Ausgabe 
12.8.1900 Erstes Blatt
 
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| Ordn.Mr. ||

Namen

Angaben über

Gutachten der Kom­mission über

Bemerkungen

| Ordn.-Nr. 1

Name«

Angaben über

Gulawien der Äem- Mission über

Bemerkungen

5er Gemeinden

der Halter

Nasse

Farbe

alter Jahre

Körperbau

Röhr- zustand

Hautpflege

hl 5-2.

der Gemeinden

der Halter

Raffe

Farbe

tkvrpnbau _________________________________________________________________________________________________:

nähr, zusland

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Lang-GönS

Gemeinde

Simmth.

weiß

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. gut

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i- gut

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57

Rabertshausen

Wilh. Reichardt

Simmtb.

weiß

17»

gut

gut

gut

gut

38

LangSdorf

Jak. Bender

Simmth.

M

27.

*

58

Reinhardshain

kkasp. Löchel

Simmth.

Falbscheck

87»

Bastard

Reinzucht

Adam Roth HI.

M

ff

«ft

59

Reiskirchen

Jakob Becker I.

Bogelsb.

8

Johs. Lehrmund

ff

4

e

*

Derselbe

2

ff

ff

33

Sauter

Jul. Zimmer

BogelSb.

rot

2

güt

60

Rodheim

Hrch. Klipper

Simmth.

weiß

87.

gut

'.gut

gut

gut

Derselbe

et

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Hrch. Krd. Roth

Gelbscheck

2

gut

*

gut

gut

40

Leihgestern

Joh.GgFaberll.

Simmth.

H

37.

sehr

61

Rödgen

Gemeinde

47.

gut

1- flut

Bastard

27,

gut

Dieselbe

17,

flut

gut

flut

gut

JohS. Faber IX. JohS. Seip XIII

M

ft

gut

gut

flut

gut

62

Röthges

Ludw. Reitz

Simmth.

Hellfalb-

17»

enllgd

-

Bogelsb.

Falbscheck

3

(Jtnfigb

genügd

genügd

genügd

Kreuzung

scheck

41

Lich

Gemeinde

Simmth.

37.

flut

s. gut

f- gut

gut

68

RüddingShausen

Peter Meßner

Bogelsb.

rot

17.

gut

. gut

Reinzucht

27»

ee

Derselbe

2

gut

Dieselbe

H

ff

*

*

64

Ruttershausen

Ludw. Karber L

2

Dieselbe

BogelSb.

ft

27.

gut

65

Saasen

Peter Aff HL

37.

jenflgk

g enllgd

Wird abgeschasft

Dieselbe

rot

27.

gut

gut

güt

*

Derselbe

87.

gut

flut

42

Sindenstruth

JohS. Gerth

ff

ie

17.

.

sehr

Wird abgeschaffl.

66

Stangenrod

Peter Neunobel

Simmtb.

Falbscheck

17»

genügd

48

Lollar

L. Hofmann

Simmth.

ff

6

sehr

sehr

sehr

Reinzucht

Bastard

flut

gut

gut

gut

67

Staufenberg

Johs. Sommer

Bastard

gelb

2

Derselbe

DogelSb.

ff

87»

gut

gut

gut

gut

Kasp. Vogel

Bogelsb.

4

gut

gut

gut

gut

Chr. Fuchs

Simmth.

ff

471

-

*

68

Steinbach

Gemeinde

47.

t flut

s gut

. gut

s. gut

Bastard

Falbscheck

*

Dieselbe

17.

flut

flut

gut

gut

44

Londorf

Georg Bert

Simmth.

27»

recht

recht

genügd

Z. fit. nur ein

Dieselbe

Simmth.

27<

sehr

sehr

t gut

i-flut

Reinzucht

Falb

gut

gut

Bulle Vorhand

Bastard

gut

flUt

48

Lumda

Hch. Hedderich H.

3

gut

ziemt.

gut

69

Steinheim

Hrch. Konr. Eckel

e.

weiß

2V»

gut

flUt

gut

gut

Derselbe

Falbscheck

2

schacht

gut sehr

Ist abzuschaffen.

