| Ordn.Mr. ||
Namen
Angaben über
Gutachten der Kommission über
Bemerkungen
| Ordn.-Nr. 1
Name«
Angaben über
Gulawien der Äem- Mission über
Bemerkungen
5er Gemeinden
der Halter
Nasse
Farbe
alter Jahre
Körperbau
Röhr- zustand
Hautpflege
hl 5-2.
der Gemeinden
der Halter
Raffe
Farbe
tkvrpnbau _________________________________________________________________________________________________:
nähr, zusland
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Vito 1 jufianb ]
Lang-GönS
Gemeinde
Simmth.
weiß
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. gut
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i- gut
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57
Rabertshausen
Wilh. Reichardt
Simmtb.
weiß
17»
gut
gut
gut
gut
38
LangSdorf
Jak. Bender
Simmth.
M
27.
*
58
Reinhardshain
kkasp. Löchel
Simmth.
Falbscheck
87»
■
■
■
Bastard
Reinzucht
Adam Roth HI.
M
ff
«ft
■
59
Reiskirchen
Jakob Becker I.
Bogelsb.
8
■
•
■
Johs. Lehrmund
ff
4
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*
Derselbe
2
•
■
ff
ff
33
Sauter
Jul. Zimmer
BogelSb.
rot
2
■
güt
60
Rodheim
Hrch. Klipper
Simmth.
weiß
87.
•gut
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gut
gut
Derselbe
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Hrch. Krd. Roth
Gelbscheck
2
gut
*
gut
gut
40
Leihgestern
Joh.GgFaberll.
Simmth.
H
37.
■
sehr
61
Rödgen
Gemeinde
47.
gut
1- flut
Bastard
27,
gut
■
Dieselbe
17,
flut
gut
flut
gut
JohS. Faber IX. JohS. Seip XIII
M
ft
gut
gut
flut
gut
62
Röthges
Ludw. Reitz
Simmth.
Hellfalb-
17»
enllgd
-
Bogelsb.
Falbscheck
3
(Jtnfigb
genügd
genügd
genügd
Kreuzung
scheck
41
Lich
Gemeinde
Simmth.
37.
flut
s. gut
f- gut
gut
68
RüddingShausen
Peter Meßner
Bogelsb.
rot
17.
gut
. gut
Reinzucht
27»
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Derselbe
—
2
gut
Dieselbe
H
ff
*
*
64
Ruttershausen
Ludw. Karber L
2
•
Dieselbe
BogelSb.
ft
27.
• gut
■
65
Saasen
Peter Aff HL
• —
37.
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g enllgd
Wird abgeschasft
Dieselbe
rot
27.
gut
gut
güt
*
Derselbe
■
—
87.
gut
flut
42
Sindenstruth
JohS. Gerth
ff
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17.
. ■
sehr
Wird abgeschaffl.
66
Stangenrod
Peter Neunobel
Simmtb.
Falbscheck
17»
genügd
48
Lollar
L. Hofmann
Simmth.
ff
6
sehr
sehr
sehr
Reinzucht
Bastard
flut
gut
gut
gut
67
Staufenberg
Johs. Sommer
Bastard
gelb
2
—
—
—
—
Derselbe
DogelSb.
ff
87»
gut
gut
gut
gut
■
Kasp. Vogel
Bogelsb.
4
gut
gut
gut
gut
Chr. Fuchs
Simmth.
ff
471
-
*
■
68
Steinbach
Gemeinde
■
■
47.
t flut
s gut
. gut
s. gut
Bastard
Falbscheck
*
Dieselbe
—
17.
flut
flut
gut
gut
44
Londorf
Georg Bert
Simmth.
27»
recht
recht
genügd
Z. fit. nur ein
Dieselbe
Simmth.
•
27<
sehr
sehr
t gut
i-flut
Reinzucht
Falb
gut
gut
Bulle Vorhand
Bastard
gut
flUt
48
Lumda
Hch. Hedderich H.
3
gut
ziemt.
gut
69
Steinheim
Hrch. Konr. Eckel
e.
weiß
2V»
gut
flUt
gut
gut
Derselbe
Falbscheck
2
schacht
gut sehr
Ist abzuschaffen.
70
Stockhausen
L. Berg Hch. Theiß
Bogelsb.
rot
8
3
genügd
baut schlecht
schlich«
Dürfte durch einen
schlecht
71
Trais-Horloff
Ph. Hrch. Hublitz
Simmth.
weißgelb
3
gut
gut
'ff
46
Mainzlar
Kasp. Müller IV.
Bogelsb.
ff
3
s. gut
s- flut
s. gut
s. gut
Bastard
befferen zu er-
Christ. Findt
ff
Helifalb-
4».
gut
gut
gut
gut
Wird abgeschafft.
setzen sein.
47
Münster
Paulus Walther
Simmth.
17.
■
*
Otto Fritz
■
Falb
2
e.
ff
*
Kreuzung
scheck
72
Treis a. d. Lda.
Gemeinde
Bogelsb.
rot
2
r. flul
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f. gut
48
Muschenheim
Hch. Weisel IX.
