von 77 671,39 Mk. erzielt wurde, der zum großen Teil für wohlthätige Zwecke verwendet wird. Das „Mathilden- stift" führt getrennte Kassen für Friedberg und Butzbach und beläuft sich der Einnahme-Ueberschuß für Friedberg auf 52504.18 Mk., für Butzbach auf 25167.21 Mk. An Zinsen gingen bei beiden Kassen ein von Darlehen auf Obligationen 163626.55 Mk., auf Wertpapiere 5442.05 Mk., am Schuldscheine über 500 Mk. 16006.87 Mk., bis 500 Mk. 7498.31 Mk., bis 50 Mk. 14.14 Mk., von Kaufschillingen 84398.29 Mk. Die Einlagen betrugen 1862 907.21 Mk. Lurückempfangen wurden auf Obligationen 400 992 Mk., auf Wertpapiere 178171.50 Mk., auf Schuldscheine über 500 Mk. 158503 Mk., auf solche bis 500 Mk. 58749.26 Mk., auf solche bis 50 Mk. 124 Mk. An Kanfschillingen wurden 351811.62 Mk. zurückempfangen.?,' An Unterstützungen wurden 15 795 Mk. ausgegeben. Die Ausgabe der Einlagezinsen beziffert sich auf 211770.90 Mk., die der zurückbezahlten Einlagen auf 1246016.72 Mk. Neu auSgeliehen wurden auf Obligationen 952456.43 Mk., aus Schuldscheine über 500 Mk. 144390 Mk., unter 500 Mk. 42530 Mk. Die Ausgabe für Kaufschillinge betrug 709582.90 Mk. Dem Gesamtvermögen von 6964 344.73 Mk. stehen 6680 403.04 Mk. Schulden gegenüber. Es verbleibt mithin ein Reservefond von 283941.69 Mk. Dieser wurde im genannten Jahr durch Erhöhung um 16106.83 Mk. auf diese Summe gebracht. Im Voranschlagsentwurf für 1901 sind die Einnahmezinsen mit 4 und 4i/2 pCt., die Ausgabezinsen mit 3*/4 und 4 pCt. berechnet.
Darmstadt, 12. Oktober. Die hiesige Handelskammer beschloß in ihrer letzten Sitzung, dem am 21. Oktober in Mainz stattfindenden hessischen Handelskammertag folgende von Fabrikant W. Langenbach vorgeschlagene Resolution zu beantragen: Der Hessische Handelskammertag spricht sich gegen das System eines Maximal- und Minimaltarifes aus. Er richtet an die großherzogliche Staatsregierung das Ersuchen, bei der Neichsregierung dahin zu wirken, daß den Beratungen des Reichstages über Feststellung eines ZolltarifeS der leitende Gedanke zu Grunde gelegt werde: bei den künftigen Verhandlungen mit den Vertragsstaaten Konventionaltarife zu vereinbaren und an Hand derselben langfristige Tarifverträge — gegebenen Falles mit der Klausel der Meistbegünstigung abzuschließen.
Mainz, 11. Oktober. Dre vereinigten städtischen Kommissionen beschlossen, den Vertrag mit der S ü d d e u t - Ich en Eisenbahn-Gesellschaft im Jahre 1904 nicht mehr zu erneuern und den Straßenbahnbetrieb von diesem Zeitpunkte ab in städtische Regie zu übernehmen. Ein Antrag der freisinnigen Fraktion, mit allen Mitteln bei der Regierung dahin zu wirken, daß die Konzessionen für die noch nicht gebauten Linien bis zur preußischen Grenze nur der Stadt verliehen werden sollen, wurde ebenfalls angenommen. Die Stadt Darmstadt, die in Bezug aus ihre Dampsstraßenbabn das gleiche Interesse wie Mainz verfolgt, und die Landtagsabgeordneten sollen ersucht werden, bei der Regierung für den Konzessionserwerb einzutreten. In der nächsten Woche soll in Gemeinschaft mit den hiesigen Landtagsabgeordneten nochmals eine Sitzung abgehalten werden.
