Ausgabe 
10.8.1900 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Erstes Blatt.

Nr 185

Freitag den 10 August

1900

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger

Amts- «üb Anzeigeblatt für den Kreis Gieren.

8*xH*r >. VBtttt« V* M.

fett fewfrwT ><*lUe*mUet WerWn d«» Lazeiger

U< Sllzeigrn-BcrlrNttluLA-steS« tef Iv- eni "-flirte cNmeti «njrifien für den Gießener Anzeiger mtfif*, ZeNenpreiS: lokal 13 PH., artwSrt» Stz PH.

Art «im, uni DrittKrct:

Kr. 7.

Grulisdeilage«: Vießerrer ZamilrenblSttrr, Ker heWtzr Kandwirt, Matter für heUchr UMslwude.

Edreße für Depeschen: Anzeh er Ktlßrt.

Fernsprecher 9tx. 5L

Vezngtprei« rtrteljährl. Mk. 3M monatlich 75 PK mit vrrngerlotzai durch die «bholeßrt« vierleNLßrl. Mk. IM «sualiich 66 PH.

Bei PostbezuD Mk. 2,4V viertelet HM, eilt Bestell,eG.

N»NO-»e M« «»zeigen zu der wrtmlttüg» fär V* siheiie» Uj »scheinenden ghimewr dis Denn. M Mc HMMmr hniesten» üraM »orßcr.

Amtlicher Teil.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Abgabe der Einkommensteuer-Erklär­ungen behufs Veranlagung für das Steuer­jahr 1901/1902.

Nach Art. 20 des Gesetzes, die allgemeine Einkommen- steuer betreffend, vom 12. August 1899 erfolgt die Heran­ziehung zu dieser Steuer aus Grund einer Erklärung, welche jeder Steuerpflichtige, welcher ein steuerbares Jahresein­kommen von 2600 Mk. oder mehr besitzt, über die JahreS- beträge seiner Einkommensbezüge, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Beranlagungs- kommission schriftlich abgegeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Ministerium der Finanzen sestgesetzte Formular zu verwenden, und sind dieselben, je nach der Wahl der Steuerpflichtigen offen oder verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit sie gehören:

1. zum Steuerkommiffariat Gießen

a) in den Landgemeinden bis 15. Sep­tember d. I.

b) in der Stadt Gießen bis 31. Oktober ds. I.

2. zum Steuerkommiffariat Grünberg t bis zum

3. Hungen [15. Sep-

4. Nidda f temberl. I.

Für dieStädte Hungen, Laubach, Lich läuft die Frist bis zum 30. September d. I., ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzu­warten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts oder auch direkt bei dem betreffenden Steuer-Kommiffariat ab­zuliefern.

Den außerhalb Hessens wohnenden Steuerpflichtigen werden die Formularien zu den Steuererklärungen durch die betreffenden Steuerkommiffariate zugesendet, an welche die abzugebenden Erklärungen innerhalb vier Wochen direkt ein­zusenden sind.

Von der Verpflichtung zur Einkommensteuer-Erklärung sind nach Art. 21 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der DeranlagungSkommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im un­mittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Ein­kommensteuer I. Abteilung (Einkommen von 2600 Mk. und mehr) zugezogen waren, auch inzwischen chren Wohnsitz nicht gewechselt, und keine EiukommenSverbefferung erfahren haben, welche ihre Versetzung in eine höhere Klaffe bedingt.

Na ch Art. 22 des Gesetzes haben die Einkommensteuer­erklärung abzugebeu:

1. für minderjährige, vermißte oder unter Vormund­schaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;

2. für die Aktiengesellschaften und Kommanditgesell­schaften auf Aktien deren Vorstände in seitheriger Weise (ohne Benützung des für die übrigen Pflichtigen allgemein vorgeschriebeneu Formulars);

3. in allen anderen Fällen der Pflichtige selbst, und zwar hinsichtlich deS gesamten, ihm sowohl als seinen nicht selbständig zur Einkommensteuer heran- gezogenen Angehörigen zustehenden Einkommens.