87»
■
W
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-
Dieselbe
Simmth. Reinzucht
Falbscheck
2
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■
Hrch. Eller V.
Simmth.
17.
Dieselbe
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Bastard
73
Trohe
Hch. Schmidt I.
Simmth.
27»
gut
gut
gut
-
49
Nieder-Bessingen
Hch. Klös
Simmth.
27.
|leml.
recht
Bastard
Kreuzung
Falbscheck
gut
gut
74
Utphe
Pachter Füllberth
Derselbe
*
Falb
17.
*
*
*
Derselbe
Simmth.
17»
gut
gut
genügd
■
*
weiß
2
s. flut
Ronnenroth
Reinzucht
76
Billingen
H.Nürnbergerlll.
Simmth.
Hellfalb
27.
recht
recht
recht
—
50
Hch. Sehtt
Simmth.
■■
2
sehr
recht
gut
■
Hch. Leidner
Reinzucht
gut
gut
gut
Kreuzung
gut
gut
ff
Simmth.
Falbscheck
27.
genügd
gut
gut
*
51
*
Hch. Metzger II.
Falb
17.
gut
gut
Kreuzung
Obbornhofen
Georg Reitz
Simmth.
2
lehr
ff
76
Watzenborn mit
Bastard
weiß
gut
Steinberg
Balth.PhilippIIl
BogelSb.
•
27»
gut
*
■
52
*
H. Glockengießer
IB/i
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genügd
■
Ein zweiter Bulle
I. K. Phülpp
*
37.
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-
Ober-Bessingen
Hch. Heinz
Simmth.
Falbscheck
2V,
gut
recht
recht
I. L. Philipp
Simmth.
37»
E
Ober-Hörgern
Reinzucht
flut
gut
fehlt zur Zeit.
Bastard
58
Herm. Düringer
gelbscheck
5
s. gut
bflut
gut
Ist verkauft.
V
WeickattShain
Hch. Schmidt II
Bogelsb.
tot
17.
8en»0
Der 8 Bulle fehlt
■
Derselbe
gelbweiß
87»
gut
gut
*
7t
Weitershain
Hch. Pfaff
Simmth.
Falb
27»
sehr
gut
■
54
Odenhausen
Pachter
Simmth.
Falbscheck
27»
Reinzucht
gut
u ist zu ersetzen-
55
Oppenrod
Beiermann
Kreuzung
Derselbe
Falbscheck
8
—
Konrad Döring
Simmth.
27.
*
Derselbe
ft
2
7(
Wieseck
Gemeinde
Simmth.
5
s. gut
s. flu
s. gut
s. flU
53
Queckborn
Carl Herzberger
Bogelsb.
rot
4
zteml.
recht
recht
•
Dieselbe
Bogelsb.
5
flUt
gut
gut
gut
gut
gut
gut
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Dieselbe
Simmth.
17.
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*
Derselbe
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27.
M
gut
gut
Dieselbe
BogelSb.
2
■
■
JohS. Schmidt V.
Simmth.
Falb
27»
genügt
ff
e
8(
Wmnerod
G.E.Zimmer'sch
Simmth.
271
■
■
Kreuzung
GutSverwallg
Kreuzung
Bekanntmachung.
Betr.: Die Abgabe der Einkommensteuer-Erklärungen behufs Veranlagung für das Steuerjahr 1901/1902.
Nach Art. 20 des Gesetzes, die allgemeine Einkommensteuer betreffend, vom 12. August 1899 erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder Steuerpflichtige, welcher ein steuerbares Jahreseinkommen von 2600 Mk. oder mehr besitzt, über die Jahres- Leträge seiner Einkommensbezüge, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Beranlagungs- kommisfion schriftlich abgegeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden, und sind dieselben, je nach der Wahl der Steuerpflichtigen offen oder verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit sie gehören:
1. zum Steuerkommissariat Gießen
a) in den Landgemeinden bis 15. September d. I.
b) in der Stadt Gießen bis 31. Oktober dS. I.
2. zum Steuerkommiffariat Grünberg 1 bis zum
3. „ „ Hungen [ 15. Sep-
4. w n Nidda s tember l. I.
Für dieStädte Hungen, Laubach, Lich läuft die Frist bis zum 30. September d. I., ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts oder auch direkt bei dem betreffenden Steuer-Kommissariat ab- zuliefern.
Den außerhalb Heffens wohnenden Steuerpflichtigen werden die Formularieu zu den Steuererklärungen durch die betreffenden Steuerkommiffariate zugesendet, an welche die abzugebenden Erklärungen innerhalb vier Wochen direkt einzusenden sind.
Von der Verpflichtung zur Einkommensteuer-Erklärung sind nach Art. 21 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Veranlagungskommisfion ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Einkommensteuer I. Abteilung (Einkommen von 2600 Mk. und mehr) zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt, und keine Einkommensverbesserung erfahren haben, welche ihre Versetzung in eine höhere Klaffe bedingt.