Frankfurt a. M., 12. Oktober. Heute vormittag wurde die internationale Kochkunst-Ausstellung eröffnet. Die Protektorin, Prinzessin Friedrich Karl von Hessen, weilt augenblicklich bei der Kaiserin Friedrich und hatte in letzter Stunde ihr Erscheinen zum Eröffnungsakt absagen lassen. Der erste Vorsitzende des geschäftssührenden Vorstandes, Hotelbesitzer I. W. Ehrenfels, begrüßte die Anwesenden mit einer Ansprache, in der er hervorhob, daß die Veranstaltung ein anschauliches Bild dessen biete, was sich in den gesteckten Grenzen einer Kochkunst-Ausstellung zusammenfassen ließ. Im Namen des Ehrenpräsidiums eröffnete Oberbürgermeister A dickes die Ausstellung. Der Eintritt in die sehr geräumige Ausstellungshalle erfolgt durch ein geschmackvoll ausgesührtes Portal. Dasselbe befindet sich am nördlichen Ende der großen Rodek'schen Halle. Diese ist mit der Restaurationshalle des Ausstellungsplatzes durch einen Zwischenbau verbunden worden und so bildet das Ganze einen Ausstellungsraum von beträchtlicher Ausdehnung, deffen Gesamtfläche rund 20000 Quadratmeter beträgt. Der Gesamteindruck der Ausstellung ist ein recht vorteilhafter. Die Aussteller, unter ihnen namentlich die großen Firmen, haben in der Ausstattung ihrer Stände, Logen und Pavillons gewetteifert, um auch einem verwöhnten Publikum wirklich Neues, Gediegenes, Anziehendes zu bieten. Besonders stark ist die Herd- und Osen- f ab r Nation für Hotelbetrieb vertreten, daneben findet man bedeutende Kollektivausstellungen von Nahrung«-, Genuß- und Würzmitteln, Getränken aller Art und Maschinen für Wirtschasts- und Hausbetrieb. Musikautomaten, Billards und andere Mobilien für Restaurants vervollständigen das Bild. Die kulinarische Abteilung wird durch eine Anzahl von Prunktaseln repräsentiert, bte in ihrer Ausstattung den höchsten Ansprüchen genügen dürften. Allgemein herrschte heute bei der Eröffnung die Meinung vor, daß die heutige Ausstellung ihre Vorgänger weit in den Schatten stelle.
Frankfurt a. M., 12. Oktober. Man schreibt der „Franks. Ztg.": Das schwere Eisenbahnunglück bei Heidelberg führt außer den schon mitgeteilten Betrachtungen über die Ursachen des Unfalls und die Verwendung junger ungeübter Fahrdienstbeamter an verantwortungsvollen Posten, die Fahrordnung und Lage der Lokalzüge rc. auch noch zur Erörterung eines weiteren, unseres Erachtens nach sehr wichtigen Punktes: Der Ausflugsverkehr im Umkreis großer Städte wie Frankfurt, Straßburg, Stuttgart, München ist bekanntlich an Sonn- und Feiertagen im Sommer enorm. Während nun die Frequenz im Lause des Vor- und Nachmittags sich mehr verteilt, drängt das Publikum abends in der Zeit von 7 bis 10 Uhr zu den in die Stadt zurück- führenden Zügen, die deshalb in großer Zahl und dichter
Folge verkehren muffen. Der Verkehr wird von Jahr zu Jahr gesteigert; nun ist es aber auf den Hauptstrecken mit starkem Schnellzugsverkehr nicht mehr möglich, noch weitere Lokal- oder Vorortzüge einzuschalten. Dieselben müssen deshalb immer größer gestaltet werden, sie erleiden hierdurch Verspätungen, werden von Schnellzügen überholt und oft stehen die Züge lange Zeit vor den Stationen und Blocksignalen, was, wie der letzte Unfall beweist, gerade am gefährlichsten ist. Die Bahnverwaltungen müssen sich angesichts dieser Verhältnisse entschließen, im Umkreis großer Städte den Fremdenverkehr vom Nahverkehr zu trennen und für Lokal- und Vorortzüge eigene Geleise herzustellen, auf denen diese Züge zu befördern find. Nur hierdurch ist eine bessere, raschere und gefahrlosere Abwicklung des Ausflugsverkehrs großer Städte möglich.
