Ausgabe 
10.4.1900 Zweites Blatt
 
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18. April.

über 50 n 100 « 200 .. 500

wird in Farbe und Aroma, von keinem anderen Kaffee-Zusatz erreicht.

(Original-Marke in Dosen.)

22.-24.

25.-27.

28., 29,30. vom 31.

Ermäßigungen im Verkehr mit ihm eintreten zu lassen. Wir bedauern auf daS lebhafteste, die an uns ergangenen hierauf bezüglichen Anfragen nicht anders beantworten zu können und können den Bewohnern unserer Nachbarorte nur empfehlen, zur Erreichung derartiger Vergünstigungen an die Oberpostdirektion zu Darmstadt oder an daS Reichs­postamt zu Berlin zu petitionieren.

III. Wesentlich erweitert sind die Bestimmungen

über Drucksachen, und zwar folgendermaßen:

a) Drucksachen in Kartenform sind bis zur ungefähren Größe der Post' und Packetadressen 'zuzulassen.

b) Bei Preislisten, Börsenzetteln, Handelszirkularen rc. können außer den Zahlen auch Zusätze, die als Be­standteile der Preisbestimmung zu betrachten sind, handschriftlich oder auf mechanischem Wege eingetragen oder berichtet werden.

c) In Einladungs- und Einberufungskarten dürfen der Name des Eingeladenen oder Einberufenen, sowie Zeit, Zweck und Ort der Zusammenkunft vermerkt werden. .C|McpunatH tH ---------- -

d) Zusätze durch Stempel oder Druck sind unbeschränkt ] beamten und zwar zu ungunsten der Volksschuttehrer", so zuzulassen, soweit dadurch nicht eine brieflich- Mit- ' - - - - - -- --------------

teilung in offener oder verabredeter Sprache herge-

1. Strecke KölnGieße».

Am 14. April:

ab: 12'e nachm. Gießen an: 4*5 nachm.

ab: 2** nachm. Gießen an: 717 nachm.

ab: 6 nachm. Gießen an: 1111 nachm.

erstgenannte Zug verkehrt auch am 17. und

stellt wird.

* Extrazuge aus Anlaß der Osterfeiertage. Wie im vergangenen Jahre, so merden auch Heuer im Bezirke der König!. Eisenbahndirektion zu Frankfurt a. M. ans Anlaß des Osterfestes eine Reihe von Extrazügen gefahren werden, von denen wir die uns angehenden nachstehend kurz auf-

2. Strecke GießenKöln.

Am 12. April:

ab: 595 nachm. Köln an: IO41 nachm.

Am 17. April:

Gießen ab: 6« nachm. Frankfurt an: 8« nachm.

Am 12., 14., 17. und 18. April:

Gießen ab: 4» nachm. Frankfurt an: 6" nachm.

Am 12. und 17. April:

Gießen ab: ll46 vorm. Frankfurt an: 2« nachm.

Am 14., 16. und 17. April:

Gießen ab: 8<>8 nachm. Frankfurt an: 10°8 nachm.

5. Strecke GießenFulda.

Am 12. und 14. April:

Gießen ab: 5 nachm. Alsfeld an: 6" nachm.

6. Strecke FuldaGießen.

Am 17. April:

Fulda ab: 213 nachm. Gießen an: 49» nachm.

7. Strecke GießenGelnhausen.

Am 12. und 14. April:

Gießen ab: 4" nachm. Gelnhausen an: 6M nachm.

Am 14. und 17. April:

Gießen ab: 819 nachm. Gelnhausen an: IO38 nachm.

Die Spezialfahrpläne der vorbezeichneten Sonderzüge sind auf den Stationen ausgehängt. Die Arbeiter­züge, welche Samstags fahren, werden auch am Donnerstag den 12. April und diejenigen Arbeiterzüge, die sonst Montags fahren, am Dienstag den 17. April verkehren.

Gießen ab: 12 nachm. Köln an : 5« nachm.

3. Strecke Fraukfurt a. M.Gieße».

Am 11., 12. und 14. April:

Frankfurt ab: 5®° nachm. Gießen an: 7" nachm.

Am 11., 12., 13., 14. und 17. April: Frankfurt ab: ll25 nachts. Gießen an: l31 früh.

Am 12. April (Schnellzug): Frankfurt ab: 11 nachts. Gießen an: 123« früh. Am 12., 14. und 17. April:

Frankfurt ab: 2" nachm. Gießen an: 447 nachm.

