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12.6.1900 Erstes Blatt
 
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M. 134 Erstes Blatt.

Dienstag den 12. Juni

1900

Anrts- ttttö Anzeigablott fiw den Ttveis Gieren

Bezugspreis »iericljährl. TOf. 9.28 monatlich 75 Pjg. mit Brlngrrlohn; durch die AbholesteLc» oierteljährl. Mk. 1,X monatlich 65 Psg.

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Alle Lnzeigeu-BermittlungSstelleu dcS In- und Äuilanbd aehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgege». Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auSwärlS 20 Pfg.

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Kießener Anzeiger

Heneral-Unzeiger

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Die Gießener M«mlrte«ßtältcr »«den de« Anzeiger hm Wechsel mitHeff. Seebtotrt*.Blatter Mr Hess. Volkskunde- «4chtl 4 ml betgelrgt.

ReMelHee, Expedition und Druckerei: Hx. ?.

Gratisdeüagev: Gießener FamiUenblätter, Der hessische Kandwirt, Matter für hessische Volkskunde.

Adreffe für Depeschm: Anzeiger Kietz«.

Fernsprecher Nr. 51.

Amtlicher Feil.

Bekauntmachuug.

Die BiehMärkte am 13., 26. und 27. Juni d. I. zu Gießen können unter den mehrfach bekannt gegebenen Beschränkungen abgehalten werden, (s. Gieß. Anz. Nr. 78 vo« 1900.)

Zugleich bringen wir die Anordnung vom 7. März 1898 hiermit in Erinnerung:

Auf Grund des § 17 des ReichSviehseuchengesetzeS wird bestimmt, daß alles anläßlich der Gießener Viehmärkte cmfgetriebene und in Gast-, Privat- oder sonstigen Ställen in Gießen, Wieseck und Heuchelheim eingestellte Klauenvieh an den jeweiligen Markttagen zu den bestimmten Stunden morgens und an der bestimmten Stelle an dem Viehmarkt­platz zwecks Untersuchung durch das Gr. Kreisveterinäramt vorgeführt werden muß. Zuwiderhandlungen durch Besitzer, Begleiter oder Beauftragte derselben find strafbar nach § 328 R.-S1.-G.-B."

Für alle Gießener Viehmärkte gelten bis auf weiteres die oben erwähnten Bestimmungen, sowohl die im Gieß. iAnz. Nr. 78 als die oben abgedruckten, auch wenn keine besondere Bekanntmachung erfolgt.

Gießen, den 11. Juni 1900.

Großherzogliches KreiSamt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Der Viehmarkt zu Grünberg am 21. Juni kann unter den mehrfach bekannt gegebenen Beschränkungen (s. Gieß. Anz. Nr. 109) abgehalten werden.

Alles Marktvieh ist dem Gr. KreiSveterinärarzt zur bestimmten Stunde an der bestimmten Stelle am Viehmarkt­platz zur Untersuchung vorzuführen. Besitzer, Begleiter, Beauftragte sind bei Zuwiderhandlungen strafbar nach § 328 St.-G.-B.

Gießen, den 11.Juni 1900.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Die Abhaltung aller Viehmärkte im Kreise Gießen ist bis auf weiteres gestattet unter Beobachtung der in den obigen Bekanntmachungen für die Gießener Märkte, bezw. Mr die Lokalmärkte getroffenen Bestimmungen, auch wenn eine besondere Bekanntmachung nicht ergehen sollte.

Gießen, den 11. Juni 1900.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Bechtold.

Gießen, 7. Juni 1900.

Betr.: Unterstützung von Familien der zu Friedensübungen einberufenen Mannschaften.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

att die Grotzh. Bürgermeistereien deS KreiseS.

Wir nehmen hiermit Veranlassung, Ihnen die gewissen­hafte Befolgung der bezüglich der Ausfüllung der Empfangs- bescheinigungen über zu zahlende Familienunterstützungen bestehenden Vorschriften wiederholt zur Pflicht zu machen »nd verweisen auf unser Amtsblatt vom 18. Mai 1899 und unser Ausschreiben vom 29. Juli desselben Jahres (Kreisbl. 178). Namentlich wird die nach dem Kopfe der Spalte 1 erforderliche Angabe nicht vollzogen.

v. Bechtold.

