Ausgabe 
13.1.1900 Drittes Blatt
 
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SamAan den 13. Januar

1900

Aints- und 2lnzeigeblatt für den Urei» Gieren

60

20

Bekanntmachung

Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Be-

jahr 1900.

spätestens bis zum 1. Februar 1900

wird

im

2.

3.

4.

Gießen, am 9. Januar 1900.

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Alle Anzeigen-Vermittlungsstellen des In- und Auslandes nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.

Redaktion, Expedition und Druckerei:

Schukstraße Ar. 7.

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icher, Kodes

Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr- Ordnung werden 1) alle im Jahre 1880 geborenen Mili­tärpflichtigen, sowie 2) die in früheren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder 3) welche hinsichtlich ihrer Beipflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernde« Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit aufgefordert, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom 10. Januar bis zum 20. Januar l. I bei der Bürgermeisterei ihres daverudeu Aufenthaltsortes zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburts­schein, welcher nunmehr von dem betreffenden Otaudesawt zu erwirken ift, und wenn sie sich bereits . , . ---

bei einer früheren Musterung gestellt haben, ihren Losunas- I rechttgung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Früh- Echein vorzulegen. 1 ,Af,v 1Qnn

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, _______ Malier für hessische Volkskunde.

zum Dienst eintreten wollen oder nicht. Ohne den Zurück­stellungsvermerk auf dem Berechtigungsschein findet die An­nahme bei einem Truppenteil nicht statt.

Diejenigen Militärpflichtigen, welche mit Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst versehen sind, im Kreise Gießen geboren sind, haben sich auch an ihrem Geburtsorte, wenn sie daselbst wohnen, zur Stammrolle anzumelden.

Die Erledigung unserer beiden hektogr. Schreiben vom 20. November d. I. bringen wir denjenigen von Ihnen, die damit noch im Rückstände sind, wiederholt und dringend in Erinnerung.

gebühr und Gesprächsgebühren ge­zahlt werden:

1. die Grundgebühr . . .

2. die Gesprächsgebühr 5 Pfg., mindestens jährlich . . .

An die Grohh. Bürgermeiftereiev des Stener- kowmiffariats Gießen.

5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (von Französisch, Englisch, La­teinisch und Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingcrcicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbefcholtenheitszeugnis beizulegen.

lieber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, giebt die Prüfungs Ordnung (Anl. 2 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg.-Blatt Nr. 27 von 1894) Aufschluß.

Bezüglich des Prüfungstermins sowie des Lokals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt eventuell weitere Bekanntmachung; auf spezielle Ladung kann nicht gerechnet werden.

Darmstadt, den 6. Dezember 1899.

GroßherzoglichePrüfungs-Kommission für einjährigFreiwillige. Der Vorsitzende:

Wick.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Hießen.

Fernsprecher Nr. 51.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die­jenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mk. oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Teilnahme an der Losung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden.

Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zurzeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- linb Fabrikherrn zu diesen Anmeldungen verpflichtet.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises verden beauftragt, vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 9. Januar 1900.

Der Zivilvorsitzende der Großherzoglichen Ersatz Kommission Gießen. Boeckmann.

Betr.: Die Ausübung des Gesetzes über die Vermögens­steuer vom 12. August 1899.

Bezugspreis vierteljährl. Mk 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohn; durch die Abholestellen vierteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljährl. mit Bestellgeld.

Unter Hinweis auf obige Bekanntmachung bringe ich weiter zur Kenntnis der Beteiligten, daß als danernder Aufenthalt anzusehen ist:

a) für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirt­schaftsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Verhältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen;

d) für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen.

Gießen, am 9. Januar 1900.

Der Zivilvorsitzende

der Großherzoglichen Ersatz Kommission Gießen. Boeckmann.

Großh. Steuerkommissarlat Gießen. Bähr.

