Bochumer 186.00.00 bz., Laura 201.70-2-30-20-30 bz., Harpener 181.80-182 30 bz., Gelsenkirchen 193.80-194.10 G., Privat-Dis- kont 47/ib o/v»
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Zigarettenimport nach Deutschland. Wie gewaltig sich der Verbrauch ausländischer Zigaretten in Deutschland vermehrt, geht aus der Thatsache hervor, daß die Einfuhr, die im Jahre 1895 auf 162,000 Kg. im Werte von 2.9 Mill. Mk. sich bezifferte, 1889 bereits das Doppelte, nämlich 321,000 Kg. im Werte von 6.5 Mill. Mk. betrug. In den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres wurden 210,900 Kg., gegen 175,100 Kg. gleichzeitig 1899, eingeführt. Der größte Teil der Einfuhr kommt aus Aegypten, das ungefähr 46 Proz. seines Gesamtexports an Zigaretten nach Deutschland liefert. Es wurden von Aegypten im vergangenen Jahre 385,045 Kg. Zigaretten insgesamt ausgeführt, davon gingen nach Deutschland 176,000 Kg. im Werte von 4.2 Mill. Mk. Im Jahre 1895 betrug die deutsche Zigaretteneinfuhr aus Aegypten erst 82,000 Kg. im Werte von 1.6 Mill. Mk. Im laufenden Jahre, bis Ende Juli, wurden von dort 111,200 Kg. importiert. Nächst Aegypten ist Rußland am stärksten an der deutschen Zigaretteneinfuhr beteiligt: 3 895 kamen aus Rußland 36,000 Kg. im Werte von 700,000 Mk., 1899 aber 69,000 Kg. im Werte von 1.4 Mill. Mk. Recht erheblich hat neuerdings auch der Import aus Oesterreich Ungarn zugenommen. Außer diesen Ländern kommen vornehmlich noch Frankreich, England, die Vereinigten Staaten, Algerien und die Türkei für die Zigaretten- einfuhr nach Deutschland in Betracht.
Gerichtssaal.
-1. Gießen, 11. September. Ferienstrafkammer. Die heutige Ferienstrafkammer verhandelte zunächst als Berufungsinstanz in zwei Privatbeleidtgungsklagen. Die Ve> Handlung der ersten in Sachen des Ehr. Zimmermann gegen den Verwalter Erich Achilles zu Hof Güll wurde auf Antrag deö juristischen Vrrtreters deS PrtoatklägerS behufs Ladung eines fehlenden Zeugm auSgrsetzt und al« Termin zur Weiteroerhandlung Freitag den 14. ds. Mls. bestimmt. Die zweite endigt mit der kostenfälligen Verwerfung der Berufung gegen ein Urteil des Schöffengerichts Gteßm vom 31. Juli, durch das der AngeLagte Hch. Karpf wegen Vergehens im Sinne der SS 185, 186 und 200 des St.-G.-B. in eine Gefängnisstrafe von 2 Wochen genommen worden war, weil er am 16. Mai in der Güterhalle der Main Weser-Bahn den Privatkiäger, Dienstmann Fr. Schmit, ohne jede Veranlassung durch Worte schwer beleidigt und ihm vorgeworfen hatte, er habe die Leute bestohlen und betrogen. Die seitens des Privatbeklagten gegen den Privatkiäger erhobene Widerklage, in der dieser beschuldigt wird, er ha^c sich zunächst durch Beleidigungen gegen K. vergangen, mußte erfolglos blciben, weil für diese Behauptungen auch nicht der Schein eines Beweises zu erbringen war. — Demnächst wird in die Strafsache gegrn den früherer Müller Peter Will von Annerod und seine M lschuldige
Ludw. Dopfer Witwe, Elisabeth, geb. Schäfer, von Annerod ein- getreten. Bride Angeklagte, die 45, resp. 34 Jahre alt sind, werdm des Vergehens im Sinne des S 172 des St.-G.-B. beschuldigt. Die Verhandlung erfolgt hinter verschlossenenThüren. Eine Vernehmung der geladenen Zeugen war nicht erforderlich, weil beide Angeklagte in vollem Umfange geständig sind. Das Urteil lautet gegen den geschiedenen Ehemann auf eine Gefängnisstrafe von 2 Monaten, gegen seine Mitschuldige auf eine solche von 3 Wochen. — jAus der Untersuchung? haft vorgeführt, hat nunmehr der 27jährige Hausbursche Hermann KaU Friedrich Umlauft aus Bunzlau auf der Anklagebank Platz gekommen, um sich wegen Unterschlagung, resp. Diebstahls zu verantworten. Der Angeklagte befindet sich mit der ihm zur Last gelegten Strasthat im wiederholten Rückfälle, denn er ist wegen Diebstahls, resp. Hehlerei bereits viermal vorbestraft. Der heutigen Anklage liegt fügender Thatbestand zu Grunde: Am 2. August dss. I). befand sich der Oekonom Moritz Bender jr. auS Griedel in der Gastwtrtfchaft des Hotel Weith zu Friedberg, wo er als Hausbursche in Dienst stand. B. vermißte, als er später die Bieger'sche Wirtschaft besuchte, hier sein Geldtäschchen, in dem sich nach feinem Dafürhalten zwischen 180 bis 190 Mk. befanden. Zu dessen Wiedererlangung begab er sich zunächst auf die Bürgermeisterei, wo er Anzeige von dem Vorfall erstattete. Bei der Vernehmung durch den Polizeidiener Frank stellte Umlauft alles in Abrede. Nichts desto- weniger war ihm der Boden unter den Füßen zu heiß geworden; denn am 5. August erhielt Frank durch den Hotelbesitzer Weith die Nachricht, daß der U. mit dem Packen seines Koffers beschäftigt sei. Als sich der Beamte zu diesem Zwecke in der Schlafstube des Beklagten einfand, legte sich dieser wieder aufs Leugnen, zähte auch aus einem kleinen Geldtäschchen seine angebliche Barschaft auf den Tffch und ließ eine Visitation seines Koffers