Oerichtssaal.
-l. Gießen, 12. Oktober. (Schöffengericht.) Zwei hiesige Bauunternehmer, die zugleich Ziegeleibesitzer sind, sowie deren drei Geschäftsleiter sind angeklagt, eine größere Anzahl jugendlicher Arbeiter über die gesetzlich zulässige Arbeitszeit hinaus beschäftigt und auch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen gekürzt zu haben. Da jedoch die Besitzer der Ziegeleien ein Verschulden hierbei nicht trifft, so muß mit Rücksicht auf § 151 der Gewerbe- Ordnung deren Freisprechung erfolgen. Die Betriebsleiter hingegen, die ihr Verschulden damit zu rechtfertigen suchen, daß sie für Regentage, an denen sie ihre Leute überhaupt nicht beschäftigen könnten, dennoch den gleichen Lohn zahlen müßten, und deshalb gezwungen wären, das dadurch Versäumte bei gutem Wetter nachzuholen, erhalten eine Geldstrafe von 10 Mk. — Es wird demnächst das Urteil in der Privutbeleidigungsklage eines hiesigen Geschäftsmannes gegen einen seiner früheren Gehilfen und den Redakteur der deutschen Handelswacht verkündet, das auf Freispruch von Strafen und Kosten lautet. In einer Nummer des genannten Blattes war dem betreffenden Kaufmann, der seinen Untergebenen Kost und Logis selbst stellt, vorgeworfen worden, daß die von ihm gelieferte Kost zu wünschen übrig ließe >rnd nicht ausreichte, die Behandlung nicht entsprechend und auch die Reinlichkeit, insoweit sie sich aus Lieferung der Handtücher erstrecke, zu beanstanden sei; auch wurde ihm übermäßige Beschäftigung seines Personals vorgeworfen. Die vernommenen Zeugen, insoweit sie dem weiblichen Personal angehören, klagen wohl über allzu geringe Abwechselung, die das Essen bietet, meinen aber, daß es im ganzen als ausreichend bezeichnet werden könne, wie sie auch meist der Meinung sind, daß das alle 14 Tage gelieferte Handtuch im allgemeinen ausreiche, und über übermäßige Beschäftigung im allgemeinen nicht zu klagen sei. Anderer Meinung sind dagegen die Gehilfen, die mit verschwindenden Ausnahmen Klage führen, daß das Mittagessen in der Regel aus Rindfleisch bestehe und der für das Abendessen gelieferte Käse entschieden zu knapp sei. Als wundesten Punkt bezeichnen die betreffenden Zeugen die Maßnahme seitens ihrer Prinzipalität, daß sich dieselbe Samstags abend von jeder Person 2 Pfennig vergüten ließe, wenn anstatt der üblichen Portion Käse für 10 Pfg. Wurst verlangt wurde. Der juristische Vertreter des Privatklägers hält die seinem Mandanten in dem inkriminierten Artikel gemachten Vorwürfe, in denen er sämtlich eine Beleidigung seines Klienten erblickt, keineswegs als erwiesen, legt aber den Schwerpunkt seiner Anklage auf die Thatsache, daß der fragliche Artikel unter der Spitzmarke „Schwarze Liste" erschienen sei, und daß in dem genannten Blatte, das eine antisemitische Tendenz verfolge, gesagt sei: Inhaber des Geschäftes ist der Jude N. N. Derartige Ausschreitungen gingen entschieden über den Rahmen einer objektiven öffentlichen Kritik. Der Verteidiger dagegen bat, auf Freisprechung zu erkennen, da ihm der Beweis der Wahrheit als erbracht erscheine, und