Donnerstag den 15. Februar
Zweites Blatt
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gissten
Feuilleton
Alle Anzeigen-BermittlungSstellen deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. ZeilenprciS: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.
H*e*W*, Expedition und Druckerei: ^chnk-r-tze Nr. 7.
Gratisbeilage«: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt Vlätter für hessische DolKsKunde._________________
Schmerzen und Taubsein in den Armen geklagt, so schenke man diesen Klagen gebührende Beachtung und nehme nicht voreilig Faulheit von selten des Turners oder Simulation an.
Der größte Feind der Wälder. Wer ist es? — Die Nonne? — Irgend ein Bohrwurm? — Nein, es ist der Zeitungsschreiber! Wie das Patentbureau von Richard Lüders in Görlitz mitteilt, stammt das zum Drucke des „Petit Journal" in Paris jährlich verbrauchte Papier von 120 000 Bäumen des Waldes, die zu Papierbrei verarbeitet werden. Und das ist nur eine Zeitung? Wie groß muß der Schaden sein, den die Zeitungen zusammen dem Wald- bestande zufügen! Eine der brennendsten Fragen ist die Erhaltung der Wälder, ohne daß deshalb die Papierproduktion eingeschränkt werden müßte.
Adreste für Depeschen: Anzeiger gdeftau Fernsprecher Nr. 51.
lene^ec »»« Anzeigen zu der nachmittags für den erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. MtzefteLungen spätestens abends vorher.
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1900
Bezugspreis viertelsährl. Ml 2,28 monatlich 75 Pfg. mit Bringcriohn; durch die Abholestelle« vierteljährl. Mk. 1,98 monatlich 65 Pfg.
Bei Postbezug Mk. 2,40 viertelfähri.
mit Bestellgeld.
Bekanntmachung.
Der Landwirtschaftliche Bezirksverein Gießen will auch in diesem Jahre den gemeinschaftlichen Bezug von Saat- lattofieln aus fremden Gegenden übernehmen. Es ist insbesondere beabsichtigt, die bewährten Sorten: Prof. Märcker, Magmim bonum, Bruce, Silesia zu beziehen, aber auch, im Falle größerer Bestellungen, andere Sorten mitzubeschaffen. Bis jetzt sind angeboten: Magnum bonum zu 3 Mk., Professor Märcker zu 2,50 Mk., Bruce zu 3 Mk., Silesia zu 4 Mk. ä Zentner. Es wird darauf Bedacht genommen werden, nur gesunde, gute Ware zu kaufen, und die Lieferung bei frostfteiem Wetter Ende März, spätestens erste Aprilwoche zu sichern.
Die Bedingungen des Bezuges sind:
1. Bestellungen sind bis spätestens 1. März bei dem Unterzeichneten zu machen;
2. bei Bestellungen von Vereinsmitgliedern werden die Kosten des Eisenbahntransportes bis Gießen oder der nächsten Eisenbahnstation des Bestellungsortes bis zum Belauf einer Bestellung von 40 Mk. auf die Vereinskasse übernommen. Bei größeren Bestellungen haben die Vereinsmitglieder die Transportkosten insoweit zu übernehmen, als die Bestellung den Betrag von 40 Mk. übersteigt;
Bekanntmachung.
Betr.: Maul- und Klauenseuche.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche in der Stadt Wetzlar in drei Gehöften amtlich festgestellt worden ist, wird gemäß § 64 der Instruktion des Bundesrats, Be-
Gießener Anzeiger
Heneral-AnMer
Humoristisches.
* Junger Dichter: Herr Chefredakteur, ich erlaube mir, Ihnen hier ein Manuskript zu bringen. . r
Redakteur: Schön, mein Lieber! Aber ich bm sehr beschäftigt, und da sind Sie vielleicht so freundlich, es gleich selbst in den Papier« korb hier zu werfen.
• Anzeige. Geeignete Stellung sucht besserer Herr augenblicklich verheiratet
* Ungefähr. Kind: WaS für ein Tier ist denn das?
Gouvernante: Das ist ein Mammut.
Kind: Gibt es solche?
Gouvernante: Jetzt nicht mehr; aber vor langen, langen Zetten hat es solche Tiere gegeben.
Kind: Ach ja, als Sie noch em Kmd waren, mcht wahr?
• Zerlumpter Strolch: „Doch ein erhebendes Gefühl, so gänz« lich von allen Launen der Mode unabhängig zu sein-
(„Münchener Jugend ).
