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Markus Bauer.
Giessen, Kirchenplatz 11.
auflauf vor der Fabrik der „Mainzer Lederwerke". Aus der ganzen Stadt war die Schuhmannschaft aufgebotm, aber e8 gelang ihr auch heute nicht, die johlende Menge auseinanderzutreiben. An dem Auflauf beteiligten fich auch viele Frauen. Die Arbeiter, die die Fabrik verließen, wurden mit „Pfuirufen" verfolgt.
den Restbetrag, der sich annähernd für die Stadt aus 20. bis 30 000 Mk. belaufen dürfte, wird später, wenn derselbe genau festgestellt ist, Auszahlung erfolgen. — Bei der Neuverpachtung des H ospizien-Gutes zu Biedesheim in Bayern hat fich ähnlich wie bei der Verpachtung der anderen Güter in Hessen die Erscheinung geltend gemacht, daß unter den Beteiligten eine Abmachung wegen des Angebotes stattgesunden hat, denn bei einer Reihe von Parzellen wurde nicht einmal die Taxe erreicht. Die Aecker sollen nun in Eigentum versteigert werden, und wird auch hier nicht die Taxe erreicht, dann sollen dieselben unbebaut liegen bleiben.
§ Frankfurt, 12. September. Die berühmte italienische Sängerin Signorina Prevosti, die im Opernhaus am 15. September als Violetta in VerdiS's „Traviata" und Montag den 17. in der Titelpartie von Bizets Carmen gastiert, kann diesmal wegen anderweitiger Verpflichtungen nur an diesen zwei Abenden in Frankfurt auftreten. Die Preise bei diesem Gastspiele werden die normalen großen Preise des Opernhauses sein.
Frankfurt, 1. September. Fürst Karl zu Jsenburg-Büdingen-Birstein nahm im Jahre 1867 mit Hilfe der Bergisch-Märkischen Bank eine Anleihe von 6 einhalb Millionen zu 3 einhalb v. H. auf. Pfandobjekt waren die Isenburger Waldungen, die Eigentum des Fürsten sind. Ta den f i n a n z i e l l e n V e r p f l i ch t ungen des Fürsten nicht nachgekommen wurde, war es natürlich, daß die Geldleiher daran dachten, sich nach einem Käufer umzusehen. Wie bekannt, wollte die Frankfurter Aktiengesellschaft für Hoch- und Tiefbauten einen Teil der ausgedehnten Waldungen ankaufen, wohl in der Absicht, dort Villenkolonien anzulegen und so das Gebiet rentabler zu gestalten. Inzwischen gab die hessische Regierung zu verstehen, daß auch der hessische Staat Kaufliebhaber sei. Die Bergisch-Märkische Bank ließ darauf eine Zwangsauktion auf den 1. Oktober ansetzen. In dieser Zwangsauktion soll der dritte Teil der verpfändeten Isenburger Waldungen zum Ausgebot gelangen, und zwar soll dem Erwerber es ermöglicht sein, die Summe, die für das Gebiet ersteigert wird, in 41 Jahresraten zu zahlen; denn bis 1941 läuft die Tilgungsfrist. Run scheint aber auch aus diesem Plane nichts werden zu sollen, da der Prinz Max zu Isenburg-Büdingen durch seinen Rechtsanwalt gegen eine Versteigerung der betr. Waldgebiete aus fideikommißrechtlichen Gründen bei Gericht Einspruch erheben ließ. Nur der Ertrag des Waldes, nicht der Wald selbst könne gepfändet werden. Also neue Schwierigkeiten und vielleicht ein Bandwurm von Prozessen! Bemerkt sei noch, daß der Wald als solcher wenig einträglich ist und sein Wert nur dadurch gesteigert werden kann, wenn darin die Anlage von Villenkolonien ausgeführt werden kann. Soweit wir unterrichtet sind, darf der Wald gemäß einem alten Vertrag, auch nicht abgeholzt und so der Landwirtschaft zugänglich gemacht werden. Im übrigen ist es fraglich, ob der Protest des Prinzen, für den seinerzeit dessen Vater die Einwilligung zur Verpfändung er-
Schul-Anzüge
in grosser Auswahl!
