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11.2.1900 Erstes Blatt
 
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1900.

Nr 35 Erstes Blatt.Sonmag den 11. Februar

1900

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

frfdfefaf täglich mit Ausnahme des Montags.

Die Gießener »«Wltteudtätt-r Werden dem Anzeiger tan Wechsel mitHess. Landwirt" a.Blätter Mr he«. BolkSkunde- WAchtl. 4 mal beigelegt.

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Adresse für Depeschen: Anzeiger Hießen.

Fernsprecher Nr. 51.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Ju Rodheim und Wieseck ist die Maul- und Klauenseuche völlig erloschen und Aufhebung aller angeord- Äden Sperrmaßregeln verfügt worden.

Gieße», den 10. Februar 1900.

Großh. Kreisamt Gießen.

v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Betreffend: Maul- und Klauenseuche.

In Münster ist in einem Gehöft die Maul- und Klauenseuche festgestellt und Gehöstsperre angeordnet worden.

Gießen, den 8. Februar 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Da im nächsten Monat die Obstbaukurse an der Großh. Obstbauschule zu Friedberg wieder beginnen, mache ich darauf aufmerksam, daß der landwirtschaftliche Bezirksverein solchen jungen Leuten aus dem Bezirk, welche Pch als berufsmäßige Baum- oder Straßenwärter aus- bilden wollen, über 16 Jahre alt, unbescholten und bedürftig find, eine erhebliche Beihilfe zu den Kosten des Aufenhalts in Friedberg gewährt. Der Unterricht ist für dieselben houorarfrei. Gesuche um Gewährung der Beihilfe sind an die betr. Bürgermeisterei zu richten, welche sie mit beacht­licher Angabe der persönlichen und Vermögensverhältnisse des Gesuchstellers an mich einzusenden hat.

Gießen, den 8. Februar 1900.

Der Direktor des landw. Bezirksvereins, v. Bechtold.

Bekanntmachung,

Betr.: Die Maul- und Klauenseuche.

Nachdem die Seuche in einer Hofraite zu Atzenhain, Kreis Alsfeld, ausgebrochen ist, ist die Gehöftesperre ange­ordnet worden.

Die Seuche ist in Otterbach und Leusel, Kreis Alsfeld, erloschen und die angeordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben worden.

Die Seuche ist in Ober-Schmitten, Eichelsachsen und Gonterskirchen, Kreis Schotten, erloschen und die angeordneten Sperrmaßregeln sind aufgehoben worden.

Die über Einartshausen, Kreis Schotten, ver­hängte Sperre ist aufgehoben worden.

In zwei Gehöften der Stadt Wetzlar ist die Seuche ausgebrochen und Gemarkungssperre angeordnet worden.

In Hohensolms und Erda, Kreis Wetzlar, ist die Seuche erloschen.

Gießen, den 8. Februar 1900.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

__v. Bechtold.___________________

Gefunden : 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Täschchen, 1 Handkörbchen, 1 Spannkette und 1 Paar Zügel.

Gießen, den 10. Februar 1900.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Muhl.

Politische Wochenschau.

Gießen, 10. Februar 1900.

Wie wir bereits gestern bei Besprechung der Flottengesetz- beratung ausführten, ist jetzt wieder ein etwas frischerer Zug in das politische Leben gekommen, und für den Augenblick sind die Ereignisse in Südafrika in den Hinter­grund getreten. Was wird bei der Debatte über die Marinevorlage herauskommen? Eine Reichstags, auflösung, die für den Fall der Ablehnung des Gesetzes vielfach an die Wand gemalt wird, dürfte kaum im In­gresse der Regierung liegen. Denn wer garantiert dafür, bufc die Nachwahlen nicht eine Stärkung der Opposition im Gefolge haben? Aber wir betonen nochmals, ein Konflikt zwischen Reichstag und Regierung wird voraussichtlich nicht ernt ft egen, wenn auch Dr. Schädler versicherte, die Zentrums- Hitei sei für diese Vorlage nicht zu haben. Man wird

eben in der Kommission auf allen Seiten mit sich reden lassen! Bis dahin ist jedenfalls auch Herr v. Miquel wieder hergestellt, um versichern zu können, daß die deutsche Steuer­kraft wohl im Stande sei, die Kosten des Flottenplanes zu tragen. Es war selbstverständlich, daß die Krankheit des preußischen Finanzministers auch wieder Meldungen von seiner Amtsmüdigkeit zeitigen würde; aber alle diejenigen, welche den Zeitpunkt nicht abwarten können, wo Herr v. Miquel Finanzminister a. D. sein wird, sind stark ent­täuscht worden durch das kategorische Dementi in denBerl. Pol. Nachrichten".

Dielex Heintze" ist noch immer nicht unter Dach und Fach gebracht worden, und ob die Regierung den von der Rechten und dem Zentrum in den Gesetzentwurf eiu- gefügten Strafbestimmungen zustimmen wird, erscheint nach den Erklärungen der Regierungsvertreter zweifelhaft. Man kann auch des Guten zuviel thun!

