Erstes Blatt.
Nr 185
Freitag den 10 August
1900
Gießener Anzeiger
General-Anzeiger
Amts- «üb Anzeigeblatt für den Kreis Gieren.
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Amtlicher Teil.
Bekanntmachung.
Betr.: Die Abgabe der Einkommensteuer-Erklärungen behufs Veranlagung für das Steuerjahr 1901/1902.
Nach Art. 20 des Gesetzes, die allgemeine Einkommen- steuer betreffend, vom 12. August 1899 erfolgt die Heranziehung zu dieser Steuer aus Grund einer Erklärung, welche jeder Steuerpflichtige, welcher ein steuerbares Jahreseinkommen von 2600 Mk. oder mehr besitzt, über die JahreS- beträge seiner Einkommensbezüge, sowie der etwa zum Abzug geeigneten Lasten bei der hierzu berufenen Beranlagungs- kommission schriftlich abgegeben hat. Zu diesen Erklärungen ist das von Großh. Ministerium der Finanzen sestgesetzte Formular zu verwenden, und sind dieselben, je nach der Wahl der Steuerpflichtigen offen oder verschlossen in den Gemeinden des Kreises Gießen, soweit sie gehören:
1. zum Steuerkommiffariat Gießen
a) in den Landgemeinden bis 15. September d. I.
b) in der Stadt Gießen bis 31. Oktober ds. I.
2. zum Steuerkommiffariat Grünberg t bis zum
3. „ „ Hungen [15. Sep-
4. „ „ Nidda f temberl. I.
Für dieStädte Hungen, Laubach, Lich läuft die Frist bis zum 30. September d. I., ohne daß der Pflichtige deshalb eine besondere Aufforderung abzuwarten hat, bei der Bürgermeisterei des Wohnorts oder auch direkt bei dem betreffenden Steuer-Kommiffariat abzuliefern.
Den außerhalb Hessens wohnenden Steuerpflichtigen werden die Formularien zu den Steuererklärungen durch die betreffenden Steuerkommiffariate zugesendet, an welche die abzugebenden Erklärungen innerhalb vier Wochen direkt einzusenden sind.
Von der Verpflichtung zur Einkommensteuer-Erklärung sind nach Art. 21 des Gesetzes, insofern nicht im einzelnen Fall besondere Aufforderung der DeranlagungSkommission ergeht, diejenigen Steuerpflichtigen entbunden, welche im unmittelbar vorausgegangenen Steuerjahr bereits zur Einkommensteuer I. Abteilung (Einkommen von 2600 Mk. und mehr) zugezogen waren, auch inzwischen chren Wohnsitz nicht gewechselt, und keine EiukommenSverbefferung erfahren haben, welche ihre Versetzung in eine höhere Klaffe bedingt.
Na ch Art. 22 des Gesetzes haben die Einkommensteuererklärung abzugebeu:
1. für minderjährige, vermißte oder unter Vormundschaft gestellte Personen deren gesetzliche Vertreter;
2. für die Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien deren Vorstände in seitheriger Weise (ohne Benützung des für die übrigen Pflichtigen allgemein vorgeschriebeneu Formulars);
3. in allen anderen Fällen der Pflichtige selbst, und zwar hinsichtlich deS gesamten, ihm sowohl als seinen nicht selbständig zur Einkommensteuer heran- gezogenen Angehörigen zustehenden Einkommens.
Denjenigen Steuerpflichtigen, welche Einkommen aus Aktien solcher Gesellschaften zu beziehen haben, welche als solche zur hessischen Einkommensteuer zugezogen find, wird bekannt gegeben, daß die Einkommenbezüge aus Aktien der nachverzeichneten Gesellschaften nicht mit dem vollen Betrag, mit welchem fie als Einkommen unter I. Ord.-Nr. 9 der abzugebenden Steuererklärung zu verzeichnen find, sondern nur mit den nach den nachverzeichneten Prozentsätzen zu berechnenden Beträgen unter II. Ord. Nr. 1 der gesetzlichen Abzüge in Ansatz zu kommen haben.
Prozent
Allgemeine Elsäsfische Bankgesellschaft 3,01
Bank für Handel und Industrie zu Darmstadt 19,9
Bergbau- und Schiffahrts - Aktien - Gesellschaft vormals Gebrüder Kannegießer 10,1
Bremer Bergwerks- und Hüttenverein zu Ober- kaffel 4,23
Chemische Werke zu Amöneburg 62,1
Prozent
Dampfschiffahrts-Gesellschaft für den Nieder- und Mittelrheiu z» Düsseldorf 16,1
Eisenwerke Hirzenhain mit Sitz in Lollar 96,22
Fabrik feuer- und säurefester Produkte zu Bad-
Nauheim 20,00
Frankfurt-Offenbacher Trambahn-Gesellschaft 30,8
Gesellschaft für Handel und Schiffahrt H.
A. Disch zu Mainz 83,3
Immobilien-Gesellschaft, die Süddeutsche zu
Mainz 90,3
Mannheimer Portlandcementsabrik zu Weisenau 51,9
Bereinigte Maschinenfabrik Augsburg und
Maschinenbau-Gesellschaft Nürnberg 25,00
Pfälzische Bank 8,8
Preußische Rheinische DampsschiffahrtS-Gesellschaft zu Köln 15,9
Bierbrauerei Schöfferhof Dreikönigshof, Dorrn.