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Eine Selbstmordstatistik der Apotheker veröffentlicht die „Pharmazeutische Zeitung". Während im allgemeinen auf 10 000 Menschen im Jahre 2,1 Selbstmörder entfallen, ist der Durchschnitt für den Apotheker- Stand nach Maßgabe der letzten 14 Jahre sogar noch etwas geringer (2,05 von 10 000). Wenn die Apotheker es viel leichter mit dem Selbstmorde haben, als andere, so ist die Zahl der Selbstmorde nach diesem für 14 Jahre berechneten Durchschnitte bei ihnen also keineswegs größer, als bei anderen Ständen. Immerhin hat sich auch in diesem Berufe eine bedauerliche Zunahme während der l e tz t e n I a h r e g e z e i g t. Im Jahre 1888 kamen auf 10 000 Apotheker 6,3 Selbstmörder, im Jahre 1897 die iehrhoheZahlvon 13,6, in den Jahren 1898 und 1899 etwa je 5,5. Das vorige Jahr hat also wiederum eine Selbstmordziffer aufzuweisen gehabt, die den Durchschnitt um das Doppelte überschreitet. Die Herbst- und Winter- monate haben vielleicht den traurigen Vorzug, die Selbstmordgedanken eher zu fördern, als die anderen Jahres- .Zeiten. Was die Art des Selbstmordes betrifft, so wird man von vornherein nicht zweifelhaft darüber sein, daß die Apotheker in den weitaus meisten Fällen das Gift wählen. Während sonst von 100 Männern, die Selbstmord begehen, tt>4 durch Erhängen, 15 durch Erschießen, 13 durch Er-
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Bekanntmachung-
Betr.: Schießübungen.
GS wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das Hessische Jägerbataillon Nr. LI za Marburg am 2». und 24. d. M. von 8 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags Gefechtsschießen mit scharfer Munition südlich Holz- Hansen mit südlicher und südöstlicher Schnßrich' tnug abhalten wird.
Zu diesem Zwecke werden die den Forstort .Die Seist" durchkreuzenden von Holzhansen, Roßdorf, Mardorf und Erfurtshauseu in Rich- taug auf Roßberg, Höingen und Deckenbach führenden Waldwege durch Sicherheitsposteu abgesperrt werden.
Gießen, den 13. Februar 1900. $
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
tränken und nur 2,5 durch Gift ihr Leben enden, und auch bei weiblichen Selbstmördern nur 8,7 v. H. sich vergiften, beläuft sich die Verhältniszahl der Selbstmorde durch Gift bei Apothekern nach 14 jährigem Durchschnitt auf 56 7 vH. Im Jahre 1898 starben sogar mehr als vier Fünftel der Selbstmörder an Gift. Im letztvergangenen Jahre nahmen die Selbstmordfälle durch Erschießen zu, indem nur die Hälfte der Selbstmorde auf Gift uud ein volles Drittel auf die Anwendung von Schußwaffen zurückzusuhren war. Die Mehrzahl der Selbstmorde erfolgte in dem Alter zwischen 20 und 30 Jahren.
Lähmung durch Kliinmzüge. Daß die Klimmzüge) die beim Turnunterricht auch in Schulen viel geübt werden, oft nicht ganz ungefährlich sind, beweist eine Mitteilung von Stabsarzt Dr. Sehrwald in der soeben erschienenen Nummer 6 der „Deutschen medizinischen Wochenschrift". Es werden zwei Fälle veröffentlicht, in denen durch Klimmzüge mehr oder weniger starke Lähmungen der Arme hervoraerufen wurden. Besonders stark ausgeprägt war der eine dieser Fälle, wo die Lähmung zu einer beträchtlichen Abmagerung der Muskeln an einem! Arm geführt hatte. Als Ursache dieser traurigen Folgen ist eine allzu starke Dehnung des zu den Armen gehenden Nervenstammes anzusehen. Dr. Sehrwald warnt auf Grund seiner Erfahrungen davor, daß man schwache und ungeübte Turner, denen die Klimmzüge schwer werden, bis zum nächsten Klimmzug in vollständigen Langhang übergehen läßt; sie sollen nach jedem gelungenen oder erfolglos versuchten Klimmzug sofort abspringen. Besonders zu verdammen ist die Unsitte, den Körper des im Langhang Hängenden zu fassen, und gewaltssam nach abwärts zu ziehen, um so den folgenden Klimmzug noch schwieriger zu machen; dadurch wird die Entsteyunb der geschilderten Lähmung leicht befördert. Wird nach Klimm- zügen über ausfallende Müdigkeit und Schwäche oder über
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3. Bestellungen von Landwirten, die nicht Mitglieder des Vereins sind, werden ebenfalls übernommen'; dieselben haben aber die Transportkosten zu vergüten ;
4. die Zahlung erfolgt bei Empfang; für Säcke ist 30 Pfg. pro Stück zu vergüten.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister, vorstehendes alsbald ortsüblich bekannt zu machen, die Bestellungen entgegenzunehmen und bis spätestens 1. März an mich einzusenden.
