Ausgabe 
12.1.1900 Erstes Blatt
 
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EMeS Blatt.

Freitag den 12. Januar

Gießener Anzeiger

General-Unzeiger

Aiezuqspreis virrteljährl. Mk. 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringrrlohn; durch die Abholestelle« vicrteljährl. Mk. 1,90 monatlich 65 Pfg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 viertcljährt. mit Bestellgeld.

Alle AnzeigeN'LermittlungSstellen deS In- und AuSlandeO nehmen Anzeigm für den Gießener Anzeiger entgegen. Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg.

Annahme von Anzeigen zu der nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr. Abbestellungen spätestens abends vorher.

Erscheint täglich eit Ausnahme deS

Montag».

Die Gießener NamikienökLkter werden dem Anzeiger im Wechsel mitHess. Landwirt" u.Blätter für heff. Volkskunde" wbchtl. 4 mal beigelegt.

Amts- und Anzeigeblatt für den ItreU Gieszen.

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Redaktion, Expedition und Druckerei:

Schukflraße Pr. 7.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hesfische Landwirt, Klätter für hesßsche DolKsKunde. _______________

Adresse für Depeschen: Anzeiger Hieße«.

Fernsprecher Nr. 51.

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Amtlicher Geil.

Bekanntmachung. -

Nachstehende Anordnung bringen wir wiederholt zur allgemeinen Kenntnis und machen besonders darauf auf­merksam, daß auch die vorgeschtiebene, sofortige Anzeige der Einfuhr von Vieh bei der Ortspolizeibehörde nicht zu versäumen ist. Verfehlungen gegen die Anordnung werden nach § 66,4 des Reichsvichseuchengesetzes und event. § 328 VcS RcichSstrafgesetzbuchs bestraft.

Gießen, den 9. Januar 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Boeckmann.

Bekanntmachung.

Betreffend: Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche.

Mit Rücksicht auf die zurzeit bestehende erhöhte Äeuchengefahr ordnen wir hiermit an, daß Rindvieh, Schafe Ziegen und Schweine, welche aus den Kreisen Bieden­kopf, Wetzlar, Marburg, Kirchhain, Friedberg, Büdingen, Alsfeld, Lauterbach und Schotten, sowie aus sonstigen ver­seuchten Bezirken eingeführt, oder aus Viehmärkten, ins­besondere auf Schlachtviehmärkten, angekauft wurden und nicht zum Zwecke sofortiger Schlachtung unmittelbar in ein öffentliches oder Privatschlachthaus übergeführt werden, an demjenigen Standorte, an dem sie nach ihrer Ein­führung in den Kreis Gießen oder nach ihrer Wegbringung von dem Viehmarkte zuerst eingestellt werden, mindestens 7 Tage verbleiben müssen und denselben innerhalb der nächsten 14 Tage (nach Ablauf der 7 tägigen Quarantäne) nur verlassen dürfen, wenn sie innerhalb jener Eontumaz- zeit nach dem Zeugnis des Kceisveterinärarztes keine seuchenverdächtige Erscheinungen gezeigt haben. Selbver- stäudlich ist, daß alle Tiere der genannten Arten, die mit den der Eontumaz unterstehenden während der Zeit der­selben zusammen in einem Gehöfte untergebracht sind, denselben Vorschriften unterworfen sind.

Gleichzeitig wird vorgeschrieben, daß alle Tiere, dw der fraglichen Maßnahme unterworfen sind, unverzüglich Her Qrtspolizeibehörde und von letzterer dem Kreisvetenn- näramte angemeldet werden.

Wird zur Ausführung eines der Quarantäne unter­worfenen Tieres ein kreisveterinärärztliches Zeugnis (Abj. 1) verlangt, so hat die Requisition des Kreisveteri­närarztes durch die Qrtspolizeibehörde zu erfolgen.

Die Tagegelder für die durch obige Maßnahmen ver­anlaßte Reisen des Kreisveterinärarztes sind der Polizei­lasse zur Hälfte von den Besitzern wieder zu ersetzen. Für die Ausstellung des Zeugnisses ist keine Gebühr zu ent­richten.

