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Gr 264 Zweites Blatt. Samstag den 10 November 156. Jahrgang
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
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Amtlicher Heil.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Ium 1887 Über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht rm Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Aufschlags von Fünf vom Hundert pro Monat Oktober 1900 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 Kq. betragen:
Hafer Mk. 16,10, Heu Mk. 7,50, Stroh Mk. 4,80.
Gießen, den 7. November 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.__
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß Großh. Ministerium des Innern der Allgemeinen Versicherungsgesellschaft „Fortuna" in Berlin die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Großherzogtum unter den üblichen Bedingungen erteilt hat.
Gießen, den 7. November 1900.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Bechtold.
Die Polizei in Preußen.
Gießen, 9. November.
Als in Berlin die Prozesse gegen Leckert und v. Lützow und gegen den Kriminalkommissar v. Tausch ihren Aufsehen erregenden Ausgang nahmen, wurde der Ruf nad} Reform der Berliner Kriminalpolizei laut. Es wurde auch mancherlei reformiert, aber bald darauf kamen ondere bedenkliche Polizeifälle vor. Dem Gendarm Höppner im Berliner Vorort Rixdorf wurde vom Richter in einem Beleidigungsprozeß der Eid abgenommen, und der Richter bezeichnete offen den Eid dieses Gendarmen als falsch. Der Mann blieb trotzdem ®enbarm. In Düsseldorf konnte am 9. März vorigen Jahres das Gericht dem Schwur von fünf Polizeibeamten keinen Glauben schenken.
Die Polizei besitzt allenthalben in Deutschland im bürgerlichen Erwerbsleben ein in manchen Dingen fast als schrankenlos empfundenes Stück Macht, die oft freilich mit Unrecht in den Augen des Geschäftsmannes größer erscheint, als sie thatsächlich ist. Die Polizei kann, alles im Namen des Gesetzes, z. B. einem Gastwirt das Leben zur Hölle machen, sie kann aber auch bei liberaler Anwendung ihrer Machtbefugnisse dem Manne das Dasein in jeder Beziehung erträglich gestalten. Die P o l i z e i st u n d e erzählt ein Stückchen davon.
Trotz diesem und manchem anderen, trotz vielfacher privater und öffentlicher Klagen ist eine wesentliche Reform im staatlichen Polizeiwesen nirgends eingetreten. Die am meisten angefeindete Berliner Kriminalpolizei hat inzwischen an öffentlichem Ansehen nicht gewonnen.
Im Gegenteil wirft man ihr Unfähigkeit vor, weil es ihr bei einer Reihe von neueren schweren Verbrechen nicht hat gelingen wollen, den Thäter zu entdecken. Jetzt aber ist wieder ein Schlag gegen sie gefallen, so schwer, wie noch keiner zuvor. Der Glaube an die Unbestechlichkeit und Unparteilichkeit der Beamten ist gewaltig erschüttert worden. Das darf man schon heute sagen, wiewohl die volle Aufklärung noch fehlt.