Denjenigen Steuerpflichtigen, welche Einkommen aus Aktien solcher Gesellschaften zu beziehen haben, welche als solche zur hessischen Einkommensteuer zugezogen find, wird bekannt gegeben, daß die Einkommenbezüge aus Aktien der nachverzeichneten Gesellschaften nicht mit dem vollen Betrag, mit welchem fie als Einkommen unter I. Ord.-Nr. 9 der abzugebenden Steuererklärung zu verzeichnen find, sondern nur mit den nach den nachverzeichneten Prozentsätzen zu berechnenden Beträgen unter II. Ord. Nr. 1 der gesetzlichen Abzüge in Ansatz zu kommen haben.

Prozent

Allgemeine Elsäsfische Bankgesellschaft 3,01

Bank für Handel und Industrie zu Darmstadt 19,9

Bergbau- und Schiffahrts - Aktien - Gesellschaft vormals Gebrüder Kannegießer 10,1

Bremer Bergwerks- und Hüttenverein zu Ober- kaffel 4,23

Chemische Werke zu Amöneburg 62,1

Prozent

Dampfschiffahrts-Gesellschaft für den Nieder- und Mittelrheiu z» Düsseldorf 16,1

Eisenwerke Hirzenhain mit Sitz in Lollar 96,22

Fabrik feuer- und säurefester Produkte zu Bad-

Nauheim 20,00

Frankfurt-Offenbacher Trambahn-Gesellschaft 30,8

Gesellschaft für Handel und Schiffahrt H.

A. Disch zu Mainz 83,3

Immobilien-Gesellschaft, die Süddeutsche zu

Mainz 90,3

Mannheimer Portlandcementsabrik zu Weisenau 51,9

Bereinigte Maschinenfabrik Augsburg und

Maschinenbau-Gesellschaft Nürnberg 25,00

Pfälzische Bank 8,8

Preußische Rheinische DampsschiffahrtS-Gesell­schaft zu Köln 15,9

Bierbrauerei Schöfferhof Dreikönigshof, Dorrn.

Konr. Rösch, Mainz 65,0

Stettiner Chamottesabrtk, vorm. Didier, zu Stettin 0,51

Süddeutsche Eisenbahngesellschaft 23,8

Verein chemischer Fabriken zu Mannheim 20,7

Verein für chemische Industrie zu Mainz 30,91

Vereinigte Strohstofffabriken zu Dresden 39,2

Außerdem werden die Steuerpflichtigen benachrichtigt, daß die Steuerkommiffariate über etwaige Zweifel bezüglich der abzugebenden Steuererklärungen jederzeit bereitwillig Auskunft erteilen werden.

Unter Bezugnahme auf die obigen Mitteilungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Einkommensteuer­erklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zu den angegebenen Terminen an die betreffenden Bürgermeistereien oder direkt an uns gelangen zu lasten.

Die bei den Bürgermeistereien einlaufenden Steuer­erklärungen werden, und zwar insoweit verschlossen, uner- öffnet an die Vorfitzenden der betreffenden Veranlagungs­kommissionen abgegeben werden.

Das Formular zu den Steuererklärungen, welchem ein

Die Saalburg bei Bad Homburg.

Bad Homburg,die Perle der Taunusbäder", woselbst augenblicklich die Deutseoe Kaiserin in der Sommerfrische und zur Kur weilt, sieht einem eigenartigen Feste erwar­tungsvoll entgegen. Jedenfalls am Sonntag, nach der Rückkehr des Kaisers von Mainz, soll auf der Saalburg die Grundsteinlegung für das Reichs-Lime 2--M u s e u m vor sich gehen. Die Koryphäen der Altertumsforschung werden zugegen sein; außerdem soll die Feierlichkeit soweit wie möglich in altrömische Formen gekleidet und im römi­schen Geiste aiusgestaltet werden. Was über die Einzel­heiten bereits gemeldet wurde, beruht lediglich auf Ver­mutungen. Das einzige, was feststeht, ist, daß der Inten­dant des Wiesbadener Hoftheaters Herr von Hülsen mit den Vorbereitungen betraut ist und zu diesem Zwecke sogar den Kaiser auf seiner Nordlandreise begleitet. Man darf auf jeden Fall ein Fest erwarten, das Aufsehen machen und einen würdigen Merktag der deutschen Altertumsforsch­ung bilden wird.