4. Strecke Gieße»Frankfurt a. M.

Am 12., 14. und 17. April:

I Neu zugelassen sind im inneren Verkehr : G-sch°N-papi-r°, b. h, alle Schriftstück- und Urkunden, ganz oder teilweise mit bcr Hand ge­schrieben oder gezeichnet, welche nicht die Eigenschaft einer eigentlichen oder persönlichen Korrespondenz

.. wo h 200 ff 500 Gr. bis

b) sür Briefe

im Frankierungsfalle

im Nichtfrankierungsfalle

b) für Postkarten

im Frankierungsfalle

im Nichtfrankierungsfalle

-z«) für Drucksachen

bis 50 Gr. einschließlich

1.3. Dienstjahr

4.-6.

7.-9.

10.12.

13.-15. M

16.-18. ,

19.-21.

** Der Zweiten Kammer der Sanbftänbd ist wieder eine Reihe von Vorlagen zugegangen von denen wir folgende erwähnen: Eine Vorstellung der staatlich an- aeftettten älteren Geometer I. Klasse betrifft die ander­weitige Festsetzung ihrer Besoldungs- und pension^fahigeu Vordienstzeit. Die Herren bitten _bic Kammer zu veran­lassen, daß die Besoldungsvordienstzelt der ^uStaatdienst angestellten älteren Geometer 1. Klasse zur GleuhsteUung mit deren jüngeren Kollegen ebenfalls bis zum äettpunkre der Erlangung des Geometerpatentes angerechnet und das; die aluf diese Weise sich berechnende^Besolbunasvorbiens^ zeit den in Frage koimnenden Beamten auch als Pension.' fähige Vordienstzeit gezählt wird, bezw. baß für diese die Vergünstigungen des Artikels betr. die r,ienstverhaltl ss , Ruhegehalte und Hinterbliebenenversorgung der Staate beamten, wohlwollende Anwendung zu finden hoben- Eine längere Vorstellung des Vorstandes des h^lttlchrn Landeslehrervereins betrifft Vie G e h a l t e d e r B o 11 v3 schullehrer. Es kommt darin zum Ausdruck, ,,daß Die von drei zu drei Jahren zu gewährenden Zulagen durchau. ungleich bemessen sind. Dadurch unterscheidet l^s diese Gehaltsskala von allen den vielen Hunderten von Geyaltv- i festsetzungen in der Besoldungsordnung für die StaatS-

daß gebeten wird,den Volksschullehrerstand mindestens tu diesem Punkte nicht wieder abweichend von allen Staats­beamten behandeln zu wollen. . . . DaS verhängnisvollste ist es, daß diese Zulagen nicht abwechselnd gegeben werden sotten, sondern daß die erste Zulage zweimal, die zweite viermal und die dritte und ebenso die vierte je zweimal hintereinander bewilligt werden soll. Wenn der Artikel 1 in seiner dermaligen Gestalt Gesetzeskraft erlangen wurde, so hätte dies zur Folge, daß die Lehrergehalte wahrend nahezu der ganzen ersten Hälfte der Dienstzeit eine nur geringe Erhöhung erführen, und daß die zur Zett sehr knappen Gehälter auch nach der erfolgten Aufbesserung für die in den ersten zwanzig Dienstsah-ren stehenden Lehrer, wie bisher, auch weiterhin unzulänglich waren. Dem Lehrer, der in das 7. und 8. Diensftahr eintritt, sollte ein Gehalt gewährt werden, wie es den Staatsbeamten von etwa gleicher Bildung und gleicher Bedeutung, beides nach dem Höchstgehalt beurteilt, zuteil geworden ist. Die Bitte geht schließlich dahin, daß die Kammer dazu betragen möge, daß die von der Staatsregienung vorgeschlagene Gehaltsskala in der Richtung eine Aenderung erfahre, daß vom 7. Dienstjahr Zulagen gewahrt werden, die eme einigermaßen den Zeitverhältnissen und^BUligkeitsruck- sichten entsprechende Aufbesserung der Lehrergehalte b wirken, und zwar Zulagen in der Hohe von 200 Mk. für alle Stufen von der 3. Stufe an aufwärts.

Es würde sich dann folgende Stufenfolge ergeben.

