Ausgabe 
11.11.1900 Erstes Blatt
 
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Sonntag denl^November

150. Jahrgang

1900

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

Amts« unb Anzeigeblatt für den Ureis Giefzen.

7.

10. Saudgaffe von der Marktstraße bis zum Stadtbach.

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nach des

Die von der Fahrbahn abgetreunten Fußwege dem Schiffenberg, entlang der Kreisstraße und alten Steinbacher Wegs.

Fußweg nach der hohen Warte.

Marktlaubenstraße während der Marktzeit.

ATe Anzeigen-Bermittluog-stellen bei Irr- geb ÄuSUmbcf nehmen Anzeigen für den Gießen« Anzeig« entgegen, Zeilenpreis: (otal 12 Psg., auswärts 20 Pfß.

5. Fußwege nach dem Philosophenwald, von der Ost­anlage und entlang des Mittelwegs von der Grün­bergerstraße aus.

6. Fußwege im Philosophenwald.

Rebeltfo*, Expedition und Druckerei:

-chutstraße Ar. 7.

Luuahme Den Anzeigen zu der nachmittags für bat feig ent en Lag «scheinmden Nummer bi- vor». 10 Uhr. Abbestellungen spätesten- abend- vorher.

Nezngsprei»

Vierteljahr!. Mk. 2,29 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohu;

durch die Abholestell« vierteljährl. Mt. 1,99 monatlich 65 Pfg.

Bei Postbezug Mk. 2,40 vierteljähaL mit Bestellgeld.

Gäßchen auf der Bach.

Erlengasse.

Fußweg über die Oberhessische Bahn zwischen Frankfurterstraße und Bahnhof.

Wege in den städtischen Anlagen.

Abreffe für Depeschen: Anzeiger Hießen« Fernsprecher Nr. 51.

Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Kandwirt, Mütter für hessische Volkskunde.

§

Die Droschkenführer haben sich jeder Unterhaltung, welche ihre Aufmerksamkeit von ihrem Fuhrwerk ablenkt, zu enthalten, sich eines höflichen und bescheidenen Benehmen- zu befleißigen und dürfen die Zügel auch an des Fahren-

Kleine Mühlgaffe.

Dreihäusergasse.

Trillergaffe.

Essiggaffe.

Gäßchen von der Bleichstraße nach der Alicestraße.

§ 2.

Allgemeine Bestimmungen. ErlaubuiserteUnug.

§ 1.

Wer an öffentlichen Orten dahier Droschken oder sonstige Fuhrwerke zu jedermanns Gebrauch aufstellen nnb in Betrieb setzen will, bedarf hierzu der polizeilichen Er­laubnis und hat sich den nachstehenden und künftig zu er­raffenden Anordnungen zu unterwerfen.

Beschaffenheit und Ausstattung der Droschken, des Gespanns »ud Geschirrs.

§ 2.

Die Droschken müssen in gefälliger Form, solid und bequem gebaut, sauber lackiert und gut gepolstert sein und stets in gutem und reinlichen Zustande gehalten werden.

Die Indienststellung einer Droschke darf erst erfolgen, wenn sie polizeilich geprüft und für diensttauglich erklärt, sowie mit der ihr zugeteilten Nummer versehen ist.

Die Nummer muß auf der Rückseite des Wagenkasten- und zu beiden Seiten des Bocks mit mindestens 8,5 Centi- meter hohen Zahlen in schwarzer Oelfarbe auf weiße« Felde gemalt und sichtbar sein, ebenso ist die Nummer auf den äußeren Glasscheiben der beiden Wagenlaternen mit roter Farbe 5 Zentimeter hoch aufzutragen.

In jeder Droschke muß an der Rücklehne de- Vorder­sitzes der dem Droschkenbesitzer von Großh. Polizeiamt zu­gefertigte mit der betreffenden Droschkennummer versehene amtlich abgestempelte Tarif sichtbar angeheftet sein.

Bei Schlittenbahn dürfen statt der Droschken anftätt= bige, bett vorstehenden Vorschriften entsprechende Schlitten benutzt werden.

Von einbrechender Dunkelheit an und zwar bei jedem Mondstand bis zum Tagesanbruch darf keine Droschke ohne hellbrennende Laternen fahren.

Die Droschken müssen mit kräftigen, gesunden und ge­hörig eingefahrenen Pferden bespannt und das Geschirr solide, von gutem Ansehen und völlig unversehrt sein. Pferde und Geschirr können nur nach polizeilicher Prüfung und Zulassung verwendet werden.

Bei Schneewetter muß mit Geläute oder Schellen ge­fahren werden.

Eigenschaft, Kleidung und Verhalten der Droschkeuführer im Allgemeinen und wahrend der Dienstzeit.