Gegen den Bankier Sternberg schwebt, wie an anderer Stelle berichtet wird, ein Strafprozeß wegen schwererSittlichkeits^elikte. Sehr belastend hat in der Voruntersuchung ein fünfzehnjähriges Mädchen gegen ihn ausgesagt. Jetzt vor dem Schwurgerichte will es auf einmal nichts mehr von der Sache wissen. Es behauptet, der Kriminalschutzmann (Stierffäbtet habe ihr alles eingeredet, was sie früher ausgesagt habe. Dem ganzen Sachverhalt nach klingt diese Anschuldigung gegen den Beamten nicht sehr wahrscheinlich Dem Vorsitzenden des Schwurgerichts scheint es offenbar ebenfalls in Anbetracht des Auftretens des Mädchens nicht wahrscheinlich, daß es jetzt die Wahrheit gesagt und früher gelogen haben soll. Es weiß auch keine befriedigende Antwort auf die Frage zu geben, warum es die den Angeklagten belastenden Aussagen gemacht habe. Stierstädter seinerseits ist mit überraschenden Behauptungen aufgetreten, wonach auf das Mädchen zu Gunsten des Angeklagten eingewirkt worden ist. Er beschuldigt seinen Vorgesetzten, den Polizeikommissar Thiel, Bestechungs- Versuche bei ihm gemacht zu haben, indem er sehr verständlich auf große Geldsummen hindeutete, die Sternberg hergeben würde, um seine Freisprechung zu erzielen. Sogar die Person des Verteidigers Dr. S e l l o soll Thiel mit in diese Bestechungssache mit hineingezogen haben. Stierstädter behauptete 'weiter, ihm sei von Kollegen zu verstehen gegeben worden, er möge Sternberg schonen und nicht so eifrig vorgehen, er solle an seine Familie denken, und der Polizeibirektor v. Meerscheidt-Hüllessom habe ihm weitere Recherchen in der Sache verboten._
Polizeikommissar Thiel bezichtigte Stierstädter vor Gericht der Lüge und behauptete, Stierstädter sei es gewesen, der mehrfach in auffallender Weise das Gespräch, auf Sternberg gebracht und Andeutungen wegen Bestechung gemacht'habe. Von seinem Vorgesetzten wird Stierstädter das beste Zeugnis ausgestellt. Im Kreuzfeuer mußte er freilich bekennen, daß er mit anrüchigen Frauenzimmern, mit denen er amtlich zu thun hatte, in unsittlichen Verkehr getreten sei. Anderseits fällt es auf, wie v e r t r au l i ch d a S V er h ä l t n i s Thiels zu seinen Untergebenen war. Er lud ihn zu Kneipereien ein und traktierte. Bei solcher Gelegenheit betrank Stier st ädter sich einmal vollständig, und am anderen Tage besuchte ihn- sein Vorgesetzter, erkundigte sich nach seinem Befinden und ließ, als Stierstädter klagte, am Abtznd vorher zu kurz gekommen zu sein, wr'ederetwasspringen. Eine befriedigende Erklärung für die^e, jedes Subordinationsverhältnis aufhebende Intimität gab Thiel nicht.
Was aber ganz besonders für die Wahrheit der Aussage Stierstädters zu sprechen scheint, ist der Umstand, | daß ein anderer bedenklicher Teil seiner Behauptungen
sich bestätigt hat. Bei der Konfrontation mit seinem Vorgesetzten Thiel, der ihn selbst in die Enge zu treiben suchte, machte er sich auf einmal Luft mit dem Ausrufe: „Wenn nicht durch Thiel, wo sollte ich denn sonst es wissen, daß SternbergdemPolizeidirektor von Meerscheidt-Hüllessem Geldgeborgt hat? Was weiß ein Beamter von meiner Stellung, meiner Bildung und meinem Verkeyr von den Beziehungen, die so hohe Herren miteinander pflegen?" Und nun behauptete er, Thiel habe ihm erzählt, daß Sternberg eine Hypothek von 30000 Mark auf ein dem Polizeidirektor gehörendesHaus genommen habe. Stern berg gab zu, daß er Herrn v. Meerscheidt-Hüllefsem eine Hypothek von 18 000 Mk. gegeben habe, die aber int Laufe dieses Jahres bereits gelöscht worden sei. Stierstädter wußte aber noch mehr. Herr v. Hüllessem, behauptete er, habe auch sonst pekuniär in Beziehungen zu dem Angeklagten gestanden; auch auf Wechsel solle dieser ihm geborgt haben. Und der Angeklagte bestätigte: „Herr v. Hüllessem ist mir seit Jahren bekannt. Er verkehrt seit langer Zeit als Freund in meinem Hause. Als solchen habe ich ihm stets gern aus der Verlegenheit geholfen, wenner pekuniärer H i l f e b e d u r f t e. W e ch s e l Hat er mir deshalb nicht erst zu geben brauche n".