weder in der fragt. Spitzmarke noch in der Bezeichnung Jude eine Beleidigung zu erblicken sei. In diesem Sinne ist denn auch das heute verkündete Urteil frei- sprechend ausgefallen. — Einem Tagelöhner aus Lollar, der in Taubringen ein dienstliches Verhältnis eingegangen war, es aber ohne jeglichen Grund böswillig gelöst hatte, war, nachdem eine Aufforderung zur Rückkehr in seinen alten Dienst erfolglos geblieben war, auf Antrag des geschädigten Dienstherrn mit Rücksicht auf Art. 18 der Gesinde-Ordnung ein Strafbefehl in Höhe von 20 Mk. zugestellt worden. Hiergegen hatte er Einspruch erhoben, der indes heute kostenfällig verworfen wurde. — Die Ehefrau eines Tagelöhners aus Lindenstruth, die in ärmlichen Verhältnissen lebt, hatte, um ihre pekuniäre Lage zu verbessern, einen Handel mit Bettfedern angefangen. Woher sie die Federn bezog, läßt sich durck die heutige Beweisführung nicht feststellen, wohl aber oie Thatsache, daß unter den verschiedentlich gelieferten Federn mehr oder weniger gebrauchte sich befanden. Die Angeklagte wird wegen Vergehens gegen § 263 St.-G.-B. in anbetrachi ihrer seitherigen Unbescholtenheit nur mit einer Geldstrafe von 15 Mk. belegt. Der Amtsanmalt hatte eine Gefängnisstrafe von 1 Mochte gegen die Betrügerin beantragt. — Zum Schlüsse wird in einer Privatbeleidigungsklage, der ein Vorfall, der sich am 29. Juli ds. Js. in der Mihlgasse ereignete, zu Grunde liegt, wegen mangelnden Beweises auf Freisprechung erkannt. , .
G. C. Gießen, 12. Oktober. (Strafkammer) Die Strafkammer verhandelte in der heutigen Sitzung zunächst über die Berufung des Hermann Seitz zu Grun- berg in seiner- Privatklagesache gegen Ludwig Z ruß e r Ii. von da wegen Beleidigung. Der Letztere war vom Schöffengerichte Grünberg von der ihm zur Last gelegten Beleidigung der Ehefrau und Tochter des Privatklagers freigesvrochen worden. Nach Eintritt in die Beweisaufnahme beantragt der Verteidiger des Angeklagten Einstellung des Verfahrens, indem er ausfuhrte, daß die Privatklage von dem Ehemann bezw. Vater der Beleidigten kraft eigenen Rechtes erhoben worden sei. Da die Tochter des Privatklägers großjährig sei, habe zunächst nach der durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche bewirkten Aenderung des § 65 Str.-G.-B. der Vater lischt mehr das Recht, selbständig Strafantrag zu stellen, sodann I sei die Ladung des Angeklagten zum Sühneversuch, der 1 gemäß § 420 Pos. L Str.-Pr.-O. der Erhebung der Privat
klage vorausgehen mußte, durch die Ehefrau und Tochter- des Privatklägers erfolgt, diese beiden auch auf der Be- schemigung des Bürgermeisters über den fiattgehabte« Suhneversuch als Ladende angegeben, hiernach habe ein
Sühneversuch zwischen den Parteien, wie ihn § 420 Str.-Pr.-O. fordere, nicht stattgehabt. Der Ver- treter des Privatklägers widersprach diesem Antrag, indem ™ der Namen der Ehefrau und Tochter des
