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• ©ine drollige Wettfahrt zwischen einem Straßen- bahstwagen und einem Eselsfuhrwerk hat in Berlin stattgefundeu. Der Handelsmann K. aus Rix- dorf, der Eigentümer eines flotten Esels ist, hatte sich zu einer Wettfahrt mit der elektrischen Straßenbahn verpflichtet und zwar auf der Strecke von der Kirche in Rixdorf bis zum Halleschen Thor. K., der 168 Pfund schwer ist, benutzte bei der Wettfahrt einen kleinen Wagen im Gewicht von 248 Pfund, sodaß das Tier 416 Pfund Last zu ziehen hatte. Der Grauschimmel hat seine Ausgabe meisterhaft gelöst. Wenn er auch zeitweise um einige Meter gegen die Elektrische zurückblieb, überholte er sie doch, sobald der Wagen hielt, um Passagiere aufzunehmen. Am Halleschen Thor traf das Eselsführwerk 20 Sekunden früher ein als der elektrische Wagen.
* Zu dem schrecklichen Bootsunglück bei Sellin auf Rügen, über das bereits ausführlich berichtet ist, wird jetzt bestimmt gemeldet, daß die folgenden Personen dabei er trunkeu find: Medizinalrat Professor Dr. Krause aus Neustadt in Schl., Frau Prof. Hestert aus Breslau, das Ehepaar Walter aus Helmstädt, Lotte Schulze, die Tochter eines Berliner Bankiers und besten Dienstmädchen Bertha Meyer.
. • John Bull will nicht «ehr John Bull fein. Ein eng lifcher Dichter protestiert nun gegen den „konventionellen Typus des John Bull", indem er schreibt: „Ich sehe da einen plumpen, überfütterten, gemein, arrogant, animalisch aussehenden Mann mit bocksledernen Hosen und Stulpenstiefeln, mit einem schweren Stock unter dem Arme und einem mürrischen Bulldogg an der Seite. Das soll ich als unser Nationalporträt anseheu und avnehmen? Ich protestiere gegen diese abscheuliche Karrikatur des großen englischen Stammes in seiner Gesamtheit. Diese Verbindung eines Viehzüchters, Fleischers, Viktualienhändlers und Boxer- mäcen, wie es deren anfangs dieses Jahrhunderts gab, ist keine schickliche Darstellung unseres angelsächsischen Wesens. Wer hat dieses gemalte Pasquill erdacht? Dem Kostüme nach zu schließen, muß daS Bild erst mit unserem Jahrhundert entstanden sein, aber warum sollten wir noch länger daran ohne Protest sesthalten lasten? Vielleicht war es als Kompliment für unseren dummen König Georg in. gemeint, der sich nach einer ähnlichen Mode trug, und vor allem stolz daraus war, „ein Buckinghamshirefarmer" zu sein. Aber, wenn daS der Fall war, so liegt Georg lÜ. seit 1820 im Grabe, und ich sehe nicht ein, warum wir nicht für den künftigen Gebrauch eine bessere Figur wählen sollten. Viehzüchter, Fleischhacker und Viktualienhändler sind recht nützliche Leute in ihrer Art, stehen aber doch nicht hoch genug zu einem Nationalideal." — Doch mit dem „John Bull" wird eS wohl sein Bewenden behalten.
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Es wird ausdrücklichdaraufhingewiesen, daß die Veranlagung zur Kap.italrenten- fteuer für die Gemeindebesteue'rung erfol- Senmuß,dadasGesetzdieGemeindeumlagen etreffend, vom 24. September 1887 bis jetzt koch nicht aufgehoben ist.
Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, den 7. Aug. 1900. Die Großh. Steuerkommissariate.
I. E.
Dr. Metzler; Ulrich; Frenz; Schmitt.
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Bekanntmachung.
Betr.: Die Abgabe der VermögeuSsteuererklärungen für 1901/02.
Diejenigen Großherzoglichen Bürgermeistereien des LaudbezirkS, welche sich mit der Einsendung der abgegebenen Vermögenssteuererklärungen noch im Rückstände befinden, wollen dieselbe nunmehr bis spätestens 20. l. M. hierher gelangen lasten.
Gießen, den 11. August 1900.
Großh. Steuerkommiffariat Gießen. Dr. Metzler.
Gertchtssaat.
