Ministerialrat im Ministerium des Innern. Am 1. August 1884 folgte er Schleiermacher im Präsidium des Finanzministeriums und wurde später Finanzminister. Im Jahre 1898 trat er gleichzeitig mit Finger in denorRuhestand. Todesursache ist ein Krebsleiden gewesen.
Eberstadt, 9. Oktober. Ein hiesiger Arbeiter, der sich vor einigen Tagen in Darmstadt ein Sittlichkeitsvergehen zu Schulden kommen ließ, hat sich gestern aus Furcht vor Strafe in Käferth al bei Mannheim von einem Eisenbahn- zuge überfahren lassen, was den sofortigen Tod zur Folge hatte.
Worms, 9. Oktober. Die Einführung des neuen Direktors des Gymnasiums und der Realschule, Dr. Theodor Walter, fand heute morgen vor Lehrerkollegium und Schülern, sowie in Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste, darunter die Vertreter der Behörden und der Stadtverwaltung, im Festsaal des Gymnasiums in feierlicher Weise statt. Nach einem ansprechenden Musik- vortraae des Dr. Scheuermann hielt der Vertreter der obersten Schulbehörde, Geh. Oberschulrat N o d n a g e l, die Einsührungsrede. Namens der Kollegen hieß Professor Rahn als dienstältester Lehrer den neuen Direktor herzlichst willkommen. Nun erhob sich der neue Direktor Walter und hielt eine längere Antrittsrede. Den Schluß der Schulfeier bildete ein zweiter Musikvortrag.
Mainz, 10. Oktober. In dem benachbarten Weisen'au wurde eine Falschmünzer - Werkstätte aufgefunden. Der Falschmünzer, ein Schuhmacher namens Wettig, aus Hattenheim gebürtig, wurde verhaftet. Wettig ist wegen Falschmünzerei schon vorbestraft.
Mainz, 9. Oktober. Bei der Anlegung eines Bau- schachtes im Gartenfeld sind vor einiger Zeit eine Anzahl römischer Funde, als Gefäße, Näpfchen, Lämpchen usw. mit Stempel und Namen versehen, gemacht worden; u. a. wurde auch ein bläuliches Kugelglas gefunden, welches die eingeritzte Inschrift: PVERMISCET VEP . . . trug. Die Inschrift lautet: puer misce tu ep (otapo), „Knabe, mische du den Wein, ich werde ihn austrinken."
Allgemeiner Deutscher Bäderverband.
Tie neunte Jahresversammlung des Allgemeinen deutschen Bäderverbandes wurde am 9. Oktober im Bad Wittekind beiHalle a. d. S. eröffnet. Oberbürgermeister a m E n d e - Bad Pausa, führte in Vertretung des am Erscheinen behinderten ersten Vorsitzenden, Geheimrats Dr. Wagner- Salzungen, den Vorsitz.
In die Tagesordnung eintretend, gab zunächst Dr. Lange-Halle-Wittekind einen Ueberblick über die geschichtliche Entwickelung des Bades Wittekind. Hiernach sprach Staatsrat Prof. Dr. K o b e r t - Rostock „über den Wert balneologischer Demonstrations-Ob- jekte an den deutschen Hochschulen". Er führte aus, daß der Unterricht in der Bäder- und Kurortslehre Lrg darniederliege. Was ihn beleben könnte, sei: a. geeignetes, bis jetzt fast ganz fehlendes Unterrichtsmaterial,
namentlich demonstrativer Art, als Modelle, Bilder, Karten, graphische Darstellungen, Quellprodukte usw.; b geeignetes spezialistisch vorgebildetes Lehrpersonal und ein eigener Lehrstuhl, der außer mit der Bäder- und Kurortslehre nur noch mit Klimatologie und Hydrotherapie belastet werden darf; c. alljährlich wiederkehrende Exkursionen in die den einzelnen Universitäten nicht allzufern liegenden Kurorte und Bäder.
Im Anschluß hieran gab Sanrtätsrat Dr. Engelmann-Kreuznach einen Bericht „üb er d ie Lie f erun g von Demonstrationsobjekten der Bäder an die Universitäten" und brachte die Fassung folgender Resolution in Vorschlag:
„Der Allgemeine Deutsche Bader-Verband begrüßt warm das Vorgehen des Professors Jacobi zu Göttingen zur Beschaffung von Demonstrationsmaterial für die bal- neologischen Vorlesungen auf den Universitäten und spricht dem Herrn Professor seinen verbindlichsten Dank aus. Er erkennt darin einen wesentlichen Faktor zur Hebung des balneologischen Unterrichts und giebt der Erwartung Ausdruck, daß die anderen deutschen Universitäten dem Beispiele Göttingens nachfolgen werden. Er erwartet von den Verwaltungen der deutschen Badeorte, daß dieselben dem Beispiele Kreuznachs folgen und sämtlichen Universitäten ein möglichst vollständiges Material zur Verfügung stellen werden. Der Deutsche Bäder-Verband erklärt sich bereit, die Vermittlung zwischen Universitäten und Kurorten zu übernehmen und beauftragt seinen Gesamtvorstand, nach dieser Richtung die geeigneten Schritte zu thun". , .
Nach einer lebhaften Aussprache fand die Resolution ein st immige Annahme.