Nach Art. 22 des Gesetzes haben die Einkommensteuer- erklärung abzugeben:
1. für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;
2. für die Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien deren Vorstände in seitheriger Weise (ohne Benützung des für die übrigen Pflichtigen allgemein vorgeschriebenen Formulars);
3. in allen anderen Fällen der Pflichtige selbst, und zwar hinsichtlich des gesamten, chm sowohl als seinen nicht selbständig zur Einkommensteuer herangezogenen Angehörigen zustehenden Einkommens.
Denjenigen Steuerpflichtigen, welche Einkommen aus Aktien solcher Gesellschaften zu beziehen haben, welche als solche zur hessischen Einkommensteuer zugezogen sind, wird bekannt gegeben, daß die Einkommenbezüge aus Aktien der nachverzeichneten Gesellschaften nicht mit dem vollen Betrag, mit welchem sie als Einkommen unter I. Ord.-Nr. 9 der abzugebenden Steuererklärung zu verzeichnen find, sondern nur mit den nach den nachverzeichneten Prozentsätzen zu berechnenden Beträgen unter DL Ord.-Nr. 1 der gesetzlichen Abzüge in Ansatz zu kommen haben.
Prozent
Allgemeine Elsässische Bankgesellschaft 3,01
Bank für Handel und Industrie zu Darmstadt 19,9 Bergbau- und SchiffahrtS - Aktien - Gesellschaft
vormals Gebrüder Kannegießer 10,1
Bremer Bergwerks- und Hüttenverein zu Ober-
raffel 4,23
Chemische Werke zu Amöneburg 62,1
DampfschiffahrtS - Gesellschaft für den Nieder-
unb Mittelrhein zu Düffeldorf 16,1
Eisenwerke Hirzenhain mit Sitz in Lollar 96,22
Fabrik feuer- und säurefester Produkte zu Bad-
Nauheim 20,00
Frankfurt-Offenbacher Trambahn-Gesellschaft 30,8
Gesellschaft für Handel und Schiffahrt H.
A. Disch zu Mainz 83,3
Immobilien-Gesellschaft, die Süddeutsche zu
Mainz 90,3
Mannheimer Portlandcementfabrik zu Weisenau 51,9
Bereinigte Maschinenfabrik Augsburg und
Maschinenbau-Gesellschaft Nürnberg 25,00
Pfälzische Bank 8,8
Preußische Rheinische DampfschiffahrtS-Gesell
schaft zu Köln 15,9
Bierbrauerei Schöfferhos Dreikönigshof, vorm.
Konr. Rösch, Mainz 65,0
Stettiner Chamottesabrik, vorm. Didier, zu
Stettin 0,51
Süddeutsche Eisenbahngesellschaft 23,8
Verein chemischer Fabriken zu Mannheim 20,7
Verein für chemische Industrie zu Mainz 30,91
Vereinigte Strohstofffabriken zu Dresden 39,2
Außerdem werden die Steuerpflichtigen benachrichtigt, daß die Steuerkommiffariate über etwaige Zweifel bezüglich der abzugebeuden Steuererklärungen jederzeit bereitwillig Auskunft erteilen werden.
Unter Bezugnahme auf die obigen Mitteilungen richten wir an die hiernach zur Nureichung von Einkommensteuererklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit
die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zu deu angegebenen Terminen an die betreffenden Bürgermeistereien oder direkt an uns gelangen zu lassen.
Die bei den Bürgermeistereien einlaufendev Steuererklärungen werden, und zwar insoweit verschlossen, uneröffnet an die Vorsitzenden der betreffenden VeranlagnngS- kommissionen abgegeben werden.
Das Formular zu den Steuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere Anweisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.
Nach Art. 48 des EinkommensteuergefttzeS sind auch die Steuerpflichtigen, deren Einkommen weniger als 2600 Mk. beträgt, zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sobald eine besondere Aufforderung des Vorsitzenden der Veranlagungskommission an sie ergeht.
Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, den 7. Ang. 1900.
Die Großh. Steuerkommiffariate I. E.
Dr. Metzler; Ulrich; Frenz; Schmitt.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Abgabe der Kapitalrenten st euer-, erflärungen zum Behufe der Gemernde- steuerveranlagung für 1901/1902.
Nach Art. 14 des Gesetzes, die Kapitalrentensteuer treffend, vom 10. Juli 1895, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jede« nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Veranlagungskommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Ministerium der Finanzen fesb- gesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je; nach Wahl der Steuerpflichtigen, offen ooer verschlossen iw den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit sie gehören:
1. zu den Landgemeinden der Steuerkommissariate Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda — soweit solches nicht bereits geschehen ist, bis zum 15. September b. I. — Für die Städte Hungen, Lau b ach und Lich läuft bie Frist bi§ 1. Oktober d.I.
2. zur Stadt Gießen bis 31. Oktober d. I., ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforder-, ung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts ober auch direkt bei dem betreffenden Steuerkommissariat abzuliefern.
Von der Verpflichtung der Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Veranlagungskommission ergeht, diejenigen Steuerpflic^igen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Kapitalrentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 Mk. jcchrlich erreichende Einkommens-Verbesserung aus Kapitalzinsen erlangt haben.