Werfen wir nun einen Blick auf die Ereignisse im Auslan de, so ist es erklärlich, daß derselbe zunächst haften bleibt auf dem Kriegsschauplätze in Südafrika, wenn auch in letzter Woche große Fortschritte auf der einen ober anderen Seite nicht zu verzeichnen sind. Aller Wahr­scheinlichkeit nach sind aber gegenwärtig heftige Kämpfe ent­brannt, über deren AuSgang sichere Meldungen noch aicht vorliegen. Auch über die gestern veröffentlichten Nachrichten über eine entscheidende siegreiche Schlacht der Buren liegt zur Stunde eine Bestätigung nicht vor.

Mittlerweile feiert Mr. CH amberlain im Parla­ment Triumphe und erfreut sich der Zustimmung der großen Mehrheit für feine Politik. Es kann ja nicht ge­leugnet werden, daß Josef Chamberlain zurzeit der be­deutendste Parlamentsredner ist, der seine Zuhörer mit sich fortzureißen vermag, aber es heißt doch anerkennen, daß schwarz weiß ist, wenn man den Argumenten Chamberlains Beifall zollte. Daß er noch immer hoffnungsfreudig ist, wollen wir ihm verzeihen in der Erwägung, daß auch ihm eines Tages die Erkenntnis kommen wird.

Unaufgeklärt ist noch immer der Grund für die Ab­berufung des englischen Botschafters aus Paris; jedenfalls ist die Thatsache interessant genug, um an dieser Stelle nochmals registriert zu werden. Die Franzosen sind arg in Nöten, daß nun der Prinz von Wales und mit ihm der ganze Troß des englischen Adels der Ausstellung fern bleiben werde. Dafür ist ihnen auch die Auszeichnung des Präsidenten Loubet seitens des türkischen Großherrn durch die Verleihung des Jmtiazordens kein Ersatz, wenn auch durch diese letztem die guten Beziehungen zwischen Frank­reich und der Hohen Pforte dokumentiert werden.

Fischt Rußland im fernen Osten im Trüben? so fragen sich besorgt die englischen Staatsmänner, wenn sie die Meldungen lesen von geheimnisvollen Vorgängen an der Grenze Indiens, welch letzteres wieder unter dem Zeichen einer scheußlichen Hungersnot steht. Klarheit in die Ab­sichten Rußlands hat auch die verflossene Woche nicht ge» bracht; wer will es aber den Petersburger Staatsmännern verdenken, wenn sie die Verlegenheit Englands für ihre Zwecke ausnützen? In der Diplomatie ist ja jedes Mittel heilig!

Lokales und Provinzielles.

(Anonyme Einsendungen, gleichviel welchen Inhalte-, werden grundsätzlich nicht ausgenommen.)

Gießen, 10. Februar 1900.

♦♦ Dir Decknngsfrage der Kosten der zukünftigen Kanali­sation war gestern nachmittag der Beratungsgegenstand im landwirtschaftlichen Lokal-Verein, welcher im oberen Saale des (Safe Ebel tagte. Ueber die Hälfte unserer Stadtverordneten war der an sie ergangenen Ein­ladung, der Beratung beizuwohnen, gefolgt. Herr Ober­bürgermeister Gnauth hatte schriftlich sein Bedauern aus­gesprochen, der Versammlung dienstlicher Behinderung wegen nicht beiwohnen zu können, in seiner Vertretung war Herr Beigeordnete Wolff anwesend. Herr Brauereibesitzer Bichler hatte das Referat übernommen. Er erklärte in der Ein­leitung seiner Darlegungen, daß die Kanalisation unserer Stadt allseitig, wohl von der gesamten Bürgerschaft freudig begrüßt werde und betonte, daß selbst die Landwirte in unserer Bürgerschaft sich ernstlich gegen die Ausführung der projektierten Entwässerung nicht mehr aussprächen, ob­wohl durch dieselbe gerade ihnen ein Schaden erwachse, indem ihnen erstens der so wohlfeile Dünger entzogen werde und zweitens ihnen eine Quelle des Erwerbes: die Fäkalien» ubfuhr mit dem ins Leben treten der Kanalisation verstopft |