Gießen, 14. August 1899.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Gießen, den 6. Januar 1900. Tetr.: Den Neudruck der Gesinde-Dienstbücher. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen au Großh. Polizeiamt Giehen und die

Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 17. No- orinber v. I. im Anzeiger Nr. 273 benachrichtigen wir Sie, daß die noch bei Ihnen vorhandenen Exemplars des früheren Formulars der Gesindedienstbücher zum Austausch gegen sie neuen Formularien an uns eingesandt werden können. ______________I. V.: vr. Wagner. __________

Bekanntmachung.

Der Landespferdezuchtverein im Großherzogtum Hessen beabsichtigt, mit je einem im Frühjahre bezw. Herbst l. Js. in Darmstadt abzuhaltenden Pferde- und Fohlenmarkt eine Verlosung von Pferden, Fohlen und landwirtschaftlichen Gegenständen zu verbinden.

Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Srlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosungen unter der Bedingung erteilt, daß nicht mehr als 40 000 Lose, zu 1 Mk. )as Stück, ausgegeben werden dürfen und 70 Prozent des BrnttoerlöseS aus dem Verkaufe der Lose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind.

Zugleich ist die Vertrieb der Lose im Großherzogtum zestattet worden.

Gießen, den 9. Januar 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Dr. Wagner.

Deutscher Reichstag.

124. Sitzung vom 10. Januar. 2 Uhr.

Zunächst gelangt debattelos ein schleuniger Antrag R in­te len (Zentr.) zur Annahme betr. Einstellung eines gegen den Abg. F r a n k - Reurode schwebenden Strafverfahrens für die Dauer der Session. Es beginnt alsdann die zweite Etats-Be­ratung. Etat des Reichstages. Abg. Müller- Sagan (frs. Vp.) regt an, die Stenographen aus der Kategorie der Kanzleibeamten herausznnehmen und sie mit Rücksicht auf ihren Bildungsgang unter die höheren Beamten einzureihen. Vize-Präsident Schmidt sagt wohlwollende Behandlung in dieser Angelegenheit zu. Der Etat des Reichstages wird genehmigt. Es folgt der Etat des Reichsamts des Innern, Titel Staatssekretär. Abg. Hitze (Zentr.) wünscht Auskunft über die Ergebnisse der Enquete über Kinderarbeit. Staatssekretär Graf Posadowsky er­klärt, es seien Vorschläge ausgearbe^tet worden, welche aber noch einer eingehenden Prüfung seitens der zuständigen Ministerien unterliegen. Was die Arbeiten der Reichskommission anlange, so werde der Bericht über die Zustände im Gastwirtschaftsgewerbe voraussichtlich in den nächsten Tagen erscheinen. Außerdem sei die Kommission noch mit den Verhältnissen in der Binnenschiffahrt beschäftigt. Seien diese beiden Fragen gelöst, dann werde die Kommission an weitere herantreten. Abg. Roesicke - Dessan (wildlib.) weist auf die Fortschritte in der Unfallversicherung hin. Abg. Oertel - Sachsen (kons.) bemängelt die Bäckerei-Ver­ordnung. Abg. Möller- Duisburg (nl.) ist ebenfalls von den Fortschritten der Unfallverhütung sehr erfreut. Abgeord­neter Fischer (Soz.) bemängelt die nnvollständige Wiedergabe der Berichte der Fabrikinspektoren. Es würden wichtige Angaben der Inspektoren fortgelassen, sodaß das Urteil über diese Berichte erschwert werde. Redner sucht durch Verlesung der Auszüge aus den Berichten nachzuweisen, daß die Urteile der Inspektoren über die Arbeitgeber stets sehr milde seien. Aus diesem Umstande er­kläre es sich auch, daß die Arbeiterschutz-Gesetzgebung