Ausgabe 
11.1.1900 Erstes Blatt
 
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Lehrlinge r 1 Sattlerlehrling und 1 Sckreinerlehrling, beide gegen Bezahlung.

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Darmstadt, rufungsverhandluug Jllert und Hch.

142.00, Lomb. 28 60, Ungar. Goldrente 98.00, Italiener 93.40, 3prox. Mexikaner 25.80, Oesterr. Coupons 84%, Amerik. Coupons 4.18% Privat-Diskont 5-4%%

1% bis 2% Uhr: Kredit 232.70-232.80, Diskonto 19100-10, Siaatsbahn 135.70-136.20, Lombarden 28 60.

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Angebot der Arbeitnehmer: 1 Bauschlosser, 2 Maschinenschlosser, 1 Taq-- mnet, 1 Taglöhner für leichtere Beschäftigung, 1 Fuhrknecht, 1 Dienstmädchen,

durch de» Personenzug 1258 die Lehrerswitwe Martha Kirchhammer aus Neuburg überfahren. Sie betrat bei der Einfahrt dieses Zuges plötzlich, ohne daß dies von jemand gehindert werden konnte, das Geleise, wurde von der Maschine erfaßt und erlitt schwere Verletzungen am Hinterkopfe und an beiden Füßen. Die Verunglückte wurde sofort in das Frauenhospital in Neuburg verbracht, wo sie nach einigen Stunden ihren Verletzungen erlag.

145] 2000 Mark von bester situier­tem Herrn gegen hohe Sicherheit alsbald zu leihen gesucht.

Offerten unter B. 145 an die Expedition dieses Blattes.

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dieses Gastspiel erscheint auch nach längerer Pause wieder einmal em klassisches Werk auf dem Spielplan, was gewiß einem großem Teil der Theaterfreunde willkommen sein dürfte. Die Vorstellung muß selbstverständlich bei solch un­gewöhnlich hohen Kosten, wie sie ein Gastspiel von Frau Ellmenreich erfordert, zu erhöhten Preisen stattfinden.

** Dem hessischen Landtage ist ein Gesetzentwurf über die Aushebung des Gesetzes vom 9. Dezember 1876, die Besteuerung desWeines betreffend, zugegangen. Der­selbe lautet- Das Gesetz vom 9. Dezember 1876, die Be­steuerung des Weines betreffend, ist aufgehoben. Unser Ministerium der Finanzen ist mit dem Vollzug dieses Ge­setzes beauftragt. Dieser Gesetzentwurf enthält folgende Begründung: Die Tranksteuer vom Wein sollte nach Art. 2 des Finanzgesetzes vom 26. Mai 1894 nicht nach Maßgabe des Gesetzes vom 9. Dezember 1876, die Besteuerung des Weines betreffend, sondern auf Grund einer Vereinbarung über den den Ständen vorgelegten Gesetzentwurf, die Reform der Weinsteuer betreffend, erhoben werden. Eine Einigung der gesetzgebenden Faktoren über diesen Entwurf ist nicht zustande gekommen; es wurde daher die Erhebung der Weinsteuer mit Beginn des Etatsjahres 1894/95 ausgesetzt. Auch ist es nicht gelungen, zu dem einen Teil der Steuer- . reformvorlage bildenden Gesetzentwurf, welcher den Zweck verfolgte, unter Aufhebung des dermalen noch giltigen 1876er Gesetzes die Veranlagung der Weinsteuer auf anderen, die Mängel der seitherigen Vorschriften vermeidenden Grund­lagen aufzubauen, die ständige Zustimmung zu erlangen, vielmehr ist dieser Entwurf von der hohen Zweiten Kammer während der Tagung des vorigen Landtages abgelehnt worden. Die Steuerreform ist inzwischen unter Umgang- nahme von diesem Teil der Vorlage auf anderer von beiden Sammern der Stände gebilligter Grundlage zustande ge­kommen ; die Erhebung einer Weinsteuer kommt hiernach zu­nächst nicht mehr in Frage. Unter diesen Umständen er­scheint die Aufhebung des Gesetzes vom 9. Dezember 1876, die Besteuerung des Weines betreffend, nur als eine aus der dermaligen Sachlage zu ziehende Konsequenz.