Reaierunas- acaen diese gegen den selt-

d) für Geschäftspapiere

bis 250 Gr. einschließlich 5 über 250 500 ,, ,, 10 ,,

500 Gr. bis 1 Kg. 15

»e) für Waarenproben

bis 250 Gramm einschließlich 5 über 250 500 10

500 H 1 Kilogramm 15

Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben, sowie die bacaus zusammengepackten Sendungen müssen ftaukiert sein. Werden die Postsendungen unter Einschreibung oder unter Nachnahme eingeliefert, so treten den obigen Gebühren die Einschreibe- (20 Pfg.) und die Vorzeigegebühr (10 Pfg.) hinzu. Bei Briefen mit Zustellungsurkunde tritt die Zu­stellungsgebühr (20 Pfg.) hinzu; für die Rücksnidung der .Zustellungsurkunde wird im Ortsverkehr keine Gebühr er­hoben. Bei unzureichend frankierten Bneftn wird bie Gebühr für unfrankierte Briefe abzüglich des Betrages der verwendeten Postwertzeichen berechnet, für unzureichend hantierte sonstige Sendungen das Doppelte des Fehlbetrages, nötigenfalls unter Abrundung auf eine durch fünf teilbare Pftnnigsumme aufwärts.

Wesentlich ist für viele Orte der sogenannte Nachbar­ortsverkehr, eine sehr schöne Einrichtung, die uns Gießenern aber leider nicht zu gute kommt: Gießen ist inbezug auf den Nachbarortsverkehr von der Reichspsst- verwaltung ganz und gar vergessen worden! Mn hat an maßgebender Stelle keinen einzigen Nachbar- ort Gießens für würdig befunden, die erwähnten erheblichen

Endlich wird noch bet Wunsch ausgesprochen, die Kammer wolle dahin wirken, daß die Gehalte der Schul­verwalter in der Weise erhöht werden, daß sie vor bestan­dener Schlußprüfung 1000 Mk. und nach bestandener Prüf­ung 1100 Mk. betragen. Auch eine Vorstellung der Dampfkrahnen-Maschinenwärter zu Gustavs- burg und Bingen betrifft Gehaltsverhältnisse, und eine Vorstellung der zweiten Landwirtschaftslehrer in Hessen deren definitive Anstattung, eine Vorstellung des Gendarmen i. P. Johannes Röder zu Gießen die Er-

Dieselben müffen in Form und äußerer Beschaffen, heft den für Drucksachen 8^"nden Borschrffteu ent- tDredien n der Aufschrift die BezeichnungGefchäft«. S tragen uuddüifen nicht schwerer al« 1 Sgr. fein. Di- Gebühr beträgt:

bis 250 Gramm einschließlich 10 Pfg.

über 250500 Gramm M 20

500 Gramm bis 1 Kg. .. 30

Geschäftspapiere müssen frankiert sein, unfrankierte gelangen nicht zur Absendung. Für unzureichend ! frankierte Geschäftspapiere wird das Doppelte des Fehlbetrages, nötigenfalls unter Abrundung auf eme durch fünf teilbare Pfennigsumme aufwärts, dem Empfänger angesetzt. m - r

Eilsendungen aber nur gewöhnliche Jöritf- fenbungen - nach dem Ort«, und Landbest-llbeztrk des Aufgabeorts. Die Eilg-bühreuber-chuung für solche Sendungen findet nach denselben Grundsätzen statt, wie bei Eilsendungen von außerhalb, also bei Vorausbezahlung 25 Psg. im Ort und 40 Pfg. nach dem Lande.

Telegraphische Postanweisungen nach allen Orten ohne Einschränkung, also auch nach Orten ohne Post- und Telegraphenanstalt, sogar nach dem OrtS- unb Landbestellbezirk des eigenen Aufgabeorts.

Erheblich ermäßigt sind die Taxen für Post­sendungen im Orts- und Nachbarorts­verkehr, die allgemein folgendermaßen festgesetzt sind:

M

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Vorlage

mehr

herigen Gehalt mehr

Mk.

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Coursbericht von Conrad Dietz, Bankgeschäft, Gießen, Schul strahelO.

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Gothaer unkb. 1903 ....

Grundschbk.

Ser. VVI do. i-n do. unk. 1906 Frist. HyM.

XIV.

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Dtsch.Reichsbk. Berliner Hand. Dmmstüdt.Bk. Deutsche Bk. . Dt. Genoffbk.. Disct.-Comm. Dresdener . . Mtteldt. . . . Nationalbk. . . Oest.Cred.-Act.

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do. Ser. 29 . Ldw.Ered.-Bk. Hambg.Hypbk.

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