Gießen, den 11. Juni 1900.

«etr.: Die evangelischen Kirchenvoranschläge deS Kreises Gießen für 1900/1901.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen

ÄW die evangelischen Kircheuvorftärrde des Kreises.

Die definitiv abgeschlossenen rubrizierten Voranschläge Vierden Ihnen dieser Tage zugehen. Wir empfehlen Ihnen, d»as in Ihren Händen befindliche Konzept mit den Ansätzen d>kS Originalvoranschlags in Uebereinstimmung zu bringen, tote auch eine Abschrift der zu den VoranMägen auf- Wnommenen Bemerkungen zur demnächstigen Nachachtung b"tm Konzepte beizusügeu.

v. Bechtold.

Der Mord von Könitz.

Zu den mannigfachen alten Volksworten, an bereit Wahrheit man durch lange Jahrhunderte glaubte, die je­doch durch die Entwickelung unseres modernen LebenÄ längst ad absurdum geführt worden sind, gehört auch dasl vielzitierte, für den ruhigen Bürger sonst recht trostreiche Wort:Die Sonne bringt es an den Tag", das auch! passend in der Form wiedergec^eben wird:Es ist nichts so sein gesponnen, es kommt doch endlich an die Sonnen". Heute kann man die Berliner Kriminalpolizei auf etwa anderthalb Dutzend unentdeckter Blutthaten Hinweisen, und mit Staunen konnte man nicht nur vernehmen, daß Jack der Anfschlitzer in veränderter Gestalt auch in der deut­schen Reichshauptstadt an gefallenen Mädchen recht häufig sein blutiges Handwerk ausübte, sondern es konnte auch im belebtesten Teile der Stadt ein angesehener Bildhauer, am Hellen Tage eine alte Lehrerin und ein Pfandleiher und auch sonst so manches arme Opfer hingeschlachtet wor­den, ohne daß die irdische Sühne erfolgte. Auch die Ge­schichte des Raubmörders Gönczy, den schließlich die Po­lizei eines südamerikanischen Staates erwischte, bildet nicht gerade ein Ruhmesblatt in den Annalen der ausübenden Organe pes Berliner Sicherheitsdienstes.

Diese kleine Reminiscenz kann in gewissem Sinne, dem freilich eine kräftige Ironie nicht fernliegt, eine Erklärung dafiir bilden, daß auch der grauenvolle Mord, der zu Könitz an dem Gymnasiasten Winter verübt worden ist, noch immer nicht aufgehellt worden ist. Berliner Kriminalisten wurden nach der westpreußischen Stadt entsandt, und der Erfolg entsprach der Erwartung. Sie sind keine Londoner und keine Newyorker Detektivs, deren Auswahl nicht nach der Zahl ihrer Dienstzeit als Unteroffizier, sondern nach ihrer Fähigkeit und Findigkeit getroffen wird, sie sind auch nicht feine Psyck>ologeu ober kenntnisreiche Juristen, sondern sie sind lediglich brave Beamte von erprobter Loyalität, nichts weiter. Darum ertönt jedesmal, wenn wieder einmal ein sensationeller Mord ungesühnt bleibt, der Ruf nach einer Reform der Berliner Kriminalpolizei, darum erfolgen in jedem solchen Falle mehr oder minder gut stilisierte Verfügungen vom grünen Tische her, darum bleibt aber ouch immer alles beim alten.