** Gegen die Wahl des Abgeordneten Wolf zu Stadecken ist von Seiten des Beigeordneten Raeder zu Schimsheim wegen schwerer Gesetzesverletzung bei der Wahlmännerwahl zu Schimsheim Einspruch erhoben worden. Diese Gesetzes­verletzung ist derart, daß voraussichtlich die Nichtigkeits­erklärung der Wahl des in Schimsheim gewählten Wahl­mannes ausgesprochen werden muß, dadurch wäre aber auch die Wahl des Herrn Wolf in Frage gestellt, da derselbe nur mit einer Stimme Majorität gewählt worden ist.

Gießen, den 5. Januar 1900.

Großherzogliches Amtsgericht.

Gießen, am 5. Januar 1900.

Großherzogliches Amtsgericht.

Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinde.

Donnerstag den 11. Januar, abends 8 Uhr, Bibelstunde im Konfirmandensaal, Kirchstraße 9. Brief an die Philipper, Kap. 3,1 ff. Pfarrer Dr Grein.

Ärmste MelÄungeK.

Depeschen deS Bureau .Herold".

Berlin, 10. Januar. Zu der gestrigen Jahrhun­dertsfeier der technischen Hochschule in Charlottenburg war der Kaiser nicht erschienen. Der Rektor der Hochschule, Professor Niedler, teilte eine kaiserliche Botschaft mit, in welcher der Kaiser sagt, er betrachte die Sozial­demokratie als eine vorübergehende Erscheinung, doch müßten die Professoren ihren Schülern die sozialen Pflichten gegen die Arbeiter klar machen und die allgemeinen Aufgaben nicht außer Acht lassen. Das Ansehen der deutschen Technik sei jetzt ein großes und er hoffe, daß es noch zunehmen werde. Zum Schluß vollzog Professor Riedler die Ehren- Promotion des Prinzen Heinrich von Preußen.

Berlin, 10. Januar. Eine von den Konservativen im Abgeordnetenhaus eingebrachte Interpellation über die Maßregelung der Beamten lautet: Inwiefern erachtet die königliche StaatS-Regierung die im vorigen Sommer im Anschluß an die Abstimmung der dritten Lesung der Kanal-Vorlage gegenüber einer Anzahl von Staatsbeamten getroffenen dienstlichen Maßregelungen im Einklang mit den Vorschriften der §§ 83 und 84 der Ver­fassung. Der frühere Präsident des Abgeordnetenhauses v. Köller wird diese Interpellation begründen.

Berlin, 10. Januar. Neber die Beschlagnahme des DampfersHerzog" wird noch gemeldet, derselbe sei nicht in die Delagoa-Bai eingefahren, sondern eine Strecke nördlich davon gewesen, als ihn dieThetis" kaperte. Der Dampfer wurde dem Prisen-Gericht über­geben. Neber die Art der auf dem Dampfer vermuteten Kontrebande wird die größte Verschwiegenheit gewahrt.

Berlin, 10. Januar. Wie aus Madrid gemeldet wird, wurde gestern der deutsche Kronprinz zum Ritter des Goldenen Vliesses ernannt.

Paris, 10. Januar. Die Reden der Präsidenten in Senat und Kammer, sowie die Wahl DeSchanels zum Prä­sidenten werden als Vorboten für den Sturz des Kabinetts Waldeck-Rousseau angesehen.

Brüffel, 10. Januar. Einem Vertreter derEtoile belge" gegenüber erklärte vr. Leyds über das Aus­bleiben derKorrespondenz seineVerwunderung. Sogar die Zeitungen blieben aus, woraus zu schließen fei, daß sämtliche Korrespondenzen unterschlagen würden. Dr. Leyds drückte weiter seine Verwunderung darüber aus, daß die Engländer die Ambulanzen nicht durchlassen.

Brüffel, 10. Januar. Da die Abschaffung des Loskauf- Systems von den Dienstleistungen in der Armee von allen Parteien auf das Programm gestellt ist, so dürfte die Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht in dieser Tagung sicher sein.

London, 10. Januar. In politschen und in Regie­rungskreisen hält man es bereits für ausgemacht, daß die Verabschiedung des gegenwärtigen Kabinetts und dessen Ersetzung durch ein liberales Mini­sterium nur eine Frage von kurzer Dauer ist.

Gerichtssaal.