Konr. Rösch, Mainz 65,0
Stettiner Chamottesabrtk, vorm. Didier, zu Stettin 0,51
Süddeutsche Eisenbahngesellschaft 23,8
Verein chemischer Fabriken zu Mannheim 20,7
Verein für chemische Industrie zu Mainz 30,91
Vereinigte Strohstofffabriken zu Dresden 39,2
Außerdem werden die Steuerpflichtigen benachrichtigt, daß die Steuerkommiffariate über etwaige Zweifel bezüglich der abzugebenden Steuererklärungen jederzeit bereitwillig Auskunft erteilen werden.
Unter Bezugnahme auf die obigen Mitteilungen richten wir an die hiernach zur Einreichung von Einkommensteuererklärungen verpflichteten Bewohner unserer Bezirke hiermit die Aufforderung, ihre Erklärungen unfehlbar bis zu den angegebenen Terminen an die betreffenden Bürgermeistereien oder direkt an uns gelangen zu lasten.
Die bei den Bürgermeistereien einlaufenden Steuererklärungen werden, und zwar insoweit verschlossen, uner- öffnet an die Vorfitzenden der betreffenden Veranlagungskommissionen abgegeben werden.
Das Formular zu den Steuererklärungen, welchem ein
Die Saalburg bei Bad Homburg.
Bad Homburg, „die Perle der Taunusbäder", woselbst augenblicklich die Deutseoe Kaiserin in der Sommerfrische und zur Kur weilt, sieht einem eigenartigen Feste erwartungsvoll entgegen. Jedenfalls am Sonntag, nach der Rückkehr des Kaisers von Mainz, soll auf der Saalburg die Grundsteinlegung für das Reichs-Lime 2--M u s e u m vor sich gehen. Die Koryphäen der Altertumsforschung werden zugegen sein; außerdem soll die Feierlichkeit soweit wie möglich in altrömische Formen gekleidet und im römischen Geiste aiusgestaltet werden. Was über die Einzelheiten bereits gemeldet wurde, beruht lediglich auf Vermutungen. Das einzige, was feststeht, ist, daß der Intendant des Wiesbadener Hoftheaters Herr von Hülsen mit den Vorbereitungen betraut ist und zu diesem Zwecke sogar den Kaiser auf seiner Nordlandreise begleitet. Man darf auf jeden Fall ein Fest erwarten, das Aufsehen machen und einen würdigen Merktag der deutschen Altertumsforschung bilden wird.
Unsere Leser werden uns gewiß dankbar sein, wenn , IK-en Vorbereitung auf jenen Tag einige ge- schichtliche Mitteilungen über die Saalburg bieten, cn- » 9 ist das besterhaltene und bekannteste
Romerkastell auf deutschem Boden. Sie bildete einst einen wichtigen Stutzpunkt der Römerherrschast, da sie den Taunussattel deckt, über den allein man in einem einzigen Anstieg von der Rhein- und Maingegend in das Chattenland gelanate. Eine Heerstraße führte von der Saalburg in gerader Linie-nach dem Novus vicus, einer alten Römerstadt beim heutigen Heddernheim (in der Nähe von Frankfurt a. M.), ünd von da wiederum in gerader Richtung nach Kastel und Mainz. (Es ist dies die teilweis erhaltene Elisabethenstraße.)
Die Errichtung des Kastells Saalburg erfolgte durch den älteren Drusus bei seinem ersten Zuge gegen die Ehatten, ist also in das Jahr 10 oder 9 vor Christus zu setzen. Als durch den Uebermut des V a r u s die Errungenschaften der Römer zeitweise wieder verloren gingen, wurde auch die Taunusburg von den nachdringenden Germanen Kerstört (Spätherbst des Jahres 9 nach Chr.). Der jüngere Drusus, Germaniens genannt, stellte die Römerherrschaft wieder her und baute die Saalburg wieder auf. Er hatte nur noch Trümmer-„Spuren" (vestigia) von dem Werke seines großen Vaters vorgefunden.
Darnach .scheint die Saalburg lange Zeit im ungestörten besitz der Römer gewesen zu sein. Unter dem Kaiser
Hadrian (117—138) nahmen die bürgerlichen Niederlassungen um das Kastell einen grwßen Umsang an. Dem Antonius Pius wird die Anlegung des Pfahlgrabens zum besseren Schutze der römischen Kolonie und zur Regelung des Grenzverkehrs zugeschrieben. Der diesem Kaiser gewidmete Denkstein von der Saalburg aus dem Jahre 139 ist bisher das älteste derartige Fundstück vom ganzen Limes. Auch dem C a r a c a l l a ist ein Denkstein aus dem Jahre 212 gewidmet. Dieser Kaiser hat wahrscheinlich, einige Zeit auf der Saalburg geweilt und die vor dem Kastell liegende Villa -bewohnt. Der Denkstein selbst wurde 1723 gefunden und als Kuriosum, dessen Bedeutung man damals noch nichts kannte, in den „Weißen Turm" des Homburger Schlosses eingLt. auert.