§ 3.

Die Droschkenführer müssen zuverlässige, nüchterne und fahrkundige Personen sein. Sie müffen im Dienst mit sauberem, nicht zerrissenem Anzüge und schwarz lakiertem, niedrigem mit 4 Zentimeter breiter Silbertreffe und darüber mit der Droschkennummer in 2,5 Zentimeter hohen neu« silbernen Ziffern versehenen Hut gekleidet sein, bei warmer Witterung ist schwarzer Strohhut mit derselben Treffe rc. zulässig.

Die Benutzung des PlatzesOswaldsgarten" als Uebungsplatz für Radfahrer ist verboten.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach § 366 Ziffer 10 des ReichSstrasgesetzbuchS mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft.

Gießen, den 2. November 1900.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Hechler.

Erstes Blatt

Bekanntmachung.

Betr.: Das Droschkenfuhrwesen in der Provinzialhaupt stadt Gießen.

Nachstehende Polizei-Verordnung bringen wir hiermit zur allgemeinen Kenntnisnahme.

Gießen, 7. November 1900.

Gvoßherzogliches Polizeiamt Gießen.

Hechler.

aber bleibt immer seine Bühnentechnik, die gerade in der Heimat" einen bis dahin von jüngeren deutschen Dramatikern nicht gekannten Höhepunkt erreichte.

Doch es hieße Wasser in den Rhein gießen, wollte man heute noch sich lange über den litterarischen Wert oder Un­wert derHeimat" aufhalten. Es ist ja bekannt, daß die Tragödinnen sich so gerne selbst spielen. Die Düse thutS, Rosa Poppe, Nuscha Butze, die Reisenhofer, die BarseScu, und nun auch Irene Triesch. Wir sehen daher ihrer Magda" mit größter Spannung entgegen. Uns ist sie in dieser Rolle noch nicht bekannt, aber auf den meisten der maßgebenden deutschen Bühnen hat sie die bedeutendsten Erfolge in dieser Sudermann'schen Rolle errungen. Man stellt die Magda in eine Reihe mit ihrer Nora.

Unsere Theaterfreunde kennen und schätzen Irene Triesch längst. Sie wissen, daß sie, eine geborene Wienerin, ihre Theaterlaufbahn am Münchener Schauspielhause begann, daß sie vor ein paar Jahren alsein am Theaterhimmel aufgehender Stern", um eine altbeliebte Reporterphrase zu gebrauchen, vom Intendanten Claar an das Frankfurter Schauspielhaus geholt wurde und daß Claars Münchener Kollege Poffart von der nächstjährigen Spielzeit ab sie nach München zurück, aber an das dortige Hoftheater, ge­rufen hat. Nun aber soll Brahm, der Direktor der ersten deutschen Bühne, desDentschen Theaters zu Berlin, Frl. Triesch für sich gewonnen haben. Er soll sich be­reit erklärt haben, die sehr hohe Konventionalstrafe, sie

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Arme Hriesch, jei weitem das talentvollste Mitglied des Frankfurter Schau­spielhauses, wird, wie bereits mitgeteilt wurde, in der zweite^ Vorstellung des Gießener Theater- Vereins am nächsten Dienstag die Magda in der Heimat" als Gastgeschenk bieten.

Es war im Jahre 1890, alsSodoms Ende" in Szene ging. Die Berliner Kritik war damals fast einig in dem Urteile:Sodoms Ende, Sudermanns Ende". Daß sie voreilig war, bewies der geradezu gewaltige Erfolg, den nicht lange darauf dieHeimat" errang. Daß zu gleicher Zeit, da in Berlin, Frankfurt, Stuttgart rc. fast Abend für AbendJohannisfeuer", das neueste Werk des ostpreußischen Dramatikers, vor ausverkauftem Hause gespielt wird, Frl. Triesch für ihr Gastspiel zurHermat" gegriffen hat, wird kaum ein bloßer Zufall fein. In der modernen deutschen Litteratur nimmt Sudermann eine sonderbare Stellung ein; weder die Modernen noch die Alten rechnen ihn zu den Ihrigen: den einen rst er nicht kraß genug, den andern zu kraß. Der unbeteiligte, von keiner Clique beeinflußte Beurteiler hat an Suder- »anns Mittelweg auch mancherlei auszusetzen. Er findet den von ihm oft zur Schau getragenen Wahrheitsfanatismus, seine vermeintliche Ehrlichkeit Ibsen in allen Aeußerlichkeiten ent* lehnt, sie sind selten einem selbständig fühlenden Dichterherzen lvtuitiv entquollen; erfindet ihn stark theatralisch. Verblüffend

Bekanntmachung.