8. Januar. Strafkammer II. Eine Be­richtete sich gegen die Fabrikanten Fritz Wilh. I l l e rt von Groß-Stein-

Vermischter.

* Bonn, 9. Januar. Der Polizeiwachtmeister Morgenstern ist verschwunden, ohne daß man über sein Verbleiben etwas weiß. Wie sich nachträglich heraus­stellt, hatten sich auch drei Nachtwächter, die unterwegs von dem Bräutigam der Verhafteten angerufen wurden, ins Mittel gelegt, um die Freilassung des Mädchens, das ihnen als anständige Bonnerin bekannt war, zu erwirken. Die Wächter wurden aber grob angeschnauzt. DaS Mädchen ist auch auf der Wache von dem Wachtmeister, als es sich nicht zu dem Geständnis bequemen wollte, eine Dirne aus Siel zu sein, geschlagen worden. Schließlich wollte er die Verhaftete nach Hause bringen, wobei er verlangte, daß der Weg über das Rheinwerst genommen werden sollte. Das bedeutet so viel, wie den Weg nach rechts einzuschlagen, »ährend er nach links führt. Das Werft ist nachts menschen­leer. Etwas gutes wird der Polizist mit diesem sonderbaren Vorschläge wohl nicht bezweckt haben. Die schwere Aus­schreitung scheint auf Betrunkenheit zurückzuführen zu sein. Morgenstern hat sich bislang dienstlich tadellos geführt.

* Augsburg, 9. Januar. Heute vormittag 10 Uhr fand man die in der Alpenstraße 21 wohnende Privatiers- Witwe Härpfer ermordet in ihrer Wohnung auf. Die Leiche lag auf dem Gang mit Bettdecken zugedeckt, der Mörder, ein im Hause beschäftigter Anstreicher, wurde schwerverletzt im Abort festgenommen. Man nimmt an, daß ein Raubmord vorliegt und der Mörder in dem Gedanken, daß er überrascht würde, selbst Hand an sich legte.

* Ingolstadt, 8. Januar. Vom Zuge getötet. Astern abend wurde in der Station Neuburg a. D.

Arbeiterbewegung.

Monceaux les mines, 9. Januar. Gestern beschlossen die hiesigen Arbeiter wiederum den allgemeinen Ausstand.

Gt. Etienne, 10. Januar. (Telegr. b.Gieß. Anz."> In einer gestern abgehaltenen Versammlung der Arbeitgeber der Weber wurde ein Beschluß angenommen, worin die Aufmerksamkeit der Weber auf die ihnen bewilligte Lohnerhöhung gelenkt und mitgeteilt wird, daß, wenn bis zum 15. Januar der Ausstand nicht beigclegt ist, die Be­hörden um Schutz für die Arbeitswilligen ersucht werden würden In­folgedessen hielten die Arbeiter eine neue Versammlung ab, in welcher die Fortsetzung des Ausstandes beschloffen wurde.

Kunst und Wissenschaft.

Stockholm, 9. Januar. Die Anthropologische Gesell­schaft beschloß, daß die im Frühjahr nach Spitzbergen abgehenden schwedischen Schiffe, welche die schwedische Gradmessungs-Expedition abholen sollen, nach König-Carlland abgehen sollen, um Untersuchungen über die dort gefundene Polboje Andrees anzustellen.

Braunschweig, 9 Januar. Einer der ältesten noch praktizieren­den Aerzte Deutschlands, der Hofrat Dr. Fäsebeck, ein bekannter ana­tomischer Präparator, ist 90 Jahre alt hier gestorben.

Bekanntmachung.

In unserem Genoffenschaftsregister ist bezüglich des landwirtschast- lichen Konsumvereins Großen-Bufeck, e. G. m. u. H., gewahrt worden, daß laut Beschluß der Generalversammlung vom 24. v. Mts. an Stelle des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Anton Henß in den Vorstand neu gewählt worden ist: Karl Siegfried zu Großen-Bufeck.