Unsere Leser werden uns gewiß dankbar sein, wenn , IK-en Vorbereitung auf jenen Tag einige ge- schichtliche Mitteilungen über die Saalburg bieten, cn- » 9 ist das besterhaltene und bekannteste

Romerkastell auf deutschem Boden. Sie bildete einst einen wichtigen Stutzpunkt der Römerherrschast, da sie den Taunussattel deckt, über den allein man in einem einzigen Anstieg von der Rhein- und Maingegend in das Chatten­land gelanate. Eine Heerstraße führte von der Saalburg in gerader Linie-nach dem Novus vicus, einer alten Römer­stadt beim heutigen Heddernheim (in der Nähe von Frank­furt a. M.), ünd von da wiederum in gerader Richtung nach Kastel und Mainz. (Es ist dies die teilweis erhaltene Elisabethenstraße.)

Die Errichtung des Kastells Saalburg erfolgte durch den älteren Drusus bei seinem ersten Zuge gegen die Ehatten, ist also in das Jahr 10 oder 9 vor Christus zu setzen. Als durch den Uebermut des V a r u s die Errungen­schaften der Römer zeitweise wieder verloren gingen, wurde auch die Taunusburg von den nachdringenden Germanen Kerstört (Spätherbst des Jahres 9 nach Chr.). Der jüngere Drusus, Germaniens genannt, stellte die Römer­herrschaft wieder her und baute die Saalburg wieder auf. Er hatte nur noch Trümmer-Spuren" (vestigia) von dem Werke seines großen Vaters vorgefunden.

Darnach .scheint die Saalburg lange Zeit im ungestörten besitz der Römer gewesen zu sein. Unter dem Kaiser

Hadrian (117138) nahmen die bürgerlichen Nieder­lassungen um das Kastell einen grwßen Umsang an. Dem Antonius Pius wird die Anlegung des Pfahlgrabens zum besseren Schutze der römischen Kolonie und zur Regelung des Grenzverkehrs zugeschrieben. Der diesem Kaiser gewidmete Denkstein von der Saalburg aus dem Jahre 139 ist bisher das älteste derartige Fundstück vom ganzen Limes. Auch dem C a r a c a l l a ist ein Denk­stein aus dem Jahre 212 gewidmet. Dieser Kaiser hat wahr­scheinlich, einige Zeit auf der Saalburg geweilt und die vor dem Kastell liegende Villa -bewohnt. Der Denkstein selbst wurde 1723 gefunden und als Kuriosum, dessen Bedeutung man damals noch nichts kannte, in denWeißen Turm" des Homburger Schlosses eingLt. auert.

In der Folgezeit ist t ' Saalburg ein Zankapfel zwischen den Alemannen (di^rnittlerweile an die Stelle der Chatten getreten waren) -nd Römern gewesen. Die Geschichte schweigt hierüber, aber die aufgefundenen Lagen von Brandschutt sind ein beredtes Zeugnis. Der Archivar Habel, der in den fünfziger Jahren die Ausgrabungen auf der Saalburg leitete glaubte eine dreimalige Zerstörung zu erkennen; Dr. Jos. v. Hefner (die Saalburg bei Hom­burg, 1857) spricht sogar vonklar nrchgewiesenen Spuren einer fünfmaligen, vielleicht in kürzeren Zwischenräumen stattqehabten Zestörung des Kastells". Die letzte, end- giltige Zerstörung durch die Alemannen wird von Oberst v. Cohausen und Baurat Jacobi übereinsttmmend in die Zeit nach 280 gesetzt. (Jacobi, das Römerkastell Saalburg bei Homburg vor der Hohe. 2 Bde. 608 Seiten Text und ein Atlas von 80 Tafeln. 1897.)