70

Stockhausen

L. Berg Hch. Theiß

Bogelsb.

rot

8

3

genügd

baut schlecht

schlich«

Dürfte durch einen

schlecht

71

Trais-Horloff

Ph. Hrch. Hublitz

Simmth.

weißgelb

3

gut

gut

'ff

46

Mainzlar

Kasp. Müller IV.

Bogelsb.

ff

3

s. gut

s- flut

s. gut

s. gut

Bastard

befferen zu er-

Christ. Findt

ff

Helifalb-

4».

gut

gut

gut

gut

Wird abgeschafft.

setzen sein.

47

Münster

Paulus Walther

Simmth.

17.

*

Otto Fritz

Falb

2

e.

ff

*

Kreuzung

scheck

72

Treis a. d. Lda.

Gemeinde

Bogelsb.

rot

2

r. flul

f.flUl

f. gut

48

Muschenheim

Hch. Weisel IX.

87»

W

er

-

-

Dieselbe

Simmth. Reinzucht

Falbscheck

2

<V

Hrch. Eller V.

Simmth.

17.

Dieselbe

iS.

Bastard

73

Trohe

Hch. Schmidt I.

Simmth.

27»

gut

gut

gut

-

49

Nieder-Bessingen

Hch. Klös

Simmth.

27.

|leml.

recht

Bastard

Kreuzung

Falbscheck

gut

gut

74

Utphe

Pachter Füllberth

Derselbe

*

Falb

17.

*

*

*

Derselbe

Simmth.

17»

gut

gut

genügd

*

weiß

2

s. flut

Ronnenroth

Reinzucht

76

Billingen

H.Nürnbergerlll.

Simmth.

Hellfalb

27.

recht

recht

recht

50

Hch. Sehtt

Simmth.

2

sehr

recht

gut

Hch. Leidner

Reinzucht

gut

gut

gut

Kreuzung

gut

gut

ff

Simmth.

Falbscheck

27.

genügd

gut

gut

*

51

*

Hch. Metzger II.

Falb

17.

gut

gut

Kreuzung

Obbornhofen

Georg Reitz

Simmth.

2

lehr

ff

76

Watzenborn mit

Bastard

weiß

gut

Steinberg

Balth.PhilippIIl

BogelSb.

27»

gut

*

52

*

H. Glockengießer

IB/i

flenügb

genügd

Ein zweiter Bulle

I. K. Phülpp

*

37.

ee

-

Ober-Bessingen

Hch. Heinz

Simmth.

Falbscheck

2V,

gut

recht

recht

I. L. Philipp

Simmth.

37»

E

Ober-Hörgern

Reinzucht

flut

gut

fehlt zur Zeit.

Bastard

58

Herm. Düringer

gelbscheck

5

s. gut

bflut

gut

Ist verkauft.

V

WeickattShain

Hch. Schmidt II

Bogelsb.

tot

17.

8en»0

Der 8 Bulle fehlt

Derselbe

gelbweiß

87»

gut

gut

*

7t

Weitershain

Hch. Pfaff

Simmth.

Falb

27»

sehr

gut

54

Odenhausen

Pachter

Simmth.

Falbscheck

27»

Reinzucht

gut

u ist zu ersetzen-

55

Oppenrod

Beiermann

Kreuzung

Derselbe

Falbscheck

8

Konrad Döring

Simmth.

27.

*

Derselbe

ft

2

7(

Wieseck

Gemeinde

Simmth.

5

s. gut

s. flu

s. gut

s. flU

53

Queckborn

Carl Herzberger

Bogelsb.

rot

4

zteml.

recht

recht

Dieselbe

Bogelsb.

5

flUt

gut

gut

gut

gut

gut

gut

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Dieselbe

Simmth.

17.

ff

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*

Derselbe

u

27.

M

gut

gut

Dieselbe

BogelSb.

2

JohS. Schmidt V.

Simmth.

Falb

27»

genügt

ff

e

8(

Wmnerod

G.E.Zimmer'sch

Simmth.