Nun darf wohl zugegeben werden, daß in einer Riesen­stadt, wie in dem modernen Berlin, sich der kriminalisti­schen Thätigkeit ganz besondere Schwierigkeiten entgegen­stellen. Dort kann der Einzelne untertauchen und ver­schwinden, ohne daß selbst der Nebenmann es merkt. An­ders steht es in einem Nest wie Könitz. Dort kennt jeder den anderen, er weiß, wo er seine Stammkneipe hat, was er gestern zu Mittag gegessen hat und ob die liebende Hausfrau für den nächsten Sonntag einen lieblich duften­den Gänsebraten bereit hält oder eine Kalbskeule. Wenn ein Fremder die Stadt betritt, so folgen ihm hundert Augen, man kritisiert ihn, stellt Vermutungen über den. Zweck seines Aufenthaltes an und rennt eiligst zum Nach­barn, um das interessante Ereignis zu besprechen. Und doch ist es noch immer nicht möglich gewesen, das furcht­bare Geheimnis, das über der Ermordung des unglück­lichen Winter ruht, zu lüften, und es ist wohl verständlich, daß das Volk, an Kritik nicht gewöhnt, sich nicht nur über die Gründe eine ganz bestimmte Anschauung bildet, die für die Erfolglosigkeit aller kriminalistischen Bemühungen maßgebend seien. Man sagt sich, daß die Entdeckung eines so auffälligen Verbrechens, zumal bei der Aufwendung eines ganz gewaltigen äußerlichen Apparates, doch keines­wegs zu den unlöslichen Problemen gehöre, und daß un­bekannte Gründe vorliegen müßten, die einer vollen Auf­klärung hinderlich im Wege ständen. Und da beginnt man sich zu erinnern, daß ja nicht weit von Könitz, in Sturz, ein Mord irtnter frappierend ähnlichen Umständen verübt wurde, daß damals Verdacht auf jüdischen Schächtern ruhte, und daß die That noch heute ungesühnt geblieben ist. Und man ruft den Schatten des armen Knaben Joancheni Stegemann herauf, der in Xanten verblutete, und ben Schatten der Ester Solymossy von Tisza-Eszlar, und man erinnert an Polna und noch manchen aderen Fall. Und da dämmern in der Volksseele wieder gespenstische Er­innerungen empor an mittelalterlichen Aberglauben, der den Blutmord forderte, um durch Blut zu entsühnen, und während der Besonnene noch vor dem Rätsel steht, hat das Volk längst sein Urteil fertig.

Volkes (Stimme ist wahrlich nicht immer Gottes Stimme. Aber wo sie so laut ertönt, wie in Könitz, da pars man nicht mit einem verächtlichen Achselzucken sie überhören wollen. Das Schlagwort, das der Situation in Könitz ihr Gepräge verleiht, liegt in der Behauptung eines jüdischen Ritualmordes. Daß dieses Schlagwort falsch geprägt ist, ist ohne weiteres zugegeben. Wer mag den gebildeten Juden unserer Zeit es zuttauen, daß sie dem unsinnigen Glauben stöhnen, daß durch die Beimischung einiger Blutstropfen, die einemrituell" geschlachteten Menschenkinde entstammen, ihnen im Diesseits oder im Jenseits ein Verdienst erwachsen werde. Ja, sie würden sich mit Grauen von einer Religion wenden, die solche

Scheußlichkeiten befiehlt. Aber jedes Ding hat dennoch eine Kehrseite. So wie von Zeit zu Zeit gerichtliche Ver­handlungen es beweisen, daß selbst in unseren Tagen noch Einzelne christliche Sekten existieren, die selbst vor den aberwitzigsten Thaten nicht zurückschrecken, weil sie mit ihnen Gott zu dienen glauben, wie durch lange Jahr­hunderte der Fanattsmus zu Selbstverstümmelungen, zu bluckgen Verfolgungen anderer geführt hat, wie kein Psy­cholog die Nebel zu durchdringen vermag, die auf den Seelen religiös Exaltierter ruhen, so kann auch der bün­digste Beweis dafür, daß die mosaische Religion zwar Ri­tualmord ausschließt und verdammt, die Möglichkeit nicht ausschließen, daß eine borniert fanatische Sekte dennoch anderen Uebungen folgt, daß aus Mißverständnis oder aus grausamen Instinkten unter ihr eine Ueberlieferung festgelegt wurde, die allen unseren und auch allen Em­pfindungen des wahrhaft religiösen Juden Hohn spricht. Noch heute werden z. B. Hexen mit Mistgabeln erschlagen, Dämonen werden gebannt, Teufel beschworen, und Pro­fessoren erzählen von dem Gottseibeiuns, der in den Vul­kanen sein Wesen treibt und ein Haar aus dem Schwänze des Teufels hat ebenso, wie diephilharmonische Klystier­spritze" eine recht bedenkliche Rolle gespielt. Führen denn picht in Berlin, wie in Paris die Wahrsagerinnen ein 'Leben herrlich und in Freuden? Nein, es ist ein Irrtum, daß die Aufklärung die Alleinherrscherin der Welt geworden ist, und Kenner des Menschentums glauben, daß noch immer die Dummheit die Führerin der Majoritäten ist. Warum soll denn aber allein das Judentum gefeit sein gegen Aberglauben und Rohheit? Warum sollen nicht and), da brandige Glieder sich finden? Es wäre eine Her­absetzung der christlichen Religion, wollte sie den Aber­glauben zu ihrer ausschließlichen Domäne machen. Oder sind die schmutzigen geistig zurückgebliebenen und nur in der Zinsrechnung vorgeschrittenen Leute, die im schmieri­gen Kastan über die Grenze kommen, sind die charakter­istischen Gestalten, dieHalbasien" bevölkern, Träger der Bildung? Sie sind es ebensowenig, wie sie die geistigen Repräsentanten des Judentums, wie sie die Repräsentan­ten jenes Glaubens sind, der zuerst in der Menschheit die unteilbare,Einheit Jehovas lehrte und um solchen Glaubens willen litt. Und es ist nicht ohne Gefahr für diese große Mehrheit, wenn sie sich allzu eifrig identifiziert mit jenen brandigen Gliedern ihres Bekenntnisses, wenn sie allzu fanatisch die beleidigende Lehre aufstellt:Christen können^ die Thäter sein, Juden nicht", wenn sie gar darangehen sollte, mit materiellen Mitteln ein Verbrechen zu verhüllen, das vielleicht ein paar von fanatischen Zwangsvorstel­lungen mißleitete Bekenner des mosaischen Glaubens be­gingen.