In der Folgezeit ist t ' Saalburg ein Zankapfel zwischen den Alemannen (di^rnittlerweile an die Stelle der Chatten getreten waren) -nd Römern gewesen. Die Geschichte schweigt hierüber, aber die aufgefundenen Lagen von Brandschutt sind ein beredtes Zeugnis. Der Archivar Habel, der in den fünfziger Jahren die Ausgrabungen auf der Saalburg leitete glaubte eine dreimalige Zerstörung zu erkennen; Dr. Jos. v. Hefner (die Saalburg bei Homburg, 1857) spricht sogar von „klar nrchgewiesenen Spuren einer fünfmaligen, vielleicht in kürzeren Zwischenräumen stattqehabten Zestörung des Kastells". Die letzte, end- giltige Zerstörung durch die Alemannen wird von Oberst v. Cohausen und Baurat Jacobi übereinsttmmend in die Zeit nach 280 gesetzt. (Jacobi, das Römerkastell Saalburg bei Homburg vor der Hohe. 2 Bde. 608 Seiten Text und ein Atlas von 80 Tafeln. 1897.)
Nach ihrer letzten Zerstörung geriet die Saalburg in Vergessenheit, zumal sich bald dichter Wald über die Stätte ausbreitete. Das Andenken an die Römerherrschaft wurde durch die nachfolgenden Ereignisse (Völkerwanderung, Reich der Franken usw.) so gründlich ausgelöscht, daß man noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts diese Ruine auf dem Taunus für ein fränkisches Jagdschloß hielt. Die Bewohner der Umgegend behandelten die Stätte als Steinbruch. Möglicherweise hat schon das Kloster Thron jenseits der Taunushöhe von da sein Baumaterial bezogen (1243). Sicher ist, daß das Homburger Schloß nach seiner Zerstörung im 30 jährigen Kriege, die französische (reformierte) Kirche, die lutherische Stadtkirche und verschiedene Privathäuser in Homburg zum Teil aus Saalburgsteinen erbaut worden sind.
Im Jahre 1747 tauchte zum ersten Male der Gedanke auf, daß die Saalburg ein Ueberrest der Römerherrschaft
auf deutschem Boden sei. „Die Saalburg, so diesseit dem Polgraben lieget, ist ein viereckiger Platz, mit einem Graden umgeben (in Wirklichkeit sind es zwei, D. Verst), und stellt uns eine Schanze der Römer für". Elias Neuhof, der diese Ansicht verttat, war Hessen-Homburgischer Regierungsrat. Er veröffentlichte das Ergebnis seiner Forschfungen in einer Schrift: „Nachricht von den Altertümern in der Gegend und auf dem Gebürge bei Homburg vor der Höhe" (1777, zweite Auflage ,1780), in der bereits die Hauptzüge Unserer gegenwärtigen Kenntnis dieser alten Römer- stätte enthalten sind. Mit Neuhofs Tod erlosch leider das Interesse an der Saalburg wieder; erst seit oer Mitte des 19. Jahrhunderts wurden die Ausgrabungen wieder ausgenommen.
Eine planmäßige Erforschung der Saalburg in größerem Stil begann endlich nach dem Uebergange der Landgrafschaft Hessen-Homburg an Preußen (1866). König Wilhelm I. weilte im Jahre 1868 in Homburg uno auf der Saalburg ; er erkannte sofort die große Bedeutung des Platzes für die Altertumskunde und betraute einen der bedeutendsten Altertumsforscher der Provinz Hessen-Nassau, den Ingenieur-Obersten A. von Cohausen aus Wiesbaden, mit der Vornahme der weiteren wissenschaftlichen Arbeiten. Der Genannte gewann in der Person des Homburger Baumeisters Jacobi (jetzt kgl. Baurat) einen tüchtigen Mitarbeiter, der namentlich nach der technischen Seite hin die römische Archäologie gefördert hat. (Eine seiner interessantesten Entdeckungen ist die Feststellung der römischen Reichsgrenze in Gestalt eines gesteintpn Gräbchens jenseit des Pfahlgrabens).
Das Interesse des Hohenzollernhauses an der Saalburg hat sich von Generation zu Generation verstärkt. Kaiser Friedrich, der als Kronprinz lange in Bad Homburg residierte, kam häufig auf die Saalburg und legte sogar bei den Ausgrabungen Hand an. Kaiser Wilhelm II. läßt keinen Besuch in Homburg oder Schloß Friedrichshof vorübergehen, ohne dabei die Saalburg zu besichtigen. Am 15. Mai vorigen Jahres fiel bei einer solchen Gelegenhit die Entscheidung, daß inmitten der Saalburg auf den Grundmauern des Praetoriums und im römischen Sttt das Reichs-Limes-Museum errichtet werden solle. Der preußische Landtag hat noch im vorigen Sommer die Gelder (350000 Mk.) hierzu bewilligt, und die Arbeiten sind mittlerweile so weit gefördert, daß die Grundsteinlegung demnächst erfolgen kann. G S.