Also der Direktor der Kriminalpolizei unterhält freundschaftliche Beziehungen zu einem Manne, der bei der Polizei schon lange in bedenklichem Rufe gestanden haben muß, da es nicht das erste Mal ist, daß dieser wegen Vergehen gegen die Sittlichkeit verfolgt wird, er läßt sich von ihm mehrfach mit Geld aushelfen und eine Hypothek gewähren, die erst „gelöscht" wird, als Sternberg längst in Untersuchungshaft sitzt; ob diese Hypothek auch zurückbezahlt worden ist, steht dahin. Und alles das wissen bie Untergebenen bis zum Schutzmann herab unb wird von diesen besprochen. Wir denken, das ist genug, viel mehr, als das Ansehen der Polizei ertragen kann. Alle Welt wird nun auch geneigt sein, Stierstädter die Bestechungsgeschick)te zu glauben und anzunehmen, daß Polizeikommissar Thiel und vielleicht noch aridere Beamte, durch Ster nbergsches Geld bewogen, die vollständige Aenderung in den Aussagen des Mädchens veranlaßt und Stierstädter in der Verfolgung der Angelegenheit aufzuhalten gesucht haben. Auch wird man glauben, daß Sternbergsches Geld direkt auf das Mädchen unb dessen Angehörige usw. gewirkt hat. Es spielen da noch allerlei seltsame „Zufälligkeiten" unb dunkle Persönlichkeiten in die Untersuchung hinein, die gleichfalls Verdacht wecken. Indessen müssen wir unser Urteil hierüber bis zu weiterer Klarstellung aussetzen.
Einstweilen ist genug des Haarsträubenden in den Zuständen bei der Berliner Kriminalpolizei aufgedeckt worden. Die preußische Regierung ist nicht minder unangenehm davon überrascht worden, wie das Publikum. Der Reichskanzler Graf Bülow hatte sofort den Minister des Innern, Frhrn. v. R h e i n b a b e n, zu einer Besprechung wegen dieser Angelegenheit eingeladen. Das vorläufige Ergebnis dieser Besprechung spiegelte sich in den
Feuilleton.
Anno 1848 in Gießen Alexander Büchner erzählt in seinem von uns an dieser Stelle bereits ausführlich be- iprochenen interessanten Buch „Das tolle Jahr" (Verlag von Emil Roth) folgendes Erlebnis, das sich 1848 in Gießen zugetragen hat. Büchner kam um 1 Uhr in der Nacht mit einem Studierenden der Medizin, etwas „angesäuselt", auS dem Wirtshaus. Gegenüber lag die Post, eine Postchaise wurde dort umgespannt, und die Studenten erfuhren, daß der neue Kurfürst von Hessen, auf der Reise von Frankfurt nach Kassel begriffen, im Wagen saß. Sie hielten es für billig, ihm die Zeit zu vertreiben, und so öffneten sie den Wagenschlag; zwei Herren saßen im Fond. „Königliche Hoheit", sagte der Mediziner, „Sie stehen im Begriff, ein deutsches Land zu regieren; wollen Sie uns daher erlauben, Ihnen einige Examenfragen zu stellen, deren Beantwortung uns beweisen würde, daß Sie jener Aufgabe gewachsen sind?" Keine Antwort. „Erste Frage", begann Büchner, „wer lacht über Griechenland?" Keine Antwort. „Da Sie bad nicht zu wissen scheinen, so muß ich es Ihnen ffagen: Ein ewig heiterer Himmel." „Zweite Frage", fiel -der Mediziner ein, „von was sind die Sterne nicht?" Keine 'Antwort. „Ei, ei", rief der Fragende, „Sie bestehen schlecht, Herr Kandidat, Sterne sind nicht von Goldpapier." „Dritte nkrage", fuhr Büchner fort, „warum sollte das Meer nicht lalzig sein?" Keine Antwort. „ES schwimmen ja so viele Heringe drein", rief Büchner in den Wagen.