heim wegen Vergehens gegen § 184 St.-G.--B. (Verbreitung unzüchtiger Schriften). Die Angeklagten waren vom Schöffen­gericht schuldig befunden, zu je 30 Mark Geldstrafe verurteilt worden und hatten hiergegen Berufung verfolgt. Nach nicht­öffentlich geführter Verhandlung wurde das Rechtsmittel kosten­fällig verworfen, die Strafe also bestätigt. Eine der teilweise immer mehr ausartenden sogenannten Ansichtspostkarten mit darauf enthaltenem zweideutigen Gedicht war von den Ver­urteilten lithographisch hergestellt und verbreitet worden. Ferner wurde das Urteil in der Strafsache gegen den Hausierer Nikolaus Esselbach III, dessen Sohn Nikolaus Anton Esselbach und 24 Einwohner von Griesheim wegen strafbaren Eigen­nutzes 2C/ verkündet. Die beiden Erstgenannten wurden der Bei­hilfe zum strafbaren Eigennutz in 21 Fällen schuldig erkannt und Esselbach Vater zu 1 Jahr, der Sohn zu 12 Wochen Ge­fängnis verurteilt. Von den Einwohnern Griesheims wurden wegen strafbaren Eigennutzes 18 zu je 30 Mark Geldstrafe, die im Fall der Uneinbringlichkeit mit je 6 Tagen Haft zu verbüßen ist, uihib 3, die zur Zeit der That noch nicht 18 Jahre alt waren, aber die zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderliche Einsicht besaßen, zu einem gerichtlichen Verweise verurteilt. Der der Begünstigung angeschuldigte Heinrich Massing III wurde frei­gesprochen, ebenso endigte die Verhandlung gegen zwei weitere Griesheimer Einwohner. In der Begründung wurde ausgeführt, daß eine Hehlerei bei Hesselbach nicht vorliege, da die rechts­widrige Zueignung erst mit dem Verkauf vollendet war. Darüber herrsche kein Zweifel, daß die bestehenden Vorschriften wegen der Verwendung der verschossenen und gefundenen Artilleriemunition allen bekannt war, und niemand glaubte, daß Esselbach zum Ankauf berechtigt sei. Gegen Heinrich Massing III liege nur die Aussage des Esselbach vor, diese fei zur Verurteilung aber nicht genügend glaubwürdig. Die Freisprechung der beiden anderen Personen rechtfertige sich dadurch, daß nicht diese, sondern strafunmündige Kinder derselben die Munition verkauften. Unter welchen Umständen dies geschah, sei aber nicht hinreichend fest­gestellt. Ein Fluchtverdacht liege bei Esselbach nicht vor, mit Rücksicht darauf sah man von dem Erlaß eines Haftbefehls ab.

Bekanntmachung.

In das Handelsregister unterfertigten Gerichts wurde eingetragen: Nachdem Kaufmann Jakob Scheid zu Gießen in das daselbst von Fabrikant Louis Scheid unter der Firma feines Namens betriebene Handelsgeschäft mit Wirkung vom 1. d. Mts. ab als Teilhaber ein« getreten ist, wird dasselbe von besagtem Zeitpunkte ab in offener HandelSgesrllschast unter der FirmaLouis Scheid" fortgeführt. Die dem Jakob Scheid s. Zt. erteilte Prokura ist sonach erloschen, und dem Buchhalter Wilhelm Hilgardt zu Gießen vom 1. d. Ms. ab für die Firma Prokura erteilt.

Der Kursus beginnt

am 15. Januar l. Js.

Anmeldungen nehme jederzeit entgegen.

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Kchisssnachrichteu

Norddeutscher Lloyd, in Gießen vertreten durch die Agenten: Carl Loos und I. M. Schulhof.

Bremen, 8. Januar. (Per transatlantischen Telegraph.) Der Doppelschrauben-Postdampfer Köln, Capt. H. Bruns, vom Nord­deutschen Lloyd in Bremen, ist am 6. Januar 10 Uhr vormittags wohl­behalten in Baltimore angekommen.

Kandel und Uerkehr. Volkswirtschaft.

Frankfurter Börse vom 9. Januar.

Wechsel auf New-York zu 4.21-22.

Prämien auf Kredit per ult. Januar 1.80%, do. per ult. Februar 3.10%, Diskonto Kommandit per ult. Jan. 1.40%, do. per. ult. Februar 2.60%, Lombarden per ult. Jan. 0.60 /q, do. per ult. Febr. 1,00%.

Notierungen: Kreditaktien 232.20-232.70-000, Disk.- Kommandit 191.70.-19200 Staatsbahn 135.30-70-000, Gotthard

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