Nach ihrer letzten Zerstörung geriet die Saalburg in Vergessenheit, zumal sich bald dichter Wald über die Stätte ausbreitete. Das Andenken an die Römerherrschaft wurde durch die nachfolgenden Ereignisse (Völkerwanderung, Reich der Franken usw.) so gründlich ausgelöscht, daß man noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts diese Ruine auf dem Taunus für ein fränkisches Jagdschloß hielt. Die Be­wohner der Umgegend behandelten die Stätte als Stein­bruch. Möglicherweise hat schon das Kloster Thron jenseits der Taunushöhe von da sein Baumaterial bezogen (1243). Sicher ist, daß das Homburger Schloß nach seiner Zer­störung im 30 jährigen Kriege, die französische (reformierte) Kirche, die lutherische Stadtkirche und verschiedene Privat­häuser in Homburg zum Teil aus Saalburgsteinen erbaut worden sind.

Im Jahre 1747 tauchte zum ersten Male der Gedanke auf, daß die Saalburg ein Ueberrest der Römerherrschaft

auf deutschem Boden sei.Die Saalburg, so diesseit dem Polgraben lieget, ist ein viereckiger Platz, mit einem Graden umgeben (in Wirklichkeit sind es zwei, D. Verst), und stellt uns eine Schanze der Römer für". Elias Neuhof, der diese Ansicht verttat, war Hessen-Homburgischer Regier­ungsrat. Er veröffentlichte das Ergebnis seiner Forschf­ungen in einer Schrift:Nachricht von den Altertümern in der Gegend und auf dem Gebürge bei Homburg vor der Höhe" (1777, zweite Auflage ,1780), in der bereits die Haupt­züge Unserer gegenwärtigen Kenntnis dieser alten Römer- stätte enthalten sind. Mit Neuhofs Tod erlosch leider das Interesse an der Saalburg wieder; erst seit oer Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Ausgrabungen wieder ausgenommen.

Eine planmäßige Erforschung der Saalburg in größerem Stil begann endlich nach dem Uebergange der Landgrafschaft Hessen-Homburg an Preußen (1866). König Wilhelm I. weilte im Jahre 1868 in Homburg uno auf der Saalburg ; er erkannte sofort die große Bedeutung des Platzes für die Altertumskunde und betraute einen der bedeutendsten Altertumsforscher der Provinz Hessen-Nassau, den Ingenieur-Obersten A. von Cohausen aus Wies­baden, mit der Vornahme der weiteren wissenschaftlichen Arbeiten. Der Genannte gewann in der Person des Hom­burger Baumeisters Jacobi (jetzt kgl. Baurat) einen tüchtigen Mitarbeiter, der namentlich nach der technischen Seite hin die römische Archäologie gefördert hat. (Eine seiner interessantesten Entdeckungen ist die Feststellung der römischen Reichsgrenze in Gestalt eines gesteintpn Gräbchens jenseit des Pfahlgrabens).

Das Interesse des Hohenzollernhauses an der Saal­burg hat sich von Generation zu Generation verstärkt. Kaiser Friedrich, der als Kronprinz lange in Bad Homburg residierte, kam häufig auf die Saalburg und legte sogar bei den Ausgrabungen Hand an. Kaiser Wilhelm II. läßt keinen Besuch in Homburg oder Schloß Friedrichshof vor­übergehen, ohne dabei die Saalburg zu besichtigen. Am 15. Mai vorigen Jahres fiel bei einer solchen Gelegenhit die Entscheidung, daß inmitten der Saalburg auf den Grundmauern des Praetoriums und im römischen Sttt das Reichs-Limes-Museum errichtet werden solle. Der preußische Landtag hat noch im vorigen Sommer die Gelder (350000 Mk.) hierzu bewilligt, und die Arbeiten sind mittlerweile so weit gefördert, daß die Grundstein­legung demnächst erfolgen kann. G S.