Wir wissen uns von jeder Voreingenommenheit voll­kommen frei. Wir sagen noch heute, daß eine Klarheit über die Mörder von Könitz nicht geschaffen, daß noch immer nicht bewiesen worden ist, ob Christ oder Jude das Schlachtmesser schwang. Und gerade weil die Folgen weit hinausgreifen könnten über die Sphäre des kriminalistischen Einzelfalles, weil wir nickst wünschen, daß die Volks-Vor­stellung haften bleibt an dem Bilde, daß die Gesamtheit der jüdischen Religionsbekenner von einer schweren Schuld belastet sei, deshalb wünschen wir mit aller Energie, daß Klarheit geschaffen werde. Die Kriminalistik lehrt Eines: daß kein Motiv zu den Unmöglichkeiten gehöre. Man braucht nicht Edgar Poes faszinierende Geschichten oder Gorons Darstellungen seiner Pariser Thätigkeit gelesen zu haben, um diesen Satz zu verstehen. Wir gehen auf tiie Einzelheiten, die bisher durch private und amtliche Quellen in die Öffentlichkeit drangen, absichtlich jetzt nicht ein, wir versagen es uns auch, Kritik zu üben an manchen wunderlichen Thatsachen, die der Lauf der Zeiten gezeitigt hat, und wir üben diese Zurückhaltung schon deshalb, weil die Darstellung all jener Einzelheiten durchaus verschieden gefärbt wird von der Gunst und Ungunst der Parteien!. Wohl aber müssen wir es hervorheben, daß die Unter- suchurrg nicht erfolglos verlaufen darf, schon weil die Leidenschaften in ungewohntem Maße wachgerufen worden sind und weil die dringende Gefahr besteht, daß der Glaube des Volkes an die Autorität unserer Rechtsordnung auf das Schwerste erschüttert wird. Der Satz derGermania": Es kommt nicht heraus, denn es soll und darf nicht her­auskommen", dieser Satz, der als Grundsttmmung weiter Kreise hingestellt wird, ist so furchtbar in seiner nackten Sprache, und in seinem tiefsten Sinne, daß er eine Ant­wort finden muß, und diese Antwort kann nur gegeben werden d.urch die Entdeckung und die unnachsichtliche Be- strafung der Mörder.

Deutscher Reichstag.

207. Sitzung vom 9. Zum. 11 Uhr.

Die Beratung der Novelle zum Stempelgesetzs, zunächst des Tarifs, wird fortgesetzt bei dem von deff Kommission auf eins pro Mille festgesetzten Umsatz­stempel auf Kuxe.