Schlüssels abgefaßten Feldtelegramme aus Ostasien werden hierdurch nicht berührt. 3. In der gleichen Weise wie die Angehörigen des Heeres und der Marine nehmen auch die Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege an den vorgeschriebenen Erleichterungen Teil. Auch für diese gilt jedoch die Vorschrift, daß im Verkehr nach Ostasien die Aufschrift nur als ein Wort gezählt wird, erst von einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt ab. 4. Auf den Verkehr mit den auf der Ueberfahrt nach Ostasien befindlichen Kriegs- und Truppentransportschiffen finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung.
Die am Sonntag eingetretene Spaltungderanti-- semitischen Partei ist unzweifelhaft gleichbedeutend mit einer Radikalisierung dieser Partei. Man würde« sich täuschen, wenn man aus dem Resultat der zu derch Austritt Lieber m an nv. Sonnenbergs führenden Abstimmung schließen wollte, daß der Liebermann'sche» also der konservativ gerichtete Flügel der Antisemiten etwa, die Hälfte der Partei ausmache. Liebermann glaubt sich auf Ost- und Westpreußen, Rheinland-Westfalen, Kurhessen, Waldeck, Hannover, Thüringen und Schleswig-Holstein stützen zu können, also der Hauptsache nach «auf Rordwest- deutfchland und Mitteldeutschland. Das sieht ja ganz stattlich aus, thatsächlich aber kommt von diesen iveiten Gebieten für die antisemitische Partei im wesentlchen nur Kurhessen in Frage. Um feststellen zu können, wie sich irr Zukunft etwa die Anhängerschaft der beiden antisemitischem Gruppen verteilen wird, muß man im Auge gehalten, daß die antisemitische Partei drei Hauptstützpunkte besitzt: Kurhessen, das Groß Herzogtum Hessen und das Königreich Sachsen. Haben doch die Antisemiten von bett acht Wahlkreisen Kurhessens nicht weniger als vier in ihrem Besitz. Für den konservativen Flügel der Antisemiten ist'Kurhessen allerdings darum das geeignetste Terrain, weil in nur zwei von den acht Wahlkreisen die städtisch-sozialistische Bevölkerung überwiegt, während in den fünf für den Antisemitismus in Frage Kommenden Wahlkreisen (der dem Zentrum gehörende Kreis Fulda ist hier nicht in Bertacht zu ziehen) die bäuerlich-konservative Bevölkerung überwiegt. Trotzdem sind in zwei von den kurhessischen Wahlkreisen entschiedene Gegner des konservativen Antisemitismus, Böckel und Werner, gewählt: worden. Boden hat also immerhin der radikale Antisemitismus auch in Kurhessen, und die Wahrscheinlichkeit dürfte sein, daß dort die Konservativen aus dem Streit im antisemitischen Laaer Vorteil ziehen. Dies wird sich vielleicht schon (6ei der bevorstehenden Ersatzwahl im Wahlkreise Rinteln-Hofgeismar zeigen. Im Großherzogtum Hessen und im Königreich Sachsen hat der Antisemitismus naturgemäß einen radikalen Charakter. In Hessen deswegen, weil es bei uns einen eigentlichen Konservatismus überhaupt kaum giebt und weil hier die antisemitische Partei an die Stelle der heruntergewirtschafteten Fortschrittspartei getreten ist. Die ursprünglich radikal- liberalen Wähler des hiesigen Antisemitismus können lediglich .durch ein möglichst radikales Programm festgehalten werden. Immerhin dürfte aber auch im Großherzogtum Hessen die Spaltung im antisemitischen Lager eine Schwächung der Partei zur Folge haben, die «entweder dem gemäßigten Liberalismus oder der Sozialdemokratie zugute kommt. Haben doch bei den letzten allgemeinen Wahlen bei uns in Gießen die Rationalliberalen, die Antisemiten und die Sozialdemokraten etwa gleich viel Stimmen erhalten. — Im Königreich Sachsen kann nur der radikale Flügel des Antisemitismus eine Rolle spielen, weil dort einmal die Antisemiten ihre Haupt- gegnerschast in der Sozialdemokratie haben, also auch ftiit einem „volksfreundlichen" Programm paradieren müssen, und weil sie zweitens in einer ganzen Reihe von Wahlkreisen als erbitterte Gegner der Konservativen um |ben Sieg kämpfen, sodaß also eine Anlehnung an die konservative Partei ausgeschlossen ist. Wir nennen nur Meißen, wo bei den letzten Wahlen der gegenwärtige antisemitische Abgeordnete in der Hauptwahl nur 96 Stimmen mehr erhielt, als der konservative Bewerber, ferner Dresden II, wo umgekehrt die Konservativen in der Hauptwahl snicht ganz 400 Stimmen mehr erhielten, als die Antisemiten, die Amtshauptmannschaft Dresden, wo 9600 Konservative, gegen 8600 Antisemiten standen, endlich Marienberg, w« 60Ö0 konservative und 4300 antisemitische Stimmen abgegeben wurden. In allen diesen Wahlkreisen also ftndeti die eifrigste Rivalität zwischen den Antisemiten und jben Konservativen statt. Diese Rivalität wird durch die Verschärfung der radikalen Strömungen int antisemitischen Lager nur noch erbitterter werden. Alles in (altem dürfte die Folge der Spaltung eine erhebliche Schwächung der antisemitischen Partei bei den nächsten Reichstagswahlen sein und den größten Vorteil dürfte doch wohl wieder die Sozialdemokratie davontragen.
Sitzung der Stadtverordneten
Gießen am 13. September 1900.
Anwesend die Beigeordneten Georgi und Wolff, die Stadtverordneten Brück, Emmelius, Euler, Faber, Flett, Dr. Fuhr, Hanau, Heichelheim, Helfrich, Heyligenstaedt, Huhn, Jughardt, Keller, Kirch, Krumm, Leib, Löber, Loos, Orbig, Petri, Dr. Schäfer, Schiele und Wallenfels.
Entschuldigt die Stadtverordneten Dr. Gaffky, Grünewald, Dr. Gutfleisch, Haubach, Scheel, Schmalst