271

Kreuzung

GutSverwallg

Kreuzung

Bekanntmachung.

Betr.: Die Abgabe der Einkommensteuer-Erklär­ungen behufs Veranlagung für das Steuer­jahr 1901/1902.

Nach Art. 20 des Gesetzes, die allgemeine Einkommen­steuer betreffend, vom 12. August 1899 erfolgt die Heran­ziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jeder Steuerpflichtige, welcher ein steuerbares Jahresein­kommen von 2600 Mk. oder mehr besitzt, über die Jahres- Leträge seiner Einkommensbezüge, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Beranlagungs- kommisfion schriftlich abgegeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Ministerium der Finanzen festgesetzte Formular zu verwenden, und sind dieselben, je nach der Wahl der Steuerpflichtigen offen oder verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit sie gehören:

1. zum Steuerkommissariat Gießen

a) in den Landgemeinden bis 15. Sep­tember d. I.

b) in der Stadt Gießen bis 31. Oktober dS. I.

2. zum Steuerkommiffariat Grünberg 1 bis zum

3. Hungen [ 15. Sep-

4. w n Nidda s tember l. I.

Für dieStädte Hungen, Laubach, Lich läuft die Frist bis zum 30. September d. I., ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzu­warten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts oder auch direkt bei dem betreffenden Steuer-Kommissariat ab- zuliefern.

Den außerhalb Heffens wohnenden Steuerpflichtigen werden die Formularieu zu den Steuererklärungen durch die betreffenden Steuerkommiffariate zugesendet, an welche die abzugebenden Erklärungen innerhalb vier Wochen direkt ein­zusenden sind.

Von der Verpflichtung zur Einkommensteuer-Erklärung sind nach Art. 21 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der Veranlagungskommisfion ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im un­mittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Ein­kommensteuer I. Abteilung (Einkommen von 2600 Mk. und mehr) zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohnsitz nicht gewechselt, und keine Einkommensverbesserung erfahren haben, welche ihre Versetzung in eine höhere Klaffe bedingt.

Nach Art. 22 des Gesetzes haben die Einkommensteuer- erklärung abzugeben:

1. für minderjährige, vermißte oder unter Vormund­schaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;

2. für die Aktiengesellschaften und Kommanditgesell­schaften auf Aktien deren Vorstände in seitheriger Weise (ohne Benützung des für die übrigen Pflichtigen allgemein vorgeschriebenen Formulars);

3. in allen anderen Fällen der Pflichtige selbst, und zwar hinsichtlich des gesamten, chm sowohl als seinen nicht selbständig zur Einkommensteuer heran­gezogenen Angehörigen zustehenden Einkommens.

Denjenigen Steuerpflichtigen, welche Einkommen aus Aktien solcher Gesellschaften zu beziehen haben, welche als solche zur hessischen Einkommensteuer zugezogen sind, wird bekannt gegeben, daß die Einkommenbezüge aus Aktien der nachverzeichneten Gesellschaften nicht mit dem vollen Betrag, mit welchem sie als Einkommen unter I. Ord.-Nr. 9 der abzugebenden Steuererklärung zu verzeichnen find, sondern nur mit den nach den nachverzeichneten Prozentsätzen zu berechnenden Beträgen unter DL Ord.-Nr. 1 der gesetzlichen Abzüge in Ansatz zu kommen haben.

Prozent

Allgemeine Elsässische Bankgesellschaft 3,01

Bank für Handel und Industrie zu Darmstadt 19,9 Bergbau- und SchiffahrtS - Aktien - Gesellschaft

vormals Gebrüder Kannegießer 10,1

Bremer Bergwerks- und Hüttenverein zu Ober-

raffel 4,23

Chemische Werke zu Amöneburg 62,1

DampfschiffahrtS - Gesellschaft für den Nieder-

unb Mittelrhein zu Düffeldorf 16,1

Eisenwerke Hirzenhain mit Sitz in Lollar 96,22

Fabrik feuer- und säurefester Produkte zu Bad-

Nauheim 20,00

Frankfurt-Offenbacher Trambahn-Gesellschaft 30,8

Gesellschaft für Handel und Schiffahrt H.