bisher so vielfach wirkungslos geblieben sei und der gegenwärtige beispiel­lose Aufschwung der Industrie, der die bequeme Durchführung dieser Bestimmungen ermöglicht hätte, diese Wirkung bisher nicht gehabt habe. Staatssekretär Graf Posadowsky bestreitet, daß der Auszug aus den Insvektorenberichten tm Reichsamt des Innern tendenziös hergestellt werde. Was die Bäckereiverordnung anlange, so wünsche er sehnlichst, daß ein Weg gefunden werde, um den Beschwerden über diese Verordnung abzuhelfen. Zwischen dem Reichsamt des Innern und dem preußischen und anderen Ministerien für Handel und Gewerbe schwebten Verhandlungen darüber, inwieweit etwa andcrweite Maßregeln zum Schutze der Angestellten im Väckereigewerbe möglich seien, und wie etwa für größere Reinlichkeit in den Bäckereien gesorgt werden könne. Ob statt des Maximalarbeitstages eine Minimalruhezeit vorzuziehen sei, stehe noch dahin, jedenfalls werde dadurch der Schutz der Ar­beiter geschmälert. Abg. Beckh - Koburg (frs. Vp.) wünscht internationale Verabredungen über den Vogelschutz. - Abg. Schrader (frs. Vp.) wünscht ein Reichswohnnngsgeseh. Abg. Müller-Meiningen (frs. Vp.) beklagt, daß die deutschen Aus­steller in Paris keinen Rechtsschutz gegen Patentverletzungen seitens anderer fremdländischer Konkurrenten hätten. Er bitte die Regierung dieserhalb internationale Vereinbarungen anzu- regen. Redner fragt alsdann, wie es mit der Ausführung des § 5 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb stehe? Staats­sekretär Graf Posadowsky erklärt bezüglich des Vogelschutzes, die deutsche Negierung habe der österreichischen Regierung mit­geteilt, daß sie bereit sei, die französischen Forderungen sowie einen von der Schweiz verlangten Zusatz anzunchmen. Sobald die Antwort Oesterreichs vorliegt, könne die Konvention ratifiziert werden. Weiter betont Redner die Schwierigkeiten eines Reichs­wohnungsgesetzes und meint bezüglich einer Patentkonvention, daß einer solchen nichts im Wege stände, wenn die in Brüssel ge­stellten deutschen Forderungen zur Annahme gelangten. Was den § 5 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb betreffe, so liege eine Verordnung bezüglich der Garn-Numerierung dem Bundesräte zur Beschlußfassung vor. Abg. Wur m (Soz.) übt Kritik an dem Berlep'schen Erlaß vom Januar 1896 und bittet, denselben zurückznziehen. Die Thätigkeit der Gewerbe-Aufsichts­beamten werden übrigens in geradezu skandalöser Weise durch die Gerichte desavouiert, indem diese die angezeigten Übertretungen viel zu milde bestraften. Staatssekretär Graf Posadowsky erwidert, zu milde Urteile wolle er nicht vertheidigen, aber in einem Punkte habe Vorredner Unrecht. Wo Unternehmer Listen gefälscht hätten, um unzulässige Ueberstunden von Kindern zu verdecken, sei stets harte Strafe wegen Urkundenfälschung erfolgt. Der Berlep'sche Erlaß spreche ausdrücklich aus, daß Mich Beschwer­den von Arbeiterorganisationen stets zu untersuchen seien. Redner teilt hierauf mit, daß der Erlaß von einem Spitzel der Arbeiter abgeschrieben worden sei, der ein vielfach bestrafter Mann war, und von den betr. Aufsichtsbeamten ohne Kenntnis feiner Ver­gangenheit in Dienst genommen worden sei. Zum Schlüsse be­merkt der Staatssekretär, daß mit zwei weiblichen Aussichts­beamten im neuen Etat der Versuch gemacht werde. Morgen 1 Uhr Fortsetzung der Debatte. (Schluß 6 Uhr.)

