Ausgabe 
14.9.1900 Erstes Blatt
 
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Freitag den 14 September 15V. Jahrgang iooo

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Rreis Gieren.

AN« «nzNgrn-BermitNungSstellm de» In« und AuSl»ud«F aehmm Snzttgm für den Gießener Anzeiger cntflegau Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pf^

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Adreße für Depeschen: Anzeiger

Fernsprecher Nr. 5L

Bei den Schulvisitationen und Inspektionen wollen Sie darauf achten und hinwirken, daß die vorstehenden Anord­nungen genau befolgt werden. Insbesondere empfehlen wir Ihnen, sowohl bei den regelmäßigen Prüfungen, als auch bei den sonstigen Inspektionen das Turnen thunlichst auf seinen vier Gebieten, der Ordnungs-, Frei«, Geräteübungen und Spiele, zu berücksichtigen.

Dr. E i s e n h u t h.

de Beauclair.

Grittirdritazr«: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, ______ Kättrr *6r hessische Volkskunde.

W Anzeigen zu ber nachmittag» fSr b* i^DWch« Big «scheinenden Numm« bis Man. Ich Sche. BNhfcmt®« fpitestenS abeacks Mv^r.

Erstes Blatt»

Wd**. GWidiM.n und SnM

Och»sO»>te Mr. 7.

Darmstadt, am 15. August 1900. Zu Nr. M. d. I. I. 18380.

Betr.: DaS Turnen in den Volksschulen.

Das

Großh. Ministerium des Innern

Abteilung für Kchulangkltgenhcitcil

an1

die Grotzherzoglichen Kreis-Lchul Kommissionen.

Um den vielfach bei dem Betrieb deS Turnunterrichts hervorgetretenen Mißständen zu begegnen, sehen wir uns veranlaßt, die nachfolgenden Bestimmungen unseres litho­graphierten AuSschreibenS vom 25. Februar 1890 zu Nr. M. I. 4064 in Erinnerung zu bringen:

1) Die Turnplätze, bezw. Schulhöfe dürfen von den Gemeinden nicht zur Lagerung und Aufbewahrung von Steinen, Werk- und Brennholz, Ackergeräten, Fässern, Dung u. dergl. m. benutzt oder zu diesem Zwecke an Private Aberlassen werden.

2) Die Turnplätze muffen geebnet und derart von Steinen befreit sein, daß beim Springen, Laufen oder bei Laufspielen keine Beschädigung der etwa fallenden Kinder zu befürchten ist.

3) Es ist dafür Sorge zu tragen, daß die in unserer Verfügung vom 27. Mai 1881 (Amtsblatt Nr. 7) bezeich­neten Turngeräte für ein- und mehrklassige Volksschulen auch wirklich vorhanden und in brauchbarem Zustande sind. Hierbei ist zu bemerken, daß überall, wo mehr als 15 bis 20Knaben in einerTurnklasse vereinigt sind, zwei Sprung­bretter vorhanden sein müssen.

4) Nm die Instandhaltung des Turnplatzes und der Turngeräte zu bewirken, ist an jeder Schulgruppe ein Lehrer zu bestellen, der für die Brauchbarkeit derselben verant­wortlich gemacht wird. Derselbe hat darauf zu achten, daß die tragbaren Geräte (Springpfeiler nebst Zubehör, Leitern, Reckstangen und dergl.) nach jedem Gebrauch an einem trockenen Orte ausbewahrt werden. Die anderen Lehrer haben sich in dieser Beziehung seinen Anordnungen zu fügen. Wird ein Turngerät schadhaft, so hat der beauf­sichtigende Lehrer sofort an den Schulvorstand den Antrag aus Wiederherstellung gelangen zu lassen, und, wenn diesem Anträge nicht Folge gegeben wird, an die Großherzogliche Kreis - Schul - Kommission behufs weiterer Maßregeln zu berichten.

5) Auch wahrend des Winters ist das Turnen, sofern es die Witterung gestattet, in angemessener Weise sort- zusetzen.

6) Bei dem Turnunterricht sind alle Befehle untersagt, die dem Spieß-Marx'schen Turnsystem widersprechen, oder die beweisen, daß dem Lehrer die Vertrautheit mit dem für den Turnunterricht eingeführten Leitfaden von F. Marx Wt-

Gießen, 25. August 1900.

Die

Großh. Kreis-Schulcommisswn Gießen

au die Schulvorstände des KreiseS.

Von nachstehender Verfügung der obersten Schulbehörde geben wir Ihnen zur Bedeutung der Lehrer Ihrer Gemeinde und zur Nachachtung Kenntnis.

v. Bechtold.

Amtlicher Wil.

Gießen, den 12. September 1900.

Betr.: Landwirtschaftliche Landes-Ausstellung zu Darm­stadt vom 14.17. September 1900.

Die

Großh. Kreis-Schulcommission Gießen

au die Schulvorstände des Kreises.