A. Disch zu Mainz 83,3

Immobilien-Gesellschaft, die Süddeutsche zu

Mainz 90,3

Mannheimer Portlandcementfabrik zu Weisenau 51,9

Bereinigte Maschinenfabrik Augsburg und

Maschinenbau-Gesellschaft Nürnberg 25,00

Pfälzische Bank 8,8

Preußische Rheinische DampfschiffahrtS-Gesell­

schaft zu Köln 15,9

Bierbrauerei Schöfferhos Dreikönigshof, vorm.

Konr. Rösch, Mainz 65,0

Stettiner Chamottesabrik, vorm. Didier, zu

Stettin 0,51

Süddeutsche Eisenbahngesellschaft 23,8

Verein chemischer Fabriken zu Mannheim 20,7

Verein für chemische Industrie zu Mainz 30,91

Vereinigte Strohstofffabriken zu Dresden 39,2

Außerdem werden die Steuerpflichtigen benachrichtigt, daß die Steuerkommiffariate über etwaige Zweifel bezüglich der abzugebeuden Steuererklärungen jederzeit bereitwillig Auskunft erteilen werden.

Unter Bezugnahme auf die obigen Mitteilungen richten wir an die hiernach zur Nureichung von Einkommensteuer­erklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit

die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zu deu angegebenen Terminen an die betreffenden Bürgermeistereien oder direkt an uns gelangen zu lassen.

Die bei den Bürgermeistereien einlaufendev Steuer­erklärungen werden, und zwar insoweit verschlossen, uner­öffnet an die Vorsitzenden der betreffenden VeranlagnngS- kommissionen abgegeben werden.

Das Formular zu den Steuererklärungen, welchem ein Auszug aus dem Gesetz und eine bezügliche nähere An­weisung beigefügt ist, hat der Steuerpflichtige von der Bürgermeisterei des Wohnorts zu beziehen.

Nach Art. 48 des EinkommensteuergefttzeS sind auch die Steuerpflichtigen, deren Einkommen weniger als 2600 Mk. beträgt, zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, so­bald eine besondere Aufforderung des Vorsitzenden der Ver­anlagungskommission an sie ergeht.

Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda, den 7. Ang. 1900.

Die Großh. Steuerkommiffariate I. E.

Dr. Metzler; Ulrich; Frenz; Schmitt.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Abgabe der Kapitalrenten st euer-, erflärungen zum Behufe der Gemernde- steuerveranlagung für 1901/1902.

Nach Art. 14 des Gesetzes, die Kapitalrentensteuer treffend, vom 10. Juli 1895, erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer auf Grund einer Erklärung, welche jede« nach den einschlägigen Bestimmungen Steuerpflichtige über den Jahresbetrag seiner Zinsen, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Veranlagungs­kommission schriftlich abzugeben hat. Zu diesen Erklär­ungen ist das von Großh. Ministerium der Finanzen fesb- gesetzte Formular zu verwenden und sind dieselben, je; nach Wahl der Steuerpflichtigen, offen ooer verschlossen iw den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit sie gehören:

1. zu den Landgemeinden der Steuerkommissariate Gießen, Grünberg, Hungen, Nidda so­weit solches nicht bereits geschehen ist, bis zum 15. September b. I. Für die Städte Hungen, Lau b ach und Lich läuft bie Frist bi§ 1. Oktober d.I.

2. zur Stadt Gießen bis 31. Oktober d. I., ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforder-, ung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohn­orts ober auch direkt bei dem betreffenden Steuer­kommissariat abzuliefern.

Von der Verpflichtung der Steuererklärung sind nach Art. 15 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall be­sondere Aufforderung der Veranlagungskommission ergeht, diejenigen Steuerpflic^igen entbunden, welche im unmit­telbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Kapital­rentensteuer zugezogen waren, auch inzwischen ihren Wohn­sitz nicht gewechselt und keine den Betrag von 100 Mk. jcchrlich erreichende Einkommens-Verbesserung aus Kapital­zinsen erlangt haben.