Einen weiteren Vortrag hielt Dr. Axel Winckler- Bad Neundorf über „das Korrigieren von Mineralwässer n". Die in den Handel gebrachten Mineralwässer unterscheidet man jetzt als natürliche, künstlich^ und halbnatürliche oder korrigierte Mineralwässer, d. h. solche, denen man einen Teil ihrer natürlichen Bestandteile künstlich und absichtlich entzogen, oder denen man neue Substanzen, seien es Gase, Salze oder sonstige Chemikalien, hinzugefügt hat. Zumeist ist das Korrigieren bei solchen Mineralquellen üblich geworden, die als Tafelwässer oder Luxuswässer dem Genüsse dienen sollen. Heilquellen werden selten korrigiert. Die Prozedur erfolgt hauptsächlich durch Abscheidung des Eisens aus dem Wasser, durch Salzzusatz und Imprägnierung mit Kohlensäure. Die Wirkung dieser Manipulationen stellt sich als eine tiefgreifende Veränderung des Mineralwassers dar. Es giebt in Deutschland noch keine gesetzliche Bestimmung, welche die Anpreisung eines künstlich veränderten Mineralwassers als ein natürliches verböte. Ob das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ein genügender Schutz der natürlichen Mineralwässer ist, wird der Ausgang des noch schwebenden Apollinaris-Prozesses lehren. Redner erklärt, daß er das Korrigieren von Tafelsäuerlingen an und für sich durchaus nicht tadele, sondern nur die Täuschung mifc billige, die der begeht, der solche Halbfabrikate als natür- I liche Mineralwässer in den Handel bringt. Sachliche Be- | denken erregt das Korrigieren von Thermalwässern. Wenn
die gleichen Mißbräuche auch noch auf dem Gebiete betf Heilquellen einreißen, ss wird es mit dem Ansehen der Mineralquellen und der Mineralquellen-Lehre rasch abwärts gehen. Redner fordert auf, dafür zu sorgen, daß der gute Ruf der deutschen Mineralquellen nicht durch Uebergriffe einer rücksichtslosen Industrie geschädigt werde.
Wöchentliche Uebersicht der Todesfälle in Gießen.
40. Woche vom SO. September bis 6. Oktober 1900.
(Einwohnerzahl: angenommen zu 24 800, inkl. 1600 Mann Militär.) Sterblichkeitszifserj: 14,67%0, nach Abzug der Ortsfremden 8,38«/«.
Kinder
Es starben an: Zusammen: Erwachsene: im vom
' 1. Lebensjahr: 2.—15. Jäher
Lungenschwindsucht 2 2 —
Gehirnschlagfluß 11 —
Nierenentzündung 11 — —
Tnberkulose des Herz-
beutels 1 (1) — — 1 t1)
Furunkulose 1 (1) 1 (1) — ~
Ueberfahren _______1 (1) —____________■—__________1 W
Summa: 7 (3) 5 (1) — 2 (2)
Anm. Die in Klammern gesetzten Ziffern geben an, wie viele der TodesMe in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen.
Handel und Verkehr. Volkswirtschaft.
Frankianer BSt*ee vom 11. Oktober.
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Pr&miesi auf Kredit per ult Okt. 1.750/g, do. per ult.
Novbr. 3.10%, Diskonto-Kommandit per ult. Okt. 1.60%, do. per ult. Novbr. 3.00%, Lombarden per ult Okt. 0.00%., do. per ult Novbr. 1.00%. Deutsche Bank 0.00%,
Notierungen: Kreditaktien 201.40-200.70-90, Diakonto- Kommandit;i68.90-70-169-168.80, Staatsbahn 137.30-137, Lombarden 24.70-50, Italiener 93.90, Spanier 71.30-00, Bproz. Mexikaner 25.50, Bochumer 167.50-167-167 50 bz., Laura 190-189.00 bz. G., Harpener 172.10-50-1.50-172-0 bz., Gelsenkirchen 181.50-181 bz., Privat-Dls- kont 4%% G.
1% bb 28/e Uhr: Kreditaktien 200.80-201.00-00 bz., Dw- kouto-Kommandit 168.80-169.10-00 bz. G., Staatsbahn 000.00 bz. Lombarden 24.50-00.00 b., Laura 000.00, Berliner Handelsgesellschaft 000.00 bz., 3proz. Mexikaner 00.00 bz., 3proz. Portugiesen 00.00-00 bz., Ottomanbank 000.00 bz., Bochumer 000.60 bz., Deutsche Bank 182.70-3.50 bz., Harpener 000 000.00 bz.
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Gießen, den 10. Oktober 1900.
Das Stadtbauamt.
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Vergebung.
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Die Vergebung erfolgt unter den in Anlage A zu dem Minifterial- erlaß vom 16. Juni 1893, das Verdingungswesen betr., enthaltene allgemeinen und den von dem Unterzeichneten ausgestellten besonderen Bedingungen, welche auf der Kanzln Großh. Staatsanwaltschaft eingesehen und gegen Erstattung der Schreib- gebühren bezogen werden können.
Der Zuschlag bleibt 3 Tage Vorbehalten.
Gießen, 25. September 1900.
Der Großh. Oberstaatsanwalt.
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