* Vom Kriegsschauplatz.

Die allgemeine Aufmerksamkeit ist wieder auf jenen Teil des Kriegsschauplatzes, wo beide Gegner ihre haupt­sächlichsten Streitkräfte vereinigt haben, auf Natal, und dort wieder aus

Ladysmith

gerichtet. Obwohl es General White trotz zahlreicher Ver­suche nicht gelungen ist, den Belagerungsgürtel zu sprengen und sich nach Süden über den Tugela durchzuschlagen

der letzte heroische Versuch am Freitag ist gänzlich miß­lungen muß man doch der tapferen Besatzung, welche nun schon seit dem 2. November, also über zwei Monate, unter den schwierigsten Verhältnissen und unter große» Entbehrungen stand hält, die höchste Achtung zollen. Die Truppen Whites leiden an Proviant- und Wassernot und unter Munitionsmangel. Epidemische Krankheiten herrschen in der Stadt und reduzieren täglich den Stand der Streiter, da es auch an Arzneimitteln zur Bekämpfung der Seuchen fehlt. Trotzdem wehrt sich die Garnison gegen einen ebenso mutigen und ausdauernden Feind mit bewunderungswürdiger Ausdauer.

Wenn die Truppen Whites einen entschlossenen Wider­stand leisten und sich verteidigen, bis die letzte Patrone verschosien und die letzte Krume Brot verzehrt ist, so thun sie dies in der Hoffnung auf baldige Hilfe, auf baldigen Entsatz. Nur wenige Stunden südlich von Ladysmith, bei dem kaum zwanzig englische Meilen entfernten Chieveley, steht unter General Bullers Kommando eine der schönsten und stärksten Armeen, welche Großbritannien jemals auf die Beine gebracht hat. lieber 30000 Mann mit 70 Ge­schützen sind bereit, Ladysmith die ersehnte Hilfe zu bringen. Die beiden Heere Bullers und Whites verkehren durch optische Signale mit einander, und man vernimmt ganz deutlich in Chieveley den Donner der Geschütze bei Lady­smith. Bis jetzt war aber General-Buller nicht im stände, den Truppen Whites die Hand zu reichen. Sein erster am 15. Dezember unternommener Versuch, die bei Colenso stehenden und ihm den Vormarsch auf Ladysmith wehrenden Buren aus ihren Stellungen zu verdrängen und sich den Uebergang über den Tugelafluß zu erzwingen ist gescheitert. Die Engländer haben das Wagnis mit dem Verluste von mehr als tausend Mann undeinem Dutzend Geschützen bezahlt.

Seit jener Zeit hat General Buller bedeutende Ver­stärkungen an Mannschaften und Geschützen herangezogen. Auch die Buren haben nämlich ihre Stellungen am Tugela­fluß verstärkt, und englische Berichte behaupten, daß sie in der Front geradezu unangreifbar wären. General Buller müßte daher trachten, den Gegner durch eine Umgehung seiner Position zu delogieren. Es fragt sich aber, ob der englische Oberbefehlshaber heute schon in der Lage ist, sich von der Eisenbahn entfernen zu können. Bisher war ihm dies bekanntlich nicht möglich, da er keinen Transporttrain zur Verfügung hatte. Die Stellungen der Buren sind sehr ausgedehnt, denn ihre Verschanzungen sollen den Tugelafluß auf 1118 engl. Meilen begleiten und dies würde für einen unternehmenden Gegner sehr verlockend zu weit aus- holenden, umfassenden Manövern sein. Die Unternehmungs­lust des englischen Generalstabes dürfte jedoch durch den bereits erwähnten Mangel an einem Transporttrain ziem lich eingeschränkt sein. Die Burentruppen sind überdies, da sie meist beritten sind, so beweglich, daß sie bedrohte Punkte rasch erreichen können und daher in der Lage sein dürften, selbst ausgedehnte Linien mit Erfolg zu verteidigen. Diese Beweglichkeit ermöglicht es ihnen auch, für das Belagerungs­korps von Ladysmith und für die Verteidigungstruppen an der Tugelalinie gemeinsame Reserven aufzustellen, die, da die Entfernung zwischen den beiden Fronten nur 78 engl. Meilen beträgt, bald gegen Ladysmith, bald gegen Colenso in Verwendung treten können.

Der Buren Antwort auf die ebenso naive wie prahlende Aufforderung Baden-Powells, von Mafeking abzuziehen, lautete kurz und bündig:Wir haben Ihre lächerliche Mitteilung mit Erstaunen erhalten. Wir er- warteten von einem gebildeten Manne eine solche nicht. Wir sind entschlossen, Sie gefangen zu nehmen, kommen Sie nur heraus." Unterzeichnet Botha, Drake, Roux."

* *

Eine hochwichtige Depesche geht uns soeben zu:

Die gesamte englische Streitmacht mobilisiert!

London, 10. Januar. Die Abendblätter veröffent­lichen die sensationelle Meldung, das Kriegsamt werde Maß­regeln von außerordentlicher Wichtigkeit treffen. Sämtliche Miliztruppen, sämtliche Freiwilligen und sämt­liche Spezialkorps werden einberufen. Die ge samten Streitkräfte des Königreichs werde» mobilisiert. 50000 Mann sollen nach Südafrika entsendet werden, und gleichzeitig genügend Truppen vor Händen bleiben, um einer etwaigen europäischen Verwicklung Widerstand leisten zu können, die durch die Besitznahme der Delagoabai, (Aha! Jetzt fällt die Maske!) welche die englische Regierung als notwendig betrachten wird, entstehen könnten.