Freitag den K Dezember
SEes Blatt
150. Jaßraang
'91t». 293
1900
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Areis Gietzen
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§ 9. Gegen die Einschätzung findet binnen 4 Wochen Beschwerde an Großh. SrrciSamt Gießen statt, welches vor seiner Entscheidung die Kommission zu hören hat. Die Entscheidung des Großh. Kreisamts ist endgiltig.
§ 10. Bei Unterbrechung in der Wasserlieferung hat der Bezugsberechtigte kein Entschädigungsrecht, doch kann bei länger dauernden Unterbrechungen Nachlaß am Wassergeld bewilligt werden.
§ 11. Bei Wassermangel oder erhöhtem Bedarf, z. B. Trockenheit, Feuersbrunst 2c. ist der Verbrauch nur auf den nötigsten Haushaltsbedarf zu beschränken; die Gemeinde kann in dieser Beziehung besondere Anordnungen erlassen.
§ 12. Wer, ohne an die Wasserleitung angeschlossen zu sein, Wasser aus öffentlichen Brunnen der Leitung entnehmen will, hat hiervon der Großh. Bürgermeisterei Anzeige zu machen und die Hälfte der für die betr. Klasse festgesetzten Beträge an Wassergeld zu entrichten.
§ 13. Tie bestehenden, von Großh. Kreisgesundheitsamt Gießen als gesundheitsschädlich beanstandeten öffentlichen Brunnen sollen geschlossen werden.
§ 14. Die Abgabe von Wasser aus einer Hausleitung an einen nicht an die Wasserleitung angeschlossenen Einwohner ist verboten.
§ 15. Zur Verwaltung des Wasserwerks und insbesondere zur Versehung der in diesem Statut vorgesehenen Geschäfte wird vom Gemeinderat eine Kommission von 4 Mitgliedern aus seiner Mitte gewählt, die unter Vorsitz des Großh. Bürgermeisters zusammentritt.
§ 16. Die Kommission hat jederzeit das Recht des Zutritts zu den angeschlossenen Häusern zum Zweck der Kontrolle der Hausleitungen.
§ 17. Wer den vorstehenden Bestimmungen zuwiderhandelt, hat eine Konventionalstrafe von 2 Mk. und im Wiederholungsfälle von 5 Mk., die von der Kommission festgesetzt wird, an die Gemeindekasse zu zahlen. Auch kann die Gemeinde den Zuwiderhandelnden die Abgabe von Wasser aus der Wasserleitung für immer oder auf bestimmte Zeit entziehen.
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i Die Gießener Nnubtienötätter »rbin dem Anzeiger io, Wechsel mit „Hess, embroirt" u. „Blätter s-Ä hrfl. Volkskunde- vM. 4 mal beigelegt.
von mindestens 5 Atmosphären aushalten;
2. alle Zapf- und Durchlaßhähne im Hause, Hof usw. müssen Niederschraubhähne sein, am oberen Ende des Steigrohres ist ein Windkessel anzubringen oder dasselbe entsprechend zu verlängern;
3. Wasserklosetts, Pissoirs, Warmwasserleitungen, Mo- tore dürfen nickst direkt mit der Privatleitung in Verbindung, gebracht werden;
4. die Leitungen müssen überall vor Frost geschützt und, wo dieses nicht erreicht werden kann, mit Entleerungsvorrichtung versehen sein.
§ 7. Tas Wassergeld wird auf Grund einer Einschätzung durch die Kommission in Klassen bemessen nach Maßgabe der'Größe und Zahl der Wohnräume, der Haushaltungen und Anzahl der Hausbewohner, nach dem Viehstand, Anzahl der Hähne und besonderen Verwendungsarten (Badeeinrichtung, Gewerbebetrieb, Garteu rc.) und ist halbjährlich im voraus zahlbar. Die Einschätzung erfolgt alljährlich vor dem 1. April mrb ist die Einteilungsliste 8 Tage lang offen zu legen. Die Kommission kann in geeigneten Fällen die Einsetzung von Wassermessern und Bezahlung des entnommenen Wassers nach dem gemessenen Verbrauchs verlangen. Für Großabnehmer ist dies als Regel anzunehmen. Der Preis für den Kubikmeter Wasser wird ebenfalls alljährlich bestimmt.