Wir beauftragen Sie, den Lehrern Ihrer Gemeinden mitzuteilen, daß der klassenweise Besuch rubr. Ausstellung für Schüler von Volksschulen in Begleitng der Lehrer am Freitag dem 14., Samstag dem 15. und Montag dem 17. d. Mts., jeweils von früh 7 Uhr bis mittags 12 Uhr, zum Preise von 10 Pfg. pro Schüler und Lehrer gestattet ist. Die betreffenden Lehrer werden gebeten, dafür zu sorgen, daß die zugehörigen Schüler zusammen bleiben und der Ausstellungsplatz um 12 Uhr jeweils verlassen wird.

v. Bechtolds

in Zabrze an die Konsumenten unmittelbar abgesetzt, und zwar zu den jeweiligen Tagespreisen, auf die jedoch bei einer Jahresabnahme von

1 000 bis 3 000 T. ein Rabatt von 10 Pfg. für die T.

3 000 bis 25 000 T. 20 T.

25 000 bis 50 000 T. 30 T.

über 50 000 T. 40 T.

gewährt wird.

Für die Großhändler gelten dieselben Preise, für die. staatlichen Verwaltungen bestehen besondere Preis-Verein­barungen.

Die Abstoßung der Großhändler würde nur den Effekt haben, etwas über 1 Million Tonnen einschließlich der für den Hausbrand nicht geeigneten Mengen für die direkte Versorgung anderer Konsumenten, als der­jenigen, welche bisher von den Großhändlern bezogen haben, verfügbar zu machen.

Eine Änrichtung staatlicher Verkaufsstellen in den ein­zelnen Konfumtionsgebieten, die nötig fein würde, um die Thätigkeit der Großhändler bei dem Vertriebe der Kohlen zu ersetzen, würde einen Kostenaufwand bedingen, der vor­aussichtlich den Rabatt der Händler (bis zu 40 Pfg. pro T. oder 2 Pfg. pro Zentner) um ein Mehrfaches überstiege. Eine solche Maßregel würde aber außerdem den Staat eines wichtigen Vorteils berauben, der darin besteht, daß die Großhändler bei ungünstiger Konjunktur auch ein et­waiges Plus der Förderung, für das sonst schwer Älbsatz zu finden ist, übernehmen, und daß ihnen andererseits bei verstärkter Nachfrage ein etwaiges Minus der Förderung gekürzt werden kann. Für den Vertrieb der Kohlen ins. Ausland, der in normalen Zeiten nicht zu entbehren ist, würde übrigens der Staat die Vermittelung der Groß­händler nicht entbehren können.

Unter den an die Großhändler abgegebenen Mengen befindet sich fast der ganze Absatz der staatlichen Gruben ins Ausland, der gegenwärtig noch nicht 10 v. H. des fis­kalischen Absatzes beträgt. Hauptsächlich sind es dort Gas­anstalten und in deutschen Händen befindliche industrielle Betriebe, welche Kohlen aus diesen Gruben erhalten.

Ueber die Frage einer planmäßigen Beteiligung von Genossenschaften und organisierten Konsumentengruppen bei Abgabe fiskalischer Kohlen schweben Erörterungen unter den beteiligten Ressorts.

Ueber die Maßnahmen des Staatsministe­riums zur Minderung der Kohlennot berichtet derStaatsanz.":

In der Sitzung des Staatsministeriums vom Donnerstag wurde beschlossen, in Anbetracht der Schwierigkeiten bei der Kohlenversorgung die Zufuhr ausländischer Kohle dadurch zu erleichtern, daß der R o h st o f f t a r i f für die Zeit des Weiterbestehens der zeitigen Verhältnisse, mindestens aber für zwei Jahre, allgemein eingeführt wird. Die preußischen Staatsbahnen find mit sofortiger Durch­führung dieser Maßregel in ihrem eigenen Bereich und, soweit erforderlich, zur Verhandlung mit den beteiligten Bahnen beauftragt".

TieBerl. Pol. Nachr." schreiben in Anknüpfung an diese Meldung:

Durch diese Maßregel werden die Vorteile billi­geren Bezugs von Brennstoffen, welche jetzt nur einem Teil der heimischen Verbraucher zu Teil werden, allen Kohlenkonsumenten gleichmäßig zugänglich. Insbeson­dere ist damit die Möglichkeit gegeben, in höherem Maße als bisher ausländische Kohle für den deutschen Gebrauch heranzuziehen und so die Nachfrage nach deutscher Kohle einigermaßen zu vermindern. Damit würde für alle, denen bisher für ihren Kohlenllezug der Rohstofftarif nicht zu gute kam, unmittelbar eine wirksame Verbilli­gung der Beschaffung von Kohlen herbeigeführt und zu­gleich für alle heimischen Kohlenkonsumenten eine Ver­besserung des Verhältnisses zwischen Nachfrage und An­gebot von Kohlen bewirkt. Man wird in der Annahme nicht fehlgehen, daß die Beschlußfassung des Staats­ministeriums auf Grund der sorgfältigsten Erhebungen, und zwar nicht blos betreffs der Kohlenproduktion, son­dern auch betreffs des Kohlengroß- und Zwischenhandels erfolgt ist. Das Ergebnis dieser Erhebungen dürste dahin zusammenzufassen sein, daß weder von den Produzenten) noch von dem Großhandel, insbesondere auch nicht von dem rheinischs-westfälifchen Kohlensyndikat, eine unzu­lässige Ausnutzung der gegenwärtigen Lage des Kohlen­marktes erfolgt rst, vielmehr von diesen Seiten nach Kräften einer übermäßigen Verteuerung von Kohle durch, den Zwischenhandel entgegengewirkt worden ist. Die übermäßigen Preise, unter denen heute namentlich der Kohlen-Kleinkonsument leidet, verschuldet in erster Linie (?) der vielgestaltige Zwischenhandel, und es wird die Ausgabe der Konsumenten sein, im Wege der Selbst­hilfe dieser Einwirkung des Zwischenhandels auf die Preise möglichst zu steuern, und so erst die Maßnahmen der Staatsregierung zur Linderung der Kohlennot zur vollen Wirkung zu bringen. Es wird sich empfehlen.