bereitwilligst zu. Doch war nichts von dem gestohlenen Gelde darin; dennoch fand der Beamte in einem versteckten Porte- monnat 74 Mk. in Gold und Silber, und einen Hunbeilmarkschein zwischen Leder und Futter des kleinen Geldtäschchens. Da der Bestohlene es nicht für ausgeschlossen -erachtet, daß der fehlende Betrag von ihm selbst verausgabt worden sein könnte, so hat er also einen Verlust nicht zu beklagen und erhält heute sein Geldtäschchen mit Inhalt, das der Angeklagte auf dem Gartenstuhl g funden halte, der dem B vorher als Sitzplatz diente. Wegen Diebstahls erhält der Angeklagte unter Zubilligung mildernder Umstände, dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprechend, eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr 6 Monaten, abzüglich eines Monats der erlittenen Untersuchungshaft. Außerdem erkennt das Gericht auf Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte für die Dauer von 3 Jahren. — Als letzler Punkt steht die auf heute vertagte Verhandlung gegen die Inhaber der Firma Schott und Schatzmann zu Bergen wegen Gewerbesteuer- Hinterziehung auf der Tagesordnung. Die Firma betreibt in Bergen in einer Filiale ein Eisengeschäft, das von den Brüdern Julius und Gustav Schott geführt wird, während dem Hauptgeschäft in Frankfurt a. M. der dritte Teilhaber Joh. Schatzmann vorsteht. Die Filiale in Bergen hat behufs schnellerer Ausladung der an sie auf Station Vilbel ankommenden Wagenladungen in dieser Stadt ein Lager errichtet. Aus diesem Lager sollen nun in mehreren Fällen auf Bestellung bei dem Mitinhaber Julius Schott Oefen und Herde an einige Personen in Vilbel geliefert worden sein; doch ist dafür, daß die Lieferung nicht von Bergen aus geschehen ist, ein Beweis dafür nicht erbracht; aber das Steuer-Kommiffariat erblickte darin einen Handel im Kleinen, der als Gewerbe anzumelden sei. Da diese Behörde des weitern folgerichtig hierin eine Steuerhinterziehung vermutete, so wurden die drei Geschäfsinhaber mit je einem Strafbefehl in Höhe von 28,80 Mk. bedacht; doch ließen sämtliche in Strafe genommenen Teilhaber rechtzeitig durch einen Rechtsanwalt gerichtliche Entscheidung in der vorliegenden Sache beantragen. Im Hauptverhand- lungStermin am 20. Juni vor dem Schöffengericht zu Vilbel lautete das Urteil auf Bestätigung der angesetzten Strafe gegen Jul. Schott, dagegen auf Freisprechung gegen die beiden andern Teilhaber. Gegen dieses Urteil hatte der Staatsanwalt Berufung eingelegt; doch war im
Termin vom vergangenen Dienstag Einstellung des Verfahrens gegen die Brüder Schott beschlossen und Ladung des Mitinhabers Schatzmann angeordnet worden. Dieser schildert in der heutigen Verhandlung die Lagerverhältniffe zu Vilbel in der vorher angedeuteten Weise. Während der Staatsanwalt daran festhält, daß der Beklagte zu bestrafen sei und event. zur weiteren Beweisführung Vertagung der Sache beantragt, ist der Verteidiger zwar auch für die Vertagung, doch nur dann, wenn das Gericht nicht mit Rücksicht auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 18. August 1892 zur Freisprechung seines Klienten gelangen sollte. Das Urteil lautet, indem es die Aussetzung des Verfahrens gegen die Brüder Schott bestätigt, auf Freisprechung gegen Schatzmann.
Berlin, li. September. In dem Prozeß gegen die Germania wegen Beamtenbeleidigung, die aus Anlaß der Konitzer Mord-Affaire erfolgt sein soll, ist auf den 25. September, Nachmittags 1 Uhr vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts I. Hauptverhandlung anberaumt.
Arbeiterbewegung.
New»?)ork, 11. September. Der Ausbruch des Ausstandes der Bergarbeiter dürfte sich noch einige Zeit hinziehen, da das Bergarbeiter-Syndikat die Differenzen auf gütlichem Wege beizulegen hofft. Sollten diese Bemühungen indes dennoch erfolglos fein, so würden 140,000 Mann in den Ausstand treten.
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Schlofft rarbeiten 1560 „ 8. die Zimmerarbeiten 4150 „ 9. die Dachdeckerarbeiten 2440 „ 10. die SpcNglerarbeiten 960 „
Die Verdingungsunterlagen, Zeich. vungen und Bedingungen kö.ineu auf dem Bureau des Architekten Gust. Hamann, Bergstraße 11, an den Wochentagen eingesehen werden.
Preisangebotsformulare sind daselbst gegen Erstattung der Kopialgebühren erhältlich. Angebote sind bis zum Donnerstag den 20. d. Mts., abends 6 Uhr, auf dem Bureau der Spar« und Leihkaffe, Gartenstraße 11, in verschlossenem Couvert mit entsprechender Aufschrift versehen, einzureichen.
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Bedingungen können ebendaselbst eingesehen und die Verdingungsunteilagen gegen kostenfreie Einsendung von 30 Pfg. von daher bezogen werden. 5918
Zuschlagsfrist 3 Wochen.
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Voranschläge und Bedingungen können bei unterzeichntter Stelle vorher eingesehen werden.
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