Privatklagers auf dem Sühneprotokoll für ein entschuldbares Versehen des Bürgermeisters erklärte. Das Gericht schloß sich, den Ausführungen des Verteidigers an und erkannte auf Einstellung des Verfahrens. — Der Fuhr- knecht Georg Thomas von Ober-Seibertenrod, dahier bedienstet, ist geständig, am 7. September 1900 dahier mit seinem Fuhrwerk in scharfem Trabe von dem Güterschuppen die Hammstraße heruntergekommen und durch den Viadukt nach der Westanlage eingebogen zu sein, hierbei an der Biegung der Straße den Ludwig Dietz von Großen- Linden, der ihm mit einem Karren entgegen kam, überfahren zu haben, so daß der genannte drei Wochen arbeitsunfähig war. Durch die Beweisaufnahme wurde weiter festgestellt, daß der Angeklagte mit dem Gesichte nach der Längsseite des Wagens auf demselben saß. Das Gericht erachtete den Angeklagten einer fahrlässigen Körperverletzung im Sinne des § 230 Str.-G.-B. für schuldig und verurteilte ihn in eine Geldstrafe von 30 Mk. event. 6 Tage Gefängnis. — Als letzt eSache kam die Anklage gegen Heinrich Baier von Haiger, einen vielfach vorbestraften arbeitsscheuen Menschen, wegen Diebstahls und Betrugs zur Verhandlung. Dur ch'die Beweisaufnahme erachtete das Gericht den Angeklagten der ihm zur Last gelegten Strafthaten für überführt und verurteilte ihn in Berücksichtigung der Vorstrafen unter Einbeziehung einer von der Strafkammer zu Wetzlar ausgesprochenen Zuchthausstrafe von 2 Jahren, in eine Gesamtzuchthausstrafe von 4 Jahren 4 Monaten, sowie ferner für jeden der 3 dem Angeklagten zur Last gelegten Betrugsfälle in eine Geldstrafe von je 150 Mk. event. je weitere 30 Tage Zuchthaus, die Nebenstrafen auf Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht, waren bereits durch das Urteil der Straf- kammer Wetzlar ausgesprochen worden.
Auszug aus den Standesamtsregistern der Stadt Gießen.
Aufgebots. •
Oktober 4. Christoph Adolph Banse, Feldwebel dahier mit Lisette Dorothea Emilie Kümmerling in Günthersleben. 6. Johann Zacharias Ernst Haubach, Hotelier dahier mit Marie Gerhard Hierselbst. 9. Fritz Czekay, Schlaffer zu Altendorf mit Karoline Hartmann Hierselbst. Georg Karl Kreuder, Prokurist dahier mit Elisabeth Sophie Raabe Hierselbst. 10. Johann Friedrich Wenzel, Hausbursche dahier mit Marie Keil geb. Hamel, Witwe von Kutscher Johannes Keil dahier. Emil Hambsch, Fabrikant zu Bruchsal mit Johanna Elisabethe Emma Moll Hierselbst.
Gheschlietzungen.
Oktober 6. Hugo Rudolph Friedrich Julius Engel, Kaufmann dahier mit Marie Elisabeth Sartor von Großen-Linden. Jakob Müller, Fabrikarbeiter dahier mit Christine Pieh von Ilschhausen. 9. Dr. Adam Wendel Heußel, Pfarrer in Flonheim mit Marie Schraub Hierselbst.
«edoreue.
Oktober 3. Dem Schneider Hermann Fleischer eine Tochter, Marie. 6. Dem Professor Dr. Friedrich Wilhelm Sievers ein Sohn, Hermann Emil Richard Heinrich. Dem Packmeister Johannes Stehling eine Tochter, Elfriede Anna Margarethe Elise.
Gestorbene.
Oktober 8. Christian Faß, 56 Jahre alt, Bäckermeister dahier. 10. Marie Mandler, 2 Jahre alt, Tochter von Ausläufer Karl Mandler dahier. Philipp Uhl, 68 Jahre alt, Photograph dahier.
6-T
6-15.
4.
4.50—4.5t.
8.
6-12.
14.
Mostäpfel . .
Tafelbirnen .
Kochbtrnen .
Zwetschen . .
Brennzwetschen Pfirsiche . . Rüffel . . .