* Ein Muttluf:,

Am Mittwoch ist in Gegenwart des Kaisers auf der Werft desVulkan" in Stettin der Schnelldampfer Deutschland" vom Stapel gelaufen, bei welcher Gelegen­heit Staatssekretär Graf Bülow eine längere Rede hielt, die in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert ist. Wie er­innerlich, sagte Graf Bülow früher einmal im Reichstage aus Anlaß der Erwerbung von Kiautschou, auch Deutsch­land beanspruche seinen Platz in der Sonne, ohne je­manden verdrängen zu wollen. Aehnlich äußerte sich der Staatssekretär auch am Mittwoch in Stettin, indem er bemerkte, Deutschland dürfe weder im wirtschaftlichen noch im politischen Wettbewerb zurückdleiben. Dazu gehöre aber eine starke Flotte, die die Interessen des deutschen Handels, der deutschen Ehre und der deutschen Wohlfahrt zu ver- | treten im stände sei. Eine solche Flotte zu schaffen, sei der Regierung vom Schicksal vor gezeichnet, und wenn diesem Bestreben Hindernisse in den Weg gelegt würden, so dürfe das die Regierung nicht weiter beirren und zurückschrecken. In diesen Worten kann man ein Programm erblicken be- bezüglich der demnächst zu erwartenden Flottenvorlage, und wer es bisher noch nicht gewußt hat, der ist nun von maßgebender Seite darüber aufgeklärt worden, daß es auf diesem Wege kein Zurück mehr giebt, daß die Regierung mutig, stetig und energisch" ihrem Ziele entgegenschreitet.

Der Reichstag ist wieder zusammengetreten, und es ist wahrscheinlich, daß ihm noch vor Ostern die neue Marinevorlage zugehen wird. In Mancher Beziehung war es ganz gut, daß die Kenntnis von der Absicht der Re­gierung, sich mit dem Sextennat nicht zu begnügen, so früh in die Oeffentlichkeit gelangte, denn die Anschauungen ver­mochten sich zu klären durch eine ausführliche Besprechung in der Presse. Und doch liegt heute noch das Schicksal der Vorlage ziemlich im dunkeln, da letztere wohl reichlich besprochen worden ist, aber eine Verständigung darüber noch keineswegs vorliegt. Wenigstens nicht bet derjenigen Partei, die im Reiche den Ausschlag giebt, beim Zentrum. Ist dieses für den Plan gewonnen, dann hat die Regierung leichtes Spiel, und alle Sorge des Herrn Tirpitz war ver­geblich. Nun sind wir ja keineswegs der Ansicht, daß das Zentrum die Vorlage zum Scheitern bringen wird, aber silbst wenn das geschieht, so schreitet die Regierung doch mutig, stetig und energisch" ihrem Ziele entgegen. Damit kann Gras Bülow nur die Eventualität im Auge gehabt haben, daß der Reichstag aufgelöst werde, falls er die Marinevorlage ablehne. Die Möglichkeit ist also immerhin vorhanden, daß wir im Reiche einem Konflikt entgegen­gehen, der in seinen Folgen beute gar nicht abzusehen ist.

Abgesehen von der Marinevorlage ist übrigens der Ausblick ein recht freundlicher, da ernste Differenzen zwischen Reichstag und Regierung kaum entstehen dürften.

£rfd)tin( täglich mit Ausnahme des Montags.

Dic Gießener JamMenbtätler werden dein Anzeiger 'n, Wechsel mitHess. Landwirt" ti.Blatter für Hess. BoUSlnnde" tvöchtl. 4 mal beigelegt.

Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.

Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben fein. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adreffe angegeben wird.

Dem Gesuche sind folgende Papiere beizusügen:

a) Geburtszeugnis;

b) Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mi der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit den Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu über­nehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterfchrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein.

c) ein Unbescholtenheitszeugnis, welches von der Poli­zei Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;

d) ein selbstgeschriebener Lebenslauf.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung,

betreffend das Ersatz-Geschäft für 1900.