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ReNaftion, Expedition und Druckerei:
-chulstratze Ar. 7.
Bekanntmachung,
Am SamStag, 15. Dezember d. Js., abends 2 Uhr, hält Herr Landwirtschaftslehrer Reich elt von Alsfeld in Treis a. d. Lumda in der Wirtschaft von Wilhelm Benner einen Vortrag über „Düngung der landwirtschaftlichen Kulturpflanzen" und Sonntag, 16.Dezember, nachmittags 4Uhr,HerrOekonomierat Lkithiger von Alsfeld in Staufenberg im „Burgsaal" einen Vortrag über „Fruchtfolge, Viehfütterung mb Sehnliches."
Ich bitte die Herren Bürgermeister der Vortragsorte und der Nachbarorte um geeignete Bekanntmachung und Cibe ijedermann, der sich dafür interessiert, ein.
Gießen, den 12. Dezember 1900.
Der Direktor des landw. Bezirksvereins.
v. Bechtold.
Bekauutmachuug.
Tas nachstehende Ortsstatut für die Gemeinde Großen- Q)n|'e(rf wird unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gkbmcht, daß dasselbe.mit dem Tage der Bekanntmachung lit .\rrnft tritt.
Gießen, am 7. Dezember 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, von Bechtold.
Amtlicher Heil.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 □her die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im ^rieben ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Aufschlags von Fünf vom Hundert pro Monat November 1900 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kg. betragen:
Hafer Mk. 15,60, Heu Mk. 7,90, Stroh Mk. 5,40.
Gießen, den 10. Dezember 1900.
.Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
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und noch weiter.
§ 8. Es werden folgende Klassen gebildet: Klasse 1 zahlt
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Vertrieb eines 'M p i Werkes. DlePiJ’Mj*' d bemessen. Melwf i unter S. 100 In Ber i if 7, postligernd.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 12. Dezember.
Bei der Fortsetzung der Etatsberatung vertritt Abg. Rickert (freis. Vgg.) eine etwas günstigere Finanzauffassung. Er bittet den Kriegsminister um Auskunft über die Meldung betreffend Einführung eines neuen Gewehrs, die seines Wissens unrichtig sei. Gespart könne kaum irgendwo werden, aber so schlimm stehe es nicht, und wenn die Steuern an den richtigen Stellen erhoben würden, seien die nötigen Summen leicht zu beschaffen. In anderen Staaten sei die Belastung größer. Redner beschäftigt sich dann mit den agrarischen Argumentationen früherer Redner. Graf Kanitz hat die Meinung ausgesprochen, daß es zur Erneuerung der Handelsverträge nicht kommen werde, weil die Zölle in den anderen Staaten in die Höhe gesetzt seien. Ja, wer hat sie denn in die Höhe getrieben? Niemand
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anders als unsere Agrarier. (Lachen rechts.) Das Verlangen nach einer gründlichen und umfassenden landwirtschaftlichen Enquete habe ich schon seit langen Jahrerr in Preußen erhoben, jetzt soll eine solche stattgefunden: haben, aber das Ergebnis bleibt geheiin, und nur ausi dem Umwege über die Münchener „Allgemeine Zeitung"' erfährt man ejniges daraus. Baden hat eine derartige. Enquete längst veranstaltet und der breiten Öffentlichkeit überliefert, aber selbst an jener Enquete, die zweifellos mangelhaft hergestellt ist, läßt sich erkennen, daß derr Grundbesitz ein viel größeres Interesse an der Viehhaltung hat, als am Körnerbau. Die Erhebungen des: Bauernvereins „Nord-Ost" (Aha! und Heiterkeit rechts) haben ebenfalls erwiesen, daß die m e i st e n mittleren undkleinenBesitzerGetreidezukaufen müssen. An Getreidezöllen hat nur ein ganz geringer Prozentsatz der agrarischen Bevölkerung Interesse. (Widerspruch; rechts.) In der Bur en frage teilt Abg. Rickert trotz aller Sympathien für die Buren den Standpunkt des- Reichskanzlers. Deutschland brauche nicht für die Franzosen die Kastanien aus dem Feuer zu holen. Er hoffe^ daß die Mehrheit des Reichstages hinter dem Reichskanzler steht.