— Gießen, 10. August. Strafkammer. Bor der heutige* Ferienkammer hatte sich zunächst der Maurer Daniel Seiler von Wieseck wegen Diebstahls im wiederholten Rückfalle zu verantworten. Der Angeklagte hatte sich am 22. Mai dem Landwirt Joh. Friedr. Hartmann von Brandobemdorf insofern gefällig und dienstfertig erwiesen, als er ihm beim Einkauf von Sprengpulver, Zündschnur und Gewehrpatronen behilflich war, und ihm außerdem in einem andern hiesigen Geschäfte einen weitern Auftrag zu besorgen versprach, nachdem ihm bereits Hartmann in einer hiesigen Wirtschaft als Aequivalent für jene Dienstleistung Bier und Cigarren gespendet hatte. Zwar führte er auch dm letzterm Auftrag aus, entwmdete aber seinem gütigen Spender das bei deffen Pferden im Stalle aufbewahrte Paket, das die ersten Einkäufe enthielt, und versilberte die Gegenstände wieder für den Betrag von 1.25 Mk. Der Angeklagte ist geständig, weswegen ihm die vier- zchntägige Untersuchungshaft auf seine Strafe angerechnet wird. Luch werden ihm wegen der Geringfügigkeit der gestohlenen Objekte nochmal» mildernde Umstände zugebtlligt, sodaß das Urteil anstatt der beantragten 6 Monate, nur auf eine Gefängnisstrafe von 5 Monaten lautet.— Die Berufung des Heinrich Neuling und seiner Eheftau von Münzen- berg wegen Pfandveräußerung wird zurückgenommen und in die letzte Verhandlung gegen Maurer Johs. Römer aus Kölgenhain wegen fahrlässigen Falscheids eingetreten. Dem 27jährigen Angeklagten, der noch nicht vorbestraft ist, wird zur Last gelegt, am 3. Oktober ». I. den von ihm vor dem Schöffengericht Ulrichstein in einer Straffache gegen den früheren Feldschützen Frei geleisteten Eid fahrlässig falsch geschworen zu haben. Die zuerst erhobene Anklage auf Meineid konnte im Läufe der Voruntersuchung nicht aufrecht erhaltm werdm, weshalb der am 25. Juni in Haft genommene Angeklagte wegen der letzteren Strafthat mit Rücksicht auf § 202 der St.-P.-O. außer Verfolgung ge- gesetzt und am 18. Juli aus der Haft entlaffm werden mußte. Di« neu erhobene Anklage stützte sich im gemilderten Sinne auf § 163 des St.-G.-B. In dem Verhandlungstermin am 3. Oktober hatte nämlich der Angeklagte beschworen, daß er seit fünf Jahren die Vogel'sche Wirtschaft nicht besucht und gegen die Wirtin Vogel deshalb nicht geäußert haben könne, daß zwischen Frau D., seiner Schwester, und dem Gendarmen K. ein intimes Verhältnis bestehe, und daß dieser von jener Eier- und Buttersendungm erhalte. Der genannte Gmdarm war nämlich in einem Brief an Großh. Kreisrat Schönfeld in Schotten im September v. I. seitens des früheren Feldschützen F. dieser und ähnlicher Dienstwidrigkeiten und Vergehen beschuldigt worden und hatte des- halb gegen den Angeber Strafanttag gestellt, der mit deffen Verurteilung endigte. Der Angeklagte muß heute zugebm, daß er, entgegen seiner eidlich erhärteten Behauptung, einigemal in der betr. Wirtschaft gewesm ist, erklärt indes, mit der betr. Behauptung nur habe ausdrücken zu wollm, daß er die Wirtschaft seit dieser Zeit als Stammgast oder, wie der ortsübliche Ausdruck laute, auf dem „Spillgang" nicht besucht habe. Der Aeuherung gegen seine Schwester entsinnt er sich angelblich nicht mehr, doch wird in dieser Beziehung festgestellt, daß er gelegentlich eines landwirtschaftlichen Vorttags gegen die Wirtin V. Andmtungen von Eier- und Buttersendungm nach Ulrichstein und deren günstige Folgm, jedoch ohne jegliche Namensnennung, gemacht habe. Es mag dahin gestellt fein, ob der Angeklagte damals seine eidlich erhärteten Aussagen in der von ihm heute angegebenen Weise einzuschränken gewillt war und beabsichtigt hatte; jedmfalls hat er, wie im Urteil begründet wird, es mit der Helligkeit des Eides nicht emst genommen und ist in seinen Aussagen sehr leichtfertig gewesen. Deshalb lautet das Urteil, dem Antrag der Anklagebehörde entsprechend, auf eine Gefängnisstrafe von 6 Wochen, abzüglich 3 Wochen der erlittmen Untersuchungshaft._______
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Inhaltlich des Art. 16 des genannten Gesetzes haben die Kapitalrentensteuererklärung abzugeben:
für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter, für moralische Personen (Gemeinden, Körperschaften, Stiftungen, Anstalten), ferner für Gesellschaften, Genossenschaften, Gantmassen, Erbmassen, soweit eine Steuerpflicht hier überhaupt in Betracht kommt, die bestellen Vorstände oder Verwalter;
in allen anderen Fällen der Steuerpflichtige selbst, und zwar hinsichtlich des gesamten Zinsenbezugs, welcher, sei es aus eigenem Vermögen oder aus dem Vermögen seiner nicht selbständig zur Kapitalrentensteuer herangezogenen Angehörigen, ihm in Steueransatz zu kommen hat. ,
Unter Bezugnahme auf die obigen Bestimmungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Kapitat- rentensteuererklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zu den angegebenen Terminen an die betreffenden Bürgermeistereien ober direkt an uns gelangen Ku lassen. Die bei den Bürgermeistereien einlaufenden Steuererklärungen werden, und zwar insoweit verschlossen, foneröffnet, an den Vorsitzenden der betreffenden Veran- lagungskommissionen übersendet werden.
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