Gießen, den 8. Februar 1900.
Der Direktor des landw. Bezirksvereins.
v. Bechtolds_______
Gießen, den 9. Februar 1900. Betr.: Die Stempelpflicht von Leumundszeugniffen.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen
an Großh. Polizeiamt Gießen nnb die Großh.
Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Leumundszeugnisse, welche von Verwaltungsbehörden ausgestellt werden, sind stempelfrei
1. in den Fällen der Art. 7 und 10 des Gesetzes vom 12. August 1899,
2. wenn sie von Amtswegen, insbesondere wenn sie auf Erfordern anderer Behörden erteilt werden.
In allen übrigen Fällen unterliegen dieselben der Stempelpflicht nach Nr. 5 des Tarifs, und zwar gleichviel, ob sie von einer Bürgermeisterei oder einer anderen Verwaltungsbehörde, wie z. B. von einer von der Bürger- meisterei getrennten Ortspolizeibehörde, erteilt werden. Die Nr. 19 des Tarifs kann hier deshalb nicht in Betracht kommen, weil die Nr. 19 sich nur auf Bescheinignngen, d. h. die Beurkundung thatsächlicher Verhältnisse bezieht, — wobei es allerdings keinen Unterschied macht, ob eine solche Bescheinigung von einer Bürgermeisterei oder von einer von der Bürgermeisterei getrennten Ortspolizeibehörde ausgeht.
Leumundszeugnisie enthalten dagegen ein Urteil über die beteiligte Person, gehen also über die bloße Bescheinigung von Thatsachen hinaus, und gehören zu den unter Nr. 5 fallenden Attesten, Certifikaten, Zeugnissen.
v. Bechtold.
Nr. 3»
»glich Btt Un-Rohme des
SRt*rtag8.
Die Gießener ffewHienlUttet ■erben dem Anzeiger int Wechsel mit „Hess »axbmtrr M. „Blätter Wc he». »olWunbe- ■•NL4**! beigelegt
kanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 27. Juni 1895, die Abhaltung des auf den 21. Februar d. I. in der Stadt Wetzlar anstehenden Viehmarktes hiermit verboten.
Die Herren Gemeinde-Vorsteher des Kreises ersuche ich, die vorstehende Anordnung auf ortsübliche Weise in ihren Gemeinden sofort bekannt machen zu lassen.
Wetzlar, den 9. Februar 1900.
Der Königliche Landrat.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Ruttershausen.
In der Zeit vom 17. Februar d. I. bis einschließlich 23. Februar d. I. liegen auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeisterei Ruttershausen folgende Akten zur Einsicht der Beteiligten offen:
1. die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben der rubrizierten Feldbereinigung nebst den dazu gehörigen Urkunden. . c L _ . .
2. der Beschluß der Vollzugskommission und des Gememde- ratS vom 8. Februar d. I. über den Ausschlag und die Erhebung der ungedeckten Bereinigungskosten.
Einwendungen hiergegen sind bei Meidung^des Ausschlusses innerhalb der oben angegebenen Frist bei Großherzoglicher Bürgermeisterei Ruttershausen schriftlich ein- zureichen.
Friedberg, 9. Februar 1900.
Der Großherzogliche Bereinigungskommissär Süffert, Regierungsrat.
Hessischer Landtag.
Zweite Kammer.
Bei der Beratung der Regierungsvorlage über die Verlängerung des FinanzgesetzeS bedauert Abg. Ulrich (Soz.) die Folgen des preußisch-hessischen Gemeinschaftsvertrages, der trotz der finanziellen Vorteile eine Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung Hessens bedeute. Er tadelt die Politik des Finanzministers, den Bau von Eisenbahnen Privaten zu übertragen. Wenn Preußen die neu zu erbauenden Bahnen nicht in die Gemeinschaft aufnehmen wolle, so müsse Heffen eben wieder eine selbständige Eisenbahnverwaltung einrichten. Die vitalsten Interessen des Landes Privatgesellschaften zur Ausbeutung preiszugeben, sei unbedingt verwerflich. Die neuen Steuergesetze wirkten verbitternd, namentlich die Stempelsteuer, die chika- nöse Auslegung der Fahrradsteuer, der zu hohe Wirtschafts, konzessionsstempel. Die Praxis der Staatsanwälte bei der Erhebung von Anklagen im öffentlichen Interesse sei sehr ungleichartig. Er erinnere nur an die Affaire Wolff
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Weisheit macht glücklich; doch die größte Summe Der Weisheit schafft zugleich die größten Leiden, Am glücklichsten auf Erden ist der Dumme, Mag auch lein Weiser ihn darum beneiden!
Fr. Bodenstedt.
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