Kriegsminister v. Goßler erklärt in Bezug auf die angebliche neue Bewaffnung, daß lediglich bei dem norwegischen Ingenieur ein Gewehr mit automatischer Ladeeinrichtung zur Ansicht bestellt und auch, zugesagt: war, aber es bis jetzt nicht eingegangen ist. Ebenso sind- bisher keine Probegeschosse eingegangen. (Hört! »Hört!) Wie man mit diesem Gewehr, das noch nicht eingegangen ist, eine Division umbewaffnen soll, ist unerfindlich. (Heiterkeit.) Es wurde behauptet, unsere jetzige Artillerie-Bewaffnung wäre verworfen worden und es würde ein neues Geschütz eingeführt. Auch dies trifft nicht zu; es haben die Fabriken Krupp und Ehrhart eine bessere Vorrichtung zur Hemmung des Rücklaufs angeboten, und es ist den Fabriken anheimgegeben worden, sie der Artillerie-Prüfungskommission, als dec Ressortbehörde, zur Prüfung vorzulegen. Auch diese Geschütze sind noch nicht eingetroffen. (Große Heiterkeit.) "
Abg. v. Glembocki (Pole) rechtfertigt das Verhalten des Erzbischofs Stablewski bei der Meseritzer Wahl.
Abg. Graf Schwerin (kons.) sucht die schlechte Rentabilität der Landwirtschaft daczuthun. Die Zölle ermöglichen eine Erhöhung der Produktion ohne wirklicki-e Schädigung der Konsumenten, wie die Preisbewegung gezeigt habe. Das Wohl des Landes basiere auf der wirtschaftlichen Unabhängigkeit vom Ausland. Redner erhofft die Zolltarifvorlage noch in dieser Session.
Abg. Dr. Hasse: Man hat uns Alldeutschen vor- geworfen, daß wir am vorigen Montag in diesem Hansa gefehlt hätten. Die Hauptleitung unseres Verbandes besteht aus fünf Personen und nur zwei waren nicht anwesend. Graf Stolberg, Graf Arnim und Herr v. Kardorff waren hier und hätten, wenn es nötig und inöglich gewesen wäre, Gelegenheit gehabt, zu sprechen. (Heiterkeit und Zwischenrufe links.) Es hieß dann, ich hätte mich mit Herrn Lehr nach dem Aaag begeben, um dem Präsidenten Krüger erst eine Adresse zu überreichen, und der Alldeutsche Verband maße sich an, im Namen des deutschen Volkes über die Auswärtige Politik des Kaisers und seines Kanzlers den Stab zu brechen. Das ist eine vollständige Irreführung. Es ist dann weiter behauptet worden, wir hätten dort im Namen des deutschen Volkes gesprochen. Meine wenigen Worte, die ich an den Präsidenten Krüger richten durfte, begannen mit dem Satz- „Nicht im Auftrage des amtlichen Deutschland" (Große Heiterkeit) .... Das ist selbstverständlich; ich habe vor- ausaesehen, daß derartige Angriffe kommen würden, und ausdrücklich betont: „Im Namen des alldeutschen Verbandes" und allerdings hinzugefügt: getragen von der Mehrheit des deutschen Volkes! (Sehr richtig! rechts) Das wird bestätigt durch die deutsche Presse und die Ausführungen der meisten Redner dieses Dauses (Zustimmung.) Er unterschreibe alles, was Bebel über den. Nichtempfang Krügers gesagt habe. Gegen strikte Neutralität Deutschlands habe niemand etwas, aber es sei. der Schein nicht vermieden, als ob diese Neutralität' nur zu Ungunsten der Buren und zu Gunsten der Engländer eingehalten sei, wofür sich Redner auf die Beförderung