werde. Man hätte im landwirtschaftlichen Lokal-Verein auch schwerlich Veranlassung, sich mit der Deckungsfrage der Kosten der Entwässerung zu befassen, wenn nicht nachdem Be­richt des Gießener Anzeigers über jene Sitzung, in der die Ka­nalisation im Prinzip von den Stadtverordneten genehmigt sei, Herr Oberbürgermeister auf Anregung des Stadtver­ordneten Huhn erklärt hätte, daß diese Kosten gedeckt werden sollen durch eine Erhöhung des AuSschlagscoLfficienten. ES hatte damals, immer nach dem vorliegenden Zeitungs­bericht, in jener Sitzung keiner der Stadtverordneten da­gegen etwas einzuwenden gehabt und da sei es naheliegend, daß diejenigen Gewerbetreibenden, welche sich durch die all­gemeine Erhöhung der Kommunalsteuerumlagen mit Recht beschwert fühlen, sich Gehör verschaffen, und ihren Standpunkt den berufenen Vertretern der städtischen Ver­waltung unterbreiten. Herr Bichler legt dar, daß das landwirtschaftliche und auch das Brauereigewerbe pro­zentualiter wesentlich stärker von der Kommune zur Steuer herangezogen werde, wie gewisse andere Steuerzahler bei dem gleichen Einkommen; er vertritt die Ansicht, daß die Grundsätze der Steuerveranlagung, wie sie jetzt beliebt werden, veraltet seien, und um gerecht zu wirken, anders gestaltet werden müssen. ES gehe nicht an, alle Bedürf­nisse der Gemeinde einfach durch einen Zuschlag auf die Umlagen aufzubringen, am allerwenigsten fei dies gerecht bei den Kosten der Kanalisation. Wolle man dies aber in Gießen thun, so betrage die Steuererhöhung bei einem jährlichen Bedarf von zirka 90,000 Mk. für den Betrieb, Verzinsung und Amortisation der Kanalisation eine Er­höhung der Steuer um 18 Prozent. Das Anwachsen der Steuerkapitalien in unserer Stadt dabei in Rechnung zu ziehen, um den Prozentsatz herabzumindern, sei falsch, da nach Lage der Sache in unserem Gemeindewesen sich in Zukunft Bedürfnisse Herausstellen werden, welche dadurch ihre Deckung finden müssen. Redner bemerkt: die Besitzer, die außerhalb der Stadt wohnen und nicht der Vorteile des Anschlusses an die Kanalisation teilhaftig werden, wollen sich keineswegs ausschließen von der teilweisen Deckung der Kosten der Entwässerung, aber man sehe doch nicht ein, daß man den Hausbesitzern ein Servitut abnehmen soll, das auf den Grundstücken ruhe, indem sie befreit werden von den Kosten der Abfuhr der Fäkalien da diese gesamten Kosten übernommen werden sollen von der Allgemeinheit. Hierzu komme, daß, falls die Kosten der Kanalisation durch Er­höhung des Steuercosffizenten gedeckt werden, den zahl­reichen Staatsgebäuden, den Häusern von gewissen Beamten, die überhaupt von der Kommunalsteuer befreit seien, die Fäkalienentfernung umsonst besorgt wird, womit den In­teressenten geradezu ein Geschenk gemacht wird. Herr Bichler veranschlagt die augenblicklichen Kosten der- kalienfortschaffung auf jährlich 35 000 Mk. und vertritt die Meinung, daß bei der Verteilung der Lasten der Entwässe­rung mindestens der gleiche Betrag in Form einer beson­deren Kanalsteuer von den Hausbesitzern jährlich vorweg getragen werden müßte. An Hand von ihm beschaffter Be­lege legt der Redner dar, daß in den meisten Städten, die Kanalisation haben, wie z. B. in Darmstadt, Hanau, Worms, Marburg, Wetzlar, München, Köln rc. eine Kommunal­steuer erhoben wird, obwohl einzelne von den erwähnten Städten die Fäkalien nicht mit abführen, was hier in Gießen dankenswerter Weise geschehen wird. Die Extrasteuer, die den Hausbesitzern erwächst, ist nach einer Berechnung des Referenten auch keineswegs erheblich, sie beträgt im Durch- schnitt auf die vorhandenen Häuser verteilt, pro Haus etwa 20 Mark pro Jahr, wenn man die jetzigen Kosten der Ab­fuhr zugrunde legt, und müßte mm nach irgend einem Modus verteilt werden, sodaß größere Häuser entsprechend eine höhere, und kleine Häuser entsprechend eine niedere Kanalabgabe zu zahlen haben. Folge man aber seinemVorschlage, der seiner Ansicht nach die einzig gerechte Lastenverteilung an» strebe, so bleiben immer noch ca. 55 bis 60000 Mk. zu decken, die dann auszuschlagen seien auf das gesamte Steuerkapital, welches eine Erhöhung unserer städtischen Abgaben um etwa 11 Proz. bedeute. Herr Stadtverordneter So eher er­klärt, daß er in der Stadtverordneten Versammlung in der Deckungsfrage seine Stellung nicht dargelegt habe, weil die Frage zwar von Herrn Oberbürgermeister Gnauth auf Anregung des Kollegen Huhn gestreift worden sei, aber nicht zur Debatte gestanden habe. Stadtverordneter Haubach erklärt, es sei richtig, daß in der Versammlung der Stadtverordneten, als die Kanalisation im Prinzip beschlossen worden sei, der Herr Oberbürgermeister wegen der Kostendeckungsfrage seiner privaten Ansicht Ausdruck verliehen habe. Die Angelegen­heit habe noch nicht zur Beratung gestanden; er selber wolle