Sonntag, den 29. Juli a. c. fand in Fccamp (Frankreich) die Einweihung des zum Andenken an A. Le Grand Ainö errichteten Monumentes statt, der Wiederhersteller der Etablissements des lecühmün Liqueurs B^n^dictine. Das Fest begann morgens in der antiken und berühmten Abtei zu Fccamp mittelst einer imposanten religiösen Ceremonie unter dem Vorsitz seiner Hochwürden Monseigneur Fuzet, Erzbischof von Rouen. Dann fand die Einsegnung des Monumentes des Gründers der Bönödictine statt. In glanzvoller Rede hob der würdige Prälat die industrielle Carriere des Herrn Le Grand, dessen rastloses Streben und energische Ausdauer hervor. Rach der religiösen Ceremonie vereinigte ein in dem prächtigen Saale der Aebte für 150 Gäste serviertes Frühstück unter dem Vorsitz von Monseigneur Fuzet, die Direktoren und Administratoren der Bönödictine, die hauptsächlichsten Mitglieder der Geistlichkeit der Diöcese, sowie zahlreiche Vertreter der in- und ausländischen Presse. Gegen Beendigung dieses Frühstücks wurde durch die „Harmonie" der Bönödictine ein großes Konzert im Square des Etablissements gegeben. In solenner Sitzung erfolgte alsdann Austeilung der an die ältesten Agenten, Beamten und Arbeiter des Etablissements bewilligten Belohnungen. Abends wurde ein Bankett von 800 Gedecken in der geräumigen und zu diesem Zweck festlich aus- geschmückten Halle der mechanischen Sägerei serviert. Herrliche Illuminationen und ein Nachtfest beendigten diesen unvergeßlichen Tag, den alle diejenigen, die dabei beteiligt gewesen, im angenehmen Andenken behalten werden. 6057
H Mit der körperlichen Kraft und Gesundheit wächst auch das geistige Vermögen-, wenn aber mit der fortschreitenden geistigen Entwicklung nicht auch das leibliche Gedeihen Hand in Hand geht, so macht sich sehr bald ein Rückschritt in der Erhaltung des gesamten Organismus bemerkbar. Da nun die Verdauungsorgane beim Verfall der Körper
kräfte in Mitleidenschaft gezogen werden, so muß durch eine zweckdienliche Ernährung die normale Thätigkeit des Verdauungsapparates wieder hergefiellt und hierdurch weiteren gesundheitlichen Gefahren vorgebeugt werden. Ein seit 10 Jahren bewährtes Mittel hierzu besitzen wir in Dr. med. Thelnhardts Hygiama. Dieses leicht verdauliche, ähnlich wie Cacao schmeckende Getränk läßt bei regelmäßigem Gebrauch keine Schwächezustände auskommen, es übt im Gegenteil auf das allgemeine Befinden sehr wohlthätigen Einfluß aus und verleiht dem Geist und Körper die nötige Frische zur Tagesarbeit.
Kunst-Ausstellung. ausstellung im Turmhaus am Brand ist täglich von 11 bis 1 Uhr mittags mit Ausnahme des Samstags geöffnet, Mittwochs auch noch von 3 bis 5 Uhr nachmittags, an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 3 Uhr ununterbrochen. Eintritt fttr Niohhnitglieder an "Werktagen 50 Pfg. an Sonn- und Feiertagen 20 Pfg.
teilte, vom Gericht als begründet erachtet wird. Ist dies der Fall, dann ist vorerst lein Ende dieser Angelegenheit abzusehen. Wird der Protest abgewiesen, dann allerdings nimmt die Sache einen glatten Verlauf, wenn auch nicht einen solchen, wie er im Interesse der Gläubiger zu wünschen wäre.
ArtzeiterbeWrgunz.
Mainz, 12. September. Nach der „Mainzer Volksztg." haben die Berliner Arbeiter, die in der Fabrik der Altstadt der Mainzer Lederwerke interniert waren, beim Gewerbegertchte Klage auf Herausgabe ihrer Legitimationspapiere, freie Rückfahrt nach Berlin und Vergütung für drei Tage angestrengt. Die Lederwerke hingegen verlangen von den Arbeitern Herauszahlung des Fahrgeldes von Berlin nach Mainz im Betrage von Mk. 8,60. In der Fabrik Neustadt ist noch ein Trupp Berliner Arbeiter — 15 Mann — interniert. Diese werden von der Außenwelt strengstens abgesperrt. Einer der Berliner Arbeiter hat unter den Angeworbenen in der Fabrik Neustadt einen Bruder; er verlangte zu chm gelassen zu werden, was jedoch verweigert wurde. Die ganze Nacht Über patroullieren starke Schutzmannsposten am Fabrikgebäude in der Neustadt. In der Altstadt sammelt sich jeden Mittag und Abend eine große Menschenmasse an. Die Berliner Arbeiter wollen Übrigens wegen ihrer Freiheitsbeschränkung bei der Staatsanwaltschaft vorstellig werden. — Die Lederwerke schreiben richtigstellend: 1. Zur Aufrechterhaltung unseres Betriebes haben wir am 3. September an verschiedene Gewerbebureaus in Berlin geschrieben, daß wir „infolge des bei uns auSgebrochenen Streiks etwa 30 bis 40 Taglöhner beschäftigen könnten", und sie befragt, ob und zu welchen Bedingungen solche zu haben seien. Von einem dieser Bureaus wurden wir um Angaben über Arbeitsdauer, Lohnverhältnisse und bergt gebeten und erhielten, nachdem wir diesem Wunsche entsprochen hatten, die Mitteilung, daß 40 Mann für uns engagiert seien, die am 8. September in Frankfurt einlreffen würden. 