Inzwischen stieg der Begleiter des Kurfürsten, ein Generalmajor von Habelschwerdt, auf der anderen Seite aus dem Wagen, schritt auf die Studenten zu und zog den Degen. Einer der Postillone warnte ihn jedoch und sagte, wenn er die Studenten angreife, würden diese den Ruf „Burschen heraus" erschallen lassen, und bann würben Hunderte von Stubenten kommen unb bie Herrschaften tüchtig burchprügeln. Der General steckte ben Degen wieder ein, unb zwei Pebelle, bie auf ben Lärm herbeieilten, scheuchten bie Stubenten nach Hause. Die Sache machte Aufsehen unb würbe mit Zuthaten unb Uebertreibungen in ben Zeitungen besprochen. Der Kurfürst erhob am Bundestage unb in Darmstadt Klage wegen Beleidigung, aber eine in Hinblick auf die Februar-Revolution erlassene Amnestie schützte die Studenten.
— Msenbah«h<mdbuch zum Gebrauche für das Publikum, für Beamte und Behörden im Deutschen Reich. Nach amtlichen Quellen bearbeitet von Julius Schwarzkopf, Oberbahnsekretär und Chefredakteur der „Deutschen Eisenbahnbeamten-Zeitung". Mit gesetzlich geschützter Registereinrichtung. Broch. 4 Mk. Stuttgart. Greiner u. Pfeiffer, königl. Hofbuchdrucker. Dem Versaffer gebührt das Verdienst, durch sein Werk einem wirklichen Bedürfnis entsprochen zu haben. In heutiger Zeit sind die für das Eisenbahnwesen bestehenden gesetzlichen, verordnungs- mäßigen und verwaltungsseittg erlassenen Vorschriften zu einer solchen Zahl und Mannigfaltigkeit angewachsen, daß selbst ein gewiegter Fachmann sich schwer mehr htndurchfindet. Unter diesen Umständen war es ein dankenswerter Schritt, wenn ein in allen Zweigen der Bahnverwaltung erfahrener Beamter sich entschloß, eine übersichlliche und zugleich erschöpfende Zusammenstellung alles dessen, was in Deutschland für den
Verkehr mit der Eisenbahn vorgeschrieben und festgesetzt ist, in Hand licher Form herauszugeben. In 20 verschiedenen Abteilungen geordnet, findet sich auf den 308 Seiten des Buches eine wahre UebersÜlle von Stoff angesammelt, doch ist zugleich durch ein zweckmäßig eingerichtetes Register auch für den Laien die Möglichkeit gegeben, sich in demselben zurechtzufinden. Unter diesen Umständen wird dasselbe für jeden, der häufig mit der Bahn zu thun hat — und wer hätte das im heutigen hochentwickelten Verkehrsleben etwa nicht? — ein schätzenswerter Besitz fein, dessen Erwerb durch die billige Preisstellung wesentlich erleichtert wird. Kaufleute, Spediteure, Beamte rc. können das Buch nicht entbehren.
• Ein Gedicht von Gerhart Hauptmann. Im „Gemitt lichen Schläsinger" (Schweidnitz, L. Heege) finben wir folgenbe hübsche Verse bes selten in Reimen redenden Dichters, die feiner Lebenswende gewidmet sind:
vom Landwirt zum Schriftsteller.
Ich kam vom Pflug der Erde
Zum Flug in6 wette All — Und vom Gebrüll der Herde Zum Sang der Nachtigall.
Die Welt hat manche Straße
Und jede gilt mir gleich;
Ob ich tnS Erdreich fasse, Ob iuS Gedankenreich.
ES wiegt in gleicher Schwere
Auf Erden jedes Glied,
Ihr gebt mir Eure Aehre, Ich gebe Euch mein Lied.