Nr 10 Drittes Blatt

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Frühjahr 1900 stattfindenden rubr. Prüfung zu unter­ziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre deSfallsigen suche um Zulassung bei Meidung des Ausschlusses dieser Prüfung

Die den Reichs- und Staatsbehörden, den Provinzial- und Kommunalverwaltungen sowie den Eisenbahngesell­schaften gewährte Ermäßigung von 25 pCt. der Jahres­gebühr und die Befreiung jener Behörden rc. von den Ge­bühren für die Benutzung der Verbindungsleitungen im Vororts- und Nachbarortsoerkehr fällt vom 1. April 1900 ab fort.

Die Teilnehmer, welche an Stelle der Bauschgebühr die Grundgebühr und Gesprächsgebühr zahlen wollen, müssen dies dem Kaiserlichen Postamt Gießen bis zum 15. Februar schriftlich mitteilen. Sie erhalten alsdann zum 1. April andere Anschlußnummern.

Teilnehmer, deren Jahresgebühren zurzeit niedriger sind, als die künftig geltende Bauschgebühr, können ihre Anschlüsse zum 1. April kündigen. Die Kündigung ist bis zum 15. Februar schriftlich bei dem Kaiserlichen Postamt 1 in Gießen anzubringen.

Darmstadt, 10. Januar 1900.

Kaiserliche Ober-Postdirektion.

I. V.: Kroll.

bei der unterzeichneten Kommission einzureichen. Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche

Speziellen das Folgende bemerkt:

1. Das Gesuch ift bei der unterzeichneten kommisfion nur dann einzureichen, wenn Meldende im Großherzogtum Heffen seinen Aufenthaltsort hat.

WN

ceanfahrt nach Newson

6-1 Tage-

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 11 der Fernsprechgebühren-Ordnung vom 20. Dezember 1899 (Reichsgesetzblatt Nr. 51) wird folgendes bekannt gemacht:

freiwilligen Dienst versehenen Militärpflichtigen. "

Der Civilvorfitzende

b<t Großh. Ersatz-Kommission Gießen

Für jeden Anschluß an das Fernsprechnetz in Gießen, welcher nicht weiter als 5 km von der Vermittelunqsstelle entfernt ist, beträgt vom 1. April 1900 ab:

A. die Bauschgebühr.....120 Mk.

B. wenn an deren Stelle die Grund-

^OßbüHölung per i

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Januar, if. ^Hanlagr 85, nf Mädchen Uamille 'N ein feinen!

16; an bie fc, olatteg erbeten, fjBerbeiiatm bag 16 Jahrein K P" Ende fc Mädchen.

ahn, Lubwigftr. ;s, n fctettt sucht, verlm ine Vakanzenlifte".

Mannheim.

aa Grohh. Bürgermeistereien des Kreises.

Sie wollen alsbald in Ihren Gemeinden ortsüblich di; ^innt wachen lassen, daß bei Vermeidung der gesetz- b rAe^lichrn Strafen die im laufenden Jahre militärpflichtig ^^/tzMMwerdenden und mit Berechtigung zum einjährig freiwilligen versehenen Militärpflichtigen, sofern sie nicht bereits ^kiven Dienst eingetreten sind, sich alsbald, längstens ! Hsttl ^alner bis znm 1. Februar l. Js., bei mir schriftlich 'ü ® fflfn werd'",.. -oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihres Berech-

Bekanntmachung

8etr.: Das Ersatzgeschäft pro 1900.

B o eckmann.

Gießen, 11. Januar 1900.

Gießener Anzeiger

Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den /Y I f V xl v** zfc-V*

folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. I I zer H | J 1/| 1 | |

Abbestellungen spätestens abends vorder. V. XV l'V V V "j? Vk^JLVV

jaNewYori sEäS® iS®1* Aeenten.

, Auskunft erieilei: ' Schulhof

Leos, l Xirl, Ortoberg

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§.a Saucht^M^ Wett.: Zurückstellung der mit Berechtigung zum einjährig- an SE'rfSJfi