Betr.: Den Verkehr der Radfahrer auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen; hier Erlaß einer Polizei­verordnung.

Nachstehende Polizei-Verordnung bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnisnahme.

Gießen, den 8. November 1900.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund des § 12 Abs. 2 und 3 der Verordnung vom 10. Oktober 1899 die Fahrräder und Automobilen betr. und Art. 56 der Städte-Ordnung wird nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 15. Oktober 1900 zu Nr. M. d. I. 17922 für die Provinzialhauptstadt und die Ge* markuug Gießen verordnet, wie folgt:

§ 1. '

Da- Radfahren ist auf nachstehenden Straßen, Plätzen und Fußwegen verboten:

Bekanntmachung,

betreffend: Die Maul- und Klauenseuche.

Wegen Ausbruchs der Seuche zu Ober-Breiden* buch Kreis Alsfeld, ist Gehöftesperre angeordnet worden.

Zu Rodheim, Nieder-Erlenbach und Petter­weil, Kreis Friedberg, ist die Seuche erloschen und sind die Sperrmaßregeln aufgehoben worden.

Unter dem Rindviehbestand des Heinrich Ried es el zu Winnen, Kreis Marburg, ist die Seuche ausgebrochen unb Ortssperre angeorbnet.

Nachbem in 2 Gehöften zu Goßfelben, Kreis Mar­burg, bic Seuche ausgebrochen ist, wurde Gehöftesperre angeorbnet.

Die Seuche ist in Cappel und Ronhansen, Kreis Marburg, erloschen und die angeordneten Sperrmaßregeln stad aufgehoben worden.

Gießen, den 9. November 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Polizei-Verordnung.

Das öffentliche Fuhrwesen in der Provinzial Hauptstadt Gießen betreffend.

An Stelle des hierdurch auf gehobenen Lokal Reglements vorn 3. August 1878 hat nach Anhörung der Stadtverord­neten Versammlung mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern vom 4. September 1900 sowie auf Grund der §§ 37 und 76 der Gewerbeordnung und Artikel 56 der Städteordnung nachstehende Polizei Verordnung, das öffent­liche Fuhrwesen in der Provinzial-Hanptstadt Gießen betr., zu treten.

wird wohl an die 20000 Mk. betragen der Frl. Triesch durch das Nichteingehen ihres perfekten Münchener Ver­trages verfällt, zu tragen. So erzählte bei ihrem kürzlichen hiesigen TheatervereinS-Gastspiel Frau Prasch Grevenberg.

Lenbach, der berühmte Meister des Porttäls, gehört zu den eifrigsten Bewunderern der Kunst des Frl. Triesch. Und den Maler seffelte zudem ihre feine, schlanke Gestalt, der leuchtende Blick aus ihren großen, dunklen, klugen Augen, sodaß er sich entschloß, sie im vorigen Jahre zu malen. Das ist ein Vorzug, dessen teilhaftig zu werden viele bekanntere deutsche Bühnendarstellerinnen vergeblich sich sehnen.

WaS uns bei Irene Triesch stets besonders packt, was uns stets festhält mit faszinierender Kraft, das ist jene eigentümliche Hauptsache, die man Gemüt nennt im Ton der Stimme wie im fast gebärdelosen Mienenspiel. Ihre Stimme ist eine stete heiße Innigkeit, sie lebt, sie redet nicht, ihre Spielweise von vollendeter Schlichtheit und Durchsichtigkeit. Sie übt jene erregende Wirkung, die selbst den kältesten Zuschauer bezwingt. Als ich ihreNora" zum erftenmale sah, da erinnerte ich mich des schönen Korintherwortes: Wenn ich mit Menschen- und Engelszungen redete und hätte der Liebe nicht, so wäre ich ein tönend Erz oder klingende Schelle.

Fräulein Triesch ist auch, wenn sie hier und da al- Gast auftritt, anerkannt al- eine vorzügliche Lehrerin den Schauspielkunst. Da- heißt natürlich nicht im gewöhnlichen

Amtlicher Heil.

Gießen, den 8. November 1900.

Betr.: JnvalidenverficherungSgesetz.

DaS Großherzogliche Kreisamt Gießen

EL dir Großh. BSrger»eiftereie« des Keeffes.

Wir erinnern Sie wiederholt an Erledigung der Ver­fügung vom 24. September b. Js. (Gießener Anzeiger Kr. 226) binnen 5 Tagen.

v. Bechtold.

m. 265

Erscheint täglich mit Lu-nahme bei

Montag-.

Die Gießener AumitienVtLtter »erden dem Anzeiger im Wechsel mitHess. Senbroirt* «.Blätter Mr Hess. Soltefunbe »rchtl. 4 mal beigelegt.