2. Wir nahmen die Arbeiter dort in Empfang, veranlaßten sie, sich in zwei Partien von 25 und 15 Mann, je nach dem Bedarf in unfern beiden Fabriken, einzuteilen, und holten sie dann an dem hiesigen Bahnhof ab. Die Ankunft war hier im voraus bekannt geworden, weshalb wir die Polizei ebenfalls davon benachrichtigen mußten, um die Leute unter deren Schutz nach den Fabriken führen zu können. 3. Da die Leute von der Reise müde waren, verzichteten wir nach ihrem Wunsche darauf, sie noch am Samstag-Nachmittag in die Arbeit einzuführen, gaben ihnen vielmehr nur Kost und Wohnung und ließen einem Teil am nächsten Sonntag die Stadt und Umgegend zeigen, während andere es vorzogen, in der Fabrik zu bleiben. 4. Einige Leute waren bereits am SamStagnachmittag in die Stadt gegangen und eine größere Anzahl verweigerte am Montagmorgcn den Antritt der Arbeit, weil man ihnen in Berlin nicht gesagt habe, daß bet nnS ein Streik ausgebrochen sei. Wir überzeugten sie durch Vorlage der Kopie unseres Briefes vom 3. September, daß wir das betreffende Grwerbebureau von der Thatsache des Streiks naturgemäß in Kenntnis gesetzt hatten und deren Verschweigung also nicht unsere Schuld fei. Wir erklärten ihnen ferner, daß uns mit der Einstellung widerwilliger Arbeiter nicht gedient sein könne und wir es ihnen überlassen müßten, ob sie arbeiten wolllen oder nicht, wobei wir Indessen daraus rechneten, daß uns in letzterem Falle der Betrag der Fahrkarte von 8,60 Mk. erstattet würde. Dies fanden die Leute auch ganz natürlich, verließen aber (11 Mann) die Fabrik, ohne sich b's sitz'. wieder blicken zu lassen, da sie sich offenbar unsern früheren, jetzt ausständigen Arbeitern angeschloffen haben. Die Papiere der Leute gelangten erst heute, Dienstag 11. September, als Postpacket in unseren Besitz. 5. Von den 40 Mann haben sich 25 mit den Arbeitsbedingungen einverstanden erklärt und arbeiten bis jetzt zu ihrer und unserer Zufriedenheit. — Heute abrnd gab es wieder einen ungeheuren Menschen-
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rechtzeitig zu decken.
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Bekanntmachung,
betreffend: Oetroi von Obstwein.
Mit Bezug auf § 14, Abschnitt III der Btlänntmachung Großh. Ministeriums des Innern vom 4. Juni 1874, abgedruckt in Nr. 35 des Regierungsblattes, bringen wir hierdurch wiederholt zur öffentlichen Kenntnis, daß alle Obstwein-Produzenten vor Beginn der Kelterung von Obst bei der Unterzeichnern Stelle von ihrem Vorhaben Anzeige zu machm und einen Erlaubnisschein einzuholen haben, welcher Beginn und Dauer des Kelterns festsetzt.
Nichtbefolgung dieser Vorschrift wird nach § 16 der vorerwähnten
Holzlieferang,
Die Lieferung des Holzbedarfs unserer Gruben soll für die Zeit vom 1. Januar 1901 bis 31. De zember 1901 vergeben werden.
Die Lieferungsbedingungen, sowie das Verzeichnis der Holzsorten und der ungefähren Bebarfsmengen können auf unserem Bureau hterselbst ein- gesehen oder auch von uns bezogen weiden.
Offerten auf den ganzen Bedarf oder für den Bedarf einzelner Gruörn oder auf die Lieferung bestimmter Holzarten sind in verschlossenen, mit der Aufschrift „Holzlieferurrg" versehenen Couverts bis spätestens den 24. September 1900 bei uns einzureichen. 6059
Weilburg, den 12. Sept. 1900.
Krupp'sche Bergverwaltung.
Fruchtsiicke
Kart-fielsiicke neue und gebrauchte, Strohsäcke
P«tztücher
Bekanntmachung bestraft.
Gießen, den 21. August 1900.
Großherzogltche Bürgermeisterei Gießen.
I. V.: Wolff.
^KkkauutuichNNg.^
Mache hierdurch bekannt, daß vom 15. bis 30. September 1900 auf Grube ^Friedrich" in Trais-Horloff für den Landdebit
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Bmeaugehilfe.
Auf dem Bureau der Armeri- Deputation ist die Stelle eines Ge Hilfen bis zum 1. Oktober d. Js. zu besetzen.
Bewerber, welche bereits auf einem Bureau thätig waren, wollen unter Angabe ihrer Grhaltsansprüche, sowie unter Beifügung ihrer Zeugnisse und eines Lebenslaufes ihre Meldn ^en bis zum 22. d. Mts. an die unterzeichnete Behörde einreichen.
Gießen, 12. September 1900.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
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