englisck)er Soldaten durch ein deutsches Schiff beruft. Seme Freunde wollten nicht zum Konflikt mit England Hetzen, sondern verlangten nur gleichberechtigte Behand- lung Deutschlands, und daß Krüger in Deutschland ebenso behandelt werde, wie in den Niederlanden. England glaubt uns bieten zu können, was es anderen nicht zu. bieten wagte, und wenn die „Times" den Nichtempfana Kimger's vorhersagte, so deute das auf Beziehungen des Blattes zur Wilhelmstraße. Wir sind von England immer über das Ohr gehauen worden, so auch wieder beim englisch-portugiesischen Vertrag. Auch beim Jangtse-Abkommen liegt es ähnlich. Der Empfang Krügers bedeute doch keine Feindseligkeit gegen England-
Ms Antrag des Gemeinderats wird nack) Anhörung iws Kreis-Ausschusses und mit Genehmigung Großh. Äüni- skaiums des Innern vom 3. Dezember 1900 zu Nr. M. d. F III 4682 folgendes Ortsstatut erlassen.
§ 1. Die Wasserleitung zu Großen-Buseck soll zunächst M Deckung des Wasserbedarfs der Haushaltungen, des Liehstands und zu öffentlichen Zwecken dienen, und erst iti zweiter Linie den Bedürfnissen der Industrie und tw? Luxus entsprechen. Demgemäß ist bei der Wasserentnahme mit Sparsamkeit zu verfahren. Jede unnötige Vergeudung, das zwecklose Offenlassen von Hähnen rc. ist strengstens untersagt.
§ 2. Wer sein Grundstück an die Wasserleitung an- schießen will, hat unter Angabe aller Verhältnisse, die auf den Umfang d'ks Wasserverbrauchs Einfluß haben, iinb der Anzahl der gewünschten Wasserhähne, bei Großh. Bürgermeisterei entsprechenden Antrag zu stellen. Bei iphcr ein tretenden Aenderungen im Wasserverbrauch ist eleirsalls alsbald Anzeige bei der Großh. Bürgermeisterei p erstatten.
§ 3. Die Kosten der Wasserzuleitung vom Hauptrohr bi: an die Grundstücksgrcnze übernimmt die Gemeinde, wnri der Anschluß sogleich bei der Verlegung der Haupt- Leiiung ausgeführt werden kann. Die Kosten für Anschlüsse, kvelche nachträglich ausgeführt werden, hat der Antrag- ftiler zu tragen. In gleicher Weise trägt die ttnter- Mungskosten für die Zuleitung im ersten Falle die Ge- miiide, die auch in jedem Falle deren Eigentümerin ist. Die Kosten für die Anlage und Unterhalt der Haus- leitung trägt der Hausbesitzer.
4. Vor Beginn der Arbeiten zur Herstellung eines Haus-Anschlusses ist die Genehmigung der Kommission (sieh-c § 16) einzuholen. Zur Anlage von Leitungen jeder An in Kreisstraßen ist die Genehmigung der Kreisstraßen- verwaltung erforderlich.
§ 5. Anschlußleitungen dürfen nur von Technikern ober Installateuren ausgeführt werden, die von dem Geniemdevorstand als zur Ausführung geeignet anerkannt ttorbcn sind, und erst in Gebrauch genommen werden, sie von der Kommission unter Zuziehung Sachi- »ttsttändiger eingesehen und geprüft worden sind.
§ 6." Bei Ausführung der Leitungen sind folgende Mniische Vorschriften zu beachten:
l- Die Zuleitungen zu den Hofraiten sind aus gut geschwefelten Bleirohren oder galvanisierten Eisenröhren herzustellen, die einen inneren Wasserdruck
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