Handel uud Verkehr. Volkswirtschaft.
Frankfurter Börse vom 11. Oktober.
Wechsel auf Kew-York zu 0.00-00.
Pr&mfen auf Kredit per ult. Okt. 1.60%, do. per ult Novbr. 3.00 %, Diskonto-Kommandit per ult. Okt. 1.50%, do. per ult. Norbr. 3.00%, Lombarden per ul*. Okt. 0.00 %, do. per ult. Novbr. 1.00%. Deutsche Bank 0.00%
Kotierungen: Kreditaktien 201.30-50-000.00, Dtakonto- Kommandit 168.90-169.50-000-00, Staatsbahn 137.80-000, Lombarden 24.50-00, Italiener 93 90, Spanier 71.20-00, Spree Merikaner 25.80. Bochumer 168.20-30-20-169 70 bz., Laura 189.0000 bz. G., Harpener 171.70-80-70-172 60-50-172.60 bz., Gelsenkirchen 180.50-80-50 bis 181.70 bz., Privat-Diskont 4%% „ _ _ nzx/x ,
1% bl 2% Uhr: Kreditaktien 201.60-90-70.000 bz., Dis- kocto-Kommandit 169.50-170-169.80 bz., Staatshahn 138-137.10 bz. Lombardes 24.50-00.CO b., Laura 000.00, Berliner Handelsgesellschaft 000.00 bz.. 3proz. Mexikaner 00.00 bz , 3proz. Portugiesen 00.00-00 bz., Ottomanbank 107.50 bz , Bochumer 000.60 bz., Deutsche Bank 182.70-8.50 bz., Harpener 172.70 80 bz.
ObstdrrrchschuittSpreise
vom 8. Okt. 1900 (die Preise verstehen sich bei sofortiger Lieferung): Aepfel, je nach Sorte . . der Eenkier Mk. 7—15.
KochSpfel........ • "
Frankfurt a. M., dm 8. Oktober 1900.
«entralstelle für Obftverweriirrrs.
Getreide. .
Bei weiter nachgebeudm amerikanischen Forderungen, denen sich übrigens die dec anderen Exportländer nicht int gleichen Maße äuge schloss en habm, verlief das Gctreidegefchäft in ruhiger ^"Utmung. Die Mühlen ,-igi-n nur schwach- Sxufluft, d°» »"den wir, sobald sich nur di-Lag- wi-d-r g.kliirl hat, -in-recht reg« B-darM-ge be° kommen. Rogg-n -benf-lls -twaS billtg-r. Haf-r »i-mlich uu- o-ränd-rt. S-rft- pr-ishalt-nd. M°'s °bu- b° ondereV-rrnd-rnng. Di- h-utig-n Notierungen sind: Kansas. 2 3» L184.b 8.136, Ktb* Winter 2, 135 bis 136, Laplata ^6, Mdruss. Weizen 130 bis 146, ruman Weiten 134 dis 145, ruff. Roggen 105 btS 111, amertk. SSfet lof ruff. Hafer 100 bis 115, Futtrrgerste 103, Mixed Mais 97 per Tonne cif Rotterdam.
Laufe der Berichtswoche ging es im Einkäufe ruhig zu, es scheinen sich die Gemüter etwas abgekühlt zu haben. In neuen Tabaken wurden die Orte Schriesheim zu Mk. 22 bis 24, Lampertheim zu Mk so bis 32 auöverkauft. Letzterer Ort, der als Herbstort schon früher reif ist als die Cigarrentabake, weist sehr vielen faulen Tabak auf und ist teilweise noch mit Speckrippen vermischt abgehängr worbe*. SBenn diese Orte faulen Tabak besitzen, ist dies kein gutes Zeichen f*c hie Ciaarettentabake, er wird da jedenfalls in noch größerem Maße Vorkommen alten Tabaken wurden verschiedene Posten Einlage tmo Einlage mit Umblatt zu Mitte Mk. 30 bis 40 umgesetzt. Rach alter,