Nr. SIS

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Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung des auf dem rechten Lahnufer liegenden Teils der Gemarkung Gießen.

Da der in der Versammlung der beteiligten Grund­eigentümer vom 23. v. Mts. zum Sachverständigen ge­wählte Georg Simon zu Gießen die auf ihn ,gefallene Wahl abgelehnt hat, so hat eine Ergänzungswahl stattzu­finden.

Ich lade daher in Gemäßheit des Art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 sämtliche beteiligte Grundbesitzer zur Wahl eines Sachperständigen auf Dienstag, den 9. Oktober l. I., vormittags 10 Uhr in der Turnhalle, Steinstraße 3 zu Gießen ein.

Bei dieser Wahl hat jeder anwesende beteiligte Grund­eigentümer eine Stimme. Zur Giltigkeit der Wahl ist eine Mehrheit von zwei Drittteilen der Anwesenden er­forderliche und unter dieser Voraussetzung auch für die nichterschienenen Beteiligten verbindlich. Kommt eine gütige Wahl nicht zu stände, so hat Großh. Ministerium des Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe den Sachperständigen zu ernennen.

Friedberg, 10. September 1900.

Der Großherzogliche Bereinigungskommissär: Süffert, Negierungsrat.

^Zur^ohlennot.

ii.

Der weitaus größte Teil der Kohlen aus den Staats­gruben in Oberschtesien wird durch die Zentralverwaltung

Bekanntmachung.

Betr.: Den Beginn des Unterrichts an der landwirtschaft­lichen Winterschule zu Alsfeld.

Die landwirtschaftliche Winterschule zu Alsfeld beginnt ihren 29. Winterkursus Montag, den 5. November d. Js., vormittags 11 Uhr.

Indem wir zum Besuche der Schule einladen, bemerken wir, daß die Schule das Ziel verfolgt, jungen Landwirten diejenigen Fachkeuntniffe, welche heute zur rationellen Be­wirtschaftung bäuerlicher Güter notwendig sind, in zwei fünfmonatlichen Winterkursen zu vermitteln. Zur Erreich­ung dieses Zieles lehren an der Schule 3 Landwirtschafts­lehrer und 4 Hilfslehrer. Die Schule ist mit einer reichen Lehrmittelsammlung zweckentsprechend ausgerüstet.

Ausgenommen werden junge Leute im Alter von 14 bis 20 Jahren, welche das Unterrichtsziel an der Volks­schule erreicht haben; in den oberen Kursus nur solche, welche schon den unteren Kursus mit Erfolg besucht haben, oder welche nachweisen, daß sie die Kenntnisse, welche der untere Kursus vermitteln soll, bereits besitzen. Aeltere Landwirte können als Hospitanten ausgenommen werden.

Die jungen Leute stehen während ihres Hierseins unter Aufsicht der Lehrer und müssen sich der Schulordnung un­bedingt unterwerfen. Sie nehmen Wohnung in bürgerlichen Familien, und können Wohnungen von 30 bis 40 Mk. per Monat von dem Vorsteher der Schule, Herrn Oekonomierat Leithiger, nachgewiesen werden. Das Schulgeld beträgt für das Wintersemester 25 Mk.

Anmeldungen sind an den Aufsichtsrat oder an Herrn Oekonomierat Leithiger zu richten, welcher auch bereit ist, speziellere Anfragen zu beantworten.

Alsfeld, den 1. September 1900.

Der Aufsichtsrat der landw. Winterschule Alsfeld.

Gießen, den 11. September 1900. Betr.: Einführung von Familien-Stammbüchern. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des KreiseS, Wir erinnern Sie an die Erledigung unseres Amts­blatts Nr. 10 vom 28. Juli d. Js., soweit Sie damit im Rückstände sind. Zugleich bemerken wir, daß die Firma Emil Roth, hier Familienstammbücher in 2 Ausgaben heraus- giebt, denen auch einzelne hessische Bestimmungen eingedruckt sind. Die einfachere Ausgabe in lichtbraunem Einband kostet 50 Pfg., die bessere in Goldschnitt und feinem Ein­band 1 Mk. das Stück.

v. V e ch t o l d,